Demokratisierung der Energiewende in Hamburg: Was sollen Beiräte bei den Netz-Unternehmen leisten?

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Umsetzung des Volksentscheids könnte zur mehr Bürger-Demokratie in Hamburg führen.

Die Rekommunalisierung der Energienetze nach dem erfolgreichen Volksentscheid vom September letzten Jahres in Hamburg könnte auch neue Perspektiven für mehr Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung in der Energiewende zur Folge haben. Bereits seit Monaten wird auf unterschiedlichen gesellschaftlichen Ebenen ein Wärme-Dialog geführt, der sich nicht nur mit den Alternativen für das alte kohlebefeuerte Heizkraftwerk in Wedel befasst und der inzwischen auch von der SPD-Fraktion und sogar der Umweltbehörde aufgegriffen wird – nachdem Grüne und Linke schon länger die Forderungen der Rekommunalisierungs-Initiativen unterstützen. Jetzt könnte die Mitbestimmung auch auf Unternehmensebene Einzug halten: Ein Vorschlag, bei den Netz-Unternehmen neben schlichten Kundenbeiräten zusätzlich Beiräte für eine „politisch-gesellschaftliche Rückkoppelung“  (SPD-Antrag) einzurichten, könnte der Einstieg in die Debatte um ein gutes Modell sein.

Die SPD hat auf Initiative von Fraktionschef Andreas Dressel Beiräte vorgeschlagen, die schrittweise bei den drei Gesellschaften etabliert werden sollen, die nach dem Volksentscheid mit unterschiedlichen Fristen rekommunalisiert werden sollen. Dressel bezieht sich mit diesem Vorschlag ausdrücklich auf den zweiten Satz des Volksentscheids, in dem mehr demokratische Kontrolle in der Energiewende gefordert wurde.

Beiräte bei allen drei Netzgesellschaften sofort!

Dabei sei schon eines angemerkt: Dressel spricht davon, dass ein solcher Beirat zunächst beim Stromnetz und erst später bei der Fernwärme und beim Gasnetz eingeführt werden. Hintergrund ist offenbar, dass nur beim Stromnetz die Stadt inzwischen zu 100 Prozent Eigentümer ist. Bei den anderen ist die Stadt bislang nur mit 25,1 Prozent beteiligt. Insofern mag der Vorschlag von Dressel beim Vorgehen zunächst plausibel sein. Aber: Der Senat hat vielfach seine Minderheitsbeteiligung mit einem erheblichen Einfluss auf die Unternehmenssteuerung selbst gelobt. Jetzt kann er zeigen, dass vielleicht doch etwas an dieser Behauptung dran ist: Insbesondere bei der Vattenfall-Fernwärme ist zu fordern, dass auch hier ein Beirat sofort eingesetzt werden sollte. Vor allem auch deshalb, weil hier mit der lediglich vereinbarten Kauf-Option deutliche Unklarheiten hinsichtlich der Übernahme bestehen.

Debatte: Was soll Aufgabe der Beiräte sein?

Genaue Festlegungen sind in der entsprechenden Drucksache der SPD-Fraktion, die in den zuständigen Ausschuss überwiesen wurde, noch nicht erfolgt. Allerdings soll sich Dressel im Umweltausschuss Anfang Juni dahin gehend geäußert haben, dass der Beirat keine Aufgaben oder Kompetenzen bekommen solle, die mit denen des Aufsichtsrats vergleichbar wären. Doch ob es bei dieser Vorstellung bleibt, wird die Debatte in den nächsten Monaten zeigen. Die Umweltverbände und andere NGOs werden sicherlich ebenso wie die Gewerkschaften bzw. ArbeitnehmerInnen in den nächsten Wochen und Monaten ihrer Anforderungen diskutieren und einbringen. Und die Linken und Grünen in der Bürgerschaft haben da sicher auch noch Ideen.

Dressel hat inzwischen mitgeteilt, dass in der Umweltbehörde ein Vorschlag für eine Geschäftsordnung eines solchen Beirats zunächst bei der Stromnetzgesellschaft erarbeitet werde und dann im Umweltausschuss weiter beraten werden soll. Das wird vermutlich nicht mehr vor der Sommerpause sein. Aber im Ausschuss werden dann auch die Volksentscheids-Initiative, die Arbeitnehmervertreter und die Wirtschaft als „Auskunftspersonen“ mit am Tisch sitzen. Damit ist – und das ist gut so – eine breitere Grundlage für die anstehende Debatte gelegt.

