Grundrechte 2016 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

grundrechte2016Der Grundrechte-Report 2016 „nennt aktuelle Missstände beim Namen und zeigt auf, wie Gesetzgeber, Verwaltung und Behörden, aber auch Gerichte und Privatunternehmen die demokratischen und freiheitlichen Grundlagen unserer Gesellschaft gefährden“, schreiben die Herausgeber, darunter das „Komitee für Grundrechte und Demokratie“. Auf 224 Seiten berichten die AutorInnen über die Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Der Schriftsteller Ilija Trojanow erklärte anlässlich der Präsentation des Grundrechte-Reports: „Die Lage der Grundrechte ist der wichtigste Seismograph für die Haltung von Staat und Gesellschaft zu Freiheit und Würde der Menschen. Die scheinbar in Steingemeißelten Grundrechte müssen täglich neu erkämpft und verteidigt werden.“ (Zu Anti-Atom-Themen u.a. Wolfgang Ehmke und Ulrike Donat).

Bereits zum 20. Mal erscheint der Grundrechte-Report, der von einem illustren Kreis von Menschenrechtsorganisationen herausgegeben wird. Sein Inhalt, so heißt es auf Netzpolitik: „alarmierend“. Dort wird weiter berichtet: „Grundsätzlich gehen die Autor/innen und Herausgeber nicht davon aus, dass der demokratische Rechtsstaat durch wie auch immer geartete Bestrebungen der Bürgerinnen und Bürger gefährdet wird. Sie konstatieren mit Bezug auf Montesquieu, dass Macht dazu neige sich auszubreiten und ihre Grenzen zu sprengen:

Die wirklichen Gefährdungen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit der Grundrechte und des Rechtstaats gehen [..] im Wesentlichen von staatlichen Institutionen aus [..]

grundrechte-report-2016Deswegen versteht sich der Grundrechte-Report mittlerweile als „der wahre Verfassungsschutzbericht“. Wichtige Themen des Reports sind in diesem Jahr neben Migration und Asyl das Demonstrations- und Versammlungsrecht sowie die immer weiter ausufernde Überwachung. Der Report ist so aufgebaut, dass die 36 einzelnen Berichte jeweils den verletzten Grundrechten zugeordnet werden. So entsteht ein guter Überblick auf aktuelle Problemfelder.“

umweltFAIRaendern dokumentiert die Presseerklärung zur Präsentation des Grundrechte-Reports 2016 und das Inhaltsverzeichnis, des im Fischer-Verlag veröffentlichten Berichts.

Präsentation des Grundrechte-Reports 2016

Pressemitteilung 15. Juni 2016

Präsentation des Grundrechte-Reports 2016 unter Mitwirkung von

•  Ilija Trojanow, Schriftsteller (u.a. „Angriff auf die Freiheit. Sicherheitswahn, Überwachungsstaat und der Abbau bürgerlicher Rechte“, mit Juli Zeh)

•  Hermann Theisen, Betroffener von rechtswidriger Briefbeschlagnahme

•  sowie für die Herausgeber/innen Till Müller-Heidelberg und Martin Heiming

Am heutigen Tage wurde der Grundrechte-Report 2016 von Ilija Trojanow in Karlsruhe der Öffentlichkeit präsentiert. Der von acht namhaften Bürgerrechtsorganisationen herausgegebene Report zieht eine kritische Bilanz zum Umgang mit den Bürger- und Menschenrechten in Deutschland im Berichtsjahr 2015.

Ilija Trojanow erklärte anlässlich der Präsentation des Grundrechte-Reports: „Die Lage der Grundrechte ist der wichtigste Seismograph für die Haltung von Staat und Gesellschaft zu Freiheit und Würde der Menschen. Die scheinbar in Steingemeißelten Grundrechte müssen täglich neu erkämpft und verteidigt werden.

Der Grundrechte-Report 2016 ist der 20. und dieses kleine `Jubiläum´ war Anlass für die Redaktion, nicht nur das Vorwort des allerersten Reportsvon 1997 voranzustellen, sondern auch in drei einleitenden Artikeln einen Rückblick auf die letzten 20 Jahre zu geben. So ruft Martin Kutscha in seinem Beitrag in Erinnerung, dass die aktuelle Festlegung sicherer Herkunftsstaaten im Flüchtlingsrecht zurückgeht auf die Amputation des Asylgrundrechts vor gut 20 Jahren; zum Stichwort Sicherheitswahn zeichnet er einen anderen `Fortschritt´ nach: „vom singulären Lauschangriff zur elektronischen Massenüberwachung“. Dies beinhaltet, wie der Mitherausgeber Rolf Gössner in seinem Beitrag vertieft, durchaus auch Wirtschafts- und Regierungsspionage: „Ausspähen unter Freunden – geht doch!“ Hilfreich sind dabei die vielen fleißigen Mitarbeiter namens Selektoren, wie wir jüngst lernen konnten, die allerdings bereits vor 20 Jahren im Dienst

waren. Ebenfalls von Heimlichkeit, Verharmlosung und Lügen gekennzeichnet ist die Atommüllpolitik der jüngeren Vergangenheit, die Ulrike Donat dekonstruiert und kommentiert: „Eine ernsthaft demokratische Atommüllpolitik würde gescheiterte Konzepte beerdigen“, z.B. die „Chimäre Gorleben“ als Endlagerstandort.

