Nach „kontroversen Diskussionen“ mit der Genehmigungsbehörde in Schleswig-Holstein startet heute mit einem erweiterten Informationsangebot die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen für die Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS in Geesthacht, östlich von Hamburg. Das teilen das am konsensorientierten „HZG-Dialog“ beteiligte Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG, heutiger Betreiber der Atomanlagen) und die Begleitgruppe in einer Presseerklärung mit. Auf Drängen der Kieler Atombehörde werden zum Start der Öffentlichkeitsbeteiligung weniger Informationen bereitgestellt, als Betreiber und Begleitgruppe im HZG-Dialog geplant hatten, aber mehr und bessere Unterlagen, als es bislang in anderen Verfahren der Fall war. Der HZG-Dialog und die grün geführte Genehmigungsbehörde in Kiel verständigten sich kurz vor Beginn der Auslegungsfrist auf einen Kompromiss. Einwendungen können bis zum 6. Februar erhoben werden. Der Erörterungstermin soll bereits am 21. März 2017 im Sachsenwaldforum Reinbek stattfinden. (*, siehe unten) „Stilllegung Atomanlage Geesthacht: Trotz Druck der Atomaufsicht – Kompromiss für mehr und bessere Informationen für Öffentlichkeitsbeteiligung“ weiterlesen
Schlagwort: HZG
Öffentlichkeitsbeteiligung: Stilllegung Atomforschungsanlage Geesthacht – Auslegung beginnt

Die Auslegung der Antragsunterlagen für die Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS bei Geesthacht, östlich von Hamburg, beginnt am 5. Dezember. Das kündigt der Amtliche Anzeiger (siehe auch hier, PDF) an. Zwei Monate werden die Antragsunterlagen, die einen Rückbau des Forschungsreaktors, der heißen Zellen sowie die Zerlegung des Reaktordruckbehälters des ehemaligen Atomschiffes Otto Hahn vorsehen, in Kiel und im Kreis Herzogtum Lauenburg dann ausliegen. Außerdem soll eine Transportbereitstellungshalle auf dem Gelände der heutigen Helmholtz-Gesellschaft Geesthacht (HZG) errichtet werden.
Vor über zwei Jahren, Anfang März 2013, hatte der Betreiber HZG nach gemeinsamen Diskussionen mit einer zuvor gebildeten Begleitgruppe für einen „konsensorientierten Dialog“ den entsprechenden Stilllegungsantrag bei der zuständigen Atomaufsicht in Kiel gestellt. Begleitgruppe und Betreiber hatten sich vorher darauf verständigt, einen Alternativenvergleich durchzuführen, ob der direkte Rückbau oder aber möglicherweise auch der längerfristige Einschluss der Anlage oder Teilen davon, z.B. unter Strahlenschutzgesichtspunkten, zweckmäßiger sein könnte. Die Prüfung ergab, dass grundsätzlich der Rückbau der Atomforschungsanlage sinnvoll sei. Allerdings wurde bis vor wenigen Monaten noch der Teileinschluss des sogenannten Reaktor-Schwimmbeckens weiter untersucht und diskutiert. Hier hatte eine gutachterliche Prüfung weitere Untersuchungen als sinnvoll ausgewiesen, die auch vom Betreiber HZG als sinnvoll erachtet worden war.
- Siehe dazu hier im Newsletter des Dialogs, dort auch der Download eines Gutachtens von Wolfgang Neumann, Intac Hannover, zu diesem Thema
- Ausführliche Informationen über den konsensorientierten Dialog zwischen HZG und der Begleitgruppe – darunter die Vereinbarungen über die Zusammenarbeit im Dialog, zahlreiche Gutachten sowie gemeinsam erstellte Pressemitteilungen und Newsletter finden sich hier.
Auf praktisch freiwilliger Ebene, ohne dass es dazu rechtliche Rahmenbedingungen oder Regelungen gibt, wird in Geesthacht seit nun über vier Jahren im Rahmen des „konsensorientierten“ Dialogs intensiv über die Fragen zum Vorgehen bei der Stilllegung der Atomanlagen auf dem HZG-Gelände zwischen dem Betreiber und einer aus BürgerInnen, Anti-Atom-Aktiven und Vertretern aus der Kommunalpolitik bestehenden Begleitgruppe diskutiert.
Die nach Atomrecht vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung aber startet nun offiziell nach Mitteilung im amtlichen Anzeiger am 5. Dezember. Diese besteht aus einer zweimonatigen öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen (auch im Internet auf den Seiten der Atomaufsichtsbehörde im Energieministerium Schleswig-Holstein sowie beim Betreiber HZG) und einem dann folgenden Erörterungstermin. Zu den auszulegenden Unterlagen gehören Sicherheitsberichte, Kurzbeschreibungen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung.
