Verschlusssache: Neues Atommüll-Zwischenlager in Lubmin und der Terrorschutz

Jetzt sind die Mauern im Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll in Lubmin 70 cm dick. Der beantragte notwendige Neubau wird aufgrund gestiegener Terror-Risiken eine Wandstärke von 1,80 Metern haben! Noch krasser sind die Unterschiede zu den älteren Zwischenlagern in Gorleben oder Ahaus. Doch auf die Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE), durch „welche wesentlichen baulichen Merkmale hinsichtlich Flugzeugabsturz und Angriff mit panzerbrechenden Waffen“ sich die neue Lagerhalle in Lubmin von den bisherigen deutschen Zwischenlagern unterscheide, mag die Bundesregierung nicht antworten: Ein Anlagensicherungsbericht werde gesondert eingereicht, sei aber ohnehin Verschlusssache.

Hubertus Zdebel fordert, dass die weitere Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle endlich von der Bundesregierung umfassend im Rahmen einer öffentliche Debatte auf den Prüfstand gestellt wird. Nicht nur erhöhte Terrorrisiken führen angesichts veralteter oder nicht mehr ausreichender Zwischenlager an den zentralen und dezentralen Standorten zu zu Nachrüstungen oder Neubauten. Aus Geheimschutzgründen ist eine unabhängie Prüfung derartiger Maßnahmen aber kaum noch möglich. Klar ist auch, dass die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle deutlich länger dauern wird, als bislang vorgesehen. Bereits Mitte der 2030er Jahre werden die Genehmigungen für die ältesten Lager in Ahaus und Gorleben auslaufen. Mitte der 2040er Jahre sind auch die dezentralen Lager betroffen. Ein Endlager steht aber nach optimistischen Einschätzungen frühestens Anfang der 2050er Jahre, vermutlich aber eher nach 2080 zur Verfügung. Außerdem werden an den dezentralen Standorten die AKWs in den nächsten Jahren nach und nach als Reparaturorte für defekte Castor-Behälter entfallen.

Auch wenn die Bundesregierung sich mit konkreten Informationen in Schweigen hüllt: An (fast) allen Zwischenlagern mit hochradioaktiven Abfällen laufen aufgrund deutlich verschärfter Terrorrisiken bauliche Nachrüstungen. Dazu gehören nicht nur zusätzliche Mauern, die den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen besser abwehren können sollen. Auch Abflussrinnen werden nachgerüstet, damit nach einem (gezielten) Flugzeug-Absturz das Kerosion besser aus den Zwischenlagerhallen abfließen kann. Weil aber diese Maßnahmen allesamt geheim gehalten werden, ist eine unabhängige Prüfung über die Wirksamkeit nicht mehr machbar.

Die folgende Tabelle zeigt ansatzweise, wie sehr sich die Anforderungen an den Terrorschutz verändert bzw. verschärft haben. Wichtig zu beachten ist: Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat dem nach dem STEAG-Konzept errichteten Zwischenlager in Brunsbüttel aufgrund von mangelhaften und fehlenden Sicherheitsnachweisen die Genehmigung entzogen. Bis heute bestreiten die zuständigen Behörden jedoch, dass es Sicherheitsdefizite gäbe und erklären den Geheimschutz als Ursache für fehlende Informationen zur Bewertung der Sicherheit und Sicherung der Zwischenlager

Wand untenWand obenDecke
Gorleben

Ahaus

0,5

0,5

0,2

0,2

0,2

0,2

Lubmin alt

Lubmin geplant

0,7

1,8

0,7

1,8

0,55

1,8

WTI0,850,850,55
STEAG1,21,21,3
NeckarwestheimStollenStollenStollen

Hinweis: Während die Sicherheit sich auf Maßnahmen bezieht, die den Schutz vor der radioaktiven Strahlung durch technische Vorkehrungen leisten sollen (Castor-Behälter), geht es bei der Sicherung um „Maßnahmen gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“.