Ein Schwerpunkt im eigentlichen `Berichtsteil´ ist – natürlich – erneut der Umgang mit Flüchtlingen. Dabei lautet die Übersetzung von liberté, égalité und fraternité aktuell Grenzkontrollen, Stacheldrahtzäune, Kriegsschiffe (vgl. Kopp: „Schlepperbekämpfung“ im zentralen Mittelmeer). Gelingt es nicht, die Flüchtlinge fernzuhalten, lautet der Dreiklang Tröglitz, Freital, Heidenau – Chiffren des Jahres 2015 für eskalierende Gewalt und rassistische Stimmungsmache gegenüber Flüchtlingen (vgl. Reinfrank: Neue Koalition des Hasses).

Der Friedensaktivist Hermann Theisen berichtete während der Präsentation des Grundrechte-Reports, wie sein politischer Kampf gegen die nuklear-militärische Teilhabe Deutschlands zu immer weiteren Gerichtsverfahren gegen ihn führt. Briefe an Ratsmitglieder wurden (rechtswidrig) beschlagnahmt, der Forderung nach öffentlicher Auseinandersetzung wird mit Strafverfahren begegnet (vgl. Steven: Briefgeheimnis und Meinungsfreiheit).

Der jährliche Report zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland zieht auch in seinem 20. Erscheinungsjahr mit 36 Beiträgen kritisch Bilanz zum Zustand der Grundrechte. Der bei FISCHER Taschenbuch erscheinende, 1997 erstmals veröffentlichte Grundrechte-Report beschrieb sich damals im Vorwort selbst als „alternativer Verfassungsschutzbericht“. Im Laufe der Jahre konnte er aufzeigen, dass Grundrechte am effektivsten durch ihre engagierte Wahrnehmung verteidigt werden, am wenigsten aber durch staatliche Behörden, die sich mit dem Prädikat »Verfassungsschutz« schmücken. Nachdem beiden Geheimdiensten ein „Skandal“ den anderen ablöst, reicht es nicht mehr, ihnen jedes Mal die gelbe Karte zu zeigen, sie müssen mit Rot endlich aus dem Spiel genommen werden. Jedenfalls ist der Grundrechte-Report mittlerweile kein alternativer Verfassungsschutzberichtmehr, sondern der einzig wirkliche.

Grundrechte-Report 2016 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland; Herausgeber: T. Müller-Heidelberg, E. Steven, M. Pelzer, M. Heiming, H. Fechner, R. Gössner, H. Niehaus und K. Mittel; Preis € 10,99; 224 Seiten; ISBN 978-3-596-03588-5; FISCHER Taschenbuch; Juni 2016.

Rezensionsexemplare ausschließlich zu Pressezwecken können über die Humanistische Union bestellt werden. Für Rückfragen oder Interviewwünsche wenden Sie sich bitte an Sven Lüders unter Telefon 030 2045 0256 bzw. E-Mail info@humanistische-union.de (link sends e-mail) oder Elke Steven unter Telefon 0177 762 1303 bzw. E-Mail info@grundrechtekomitee.de (link sends e-mail).

Inhaltsverzeichnis Grundrechte-Report 2016

Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

Grundrechte-Report 2016

Herausgeber: Till Müller-Heidelberg, Elke Steven, Marei Pelzer, Martin Heiming, Heiner Fechner, Rolf Gössner, Holger Niehaus und Kathrin Mittel.

Redaktion: Martin Heiming, Arthur Helwich, Kathrin Mittel, Till Müller-Heidelberg, Holger Niehaus und Elke Steven.

Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, Juni 2016, ISBN 978-3-596-03588-5, 224 Seiten, 10.99 Euro

 Ein Projekt der Humanistischen Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative, des Bundesarbeitskreises Kritischer Juragruppen, der Internationalen Liga für Menschenrechte, des Komitees für Grundrechte und Demokratie, der Neuen Richtervereinigung, von Pro Asyl, des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen.

 Bezugsmöglichkeiten:

Das Buch kann über den Buchhandel bezogen oder hier im Online-Shop bestellt werden.

Rezensionsexemplare ausschließlich zu Pressezwecken können über die Humanistische Union bestellt werden (service@humanistische-union.de).

Inhaltsverzeichnis

 Vorwort der Herausgeber: 20 Jahre Grundrechte-Report   (13)

Till Müller-Heidelberg: Wer schützt die Verfassung? Vorwort des 1. Grundrechte-Reports 1997   (16)

Martin Kutscha: Grundrechte gegen die Arroganz der Macht –
ein Rückblick auf 20 kämpferische Jahre   (19)

Rolf Gössner: Ausspähen unter Freunden – geht doch! NSA/BND-Affären: systematische Wirtschafts- und Regierungsspionage ohne Gesetz und Recht, ohne Grenzen und Kontrollen   (25)

Ulrike Donat: 20 Jahre versäumte Chancen für eine demokratische
Atommüllpolitik – Rückblick und Ausblick   (31)

Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 I)

Thomas Nowotny: Ist die Würde des Menschen antastbar?
Altersdiagnostik bei jungen Flüchtlingen   (39)

Philipp Siedenburg: Die Verfassungswidrigkeit von Sanktionen nach dem SGB II. Zum Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha   (43)

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2 I)

Rosemarie Will: Das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe, eine verfassungswidrige Grundrechtseinschränkung   (48)

Fredrik Roggan: Nun also doch wieder Generalverdacht. Auch die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundrechte   (53)

