Atommüll: Bundestag ernennt Mitglieder für Nationales Begleitgremium

Als Reaktion auf Vorschläge aus der im Juli beendeten Arbeit der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ hatte der Bundestag noch vor der Sommerpause das Nationale Begleitgremium als Einrichtung der Öffentlichkeitsbeteiligung für die weitere Suche nach einem Atommülllager auf den Weg gebracht. Jetzt stehen die zunächst neun Mitglieder fest. Neben den sechs von Bundestag und Bundesrat zu ernennenden Mitgliedern, wurden drei weitere Personen aus der Gesamtbevölkerung per Zufallsverfahren mit dem Instrument einer Planungszelle ausgewählt. Zwei BürgervertreterInnen sowie ein weiteres Mitglied für die Jugend werden die Arbeit des nun eingerichteten NBG künftig verstärken.

Die Mitglieder des NBG: Bettina Gaebel aus Ebenhausen (bei München) und Herr Prof. Dr. Hendrick Lambrecht aus Karlsruhe vertreten künftig die BürgerInnen. Frau Jorina Suckow aus Hamburg wird für die Jugend künftig im neuen NBG dabei sein. Außerdem im NBG vertreten sein werden: Klaus Töpfer, Klaus Brunsmeier (BUND), Prof. Dr. Armin Grunwald (Technikfolgenabschätzung Karlsruhe), Dr. Monika Müller (Evangelische Akademie Loccum), Prof. Dr. Kai Niebert (Deutscher Naturschutzring) und Prof. Dr. Miranda Schreurs (Politikwissenschaftlerin München).

  • Auf dem Weg: Vorgezogenes Nationales Begleitgremium bei Atommüll-Lager-Suche – Änderung Behördenstruktur noch vor dem Sommer
  • Der BUND reagiert zur Benennung von Klaus Brunsmeier so: Statement von Klaus Brunsmeier, Mitglied im Bundesvorstand des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), zur heutigen Wahl durch den Deutschen Bundestag als Mitglied des Nationalen Begleitgremiums gemäß §8 Abs. 3 Standortauswahlgesetz: „Die Novelle des Standortauswahlgesetzes als Umsetzung des Berichts der Endlager-Kommission ist bislang noch keinen erkennbaren Schritt vorangekommen, wir warten auf den Gesetzentwurf. Es ist wichtig, dass das Nationale Begleitgremium jetzt schnell seine Arbeit aufnimmt, da die Novelle noch in dieser Legislaturperiode erfolgen soll. Ich werde mich im Nationalen Begleitgremium dafür einsetzen, dass die Vorschläge der Kommission jetzt tatsächlich in das Gesetz übernommen werden. Besonders am Herzen liegen mir die Verbesserung des Rechtsschutzes und eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit klar definierten Rechten der betroffenen Regionen. Wichtig wird auch die Begleitung des Aufbaus der neuen Institutionen BGE und BfE sein. Für eine erfolgreiche Standortauswahl wird es entscheidend darauf ankommen, dass die neue staatliche Endlagergesellschaft BGE und die neue Aufsichtsbehörde BfE das Standortauswahlverfahren mit hoher Transparenz und echter Bürgerbeteiligung begleiten und in der Lage sind, das eigene Handeln kritisch zu hinterfragen.“  Klaus Brunsmeier ist Naturschützer, Biolandwirt im Sauerland und Mitglied im BUND-Bundesvorstand. Er war Vertreter der Umweltverbände in der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ des Deutschen Bundestages und des Deutschen Bundesrates. Mehr Informationen: www.atommuell-lager-suche.de

Dokumentation: In der gemeinsamen Pressemitteilung von Steffen Kanitz (CDU), Matthias Miersch (SPD), Sylvia Kotting-Uhl (Grüne) und Hubertus Zdebel (DIE LINKE) heißt es (siehe auch hier den Beitrag von Hubertus Zdebel zur Einsetzung des NBG):

Endlagersuche – Frühzeitiger Start des Nationalen Begleitgremiums ist wichtiger Schritt für Vertrauensaufbau

Anlässlich der heutigen Benennung von sechs Mitgliedern für das Nationale Begleitgremium erklären die Berichterstatter Steffen Kanitz (CDU), Matthias Miersch (SPD), Hubertus Zdebel (DIE LINKE.) und die Berichterstatterin Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Mit der heutigen Benennung der ersten sechs Mitglieder für das Nationale Begleitgremium wird ein weiterer Schritt zum Start der kommenden Endlagersuche gemacht. Wir freuen uns sehr über die Zusammensetzung dieses für den Endlagersuchprozess so wichtigen Gremiums. Es ist gelungen, sechs Persönlichkeiten für das Nationale Begleitgremium zu gewinnen, denen wir gemeinsam die schwere Aufgabe des notwendigen Vertrauensaufbaus zutrauen. Es war eine vorrangige Forderung der an der Arbeit der Endlagerkommission beteiligten Bürgerinnen und Bürger, das Nationale Begleitgremium frühzeitig einzusetzen und mit Zufallsbürgern zu ergänzen. Da auch die drei Zufallsbürgerinnen und -bürger schon gefunden sind, kann das NBG jetzt zügig seine Arbeit aufnehmen.

