Dialog-Gruppe zum Rückbau der ehemaligen Atomanlage der GKSS mit Geesthachts Bürgermeister Olaf Schulze und dem Ersten Stadtrat Dr. Georg Miebach (Mitte links) bei der Sitzung am 24. Oktober.
Östlich von Hamburg findet statt, was als Anregung für viele Atomstandorte gelten könnte: Ein konsensorientierter Dialog über die Stilllegung einer Atomanlage. So jedenfalls haben Betreiber und eine Begleitgruppe es miteinander vereinbart, um die ehemalige Atomforschungsanlage der GKSS in Geesthacht stillzulegen. Bereits seit vier Jahren findet dieser Dialog mit dem Helmholtz-Zentrum-Geesthacht (HZG) statt. In einem weiteren gemeinsamen Newsletter berichtet der Dialog-Kreis jetzt über aktuelle Ergebnisse seiner Arbeit und stellt dazu ein weiteres Gutachten des Experten Wolfgang Neumann online, der in Fachfragen die Begleitgruppe als externer Sachverstand berät. Der Dialog-Prozess hatte sich mit der Frage beschäftigt, ob statt eines kompletten Rückbaus der ehemaligen Atomanlage der Teileinschluss des Reaktorpools Vorteile bringen könnte. Außerdem Thema: Die Konditionierung von radioaktiven Materialien und die damit verbundenen Atomtransporte. Die Auslegung der Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren für die Stilllegung wird für das letzte Drittel im November erwartet. „Atomanlagen stilllegen im konsensorientierten Dialog: Neuer Bericht und Gutachten aus Geesthacht“ weiterlesen
Vattenfall hat in einer Pressemeldung Anfang Juli angekündigt, für die Stilllegung des AKW Brunsbüttel einen Runden Tisch etablieren zu wollen. Auch für das AKW Krümmel – für das immer noch wegen der 4,7 Mrd. Euro Klage vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington kein Stilllegungsantrag gestellt wurde – plant Vattenfall offenbar einen solchen Schritt. Pate für diesen Schritt ist der seit Ende 2012 laufende konsensorientierte Dialog zur Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlagen der GKSS. Vattenfall will in Brunsbüttel zu einem Treffen nach der Sommerpause einladen. Ziel sei es „zu offenen Fragestellungen unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen einvernehmliche Lösungen zwischen allen Beteiligten zu erzielen.“ Eine Formulierung, wie sie ähnlich auch für den Dialog-Prozess bei der ehemaligen Atomforschungsanlage vom heutigen Betreiber Helmholtz-Zentrum Geesthacht ins Spiel gebracht worden war. Dort gibt es inzwischen schriftlich festgelegte Vereinbarungen zur Zusammenarbeit im konsensorientierten Dialog. (*) „Atommüll: Vattenfall will in Brunsbüttel Runden Tisch ins Leben rufen“ weiterlesen
Heute HZG, früher Atomforschungsanlage GKSS. Ein „konsensorientierter Dialog“ ist im Gange.
Seit fast zwei Jahren läuft ein konsensorientierter Dialog über den Rückbau der ehemaligen Atomforschungsanlagen in Geesthacht. Der heutige Betreiber, das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) hatte dazu den Auftakt gemacht und eine Begleitgruppe eingeladen, dieses bundesweit einzigartige Dialog-Projekt zu versuchen. Keine einfache Sache, geht es doch immer auch darum, einen der schärfsten Konflikte in der Geschichte der Bundesrepublik aufzuarbeiten und immer wieder konkrete Verabredungen zu treffen.
Das zeigt sich aktuell auch darin, dass Betreiber und Begleitgruppe in der Bewertung einer Genehmigung für die Lagerung des Reaktordruckbehälters des ehemaligen Atomschiffs Otto-Hahn nicht einer Meinung sind. Bernd Redecker, Mitglied des Lüneburger Aktionsbündnis gegen Atom ist in dem Dialog-Prozess beteiligt und hat jüngst ein ausführliches Interview gegeben. Das ist hier als Audio bei Freie-Radios online.
Die alte Reaktorhalle der GKSS, heute HZG. Foto: Dirk Seifert
Seit Ende 2012 findet um die Atomforschungsanlage in Geesthacht etwas Ungewöhnliches statt. Der Betreiber der ehemaligen GKSS, das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG), hat BürgerInnen und Initiativen einen „konsensorientierten Dialog“ für die Stilllegung angeboten. Nach vielen Sondierungen und Gesprächen hat sich dieser Dialog etabliert und sich selbst Rahmenbedingungen gesetzt. Betreiber und Begleitgruppe haben jeweils ihr Selbstverständnis im Verfahren definiert und die gemeinsamen Grundzüge der Zusammenarbeit schriftlich zusammen gefasst. Viele Fragen rund um die Stilllegung der Atomanlage werden unter Beteiligung externer Gutachter und einer unabhängigen Moderation debattiert. Jetzt ist der zweite gemeinsame Newsletter des Betreibers HZG und der Begleitgruppe über die Arbeit der Dialogrunde veröffentlicht worden, der hier auf umweltFAIRaendern(*) dokumentiert wird.
(* ich nehme an diesem Dialog von Anfang an teil. Bis vor kurzem als Energiereferent von Robin Wood, seit kurzem mit umweltFAIRaendern.)
Nachdem das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) den Antrag auf Stilllegung des Brennelemente freien Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors gestellt hat, steht folgende Frage im Mittelpunkt der weiteren Diskussionen:
Was passiert mit dem dabei anfallenden Atommüll? Eine Frage, die nicht nur den Dialogprozess zwischen der Begleitgruppe und dem HZG beschäftigt. Die dauerhaft sichere Lagerung des durch den Betrieb von Atomanlagen angefallenen und beim Abbau noch anfallenden Atommülls ist nach wie vor eine zu lösende Aufgabe. Nicht nur im Zusammenhang mit den Geesthachter Anlagen.
Das genehmigte Atommüll-Lager im Schacht Konrad, in dem schwach- und mittelradioaktive Atomabfälle eingelagert werden sollen, verzögert sich immer mehr. Betroffen davon sind auch die Planungen bei der Stilllegung und dem Abbau der Geesthachter Anlagen. VertreterInnen der Begleitgruppe halten den Schacht Konrad nicht für geeignet.