Michael Plöse /Volker Eick:Die BodyCam am RoboCop. Peacemaker, Eskalationsfaktor oder Transparenzmaschine?   (57)

Thilo Weichert: Datenübermittlung ins Ausland – Rechtsschutz geht vor. Der EuGH sichert mit der Safe-Harbor-Entscheidung europaweit digitalen Grundrechtsschutz   (61)

Wolfgang Linder: Eine Bio- und Datenbank ohne informationelle Selbstbestimmung   (65)

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich (Art. 2 II)

Ulrich Engelfried: Gesetzloser Zwang   (70)

Alexander Bosch:Abu Ghraib in Niedersachsen? – Polizeigewalt in
Hannover   (74)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art. 3 I)

Helmut Pollähne: Die Diskriminierung des Europäischen Diskriminierungsverbots. Warum ratifiziert Deutschland das 12. Zusatzprotokoll zur EMRK nicht?   (79)

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung (Art. 6 I)

Martin Singe: Die Bundeswehr rekrutiert Minderjährige   (84)

Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates (Art. 7 I)

Thilo Herbert: Streit um ein Stück Stoff in der Schule. Das Bundesverfassungsgericht kippt pauschales Kopftuchverbot   (89)

Alle Deutschen haben das Recht, sich zu versammeln (Art. 8 I, II)

Ursula Röder: Versammlungen stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes. Schwarzer Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart   (94)

Elke Steven: »#dankepolizei« – Polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit   (98)

Wolfgang Ehmke: »Unglaublich – aber wahr! Demonstranten als gewaltbereite Extremisten erfasst«   (102)

Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet (Art. 9 I, III)

Bodo Ramelow: Einschränkung eines Notwehrrechts mit Verfassungsrang – Das Tarifeinheitsgesetz   (107)

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis
sind unverletzlich (Art. 10 I)

Johannes Feest: Briefüberwachung im Strafvollzug. Unter besonderer Berücksichtigung der Gerichts- und Behördenpost   (114)

Elke Steven: Briefgeheimnis und Meinungsfreiheit   (114)

Die Wohnung ist unverletzlich (Art. 13 I) 

Till Müller-Heidelberg: Ach, diese Richter …   (123)

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht (Art. 16a I)

Marei Pelzer: Einhaltung von EU-Asylrecht nicht mehr zeitgemäß?   (127)

Judith Kopp: »Schlepperbekämpfung« im zentralen Mittelmeer:
Fluchtverhinderung mit Kriegsschiffen   (131)

Kathrin Mittel: Dann geh doch zum Arzt … Die gesundheitspolitische Diskriminierung von Migrant*innen   (136)

Timo Reinfrank: Neue Koalition des Hasses. Rassistische Mobilisierung und rechter Terror gegen Flüchtlinge   (140)

Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen
Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen
(Art. 19 IV)

Peer Stolle: Auch der rechtswidrige Spitzeleinsatz ist geschützt. Keine Auskunft aus den VS-Akten über das Berliner Sozialforum   (145)

Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind
an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 III)

Till Müller-Heidelberg: Beamtete Straftäter – Täter vom Dienst   (150)

Martin Heiming: Provokante Tatprovokation. Gar nicht lustig: listige Lockspitzel   (156)

Rolf Gössner: Bremer Terroralarm: Sicherheits- oder Angstpolitik? Nichts passiert – außer Ermittlungspannen, Grundrechtsverletzungen,
Vertuschungen   (160)

Udo Kauß: Verfassungsschutz in flagranti erwischt!   (165)

Holger Niehaus: Legalize it! Das Cannabis-Strafrecht darf in dieser Form keine Zukunft haben   (169)

Wilhelm Achelpöhler: Die Wiederauferstehung der »Verbannung« als Verwaltungsaktion gegen angebliche Gefährder   (175)

Moritz Asall: Eins zu eins ist jetzt vorbei. Ein starkes Urteil zu  Gefahrengebieten – nur was dann?   (178)

Mara Kunz: Beweisverwertung – Der Zweck heiligt die Mittel? Einmal ist keinmal   (182)

Ulrich von Klinggräff: Polizeikomplott gescheitert. Opfer von Polizeigewalt wehren sich erfolgreich gegen Kriminalisierung   (186)

Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, eines Untersuchungsausschuß einzusetzen, der in öffentlicher Verhandlung die erfolgreichen Beweise erhebt (Art.44)

Antonia von der Behrens/ Anna Luczak: Konfetti und der Aufklärungsgruntsatz. Behinderungen in NSU-Verfahren durch die Exekutive   (191)

Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes beschränkt werden (Art. 104 I, II) 

Helmut Pollähne: GU für UmF ? Freiheitsentziehende Sonderbehandlung minderjährigen Flüchtlinge   (196)

Holger Niehaus: Auch weiterhin: Nichts Neues aus der Anstalt   (200)

Anhang

Kurzportraits der herausgebenden Organisationen   (207)
Autorinnen, Autoren und Redaktion   (215)
Abkürzungen   (220)
Sachregister   (222)