Die benannten gesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertreter zeichnen sich aus durch ihr langjähriges Engagement im Interesse der Öffentlichkeit und des Umweltschutzes:

Prof. Dr. Klaus Töpfer ist weltweit bekannt durch jahrzehntelanges politisches Engagement in Umwelt- und Energiefragen. Klaus Brunsmeier aus dem Bundesvorstand des BUND hat durch seine Mitarbeit bereits die Endlagerkommission kritisch mitgestaltet. Prof. Dr. Armin Grunwald, ebenfalls Mitglied der Endlagerkommission, hat als Philosoph und Experte für Technikfolgenabschätzung einen Blick auf die ethisch-moralischen Fragen einer Endlagersuche. Dr. Monika Müller hat sich in der Evangelischen Akademie Loccum in Niedersachsen seit Jahren als neutrale Vermittlerin im Endlagerkonflikt ausgezeichnet und genießt bei Befürwortern wie Kritikern der Endlagersuche hohes Ansehen. Prof. Dr. Kai Niebert gibt als Präsident des Deutschen Naturschutzrings den Umweltverbänden und Initiativen Stimme, Prof. Dr. Miranda Schreurs bringt mit ihrer Expertise die internationalen Erfahrungen in der Endlagersuche aus politikwissenschaftlicher Sicht mit in das Gremium.

Hintergrund: Den ersten Schritt zur frühzeitigen Einsetzung des Nationalen Begleitgremiums unternahmen Bundestag und Bundesrat im Juni 2016 mit der Verabschiedung des ersten Änderungsgesetzes des Standortauswahlgesetzes. Sie beschlossen die Einsetzung in einer zunächst kleineren Besetzung von neun Personen. Mit der Benennung der NBG-Mitglieder wird dieser Beschluss nun umgesetzt.

Link zum Wahlvorschlag: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/103/1810377.pdf

Auf dem Weg: Vorgezogenes Nationales Begleitgremium bei Atommüll-Lager-Suche – Änderung Behördenstruktur noch vor dem Sommer

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Gemeinsamer Gesetzes-Antrag für ein vorgezogenes Nationales Begleitgremium der Berichterstatter des Deutschen Bundestags (in einer Sitzung der „Endlager“-Kommission).

Um die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Suche nach einem Dauerlager für radioaktive Abfälle ein wenig zu verbessern, wird nun mit einem interfraktionellen Gesetzesantrag die vorgezogene Einrichtung eines Nationalen Begleitgremiums im Standortauswahlgesetz auf den Weg gebracht. Das ändert zwar an den grundlegenden Mängeln dieses Gesetzes nichts, aber damit reagieren die Berichterstatter des Deutschen Bundestags auf ein Anliegen der „Endlager“-Kommission, die ein „schwarzes Loch“ bei der Öffentlichkeitsbeteiligung in der ersten Phase der Standortsuche ausgemacht hatte. Bisher sollte ein solches Gremium erst nach der Behördenentscheidung über die oberirdisch zu erkundenden Regionen an den Start gehen. Mit einem weiteren Gesetzentwurf zur Neuregelung der Behördenstruktur entsprechend den Ergebnissen der „Endlager“-Kommission will das Bundesumweltministerium nach eigenem Bekunden ebenfalls noch vor der Sommerpause in den Bundestag.

Das jetzt auf den Weg gebrachte NBG ist eine Art Vorstufe des späteren Gremiums, wie es bereits im StandAG vorgesehen ist. „(1) Es wird unmittelbar nach Abschluss der Arbeit der Kommission ein pluralistisch zusammengesetztes Nationales Begleitgremium zur gemeinwohlorientierten Begleitung eingesetzt“, heißt es in dem Antrag und es soll „als Brücke zwischen der Arbeit der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe und beginnendem Standortauswahlverfahren fungieren.“

In dem vorgezogenen Gremium sollen insgesamt neun Personen vertreten sein, davon zwei BürgerInnen, die nach dem Zufallsprinzip ermittelt werden. Außerdem einE VertreterIn der „jungen Generation“. Wörtlich heißt es: „Das Nationale Begleitgremium soll von seiner Einsetzung bis nach der Evaluierung nach § 4 Absatz 4 Satz 2 aus neun Mitgliedern bestehen. Sechs Mitglieder, die je zur Hälfte vom Bundesrat und Bundestag vorgeschlagen werden, sollen gesellschaftlich hohes Ansehen genießen; daneben sind zwei Bürger oder Bürgerinnen zu berufen, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden, und ein Vertreter oder eine Vertreterin der jungen Generation. Die erweiterte Besetzung des Gremiums nach der Evaluierung gemäß § 4 Absatz 4 Satz 2 wird im evaluierten StandAG festgelegt.“