Gut und sinnvoll wäre es sicher, darüber hinaus Formen einer verbindlichen Debatte um die Ausgestaltung zu finden. Ansatz dafür könnte vielleicht ein Antrag der Linken in der Bürgerschaft sein, der im Bereich Wärme-Dialog solche neue Formen zum Thema hat. Eine Anhörung in der Bürgerschaft wäre sicherlich nützlich, um dieses Handlungsfeld voran zu bringen.

In die Beiräte will Dressel zunächst die derzeit im Rahmen der Umsetzung in der Bürgerschaft beteiligten „Auskunftspersonen“ aufnehmen. Ausdrücklich nennt die SPD-Fraktion in dem Antrag die derzeitige Parlaments-Praxis als Vorbild für den Beirat. Das ist sicherlich ein pragmatisch sinnvoller Ansatz und Ausgangspunkt. Aber natürlich dürfte auch der SPD-Fraktion und Andreas Dressel klar sein, dass es hier noch vieles zu klären gibt und auch andere Interessen bzw. gesellschaftliche Bereiche zu berücksichtigen sein dürften.

Beirat? Beteiligung und Mitbestimmung?

In Reihen der Unterstützergruppen für die Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze ist vielfach betont worden, dass es bei einer reinen Verstaatlichung nicht bleiben dürfe. Zu stark waren für Viele die Erinnerungen an alte HEW-Zeiten. Damals wurden die HEW oftmals im direkten Zugriff der jeweils regierenden Mehrheits-Partei – im Hamburg meist die SPD – benutzt. So wurde der staatliche Konzern in die Atomenergienutzung „bestimmt“ oder Ende der 90er Jahre einfach verkauft, weil neoliberale Konzepte und Privatisierungen bis tief hinein in die SPD en vogue waren. Interessen von VerbraucherInnen, Umweltverbänden, MieterInnen und vielen mehr, hatten keine Stimme und bestenfalls außerparlamentarische Möglichkeiten, die Energiepolitik zu beeinflussen. Entschieden hat meist die SPD-Führung und ein viel zu starker Vorstand.

Die jetzt laufende Rekommunalisierung muss daher mehr für Transparenz, Beteiligung und Mitbestimmung bringen. Nur so ist der Volksentscheid sinngemäß zu verstehen. Auch wenn dort nur „demokratsiche Kontrolle“ gefordert wird und Finanzsenator Peter Tschentscher die Auffassung vertritt, dass mit der Kontrolle durch die Bürgerschaft diese Kontrolle erfüllt sei.

Wer zwischen Stuttgart 21, dem Berliner Flughafen und der eigenen Elbphilharmonie nur ein klein wenig versteht, was eigentlich gesellschaftlich los ist, der wird einsehen, dass es mehr braucht, als den Status Quo der 90er Jahre wieder herzustellen. Andreas Dressel, so könnte man jedenfalls vermuten, hat das verstanden, andere in der SPD sicherlich noch nicht.

Die wichtigere Frage aber ist: Was wollen die Initiativen, Verbände, Organisationen von Umwelt, MieterInnen, VerbraucherInnen bis hin zu den Gewerkschaften, Kirche etc. von einem solchen Beirat? Wie sieht ein Mehr an demokratischer Mitsprache bei solchen Beiräten aus? Reicht Beteiligung oder braucht es echte Eingriffsrechte?

Vorbild Berlin? Direkt-demokratische Elemente und Verwaltungsrat

Der Berliner Energietisch hatte bei seinem nur knapp gescheiterten Volksentscheid zur Rekommunalisierung des dortigen Stromnetzes einen Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt.