DPA meldet dazu auch: „Die im Jahr 2010 endgültig abgeschaltete Forschungsreaktoranlage in Geesthacht soll nach ihrer Stilllegung abgebaut werden. Die Unterlagen dazu können von Montag nächster Woche an im Rathaus der Stadt und im Energieministerium in Kiel zwei Monate lang eingesehen werden. In dieser Zeit kann jeder Einwendungen gegen das Vorhaben einreichen, wie das Ministerium am Montag mitteilte. Die Einwendungen sollen dann ab 21. März 2017 im Sachsenwaldforum Reinbek mit den Kritikern und Vertretern des Helmholtz-Zentrums erörtert werden. Später werde das Ministerium dann über die Anträge entscheiden. Das Vorhaben umfasst die Stilllegung des Forschungsreaktors FRG-1, der von 1958 bis 2010 gelaufen war, sowie den Abbau derForschungsreaktoranlage und des sogenannten Heißen Labors. Auch die Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffes «Otto Hahn» und der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in einer Transportbereitstellungshalle gehören dazu. Nach Angaben des Helmholtz-Zentrums Geesthacht könnte der endgültige Abbau der kerntechnischen Einrichtungen im Jahr 2030 abgeschlossen sein.“
- Leise, aber erfolgreich: Konsensorientierter Dialog zur Stilllegung der Atomforschungsanlage in Geesthacht
- Atomanlagen stilllegen im konsensorientierten Dialog: Neuer Bericht und Gutachten aus Geesthacht
In Schleswig-Holstein läuft bereits ebenfalls das Stilllegungsverfahren für das AKW Brunsbüttel. Nach der Sommerpause 2016 soll die Öffentlichkeitsbeteiligung dann für das abgeschaltete AKW Krümmel anlaufen. In Brokdorf steht das letzte noch in Betrieb befindliche Atomkraftwerk. Erst Ende 2021 soll es abgeschaltet werden.
Atomanlagen stilllegen im konsensorientierten Dialog: Neuer Bericht und Gutachten aus Geesthacht

Östlich von Hamburg findet statt, was als Anregung für viele Atomstandorte gelten könnte: Ein konsensorientierter Dialog über die Stilllegung einer Atomanlage. So jedenfalls haben Betreiber und eine Begleitgruppe es miteinander vereinbart, um die ehemalige Atomforschungsanlage der GKSS in Geesthacht stillzulegen. Bereits seit vier Jahren findet dieser Dialog mit dem Helmholtz-Zentrum-Geesthacht (HZG) statt. In einem weiteren gemeinsamen Newsletter berichtet der Dialog-Kreis jetzt über aktuelle Ergebnisse seiner Arbeit und stellt dazu ein weiteres Gutachten des Experten Wolfgang Neumann online, der in Fachfragen die Begleitgruppe als externer Sachverstand berät. Der Dialog-Prozess hatte sich mit der Frage beschäftigt, ob statt eines kompletten Rückbaus der ehemaligen Atomanlage der Teileinschluss des Reaktorpools Vorteile bringen könnte. Außerdem Thema: Die Konditionierung von radioaktiven Materialien und die damit verbundenen Atomtransporte. Die Auslegung der Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren für die Stilllegung wird für das letzte Drittel im November erwartet. „Atomanlagen stilllegen im konsensorientierten Dialog: Neuer Bericht und Gutachten aus Geesthacht“ weiterlesen
Leise, aber erfolgreich: Konsensorientierter Dialog zur Stilllegung der Atomforschungsanlage in Geesthacht
Anfang Oktober sind es vier Jahre, dass in Geesthacht ein leider immer noch bundesweit einzigartiger Dialog zwischen einem Betreiber einer Atomanlage und BürgerInnen und Initiativen begonnen und bis heute erfolgreich betrieben wird. Im Oktober 2012 machte das Helmholtz-Zentrum-Geesthacht (HZG) für die geplante Stilllegung der Atomforschungsanlage GKSS ein überraschendes öffentliches Angebot: Stilllegung in einem konsensorientierten Bürgerdialog, offen für alle, die mitmachen wollen! Die zentrale erste Frage der Betreiber: Was braucht es, damit BürgerInnen und Initiativen an diesem Prozess teilnehmen können? Erst vor wenigen Tagen war dieser regionale Dialog-Prozess Thema einer internationalen Tagung von ENTRIA in Berlin (PDF). (*)
- Über den HZG-Dialog informieren Betreiber und Begleitgruppe hier. Eine Liste der Beteiligten ist hier zu finden.
- Alles zum Thema HZG und GKSS auf umweltFAIRaendern.