Auch wenn es auf dem Forschungsgelände in Geesthacht keine hochradioaktiven Abfälle mehr gibt, spielt dieses Thema im Dialog eine Rolle. Denn die dauerhafte Lagerung des hochradioaktiven Atommülls ist nach wie vor nicht geklärt. Der Salzstock in Gorleben gilt vielen in der Bevölkerung als ungeeignet. Mit dem Standortauswahlgesetz hat der Bundestag nun ein neues Verfahren zur Suche nach geeigneten Lagermöglichkeiten für hochradioaktiven Atommüll eingeleitet, bei dem erstmals auch Alternativen verglichen werden sollen. Außerdem soll eine Kommission, in der Vertreter aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen beteiligt sind, Kriterien für die dauerhaft sichere Lagerung entwickeln und das Gesetz überprüfen.
Die Umweltverbände haben das beschlossene Verfahren scharf kritisiert und dazu Ende März eine Konferenz durchgeführt. Über die Tagung der Umweltverbände unter der Leitung des Deutschen Naturschutzrings wird hier informiert:
Die Verbände hatten auch kritisiert, dass die Suche nach dauerhaft sicheren Lagermöglichkeiten für die radioaktiven Abfälle von vornherein eine breite öffentliche Beteiligung und Mitbestimmung erfordere. Vor diesem Hintergrund fand auch der Dialogprozess zwischen HZG und Begleitgruppe auf der Tagung Beachtung. Auf einem Workshop konnten wir gemeinsam über die Grundlagen des bundesweit einzigartigen Dialogs auf der Grundlage einer Suche nach „einvernehmlichen Lösungen“ bei der Stilllegung der Atomanlagen informieren und fanden damit großes Interesse. Der gemeinsame Vortrag steht hier zum download:
An anderen Standorten, wie z.B. bei der Stilllegung der AKWs in Biblis oder Neckarwestheim basieren die Beteiligungsverfahren nicht auf dem Prinzip einer Konsenssuche, sondern bleiben im Rahmen von Beteiligung und Information.
Welche Baumaßnahmen laufen im Rahmen des Abbaus derzeit auf dem Gelände des HZG?
Derzeit werden in der ehemaligen Versuchshalle innerhalb der Forschungsreaktoranlage zwei Brandabschnittsswände errichtet.Ziel ist es, einen Teil der Halle zu einer sogenannten Transportbereitstellungshalle umzubauen. Hierzu muss ein Antrag nach § 7 Strahlenschutzverordnung gestellt werden. Transportbereitstellungshallen sind nach Landesbauverordnung errichtete Hallen, die ausschließlich nicht wärmeentwickelnde Abfälle in speziellen Gebinden und keine Kernbrennstoffe aufnehmen dürfen. Die dort eingelagerten Materialien sind weder brennbar noch Gas entwickelnd. Der Schutz und die Abschirmung der schwach- und mittelradioaktiven Materialien erfolgt dabei nicht durch die Bauweise der Halle sondern durch die Behälter selber, die zu diesem Zweck speziell konzipiert und zugelassen sind. Vor dem Einbringen in diese Behälter werden die radioaktiven Abfälle im Volumen reduziert und so vorbehandelt, dass sie den Ansprüchen an eine Einlagerung in das Bundesendlager entsprechen.
Diese Vorbehandlung bezeichnet man als Konditionierung.Die Zuständigkeit für die Genehmigung der Transportbereitstellungshallen in Schleswig-Holstein liegt beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume. Damit die ehemalige Versuchshalle die Funktion der Transportbereitstellungshalle übernehmen kann, müssen zahlreiche weitere Baumaßnahmen durchgeführt werden. Eine wichtige Maßnahme hierbei ist die Erhöhung der Tragfähigkeit des Bodenbereichs, damit die Behältnisse für die Transportbereitstellung dort gelagert werden können. Da es sich hierbei um eine Erdbaumaßnahme handelt, muss gemäß Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Zusammenarbeit mit dem Kampfmittelräumdienst des Landes Schleswig-Holstein der Bodenbereich sondiert werden.
Externer Gutachter ausgewählt
Am 21. März 2013 wurde vom HZG beim schleswig-holsteinischen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Kiel der Antrag zur Stilllegung des Brennelement freien Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums eingereicht. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat anschließend ein EU-weites Vergabeverfahren für die Auswahl des Sachverständigen für die Begutachtung des Stilllegungsantrags durchgeführt und Ende Dezember 2013 den TÜV Nord SysTec mit der Begutachtung des Stilllegungsantrags beauftragt.
Rückblick Öffentliche Veranstaltung
Unter dem Titel „Antrag auf Stilllegung eingereicht – und jetzt?“ fand am 8.Mai 2014 die dritte öffentliche Veranstaltung im Rahmen des Dialogprozesses statt. Nach einem Grußwort des HZG-Geschäftsführers Prof. Wolfgang Kaysser berichteten Dr. Torsten Fischer (Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit am HZG) und Jörg Kunert (Pressesprecher der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)) über die bisherigen Erfahrungen im Dialogprozess.Anschließend stellte Dr. Peter Schreiner (Leiter der Zentralabteilung Forschungsreaktor) den technischen Ablauf des Abbaus und die aktuellen praktischen Arbeitsschritte vor. Abgerundet wurde das Bild mit einem Vortrag von Jens Meier (Schleswig-Holsteinisches Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume), der die rechtlichen Aspekte des Genehmigungsverfahrens und die Rolle der Aufsichtsbehörde beleuchtete.Alle Vorträge finden sich hier als Download: Zu den Downloads
Von den rund 60 Gästen wurden die Vorträge positiv angenommen. Es entstand eine rege Diskussion um das Konzept. Wie bei vielen vorherigen Gelegenheiten interessierte vor allem eines: „Wie lange bleibt denn der Atommüll in Geesthacht und ist er in der Transportbereitstellungshalle sicher gelagert?“. Hierzu nehmen wir in diesem Newsletter ausführlich Stellung.
Wie lange bleibt der Atommüll am Standort Geesthacht?
Der Gesetzgeber gibt vor, dass HZG den Atommüll in einer Form aufzuarbeiten (konditionieren) und in Behälter zu verpacken hat, dass er die Anforderungen des genehmigten Bundesendlagers für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll „Schacht Konrad“ bei Salzgitter erfüllt. Er ist dann in der Transportbereitstellungshalle (siehe oben) zu lagern, bis das Bundesamt für Strahlenschutz den Abtransport anordnet. Die Entscheidung, wie lange der Atommüll in der Transportbereitstellungshalle verbleibt, liegt demnach nicht beim HZG.