Der Stromgesellschaft sollte als Organ ein Verwaltungsrat (§4) zur Seite gestellt werden, der alle relevanten Rechte und Aufgaben gegenüber der Geschäftsführung übernehmen sollte und in dem neben Senatsvertretern, ArbeitnehmerInnen auch sechs direkt vom Volk gewählte Personen vertreten sein sollten. Dabei entspricht der Verwaltungsrat im Berliner Model im Groben den Funktionen eines Aufsichtsrats bzw. ist vielleicht sogar noch stärker in seinen Möglichkeiten gedacht gewesen.

Das Berliner Modell könnte zumindest als ein Modell mit sicherlich „erweiterten Vorstellungen“ von „Mehr Demokratie“ bei der Umsetzung des Volksentscheids in Hamburg sein. Und man kann, muss aber nicht, das direkt-demokratische Instrument der Wahl eines Teils der Mitglieder eines solchen Gremiums mit der Frage, welche Kompetenzen es hat, verknüpfen. Beantwortet werden aber muss – so oder so – die Frage, wer setzt ein wie auch immer geartetes Gremium eigentlich ein und wie ist es aus welchen Gründen zusammengesetzt?

Beiräte der Netz-Unternehmen in Hamburg: Reale Mitbestimmung, nicht nur Beteiligung und Information

Entscheidend für die Ausgestaltung eines Beirats in Hamburg dürfte zunächst sein, welche Kompetenz dieses Gremium bekommen soll und wo genau es angesiedelt wird. Klar sollte sein, dass es im Sinne des vom Volksentscheid im Satz 2 erklärten Ziels einer „demokratischen Kontrolle“ nicht lediglich um Mitwirkung, sondern auch um Mitbestimmung gehen muss. Unerlässlich wird es sein, dass ein solcher Beirat in der Satzung des jeweiligen Unternehmens aufgenommen und seine Aufgaben, Rechte und Pflichten klar geregelt werden.

Als Zielsetzung hat der Volksentscheid neben der demokratischen Kontrolle außerdem die Energiewende im Sinne eines Ausbaus der (dezentralen) Erneuerbaren Energien sowie deren sozial gerechte Ausgestaltung genannt. Diese Zielsetzungen zu konkretisieren und handhabbar zu machen, ist jetzt in der Debatte und es gilt zu gemeinsamen Verabredungen zu kommen. Diese Debatte muss u.a. in einem Leitbild münden, dem das Unternehmen per Satzung künftig verpflichtet sein muss. Ein solches Leitbild schafft dann für alle Beteiligten – auch den Beirat – einen klaren Rahmen, vor dem die Entwicklung bzw. Steuerung des Unternehmens jeweils bewertet werden kann.

Die Frage dürfte sein, in welchem Umfang und mit welchen Verfahren ein solcher Beirat installiert werden soll. Dabei geht es nicht nur um Rechte und Pflichten gegenüber der Geschäftsführung und dem jetzigen Aufsichtsrat. Es wird außerdem um die Debatte gehen müssen, wer in diesem Gremium vertreten sein und wie diese Zusammensetzung letztlich legitimiert werden soll.

Ein wichtiger Aspekt muss in jedem Fall hinzukommen, weil sich das in den letzten Jahren bei vielen durchgeführten Beteiligungs- und Dialogverfahren als Problem gezeigt hat: Vor allem die ehrenamtlichen, gesellschaftlichen Akteure müssen mit zusätzlichen (auch finanziellen) Ressourcen ausgestattet werden, damit zwischen den überaus unterschiedlichen Akteuren etwas erreicht werden kann, was oft mit dem Wort „auf Augenhöhe“ umschrieben wird.

Ein wirkungsvoller Beirat muss auch das Recht haben, die mittel- und langfristige Finanzplanung und Investitionen wirkungsvoll zu beeinflussen. Es muss für den Fall von Konflikten ein sinnvolles Verfahren entwickelt werden, in dem diese möglichst konsens-orientiert gelöst werden können. Auch in Fragen der Bestellung der Geschäftsführung muss es Zustimmungs-Regelungen für den Beirat geben.

Wohlgemerkt: Diese Mitbestimmungsrechte greifen nicht in die direkte Geschäftstätigkeit ein, sondern sollen die grundsätzliche mittel- und langfristige Entwicklung des betroffenen Unternehmens steuern.