Für den Betreiber begann der Prozess mit einem Rückschritt. Statt direkt über den Rückbau zu sprechen, verlangte die sich bildende Begleitgruppe zunächst einen Alternativen-Vergleich und die Prüfung, ob ein „sicherer Einschluss“ Vorteile haben könnte. Der Betreiber ging darauf ein, verschob den geplanten Antragstermin bei der zuständigen Atomaufsicht in Kiel und ließ auf seine Kosten auch einen von der Begleitgruppe als „Vertrauensperson“ gewünschten externen Gutachter an die Arbeit. Das mündete in einem Stilllegungsantrag bei der zuständigen Atomaufsicht, dem die Begleitgruppe in Grundzügen zustimmte! Seitdem hat sich ein konstruktiver, transparenter und in der Tat konsensorientierter Dialog entwickelt, der auch Konflikte aushält und Kompromisse findet.
Erfolgreich durch klare Verabredungen für die Zusammenarbeit
Möglich ist das auch geworden, weil es einen umfassenden Verständigungsprozess gegeben hat, in dem beide Seiten ihr Selbstverständnis definierten und davon ausgehend die Grundzüge der Zusammenarbeit festlegten. (Siehe dazu unten!) Im Focus bei diesem Prozess immer die Frage: Wie stehen die Akteure jeweils in diesem Dialog-Prozess und was machen, wenn es schief geht?
Das ganze bei klarem Blick auf die realen Verhältnisse, die z.B. durch rechtliche Rahmenbedingungen Grenzen für den Prozess setzen. Damit ist nicht nur das Atomrecht gemeint, sondern auch, dass es für derartige Beteiligungsprozesse schlicht keine rechtlichen Grundlagen gibt, die einer Begleitgruppe einen definierten Status mit Rechten (und Pflichten) ermöglichen. Viele der Absprachen sind daher vor allem vom Good-Will abhängig und müssen immer wieder neu ausgelotet werden.
Kuriose Anforderungen durch fehlende rechtliche Regelungen für Bürgerbeteiligung
Dieser fehlende rechtliche Rahmen für die Beteiligung der Begleitgruppe führt zu kuriosen Anforderungen, weil jenseits der Freiwilligkeit von Betreibern und Begleitgruppe rechtliche Regelungen für einen solchen Prozess in Deutschland nicht vorhanden sind. Obwohl seit Jahren intensiv über Stilllegungsschritte zwischen Betreiber und Begleitgruppe gesprochen wird und sich diese Arbeit konstruktiv und erfolgreich gestaltet, existiert diese Gruppe im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren schlicht nicht. Rechtlich ist sie für die zuständige Behörde im Energieministerium Schleswig-Holstein nicht existent. Ihre Rechtsstellung ist also gleich Null.
Um das zu ändern, bleibt den Mitgliedern der Begleitgruppe im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren nur ein Weg, um mehr „Augenhöhe“ auch im rechtlichen Sinn zu erreichen. Bei der demnächst beginnenden öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen für die Stilllegung – denen die Begleitgruppe in Grundsätzen zugestimmt hat – muss sie selbst wie alle anderen BürgerInnen Einwendungen erheben, um im weiteren Verfahren auch eine Rechtsposition zu erhalten! Nur durch eine Einwendung erhalten die Begleitgruppen-Mitglieder, die seit vier Jahren intensiv im Dialog mit HZG stehen, die Möglichkeit, im Zweifelsfall auch eine rechtliche Überprüfung der Genehmigung durchführen zu können. Auf anderem Wege ist eine solche Stärkung der Position der Begleitgruppenmitglieder im Sinne von „Augenhöhe“ gegenüber dem Betreiber im derzeitigen atomrechtlichen System nicht erreichbar.
Ein mehr als deutlicher Hinweis, dass es bundesrechtlich erheblichen Reformbedarf für die Bürgerbeteiligung gibt, nicht nur im atomrechtlichen Verfahren!
Die Stärke des Dialog-Prozesses zwischen HZG und Begleitgruppe zeigt sich auch in dieser Situation: Dass die Begleitgruppe diesen Weg einer Einwendung geht, ist unumstritten und für alle nachvollziehbar. Wichtig jedoch ist: Wie macht man klar, dass trotz einer solchen Einwendung, die aus fehlendem Rechtsrahmen erfolgt und damit ein Problem außerhalb des Dialogs ist, der Dialog selbst auf einem sehr guten Weg ist? In einer Medien-Gesellschaft keine einfache Aufgabe! Aber eine Herausforderung, die nach den bisherigen Erfahrungen im Dialog zwischen HZG und Begleitgruppe sicherlich gemeistert werden wird.
