Ärztekammer BaWü: Keine unkontrollierte Freigabe für AKW-Abfälle

Das dürfte weder der Strahlenschutzkommission der Bundesregierung, noch den Atomaufsichtsbehörden der Länder und schon gar nicht den AKW-Betreibern gefallen: Die Landesärztekammer in Baden-Württemberg hat sich jetzt gegen die unkontrollierte Freigabe gering radioaktiver Abfällen aus dem Rückbau der Atomkraftwerke ausgesprochen. Es geht um die Bauabfälle, um Beton und Stahl. Unterhalb eines Richtwerts darf der auf normalen Deponien abgelagert oder gar in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden. Alles harmlos, so die Atombehörden im Süden wie im Norden der Republik. Nachdem bereits die internationale Ärzteorganisation IPPNW vor dieser unkontrollierten Verbreitung gewarnt hatte, spricht sich nun erstmals eine Ärztekammer gegen diese Praxis aus.

UPDATE 16/1/2017: Nach einem Gespräch mit dem Umweltministerium BaWü hat sich die Kammer korrigiert und behauptet jetzt das Gegenteil: Freigabe radioaktiv belasteter Abfälle – Rückwärts rudernde Ärtzekammer Baden-Württemberg

Gering radioaktiv belastete Abfälle beim AKW-Rückbau: Ministerium und Gutachter finden das harmlos

Erst vor wenigen Tagen hatte das vom Grünen Franz Untersteller geführte Umweltministerium in Baden-Württemberg die Deponierung von Freigabe-Abfällen wieder erlaubt. Dabei stützt sich das Ministerium auf eine Studie des Öko-Instituts, angefertigt von Christian Küppers, der auch Mitglied in der Strahlenschutzkommission der Bundesregierung ist. Das Gutachten des Öko-Instituts kann auf der Homepage des Umweltministeriums BaWü heruntergeladen werden. Das „Gutachten belegt Unbedenklichkeit freigemessener Abfälle – Keine zusätzlichen Risiken durch Deponierung von unbelastetem Bauschutt aus dem Rückbau von Kernkraftwerken“, heißt es dazu erläuternd in einer PM des Ministeriums.

BUND fordert kontrollierte Lagerung

Der BUND in Baden-Württemberg widersprach dieser Darstellung sofort: „Freigaberegelung widerspricht dem Strahlenschutzprinzip – BUND fordert Ende der Freigabe radioaktiver Stoffe“ hieß es und weiter schreibt der Umweltverband: „Der BUND Baden-Württemberg kritisiert die heute vom Umweltministerium verkündete Aufhebung des Anlieferstopps für freigemessene Abfälle aus dem Rückbau von Atomanlagen auf Deponien. „Das Gutachten des Öko-Instituts ist keine Überraschung. Wenn man Freimessen für richtig hält, dann ist das Ergebnis logisch“, kommentiert Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des BUND. Der BUND lehnt die Freigabe, also die nicht kontrollierbare Verteilung und Ablagerung radioaktiver Materialien, die Radioaktivität aus dem Betrieb von Atomanlagen aufweisen, ab.  „Die bestehende Freigaberegelung widerspricht dem Strahlenschutzprinzip, nachdem jegliche zusätzliche und vermeidbare Strahlenbelastung zu unterbleiben hat“, erklärt Pilarsky-Grosch.

  • UPDATE: Auch die AG Atomerbe Neckarwestheim reagierte mit einer PM auf die Darstellungen des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Rechentricks machen Radioaktivität nicht harmloser, heißt es dort und: „Skandal: Umweltminister erlaubt radioaktiven Müll unter Spielplätzen und Äckern“.
  • Auch in Schleswig-Holstein, wo sich der Grüne Energieminister Robert Habeck in der Frage engagiert, ist etwas in Bewegung. Die Kieler Nachrichten melden: „Habeck sucht nach neuen Plätzen für Atom-Schrott“ und schreiben: „Umweltminister Robert Habeck läutet eine neue Atommüll-Runde ein. In einem Schreiben an Kommunen, Öko-Verbände und Vattenfall schlägt der grüne Minister vor, die Lagerung von Abriss-Abfällen aus Kernkraftwerken in einer internen Arbeitsgruppe zu klären.“ Intern? Der BUND in SH fordert: Atomausstieg und radioaktive Abfälle: BUND Schleswig-Holstein fordert Rückbau-Kommission

Das 10 Mikrosievert-Konzept bietet keinen ausreichenden Schutz, da bei der Entwicklung des Konzepts vor 30 Jahren zahlreiche Risikofaktoren unterschätzt wurden. „Der BUND fordert deshalb den Wert um das 5-10 fache abzusenken“, erklärt Pilarsky-Grosch. Dies ist aus Vorsorgegründen unerlässlich, da z. B. nicht berücksichtigt wurde, dass in relativ kurzen Zeiträumen große Mengen belasteter Materialien anfallen, wie das beim parallelen Rückbau diverser Atomkraftwerke der Fall ist.