Diese bisherigen Anmerkungen bzw. formulierten Anforderungen sind sicherlich sehr schlaglichtartig und brauchen noch einiges an Konkretisierung. Vor allem sollen sie erst einmal nicht viel mehr als Anregungen sein. Aber möglicherweise könnten sie die Ansatzpunkte beschreiben, um die es für ein wirkliches Mehr an demokratischen Mitbestimmungsrechten in der Umsetzung des Volksentscheids und bei der Energiewende gehen sollte. Klar ist aber auch: Es ist immer auch eine Frage vom Macht, ob die SPD und andere eine solche Mitbestimmungsperspektive ernsthaft ermöglichen wollen.

Die weitere Debatte über diese Fragestellungen jedenfalls dürfte eine überaus spannende sein, weil sie möglicherweise eben auch echtes Demokratie-Neuland für mehr Mitbestimmung betreten muss. Das dürfte nicht von jetzt auf gleich, aber vielleicht von heute auf morgen gelingen, wenn nicht machtpolitische Eingriffe – z.B. nach der nächsten Bürgerschaftswahl – diese Ansätze wieder zuschüttet. Dass das nicht passiert, steht auch in der Verantwortung der Bürgerbewegungen für die Energiewende, jetzt konkret diese Debatte einzufordern und eigene Vorstellungen auf den Tisch zu legen.

Debatte und Buch: “Direkte Demokratie in Hamburg”

Wenn Vattenfall geht: Brandenburg plant Übernahme der Braunkohle-Sparte

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Auf Talfahrt: Vattenfall.

Schon seit längerer Zeit bahnt sich dieser Schritt an: Wenn der wirtschaftlich angeschlagene Stromkonzern Vattenfall seine Geschäftsfelder in Deutschland aufgibt, könnte das Bundesland Brandenburg zum neuen Eigentümer der Braunkohletagebaue und -Kraftwerke in der Lausitz werden. „Brandenburgs Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke) erwägt nach PNN-Informationen den Kauf der brandenburgischen Standorte des Energiekonzerns Vattenfall durch das Land. Christoffers informierte nach Angaben aus Teilnehmerkreisen in der Vorwoche in einer Routinesitzung die Abteilungsleiter seines Ministeriums über den Plan, der zu einer Verstaatlichung der politisch hoch umstrittenen Braunkohletagebaue und der Kohlekraftwerke in Süd-Brandenburg führen würde. Einen genauen Zeitraum für die Übernahme der Braunkohle-Sparte vom schwedischen Staatskonzern nannte der Wirtschaftsminister demnach nicht,“ berichten jetzt die Potsdamer Neueste Nachrichten.

Offiziell bestätigen die zuständigen Minister – betroffen wäre auch das Finanzministerium – die Einrichtung einer solchen Planungsgruppe nicht. Allerdings ist offenbar schon klar, dass der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium die Leitung dieser Planungsgruppe übernehmen wird. Vattenfall soll den Wert der Braunkohlesparte auf rund vier Mrd. Euro beziffern. Im Wirtschaftsministerium geht man jedoch davon aus, dass der Preis auf etwa zwei Mrd. Euro zu drücken sei.

Den Berichten zu Folge, wolle das Land Brandenburg mit einer solchen Übernahme verhindern, dass polnische oder tschechische Energiekonzerne einsteigen – oder gar Investoren-Fonds.

Der Wirtschaftsminister der Links-Partei führt seit Monaten Gespräche mit Vattenfall, sowohl vor Ort in der Lausitz, als auch in Schweden, wo er jüngst mit Regierungsvertretern und der Vattenfall-Spitze zusammen kam. Dabei soll auch schon über die Übernahme durch das Land Brandenburg nachgedacht worden sein.

„Über Erwägungen der schwedischen Konzernzentrale, die als dreckig und klimaschädlich geltende Braunkohlesparte abzustoßen, wurde im Vorjahr mehrfach berichtet. Reichstag und Regierung in Stockholm haben sich mehrfach kritisch über die klimaschädliche Kohleverstromung geäußert. Die Lausitzer Vattenfall-Kraftwerke gehören zu den größten Klimaschädigern in Europa. 2013 war der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) mit mehr als 60 Millionen Tonnen so groß wie seit 1990 nicht mehr. In Brandenburg betreibt Vattenfall die Kraftwerke in Jänschwalde und Schwarze Pumpe sowie die Tagebaue Welzow-Süd, Jänschwalde und Cottbus-Nord. Weitere Tagebaue sind geplant.“ (PNN).

