Energienetzbeirat Hamburg: Viel Beteiligung, wenig Rechte bei der Rekommunalisierung und Energiewende

Sound of UNSER NETZ.
Das rockt noch nicht wirklich – der neue Energienetzbeirat in Hamburg startet.

Mit vielen Defiziten und weitgehend fehlenden rechtlichen Möglichkeiten zur Mitbestimmung wird morgen der Energienetzbeirat in Hamburg seine Arbeit aufnehmen. Bei Beschlüssen dieses neuen Gremiums, die die betroffenen Netzunternehmen nicht umsetzen wollen, müssen diese lediglich begründen, warum sie das nicht wollen. Weder Senat noch Bürgerschaft sind zu irgendetwas verpflichtet. Beteiligung könnte – gerade unter einem rot-grünen Senat – durchaus mehr bieten. Dennoch: Es ist ein kleines Stück mehr „demokratische Kontrolle“, ein erster Schritt in der Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ und damit auch der Energiewende in Hamburg. Mit dabei Arbeitnehmer-Vertreter, BUND und Hamburger Energietisch, die Verbraucherzentrale, die Wirtschaft von Handelskammer bis zum Verband Erneuerbare Energie, die Fraktionen und die Wissenschaft.

Umweltsenator Jens Kerstan, der bei einer Anhörung vor einigen Monaten in der Bürgerschaft noch ganz andere Vorstellungen eines solchen Beirats präsentierte, verkündet die erste Sitzung dieses neuen Beirats dann auch erstmal wenig euphorisch (siehe unten). Die SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Monika Schaal hingegen meint: „Damit schaffen wir ein Höchstmaß an Transparenz und Beteiligung bei der Umsetzung der Energiewende in Hamburg“. Was genau Höchstmaß ist, wäre zu klären. Aber auch sie spricht nur von Transparenz und Beteiligung, nicht aber von Mitbestimmung. Und der SPD müsste man doch nicht wirklich erklären, dass „demokratische Beteiligung“ auch etwas mit Mitbestimmung und entsprechend festgelegten Rechten zu tun haben sollte, oder?

Ein großer Demokratie-Wurf ist der Beirat nicht, aber die Akteure können da ja auch noch einiges dran ändern und mehr Rechte in der Beteiligung verlangen. Der Auftakt der öffentlichen Sitzung ist morgen. Nur wo, ist die Frage für die neue Öffentlichkeit!

PM der Umweltbehörde als Dokumentation: „Erste Sitzung des neuen Energienetzbeirats – Beratungsgremium nimmt morgen seine Arbeit auf

Am morgigen Donnerstag tritt der Hamburger Energienetzbeirat zu seiner ersten Sitzung zusammen. Umwelt-, Wirtschafts-  und Verbraucherverbände, Gewerkschaften, Hamburger Hochschulen und Bürgerschaftsfraktionen haben die 20 Mitglieder des Gremiums benannt, das bei der Behörde für Umwelt und Energie angesiedelt sein wird.

Jens Kerstan, Senator für Umwelt und Energie, erklärt: „Das Volk hatte im September 2013 für einen Rückkauf der Energienetze und für eine demokratische Kontrolle gestimmt. Mit diesem Gremium gehen wir einen neuen Weg der Beteiligung in der Energiepolitik. Dies kann auch deutschlandweit beispielgebend sein. Das ist ein gutes Signal, denn die Umsetzung der Energiewende ist ein so zentrales Projekt, dass alle Akteure sich hier einbringen sollen. Wir setzen hier einen Wunsch der Bürgerschaft um, alle wichtigen Gruppen regelhaft und dauerhaft einzubinden.“

Die Sitzung beginnt am 28. April um 17 Uhr im BUE Konferenzzentraum, Neuenfelder Str. 19, Raum D.01.055 in Hamburg-Wilhelmsburg. Die Sitzungen des Beirats sind öffentlich.

Hintergrund:

Der Volksentscheid vom September 2013 verknüpft den Rückkauf der Energienetze mit dem Ziel einer sozial gerechten, klimaverträglichen und demokratisch kontrollierten Energieversorgung aus erneuerbaren Energien. Nach dem Volksentscheid hat der Umweltausschuss der Bürgerschaft über die Umsetzung gemeinsam mit Vertretern der Umweltverbände, Wirtschafts- und Arbeitnehmervertretern beraten, die in den Sitzungen jeweils als Auskunftspersonen benannt waren. Die Einrichtung des Energienetzbeirats knüpft an diesen produktiven Beratungsprozess an. Die Einrichtung eines gemeinsamen Beirats für alle Netzgesellschaften und die Ansiedlung bei der Energiebehörde ermöglichen es, im Beirat auch übergreifende energiepolitische Themen zu erörtern. Der Beirat wird öffentlich tagen, Bürgerinnen und Bürger werden die Möglichkeit haben, sich in Fragestunden oder schriftlich mit ihren Anliegen an den Beirat zu wenden.