Avanti Popolo – Bürgerbeteiligung zwischen Mitmachfalle und Demokratiegewinn

23012016-gorleben-allesfalsch-402
Ulrike Donat, Mediatorin und Rechtsanwältin über die Bedingungen und Anforderungen an eine faire Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Ulrike Donat, Mediatorin, Konfliktberaterin und Anwältin nimmt in der aktuellen Gorleben Rundschau (Mai/Juni 2016) Stellung zu den Bedingungen und Anforderungen an eine faire Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Mit freundlicher Erlaubnis der GR dokumentiert umweltFAIRaendern ihren Artikel: „In Gorleben, an anderen Atomstandorten und bei Industrieansiedlungen gibt es schlechte Erfahrungen mit Angeboten von Öffentlichkeitsbeteiligung. Der „Bürgerdialog Kernenergie“ Anfang der Achtzigerjahre beispielsweise war ein durchsetzungsorientiertes Werbeprojekt. Die „Dialogangebote“ verschiedener Umweltminister wie Norbert Röttgen oder Peter Altmaier wurden als „Mogelpackung“ abgelehnt. Was aber unterscheidet solcherlei „Scheinbeteiligung“ von einer partizipativen Beteiligung, die ein Demokratiegewinn sein kann? Von Ulrike Donat

Überall im Land wird mehr Mitsprache, mehr Demokratie, mehr Partizipation gefordert. Dabei gibt es verschiedene Ziele für die Beteiligung der Öffentlichkeit.

  1. Ziel: Qualitätsgewinn

In Verwaltungsverfahren zur Planaufstellung wird eine so genannte frühe Öffentlichkeitsbeteiligung angeboten mit dem Ziel, frühzeitig die beteiligten Interessen zu erkunden und so einen Qualitätsgewinn in der Planung zu erzielen. Mögliche Interessenkonflikte vorher zu sehen spart Fehlplanungen und Zeit. Das ist erst einmal nichts Schlechtes, es kommt darauf an, wie es dann weiter geht und welchen Einfluss die Mitarbeit auf das Ergebnis hat oder haben kann. Diese Phase der Vorklärung mit der Bevölkerung wurde bei der „neuen“ Endlagersuche mal eben übersprungen.

  1. Ziel: Akzeptanz

Politiker favorisieren den „Dialog“, um Politikverdrossenheit entgegen zu wirken und Akzeptanz zu erreichen. Ein echter Dialog ist ein möglichst gleichberechtigter Austausch, in dem beide einander zuhören und gemeinsame Ergebnisse suchen. Unter Politikern hat sich aber eine einseitige Kommunikation „top down“ unter diesem Label eingeschlichen – der „bottom up“-Teil fällt unter den Tisch. Ein Dialog aber, in dem einer sendet und die anderen hören sollen, in dem die Ergebnisse von vornherein feststehen, verdient diesen Namen nicht und gehört in die Abteilung „Durchgefallen!“. Es geht also um echte Mitsprache und Ergebniswirksamkeit. Viele Angebote der Politik im Gorleben-Konflikt trugen diesen Charakter des „einseitigen Dialogs“ und wurden von Anti-Atom-Aktivisten im Wendland mit grimmigem Augenzwinkern als „Dialüg“ bezeichnet.

  1. Ziel: Legitimität

Politik möchte auch Legitimität durch Beteiligung erreichen. Legitimität entsteht nicht durch Gesetze (Legalität) allein, sondern bezieht sich auf die Bewahrung grundlegender gemeinsamer Werte. Dieses Ziel ist akzeptabel, wenn auch die Beteiligungsformen darauf ausgerichtet sind, Werte zu erforschen und ihnen zur Durchsetzung zu verhelfen. Dies setzt echte Partizipation voraus, bei der das Verfahren gemeinsam bestimmt wird und die Ergebnisse zumindest teilweise, jedenfalls aber in den Streitfragen offen sind, so dass das Beteiligungsverfahren darauf tatsächlich Einfluss hat. Dies ist zum Beispiel in der Endlagersuche nicht gegeben, solange Gorleben nicht ausgeschieden ist, denn die Vorfestlegung durch den Erkundungsvorsprung lässt sich nicht rückgängig machen und die Einengung der Themen auf tiefengeologische Endlagerung nimmt das Ergebnis vorweg, statt es offen zu diskutieren. Echte Mitsprache der Bürger wäre dagegen ein Element direkter Demokratie, also ein emanzipatorischer Gewinn.

  1. Ziel: Kontrolle

Schließlich dient eine gute Beteiligung auch der Kontrolle von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Technik – das kennt die Anti-Atom-Bewegung aus eigener Anschauung, denn die Kontrollfunktion gegen unverantwortliche Risiken durch die Atomenergie haben immer die Atomgegner und nicht die dazu berufenen Entscheider ausgeübt. Die eigentlich Verantwortlichen haben sich dagegen auf das atomare Abenteuer eingelassen – ohne Rücksicht auf die langfristigen Folgen. Gelingt Kontrolle durch Beteiligung, könnte dies nicht nur ethische Aspekte in komplexen Verfahren durchsetzen, sondern auch Korruption vorbeugen. Der Kontrollaspekt ist umso wichtiger, je weniger Rechtsschutzinstrumente greifen, etwa weil die Klagebefugnis für kommende Generationen von den Gerichten verneint wird.

Ergebnisoffen und ergebniswirksam

Grundlegend für ein gutes Beteiligungsverfahren ist, dass es etwas gemeinsam zu entscheiden gibt. Die Ergebnisse dürfen daher nicht von vornherein feststehen, sonst geht es nur um Akzeptanzbeschaffung und Befriedung, aber nicht um einen demokratischen Prozess. Hier liegt auch der Grund für die Absage einer Beteiligung der Anti-Atom-Bewegung zur Mitarbeit in der so genannten Endlagerkommission: Sowohl das Verfahren selbst als auch die Themen und Lageroptionen standen schon vor Arbeitsbeginn der Kommission unverrückbar fest – zu viele Lobbyisten saßen am Tisch.

