Erste Gesetzesänderungen für „Endlager“-Suche: Neustart braucht nicht nur Worte, sondern konkrete Taten

Während die „Endlager-Kommission“ für hochradioaktiven Atommüll noch bis nächste Woche an ihrem Bericht arbeitet, hat der Bundestag heute bereits zwei Änderungen am Standortauswahlgesetz verabschiedet. Mit Unterstützung der Fraktion DIE LINKE und ihrem Abgeordneten in der Kommission, Hubertus Zdebel, ist das sogenannten Nationale Begleitgremium vorgezogen worden und soll bereits nach der Sommerpause eingerichtet werden. Damit soll die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der kommenden „Endlager“-Suche für hochradioaktive Abfälle ein wenig gestärkt werden. Außerdem wurde der Aufbau des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung (BfE) beschlossen. Zu diesem Punkt hat sich die Fraktion DIE LINKE enthalten. Sie begrüße zwar, dass mit dem Gesetz die DBE verstaatlicht werde. Allerdings würde eine „Super-Behörde“ entstehen, der bislang nicht ausreichend starke Beteiligungs- und Klagerechte der Öffentlichkeit gegenüber stehen, kritisierte Zdebel. Das Video über die Abstimmung ist hier online.

  • Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Standortauswahlgesetzes: Drucksache 18/8704
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss): Drucksache 18/8913
  • Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
    Drucksache 18/8914

In der Debatte im Deutschen Bundestag um den Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Standortauswahlgesetzes am Donnerstag, den 23. Juni 2016 erklärte der Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Hubertus Zdebel:

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin/
Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

wieder einmal beschäftigt sich der Bundestag mit dem Thema Atommüll, wie die radioaktiven Abfälle unter Kontrolle zu bringen und wie sie dauerhaft und möglichst sicher zu lagern sind. Das nukleare Erbe einer unverantwortlichen Energiepolitik, die niemals hätte begonnen werden dürfen und mit der sich noch viele Generationen abquälen müssen.

Meine Fraktion hat das Standortauswahlgesetz bei seiner Einbringung 2013 abgelehnt und daran halten wir auch weiterhin fest.

Noch ist die Kommission bis nächste Woche dabei, ihre Empfehlungen zur Evaluation dieses Gesetzes zu beschließen. Aber ich verrate hier kein Geheimnis, wenn ich sage: Wir sind sehr skeptisch, dass die von uns und vielen Anti-Atom-Organisationen kritisierten schweren Mängel in dem Gesetz tatsächlich beseitigt werden.

Meine Fraktion DIE LINKE wird sich heute in der Abstimmung des anstehenden Änderungsantrages zum Standortauswahlgesetz enthalten.

Wir unterstützen ausdrücklich die Initiative, ein nationales Begleitgremium für die Bürgerbeteiligung bei der Suche nach einem Atommüll-Dauerlager vorzuziehen. Dies haben wir gemeinsam mit den Berichterstattern der anderen Fraktionen auf den Weg gebracht, denn damit wird eine Lücke bei der Öffentlichkeitsbeteiligung geschlossen!

Wir finden es auch richtig, wenn im Zuge der veränderten Behördenstrukturen die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE), die zu 75 Prozent den AKW-Betreibern gehört, nicht mehr Teil des Verfahrens sein wird. Denn dieses muss in verstaatlichten Strukturen ablaufen.

Wir enthalten uns dennoch, weil mit dem „Bundesamt für kerntechnische Entsorgung“ eine Super-Behörde beim Bundesumweltministerium entstehen soll, die nur sinnvoll ist, wenn es als Ausgleich sehr starke Bürgerrechte und vor allem Klagerechte für die künftig Betroffenen gibt. Dazu liegt uns derzeit nichts vor, die Endlagersuchkommission strickt noch an Vorschlägen, aber wir müssen befürchten, dass es diese erforderlichen starken Bürger- und Klagerechte am Ende nicht geben wird.

Wenn es gelingen soll, den seit Jahrzehnten andauernden schweren gesellschaftlichen Atomkonflikt zu überwinden, dann gehört zu dem oft behaupteten Neustart bei der Endlagersuche aus meiner Sicht unbedingt dazu, eine Politik staatlicher und wirtschaftlicher Machtdurchsetzung zu beenden.

Frau Umweltministerin Hendricks. Sie haben der Anti-Atom-Bewegung jüngst bescheinigt, dass sich diese um „unser Land verdient gemacht“ hat, weil sie die „Risiken einer zu gefährlichen Art der Energieerzeugung“ nicht hingenommen hat. Für diese Worte danke ich Ihnen. Aber lassen Sie mich auch feststellen: Atomkraftgegner haben nicht nur „Schmähungen“, wie Sie sagen, ertragen müssen. Sie sind immer wieder mit massiver Staatsgewalt, mit Kriminalisierung, Demonstrationsverboten und vielem mehr konfrontiert worden. Diese Anti-Atom-Bewegung hat aufgrund vieler – oft sehr persönlicher – Erfahrungen gute Gründe, staatlichem Agieren gegenüber sehr misstrauisch zu sein.

Daher braucht es auch mehr als nur warmer Worte und Beteuerungen, wenn es bei der Atompolitik tatsächlich um einen Neustart gehen soll. Es ist jedenfalls nicht sonderlich überzeugend, von Neustart zu sprechen, wenn im gleichen Moment die Haftung der Atomkonzerne für die Finanzierung der Atommüllberge letztlich abgeschafft wird und den BürgerInnen im Wendland erklärt wird, dass Gorleben weiter im Rennen bleibt. Das schafft kein Vertrauen und keinen Neuanfang!