Ein zentrales Problem der Freigabe ist zudem, dass betroffene Personen keine Informationen über die freigegebenen Stoffe und deren radioaktiver Belastung erhalten. Somit ist es nicht möglich, sich zu schützen. „Das Vorsorgeprinzip ernst nehmen bedeutet deshalb die bisherige Freigabepraxis zu stoppen und Alternativkonzepte anzuwenden“, so die BUND Landesgeschäftsführerin.“

Ärztekammer fordert Moratorium für unkontrollierte Freigabe

Jetzt meldet sich aber eben auch die Ärztekammer zu Wort, widerspricht der Auffassung des grün geführten Umweltministeriums in Stuttgart und fordert eine Art Moratorium beim Umgang mit diesen gering radioaktiv belasteten Abfällen.  In einer PM heißt es (dieser Link ist inzwischen abgeschaltet, siehe oben UPDATE): „Die Landesärztekammer Baden-Württemberg warnt vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die geplante Verteilung von gering radioaktivem AKW-Rest-Müll aus den Kernkraftwerken Neckarwestheim, Obrigheim und Philippsburg sowie den Karlsruher Atomanlagen auf die Mülldeponien der Landkreise Ludwigsburg und Neckar-Odenwald sowie der Stadt Heilbronn und vermutlich weiterer Deponien sowie durch die Freigabe und Herausgabe des Restmülls in die allgemeine Wiederverwertung und fordert die Landesregierung auf, sich für eine Verwahrung auch des gering strahlenden Mülls auf den Kraftwerksgeländen einzusetzen, bis definitive und gesundheitlich zu verantwortende Lösungen der Endlagerung gefunden sind.“ (Hier als PDF)

In der Begründung zu dieser Entschließung der Kammer mit dem Titel „Keine Freigabe radioaktiven Restmülls aus Kernkraftwerken im Land Baden-Württemberg (26.11.2016)“ heißt es weiter:

Es ist geplant, dass sog. „freigemessener“ gering radioaktiver AKW-Restmüll aus den in Rückbau befindlichen Kernkraftwerken Neckarwestheim, Obrigheim und Philippsburg sowie den Karlsruher Atomanlagen auf den Mülldeponien der zuständigen Landkreise Ludwigsburg und Neckar-Odenwald sowie der Stadt Heilbronn und vermutlich weiterer Deponien mit Bauschutt vermischt und „endgelagert“ und so zudem aus der Atomaufsicht entlassen wird. Bei einer Strahlenschutzmessung im AKW wird nach mehrfachen Dekontaminationsschritten anhand bestimmter Freimessgrenzen überprüft, ob die radioaktiven Reststoffe je nach Strahlenaktivität wiederverwertet werden oder auf normalen Bauschuttdeponien ohne weitere Strahlenschutzkontrollen im Verlauf eingebaut oder aber in noch nicht existierende Endlager entsorgt werden können bzw. müssen.

Das noch im Sommer 2016 verkündete Moratorium gegen die radioaktiven Müllverladung auf Bauschuttdeponien hat das Grüne Umweltministerium unter Franz Untersteller im November aufgekündigt und sieht keine Strahlengefährdung der Bevölkerung.

Als Ärzte wissen wir, dass es keine Schwellenwerte für die Unbedenklichkeit von ionisierender Strahlung gibt und auch durch vermeintlich geringe Strahlenmengen gesundheitliche Schäden entstehen können. Ebenso sind die gesundheitlichen Folgen einer Verteilung von AKW-Rest-Müll nicht ausreichend geklärt. Es bestehen ernstzunehmende Sorgen, dass gesundheitliche Gefährdungen und Spätfolgen durch Strahlenschäden über Generationen entstehen können. Aus Strahlenschutz-gründen muss die belastete Menge so klein wie möglich gehalten werden und mit dem bestmöglichen technischem Stand sicher verwahrt und kontrolliert werden, am besten auf dem Kraftwerksgelände.“

Neues Strahlenschutz-Gesetz: BUND fordert Reduzierung der Dosisgrenzwerte

Bei einer Anhörung zum Entwurf für ein neues Strahlenschutzgesetz hat der BUND heute eine Reduzierung der dort formulierten Dosisgrenzwerte auf ein Zehntel gefordert und sich dagegen ausgesprochen, gering belastetes radioaktives Material aus dem Abriss von Atommeilern unkontrolliert freizugeben. Das teilte der Umweltverband heute in einer Presseerklärung mit. Auf 28 Seiten legen die Strahlenschutz-ExpertInnen des BUND ihre Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf vor. Insgesamt 50 Anti-Atom-Organisationen, darunter auch die internationale Ärtzeorganisation IPPNW, das Umweltinstitut München, die AG Schacht Konrad und viele Bürgerinitiativen, fordern in einer Kurzstellungnahme striktere Strahlschutzregeln.