Mit der Einrichtung des Energienetzbeirats setzt der Senat zwei entsprechende Ersuchen der Bürgerschaft um („Einrichtung eines politischen Stromnetzbeirates“, Drs. 21/493 vom 28. Mai 2015 und „Umsetzung des Volksentscheids weiter im Dialog angehen – Wärmedialog starten – Bürgerbeteiligung bei den Angelegenheiten der städtischen Netzgesellschaften“, Drs. 20/12007 vom 4. Juni 2014).“

Newsletter: Konsensorientierter Dialog zur Stilllegung der Atomforschungsanlagen Geesthacht

Die alte Reaktorhalle der GKSS, heute HZG. Foto: Dirk Seifert
Die alte Reaktorhalle der GKSS, heute HZG. Foto: Dirk Seifert

Seit Ende 2012 findet um die Atomforschungsanlage in Geesthacht etwas Ungewöhnliches statt. Der Betreiber der ehemaligen GKSS, das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG), hat BürgerInnen und Initiativen einen „konsensorientierten Dialog“ für die Stilllegung angeboten. Nach vielen Sondierungen und Gesprächen hat sich dieser Dialog etabliert und sich selbst Rahmenbedingungen gesetzt. Betreiber und Begleitgruppe haben jeweils ihr Selbstverständnis im Verfahren definiert und die gemeinsamen Grundzüge der Zusammenarbeit schriftlich zusammen gefasst. Viele Fragen rund um die Stilllegung der Atomanlage werden unter Beteiligung externer Gutachter und einer unabhängigen Moderation debattiert. Jetzt ist der zweite gemeinsame Newsletter des Betreibers HZG und der Begleitgruppe über die Arbeit der Dialogrunde veröffentlicht worden, der hier auf umweltFAIRaendern(*) dokumentiert wird.

(* ich nehme an diesem Dialog von Anfang an teil. Bis vor kurzem als Energiereferent von Robin Wood, seit kurzem mit umweltFAIRaendern.)

Newsletter „HZG im Dialog“ September 2014 der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)“ und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht

Nachdem das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) den Antrag auf Stilllegung des Brennelemente freien Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors gestellt hat, steht folgende Frage im Mittelpunkt der weiteren Diskussionen:

Was passiert mit dem dabei anfallenden Atommüll? Eine Frage, die nicht nur den Dialogprozess zwischen der Begleitgruppe und dem HZG beschäftigt. Die dauerhaft sichere Lagerung des durch den Betrieb von Atomanlagen angefallenen und beim Abbau noch anfallenden Atommülls ist nach wie vor eine zu lösende Aufgabe. Nicht nur im Zusammenhang mit den Geesthachter Anlagen.

Das genehmigte Atommüll-Lager im Schacht Konrad, in dem schwach- und mittelradioaktive Atomabfälle eingelagert werden sollen, verzögert sich immer mehr. Betroffen davon sind auch die Planungen bei der Stilllegung und dem Abbau der Geesthachter Anlagen. VertreterInnen der Begleitgruppe halten den Schacht Konrad nicht für geeignet.

Auch wenn es auf dem Forschungsgelände in Geesthacht keine hochradioaktiven Abfälle mehr gibt, spielt dieses Thema im Dialog eine Rolle. Denn die dauerhafte Lagerung des hochradioaktiven Atommülls ist nach wie vor nicht geklärt. Der Salzstock in Gorleben gilt vielen in der Bevölkerung als ungeeignet. Mit dem Standortauswahlgesetz hat der Bundestag nun ein neues Verfahren zur Suche nach geeigneten Lagermöglichkeiten für hochradioaktiven Atommüll eingeleitet, bei dem erstmals auch Alternativen verglichen werden sollen. Außerdem soll eine Kommission, in der Vertreter aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen beteiligt sind, Kriterien für die dauerhaft sichere Lagerung entwickeln und das Gesetz überprüfen.

Die Umweltverbände haben das beschlossene Verfahren scharf kritisiert und dazu Ende März eine Konferenz durchgeführt. Über die Tagung der Umweltverbände unter der Leitung des Deutschen Naturschutzrings wird hier informiert:

Dokumentation Tagung [Deutscher Naturschutzring]

Die Verbände hatten auch kritisiert, dass die Suche nach dauerhaft sicheren Lagermöglichkeiten für die radioaktiven Abfälle von vornherein eine breite öffentliche Beteiligung und Mitbestimmung erfordere. Vor diesem Hintergrund fand auch der Dialogprozess zwischen HZG und Begleitgruppe auf der Tagung Beachtung. Auf einem Workshop konnten wir gemeinsam über die Grundlagen des bundesweit einzigartigen Dialogs auf der Grundlage einer Suche nach „einvernehmlichen Lösungen“ bei der Stilllegung der Atomanlagen informieren und fanden damit großes Interesse. Der gemeinsame Vortrag steht hier zum download:

Download Vortrag [Deutscher Naturschutzring]

An anderen Standorten, wie z.B. bei der Stilllegung der AKWs in Biblis oder Neckarwestheim basieren die Beteiligungsverfahren nicht auf dem Prinzip einer Konsenssuche, sondern bleiben im Rahmen von Beteiligung und Information.

Welche Baumaßnahmen laufen im Rahmen des Abbaus derzeit auf dem Gelände des HZG?

Derzeit werden in der ehemaligen Versuchshalle innerhalb der Forschungsreaktoranlage zwei Brandabschnittsswände errichtet.Ziel ist es, einen Teil der Halle zu einer sogenannten Transportbereitstellungshalle umzubauen. Hierzu muss ein Antrag nach § 7 Strahlenschutzverordnung gestellt werden. Transportbereitstellungshallen sind nach Landesbauverordnung errichtete Hallen, die ausschließlich nicht wärmeentwickelnde Abfälle in speziellen Gebinden und keine Kernbrennstoffe aufnehmen dürfen. Die dort eingelagerten Materialien sind weder brennbar noch Gas entwickelnd. Der Schutz und die Abschirmung der schwach- und mittelradioaktiven Materialien erfolgt dabei nicht durch die Bauweise der Halle sondern durch die Behälter selber, die zu diesem Zweck speziell konzipiert und zugelassen sind. Vor dem Einbringen in diese Behälter werden die radioaktiven Abfälle im Volumen reduziert und so vorbehandelt, dass sie den Ansprüchen an eine Einlagerung in das Bundesendlager entsprechen.