Ein Neustart braucht nicht nur Worte, sondern konkrete Taten: Deshalb muss Gorleben aus dem Verfahren genommen werden und deshalb braucht es zum Ausgleich einer zentralisierten Behördenstruktur starke Bürger- und Klagerechte.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Avanti Popolo – Bürgerbeteiligung zwischen Mitmachfalle und Demokratiegewinn

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Ulrike Donat, Mediatorin und Rechtsanwältin über die Bedingungen und Anforderungen an eine faire Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Ulrike Donat, Mediatorin, Konfliktberaterin und Anwältin nimmt in der aktuellen Gorleben Rundschau (Mai/Juni 2016) Stellung zu den Bedingungen und Anforderungen an eine faire Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Mit freundlicher Erlaubnis der GR dokumentiert umweltFAIRaendern ihren Artikel: „In Gorleben, an anderen Atomstandorten und bei Industrieansiedlungen gibt es schlechte Erfahrungen mit Angeboten von Öffentlichkeitsbeteiligung. Der „Bürgerdialog Kernenergie“ Anfang der Achtzigerjahre beispielsweise war ein durchsetzungsorientiertes Werbeprojekt. Die „Dialogangebote“ verschiedener Umweltminister wie Norbert Röttgen oder Peter Altmaier wurden als „Mogelpackung“ abgelehnt. Was aber unterscheidet solcherlei „Scheinbeteiligung“ von einer partizipativen Beteiligung, die ein Demokratiegewinn sein kann? Von Ulrike Donat

Überall im Land wird mehr Mitsprache, mehr Demokratie, mehr Partizipation gefordert. Dabei gibt es verschiedene Ziele für die Beteiligung der Öffentlichkeit.

  1. Ziel: Qualitätsgewinn

In Verwaltungsverfahren zur Planaufstellung wird eine so genannte frühe Öffentlichkeitsbeteiligung angeboten mit dem Ziel, frühzeitig die beteiligten Interessen zu erkunden und so einen Qualitätsgewinn in der Planung zu erzielen. Mögliche Interessenkonflikte vorher zu sehen spart Fehlplanungen und Zeit. Das ist erst einmal nichts Schlechtes, es kommt darauf an, wie es dann weiter geht und welchen Einfluss die Mitarbeit auf das Ergebnis hat oder haben kann. Diese Phase der Vorklärung mit der Bevölkerung wurde bei der „neuen“ Endlagersuche mal eben übersprungen.

  1. Ziel: Akzeptanz

Politiker favorisieren den „Dialog“, um Politikverdrossenheit entgegen zu wirken und Akzeptanz zu erreichen. Ein echter Dialog ist ein möglichst gleichberechtigter Austausch, in dem beide einander zuhören und gemeinsame Ergebnisse suchen. Unter Politikern hat sich aber eine einseitige Kommunikation „top down“ unter diesem Label eingeschlichen – der „bottom up“-Teil fällt unter den Tisch. Ein Dialog aber, in dem einer sendet und die anderen hören sollen, in dem die Ergebnisse von vornherein feststehen, verdient diesen Namen nicht und gehört in die Abteilung „Durchgefallen!“. Es geht also um echte Mitsprache und Ergebniswirksamkeit. Viele Angebote der Politik im Gorleben-Konflikt trugen diesen Charakter des „einseitigen Dialogs“ und wurden von Anti-Atom-Aktivisten im Wendland mit grimmigem Augenzwinkern als „Dialüg“ bezeichnet.

  1. Ziel: Legitimität

Politik möchte auch Legitimität durch Beteiligung erreichen. Legitimität entsteht nicht durch Gesetze (Legalität) allein, sondern bezieht sich auf die Bewahrung grundlegender gemeinsamer Werte. Dieses Ziel ist akzeptabel, wenn auch die Beteiligungsformen darauf ausgerichtet sind, Werte zu erforschen und ihnen zur Durchsetzung zu verhelfen. Dies setzt echte Partizipation voraus, bei der das Verfahren gemeinsam bestimmt wird und die Ergebnisse zumindest teilweise, jedenfalls aber in den Streitfragen offen sind, so dass das Beteiligungsverfahren darauf tatsächlich Einfluss hat. Dies ist zum Beispiel in der Endlagersuche nicht gegeben, solange Gorleben nicht ausgeschieden ist, denn die Vorfestlegung durch den Erkundungsvorsprung lässt sich nicht rückgängig machen und die Einengung der Themen auf tiefengeologische Endlagerung nimmt das Ergebnis vorweg, statt es offen zu diskutieren. Echte Mitsprache der Bürger wäre dagegen ein Element direkter Demokratie, also ein emanzipatorischer Gewinn.

  1. Ziel: Kontrolle

Schließlich dient eine gute Beteiligung auch der Kontrolle von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Technik – das kennt die Anti-Atom-Bewegung aus eigener Anschauung, denn die Kontrollfunktion gegen unverantwortliche Risiken durch die Atomenergie haben immer die Atomgegner und nicht die dazu berufenen Entscheider ausgeübt. Die eigentlich Verantwortlichen haben sich dagegen auf das atomare Abenteuer eingelassen – ohne Rücksicht auf die langfristigen Folgen. Gelingt Kontrolle durch Beteiligung, könnte dies nicht nur ethische Aspekte in komplexen Verfahren durchsetzen, sondern auch Korruption vorbeugen. Der Kontrollaspekt ist umso wichtiger, je weniger Rechtsschutzinstrumente greifen, etwa weil die Klagebefugnis für kommende Generationen von den Gerichten verneint wird.

Ergebnisoffen und ergebniswirksam

Grundlegend für ein gutes Beteiligungsverfahren ist, dass es etwas gemeinsam zu entscheiden gibt. Die Ergebnisse dürfen daher nicht von vornherein feststehen, sonst geht es nur um Akzeptanzbeschaffung und Befriedung, aber nicht um einen demokratischen Prozess. Hier liegt auch der Grund für die Absage einer Beteiligung der Anti-Atom-Bewegung zur Mitarbeit in der so genannten Endlagerkommission: Sowohl das Verfahren selbst als auch die Themen und Lageroptionen standen schon vor Arbeitsbeginn der Kommission unverrückbar fest – zu viele Lobbyisten saßen am Tisch.