Dokumentation

Frage 58

Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Frage: Welche wesentlichen baulichen Merkmale hinsichtlich Flugzeugabsturz und Angriff mit panzerbrechenden Waffen unterscheidet das laut Aussagen des Entsorgungswerks für Nuklearanlagen (EWN) am 29. Mai 2019 beantragte neue Zwischenlager für hochradioaktive Atomabfälle (ESTRAL, siehe www.ewn-gmbh.de/information/presse/) bei Lubmin von den bisherigen von der STEAG errichteten Zwischenlagern in Norddeutschland, und in welcher Weise sind die derzeit an diesen älteren Zwischenlagern laufenden Nachrüstungen zum Schutz vor Terrorangriffen und Flugzeugabstürzen bei dem geplanten Neubau der EWN integriert (siehe www.bfe.bund.de/DE/ne/zwischenlager/dezentral/bauweise/bauweise.html)?

Antwort: In dem am 31. Mai 2019 zugegangenen Antrag der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH wird angekündigt, die Maßnahmen gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) in einem als Verschlusssache eingestuften Anlagensicherungsbericht gesondert einzureichen. Auf Grundlage der vorliegenden Antragsunterlagen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage über die beantragten Sicherungsmaßnahmen gemacht werden. Eine Bewertung der Sicherungsmaßnahmen wird Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sein.

 

Hochradioaktiv: Novellierung des „Endlager“-Suchgesetz und eine Anhörung

Wo kann hochradioaktiver Atommüll dauerhaft und möglichst sicher gelagert werden? Mit dem Standortauswahlgesetz sollen angeblich Alternativen zum bisher einzigen Standort in Gorleben ergebnisoffen untersucht werden. Im Sommer 2016 legte die „Endlager“-Kommission ihren Bericht zu den Lager-Kriterien und zur Novellierung dieses Gesetzes vor. Ende Januar 2017 soll sich erstmals der Bundestag mit der gesetzlichen Umsetzung befassen. Eine öffentliche Anhörung ist für den 13. Februar im Umweltausschuss geplant.

  • Nach rund zwei Jahren arbeit hatte die Kommission im Juli 2016 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Mangelhaft, befanden der BUND und auch Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE. Die Stellungnahme zur Ablehnung des Kommissions-Berichts der Fraktion DIE LINKE ist hier als PDF zum download.Das ablehnende Sondervotum des BUND ist hier. Der Bericht der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ist hier als Drucksache zu finden. Die Kommission mitsamt allen Drucksachen und Protokollen ist hier online. Die Kritik des BUND ist auf einer Homepage in guter Weise anschaulich dargestellt. Siehe hier: www.atommuell-lager-suche.de

Bereits vor der Sommerpause wurde eine erste Änderung am Standortauswahlgesetz beschlossen, in dem die Einrichtung eines Nationalen Begleitgremium (NBG) mit sofortiger Wirkung gegenüber den bisherigen Regelungen vorgezogen und eine veränderte Struktur für das neue „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit“ (BfE) beschlossen wurde.

Jetzt steht die Umsetzung all der weiteren Empfehlungen aus dem Bericht der Kommission im Bundestag und Bundesrat an. Im Umweltausschuss des Bundestages ist heute die Durchführung einer öffentlichen Anhörung für den 13. Februar 2017 beschlossen worden. Bereits Ende Januar soll ein entsprechender Gesetzentwurf in den Bundestag in erster Lesung eingebracht werden.

Siehe auch:

Hintergrund:

Bis heute ist völlig ungeklärt, was mit dem hochradioaktiven Atommüll aus dem Betrieb der AKWs werden soll. Für den Zeitraum von einer Million Jahren muss dieses Material von der Umwelt und den Menschensicher verschlossen gelagert werden.

Bislang wird das gefährliche Zeug an zahlreichen Standorten in Castor-Behältern zwischengelagert, mit immer größeren Risiken. Einziger bislang vorgesehener Standort ist der Salzstock in Gorleben.Ein Standort, der seit Jahrzehnten für die unverantwortliche Atomenergienutzung und den gesellschaftlichen Konflikten steht und der geologisch als ungeeignet und politisch verbrannt gilt.