Diese Vorbehandlung bezeichnet man als Konditionierung.Die Zuständigkeit für die Genehmigung der Transportbereitstellungshallen in Schleswig-Holstein liegt beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume. Damit die ehemalige Versuchshalle die Funktion der Transportbereitstellungshalle übernehmen kann, müssen zahlreiche weitere Baumaßnahmen durchgeführt werden. Eine wichtige Maßnahme hierbei ist die Erhöhung der Tragfähigkeit des Bodenbereichs, damit die Behältnisse für die Transportbereitstellung dort gelagert werden können. Da es sich hierbei um eine Erdbaumaßnahme handelt, muss gemäß Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Zusammenarbeit mit dem Kampfmittelräumdienst des Landes Schleswig-Holstein der Bodenbereich sondiert werden.

Externer Gutachter ausgewählt 

Am 21. März 2013 wurde vom HZG beim schleswig-holsteinischen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Kiel der Antrag zur Stilllegung des Brennelement freien Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums eingereicht. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat anschließend ein EU-weites Vergabeverfahren für die Auswahl des Sachverständigen für die Begutachtung des Stilllegungsantrags durchgeführt und Ende Dezember 2013 den TÜV Nord SysTec mit der Begutachtung des Stilllegungsantrags beauftragt.

Rückblick Öffentliche Veranstaltung 

Unter dem Titel „Antrag auf Stilllegung eingereicht – und jetzt?“ fand am 8.Mai 2014 die dritte öffentliche Veranstaltung im Rahmen des Dialogprozesses statt. Nach einem Grußwort des HZG-Geschäftsführers Prof. Wolfgang Kaysser berichteten Dr. Torsten Fischer (Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit am HZG) und Jörg Kunert (Pressesprecher der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)) über die bisherigen Erfahrungen im Dialogprozess.Anschließend stellte Dr. Peter Schreiner (Leiter der Zentralabteilung Forschungsreaktor) den technischen Ablauf des Abbaus und die aktuellen praktischen Arbeitsschritte vor. Abgerundet wurde das Bild mit einem Vortrag von Jens Meier (Schleswig-Holsteinisches Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume), der die rechtlichen Aspekte des Genehmigungsverfahrens und die Rolle der Aufsichtsbehörde beleuchtete.Alle Vorträge finden sich hier als Download: Zu den Downloads

Von den rund 60 Gästen wurden die Vorträge positiv angenommen. Es entstand eine rege Diskussion um das Konzept. Wie bei vielen vorherigen Gelegenheiten interessierte vor allem eines: „Wie lange bleibt denn der Atommüll in Geesthacht und ist er in der Transportbereitstellungshalle sicher gelagert?“. Hierzu nehmen wir in diesem Newsletter ausführlich Stellung.

Wie lange bleibt der Atommüll am Standort Geesthacht? 

Der Gesetzgeber gibt vor, dass HZG den Atommüll in einer Form aufzuarbeiten (konditionieren) und in Behälter zu verpacken hat, dass er die Anforderungen des genehmigten Bundesendlagers für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll „Schacht Konrad“ bei Salzgitter erfüllt. Er ist dann in der Transportbereitstellungshalle (siehe oben) zu lagern, bis das Bundesamt für Strahlenschutz den Abtransport anordnet. Die Entscheidung, wie lange der Atommüll in der Transportbereitstellungshalle verbleibt, liegt demnach nicht beim HZG.

Der Begriff Transportbereitstellungshalle erweckt dabei den Eindruck, dass es sich hierbei um kurze Zeiträume handeln wird. Schaut man jedoch ins Detail, merkt man, dass es derzeit noch nicht einschätzbar ist, wie lange sich die „Transportbereitstellung“ hinzieht.Zunächst muss man dabei auf die Situation des „Schacht Konrad“ eingehen. Im ehemaligen Erzbergwerk bei Salzgitter wurde der Erzabbau 1976 schon nach 10 Jahren aus Kostengründen eingestellt. Auf der Suche nach neuen Optionen kam damals unter anderem der Betriebsrat auf die Idee, man könne das Bergwerk als Lagerungsstätte für Problemabfälle nutzen und ausbauen. Es begannen unter Leitung der bundeseigenen Gesellschaft für Strahlenschutz Erkundungsarbeiten für die Eignung der Grube als Endlager für schwachradioaktive Abfälle und Großkomponenten aus dem Abriss von Atomkraftwerken.

Von Beginn an wurde die Erkundung von Protesten aus der Bevölkerung begleitet. Im Juni 2002 wurden dann trotz aller geäußerten Bedenken der Planfeststellungsbeschluss durch das niedersächsische Umweltministerium erteilt und im Februar 2008 die Klagen der Stadt Salzgitter, der Gemeinden Vechelde und Lengede sowie einer Landwirtsfamilie gegen die Genehmigung vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.

Der Kritik am Auswahlverfahren und der Eignung des Schachtes für die Atommülllagerung hat dieses keinen Abbruch getan. Im Februar 2013 formuliert die niedersächsische Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag: „Für die rot-grüne Koalition steht daher fest, dass gravierende Fehler insbesondere bei der wissenschaftlichen Analyse, den defizitären Sicherheitskriterien und der mangelnden Bürgerbeteiligung tiefgreifende und langfristige schädigende Auswirkungen haben können.“

Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel fordert genau wie die Stadt Salzgitter, die dortige IG Metall (mit vielen Tausend Beschäftigten bei VW, den dortigen Stahlwerken etc.), dem Verein Landvolk Braunschweiger Land und der Bürgerinitiative AG Schacht KONRAD, dass sich die Kommission für die Auswahl eines Bundesendlagers für hochradioaktiven Atommüll auch um die Problematik der Lagerung von schwach- und mittelradioaktivem Müll kümmert und damit der „Schacht Konrad“ erneut auf den Prüfstand kommt.