Es gibt jedoch auch gute Beispiele von Öffentlichkeitsbeteiligung, bei dem nur einige Themen offen, andere bereits gesetzt sind – auch das kann sinnvoll sein, sofern es nur ausreichend Offenheit für gemeinsam gestaltete Lösungen gibt, die verhandelt werden können. Es reicht aber nicht, wenn man nur über die Fassadengestaltung eines Risikobaus mitbestimmen darf. Es geht schon um die Mitsprache zum Kern der Probleme. Dieser Spielraum der Mitentscheidung und seine Grenzen müssen von Anfang an offen kommuniziert werden. Man darf nicht Beteiligung versprechen, wenn keine Mitsprache drin ist.

Mitmachen lohnt sich nur, wenn Ergebniswirksamkeit gegeben ist, wenn also das Verfahren und das Miteinander so gestaltet sind, dass alle Einfluss auf das Ergebnis haben: durch gemeinsame Themenfindung, durch Gehörtwerden in der Sache, durch Einfluss auf das Verfahren und Einfluss auf die letztendlichen Ergebnisse. Sind die Vorgaben zu eng, lohnt sich Mitmachen nicht. Mitmachen kostet Zeit, und man muss immer abwägen, ob man außerhalb des Beteiligungsverfahrens durch Öffentlichkeitsarbeit, Kritik oder Protest mehr Ergebniswirksamkeit erzielen kann, als durch die angebotene Beteiligung. Daher ist Ergebniswirksamkeit und genug Ergebnisoffenheit und Mitsprachemöglichkeit essentiell für die Entscheidung: Mitmachen oder draußen bleiben. Die Anti-Atom-Bewegung und insbesondere die Gorleben-Gegner haben sich im Frühjahr 2014 entschieden, draußen zu bleiben.

Zeitdruck und Alternativlosigkeit

Die Argumentation mit Zeitdruck ist ein Misstrauensfaktor – vielleicht sollen einem hier schnelle billige Lösungen untergejubelt werden? Es gibt echten Zeitdruck, aber dann ist es sinnvoller, schnelle Zwischenlösungen zu verhandeln und dem eigentlichen Prozess der Zusammenarbeit Zeit und Raum zu geben. Beliebt ist auch, bestimmte Teillösungen als „alternativlos“ bereits zu Beginn fest zu setzen. Sinn von Beteiligung ist aber gerade, Kreativität für möglichst viele Lösungsideen zu wecken, um so zu neuen, besseren Lösungen zu gelangen statt zu einem „weiter wie bisher“. Das ist das Gegenteil von Ergebnisoffenheit und ergebniswirksamer Beteiligung. Daher gilt: Alternativlos = höchste Misstrauensstufe!

Neutrale akzeptierte Moderation

In Konfliktlösungsverfahren sind Neutralität und Allparteilichkeit der Moderation zentral. In von Politik und Verwaltung angebotenen Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist dies noch nicht als Standard angekommen. Oft übernehmen Politik oder Verwaltung selbst die Durchführung und Leitung – dann ist eine (potenzielle) Konfliktpartei zugleich Verfahrensleitung. Das ist keine gute Idee, denn die Unparteilichkeit der Moderation ist Erfolgsfaktor und Fairnessgebot. Oder die Politik bestimmt selbst die Leitung und wählt dann oft verdiente Kämpfer aus den eigenen Reihen, bei denen die Neutralität ebenfalls fraglich ist. Das kann gut gehen, wenn es honorige Persönlichkeiten sind, die von allen akzeptiert werden. Sinnvoller aber ist eine externe, professionelle, von allen gewählte oder akzeptierte Moderation. Politik und Verwaltung transportieren immer ihren eigenen wertenden Stil in die Moderation, während professionelle Konfliktexperten mit Supervision geschult sind und trainiert, die Kommunikation zu fördern statt die eigenen Vorstellungen durchzubringen. Sie sind auch erfahren in transparenter Kommunikation statt im strategischen Ränkeschmieden.

Wer wird beteiligt

In der Konfliktforschung und Konfliktmoderation gibt es den Grundsatz: Die Richtigen sitzen am Tisch. Verstanden wird das so, dass alle Konfliktbeteiligten sich zusammensetzen sollen. Das sind alle, die vom Ergebnis betroffen sind oder sonst Einfluss auf das Ergebnis haben, etwa durch Rechtspositionen. Die Erfahrung zeigt, dass es Gift für das Gelingen von Beteiligungsprozessen ist, wenn die Beteiligten einseitig bestimmt werden, wenn Hardliner-Lobbyisten und Interessenvertreter von einer Seite zu viel Mitsprache bekommen. Negativ kann sich auch auswirken, wenn Personen als Vertreter entsandt werden, die in der Vergangenheit verantwortlich waren für umstrittene Entscheidungen. Möglichst von allen Seiten akzeptierte Vertreter sind eine gute Voraussetzung. Üblich ist aber, dass jede beteiligte Partei ihre eigenen Vertreter entsendet. Dann kommt es darauf an, dass jede Seite durch die Verfahrensgestaltung Einfluss auf die Themen und die Ergebnisse nehmen kann, sonst werden einige über den Tisch gezogen. Nur wenn wirklich alle an Kooperation interessiert sind oder jedenfalls das Beteiligungsverfahren ausreichend Sog für eine gemeinsam gestaltete Lösung entwickeln kann, ergibt Beteiligung einen Sinn. Sonst bleibt die Option: wieder aussteigen.