Avanti Popolo – Bürgerbeteiligung zwischen Mitmachfalle und Demokratiegewinn

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Ulrike Donat, Mediatorin und Rechtsanwältin über die Bedingungen und Anforderungen an eine faire Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Ulrike Donat, Mediatorin, Konfliktberaterin und Anwältin nimmt in der aktuellen Gorleben Rundschau (Mai/Juni 2016) Stellung zu den Bedingungen und Anforderungen an eine faire Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Mit freundlicher Erlaubnis der GR dokumentiert umweltFAIRaendern ihren Artikel: „In Gorleben, an anderen Atomstandorten und bei Industrieansiedlungen gibt es schlechte Erfahrungen mit Angeboten von Öffentlichkeitsbeteiligung. Der „Bürgerdialog Kernenergie“ Anfang der Achtzigerjahre beispielsweise war ein durchsetzungsorientiertes Werbeprojekt. Die „Dialogangebote“ verschiedener Umweltminister wie Norbert Röttgen oder Peter Altmaier wurden als „Mogelpackung“ abgelehnt. Was aber unterscheidet solcherlei „Scheinbeteiligung“ von einer partizipativen Beteiligung, die ein Demokratiegewinn sein kann? Von Ulrike Donat

Überall im Land wird mehr Mitsprache, mehr Demokratie, mehr Partizipation gefordert. Dabei gibt es verschiedene Ziele für die Beteiligung der Öffentlichkeit.

  1. Ziel: Qualitätsgewinn

In Verwaltungsverfahren zur Planaufstellung wird eine so genannte frühe Öffentlichkeitsbeteiligung angeboten mit dem Ziel, frühzeitig die beteiligten Interessen zu erkunden und so einen Qualitätsgewinn in der Planung zu erzielen. Mögliche Interessenkonflikte vorher zu sehen spart Fehlplanungen und Zeit. Das ist erst einmal nichts Schlechtes, es kommt darauf an, wie es dann weiter geht und welchen Einfluss die Mitarbeit auf das Ergebnis hat oder haben kann. Diese Phase der Vorklärung mit der Bevölkerung wurde bei der „neuen“ Endlagersuche mal eben übersprungen.

  1. Ziel: Akzeptanz

Politiker favorisieren den „Dialog“, um Politikverdrossenheit entgegen zu wirken und Akzeptanz zu erreichen. Ein echter Dialog ist ein möglichst gleichberechtigter Austausch, in dem beide einander zuhören und gemeinsame Ergebnisse suchen. Unter Politikern hat sich aber eine einseitige Kommunikation „top down“ unter diesem Label eingeschlichen – der „bottom up“-Teil fällt unter den Tisch. Ein Dialog aber, in dem einer sendet und die anderen hören sollen, in dem die Ergebnisse von vornherein feststehen, verdient diesen Namen nicht und gehört in die Abteilung „Durchgefallen!“. Es geht also um echte Mitsprache und Ergebniswirksamkeit. Viele Angebote der Politik im Gorleben-Konflikt trugen diesen Charakter des „einseitigen Dialogs“ und wurden von Anti-Atom-Aktivisten im Wendland mit grimmigem Augenzwinkern als „Dialüg“ bezeichnet.

  1. Ziel: Legitimität

Politik möchte auch Legitimität durch Beteiligung erreichen. Legitimität entsteht nicht durch Gesetze (Legalität) allein, sondern bezieht sich auf die Bewahrung grundlegender gemeinsamer Werte. Dieses Ziel ist akzeptabel, wenn auch die Beteiligungsformen darauf ausgerichtet sind, Werte zu erforschen und ihnen zur Durchsetzung zu verhelfen. Dies setzt echte Partizipation voraus, bei der das Verfahren gemeinsam bestimmt wird und die Ergebnisse zumindest teilweise, jedenfalls aber in den Streitfragen offen sind, so dass das Beteiligungsverfahren darauf tatsächlich Einfluss hat. Dies ist zum Beispiel in der Endlagersuche nicht gegeben, solange Gorleben nicht ausgeschieden ist, denn die Vorfestlegung durch den Erkundungsvorsprung lässt sich nicht rückgängig machen und die Einengung der Themen auf tiefengeologische Endlagerung nimmt das Ergebnis vorweg, statt es offen zu diskutieren. Echte Mitsprache der Bürger wäre dagegen ein Element direkter Demokratie, also ein emanzipatorischer Gewinn.