Weitere Informationen zum Endlager Konrad finden Sie unter den folgenden Links:

http://www.endlager-konrad.de

http://www.ag-schacht-konrad.de/

Für den Rückbauprozess am Standort Geesthacht leiten sich daraus zwei Konsequenzen ab: Zum einen muss man feststellen, dass auch viele Menschen in Salzgitter den Atommüll aus Geesthacht nicht haben wollen und sich die ganze Misere einer Technologie zeigt, bei der beim Einstieg nicht an die Folgen gedacht wurde. Zum anderen bedeutet es aber auch ganz konkret für den Abbau, dass es möglich sein könnte, dass auch die Suche nach einem Endlagerkonzept für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll neu beginnt und damit die Atommüllbehälter lange in der Transportbereitstellungshalle verbleiben könnten, ohne dass das HZG darauf einen Einfluss hat.Aber auch ohne diese eher politischen, genehmigungsrechtlichen Probleme wirft das Konzept „Schacht Konrad“ für die Begleitgruppe folgende wesentlichen Fragen auf. Ursprünglich war die Inbetriebnahme für 2014 geplant. Doch immer wieder stießen die Betreiber bei den Ausbaumaßnahmen auf unerwartete technische Probleme. Aufgrund „erheblichen Sanierungsbedarfs bei den Schächten und der Hauptstrecke unter Tage“ bestätigte das Bundesumweltministerium im Mai 2013 eine Verzögerung bis mindestens 2021. Als neuen berechneten Termin für die Inbetriebnahme des Endlagers hat die DBE das Jahr 2022 angegeben. Dieser Termin sei nach Einschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) jedoch mit Unsicherheiten behaftet.Sollte der „Schacht Konrad“ dann irgendwann einmal in Betrieb gehen, sieht das Einlagerungskonzept vor, dass pro Jahr 10.000 m3 Atommüll in den Schacht verbracht werden. Dabei wurde ein Schlüssel festgelegt, der vorgibt, dass jeweils 60 % Atommüll aus gewerblichen Atomkraftwerken kommen und 40 % aus bundeseigenen Atomanlagen wie z. B. dem HZG, dem Forschungszentrum Jülich und Karlsruhe oder dem Zwischenlager in Lubmin. Auf die Entscheidung, von welchem Standort zunächst abgefahren wird, hat das HZG keinen Einfluss.

Ebenfalls außerhalb der Entscheidungsgewalt am Standort Geesthacht liegt die Steuerung der Finanzmittel für den Rückbau der verschiedenen Forschungseinrichtungen. Hier verfügt das Bundesforschungsministerium über einen Finanztopf aus dem alle Rückbauprojekte finanziert werden. Ob dabei die Arbeiten an allen Standorten gleichzeitig vorangetrieben werden oder ob einzelne Projekte prioritär behandelt werden, wird jährlich neu festgelegt.

Sowohl die Kontingentierung des einzulagernden Mülls als auch die Finanzsteuerung der Rückbauprojekte bewirken, dass konkrete Aussagen zum Zeitpunkt, an dem der Atommüll Geesthacht verlässt, auch ohne die Probleme beim Ausbau des Schachtes Konrad, zum jetzigen Zeitpunkt nicht zuverlässig terminiert werden können. Im günstigen Falle fließen die Gelder kontinuierlich und die Geesthachter Behälter werden als eine der ersten nach Salzgitter abgefordert. Aber auch eine jahrelange Verzögerung und ein Bevorzugung anderer Standorte sind denkbar.

Die Begleitgruppe geht aufgrund dieser Erwägungen von einer jahrelangen, ja eventuell sogar jahrzehntelangen Lagerung der Atommüllbehälter in der Transportbereitstellungshalle aus. Daher fordert sie ein Höchstmaß an Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen, um eine Gefährdung auch bei solch langen Lagerungsdauern auszuschließen. Für das HZG steht bei allen Vorhaben die Sicherheit an erster Stelle. Das Forschungszentrum wird für einen maximalen Schutz der Mitarbeiter und Bevölkerung sorgen.

Wie geht das Genehmigungsverfahren weiter? 

Nachdem der Antrag auf Stilllegung des Brennelemente freien Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors nach einer Bewertung durch den Diplom-Physiker und kritischen Experten Wolfgang Neumann und Diskussionen im Dialogprozess bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht worden ist, läuft nun das Genehmigungsverfahren an. Einer der nächsten Schritte wird nun der sogenannte Scoping-Termin sein. Dazu werden von der Atomaufsicht alle von der Stilllegung in irgendeiner Weise betroffenen Behörden, Einrichtungen, Verbände und Initiativen eingeladen, um die Anforderungen und den Umfang einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu klären. Diese Veranstaltung gilt als Beratungstermin für die Genehmigungsbehörde und den Antragsteller. Derzeit ist davon auszugehen, dass dieser Scoping-Termin Anfang 2015 stattfinden wird.