Dokumentation der BUND-PM: „Neues Strahlenschutzgesetz muss Dosisgrenzwerte auf ein Zehntel senken. Gering radioaktives Material aus AKW-Rückbau nicht länger freigeben

Berlin: Bei der heutigen Anhörung zum Entwurf eines neuen Strahlenschutzgesetzes im Bundesumweltministerium hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Nachbesserungen gefordert. „Der Gesundheitsschutz muss Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben. Ein Strahlenschutzgesetz, das seinen Namen verdient, hat sich daran auszurichten“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Es ist inakzeptabel, dass dieses ein Gesetz den Gesundheitsschutz gegenüber wirtschaftlichen Interessen abwägen will. Es gibt nichts Wichtigeres, als die Bevölkerung vor Strahlenrisiken zu schützen, das darf auf keinen Fall relativiert werden“, so Weiger.

Der BUND-Vorsitzende kritisierte, dass der Gesetzentwurf neuere Erkenntnisse über die schädliche Wirkung niedriger Strahlendosen unberücksichtigt lasse. „Die Wirkung von Niedrigstrahlung wird bislang unterschätzt. Neue epidemiologische Studien belegen das. Wir schließen uns den Empfehlungen der Wissenschaftler an und fordern, die Strahlengrenzwerte für die Bevölkerung um den Faktor 10 zu senken“, sagte Weiger.

Beim Rückbau von Atomkraftwerken forderte der BUND-Vorsitzende den vollständigen Verzicht auf die Freigabe gering radioaktiver Materialien, das sogenannte „Freimessen“. „Weil es keine untere Schwelle der Gefährlichkeit ionisierender Strahlung gibt, widerspricht die undeklarierte Freigabe gering kontaminierter Reststoffe dem Minimierungsgebot des Strahlenschutzes“, kritisierte der BUND-Vorsitzende.

Materialien, für die bisher eine Freigabe entsprechend der Strahlenschutzverordnung vorgesehen war, sollten gesondert und gegen Freisetzungen gesichert aufbewahrt werden. Dies könne in besonders gesicherten Deponien oder in oberflächennahen Endlagern geschehen. Möglich sei auch die Lagerung in entkernten Gebäuden früherer Atomkraftwerke oder verbunkert auf deren Gelände. Diese vier Optionen sollten in den Genehmigungsverfahren für den Rückbau der Atomkraftwerke gleichwertig geprüft werden.

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Gering strahlende Abfälle beim AKW-Abriss: BUND legt Eckpunkte zur Freigabe radioaktiver Abfälle vor

Arzt-FreihaltenHunderttausende Tonnen von Abfällen entstehen beim geplanten Rückbau der Atommeiler. Unterhalb eines Richtwerts dürfen nach bestehenden Regelungen radioaktive oder kontaminierte Abfälle freigegeben werden. Das sorgt für massive Proteste vor allem bei den AnwohnerInnen und Kommunen mit Deponiestandorten. Allerdings nicht nur Deponien sind betroffen. Grundsätzlich können derartige gering belastete Abfälle auch einfach in die Wertstoffkreise gelangen, der Beton für Straßenbau und Stahl für „neue Bratpfannen“. Der BUND lehnt diese unkontrollierte Verteilung und Ablagerung derartiger Materialien ab, heißt es jetzt in einem Eckpunkte-Papier des Bundesverbandes, der von der BUND Atom- und Strahlenkommission (BASK) erarbeitet worden ist.

In dem Papier kritisiert der BUND das derzeitige Verfahren und macht Vorschläge, wie aus seiner Sicht mit diesen Materialien künftig umzugehen ist. Der BUND hat das Eckpunkte-Papier hier auf seiner Homepage veröffentlicht. Außerdem kann es hier direkt heruntergeladen werden (PDF).

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Fachtagung strahlendes Erbe: Wie geht die Stilllegung von AKWs?

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Die beiden Blöcke des AKW Philippsburg und das Castor-Zwischenlager mit hochradioaktivem Atommüll. Der Block 1 in der Mitte ist bereits abgeschaltet. Der Druckwasserreaktor (rechts) folgt in einigen Jahren. Dennoch: Der Atommüll im Zwischenlager wird noch Jahrzehnte vor Ort bleiben.