Der Begriff Transportbereitstellungshalle erweckt dabei den Eindruck, dass es sich hierbei um kurze Zeiträume handeln wird. Schaut man jedoch ins Detail, merkt man, dass es derzeit noch nicht einschätzbar ist, wie lange sich die „Transportbereitstellung“ hinzieht.Zunächst muss man dabei auf die Situation des „Schacht Konrad“ eingehen. Im ehemaligen Erzbergwerk bei Salzgitter wurde der Erzabbau 1976 schon nach 10 Jahren aus Kostengründen eingestellt. Auf der Suche nach neuen Optionen kam damals unter anderem der Betriebsrat auf die Idee, man könne das Bergwerk als Lagerungsstätte für Problemabfälle nutzen und ausbauen. Es begannen unter Leitung der bundeseigenen Gesellschaft für Strahlenschutz Erkundungsarbeiten für die Eignung der Grube als Endlager für schwachradioaktive Abfälle und Großkomponenten aus dem Abriss von Atomkraftwerken.
Von Beginn an wurde die Erkundung von Protesten aus der Bevölkerung begleitet. Im Juni 2002 wurden dann trotz aller geäußerten Bedenken der Planfeststellungsbeschluss durch das niedersächsische Umweltministerium erteilt und im Februar 2008 die Klagen der Stadt Salzgitter, der Gemeinden Vechelde und Lengede sowie einer Landwirtsfamilie gegen die Genehmigung vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
Der Kritik am Auswahlverfahren und der Eignung des Schachtes für die Atommülllagerung hat dieses keinen Abbruch getan. Im Februar 2013 formuliert die niedersächsische Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag: „Für die rot-grüne Koalition steht daher fest, dass gravierende Fehler insbesondere bei der wissenschaftlichen Analyse, den defizitären Sicherheitskriterien und der mangelnden Bürgerbeteiligung tiefgreifende und langfristige schädigende Auswirkungen haben können.“
Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel fordert genau wie die Stadt Salzgitter, die dortige IG Metall (mit vielen Tausend Beschäftigten bei VW, den dortigen Stahlwerken etc.), dem Verein Landvolk Braunschweiger Land und der Bürgerinitiative AG Schacht KONRAD, dass sich die Kommission für die Auswahl eines Bundesendlagers für hochradioaktiven Atommüll auch um die Problematik der Lagerung von schwach- und mittelradioaktivem Müll kümmert und damit der „Schacht Konrad“ erneut auf den Prüfstand kommt.
Weitere Informationen zum Endlager Konrad finden Sie unter den folgenden Links:
Für den Rückbauprozess am Standort Geesthacht leiten sich daraus zwei Konsequenzen ab: Zum einen muss man feststellen, dass auch viele Menschen in Salzgitter den Atommüll aus Geesthacht nicht haben wollen und sich die ganze Misere einer Technologie zeigt, bei der beim Einstieg nicht an die Folgen gedacht wurde. Zum anderen bedeutet es aber auch ganz konkret für den Abbau, dass es möglich sein könnte, dass auch die Suche nach einem Endlagerkonzept für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll neu beginnt und damit die Atommüllbehälter lange in der Transportbereitstellungshalle verbleiben könnten, ohne dass das HZG darauf einen Einfluss hat.Aber auch ohne diese eher politischen, genehmigungsrechtlichen Probleme wirft das Konzept „Schacht Konrad“ für die Begleitgruppe folgende wesentlichen Fragen auf. Ursprünglich war die Inbetriebnahme für 2014 geplant. Doch immer wieder stießen die Betreiber bei den Ausbaumaßnahmen auf unerwartete technische Probleme. Aufgrund „erheblichen Sanierungsbedarfs bei den Schächten und der Hauptstrecke unter Tage“ bestätigte das Bundesumweltministerium im Mai 2013 eine Verzögerung bis mindestens 2021. Als neuen berechneten Termin für die Inbetriebnahme des Endlagers hat die DBE das Jahr 2022 angegeben. Dieser Termin sei nach Einschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) jedoch mit Unsicherheiten behaftet.Sollte der „Schacht Konrad“ dann irgendwann einmal in Betrieb gehen, sieht das Einlagerungskonzept vor, dass pro Jahr 10.000 m3 Atommüll in den Schacht verbracht werden. Dabei wurde ein Schlüssel festgelegt, der vorgibt, dass jeweils 60 % Atommüll aus gewerblichen Atomkraftwerken kommen und 40 % aus bundeseigenen Atomanlagen wie z. B. dem HZG, dem Forschungszentrum Jülich und Karlsruhe oder dem Zwischenlager in Lubmin. Auf die Entscheidung, von welchem Standort zunächst abgefahren wird, hat das HZG keinen Einfluss.
Ebenfalls außerhalb der Entscheidungsgewalt am Standort Geesthacht liegt die Steuerung der Finanzmittel für den Rückbau der verschiedenen Forschungseinrichtungen. Hier verfügt das Bundesforschungsministerium über einen Finanztopf aus dem alle Rückbauprojekte finanziert werden. Ob dabei die Arbeiten an allen Standorten gleichzeitig vorangetrieben werden oder ob einzelne Projekte prioritär behandelt werden, wird jährlich neu festgelegt.
Sowohl die Kontingentierung des einzulagernden Mülls als auch die Finanzsteuerung der Rückbauprojekte bewirken, dass konkrete Aussagen zum Zeitpunkt, an dem der Atommüll Geesthacht verlässt, auch ohne die Probleme beim Ausbau des Schachtes Konrad, zum jetzigen Zeitpunkt nicht zuverlässig terminiert werden können. Im günstigen Falle fließen die Gelder kontinuierlich und die Geesthachter Behälter werden als eine der ersten nach Salzgitter abgefordert. Aber auch eine jahrelange Verzögerung und ein Bevorzugung anderer Standorte sind denkbar.
Die Begleitgruppe geht aufgrund dieser Erwägungen von einer jahrelangen, ja eventuell sogar jahrzehntelangen Lagerung der Atommüllbehälter in der Transportbereitstellungshalle aus. Daher fordert sie ein Höchstmaß an Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen, um eine Gefährdung auch bei solch langen Lagerungsdauern auszuschließen. Für das HZG steht bei allen Vorhaben die Sicherheit an erster Stelle. Das Forschungszentrum wird für einen maximalen Schutz der Mitarbeiter und Bevölkerung sorgen.