Es gibt jedoch auch gute Beispiele von Öffentlichkeitsbeteiligung, bei dem nur einige Themen offen, andere bereits gesetzt sind – auch das kann sinnvoll sein, sofern es nur ausreichend Offenheit für gemeinsam gestaltete Lösungen gibt, die verhandelt werden können. Es reicht aber nicht, wenn man nur über die Fassadengestaltung eines Risikobaus mitbestimmen darf. Es geht schon um die Mitsprache zum Kern der Probleme. Dieser Spielraum der Mitentscheidung und seine Grenzen müssen von Anfang an offen kommuniziert werden. Man darf nicht Beteiligung versprechen, wenn keine Mitsprache drin ist.

Mitmachen lohnt sich nur, wenn Ergebniswirksamkeit gegeben ist, wenn also das Verfahren und das Miteinander so gestaltet sind, dass alle Einfluss auf das Ergebnis haben: durch gemeinsame Themenfindung, durch Gehörtwerden in der Sache, durch Einfluss auf das Verfahren und Einfluss auf die letztendlichen Ergebnisse. Sind die Vorgaben zu eng, lohnt sich Mitmachen nicht. Mitmachen kostet Zeit, und man muss immer abwägen, ob man außerhalb des Beteiligungsverfahrens durch Öffentlichkeitsarbeit, Kritik oder Protest mehr Ergebniswirksamkeit erzielen kann, als durch die angebotene Beteiligung. Daher ist Ergebniswirksamkeit und genug Ergebnisoffenheit und Mitsprachemöglichkeit essentiell für die Entscheidung: Mitmachen oder draußen bleiben. Die Anti-Atom-Bewegung und insbesondere die Gorleben-Gegner haben sich im Frühjahr 2014 entschieden, draußen zu bleiben.

Zeitdruck und Alternativlosigkeit

Die Argumentation mit Zeitdruck ist ein Misstrauensfaktor – vielleicht sollen einem hier schnelle billige Lösungen untergejubelt werden? Es gibt echten Zeitdruck, aber dann ist es sinnvoller, schnelle Zwischenlösungen zu verhandeln und dem eigentlichen Prozess der Zusammenarbeit Zeit und Raum zu geben. Beliebt ist auch, bestimmte Teillösungen als „alternativlos“ bereits zu Beginn fest zu setzen. Sinn von Beteiligung ist aber gerade, Kreativität für möglichst viele Lösungsideen zu wecken, um so zu neuen, besseren Lösungen zu gelangen statt zu einem „weiter wie bisher“. Das ist das Gegenteil von Ergebnisoffenheit und ergebniswirksamer Beteiligung. Daher gilt: Alternativlos = höchste Misstrauensstufe!

Neutrale akzeptierte Moderation

In Konfliktlösungsverfahren sind Neutralität und Allparteilichkeit der Moderation zentral. In von Politik und Verwaltung angebotenen Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist dies noch nicht als Standard angekommen. Oft übernehmen Politik oder Verwaltung selbst die Durchführung und Leitung – dann ist eine (potenzielle) Konfliktpartei zugleich Verfahrensleitung. Das ist keine gute Idee, denn die Unparteilichkeit der Moderation ist Erfolgsfaktor und Fairnessgebot. Oder die Politik bestimmt selbst die Leitung und wählt dann oft verdiente Kämpfer aus den eigenen Reihen, bei denen die Neutralität ebenfalls fraglich ist. Das kann gut gehen, wenn es honorige Persönlichkeiten sind, die von allen akzeptiert werden. Sinnvoller aber ist eine externe, professionelle, von allen gewählte oder akzeptierte Moderation. Politik und Verwaltung transportieren immer ihren eigenen wertenden Stil in die Moderation, während professionelle Konfliktexperten mit Supervision geschult sind und trainiert, die Kommunikation zu fördern statt die eigenen Vorstellungen durchzubringen. Sie sind auch erfahren in transparenter Kommunikation statt im strategischen Ränkeschmieden.

Wer wird beteiligt

In der Konfliktforschung und Konfliktmoderation gibt es den Grundsatz: Die Richtigen sitzen am Tisch. Verstanden wird das so, dass alle Konfliktbeteiligten sich zusammensetzen sollen. Das sind alle, die vom Ergebnis betroffen sind oder sonst Einfluss auf das Ergebnis haben, etwa durch Rechtspositionen. Die Erfahrung zeigt, dass es Gift für das Gelingen von Beteiligungsprozessen ist, wenn die Beteiligten einseitig bestimmt werden, wenn Hardliner-Lobbyisten und Interessenvertreter von einer Seite zu viel Mitsprache bekommen. Negativ kann sich auch auswirken, wenn Personen als Vertreter entsandt werden, die in der Vergangenheit verantwortlich waren für umstrittene Entscheidungen. Möglichst von allen Seiten akzeptierte Vertreter sind eine gute Voraussetzung. Üblich ist aber, dass jede beteiligte Partei ihre eigenen Vertreter entsendet. Dann kommt es darauf an, dass jede Seite durch die Verfahrensgestaltung Einfluss auf die Themen und die Ergebnisse nehmen kann, sonst werden einige über den Tisch gezogen. Nur wenn wirklich alle an Kooperation interessiert sind oder jedenfalls das Beteiligungsverfahren ausreichend Sog für eine gemeinsam gestaltete Lösung entwickeln kann, ergibt Beteiligung einen Sinn. Sonst bleibt die Option: wieder aussteigen.