Das Gesetz zur Standortauswahl – von Grünen, CDU/CSU, FDP und SPD gegen die Stimmen der LINKEN – 2013 verabschiedet, soll das ändern und – so das Ziel – einen gesellschaftlichen Konsens herstellen. Allerdings: Vor allem Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen haben das Gesetz und die Kommission schwer kritisiert und abgelehnt. Nicht nur weil Gorleben weiter im Spiel blieb. Viele Regelungen zur Behördenstruktur, zur Öffentlichkeitsbeteiligung und zu den Rechten der BürgerInnen im Verfahren wurden als völlig unzureichend kritisiert. Außerdem würden die bestehenden Probleme bei der Zwischenlagerung und auch bei den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen ausgeklammert.

 

BUND: Delegiertenversammlung fordert Nachbesserungen für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle

bund-dv-2016-tag2-69
BDV des BUND in Bonn: Vorstellung des Antrags mit Forderungen zur Atommülllagerung. Thorben Becker (Referent Atompolitik, links), Edo Günther (Sprecher BAK Atom und Strahlenschutz) und Klaus Brunsmeier (Bundesvorstand)

Auf seiner Bundesdelegiertenversammlung am letzten Wochenende in Bonn hat der BUND in einem einstimmigen Beschluss Nachbesserungen für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle gefordert. Der Beschluss, den zuvor der Bundesarbeitskreis Atomenergie und Strahlenschutz erarbeitet hatte, umfasst Anforderungen an das Suchverfahren nach einem „Endlager“ für derartige Abfälle als auch die Zwischenlagerung an den Standorten der Atommeiler sowie in Gorleben, Ahaus und Lubmin.

umweltFAIRaendern dokumentiert den Antrag A006, der einstimmig angenommen wurde: (Hier als PDF)

„Hochradioaktiver Atommüll: Standortauswahlgesetz umfassend verbessern und Suchverfahren starten – Zwischenlagerung auf den Prüfstand

Die Bundesdelegiertenversammlung 2016 beschließt: Die Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ hat es nicht geschafft, eine breite gesellschaftliche Debatte über den zukünftigen Umgang mit Atommüll zu starten. Damit fehlt auch nach Abschluss der Arbeit der Kommission der dringend erforderliche gesellschaftliche Konsens über das Standortauswahlverfahren, die Neukonzeptionierung der Zwischenlagerung und die Abrissverfahren für die Atomkraftwerke. Aus Sicht des BUND stellt dieses Versäumnis umso höhere Anforderungen an das zukünftige Suchverfahren.

Der BUND hat das Ziel, dass es zu einer neuen vergleichenden Standortsuche für ein Atommüll-Lager für den hoch radioaktiven Müll in Deutschland kommt. Der BUND fordert den unverzüglichen Beginn einer vergleichenden Standortsuche und hat seine Forderungen dazu in seinem Sondervotum dargelegt.

Der BUND fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Bundesrat und die  Bundesregierung auf, schnell mit der dringend erforderlichen grundlegenden Überarbeitung des Standortauswahlgesetzes zu beginnen und dabei neben den Vorschlägen der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ vor allem die weiter gehenden Forderungen des BUND zu übernehmen:

  • Nach Abschluss jeder Phase des Standortauswahlverfahrens muss eine Rechtsschutzmöglichkeit bestehen. Nur so kann in dem langen Verfahren nach jedem Abschnitt im Streitfall geklärt werden, ob das Verfahren und die Beteiligung der Öffentlichkeit daran wie erforderlich stattgefunden haben.
  • Die untertägige Erkundung und Konzeptentwicklung für Granit, Ton und unterschiedliche Salzstrukturen sind verbindlich vorzuschreiben.
  • Als Mindestanforderung muss in den Kriterien eine zweite, unabhängige und eigenständig wirksame, geologische Schutz-Komponente festgelegt werden.
  • Der Standort Gorleben darf im künftigen Suchverfahren keine Rolle mehr spielen.
  • Kein potentieller Standort und keine in Betracht kommende Gesteinsformation darf wegen fehlender Daten aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Dieser Grundsatz muss als eine zentrale Regelung in das novellierte Standortauswahlgesetz übernommen werden.
  • Unverzüglich muss ein eigenes Standort-Suchverfahren für die weiteren radioaktiven Abfälle (Asse-Müll, Uranabfälle und andere) nach vorher festgelegten Kriterien gestartet werden. Diese Abfälle dürfen nicht in das Suchverfahren für das Lager für hoch radioaktiven Müll integriert werden.
  • Die Bundesregierung muss das von der Kommission geforderte generelle Exportverbot für abgebrannte Brennelemente auf den Weg bringen.
  • Die Bundestagsabgeordneten müssen parallel zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes eine Grundgesetzänderung auf den Weg bringen, die den Atomausstieg absichert.
  • Sämtliche Sicherheitsanforderungen im Hinblick auf das Endlager, das Lagerkonzept, das Behälterkonzept und den Strahlenschutz für Bevölkerung und Beschäftige müssen mit einem mindestens 10fach höheren Strahlenrisiko als bisher bewertet werden.
  • Es muss jetzt in einem breiten öffentlichen Prozess geklärt werden, wie die Zwischenlagerung weitergehen soll, welche Nachrüstungen erforderlich sind und auch ob eventuell Neubauten die alten Lager ersetzen müssen.“