Wie geht das Genehmigungsverfahren weiter?
Nachdem der Antrag auf Stilllegung des Brennelemente freien Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors nach einer Bewertung durch den Diplom-Physiker und kritischen Experten Wolfgang Neumann und Diskussionen im Dialogprozess bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht worden ist, läuft nun das Genehmigungsverfahren an. Einer der nächsten Schritte wird nun der sogenannte Scoping-Termin sein. Dazu werden von der Atomaufsicht alle von der Stilllegung in irgendeiner Weise betroffenen Behörden, Einrichtungen, Verbände und Initiativen eingeladen, um die Anforderungen und den Umfang einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu klären. Diese Veranstaltung gilt als Beratungstermin für die Genehmigungsbehörde und den Antragsteller. Derzeit ist davon auszugehen, dass dieser Scoping-Termin Anfang 2015 stattfinden wird.
Während der Dialog zwischen HZG und Begleitgruppe auf rein freiwilliger Basis läuft und keinerlei rechtliche Grundlage hat, ist das Öffentlichkeits-Beteiligungsverfahren im Atomrecht festgelegt. In diesem werden nach dem Scoping-Termin die Antragsunterlagen zwei Monate lang öffentlich ausgelegt bzw. auch im Internet veröffentlicht. Dazu kann dann als einzelne Stellungnahme oder Sammeleinwendung Kritik gegen die dargelegten Maßnahmen erhoben und in das Verfahren eingebracht werden.Die Genehmigungsbehörde bereitet auf dieser Grundlage den anschließenden Erörterungstermin vor, bei dem alle Fragen und Kritikpunkte behandelt werden müssen. Die Behörde leitet diesen Termin und die Antragsteller sind zur Auskunft verpflichtet.Auch die Begleitgruppe wird eine solche Einwendung erheben, denn nur auf diese Weise ist eine weitere Beteiligung im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren möglich.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Neue Termine Besichtigung Forschungsreaktor
Die Forschungsreaktoranlage des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums kann weiterhin von jedem Interessierten ab 18 Jahren besichtigt werden.Die nächsten Termine und ein Anmeldungsformular finden Sie hier: Anmeldung Besichtigung
Umfangreiche Informationen im Download
Alle Vorträge bei unseren öffentlichen Veranstaltungen, die Grundzüge der Zusammenarbeit und den größten Teil der Unterlagen im Genehmigungsverfahren finden sich zum Download auf der Internetseite des HZG: Zu den Downloads
Bericht über HZG-Dialog in Fachpublikation über Politische Mediation
Im Frühjahr dieses Jahres erschien von Christopf Besemer das Buch “Politische Mediation. Prinzipien und Bedingungen gelingender Vermittlung in öffentlichen Konflikten” beim Verlag Stiftung Mitarbeit.In einem Kapitel berichtet die Mediatorin Silke Freitag über die bisher erfolgreiche Bürgerbeteiligung des Prozesses „HZG im Dialog“. Download des Kapitels hier: HZG im Dialog
Die alte Reaktorhalle der GKSS, heute HZG. Foto: Dirk Seifert
Buchvorstellung/Vorab: Im Februar erscheint von Christopf Besemer (PDF) das Buch „Politische Mediation. Prinzipien und Bedingungen gelingender Vermittlung in öffentlichen Konflikten“ beim Verlag Stiftung Mitarbeit. Das Thema ist angesagt: Dialog hier – Dialog da. Wirkliche Mitbestimmung ist dabei eher die Ausnahme, meist geht es den Initiatoren nur um ein wenig Information von oben nach unten. Die Anti-Atom-Bewegung hat mit derartigen Dialogen extrem viele – schlechte – Erfahrungen. Dass es und wie es anders gehen kann, zeigt unter anderem der Aufsatz über den konsensorientierten Dialog um die Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS, die heute von der HZG betrieben wird. Dort hat der Betreiber im Herbst 2013 einen „konsensorientierten Dialog“ angeboten. Erst vor kurzem haben Betreiber und Begleitgruppe „Grundzüge für die Zusammenarbeit“ und das jeweilige Selbstverständnis im Rahmen dieses Prozesses veröffentlicht.
Über den bisherigen Stand der Dinge in diesem Prozess schreibt jetzt Silke Freitag, Moderatorin der Dialogs, in dem Buch von Christoph Besemer et. al.. Mit freundlicher Erlaubnis des Verlags, des Herausgebers und der Autorin ist der Artikel hier vorab zum Nachlesen: Christopf Besemer, „Politische Mediation. Prinzipien und Bedingungen gelingender Vermittlung in öffentlichen Konflikten“, Arbeitshilfen Nr. 47, Verlag Stiftung Mitarbeit, Bonn 2014, ISBN 978-3-941143-17-3 (erscheint im Februar 2014):
Rückbau eines Forschungsreaktors – Voraussetzungen für Bürgerbeteiligung am Beispiel des Dialogs um den Rückbau des Forschungsreaktors in Geesthacht – Silke Freitag
Bürgerdialoge sind en vogue. Bei weitem nicht alle jedoch gelingen: Da verweigern Initiativen von Anbeginn einen angebotenen Dialog, weil sie ihn als „Beteiligungs-Farce“ ansehen, oder verlassen ein Dialog-Forum im Verlauf des Prozesses. Von Behörden und Unternehmen angebotene „Bürgerdialoge“ sind leider in der Praxis zum Teil schlicht ein anderes Wort für einseitige „Bürgerinformation“.
In Geesthacht ist es dagegen gelungen, dass ein Betreiber im Rahmen eines freiwilligen Dialogs einvernehmlich mit AnwohnerInnen sowie regionalen und überregionalen Anti-Atom-Initiativen einen Stilllegungsantrag gestellt hat und eine Übereinkunft über eine Zusammenarbeit mit einer kontinuierlichen Begleitgruppe geschlossen hat. Über Jahre sollen nun der Rückbau der Atomanlagen sowie der weitere Umgang mit dem Atommüll im Konsens vonstatten gehen. Wie kann so etwas gelingen?