Transparenz und Informationszugang

Wer gute Entscheidungen treffen soll, muss gut, vollständig und richtig informiert sein. Sonst entstehen aus Wissenslücken neue schlechte Entscheidungen, oder Entscheidungen sind nicht nachhaltig, wenn später fehlende Aspekte ans Licht kommen. Das ist aus der Geschichte der Atomenergie hinreichend bekannt. Alle wesentlichen Unterlagen, Erkenntnisse und Expertisen müssen daher für alle wesentlichen Beteiligten zugänglich und transparent sein. Dazu gehört das Recht auf Akteneinsicht, aber in komplexen Fragestellungen auch die Möglichkeit, eigene Wissenschaftler zu benennen, eigenen Rechtsrat einzuholen und die nötige finanzielle Unabhängigkeit hierzu. Sonst dominiert die (scheinbar) „wissende“ Partei die „Unwissenden“. Unter diesem Aspekt stellt sich auch die Frage, ob in einem schwierigen Feld wie der Atommüllverwahrung die Heranziehung von „Zufallsbürgern“ eine gute Idee ist, denn es braucht viel Wissen und viel Erfahrung, um auf Augenhöhe komplexe wissenschaftlich-technisch-politisch-wirtschaftliche Fragen zu beraten. „Zufallsbürger“ repräsentieren den Querschnitt der Bevölkerung und sind also grundsätzlich ein demokratischer Zugang. Wissen und bereits durch Engagement erworbenes Verständnis für die Materie können in komplexen Feldern aber wichtiger sein, wenn man zu guten Ergebnissen für die Zukunft kommen will.

Geheimhaltungsbedürfnissen kann man Rechnung tragen, indem ausgewählten Vertretern der Zugang zu vertraulichen Informationen gewährt wird.

Beteiligungsformate , Prozess und Phasenmodell

Häufig wird Öffentlichkeitsbeteiligung über möglichst gut klingende Veranstaltungsformate diskutiert: Fokusgruppen, World Café und Ähnliches. Bei der Güteprüfung geht es aber nicht um Formate, sondern um den wahrhaft demokratischen Geist, die Ergebniswirksamkeit und die Kommunikation über die eigentlichen Themen. Beteiligungsformate sind das Ergebnis, wenn man weiß, wen man wann wofür und wozu beteiligen will. Große Informationsveranstaltungen können Interesse wecken beim Kick-Off oder sinnvoll sein, wenn Ergebnisoptionen breit beraten werden sollen.

Dazwischen sind Formate, die Gruppenarbeit an speziellen Problemen ermöglichen, oft sinnvoller. All das muss aber von professionellen Begleitern in einem Gesamtprozess organisiert und immer wieder mit den beteiligten Gruppen abgestimmt werden. Ein Gesamtprozess denkt in Phasen ähnlich der Mediationsphasen: Arbeitsbündnis – Themensammlung und Informationsbeschaffung – Interessenermittlung – Lösungsoptionen – Vereinbarungen – Umsetzung der Vereinbarungen. Ein Gesamtprozess wacht über die Einhaltung wesentlicher Prinzipien wie Allparteilichkeit, Fairness, Transparenz und Vertraulichkeit. Es braucht Zeit für die Auswertung von Veranstaltungen, und es braucht die Möglichkeit zu Rücksprüngen im Verfahren, wenn neue Probleme auftauchen oder eingeschlagene Wege sich als Sackgassen erweisen.

Manchmal braucht es echte Konfliktmediation an bestimmten Wegkreuzungen. Absolutes Gift für Beteiligungsprozesse sind parallel laufende Gerichtsprozesse zu den gleichen Streitthemen.

Konsens und Vetorechte

Die Verpflichtung auf Entscheidungen im Konsens fördert die Lösungsorientierung und das Vertrauen in die Zusammenarbeit. Wo immer möglich, sollte das Konsensprinzip bestimmend sein. Politiker denken oft, dann gäbe es keine Lösung, denn irgendwer sei immer dagegen. Die Erfahrung von Konfliktexperten ist eine andere. Konsensprinzip heißt nicht notwendig Ja oder Nein in Übereinstimmung, sondern man kann auch gut mit Konsensstufen arbeiten: „Ich bin voll dafür“ – „Ich bin mit Bedenken dafür“ – „Ich enthalte mich, aber trage das Ergebnis mit“ – „Ich habe Bedenken, aber akzeptiere das Ergebnis ohne eigene Mitarbeit“ – „Ich lege Veto ein“. Diese Denkweise hat sich in konfliktbeladenen Entwicklungsprozessen bewährt. Ebenso hat sich bewährt, dass eine vorläufige Zustimmung zu einem Teilbereich noch keine Zustimmung für das Endergebnis bedeuten muss. Vetorechte befördern die Verpflichtung auf eine gemeinsam getragene Lösung und können einer kleinen Partei für wesentliche Rechte eine starke Stellung geben. Vetorechte können aber auch den gesamten Prozess blockieren, daher sollten sie sparsam verteilt werden oder nur den Inhalt haben: „Nein, so nicht weiter, zurück auf die letzte Stufe und noch einmal neu denken.“