  1. Ziel: Kontrolle

Schließlich dient eine gute Beteiligung auch der Kontrolle von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Technik – das kennt die Anti-Atom-Bewegung aus eigener Anschauung, denn die Kontrollfunktion gegen unverantwortliche Risiken durch die Atomenergie haben immer die Atomgegner und nicht die dazu berufenen Entscheider ausgeübt. Die eigentlich Verantwortlichen haben sich dagegen auf das atomare Abenteuer eingelassen – ohne Rücksicht auf die langfristigen Folgen. Gelingt Kontrolle durch Beteiligung, könnte dies nicht nur ethische Aspekte in komplexen Verfahren durchsetzen, sondern auch Korruption vorbeugen. Der Kontrollaspekt ist umso wichtiger, je weniger Rechtsschutzinstrumente greifen, etwa weil die Klagebefugnis für kommende Generationen von den Gerichten verneint wird.

Ergebnisoffen und ergebniswirksam

Grundlegend für ein gutes Beteiligungsverfahren ist, dass es etwas gemeinsam zu entscheiden gibt. Die Ergebnisse dürfen daher nicht von vornherein feststehen, sonst geht es nur um Akzeptanzbeschaffung und Befriedung, aber nicht um einen demokratischen Prozess. Hier liegt auch der Grund für die Absage einer Beteiligung der Anti-Atom-Bewegung zur Mitarbeit in der so genannten Endlagerkommission: Sowohl das Verfahren selbst als auch die Themen und Lageroptionen standen schon vor Arbeitsbeginn der Kommission unverrückbar fest – zu viele Lobbyisten saßen am Tisch.

Es gibt jedoch auch gute Beispiele von Öffentlichkeitsbeteiligung, bei dem nur einige Themen offen, andere bereits gesetzt sind – auch das kann sinnvoll sein, sofern es nur ausreichend Offenheit für gemeinsam gestaltete Lösungen gibt, die verhandelt werden können. Es reicht aber nicht, wenn man nur über die Fassadengestaltung eines Risikobaus mitbestimmen darf. Es geht schon um die Mitsprache zum Kern der Probleme. Dieser Spielraum der Mitentscheidung und seine Grenzen müssen von Anfang an offen kommuniziert werden. Man darf nicht Beteiligung versprechen, wenn keine Mitsprache drin ist.

Mitmachen lohnt sich nur, wenn Ergebniswirksamkeit gegeben ist, wenn also das Verfahren und das Miteinander so gestaltet sind, dass alle Einfluss auf das Ergebnis haben: durch gemeinsame Themenfindung, durch Gehörtwerden in der Sache, durch Einfluss auf das Verfahren und Einfluss auf die letztendlichen Ergebnisse. Sind die Vorgaben zu eng, lohnt sich Mitmachen nicht. Mitmachen kostet Zeit, und man muss immer abwägen, ob man außerhalb des Beteiligungsverfahrens durch Öffentlichkeitsarbeit, Kritik oder Protest mehr Ergebniswirksamkeit erzielen kann, als durch die angebotene Beteiligung. Daher ist Ergebniswirksamkeit und genug Ergebnisoffenheit und Mitsprachemöglichkeit essentiell für die Entscheidung: Mitmachen oder draußen bleiben. Die Anti-Atom-Bewegung und insbesondere die Gorleben-Gegner haben sich im Frühjahr 2014 entschieden, draußen zu bleiben.

Zeitdruck und Alternativlosigkeit

Die Argumentation mit Zeitdruck ist ein Misstrauensfaktor – vielleicht sollen einem hier schnelle billige Lösungen untergejubelt werden? Es gibt echten Zeitdruck, aber dann ist es sinnvoller, schnelle Zwischenlösungen zu verhandeln und dem eigentlichen Prozess der Zusammenarbeit Zeit und Raum zu geben. Beliebt ist auch, bestimmte Teillösungen als „alternativlos“ bereits zu Beginn fest zu setzen. Sinn von Beteiligung ist aber gerade, Kreativität für möglichst viele Lösungsideen zu wecken, um so zu neuen, besseren Lösungen zu gelangen statt zu einem „weiter wie bisher“. Das ist das Gegenteil von Ergebnisoffenheit und ergebniswirksamer Beteiligung. Daher gilt: Alternativlos = höchste Misstrauensstufe!

Neutrale akzeptierte Moderation

In Konfliktlösungsverfahren sind Neutralität und Allparteilichkeit der Moderation zentral. In von Politik und Verwaltung angebotenen Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist dies noch nicht als Standard angekommen. Oft übernehmen Politik oder Verwaltung selbst die Durchführung und Leitung – dann ist eine (potenzielle) Konfliktpartei zugleich Verfahrensleitung. Das ist keine gute Idee, denn die Unparteilichkeit der Moderation ist Erfolgsfaktor und Fairnessgebot. Oder die Politik bestimmt selbst die Leitung und wählt dann oft verdiente Kämpfer aus den eigenen Reihen, bei denen die Neutralität ebenfalls fraglich ist. Das kann gut gehen, wenn es honorige Persönlichkeiten sind, die von allen akzeptiert werden. Sinnvoller aber ist eine externe, professionelle, von allen gewählte oder akzeptierte Moderation. Politik und Verwaltung transportieren immer ihren eigenen wertenden Stil in die Moderation, während professionelle Konfliktexperten mit Supervision geschult sind und trainiert, die Kommunikation zu fördern statt die eigenen Vorstellungen durchzubringen. Sie sind auch erfahren in transparenter Kommunikation statt im strategischen Ränkeschmieden.