1. Das freiwillige Angebot des Betreibers Nachdem der Forschungsreaktor der ehemaligen GKSS (Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schifffahrt) und heutigem Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) 2010 abgeschaltet wurde, begannen die Vorbereitungen, um einen Stilllegungsantrag zu stellen. In diesem Zusammenhang wollte der Betreiber vor dem formalen Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung eine öffentliche Informationsveranstaltung durchführen, in der einerseits über das geplante Vorgehen informiert und andererseits Fragen der BürgerInnen und der Bürgerinitiativen beantwortet werden sollten. Im Mai 2012 fragte das HZG mich aus diesem Grund als Moderatorin der Veranstaltung an.
Wie kam das HZG ausgerechnet auf mich? Drei MitarbeiterInnen des HZG hatten zwei Jahre lang an der Universität Hamburg bei mir eine Ausbildung in „innerbetrieblicher Konfliktberatung und Mediation“ absolviert. Dabei hatten sie im Rahmen dieser Ausbildung erlebt, dass ich ein Ausbildungsmodul kurzfristig an eine Kollegin abgegeben hatte, weil ich stattdessen die SprecherInnen-Räte von AktivistInnen von X-tausendmal quer in der Blockade des AKW Brokdorfs moderierte.
Die VertreterInnen des HZG schrieben mir nun: „Wir möchten hiermit unsere offene Informationspolitik fortsetzen.“- Ich habe diese Anfrage damals abgelehnt, weil ich einer Bürgerbeteiligung, die sich ausschließlich auf Information beschränkt, prinzipiell ablehnend gegenüber stehe.
Daraufhin äußerten die InitiatorInnen ihr Bedauern und erläuterten genauer, was sie sich vorstellten: Sie hätten im Rahmen der Ausbildung bei mir und anderen AusbilderInnen sehr viel gelernt und das habe ihnen „die Augen ein wenig geöffnet für die Welt, in der wir uns bewegen“. „Verstehen“ sei für sie zu einem zentralen Begriff geworden, dem in der Vergangenheit nicht immer genug Bedeutung beigemessen wurde. „Aber nun haben wir verstanden, dass unsere Veranstaltung im Herbst sich nicht auf das reine Informieren beschränken darf, sondern wir möchten verstehen, was die Menschen in unserer Region in Bezug auf unseren Forschungsreaktor und seinen Abbau in den kommenden Jahren interessiert/beängstigt/wütend macht und wir möchten gerne verstanden werden, in dem was wir für die kommenden Jahre planen, um aus unserer kerntechnischen Anlage eine ’grüne Wiese’ zu machen.“ Auf dieser Basis kam es zu einem Gespräch zwischen mir und dem HZG, indem ich erläuterte, dass ich mir lediglich vorstellen könne, einen Dialog zwischen AnwohnerInnen und Initiativen einerseits und dem HZG andererseits zu moderieren, der das Ziel hätte, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu einem einvernehmlichen Konsens zu gelangen. Außerdem müssten beide Seiten sich diesen Dialog wünschen. Die Geschäftsführung des HZG bat um Bedenkzeit – und sagte dann, dass sowohl die Geschäftsführung als auch der Reaktorleiter mit dem Ziel der einvernehmlichen Lösungssuche mit den BürgerInnen einverstanden seien und mich bitten würden, die Bereitschaft der Initiativen vor Ort zu klären.
(Gelingensbedingung 0: Klärung der generellen Dialogbereitschaft, konsequente doppelte Richtung der Auftragsklärung von Anbeginn). Bei einem Treffen mit VertreterInnen der örtlichen Initiativen wurde zweierlei deutlich: Zum einen große Skepsis und zum anderen der Wunsch, in einen Dialog auch über die„Altlasten“ der langen Forschungsreaktortätigkeit zu sprechen, nämlich eine mögliche (Mit-)Verur-sachung des Kinderleukämie-Clusters rund um Geesthacht durch die Forschungsreaktoren der ehemaligen GKSS. Im Rahmen dieses Treffens wurde mir als Aktivistin der Anti-Atom-Bewegung das Vertrauen ausgesprochen, trotz einer 100%-Finanzierung meiner Tätigkeit durch das HZG ebenso parteilich für die AnwohnerInnen und Initiativen zu agieren und mich nicht vom Betreiber zu manipulativen Zwecken „kaufen“ zu lassen.
(Gelingensbedingung 1: Wahrnehmung der Moderation als allparteilich, Zustimmung beider Seiten zur Person)
In Gesprächen mit einigen überregionalen Umweltverbänden wurde ebenfalls großes Misstrauen deutlich, aber es wurde auch geäußert, dass der Wunsch bestünde zu schauen, ob denn tatsächliche Bürgerbeteiligung beim Thema „Atommüll“ überhaupt möglich sei. Dazu müssten aber Veranstaltungen gemeinsam geplant und nicht vom HZG vorgegeben werden, und es müsste sich erweisen, ob denn das HZG die Suche nach einem einvernehmlichen Konsens überhaupt ernst meine.
Ich hatte somit als Moderatorin einen – wenn auch den Umständen entsprechend sehr fragilen – Auftrag beider Seiten vom Helmholtz-Zentrum Geesthacht und von den Bürgerinitiativen.
Das HZG bekundete die Bereitschaft, die „sachorientierten Diskussionen zum Leukämie-Cluster in der Elbmarsch wie bisher in vollem Maße“ zu unterstützen, und versteht den Dialogprozess als weitere Chance, „unbegründete Vorwürfe aus dem Raum zu schaffen“.
Darüber hinaus wurde das Konzept der ersten öffentlichen Veranstaltung radikal verändert: Zum einen wurden sämtliche vom HZG angedachte Referate wieder verworfen und ausschließlich ein Sachstandbericht des Reaktorleiters eingeplant, zum anderen wurde viel Zeit eingeplant, um die BürgerInnen folgende Fragen beantworten zu lassen:
„Was brauche ich, um Vertrauen in den Prozess zu entwickeln?“ „Wo haben wir Informationsbedarf?“ „Worüber wünschen wir uns Transparenz?“ „Welche Probleme sehen wir?“ „Zu welchen Themen sollten Dialogveranstaltungen durchgeführt werden?“ „Was ist zur Vorbereitung kommender Veranstaltungen wichtig?“
In Anlehnung an die Begleitgruppe Asse II (Informationen unter www.asse-2-begleitgruppe.de) schlug ich vor, perspektivisch eine Begleitgruppe zu initiieren, der jedoch statt einer „kritischen Begleitung“ des Abbaus der Anlagen die Rolle der „aktiven Mitgestaltung“ des Prozesses zukommen solle.