Nach und nach werden die Atommeiler in Deutschland abgeschaltet. Betreiber und Behörden wollen den schnellen Abriss. Ein kostenträchtiges Projekt für die wirtschaftlich angeschlagenen Konzerne. Ihre Vorstellungen für den Abriss und den Umgang mit all den dabei anfallenden radioaktiven und kontaminierten Abfällen stoßen bei Initiativen, Umweltverbänden und BürgerInnen auf Kritik. Auch Kommunen mischen sich mit Einwendungen in die angelaufenen Genehmigungsverfahren ein und fordern mehr Sicherheit. Der BUND in Baden-Württemberg und die Ärzteorganisation IPPNW widmen sich demnächst auf einer Fachtagung in Stuttgart dem heiklen Thema, wie Stilllegung und Abriss der Atommeiler möglichst sicher funktionieren kann. „Fachtagung strahlendes Erbe: Wie geht die Stilllegung von AKWs?“ weiterlesen

AKW-Rückbau: Deponierung niedrig kontaminierter Abfälle – Harrislee sagt Nein

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Unbeliebt: Niemand will kontaminierten Abriss-Müll aus dem AKW Brunsbüttel.

Während in Baden-Württemberg die Deponierung von freigemessenen niedrig kontaminierten Abriss-Abfällen aus dem AKW-Rückbau nach Protesten gerade von amtlicher Seite gestoppt wurde (RNZ), hat sich in Schleswig-Holstein die Gemeinde Harrislee nun gegen Pläne ausgesprochen, derartige Abfälle aus dem Rückbau der Atommeiler (Brunsbüttel, Krümmel) aufzunehmen. Darüber berichtet die LINKE Flensburg auf ihrer Homepage. Zuvor hatte eine Bürgerinitiative aus Harrislee gefordert: „Atommüll gehört nicht in die Abfalltonne“ und eine gut besuchte Veranstaltung durchgeführt. Robert Habeck, Schleswig-Holsteins grüner Energieminister, sprach im Vorfeld der Entscheidung in Harrislee von „emotionalen“ Problemen über ansonsten harmlosen Abfall und verwendet damit die gleiche Sprache in dieser Sache wie Vattenfall.

Über die Problematik im Umgang mit den kontaminierten Abfällen in Schleswig-Holstein berichtet auch der dortige BUND in seinem aktuellen Newsletter. Energieminister Habeck bemüht sich seit Wochen eine Art Bündnis für die Deponierung derartiger Abfälle zu schmieden und will neben Kommunen und Deponiebetreibern auch die Umweltverbände einbinden. Doch denen fehlt es noch an Angeboten, die Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit diesen Abfällen zu erhöhen.

An allen AKW-Standorten, an denen der Rückbau begonnen wird, entstehen große Mengen von Abfällen, die nur gering – aber eben doch – radioaktiv belastet sind. Unterhalb von 10 microSievert dürfen diese Beton- oder Stahlabfälle „freigemessen“ werden und entweder recycelt oder auf Deponien ohne jede weitere Kontrolle abgelagert werden.

Überall in der Republik sorgen sich BürgerInnen, wenn Deponien in ihrer Nähe als mögliche Standorte benannt werden und auch Umweltverbände bewerten das Vorgehen kritisch. Jede auch noch so niedrige Strahlung stelle ein Risiko dar und insbesondere wenn schwach strahlendes Material ohne jede weitere Kontrolle in die Umwelt gelangt, könnten Anreicherungen nicht ausgeschlossen werden. Neben der Deponierung dieser Abfälle ist vor allem das Recycling von Stahl und Beton (z.B. im Straßenbau) äußert problematisch.

Das ZDF-Magazin PlanetE hat jüngst ausführlich in einer Dokumentation über den Rückbau der AKWs und die dabei entstehenden Risiken berichtet. In einer Presseankündigung dazu heißt es: „Beim Abriss der Atomkraftwerke werden Millionen Tonnen Beton und Stahl zu Müll – doch was ist mit der nuklearen Strahlung? Nur etwa ein Prozent der Gesamtmasse der AKW sollen als radioaktiver Abfall endgelagert werden. Der Großteil wird dekontaminiert, also von der Strahlung gereinigt. Dann gelten die AKW-Überreste als gewöhnlicher Müll und landen auf Deponien oder sogar im Recyclingkreislauf. Das ist deutlich günstiger als die Entsorgung in Zwischen- und Endlagern.“

Weiter berichtet das ZDF in der Ankündigung: „Doch Strahlenexperten und Mediziner warnen vor der unkontrollierten Verbreitung des Atomschrotts. Denn dekontaminiert heißt nicht: strahlenfrei. Es müssen lediglich die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden. Dann gilt der Müll aus alten AKW als „freigemessen“ und damit als sicher – obwohl es eine Reststrahlung gibt.

Wie sicher also ist das Freimessen? Wie zuverlässig sind die Kontrollen beim AKW-Rückbau? Und ist die Lagerung auf Mülldeponien unbedenklich? Diesen Fragen geht „planet e.“ nach und deckt Schwachstellen im deutschen Strahlenschutz und in der Überwachung des AKW-Rückbaus auf.“

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