Wer wird beteiligt

In der Konfliktforschung und Konfliktmoderation gibt es den Grundsatz: Die Richtigen sitzen am Tisch. Verstanden wird das so, dass alle Konfliktbeteiligten sich zusammensetzen sollen. Das sind alle, die vom Ergebnis betroffen sind oder sonst Einfluss auf das Ergebnis haben, etwa durch Rechtspositionen. Die Erfahrung zeigt, dass es Gift für das Gelingen von Beteiligungsprozessen ist, wenn die Beteiligten einseitig bestimmt werden, wenn Hardliner-Lobbyisten und Interessenvertreter von einer Seite zu viel Mitsprache bekommen. Negativ kann sich auch auswirken, wenn Personen als Vertreter entsandt werden, die in der Vergangenheit verantwortlich waren für umstrittene Entscheidungen. Möglichst von allen Seiten akzeptierte Vertreter sind eine gute Voraussetzung. Üblich ist aber, dass jede beteiligte Partei ihre eigenen Vertreter entsendet. Dann kommt es darauf an, dass jede Seite durch die Verfahrensgestaltung Einfluss auf die Themen und die Ergebnisse nehmen kann, sonst werden einige über den Tisch gezogen. Nur wenn wirklich alle an Kooperation interessiert sind oder jedenfalls das Beteiligungsverfahren ausreichend Sog für eine gemeinsam gestaltete Lösung entwickeln kann, ergibt Beteiligung einen Sinn. Sonst bleibt die Option: wieder aussteigen.

Transparenz und Informationszugang

Wer gute Entscheidungen treffen soll, muss gut, vollständig und richtig informiert sein. Sonst entstehen aus Wissenslücken neue schlechte Entscheidungen, oder Entscheidungen sind nicht nachhaltig, wenn später fehlende Aspekte ans Licht kommen. Das ist aus der Geschichte der Atomenergie hinreichend bekannt. Alle wesentlichen Unterlagen, Erkenntnisse und Expertisen müssen daher für alle wesentlichen Beteiligten zugänglich und transparent sein. Dazu gehört das Recht auf Akteneinsicht, aber in komplexen Fragestellungen auch die Möglichkeit, eigene Wissenschaftler zu benennen, eigenen Rechtsrat einzuholen und die nötige finanzielle Unabhängigkeit hierzu. Sonst dominiert die (scheinbar) „wissende“ Partei die „Unwissenden“. Unter diesem Aspekt stellt sich auch die Frage, ob in einem schwierigen Feld wie der Atommüllverwahrung die Heranziehung von „Zufallsbürgern“ eine gute Idee ist, denn es braucht viel Wissen und viel Erfahrung, um auf Augenhöhe komplexe wissenschaftlich-technisch-politisch-wirtschaftliche Fragen zu beraten. „Zufallsbürger“ repräsentieren den Querschnitt der Bevölkerung und sind also grundsätzlich ein demokratischer Zugang. Wissen und bereits durch Engagement erworbenes Verständnis für die Materie können in komplexen Feldern aber wichtiger sein, wenn man zu guten Ergebnissen für die Zukunft kommen will.

Geheimhaltungsbedürfnissen kann man Rechnung tragen, indem ausgewählten Vertretern der Zugang zu vertraulichen Informationen gewährt wird.

Beteiligungsformate , Prozess und Phasenmodell

Häufig wird Öffentlichkeitsbeteiligung über möglichst gut klingende Veranstaltungsformate diskutiert: Fokusgruppen, World Café und Ähnliches. Bei der Güteprüfung geht es aber nicht um Formate, sondern um den wahrhaft demokratischen Geist, die Ergebniswirksamkeit und die Kommunikation über die eigentlichen Themen. Beteiligungsformate sind das Ergebnis, wenn man weiß, wen man wann wofür und wozu beteiligen will. Große Informationsveranstaltungen können Interesse wecken beim Kick-Off oder sinnvoll sein, wenn Ergebnisoptionen breit beraten werden sollen.

Dazwischen sind Formate, die Gruppenarbeit an speziellen Problemen ermöglichen, oft sinnvoller. All das muss aber von professionellen Begleitern in einem Gesamtprozess organisiert und immer wieder mit den beteiligten Gruppen abgestimmt werden. Ein Gesamtprozess denkt in Phasen ähnlich der Mediationsphasen: Arbeitsbündnis – Themensammlung und Informationsbeschaffung – Interessenermittlung – Lösungsoptionen – Vereinbarungen – Umsetzung der Vereinbarungen. Ein Gesamtprozess wacht über die Einhaltung wesentlicher Prinzipien wie Allparteilichkeit, Fairness, Transparenz und Vertraulichkeit. Es braucht Zeit für die Auswertung von Veranstaltungen, und es braucht die Möglichkeit zu Rücksprüngen im Verfahren, wenn neue Probleme auftauchen oder eingeschlagene Wege sich als Sackgassen erweisen.