Der Ausverkauf der nicht-skandinavischen Vattenfall-Bereiche ist auf dem Weg. In England verkauft das Unternehmen Anteile an Windparks,

in Hamburg werden nach dem erfolgreichen Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ im Rahmen der anstehenden Rekommunalisierung das Stromnetz und die Fernwärme verkauft,

in Berlin könnte es im Rahmen des Konzessionsverfahrens um das Stromnetz ebenfalls dazu kommen:

Stromnetz Berlin ohne Vattenfall? Stadt bereitet sich auf Übernahme vor

Verliert Vattenfall das Berliner Stromnetz auch ohne Volksentscheid? Foto: Dirk Seifert
Verliert Vattenfall das Berliner Stromnetz auch ohne Volksentscheid? Foto: Dirk Seifert

Nicht nur in Hamburg wird das Stromnetz (und die Fernwärme) wohl künftig ohne Vattenfall betrieben werden, sondern auch in Berlin. In Hamburg zeichnet sich nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ ab, dass Vattenfall die Netze an die Stadt übergibt, die dann wieder zu 100 Prozent in öffentlicher Hand wären. Allerdings gibt es offenbar noch Debatten um die Höhe des Kaufpreises. Schon einmal hatte der SPD-Senat bei der Übernahme einer Minderheitsbeteiligung von 25,1 Prozent bei der Vattenfall-Fernwärme einen zu hohen Preis gezahlt.

In Berlin hat nach Medienberichten nun der Chef der Berliner Wasserbetriebe erklärt, dass bis Ende Februar ein Konzept für die neuen Stadtwerke und ihre Bewerbung für die Stromnetz-Konzession vorliegen soll. Darüber informiert auch der Berliner Energietisch, der im November mit einem Volksentscheid für die Rekommunalisierung des Stromnetzes nur knapp gescheitert war.

Weiter heißt es in der Presseerklärung (PDF) von gestern: „Der Berliner Energietisch, der die Gründung eines solchen Stadtwerkes wesentlich mit befördert hat, begrüßte diese Verlautbarung. Allerdings sei es nun wichtig die entscheidenden Akteure sowie die Zivilgesellschaft in diesen Prozess einzubeziehen. Ähnlich äußerte sich auch Finanzsenator Nußbaum, der eine breite parlamentarische Debatte sowie Gespräche mit Interessierten versprach.

„Wir freuen uns, dass die Stadtwerksidee nicht in irgendwelchen Schubläden verstaubt, sondern Herr Simon sich rasch an die Umsetzung macht. Gerne nehmen wir auch an der Debatte und den längst überfälligen Gesprächen teil, wie dieses Stadtwerk auszusehen hat. Denn ein erfolgreiches Stadtwerk kann nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern auf den Weg gebracht werden“, erklärt Stefan Taschner, Sprecher des Berliner Energietisches.“

Bereits im November 2013 hatte Vattenfall in Berlin auf die Ankündigungen reagiert, die Stadt werde sich um die Stromnetzkonzession bewerben. Der wirtschaftlich schwer angeschlagene Konzern hatte eine Kooperation mit der Stadt Berlin beim Stromnetz vorgeschlagen, berichtete die Berliner Morgenpost damals.

Außerdem bewirbt sich die Genossenschaft BürgerEnergie Berlin für die Stromnetzkonzession. Die Bürger-Initiative will sich als Partner der Stadt beteiligen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien auf diese Weise voranbringen. Dass es dabei Probleme gibt, wie sich der SPD-geführte Berliner Senat in der Frage verhält, wurde erst unlängst kritisiert: BürgerEnergie und das Stromnetz in Berlin: Vattenfall wird bevorteilt.