Im Rahmen der ersten Öffentlichen Veranstaltung am 1.Oktober 2012 wurde am Ende gefragt, welche Personen sich vorstellen könnten, erst einmal in eine Vorbereitungsgruppe für eine nächste öffentliche Veranstaltung zu gehen. Diese sich freiwillig zusammengefundene Vorbereitungsgruppe bestand anfangs aus acht Personen:
Mitgliedern der Geesthachter Ratsversammlung und ParteivertreterInnen von CDU, Grünen und der SPD, dem Vorsitzenden eines örtlichen Sportvereins, der Elterninitiative Geesthacht, AtomkraftgegnerInnen (u.a. Lüneburger Aktionsbündnis gegen Atom) sowie VertreterInnen von überregionalen Umweltorganisationen (BUND sowie Robin Wood). (Gelingensbedingung 2: Heterogene Zusammensetzung von Dialoggruppen, in denen die vielfältigen, teils gegensätzlichen Interessen, Bedürfnisse und Werte der Betroffenen repräsentiert sind.)
Einige Personen und Initiativen (Bürgerinitiative gegen Leukämie in der Elbmarsch, AKW nee Bergedorf, Vertreter des Umweltbeirats) nahmen zwar an der öffentlichen Veranstaltung teil und bekundeten mir als Moderatorin gegenüber ihr prinzipielles Interesse, aber auch ihr Misstrauen. Sie wollten zwar informiert bleiben, aber erst einmal nicht in einer Vorbereitungsgruppe mitarbeiten, insbesondere, weil sie es überstürzt fanden, dass das HZG den Stilllegungsantrag im November bereits stellen wolle, und hierin keine echte Bürgerbeteiligung sahen, weil zu der grundlegenden Frage „sofortiger Abbau oder temporärer (‚sicherer’) Einschluss“ somit kein öffentlicher Diskurs stattfinden könne.
Das HZG war von dem Wunsch einiger Initiativen, den sofortigen Abbau gegenüber dem temporären Einschluss vor Antragstellung sorgfältig abzuwägen und zu prüfen, überrascht und hatte an dieser Stelle nicht mit einem Dissens gerechnet, sondern den Wunsch nach direktem Abbau in der Bevölkerung als selbstverständlich vorausgesetzt.
Was nun?
In der ersten Sitzung der Dialoggruppe (VertreterInnen des HZG und der Vorbereitungsgruppe) wurde gemeinsam vereinbart, dass die Antragsstellung verschoben werden solle. Beide Seiten einigten sich auf eine Antragstellung im Februar 2013 mit einer vorangegangenen weiteren öffentlichen Veranstaltung unter Beteiligung eines kritischen Gutachters im Januar. (Gelingensbedingung 3: Ausreichend Zeit für Diskurse einplanen und ggf. geplante Zeitabläufe gemeinsam verändern.)
In diesem Zusammenhang wurde deutlich, dass das HZG zwar geglaubt hatte, dass die Bürgerbeteiligung frühzeitig begonnen wurde (nämlich deutlich vor der gesetzlich vorgeschriebenen), dass jedoch eigentlich erst Vereinbarungen zur Zusammenarbeit getroffen werden müssten und dann inhaltlich der Diskurs begonnen werden könne. Auf beiden Seiten war jedoch eine gewisse Pionierstimmung wahrzunehmen, sodass auf der Basis des Selbstverständnisses des HZG, das im Dialog zu einvernehmlichen Lösungen gelangen wollte, vereinbart wurde, den zweiten Schritt vor dem ersten zu tun: nämlich den Diskurs über Abbau versus Einschluss zuerst zu führen und dann in einem zweiten Schritt über die Konstituierung einer Begleitgruppe zu sprechen, wobei wiederum das Selbstverständnis einer Begleitgruppe und die Grundzüge der Zusammenarbeit formuliert werden sollten.
In der zweiten sowie dritten Sitzung stießen dann VertreterInnen der Gruppen hinzu, die anfangs aus Skepsis fern geblieben waren. Auf Nachfrage äußerten sie, dass die Verschiebung des Termins für die Antragstellung und die damit verbundene Bereitschaft des HZG zusätzliche Kosten in Kauf zu nehmen, sie überzeugt hätten, dass das HZG es ernst meine und tatsächlich an einem Dialog und einvernehmlicher Lösungsfindung interessiert sei. (Gelingensbedingung 4: Zeitnahe gemeinsam errungene Konsense, bei denen die „Machthabenden(1)“ von ihrer ursprünglichen Position abrücken und sichtbar Nachteile in Kauf nehmen.)
(1) Zwischen HZG und Vorbereitungsgruppe, späterer Begleitgruppe besteht ein Machtgefälle: Das HZG und vor allem die Person des Reaktorleiters haben das Recht, allein zu entscheiden. Sie geben in diesem Dialogverfahren freiwillig Macht ab und suchen gemeinsam nach einvernehmlichen Lösungen.
Die VertreterInnen des HZG und der Vorbereitungsgruppe (Dialoggruppe) einigten sich in einer ihrer ersten Sitzungen darauf, dass diese Treffen nicht presseöffentlich stattfinden sollten, während zu den öffentlichen Veranstaltungen die regionale sowie überregionale Presse explizit eingeladen wurde. (Gelingensbedingung 5: Geschützter Rahmen durch den Ausschluss der Medien)
Ebenso wurde vereinbart, dass Ergebnisse und Vereinbarungen der Dialoggruppe in gemeinsamen Erklärungen veröffentlicht werden sollten und die Öffentlichkeit immer wieder zu Rückmeldungen aufgefordert werden sollte – über eine dafür eingerichtete E-Mail-Adresse.
Weitere Gruppen, die sich nicht an der Vorbereitungsgruppe beteiligten, wurden explizit von Mitgliedern der Vorbereitungsgruppe gefragt und eingeladen, hier insbesondere VertreterInnen der Kirchengemeinden, die für die Angestellten des HZGs zuständige Gewerkschaft sowie Anti-Atom-Initiativen und Schülervertretungen. Hierbei wurde deutlich, dass diese Gruppen nicht aus Skepsis dem Prozess gegenüber fernblieben, sondern in der Regel aus Gründen der Knappheit zeitlicher Ressourcen.