Während der Dialog zwischen HZG und Begleitgruppe auf rein freiwilliger Basis läuft und keinerlei rechtliche Grundlage hat, ist das Öffentlichkeits-Beteiligungsverfahren im Atomrecht festgelegt. In diesem werden nach dem Scoping-Termin die Antragsunterlagen zwei Monate lang öffentlich ausgelegt bzw. auch im Internet veröffentlicht. Dazu kann dann als einzelne Stellungnahme oder Sammeleinwendung Kritik gegen die dargelegten Maßnahmen erhoben und in das Verfahren eingebracht werden.Die Genehmigungsbehörde bereitet auf dieser Grundlage den anschließenden Erörterungstermin vor, bei dem alle Fragen und Kritikpunkte behandelt werden müssen. Die Behörde leitet diesen Termin und die Antragsteller sind zur Auskunft verpflichtet.Auch die Begleitgruppe wird eine solche Einwendung erheben, denn nur auf diese Weise ist eine weitere Beteiligung im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren möglich.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN 

Neue Termine Besichtigung Forschungsreaktor 

Die Forschungsreaktoranlage des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums kann weiterhin von jedem Interessierten ab 18 Jahren besichtigt werden.Die nächsten Termine und ein Anmeldungsformular finden Sie hier: Anmeldung Besichtigung

Umfangreiche Informationen im Download 

Alle Vorträge bei unseren öffentlichen Veranstaltungen, die Grundzüge der Zusammenarbeit und den größten Teil der Unterlagen im Genehmigungsverfahren finden sich zum Download auf der Internetseite des HZG: Zu den Downloads

Bericht über HZG-Dialog in Fachpublikation über Politische Mediation 

Im Frühjahr dieses Jahres erschien von Christopf Besemer das Buch “Politische Mediation. Prinzipien und Bedingungen gelingender Vermittlung in öffentlichen Konflikten” beim Verlag Stiftung Mitarbeit.In einem Kapitel berichtet die Mediatorin Silke Freitag über die bisher erfolgreiche Bürgerbeteiligung des Prozesses „HZG im Dialog“. Download des Kapitels hier: HZG im Dialog

Konzern-Seilbahn Hamburg und Bürgerentscheid – Nein Danke

Fotomonage - Hamburger Hafen mit Seilbahn-Träger.
Fotomontage – Hamburger Hafen mit Seilbahn-Träger.

Hamburgs Tourismuszentrale leistet sich einen Bürgerentscheid. Am 24. August gibt es im Hamburg Bezirk Mitte einen Bürgerentscheid, bei dem über den Bau einer Seilbahn als Zulieferer für die Musicals auf der südlichen Elbseite entschieden werden soll. Wirtschafts-Verbände rufen die BürgerInnen zur Wahl. So war das mit mehr Bürger-Demokratie eigentlich nicht gemeint. „Unternehmer sponsern Bürgerinitiative“ schreibt die taz-hamburg.

„Die Bürgerinitiative „Ja zur Seilbahn“ hat ihre Finanzen offengelegt. Dabei bestätigte sich, was Seilbahn-KritikerInnen schon länger vermutet haben: Die Initiative erhält ihre Mittel – auf Umwegen – von genau den Unternehmen, welche die Seilbahn betreiben oder anderweitig von ihr profitieren wollen.“ Vor wenigen Tagen hatte das Bezirksamt Mitte die „Rechenschaftslegung“ veröffentlicht (hier als PDF).

Eine dringende Frage drängt sich auf: Wie lassen sich derart offenkundige Wirtschaftsinteressen aus dem Projekt „Mehr Bürgerdemokratie“ ausschließen? Schon beim Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ über die Rekommunalisierung der Energienetze von Vattenfall und E.on hatte sich z.B. die Handelskammer mit Millionenbeträgen gegen die Initiative gestellt und versucht, den Volksentscheid zu Fall zu bringen.

Katharina Schipkowski zeigt in der taz detailliert die Verflechtung der Initiatoren für die Seilbahn mit den dahinter stehen Unternehmen und Wirtschaftsverbänden auf. Maßgeblich dabei auch der Vorstand des Tourismusverbandes.

Die Seilbahn sorgt für viel Wirbel im vom Tourismus und zahllosen Großevents gebeutelten St. Pauli. Auch die Methoden der Seilbahn-Initiatoren werden schwer kritisiert. Erst vor wenigen Tagen hatten sie – kurz vor dem Bürgerentscheid nächste Woche – mit viel Medien-Tam-Tam versprochen: Kommt die Seilbahn gibt es Spenden der Betreiber für soziale Projekte. Erpressung war nur einer der Kritikpunkte.

Norbert Aust, langjähriger Partner von Corny Littmann beim Schmitts-Theater auf der Reeperbahn ist Vorsitzender des Tourismusverbandes. Nicht ganz so begeistert dürfte er nun sein, dass sein ehemaliger Mitstreiter bei der Seilbahn nun nicht mehr mitmachen will.

Die Mopo verkündet, dass sich Littmann nun in einem offenen Brief von dem Projekt distanziert habe und erklärt hat, mit Nein gegen das Projekt zu stimmen.

Unter anderem heißt es dort: „“Mit einigem Erstaunen habe ich zur Kenntnis genommen, dass ich in Ihren Publikationen (Internet & Print) und in der Hamburger Tagespresse mit Foto und Zitat als einer der prominenten Hamburger Unterstützer Ihres Seilbahnprojekts erwähnt werde. Ich kann mich nicht erinnern, Ihnen dieses Zitat oder ein Foto zur Veröffentlichung und zur Unterstützung Ihrer Initiative zur Verfügung gestellt zu haben.“ Und Littmann schreibt außerdem: „Mein zweites grundsätzliches Bedenken richtet sich gegen die alleinige private Betreiberschaft. Ein neues, umweltfreundliches und dazu noch touristisch attraktives Verkehrsmittel gehört nach meiner Meinung in die Hände des Hamburger Verkehrsverbundes, die HADAG-Schiffe nach Finkenwerder sind hierfür ein gutes Beispiel.