Interessant ist eine aktuelle Forsa-Umfrage, auf die der Berliner Energietisch heute hinweist. Dabei ist noch mal über den Berliner Netz-Volksentscheid im November nachgefragt worden. Forsa kommt dabei zu der Aussage, dass nur 11 Prozent der Nichtteilnehmenden am Energie-Volksentscheid mit Nein gestimmt hätten. Dies zeigt noch einmal, wie stark das gesellschaftliche Interesse an gemeinwohlorientierten und öffentlichen Unternehmen ist, auch wenn der Volksentscheid verloren ging.

Handelskammer Hamburg: Volksentscheide und Gerichte untergraben Parlamente

Volksentscheide untergraben das Parlament, meint die Handelskammer. Foto: Dirk Seifert
Volksentscheide untergraben das Parlament, meint die Handelskammer. Foto: Dirk Seifert

Die Hamburger Handelskammer bzw. ihr Präses Fritz Horst Melsheimer kritisiert, dass „Parlamente und Verwaltung zugunsten direkter Demokratie und Gerichten mehr und mehr Gestaltungsspielraum verlieren“. Als Beispiele für diese „Gewichtsverlagerung innerhalb der Gewaltenteilung“ nannte er den Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energienetze „Unser Hamburg –  Unser Netz“ und die Klage gegen die geplante Elbvertiefung bzw. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das Gericht hatte einem Eilantrag des BUND und des NABU zugestimmt, dass die Elbvertiefung vorerst nicht umgesetzt werden dürfe, weil sie möglicherweise gegen bestehendes EU-Recht verstoße. Bei dem Volksentscheid hatten sich SPD, CDU, FDP, die Handelskammer und andere gegen eine vollständige Rekommunalisierung der bislang Vattenfall und E.on gehörenden Energienetze gestemmt. Ohne Erfolg: Die HamburgerInnen stimmten mehrheitlich für das Anliegen des Volksentscheids. Sehr zum Ärger der Handelskammer Hamburg.

Insgesamt 23 Seiten umfasst die Rede von Handelskammer-Präses Melsheimer, die er zum Jahresabschluss bei der traditionellen Feier der „Versammlung eines ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg e.V.“ hielt vor „rund 2200 geladenen Gästen aus Politik, Wirtschaft, Kultur, unter ihnen auch Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) und die meisten Senatsmitglieder“, so das Hamburger Abendblatt. Die Rede steht hier zum download bereit (PDF). Darin kritisiert Melsheimer u.a. auch die Mietpreisbremse und fordert den Hamburger Senat auf, für Hamburg eine Bewerbung zu den Olympischen Spielen auf den Weg zu bringen.

Mit Blick auf die Elbvertiefung – die jetzt Fahrrinnenanpassung heißt – fordert die Handelskammer massive Änderungen im Umweltrecht. Sie sieht die Umweltschutzverbände als Vertreter von Partikularinteressen. Diese Interessenverbände werden mit Hilfe des Verbandsklagerechts „einseitig bevorteilt und in den Stand einer vierten Gewalt im Staate erhoben“. Und angesichts dieser unglaublichen Machtfülle der Umweltverbände ist für die Handelskammer klar: Das Verbandsklagerecht ist „in seiner bisherigen Form nicht haltbar“. (Alle Zitate Seite 14 der Rede)

Auch Volksentscheide stehen beim Präses der Handelskammer nicht hoch im Kurs. Melsheimer stellt zunächst fest: „Mit unseren Sachargumenten haben wir in der Debatte Boden gut gemacht, konnten uns aber nicht durchsetzen. Am Ende siegten Emotionen über die Vernunft.“ Deutlicher lässt sich wohl kaum noch sagen, was der Chef der Handelskammer vom Bürgerwillen hält.

Natürlich versäumt Melsheimer es nicht, das massive Engagement der Handelskammer gegen den Volksentscheid noch einmal zu rechtfertigen (Seite 15/16). Obwohl er sich grundsätzlich gegen Volksentscheide ausspricht, weil diese die repräsentative Demokratie untergraben, sei es der gesetzliche Auftrag der Handelskammer, den Gesetzgeber zu beraten. „Soweit künftig als Gesetzgeber das Volk unmittelbar tätig wird, werden wir uns also – wie zuvor gegenüber den Parlamentariern – unmittelbar an das Volk wenden müssen. Es ist also folgerichtig, dass unsere Handelskammer als Akteur in Verfahren der Volksgesetzgebung auftritt.“

Überaus interessant ist dabei der unmittelbar anschließende Satz: „Vielleicht sogar auch als Initiator.“ (Seite 16) Dieser Satz sollte in jedem Fall aufhorchen lassen, denn es ist kaum anzunehmen, dass das nur eine rhetorische Floskel ist.