Volksabstimmung

In der Idee sind Volksabstimmungen ein Gewinn an direkter Demokratie. In der Praxis führen sie oft zu einer Vertiefung der Gräben, aber nicht immer zu besseren Lösungen. Rein binäre Entscheidungen zwischen Ja und Nein polarisieren. Das Ergebnis ist oft von der Formulierung der Fragestellung abhängig, hier gibt es viele Manipulationsmöglichkeiten, wie aus den Erfahrungen in den Bundesländern bekannt ist. Volksabstimmungen taugen, wenn es um eine wirkliche Ja-Nein-Entscheidung geht, wie etwa bei der Frage, ob Olympia in Deutschland stattfinden soll. Sie sind eher kontraproduktiv in komplexen Entscheidungsfeldern, weil für die Entscheidung sehr vereinfachte Fragestellungen erzeugt werden müssen, die die Probleme nicht wirklich abbilden. Zudem hat die Seite mit dem besseren Zugang zu Werbung und Medien häufig die Deutungshoheit. Hier kann Finanzmacht statt Inhalte entscheidend werden. Volksabstimmungen und Meinungsumfragen können aber gut als politisches Druckmittel benutzt werden.

Fazit

Die Anti-Atom-Bewegung hat viele Erfahrungen, aber die Politik tut in der so genannten Endlagerkommission so, als könne man bei Null anfangen. Willfährige „Beteiligungsexperten“ ignorieren vorhandene Konflikte, vorhandene Erfahrungen, vorhandene Kompetenz. Doch wird dieses Wissen noch gebraucht werden für die notwendigen Rücksprünge, wenn sich weitere Entscheidungen als fehlbar herausstellen (das ist vorhersehbar). Es gab mehr als genug Alibi-Veranstaltungen und Simulationstheater, nötig ist eine demokratische Konfliktkultur für bessere Ergebnisse und einen guten Generationentransfer. All die, die sich schon lange mit Atomprotest und Atommüll beschäftigen, sind aus Erfahrung klug und sollten gehört werden. Dazu reicht weder ein Dokumentarfilm noch die Vereinnahmung der Widerstandsarchive – es fehlen echte Partizipationsangebote.

Kein Olympia: Jetzt droht Unregierbarkeit – Hamburg am Abgrund

mehr-demokratieNun kommt es knüppeldick, Hamburg vor dem Untergang. Jedenfalls aus Sicht der Handelskammer: „Volksentscheide machen Hamburg unregierbar“, titelt nun die Zeitung, die gern in Partnerschaft mit der Handelskammer die Olympischen Spiele nach Hamburg geholt hätte – und sich vermutlich immer noch wundert, wie das schief gehen konnte. Egal, nun freut man sich, dass die Handelskammer die nächste Kuh durchs Dorf jagt. Diese dummen Volksentscheide, wo BürgerInnen entscheiden was die Handelskammer gar nicht will, müssen weg, wenn Hamburg nicht untergehen soll. Oder was?
„Kein Olympia: Jetzt droht Unregierbarkeit – Hamburg am Abgrund“ weiterlesen

Volksinitiativen gegen geplante Verfassungsänderung unter dem Vorwand von Olympia

rettet-den-volksentscheid
Klicken, um zu unterschreiben. Keine Verfassungsänderung für „Volksentscheide von oben“ unter dem Mantel von Olympia.

Die unter dem Vorwand der Olympia-Bewerbung geplante Verfassungsänderung bekommt mächtigen Gegenwind. Nicht nur, dass inzwischen über 41.000 Menschen die Petition (Rettet den Volksentscheid) bei Change.org unterschrieben haben. Jetzt wird die nächste Runde eingeläutet. „Mehr Demokratie“ bringt zwei Volksinitiativen auf den Weg, um in die im Eiltempo laufende Debatte in der Bürgerschaft einzugreifen. Schon Ende Mai soll in der Bürgerschaft über die Verfassungsänderung für „Volksentscheide von oben“ mit weitreichenden Konsequenzen für die „Mitbestimmungs-Gesetzgebung“ beschlossen werden. Zwischenzeitlich versuchen SPD und Grüne sowie die CDU mit weiteren Änderungen am Entwurf der Verfassungsänderung die Kritik einzudämmen. Gestern fand bereits die Debatte im Verfassungsausschuss statt.

Hamburg1 meldet: „Der Streit um das geplante Olympia-Referendum eskaliert: Der Verein „Mehr Demokratie“ kündigt gegenüber Hamburg 1 die kurzfristige Einreichung von zwei Volksinitiativen an“ und schreibt dazu: „Der Versuch von SPD, CDU und Grünen, mit verschiedenen Kompromissangeboten an den Verein „Mehr Demokratie“ eine Eskalation um die Frage der Einführung von Referenden zu verhindern, darf als endgültig gescheitert angesehen werden. Heute kündigte „Mehr Demokratie“ gegenüber Hamburg 1  die Anmeldung von gleich zwei Volksinitiativen noch vor der Bürgerschaftssitzung am kommenden Donnerstag an. Dort soll in 2. Lesung die Einführung von Referenden in die Verfassung endgültig beschlossen werden. Das Vorhaben steht unter heftiger Kritik“.