So sehr ich also prinzipiell die Idee einer Seilbahn befürworte, so skeptisch bin ich aus den genannten Gründen gegenüber Ihrem Projekt. Deshalb werde ich beim Bürgerentscheid mit ,Nein‘ stimmen.““

Da wird offenbar mit allen Tricks gearbeitet – auch mit unlauteren. Darauf musste auch das Hamburger Abendblatt jüngst hinweisen: „Werbung für Seilbahn mit falschem Versprechen?“ fragte das eher wirtschaftsnahe Blatt und brachte diverse Vorwürfe gegen die Werbekampagne der Seilbahn-Initiatoren: „In Wilhelmsburg heißt es auf Plakaten „Künftig schweben wir zum Dom“. Gondeln sind aber nur zwischen St. Pauli und Steinwerder geplant“ und stellte fest: „Die SPD startet eine Aktion gegen das Projekt.“

Aktiv sind auch Leute aus dem Stadtteil. Keine Seilbahn über Hamburg heißt die Initiative, die gerade ein paar Fotomontagen hergestellt hat, um die baulichen Veränderungen durch die Seilbahn zu veranschaulichen (siehe oben und hier weitere Beispiele).

„Warum wir diese Seilbahn nicht brauchen“ heißt der Titel eine Veranstaltung, die am kommenden Mittwoch, dem  20.08.2014 um 19 Uhr  im Jugend- und Kulturzentrum am Stintfang stattfinden wird. Organisiert und durchgeführt wird diese von den Anwohnerinnen und Anwohnern, die sich ganz klar gegen die geplante Seilbahn der Stage aussprechen.

 

Mediation als Chance oder „strategische Einbindung“?

mehr-demokratieMediation, Bürgerbeteiligung, runde Tische… Die Politik entdeckt in der Krise der Parteien und des parlamentarischen Systems neue Formen der Politik- und Konfliktgestaltung. Einerseits. Andererseits streben Bürgerbewegungen bei großen und kleinen Themen nach mehr Transparenz und demokratischer Teilhabe. Dazwischen liegen „Räume“, die bislang noch wenig ausgestaltet sind und in jedem Einzelfall entweder erstritten, ausgehandelt oder bestimmt werden müssen.  „Strategische Einbindung“ warnt ein derzeit viel diskutiertes Buch (siehe Links unten). Ein weiteres gerade veröffentlichtes Buch von Christopf Besemer (PDF) betrachtet “Politische Mediation. Prinzipien und Bedingungen gelingender Vermittlung in öffentlichen Konflikten” (Verlag Stiftung Mitarbeit, siehe auch unten). Unter dem Titel „Missbrauch der Mediation“ hat Gerfried Braune in seinem Blog einen Beitrag zum Thema veröffentlicht. Und Wolfgang Sternstein schreibt hier über „Kann der Kampf gegen S 21 und für K 21 noch gewonnen werden?“ als Kommentar zu dem von Michael Wilk und Bernd Sahler herausgegebenen Buch „Strategische Einbindung“.

Demokratisierung der Gesellschaft? Wie geht das? Hier einige weitere Beiträge von oder auf umweltFAIRaendern:

 

Demokratisierung der Energiewende in Hamburg: Was sollen Beiräte bei den Netz-Unternehmen leisten?

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Umsetzung des Volksentscheids könnte zur mehr Bürger-Demokratie in Hamburg führen.

Die Rekommunalisierung der Energienetze nach dem erfolgreichen Volksentscheid vom September letzten Jahres in Hamburg könnte auch neue Perspektiven für mehr Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung in der Energiewende zur Folge haben. Bereits seit Monaten wird auf unterschiedlichen gesellschaftlichen Ebenen ein Wärme-Dialog geführt, der sich nicht nur mit den Alternativen für das alte kohlebefeuerte Heizkraftwerk in Wedel befasst und der inzwischen auch von der SPD-Fraktion und sogar der Umweltbehörde aufgegriffen wird – nachdem Grüne und Linke schon länger die Forderungen der Rekommunalisierungs-Initiativen unterstützen. Jetzt könnte die Mitbestimmung auch auf Unternehmensebene Einzug halten: Ein Vorschlag, bei den Netz-Unternehmen neben schlichten Kundenbeiräten zusätzlich Beiräte für eine „politisch-gesellschaftliche Rückkoppelung“  (SPD-Antrag) einzurichten, könnte der Einstieg in die Debatte um ein gutes Modell sein.

Die SPD hat auf Initiative von Fraktionschef Andreas Dressel Beiräte vorgeschlagen, die schrittweise bei den drei Gesellschaften etabliert werden sollen, die nach dem Volksentscheid mit unterschiedlichen Fristen rekommunalisiert werden sollen. Dressel bezieht sich mit diesem Vorschlag ausdrücklich auf den zweiten Satz des Volksentscheids, in dem mehr demokratische Kontrolle in der Energiewende gefordert wurde.

Beiräte bei allen drei Netzgesellschaften sofort!

Dabei sei schon eines angemerkt: Dressel spricht davon, dass ein solcher Beirat zunächst beim Stromnetz und erst später bei der Fernwärme und beim Gasnetz eingeführt werden. Hintergrund ist offenbar, dass nur beim Stromnetz die Stadt inzwischen zu 100 Prozent Eigentümer ist. Bei den anderen ist die Stadt bislang nur mit 25,1 Prozent beteiligt. Insofern mag der Vorschlag von Dressel beim Vorgehen zunächst plausibel sein. Aber: Der Senat hat vielfach seine Minderheitsbeteiligung mit einem erheblichen Einfluss auf die Unternehmenssteuerung selbst gelobt. Jetzt kann er zeigen, dass vielleicht doch etwas an dieser Behauptung dran ist: Insbesondere bei der Vattenfall-Fernwärme ist zu fordern, dass auch hier ein Beirat sofort eingesetzt werden sollte. Vor allem auch deshalb, weil hier mit der lediglich vereinbarten Kauf-Option deutliche Unklarheiten hinsichtlich der Übernahme bestehen.