Export von Atommüll aus Jülich in die USA und die Kosten – Nachgefragt und Verbots-Antrag

Per Kleiner Anfrage (PDF) will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel den aktuellen Stand und mehr über die Kosten für das beim ehemaligen Atomforschungszentrum Jülich laufende Projekt eines Exports von hochradioaktivem Atommüll von der Bundesregierung in Erfahrung bringen. Obwohl die Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfälle“ sich für ein Verbot solcher Atommüll-Exporte bereits im Oktober 2015 ausgesprochen hat, ist eine gesetzliche Umsetzung bislang nicht erfolgt. Daher haben Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE auch einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. (18/9791)

Auf der Homepage des Bundestags heißt es zu der Anfrage: „Berlin: (hib/ROL) Die Linke will in ihrer Kleinen Anfrage (18/10141) wissen, wie nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Arbeiten an der Entwicklung einer Technologie zur Wiederaufarbeitung von Kugelhaufen-Brennelementen in den USA ist. Auch fragt die Fraktion, ob ein Transport dieser Brennelemente in die USA zur dortigen Verarbeitung technisch überhaupt möglich ist.

Die Planungen, hochradioaktiven Atommüll in Form von Kugel-Brennelementen aus der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) Jülich beziehungsweise dem Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktor (THTR ) des Kernkraftwerks Hamm per Castor in die USA zu exportieren und dort in der militärischen Anlage H-Canyon der Savanah River Site (SRS) wiederaufarbeiten zu lassen, waren bereits mehrfach Gegenstand parlamentarischer Anfragen (unter anderem 18/3666).

Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe habe bereits im Oktober 2015 die Empfehlung ausgesprochen, vollständig auf Exporte von hochradioaktiven Abfällen zu verzichten und auch eine entsprechende gesetzliche Regelung vorgeschlagen, schreiben die Abgeordneten in der Kleinen Anfrage.“

Siehe auch:

Hochradioaktiver Atommüll: Zwischenlagerung als problematischer Dauerzustand

Die vermeintliche Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle wird zum Dauerzustand und immer mehr zum Sicherheitsproblem. Statt bislang geplanter 40 Jahre, könnte die bislang oberirdische Lagerung in nur wenig zusätzlich gesicherten Hallen 80 oder noch mehr Jahre dauern. Auch wenn im Standortauswahlgesetz als Datum 2050 für ein betriebsbereites „Endlager“ steht. Die „Endlager“-Kommission hat dies eher als optimistisches und politisches Wunschdatum bezeichnet. Tatsächlich dürfte es ein solches Lager aber erst 2080 oder gar noch später geben. Bürgermeister der Gemeinden mit Zwischenlagern fordern daher ein neues zentrales Eingangslager, damit nach Ablauf von 40 Jahren ihre Gemeinden den Atommüll tatsächlich los werden und nicht hintenrum zum Endlager werden. Gegen die mangelnde Sicherheit der bestehenden Lager bringen AtomkraftgegnerInnen derzeit Klagen auf den Weg. Wie sieht der zukünftige Umgang bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle aus? Diese Frage könnte ausgerechnet beim wahrscheinlichen Neubau eines Zwischenlagers in Lubmin/Greifswald eine Antwort finden. „Hochradioaktiver Atommüll: Zwischenlagerung als problematischer Dauerzustand“ weiterlesen

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