Entscheidungen wurden in der Dialoggruppe ausschließlich im Konsens getroffen. Ein einziges Mal wurde bislang aus Zeitknappheit bei einem aus Sicht aller Beteiligten nicht so relevanten Punkt im Konsens entschieden, nach dem Mehrheitsprinzip abzustimmen.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass sich unterschiedliche Sichtweisen nicht ausschließlich zwischen den VertreterInnen des HZG und der Vorbereitungsgruppe abbildete, sondern auch innerhalb dieser heterogen zusammengesetzten Begleitgruppe selbst.
Marion Lewandowski (Vertreterin der Initiative AKW nee Bergedorf) machte mich dankenswerter Weise darauf aufmerksam, dass ich in meiner ersten Textversion eine Gelingensbedingung vergessen hatte: Die Begleitgruppe benötigt unabhängig vom Dialog mit dem Betreiber Zeit für einen Austausch untereinander und damit verbunden bedürfe es zusätzlicher, unabhängiger Treffen.
(Gelingensbedingung 7: Moderierte Treffen der Begleitgruppe)
Im Januar 2013 wurden im Rahmen der nächsten öffentlichen Veranstaltung im HZG Details des Stilllegungsantrags im Hinblick auf technische und rechtliche Rahmenbedingungen, gutachterliche Verfahren sowie die Alternativenabwägung erörtert: einerseits vom Reaktorleiter und andererseits von einem gemeinsam von den Dialogpartnern benannten, vom HZG finanzierten Experten, Wolfgang Neumann.
(Gelingensbedingung 8: Einvernehmliches Hinzuziehen von ExpertInnen)
Über die Homepage des HZG konnte auch die nichtanwesende Öffentlichkeit hinterher die Folien zu den Vorträgen herunterladen.
Im Anschluss an die öffentliche Veranstaltung verfasste Wolfgang Neumann ein Gutachten zur Frage „Abbau versus Einschluss“ sowie zu anderen Fragen, die den Abbau betreffen. Hierzu fand ein Treffen zwischen der Dialog-Gruppe und dem Experten statt, um die Fragen zu stellen, und anschließend zwei Treffen zur Erläuterung des Gutachtens. Auch dieses wurde wiederum zum Download öffentlich zur Verfügung gestellt.
(Gelingensbedingung 9: Transparenz der Bewertungsgrundlagen: Vorträge, Gutachten etc. zum Download zur Verfügung stellen)
Auf der Basis dieses Austauschs wurde im März 2013 im Konsens beschlossen, den Stilllegungsantrag zum sofortigen Abbau zu stellen und die Option eines Teileinschlusses des Reaktorbeckens weiterhin mittels Gutachten durch einen Statiker prüfen zu lassen. Außerdem wurden relevante Themen für die Zukunft benannt: z.B. Lagerung der Abfälle, Konditionierung, Emission während des Abbaus, Freigabe der Abfälle.
Im Kontext des Dialogs ging es jedoch auch immer wieder um das wechselseitige Verständnis vom Symbolcharakter von Worten. In einer Presseerklärung heißt es deshalb beispielsweise: „Als ein weiteres Ergebnis des gemeinsamen Dialogs verzichtet das HZG künftig auf den Begriff Rückbau zur ‚Grünen Wiese’. Diese Formulierung erweckt den falschen Eindruck, dass der Betrieb und Rückbau der Anlage keine Spuren hinterlasse. Es bleiben aber radioaktive Abfälle, die für lange Zeit Risiken darstellen und einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang erfordern.“
3. Vereinbarungen über die Zusammenarbeit
Im Frühjahr und Sommer 2013 beschäftigte sich die Dialoggruppe dann mit dem, was am Anfang eines jeden Dialog-Prozesses stehen sollte: Der Formulierung der Leitlinien ihrer Zusammenarbeit. Das HZG formulierte nochmals das eigene Selbstverständnis ebenso wie die Begleitgruppe ihr Selbstverständnis formulierte und gemeinsam formulierte die Dialoggruppe „Grundzüge der Zusammenarbeit“.
(Gelingensbedingung 10: Klare schriftlich fixierte Vereinbarungen über die Zusammenarbeit)
In diesen Grundzügen der Zusammenarbeit steht beispielsweise:
„Mitgestaltung und Konsens Der Dialogprozess strebt an, im Konsens zwischen Begleitgruppe und HZG unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen einvernehmliche Lösungen zu entstehenden Anforderungen und Maßnahmen zur Stilllegung des FRG1 sowie dem Abbau der kerntechnischen Anlagen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums zu finden.“
Bedeutend an dieser Passage ist zweierlei: Einerseits der erklärte Wille aller Beteiligter, konsensual zu arbeiten (Gelingensbedingung 11: Vereinbarung über Entscheidungsfindung im Konsens), andererseits die Anerkennung der Rahmenbedingungen dieses Dialogverfahrens: das Atomrecht. Immer wieder wurde im Rahmen des Dialogs geklärt, wer denn das Konfliktgegenüber ist: Wo ist das HZG das Konfliktgegenüber? Wo ist es die Atomaufsicht Schleswig-Holsteins oder die Bundesregierung als gesetzgebende Instanz?
Der Dialog bewegt sich in einem gesellschaftlichen Kontext und einige der Probleme können nicht in Geesthacht, sondern nur gesamtgesellschaftlich geklärt werden.
(Gelingensbedingung 12: Bewusstsein aller Beteiligten über den Handlungsspielraum mit seinen Beschränkungen durch Gesetzgebung oder andere Rahmenbedingungen)
So schreibt die Begleitgruppe in ihrem Selbstverständnis: „Die Begleitgruppe ist sich bewusst, dass sie in dem Dialog mit dem HZG über die Stilllegung der Atomanlagen und den Umgang des dabei anfallenden Atommülls eine hohe gesellschaftliche Verantwortung übernimmt. Nicht nur mit Blick auf die Region rund um Geesthacht, sondern auch für den verantwortungsvollen Umgang mit den Folgen der Atomenergie insgesamt. Insofern begreift sich die Begleitgruppe auch als Teil der gesellschaftlichen Debatte über einen verantwortungsvollen und einvernehmlichen Umgang mit den Folgen der Atomenergie. Denn die Frage, wo und wie der beim Rückbau der Atomanlagen der ehemaligen GKSS anfallenden radioaktiven Abfälle dauerhaft sicher gelagert werden kann, kann nicht allein in Geesthacht beantwortet werden. Dazu braucht es einen gesellschaftlichen Konsens!“
Diese gesellschaftliche Verantwortung haben jedoch nicht nur die Mitglieder der Begleitgruppe: Diese haben alle Beteiligten – die initiierenden „Machthabenden“ ebenso wie nicht zuletzt auch wir ModeratorInnen!