Manchmal braucht es echte Konfliktmediation an bestimmten Wegkreuzungen. Absolutes Gift für Beteiligungsprozesse sind parallel laufende Gerichtsprozesse zu den gleichen Streitthemen.

Konsens und Vetorechte

Die Verpflichtung auf Entscheidungen im Konsens fördert die Lösungsorientierung und das Vertrauen in die Zusammenarbeit. Wo immer möglich, sollte das Konsensprinzip bestimmend sein. Politiker denken oft, dann gäbe es keine Lösung, denn irgendwer sei immer dagegen. Die Erfahrung von Konfliktexperten ist eine andere. Konsensprinzip heißt nicht notwendig Ja oder Nein in Übereinstimmung, sondern man kann auch gut mit Konsensstufen arbeiten: „Ich bin voll dafür“ – „Ich bin mit Bedenken dafür“ – „Ich enthalte mich, aber trage das Ergebnis mit“ – „Ich habe Bedenken, aber akzeptiere das Ergebnis ohne eigene Mitarbeit“ – „Ich lege Veto ein“. Diese Denkweise hat sich in konfliktbeladenen Entwicklungsprozessen bewährt. Ebenso hat sich bewährt, dass eine vorläufige Zustimmung zu einem Teilbereich noch keine Zustimmung für das Endergebnis bedeuten muss. Vetorechte befördern die Verpflichtung auf eine gemeinsam getragene Lösung und können einer kleinen Partei für wesentliche Rechte eine starke Stellung geben. Vetorechte können aber auch den gesamten Prozess blockieren, daher sollten sie sparsam verteilt werden oder nur den Inhalt haben: „Nein, so nicht weiter, zurück auf die letzte Stufe und noch einmal neu denken.“

Volksabstimmung

In der Idee sind Volksabstimmungen ein Gewinn an direkter Demokratie. In der Praxis führen sie oft zu einer Vertiefung der Gräben, aber nicht immer zu besseren Lösungen. Rein binäre Entscheidungen zwischen Ja und Nein polarisieren. Das Ergebnis ist oft von der Formulierung der Fragestellung abhängig, hier gibt es viele Manipulationsmöglichkeiten, wie aus den Erfahrungen in den Bundesländern bekannt ist. Volksabstimmungen taugen, wenn es um eine wirkliche Ja-Nein-Entscheidung geht, wie etwa bei der Frage, ob Olympia in Deutschland stattfinden soll. Sie sind eher kontraproduktiv in komplexen Entscheidungsfeldern, weil für die Entscheidung sehr vereinfachte Fragestellungen erzeugt werden müssen, die die Probleme nicht wirklich abbilden. Zudem hat die Seite mit dem besseren Zugang zu Werbung und Medien häufig die Deutungshoheit. Hier kann Finanzmacht statt Inhalte entscheidend werden. Volksabstimmungen und Meinungsumfragen können aber gut als politisches Druckmittel benutzt werden.

Fazit

Die Anti-Atom-Bewegung hat viele Erfahrungen, aber die Politik tut in der so genannten Endlagerkommission so, als könne man bei Null anfangen. Willfährige „Beteiligungsexperten“ ignorieren vorhandene Konflikte, vorhandene Erfahrungen, vorhandene Kompetenz. Doch wird dieses Wissen noch gebraucht werden für die notwendigen Rücksprünge, wenn sich weitere Entscheidungen als fehlbar herausstellen (das ist vorhersehbar). Es gab mehr als genug Alibi-Veranstaltungen und Simulationstheater, nötig ist eine demokratische Konfliktkultur für bessere Ergebnisse und einen guten Generationentransfer. All die, die sich schon lange mit Atomprotest und Atommüll beschäftigen, sind aus Erfahrung klug und sollten gehört werden. Dazu reicht weder ein Dokumentarfilm noch die Vereinnahmung der Widerstandsarchive – es fehlen echte Partizipationsangebote.

Atommüll-Kommission lädt Öffentlichkeit zum Bericht: „Die Zahl der Plätze ist begrenzt!“

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„Endlager-Kommission“ lädt Öffentlichkeit zur Berichts-Debatte: Die Vorsitzenden Ursula Heinen-Esser und Michael Müller.