Transparenz und Informationszugang

Wer gute Entscheidungen treffen soll, muss gut, vollständig und richtig informiert sein. Sonst entstehen aus Wissenslücken neue schlechte Entscheidungen, oder Entscheidungen sind nicht nachhaltig, wenn später fehlende Aspekte ans Licht kommen. Das ist aus der Geschichte der Atomenergie hinreichend bekannt. Alle wesentlichen Unterlagen, Erkenntnisse und Expertisen müssen daher für alle wesentlichen Beteiligten zugänglich und transparent sein. Dazu gehört das Recht auf Akteneinsicht, aber in komplexen Fragestellungen auch die Möglichkeit, eigene Wissenschaftler zu benennen, eigenen Rechtsrat einzuholen und die nötige finanzielle Unabhängigkeit hierzu. Sonst dominiert die (scheinbar) „wissende“ Partei die „Unwissenden“. Unter diesem Aspekt stellt sich auch die Frage, ob in einem schwierigen Feld wie der Atommüllverwahrung die Heranziehung von „Zufallsbürgern“ eine gute Idee ist, denn es braucht viel Wissen und viel Erfahrung, um auf Augenhöhe komplexe wissenschaftlich-technisch-politisch-wirtschaftliche Fragen zu beraten. „Zufallsbürger“ repräsentieren den Querschnitt der Bevölkerung und sind also grundsätzlich ein demokratischer Zugang. Wissen und bereits durch Engagement erworbenes Verständnis für die Materie können in komplexen Feldern aber wichtiger sein, wenn man zu guten Ergebnissen für die Zukunft kommen will.

Geheimhaltungsbedürfnissen kann man Rechnung tragen, indem ausgewählten Vertretern der Zugang zu vertraulichen Informationen gewährt wird.

Beteiligungsformate , Prozess und Phasenmodell

Häufig wird Öffentlichkeitsbeteiligung über möglichst gut klingende Veranstaltungsformate diskutiert: Fokusgruppen, World Café und Ähnliches. Bei der Güteprüfung geht es aber nicht um Formate, sondern um den wahrhaft demokratischen Geist, die Ergebniswirksamkeit und die Kommunikation über die eigentlichen Themen. Beteiligungsformate sind das Ergebnis, wenn man weiß, wen man wann wofür und wozu beteiligen will. Große Informationsveranstaltungen können Interesse wecken beim Kick-Off oder sinnvoll sein, wenn Ergebnisoptionen breit beraten werden sollen.

Dazwischen sind Formate, die Gruppenarbeit an speziellen Problemen ermöglichen, oft sinnvoller. All das muss aber von professionellen Begleitern in einem Gesamtprozess organisiert und immer wieder mit den beteiligten Gruppen abgestimmt werden. Ein Gesamtprozess denkt in Phasen ähnlich der Mediationsphasen: Arbeitsbündnis – Themensammlung und Informationsbeschaffung – Interessenermittlung – Lösungsoptionen – Vereinbarungen – Umsetzung der Vereinbarungen. Ein Gesamtprozess wacht über die Einhaltung wesentlicher Prinzipien wie Allparteilichkeit, Fairness, Transparenz und Vertraulichkeit. Es braucht Zeit für die Auswertung von Veranstaltungen, und es braucht die Möglichkeit zu Rücksprüngen im Verfahren, wenn neue Probleme auftauchen oder eingeschlagene Wege sich als Sackgassen erweisen.

Manchmal braucht es echte Konfliktmediation an bestimmten Wegkreuzungen. Absolutes Gift für Beteiligungsprozesse sind parallel laufende Gerichtsprozesse zu den gleichen Streitthemen.

Konsens und Vetorechte

Die Verpflichtung auf Entscheidungen im Konsens fördert die Lösungsorientierung und das Vertrauen in die Zusammenarbeit. Wo immer möglich, sollte das Konsensprinzip bestimmend sein. Politiker denken oft, dann gäbe es keine Lösung, denn irgendwer sei immer dagegen. Die Erfahrung von Konfliktexperten ist eine andere. Konsensprinzip heißt nicht notwendig Ja oder Nein in Übereinstimmung, sondern man kann auch gut mit Konsensstufen arbeiten: „Ich bin voll dafür“ – „Ich bin mit Bedenken dafür“ – „Ich enthalte mich, aber trage das Ergebnis mit“ – „Ich habe Bedenken, aber akzeptiere das Ergebnis ohne eigene Mitarbeit“ – „Ich lege Veto ein“. Diese Denkweise hat sich in konfliktbeladenen Entwicklungsprozessen bewährt. Ebenso hat sich bewährt, dass eine vorläufige Zustimmung zu einem Teilbereich noch keine Zustimmung für das Endergebnis bedeuten muss. Vetorechte befördern die Verpflichtung auf eine gemeinsam getragene Lösung und können einer kleinen Partei für wesentliche Rechte eine starke Stellung geben. Vetorechte können aber auch den gesamten Prozess blockieren, daher sollten sie sparsam verteilt werden oder nur den Inhalt haben: „Nein, so nicht weiter, zurück auf die letzte Stufe und noch einmal neu denken.“

Volksabstimmung

In der Idee sind Volksabstimmungen ein Gewinn an direkter Demokratie. In der Praxis führen sie oft zu einer Vertiefung der Gräben, aber nicht immer zu besseren Lösungen. Rein binäre Entscheidungen zwischen Ja und Nein polarisieren. Das Ergebnis ist oft von der Formulierung der Fragestellung abhängig, hier gibt es viele Manipulationsmöglichkeiten, wie aus den Erfahrungen in den Bundesländern bekannt ist. Volksabstimmungen taugen, wenn es um eine wirkliche Ja-Nein-Entscheidung geht, wie etwa bei der Frage, ob Olympia in Deutschland stattfinden soll. Sie sind eher kontraproduktiv in komplexen Entscheidungsfeldern, weil für die Entscheidung sehr vereinfachte Fragestellungen erzeugt werden müssen, die die Probleme nicht wirklich abbilden. Zudem hat die Seite mit dem besseren Zugang zu Werbung und Medien häufig die Deutungshoheit. Hier kann Finanzmacht statt Inhalte entscheidend werden. Volksabstimmungen und Meinungsumfragen können aber gut als politisches Druckmittel benutzt werden.