Weitere Informationen auf dieser Seite:

Zum Thema Elbvertiefung und hier:

und zum Volksentscheid über die Netze und die Handelskammer:

BürgerEnergie und das Stromnetz in Berlin: Vattenfall wird bevorteilt

Stromnetz in BürgerhandTrotz verlorenem Volksentscheid: In Berlin könnte es weiter „Tschüss Vattenfall“ heißen und zu einer Bürgerbeteiligung beim Stromnetz kommen. Denn die BürgerEnergie Berlin hat sich als Partner der Stadt Berlin für die Konzession um das Stromnetz beworben. Außerdem prüft die Bürger-Genossenschaft offenbar, sich ebenfalls als Partner der Stadt am Gasnetz zu beteiligen, sollte Berlin die Konzession dafür erhalten. Die Genossenschaft kritisiert aber das laufende Bewerbungsverfahren, weil es den Netzeigentümer Vattenfall bevorteile. Auch in Hamburg bewirbt sich eine Genossenschaft um Teilhabe am Stromnetz.

In einem Interview auf Telepolis teilt Luise Neumann-Cosel, eine der GeschäftsführerInnen der Genossenschaft zum Stand des Verfahrens mit: „Mittlerweile ist der erste Verfahrensbrief beantwortet, das ist sozusagen der erste Eignungsnachweis. Alle Bewerber mussten dem Land Berlin nachweisen, dass sie grundsätzlich technisch, wirtschaftlich und finanziell in der Lage sind, dieses Stromnetz zu betreiben. Diesen Test haben wir bestanden. Wir warten jetzt auf den zweiten Verfahrensbrief, der Anfang des nächsten Jahres kommen soll. Dann müssen die fünf Bewerber Farbe bekennen und genauer skizzieren, wie sie sich das vorstellen mit dem Stromnetzbetrieb, auch was Bürgerbeteiligung und die Einbindung erneuerbarer Energien angeht. Es geht also um ein innovatives Betriebskonzept. Nach dieser Angebotsrunde gibt es dann die ersten Gespräche zwischen dem Berliner Senat und den Bietern. Dann wird es zum ersten Mal richtig interessant.“

Die BürgerEnergie-Genossenschaft kritisiert laut Telepolis das laufende Bewerbungsverfahren, weil es den Stromnetzeigentümer Vattenfall bevorteile. Hartmut Gaßner, Rechtsanwalt und Aufsichtsratsvorsitzender der Genossenschaft soll die Verfahrenskriterien als „Wettbewerbsverzerrung“ und „Nonsens“ bezeichnet haben.

Neumann-Cosel erläutert in dem Interview, dass ein Problem im Verfahren sei, „dass die Vergabestelle im Prinzip davon ausgeht, dass ein neuer Netzbetreiber auf der grünen Wiese ein Netz aufbauen muss. Dem ist ja nicht so: Hier gibt es ein funktionierendes Netz“, so Neumann-Cosel. Über den tatsächlichen Netzbetrieb gibt es daher für die neuen Bewerber „sehr viel weniger Informationen über den jetzigen Netzbetrieb“. Das würde das „Verfahren sehr  ungleich“ machen. Also Vattenfall bevorteilen. Das ganze Interview weiterlesen auf Telepolis

Auch in Hamburg will sich eine Bürger-Energienetz-Genossenschaft für das dortige Stromnetz bewerben. Dort hat der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ erfolgreich durchgesetzt, dass sich die SPD-geführte Stadt um die Energienetze für Strom, Gas und Wärme bewerben muss. 100 Prozent, so der Volksentscheid, sollen wieder in die öffentliche Hand. Damit muss das Eigentum an den Netzen also vollständig in die Hand der Stadt. Aber Möglichkeiten einer Beteiligung beim Betrieb der Netze sind damit nicht ausgeschlossen.

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