Im Abendblatt war zu zuvor zu lesen, dass SPD und Grüne der Kritik „entgegen kommen“: „Gegenpositionen und Gegenvorlagen von Volksinitiativen zu einem Referendum – erster Anwendungsfall wird die Abstimmung über die Olympia-Bewerbung sein – sollen leichter möglich sein. Die Details soll ein Ausführungsgesetz zur Verfassungsänderung regeln, zu dem die drei Fraktionen jetzt einen als Diskussionsgrundlage bezeichneten Entwurf vorgelegt haben.“

Manfred Brandt, Sprecher von „Mehr Demokratie“, stellt jedoch fest: „“Das Ausführungsgesetz kann nicht heilen, was in der Verfassung festgelegt ist“, sagte Brandt. Das schaffe „Missbrauchsmöglichkeiten“. Die Bürgerschaft plane Regelungen für Referenden, „wie wir sie aus Ländern mit anderen Systemen als unserem demokratischen kennen“. Als Beispiel nannte Brandt Ungarn. „Ich bin stinksauer, dass die Bürgerschaft jetzt auch noch im Schweinsgalopp das Ausführungsgesetz beschließen will“, sagte der Sprecher von „Mehr Demokratie“.“

Nun kommen also zwei Volksinitiativen an den Start: Laut HH1 geht es bei der einen Volksinitiative um die „Lex Olympia“, die das Ziel verfolgt , „ein einmaliges Referendum zu Olympia durchzuführen, das in der Verfassung verankert werden soll. Dieses Referendum soll nach dem Willen der Initiatoren dann so lange gelten, wie Hamburg für Olympia im Rennen ist – im Zweifel sogar über das Jahr 2024 hinaus.“ Siehe dazu auch bei Mehr Demokratie e.V. hier.

Weiter ist bei HH1 zu erfahren: „Die zweite Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ setzt sich für sog. „obligatorische Referenden“ ein. Verfassungsänderungen wären danach nur noch durch Volksentscheide möglich. Mit der Plakatierung und Werbung für die Initiativen soll noch in diesen Tagen begonnen werden.  Bei erfolgreichem Verlauf könnte ein Volksentscheid am Tag der Bundestagswahl im Jahr 2017 stattfinden. Das Prekäre: Wären die Volksentscheide erfolgreich, könnten die Hamburger dann ein weiteres Mal über Olympia abstimmen. Damit wäre die von SPD, Grünen und CDU angestrebte Rechts-und Planungssicherheit für eine Olympiabewerbung dahin.“

Gestern Abend fand eine taz-Veranstaltung zu Olympia statt, über die die  Welt berichtet: „Kritiker wollen das Referendum verschieben und werfen Sportstaatsrat Christoph Holstein mangelnde Transparenz vor. Die Olympia-Macher wollen den Olympia-Vertrag und erste Kostenschätzungen im Herbst veröffentlichen.“ Außerdem ist dort zu lesen: „Irgendwann platzte es aus Michael Vesper heraus. Den ganzen Abend lang hatten die Olympia-Skeptiker auf der Bühne den Vorstandsvorsitzenden des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) attackiert und endlich konkrete Zahlen zu den Olympia-Kosten gefordert. Auch das Publikum brüllte Vesper immer wieder nieder, einige der Besucher warfen Vesper „Gutsherrenmanier“ vor und buhten seine Statements aus. Doch dann sagte Vesper, stark erkältet mit brüchiger Stimme, endlich mal was Konkretes: „Der Host-City-Vertrag zwischen dem IOC und Hamburg soll vor dem Referendum öffentlich einsehbar sein und wird wohl am 15. September veröffentlicht.“ Immerhin, ein festes Datum.“

Sind es Drogen? Hauke Eugen Wagner – Ex-Vattenfall-Manager und SPD-Kandidat braucht ärztliche Betreuung

Hamburg1-Vattenfall-HaukeWagner
Vielleicht war auch nur der Helm zu schwer? Hauke Eugen Wagner, Ex-Vattenfall-Manager und SPD-Bürgerschaftskandidat mit absurder Berufsbezeichnung. Foto: Screenshot

Sind es Drogen? Oder ganz normaler Wahnsinn? Wird man so, wenn man wichtig wichtig für Vattenfall gearbeitet und total gescheitert Schiffbruch erlitten hat? Kommt das dabei raus, wenn die Kandidatur zum JuSo-Bundesvorsitzenden vor einem Jahr so richtig unterirdisch verlief? Oder wenn man in der Hamburger SPD Karriere machen will, aber auch da nicht wirklich gut vorankommt? Ok, für den Landesvorstand reicht es wohl immer noch, aber sonst? Hauke Eugen Wagner, im wesentlichen Sohn des ehemaligen mächtigen SPD-Bausenators macht für 800 Euro und 48 Stunden laut Abendblatt (Danke Meyer-Wellmann!) einen Sanitäter-Kurs, um sich bei seiner Kandidatur für die Bürgerschaftswahlen im Februar mit dieser Berufsbezeichnung schmücken zu können. Wie man das alles bewerten kann und muss, lässt sich im Abendblatt ausreichend gut nachlesen. Ich für meinen Teil werde diesen Menschen Wagner künftig in meine Gebete einschließen. „Sind es Drogen? Hauke Eugen Wagner – Ex-Vattenfall-Manager und SPD-Kandidat braucht ärztliche Betreuung“ weiterlesen

×