Noch laufen die Arbeiten am Bericht der „Endlager-Kommission“ auf Hochtouren und nicht immer in die gleiche Richtung. Auch zeichnet sich ab, dass die Kommission zwar Ende Juni ihre Arbeit offiziell beendet, aber die Reaktionen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung noch bis in den August sammelt, in den Bericht einbaut und das Ergebnis nicht wie ehemals vorgesehen direkt vor der Sommerpause, sondern erst im September an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung übergibt. So oder so: Ende April soll nun die Öffentlichkeit in Berlin über den Entwurf des Berichts der Kommission für hochradioaktive Abfälle auf einer nunmehr zweitägigen Veranstaltung diskutieren. Am Freitag, den 29. April ab 12 Uhr bis Samstag, 30. April soll der Bericht vorgestellt und debattiert werden.

„Die Anzahl der Plätze ist begrenzt“, heißt es in der Einladung. Daher ist eine Anmeldung bis zum 22. April erforderlich. Hier der Link dafür. Dort werden in den nächsten Tagen auch weitere Informationen online gehen.

Summit: Die Endlager-Kommission lädt zur Konsultation „Endlagerbericht im Entwurf“
am Freitag, 29. April, und am Samstag, 30. April 2016, in die Ludwig Loewe-Höfe Wiebestraße 42, 10553 Berlin Freitag von 12.00 Uhr bis 21.00 Uhr – Samstag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Atommüll-„Endlager“-Suche: Aktivierte Regionen mischen sich ein

19012016-Gesicht zeigen-Konrad stoppen314In Berlin arbeitet die „Endlager“-Kommission an Kriterien, an vermeintlicher Bürgerbeteiligung und an der Novellierung des Standortauswahlgesetzes, mit dem ein dauerhaftes Lager für hochradioaktiven Atommüll gefunden werden soll. Im thüringischen Ilm-Kreis, südlich von Erfurt, hat sich der Landkreis schon mal gegen ein atomares Endlager ausgesprochen (MDR Thüringen). Auch andere möglicherweise betroffene Regionen sind aktiv: So wird in Sachsen davon ausgegangen: „Atommüll-Endlager in Sachsen wird immer unwahrscheinlicher“ (Freie Presse). Anderenorts sorgt das Thema „schon für Brisanz. Es geht um die bundesweite Suche nach einem Atommüll-Endlager. Daran sind seit Herbst vergangenen Jahres auch der Altmarkkreis Salzwedel und der Landkreis Stendal beteiligt.“ (AZ-Online) Sie beteiligten sich an dem Workshop der Regionen, den die Kommission veranstaltet hat. Eines ist klar: Gorleben ist als Standort im Suchprozess gesetzt. Ein enormer Standort-Vorteil für alle anderen Regionen.

In dem thüringischen Kreis Ilm hatte Ende letzten Jahres eine Studie für Aufregung gesorgt: „Geologische Potentiale zur Einlagerung von radioaktiven Abfallstoffen unterhalb von stratiformen Salzformationen“, eine „Konzeptstudie für ein alternatives Endlagermodell“ von Prof. Dr. Ulrich Schreiber, Prof. Dr. Gerhard Jentzsch und M. Sc. Thomas Ewert von der Universität Duisburg-Essen. Diese Studie war von der „Endlager-Kommission“ als Material auf deren Homepage online gestellt worden.

Auch wenn die Kommission erst noch an den Kriterien arbeitet, die für die Suche nach einem solchen Lager gelten sollen, in der Region geht man auf Nummer sicher: „Die Abgeordneten folgten damit einem Antrag von Landrätin Petra Enders (parteilos)“, berichtet der MDR und schreibt weiter: „Landrätin Enders begründete ihren Antrag damit, dass der Ilm-Kreis schon durch die Autobahn 71, die ICE-Trasse und die Starkstromleitung massiv betroffen sei. Der Beschluss des Kreistages ist allerdings nur ein symbolischer Akt. Die Entscheidung über einen Endlager-Standort wird auf Bundesebene getroffen.“

Letztes Jahr hatte Kommissions-Mitglied Milbradt davon gesprochen, dass auch Sachsen bei der Suche nach einem Atommülllager in Frage komme. Erzgebirge bleibt ein Kandidat für Atommüll-Endlager„. Der MDR berichtete im August 2015: „Sachsen ist bei der Standortsuche für ein deutsches Atommüll-Endlager noch nicht aus dem Rennen. Ex-Ministerpräsident Georg Milbradt erklärte, auch die Granitformationen im Erzgebirge und der Sächsischen Schweiz müssten auf ihre mögliche Eignung untersucht werden. Andernfalls könne man den Gegnern eines Endlagers im Salzstock Gorleben nicht glaubhaft erklären, dass das Auswahlverfahren wirklich ergebnisoffen und nicht vorgeprägt sei.“