Fazit

Die Anti-Atom-Bewegung hat viele Erfahrungen, aber die Politik tut in der so genannten Endlagerkommission so, als könne man bei Null anfangen. Willfährige „Beteiligungsexperten“ ignorieren vorhandene Konflikte, vorhandene Erfahrungen, vorhandene Kompetenz. Doch wird dieses Wissen noch gebraucht werden für die notwendigen Rücksprünge, wenn sich weitere Entscheidungen als fehlbar herausstellen (das ist vorhersehbar). Es gab mehr als genug Alibi-Veranstaltungen und Simulationstheater, nötig ist eine demokratische Konfliktkultur für bessere Ergebnisse und einen guten Generationentransfer. All die, die sich schon lange mit Atomprotest und Atommüll beschäftigen, sind aus Erfahrung klug und sollten gehört werden. Dazu reicht weder ein Dokumentarfilm noch die Vereinnahmung der Widerstandsarchive – es fehlen echte Partizipationsangebote.

Atommmüll und Öffentlichkeit: Zdebel fragt nach konsensorientierem Stilllegungs-Dialog in Geeesthacht

Mit einer Kleinen Anfrage will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel von der Bundesregierung wissen, wie sie den „konsensorientierten Dialog“ zur Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS – heute Helmholtz-Zentrum Geesthacht – östlich von Hamburg bewertet. Außerdem erkundigt sich der Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, wie die Bundesregierung die wachsenden Beschwerden von BürgerInnen und Initiativen bewertet, zu wenig und mangelhafte Informationen bei den laufenden Stilllegungsverfahren der Atomanlagen zu bekommen. Während diese Beschwerden an vielen Standorten zunehmen, läuft der konsensorientierte Dialog zwischen einer aus BürgerInnen und Initiativen bestehenden Begleitgruppe und dem Betreiber HZG seit nunmehr drei Jahren offenbar konstruktiv. Beide Seiten haben ihr jeweiliges Selbstverständnis im Prozess definiert und „Grundzüge der Zusammenarbeit“ vereinbart. Bundesweit gibt es wohl keinen vergleichbaren Beteiligungsprozess.

Hier die Kleine Anfrage, wie sich jetzt an die Bundesregierung gestellt wurde. Über die Antworten wird hier berichtet, wenn diese Vorliegen. Die Fragen sind hier als PDF.

 

Kleine Anfrage: Stilllegung von Atomanlagen: Bürgerbeteiligung und konsensorientierter Dialog beim Helmholtz-Zentrum Geesthacht, ehemals Atomforschungszentrum GKSS

Inzwischen wird von vielen gesellschaftlichen und staatlichen Akteuren aner­kannt, dass es für den weiteren Umgang mit den radioaktiven Abfällen aus der Atomenergienutzung einen gesellschaftlichen Konsens braucht. Allerdings müssen dafür die Rahmenbedingungen vorhanden sein oder geschaffen werden, um einen tatsächlichen Neustart der bisher gescheiterten Endlagersuche zu ermöglichen. Große Teile der Anti-Atom-Bewegung und der Bürgerinitiativen und diverse Umweltverbände haben massive Kritik am Standortauswahlgesetz und der Arbeit der in diesem Rahmen eingesetzten „Endlager“-Kommission geübt und entsprechend ihre Ablehnung einer Zusammenarbeit mit bzw. in der Kommission begründet. Sie haben gemeinsam mit dem Deutschen Naturschutzring (DNR) ihre Forderungen und Argumente für einen Neustart im Umgang mit den radioaktiven Abfällen und einen entsprechenden gesellschaftlichen Prozess im März 2014 umfangreich vorgetragen und dokumentiert (www. dnr.de/aktuell/ dokumentation-tagung-atommuell.html).

Im Rahmen der derzeit anlaufenden Genehmigungsverfahren für die Stilllegung von Atomanlagen gibt es von Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbänden vielfach die Klage, dass seitens Behörden und Betreibern unzureichende Informationen zur Verfügung gestellt werden, um Bürgerinnen und Bürger eine tatsächliche Bewertung der geplanten Rückbau- oder sonstiger Maßnahmen in diesem Zusammenhang zu ermöglichen. Dies ist Medienberichten im Zusam­menhang mit Stilllegungsverfahren an den Standorten in Obrigheim, Biblis, Brunsbüttel, Neckarwestheim, Isar/Ohu und anderenorts zu entnehmen.

Hinzu­ kommen wachsende Konflikte um neue Zwischenlager für leicht- und mittelra­dioaktive Abfälle sowie um die weitere Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle an den Standorten der Atomkraftwerke (AKW; siehe auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein zur Aufhebung der Genehmigung für das Standortzwischenlager am AKW Brunsbüttel).

Offenkundig gibt es derzeit keine ausreichenden Verfahren, in denen zwischen Öffentlichkeit und (staatlichen oder privaten) Betreibern Dialog- und Beteili­ gungsprozesse stattfinden, die geeignet sind, einen vielfach beschworenen Neu­ start im Umgang mit (künftigen) radioaktiven Abfällen in den betroffenen Regionen bzw. Standorten von Atomanlagen mit Leben zu füllen. Ein gesellschaft­ licher Konsens im Umgang mit radioaktiven Abfällen ist vor dieser Kulisse nicht erreichbar.

Das ehemalige Atomforschungszentrum GKSS – heute Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) – hat zur Vorbereitung seiner Planungen für die Stilllegung der dortigen Atomanlagen im Oktober 2012 der Öffentlichkeit ein Angebot für einen „konsensorientierten Dialog“ gemacht.