Debatte: Was soll Aufgabe der Beiräte sein?

Genaue Festlegungen sind in der entsprechenden Drucksache der SPD-Fraktion, die in den zuständigen Ausschuss überwiesen wurde, noch nicht erfolgt. Allerdings soll sich Dressel im Umweltausschuss Anfang Juni dahin gehend geäußert haben, dass der Beirat keine Aufgaben oder Kompetenzen bekommen solle, die mit denen des Aufsichtsrats vergleichbar wären. Doch ob es bei dieser Vorstellung bleibt, wird die Debatte in den nächsten Monaten zeigen. Die Umweltverbände und andere NGOs werden sicherlich ebenso wie die Gewerkschaften bzw. ArbeitnehmerInnen in den nächsten Wochen und Monaten ihrer Anforderungen diskutieren und einbringen. Und die Linken und Grünen in der Bürgerschaft haben da sicher auch noch Ideen.

Dressel hat inzwischen mitgeteilt, dass in der Umweltbehörde ein Vorschlag für eine Geschäftsordnung eines solchen Beirats zunächst bei der Stromnetzgesellschaft erarbeitet werde und dann im Umweltausschuss weiter beraten werden soll. Das wird vermutlich nicht mehr vor der Sommerpause sein. Aber im Ausschuss werden dann auch die Volksentscheids-Initiative, die Arbeitnehmervertreter und die Wirtschaft als „Auskunftspersonen“ mit am Tisch sitzen. Damit ist – und das ist gut so – eine breitere Grundlage für die anstehende Debatte gelegt.

Gut und sinnvoll wäre es sicher, darüber hinaus Formen einer verbindlichen Debatte um die Ausgestaltung zu finden. Ansatz dafür könnte vielleicht ein Antrag der Linken in der Bürgerschaft sein, der im Bereich Wärme-Dialog solche neue Formen zum Thema hat. Eine Anhörung in der Bürgerschaft wäre sicherlich nützlich, um dieses Handlungsfeld voran zu bringen.

In die Beiräte will Dressel zunächst die derzeit im Rahmen der Umsetzung in der Bürgerschaft beteiligten „Auskunftspersonen“ aufnehmen. Ausdrücklich nennt die SPD-Fraktion in dem Antrag die derzeitige Parlaments-Praxis als Vorbild für den Beirat. Das ist sicherlich ein pragmatisch sinnvoller Ansatz und Ausgangspunkt. Aber natürlich dürfte auch der SPD-Fraktion und Andreas Dressel klar sein, dass es hier noch vieles zu klären gibt und auch andere Interessen bzw. gesellschaftliche Bereiche zu berücksichtigen sein dürften.

Beirat? Beteiligung und Mitbestimmung?

In Reihen der Unterstützergruppen für die Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze ist vielfach betont worden, dass es bei einer reinen Verstaatlichung nicht bleiben dürfe. Zu stark waren für Viele die Erinnerungen an alte HEW-Zeiten. Damals wurden die HEW oftmals im direkten Zugriff der jeweils regierenden Mehrheits-Partei – im Hamburg meist die SPD – benutzt. So wurde der staatliche Konzern in die Atomenergienutzung „bestimmt“ oder Ende der 90er Jahre einfach verkauft, weil neoliberale Konzepte und Privatisierungen bis tief hinein in die SPD en vogue waren. Interessen von VerbraucherInnen, Umweltverbänden, MieterInnen und vielen mehr, hatten keine Stimme und bestenfalls außerparlamentarische Möglichkeiten, die Energiepolitik zu beeinflussen. Entschieden hat meist die SPD-Führung und ein viel zu starker Vorstand.

Die jetzt laufende Rekommunalisierung muss daher mehr für Transparenz, Beteiligung und Mitbestimmung bringen. Nur so ist der Volksentscheid sinngemäß zu verstehen. Auch wenn dort nur „demokratsiche Kontrolle“ gefordert wird und Finanzsenator Peter Tschentscher die Auffassung vertritt, dass mit der Kontrolle durch die Bürgerschaft diese Kontrolle erfüllt sei.

Wer zwischen Stuttgart 21, dem Berliner Flughafen und der eigenen Elbphilharmonie nur ein klein wenig versteht, was eigentlich gesellschaftlich los ist, der wird einsehen, dass es mehr braucht, als den Status Quo der 90er Jahre wieder herzustellen. Andreas Dressel, so könnte man jedenfalls vermuten, hat das verstanden, andere in der SPD sicherlich noch nicht.

Die wichtigere Frage aber ist: Was wollen die Initiativen, Verbände, Organisationen von Umwelt, MieterInnen, VerbraucherInnen bis hin zu den Gewerkschaften, Kirche etc. von einem solchen Beirat? Wie sieht ein Mehr an demokratischer Mitsprache bei solchen Beiräten aus? Reicht Beteiligung oder braucht es echte Eingriffsrechte?

Vorbild Berlin? Direkt-demokratische Elemente und Verwaltungsrat

Der Berliner Energietisch hatte bei seinem nur knapp gescheiterten Volksentscheid zur Rekommunalisierung des dortigen Stromnetzes einen Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt.