Im Februar 2016 gibt die Freie Presse eine teilweise Entwarnung: Es wäre inzwischen eher unwahrscheinlich, „dass in Sachsen die hochradioaktiven Abfälle aus Kernkraftwerken eingelagert werden. Diesen Schluss lassen Ergebnisse wissenschaftlicher Voruntersuchungen sowie Äußerungen aus der sogenannten Endlagerkommission zu.“ Zur Begründung erläutert das Blatt: „An den Forschungen über die geeignetsten geologischen Bedingungen waren auch sächsische Wissenschaftler vom Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf (HDZR) beteiligt. Dazu gehörten Messungen an verschiedenen Gesteinen in einem Teilchenbeschleuniger im französischen Grenoble. Dort erwiesen sich Ton-Gesteine und Salzstöcke als am günstigsten, weil sie die Giftstoffe wasserdicht abschirmen könnten. Diese Eigenschaft fehlt zumeist Granit, so auch in Sachsen. „Erschwerend kommen die vielen kleinen Erdbeben im und ums Erzgebirge hinzu“, sagt der Physiker Gerd Lippold, Experte von Sachsens Grünen. Das alles ergebe „keine Ewigkeitsgarantie“.“

Und die Freie Presse berichtet über ein weiteres Kommissions-Mitglied mit Wohnsitz in Sachsen: „Kommissionsmitglied Wolfram Kudla, Professor an der TU Bergakademie Freiberg, präferierte gestern Salzstöcke. Hier gebe es Lagerstätten, die seit Dutzenden Millionen Jahren trocken seien. Auch HZDR-Institutsleiter Thorsten Stumpf stützt diese Lösung. „Das hält mindestens eine weitere Million Jahre“, sagt er.“

Sachsen. Da gibt es auch das Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf (HZDR), das sich mit Endlager-Forschung befasst und darüber in seinem Magazin „entdeckt“ berichtet: „Wie reagieren Uran, Plutonium & Co. mit Tongestein oder Granit? Wie verhalten sie sich im Salzstock? Während die geologischen Gegebenheiten ein Schweizer Endlager auf Ton begrenzt und die skandinavischen Länder ihren hochradioaktiven Abfall im Granitgestein lagern müssen, hat Deutschland die Qual der Wahl“. Das Magazin steht hier online: Magazin „entdeckt“ 2/2015 (Dezember 2015) – Download als PDF (1,8 MB) oder E-Paper zum Durchblättern

Und in Sachen Endlagerung unterwegs auch der Altmarkkreis Salzwedel und der Landkreis Stendal, die sich an den Regionen-Workshops der Kommission beteiligen. Die AZ betont: „Allerdings ging es bei drei so genannten Workshops mit Vertretern aus ganz Deutschland noch nicht um einen möglichen Standort eines Endlagers, sondern noch steht die Frage nach dem Suchverfahren im Mittelpunkt. Nichtsdestotrotz: mit Beteiligung der beiden Altmarkkreise.“

  • Über die Workshops der Kommission berichtet die Journalistin Juliane Dickel in ihrem Blog. Sie hat mehrere Veranstaltungen besucht, darunter auch den Workshop der Regionen am 15. Januar in Kassel: Kommission übt beteiligen.

Weiter informiert die Zeitung: „„Das jüngste Treffen hat am 15. Januar in Kassel stattgefunden“, berichtet Herbert Halbe, Leiter des Amtes für Wasserwirtschaft und Naturschutz im Altmarkkreis. Neben Halbe war auch Christfried Lenz von der Bürgerinitiative „Kein CO2-Endlager Altmark“ in die breit angelegte Gesprächsrunde involviert. Eingeladen hatte dazu die Bundeskommission zur Vorbereitung der Lagerung hoch radioaktiver Abfälle. Allein der Name sorgt bei Altmärkern aufgrund der Nähe zu Gorleben oder den Gerüchten um den Salzstock bei Waddekath für ein lautes Klingeln in den Ohren.“

Und ergänzend heißt es: „Herbert Halbe relativierte im AZ-Gespräch. „Es wurde bisher zunächst die Verfahrensweise diskutiert“, berichtet der Altmärker von drei Treffen, bei denen aus seiner Sicht rund drei Viertel aller Landkreise aus Deutschland vertreten waren. „Und zwar alle, in denen es Ton-, Salz- und Granitvorkommen gibt“, so Halbe, der sich über die Einbeziehung von Salzstöcken dennoch wundert, denn: „Es ist ja schon ein bisschen eigenartig, da man mittlerweile ja weiß, dass Gorleben kein Vorzeigeobjekt ist.“

Der Leiter des Naturschutzamtes des Altmarkkreises betont aber: „Man hat viel gelernt.“ Dies bezieht er auf aus seiner Sicht offen geführte Diskussionen bei den Treffen und das frühzeitige Einbeziehen vieler lokaler Akteure. Dies habe er auch beim jetzigen Stand erwartet. „Bis ein Standort gefunden ist, werden sich alle einig sein. Dann wirds wohl schwieriger“, meinte Halbe. Wo die beiden Altmarkkreise stehen, ist dabei noch unklar.“

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