Von Bedeutung ist die Bereitschaft des Betreibers, nicht nur unmittelbar Stillle­ gungsfragen zu behandeln, sondern einen umfassenderen Dialog auch z. B. über die rund um Geesthacht hohen Leukämieerkrankungen bei Kindern und Jugend­ lichen zu ermöglichen oder auch die Geschichte der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS in den Prozess einzubeziehen.

Inzwischen läuft dieser konsensorientierte Dialog seit fast drei Jahren. Im Rahmen dieses Prozesses ist inzwischen ein Antrag auf Rückbau gestellt und ein Scoping-Termin durchgeführt worden.

Auf der Homepage der Dialog-Seite des HZG wird berichtet: „Da es für den bundesweit einzigartigen konsensorientierten Dialogprozess bei der Stilllegung von Atomanlagen keine rechtlichen Rahmenbedingungen gibt, haben HZG und Begleitgruppe in gemeinsamen und getrennten Sitzungen ,Grundzüge für die Zusammenarbeit‘ erarbeitet. Darin definieren beide Seiten ihrjeweiliges Selbst­ verständnis im Dialogprozess und in welcher Weise sie auch in Zukunft zu ge­ meinsamen Lösungen kommen wollen.“

Nach Einschätzung der Akteure HZG und Begleitgruppe gibt es „keine recht­lichen Regelungen in der Bundesrepublik für ein auf Konsens ausgerichtetes Dialogverfahren zwischen Betreibern einer kerntechnischen Einrichtung und der Bevölkerung. In diesem Rahmen führt das HZG einen freiwilligen Dialog.“

Bis heute hat es nach unserem Wissen bislang keine Unterstützungsangebote oder Gesprächskontakte mit der Begleitgruppe seitens politischer Entschei­dungsträger des Bundes oder der Länder gegeben.

 

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die in den laufenden Genehmigungsver­ fahren an zahlreichen Atom-Standorten vorgetragenen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, zu wenig Informationen zu erhalten, um in den Verfahren als Einwenderinnen und Einwender den Umfang und die Auswirkungen der Stilllegungsplanungen bewerten zu können?

2. In welcher Weise wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass es möglichst umgehend mehr Kooperation zwischen Genehmigungsbehörden und Bürgerinnen und Bürgern gibt, mindestens aber den Wünschen nach mehr Informationen durch die zuständigen Behörden deutlich besser entge­gen gekommen wird?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten von Bürgerinitiativen, Anti-Atom-Aktiven und anderen ehrenamtlich Aktiven an den Standorten mit Atommüll in Bezug auf die Debatte über die Sicherheit im Umgang mit radioaktiven Abfällen?

4. Mit welchen Maßnahmen und Initiativen wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass auch an anderen Standorten mit Atommülllagern künftig Dialogprozesse mit dem Ziel, einen gesellschaftlichen Konsens im Umgang mit dem Atommüll zu erreichen, stattfinden können und die sicherheitsorientierten Aktivitäten von Bürgerinitiativen, Umweltverbänden und aktiven Einzelpersonen unterstützt werden?

5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den konsensorientierten
Dialog-Prozess zwischen HZG und der Begleitgruppe im Rahmen der Stilllegung
der ehemaligen Atomforschungsanlagen der GKSS in Geesthacht?

6. Wie bewertet die Bundesregierung den konsensorientierten Dialog-Prozess zwischen HZG und Begleitgruppe bei der Stilllegung der ehemaligen Atomanlagen der GKSS?

7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung vergleichbare Dialog-Prozesse an anderen bundesdeutschen Standorten von Atomanlagen?
Wenn ja, in welcher Weise sind diese aus Sicht der Bundesregierung ver­gleichbar, und welche Unterschiede gibt es jeweils?

8. An welchen Standorten mit Atomanlagen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Bürgerdialoge oder ähnliche Angebote seitens staatlicher Stellen oder seitens der Betreibervon Atomanlagen?

9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Dialog-Angebote von (pri­vaten) Betreibern bzw. staatlichen Stellen an Bürgerinnen und Bürger und Öffentlichkeit mit einer „Konsensorientierung“ einerseits und der Bereit­ schaft zur Befassung auch „geschichtlicher Aspekte“ des Betriebs der je­ weiligen Anlage – wie bei „HZG im Dialog“ – andererseits, das Gelingen solcher Prozesse wesentlich verbessern kann, im Vergleich zu reinen Infor­mations- und Transparenzangeboten?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in welcher Weise wird die Bundesregierung daraufhinwirken, dass es solche konsensorientierten Prozesse an möglichst vielen Standorten ge­ben kann?

10. In welcher Weise kann sich die Bundesregierung vorstellen, den konsens­
orientierten Dialogprozess in Geesthacht zu unterstützen

a) hinsichtlich des gemeinsamen Prozesses zwischen HZG und Begleit­gruppe und

b) zur Unterstützung der ehrenamtlichen Begleitgruppe?

11. Ist seitens der Bundesregierung oder anderer staatlicher Stellen vorgesehen, sich durch direkte Gespräche über die Arbeit des konsensorientierten Dia­logs in Geesthacht zu informieren?

Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, 18. August 2015

Mediation als Chance oder „strategische Einbindung“?

mehr-demokratieMediation, Bürgerbeteiligung, runde Tische… Die Politik entdeckt in der Krise der Parteien und des parlamentarischen Systems neue Formen der Politik- und Konfliktgestaltung. Einerseits. Andererseits streben Bürgerbewegungen bei großen und kleinen Themen nach mehr Transparenz und demokratischer Teilhabe. Dazwischen liegen „Räume“, die bislang noch wenig ausgestaltet sind und in jedem Einzelfall entweder erstritten, ausgehandelt oder bestimmt werden müssen.  „Strategische Einbindung“ warnt ein derzeit viel diskutiertes Buch (siehe Links unten). Ein weiteres gerade veröffentlichtes Buch von Christopf Besemer (PDF) betrachtet “Politische Mediation. Prinzipien und Bedingungen gelingender Vermittlung in öffentlichen Konflikten” (Verlag Stiftung Mitarbeit, siehe auch unten). Unter dem Titel „Missbrauch der Mediation“ hat Gerfried Braune in seinem Blog einen Beitrag zum Thema veröffentlicht. Und Wolfgang Sternstein schreibt hier über „Kann der Kampf gegen S 21 und für K 21 noch gewonnen werden?“ als Kommentar zu dem von Michael Wilk und Bernd Sahler herausgegebenen Buch „Strategische Einbindung“.

Demokratisierung der Gesellschaft? Wie geht das? Hier einige weitere Beiträge von oder auf umweltFAIRaendern:

 

Mehr Demokratie – Probleme mit Bürgerbeteiligung, Dialog und politischer Mediation

mehr-demokratieBürgerbeteiligung ist in aller Munde. Aber was eigentlich ist das genau und was soll sie bewirken? Klar ist: Meist fehlt sie! Klar ist auch, wo sie mal vorkommt, bleibt meist ein mindestens fader Geschmack oder ein „Gefühl“ von „anders über den Tisch gezogen worden zu sein“. Ein Wort – viele Bedeutungen. Klar ist aber auch: Es braucht dringend eine Diskussion innerhalb der Umwelt- und Bürgerbewegung, wie eine Demokratisierung und größere Teilhabe der Bevölkerung jenseits parlamentarischer Institutionen und Verwaltungshandeln aussehen kann. Ein wichtiger Aspekt dabei muss immer auch die Herrschaftskritik sein: Die Zeitung „Graswurzelrevolution“ debattiert das Thema seit mehreren Ausgaben.

Nicht erst seit den bundesweit beachteteten Außeinandersetzungen über das Stuttgarter Bahnhofsprojekt S21 ist die „Öffentlichkeitsbeteiligung“ in aller Munde. Als Anti-Atom-Bewegung ist sie uns wohl vertraut, vor allem weil sie fehlt. Aktuell braucht man dazu nur auf die laufende Debatte um das Endlagersuchgesetz zu schauen, wo zwar alle Parteispitzen und Landes- und Bundesregierungen von Bürgerbeteiligung reden – und das Gesetz hinter verschlossenen Türen verhandeln. Auch mit Blick auf die jetzt neu anlaufenden Stilllegungen bei den Atommeilern steht sie auf der Tagesordnung: Wie können Anti-Atom- und Bürgerinitiativen frühzeitig in einem Prozess eingebaut werden? Wie können sie – ausgestattet mit mehr Informationen – für ein mehr an Umwelt- und Gesundheitsschutz sorgen?

Im Rahmen vermeintlich demokratischer Beteiligungsverfahren haben diese Handlungsebenen ein großes Problem: Es geht bei der Beteiligung kaum um qualitative Ziele (mehr Umweltschutz), sondern eher um quantitative Formen. Bestenfalls werden Transparenz und Beteiligung, fast nie Mitbestimmung genannt. Erst vor kurzem hat beispielsweise Baden-Württemberg sogenannte „Informationskommissionen“ (IK) bei den AKWs Neckarwestheim und Philippsburg eingerichtet. Da heißt es z.B. auf der Homepage zum IK Neckarwestheim: „Mehr Transparenz und Informationen für die Bevölkerung rund um das Thema Sicherheit von Kernkraftwerken sind Ziele der neuen Informationskommissionen an den Kernkraftstandorten in Baden-Württemberg. Die Kommissionen setzen sich zusammen aus Landtagsabgeordneten und Vertretern der Kommunen, Umweltverbände, Bürgerinitiativen vor Ort, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände.“ Von derzeit insgesamt 14 Mitgliedern sind gerade mal zwei BI-VertreterInnen und eine von der Gewerkschaft Verdi. Die anderen sind ParteivertreterInnen von Kommune über Kreis bis zum Landtag. Mit Bürgerbeteiligung hat das also im Grunde nichts zu tun. Siehe dazu auch die eher „dünne Kritik“ des BUND BaWü hier.

Auch beim laufenden Rückbau des AKW Obrigheim geht es um Öffentlichkeitsbeteiligung. Da haben Initiativen u.a. geklagt, weil der über Jahrzente dauernde Rückbau im Rahmen der Atomgesetzgebung lediglich ein mal zu Beginn des Verfahrens eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht. Wenn der eigentliche Rückbau beginnt und Probleme mit der Vielzahl anfallender radioaktiver Materialien entstehen, werden die BürgerInnen weder informiert noch haben sie rechtliche Eingriffsmöglichkeiten.

Auch die rot-grün-dänische Landesregierung in Schleswig-Holstein kündigt im Koalitionsvertrag an: „Wir werden für maximale Transparenz sowohl beim Rückbau der stillgelegten Meiler als auch bei Betrieb, Wartung und Störfällen des AKW Brokdorf sowie Atomtransporten sorgen.“ Wie und vielleicht besser wann das passieren wird, haben die Koalitionäre noch nicht deutlich gemacht.

Der heutige Betreiber der Atomforschungsreaktoren der GKSS, das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG), hat angeboten, den geplanten Rückbau der Reaktoren im Rahmen eines Dialogs mit einer Begleitgruppe durchführen zu wollen. Wie genau das laufen kann, ist derzeit in der Debatte zwischen Bürger-Initiativ-VertreterInnen, Kommunalpolitikern und dem Betreiber. Was genau möglich sein wird, muss sich noch zeigen. Aber der Betreiber HZG hat zunächst erst einmal auf eine Forderung aus dem Umfeld der Vorbereitungsgruppe für einen solchen Begleitprozess reagiert und den ehemals für Anfang Dezember 2012 geplanten atomrechtlichen Stilllegungsantrag auf Februar verschoben, um dem Prozess und der Diskussion Raum zu geben. Klar ist aber auch: Angesichts der ungelösten Atommüllentsorgung ist ein solcher Dialog eine echte Herausforderung zwischen dem bestehenden Atomrecht und den Forderungen von Anti-Atom-Initiativen.