Der Stromgesellschaft sollte als Organ ein Verwaltungsrat (§4) zur Seite gestellt werden, der alle relevanten Rechte und Aufgaben gegenüber der Geschäftsführung übernehmen sollte und in dem neben Senatsvertretern, ArbeitnehmerInnen auch sechs direkt vom Volk gewählte Personen vertreten sein sollten. Dabei entspricht der Verwaltungsrat im Berliner Model im Groben den Funktionen eines Aufsichtsrats bzw. ist vielleicht sogar noch stärker in seinen Möglichkeiten gedacht gewesen.

Das Berliner Modell könnte zumindest als ein Modell mit sicherlich „erweiterten Vorstellungen“ von „Mehr Demokratie“ bei der Umsetzung des Volksentscheids in Hamburg sein. Und man kann, muss aber nicht, das direkt-demokratische Instrument der Wahl eines Teils der Mitglieder eines solchen Gremiums mit der Frage, welche Kompetenzen es hat, verknüpfen. Beantwortet werden aber muss – so oder so – die Frage, wer setzt ein wie auch immer geartetes Gremium eigentlich ein und wie ist es aus welchen Gründen zusammengesetzt?

Beiräte der Netz-Unternehmen in Hamburg: Reale Mitbestimmung, nicht nur Beteiligung und Information

Entscheidend für die Ausgestaltung eines Beirats in Hamburg dürfte zunächst sein, welche Kompetenz dieses Gremium bekommen soll und wo genau es angesiedelt wird. Klar sollte sein, dass es im Sinne des vom Volksentscheid im Satz 2 erklärten Ziels einer „demokratischen Kontrolle“ nicht lediglich um Mitwirkung, sondern auch um Mitbestimmung gehen muss. Unerlässlich wird es sein, dass ein solcher Beirat in der Satzung des jeweiligen Unternehmens aufgenommen und seine Aufgaben, Rechte und Pflichten klar geregelt werden.

Als Zielsetzung hat der Volksentscheid neben der demokratischen Kontrolle außerdem die Energiewende im Sinne eines Ausbaus der (dezentralen) Erneuerbaren Energien sowie deren sozial gerechte Ausgestaltung genannt. Diese Zielsetzungen zu konkretisieren und handhabbar zu machen, ist jetzt in der Debatte und es gilt zu gemeinsamen Verabredungen zu kommen. Diese Debatte muss u.a. in einem Leitbild münden, dem das Unternehmen per Satzung künftig verpflichtet sein muss. Ein solches Leitbild schafft dann für alle Beteiligten – auch den Beirat – einen klaren Rahmen, vor dem die Entwicklung bzw. Steuerung des Unternehmens jeweils bewertet werden kann.

Die Frage dürfte sein, in welchem Umfang und mit welchen Verfahren ein solcher Beirat installiert werden soll. Dabei geht es nicht nur um Rechte und Pflichten gegenüber der Geschäftsführung und dem jetzigen Aufsichtsrat. Es wird außerdem um die Debatte gehen müssen, wer in diesem Gremium vertreten sein und wie diese Zusammensetzung letztlich legitimiert werden soll.

Ein wichtiger Aspekt muss in jedem Fall hinzukommen, weil sich das in den letzten Jahren bei vielen durchgeführten Beteiligungs- und Dialogverfahren als Problem gezeigt hat: Vor allem die ehrenamtlichen, gesellschaftlichen Akteure müssen mit zusätzlichen (auch finanziellen) Ressourcen ausgestattet werden, damit zwischen den überaus unterschiedlichen Akteuren etwas erreicht werden kann, was oft mit dem Wort „auf Augenhöhe“ umschrieben wird.

Ein wirkungsvoller Beirat muss auch das Recht haben, die mittel- und langfristige Finanzplanung und Investitionen wirkungsvoll zu beeinflussen. Es muss für den Fall von Konflikten ein sinnvolles Verfahren entwickelt werden, in dem diese möglichst konsens-orientiert gelöst werden können. Auch in Fragen der Bestellung der Geschäftsführung muss es Zustimmungs-Regelungen für den Beirat geben.

Wohlgemerkt: Diese Mitbestimmungsrechte greifen nicht in die direkte Geschäftstätigkeit ein, sondern sollen die grundsätzliche mittel- und langfristige Entwicklung des betroffenen Unternehmens steuern.

Diese bisherigen Anmerkungen bzw. formulierten Anforderungen sind sicherlich sehr schlaglichtartig und brauchen noch einiges an Konkretisierung. Vor allem sollen sie erst einmal nicht viel mehr als Anregungen sein. Aber möglicherweise könnten sie die Ansatzpunkte beschreiben, um die es für ein wirkliches Mehr an demokratischen Mitbestimmungsrechten in der Umsetzung des Volksentscheids und bei der Energiewende gehen sollte. Klar ist aber auch: Es ist immer auch eine Frage vom Macht, ob die SPD und andere eine solche Mitbestimmungsperspektive ernsthaft ermöglichen wollen.

Die weitere Debatte über diese Fragestellungen jedenfalls dürfte eine überaus spannende sein, weil sie möglicherweise eben auch echtes Demokratie-Neuland für mehr Mitbestimmung betreten muss. Das dürfte nicht von jetzt auf gleich, aber vielleicht von heute auf morgen gelingen, wenn nicht machtpolitische Eingriffe – z.B. nach der nächsten Bürgerschaftswahl – diese Ansätze wieder zuschüttet. Dass das nicht passiert, steht auch in der Verantwortung der Bürgerbewegungen für die Energiewende, jetzt konkret diese Debatte einzufordern und eigene Vorstellungen auf den Tisch zu legen.

Debatte und Buch: “Direkte Demokratie in Hamburg”

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