4. Zwischenfazit der Beteiligten
Während ich den Dialog beschrieben habe und versucht habe, übertragbare Gelingensbedingungen aus dem Prozess abzuleiten, möchte ich die Bewertung dieses Dialogs den Beteiligten abschließend selbst überlassen:
Dr. Bernd Redecker (Lüneburger Aktionsbündnis gegen Atom) zieht folgendes Zwischenfazit: „Nach einem Jahr HZG-Dialog sehe ich den größten Erfolg darin, dass ein Atomanlagen-Betreiber ein Dialog-Angebot macht und auch kritische Anti-Atom-Initiativen, wie wir vom LAgA, dieses als echte Möglichkeit der Beteiligung interpretieren und auf das Angebot eingehen können. Bei aller gebotenen Skepsis erlebe ich die Arbeit in der Begleitgruppe als einen spannenden Versuch vorzumachen, wie BürgerInnenbeteilgung beim Reaktorrückbau laufen sollte. Inhaltlich geht es aus meiner Sicht dabei auf der einen Seite um die größte mögliche Sicherheit beim „Aufräumen“ im gegenständlichen Sinne und auf der anderen Seite um den Versuch auch mit historischen Annahmen aufzuräumen, um Klarheit über mögliche militärische Forschung, Störfälle oder Mitverursachung des Leukämie-Clusters zu bekommen.“
„Ich bin froh, dass mit diesem Dialogprozess ein Weg eröffnet worden ist, die Vergangenheit der auch umstrittenen Forschungstätigkeiten der ehemaligen GKSS zu erhellen. Ich hoffe, dass das gemeinsame Ringen um den bestmöglichen und sichersten Umgang mit den prekären Hinterlassenschaften gelingt“, sagt Bettina Boll, grüne Ratsfrau aus Geesthacht.
Dr. Iris Ulrich, Leiterin der Abteilung „Programmplanung und Controlling“ am Helmholtz-Zentrum Geesthacht sagt: „Für uns steht bei diesem Dialog das gegenseitige Verstehen ganz vorne. Durch die Gespräche mit der Begleitgruppe haben wir verstanden, wo Klärungsbedarf besteht, und wo die Sorgen der umliegenden Anwohner und mögliche Konflikte des Stilllegungsprozesses sind oder sein können. Ich finde es großartig, dass dieses Verstehen nicht nur ein einseitiger Prozess ist, sondern dass durch den transparenten Dialog viele Klarheiten geschaffen werden konnten, was unsere kerntechnische Anlage und den bevorstehenden Abbau angeht.“
Karl-Hermann Rosell, CDU-Ratsherr in Geesthacht, benennt die Herausforderungen des Dialogs: „In den Sitzungen fühle ich mich schon manchmal als Konfliktpartei: Da sind jahrelang geschulte Gegner, Redner, die schon öfters mal die Grenzen des Umgangs hart strapazieren und auch überschreiten. Die Ansprüche an die Moderation erfordern eher eine Mediatorin. Den Konsens zu erreichen, dazu braucht es viel Geduld, Ausdauer und Geschick – ich würde sagen, zwischen drei Fronten: den Betreibern, den harten Gegnern und den Bewohnern, die den Rückbau im Auge haben und begleiten wollen, ohne große Emotionen.“
„Ich finde es faszinierend, wie trotz unterschiedlicher politischer und fachlicher Hintergründe innerhalb der Begleitgruppe und im Dialog mit dem HZG im Laufe des Prozesses immer mehr Verständnis für die Positionen des Anderen entstanden ist. Oftmals sind es sprachliche Feinheiten, die eine intensive Auseinandersetzung erfordern. Ein ausreichender Zeitrahmen in Verbindung mit dem starken überwiegend ehrenamtlichen Engagement der Begleitgruppe war deshalb aus meiner Sicht wichtig für den bisherigen erfolgreichen Prozess. Im Laufe des Dialoges ist dabei mehrmals deutlich geworden, dass im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen alle Beteiligten an einem Strang ziehen: Sicherheit steht dabei stets an oberster Stelle“, so Dr. Torsten Fischer, Leiter der Abteilung „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ am Helmholtz-Zentrum Geesthacht.
Michael Behrendt aus dem Umweltbeirat der Stadt Geesthacht sagt: „Ich habe meine Skepsis gegenüber den Betreibern von Atomanlagen nicht aufgegeben und durch blindes Vertrauen ersetzt, sehe jedoch mit dem HZG die Chance, eine offene Diskussion auf Augenhöhe zu führen, da der Gesprächspartner als staatliche Forschungseinrichtung zum einen selbst Interesse an einem gesellschaftlichen Konsens hat und zum anderen nicht kommerzielle Interessen im Vordergrund stehen. Zudem habe ich durch die bisherige Arbeit Vertrauen in die Personen der Dialoggruppe (HZG, wir (= die Begleitgruppe, S.F.), Moderation) gefasst und gehe von einem aufrichtigen und ehrlichen Miteinander aus.“ „Am meisten hat mich bis jetzt beeindruckt, wie Menschen mit so verschiedenen Grundeinstellungen partnerschaftlich ein solches Projekt begleiten“, resümiert Jörg Kunert aus der Begleitgruppe das erste Jahr des gemeinsamen Wegs.
Der Dialog-Prozess befindet sich nach einem Jahr also noch am Anfang. Angelegt ist er für die gesamte Dauer des Abbaus der Anlagen: also für mindestens zwölf Jahre.
Silke Freitag Dipl.-Sozialpädagogin, Dipl.-Psychologin, MediatorinBM und AusbilderinBM seit 1995 freiberufliche Tätigkeit als Organisationsberaterin und Mediatorin für Unternehmen, Non-Profit-Organisationen sowie in öffentlichen Beteiligungsverfahren; Dozentin in den Bereichen Konfliktmanagement, Kommunikation und Mediation; Leitung von Mediationsausbildungen am Institut für Konfliktaustragung und Mediation (ikm) sowie an der Universität Hamburg.
Mit Leidenschaft unterstütze ich Menschen in hocheskalierten Situationen, ihre vermeintlichen Gegner zu verstehen, ohne mit ihnen einverstanden zu sein und auf dieser Basis gemeinsam den bestmöglichen Weg für die Zukunft zu finden. Kontakt: mail@scfreitag.de