Bürgerbeteiligung wird da, wo sie wirksam ist, aber auch gern zum Anlass von Widerstand aus Politik und Wirtschaft: In Hamburg läuft alles auf einen Volksentscheid über die vollständige Rekommunalisierung der Energienetze hinaus. Ziel ist es, Vattenfall und E.on die Verfügung über die Strom-, Fernwärme- und Gasnetze zu entziehen – und die Chancen stehen gut, dass das im Volksentscheid auch gelingen könnte. Jetzt hat die CDU-Bürgerschaftsfraktion eine Verfassungsklage gegen den Volksentscheid eingereicht: Die absurde Logik: Der Volksentscheid würde in das Königsrecht (!) des Parlmaments – nämlich das Haushaltsrecht – eingreifen und damit das Parlament entmachten! Auch von anderer Seite gibt es für ein mehr an Beteiligung contra: Der für die CDU in der Bürgerschaft Hamburg sitzende Abgeordnete Scheuerl greift den BUND und andere Umweltverbände an, dass diese keine Spendengelder für den Volksentscheid nutzen dürfen. Ein Volksentscheid sei nicht gemeinnützig, so seine Argumentation. Damit aber würde eine wichtige materielle Untermauerung der Volksgesetzgebung ausgehölt. Denn während Wirtschaft und Politik mit vollem Ressourceneinsatz auch gegen Volksentscheide antreten können, müssten BürgerInnen nach dieser Logik solche teuren Verfahren aus dem eigenen Portemonnaie zahlen. So kann man demokratische Beteiligungsrechte – kaum dass sie geschaffen wurden – auch gleich wieder kaputt machen.

Und auch die Hamburger Handelskammer wehrt sich gegen die Bürger. Das Hamburger Abendblatt berichtet Anfang Januar 2013: „Handelskammer-Präses Fritz Horst Melsheimer hatte in seiner Jahresschlussansprache die Volksgesetzgebung als einen Grund für die zunehmende Handlungsunfähigkeit der Politik genannt. Zu häufig würden Gerichte oder das Volk direkt über Fragen befinden, die eigentlich von Parlamenten zu entscheiden seien. Als Beispiele hatte er die von Umweltverbänden vorerst gestoppte Elbvertiefung, das auf Druck einer Volksinitiative beschlossene Transparenzgesetz und den im September anstehenden Volksentscheid über den vollständigen Rückkauf der Energienetze genannt.“

Mehr Demokratie stört die private Wirtschaft, da muss Bürgerbeteiligung am besten wieder zurück gedrängt werden.

Auch im Rahmen der bundesweiten Anti-Atom-Debatte spielt die Bürgerbeteiligung eine Rolle. So wird im Rahmen der Diskussions über die Stilllegung der Atommeiler eine Beteiligung für unerlässlich angesehen. Auf der Atommüllkonferenz am 2. Februar soll darüber in Kassel weiter gesprochen werden.

Doch auch da, wo es eine Beteiligung gibt, ist die Welt nicht unbedingt besser geworden. Denn vor allem für staatliche Vertreter als auch die Wirtschaft sind Formen von Bürgerbeteiligung vor allem auf das Ziel gesellschaftlicher Akzeptanz ausgerichtet. Frühzeitige Information und Einbindung unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteure gilt hier vor allem als Weg, um die staatlichen oder unternehmerischen Interessen/Projekte entweder reibungsloser umzusetzen oder auch frühzeitig zu sehen, wo es die größten Probleme gibt, die in der Öffentlichkeitsarbeit von vornherein dann „besser“ und „intensiver“ bearbeitet werden.

Über dieses Konfliktfeld zwischen staatlichen und wirtschaftlichen Interessen einerseits und einer umwelt- oder auch bürgerdemokratischen Beteiligung andererseits gibt es seit einigen Ausgaben in der „Graswurzelrevolution“ (GWR) eine interessante Debatte. In der aktuellen Januar-Ausgabe ist dazu ein Artikel von Thomas Wagner erschienen: „Die Mitmach-Falle -Die Politische Mediation ist nur ein Baustein in einem weiter ausgreifenden Herrschaftsprojekt, das Bürgerbeteiligung heißt„.

Im Vorspann zu diesem Artikel schreibt die Redaktion der GWR: „Als Auftakt einer Diskussion zum Thema „Politische Mediation“ erschien im November 2012 in der GWR 373 Besalinos Artikel „Trick 17 mit Selbstüberlistung / Warum die Beteiligung an der Schlichtung zu S21 ein Fehler war und wieso die Politische Mediation keine Alternative ist“. Daran anknüpfend haben wir im Dezember in der GWR 374 eine Erwiderung von Christoph Besemer und Roland Schüler abgedruckt, sowie die Antwort darauf von Besalino und Michael Wilks Analyse „Stuttgart 21- ein Lehrstück. Mediation als Konfliktbewältigungsstrategie“. Diesmal setzen wir die Diskussion mit einem Text des libertären Kultursoziologen Thomas Wagner fort. Für die GWR 376 planen wir einen Beitrag zum Themenkomplex, der die RWE-Studie „Akzeptanz braucht Bürgerbeteiligung“ zum Widerstand im Hambacher Forst unter die Lupe nehmen wird. (GWR-Red.)“ (Anmerkung: Eine schöne Sache wäre es, wenn die GWR alle Artikel in dieser Debatte online stellen würde!)

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