(*) Der Autor ist Mitglied der Begleitgruppe im HZG-Dialog
Dokumente eines Dialogs: Selbstverständnisse und Grundzüge der Zusammenarbeit:
„Da es für den bundesweit einzigartigen konsensorientierten Dialogprozess bei der Stilllegung von Atomanlagen keine rechtlichen Rahmenbedingungen gibt, haben HZG und Begleitgruppe in gemeinsamen und getrennten Sitzungen „Grundzüge für die Zusammenarbeit“ erarbeitet. Darin definieren beide Seiten ihr jeweiliges Selbstverständnis im Dialogprozess und in welcher Weise sie auch in Zukunft zu gemeinsamen Lösungen kommen wollen.“
- Selbstverständnis des HZG (175 KB)
- Selbstverständnis des HZG (English) (63 KB)
- Selbstverständnis Begleitgruppe (193 KB)
- Selbstverständnis Begleitgruppe (English) (60 KB)
- Grundzüge der Zusammenarbeit Zwischen HZG und Begleitgruppe (195 KB)
- Grundzüge der Zusammenarbeit Zwischen HZG und Begleitgruppe (English) (88 KB)
Stilllegung einer Atomforschungsanlage: Konsensorientierter Dialog

Nächste Etappe im „konsensorientierten Dialog“ bei der Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS, östlich von Hamburg. Seit nunmehr rund dreieinhalb Jahren läuft der Prozess zwischen dem Betreiber Helmholtz-Zentrum Geesthacht und einer Begleitgruppe. Nach einem Alternativenvergleich, immer wieder externer Unterstützung durch unabhängige Experten und auch kritischen Auseinandersetzungen, haben sich die Beteiligten nun auf einige weitere Schritte zur Stilllegung der Atomanlagen verständigt. Das haben Begleitgruppe und HZG in einem gemeinsamen Newsletter mitgeteilt. Grundlage der Zusammenarbeit sind Selbstverständniserklärungen und gemeinsame „Grundzüge der Zusammenarbeit“. (* siehe unten)
- Stilllegung Atomforschungsanlage Geesthacht: Konsensorientierter Dialog und ein Interview
- Alles auf umweltFAIRaendern zum Thema HZG und Konsens
- Atomforschungsanlage GKSS – Forschung an der Atombombe?
Nach wie vor gibt es heftige Differenzen zur bestehenden Lagergenehmigung für den Reaktordruckbehälter des Atomschiffs „Otto Hahn“, der seit Anfang der 80er Jahre auf dem Gelände in einem Silo liegt. Einig ist man sich aber, nun im Rahmen der Stilllegung auch die Zerlegung dieses mittelradioaktiven Erbes weiter zu verfolgen.
Außerdem ergab eine umfassende Prüfung einer Option zum sicheren Teileinschluss des Reaktorbeckens unter Zuhilfenahme des Physikers Wolfgang Neumann, dass diese nun nicht weiter verfolgt werde. Auch der künftige Einsatz von mobilen Konditionierungsanlagen wurde detailliert geprüft.
Der gemeinsame Newsletter ist hier als Dokumentation:
APRIL 2016: Newsletter „HZG im Dialog“
der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)“ und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG)
Begleitgruppe und Betreiber finden Konsens für den weiteren Umgang mit dem Reaktordruckbehälter (RDB) des stillgelegten Atomschiffes „Otto Hahn“
„Die Begleitgruppe unterstützt die Pläne des HZG, das Zerlegungskonzept für den RDB der „Otto Hahn“ weiterzuverfolgen.“ Dieser Satz im Protokoll beendet die gut eineinhalb Jahre dauernde Diskussion im HZG-Dialog.
Im Zentrum stehen dabei die Genehmigungslage des Reaktordruckbehälters (RDB) des stillgelegten Atomschiffes „Otto Hahn“ und die Pläne zum weiteren Umgang mit ihm.
1981 wurde der 480 Tonnen schwere Reaktordruckbehälter brennstofffrei in einem dafür eigens errichteten Betonschacht auf dem Gelände des Geesthachter Forschungszentrums eingelagert. Die zuständige Atomaufsicht in Kiel (heute Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume MELUR) erteilte damals die Genehmigung zur „Lagerung von Komponenten des Nuklearschiffes „Otto Hahn“ für wissenschaftliche Untersuchungen“.
Nach Durchsicht der vom HZG zur Verfügung gestellten Unterlagen kommt die Begleitgruppe zu dem Schluss, dass über die notwendigen Untersuchungen im Rahmen des Strahlenschutzes hinaus keine Forschung erfolgt ist. Aus ihrer Sicht bestehen daher weiterhin Zweifel an der Gültigkeit der Genehmigung. Für die Begleitgruppe liegt der Verdacht nahe, dass man mit der Einlagerung des RDB in Geesthacht das Atommüllproblem verschleiern wollte.
Aus Sicht des HZG und des MELUR ist die Genehmigung gültig, da die „Lagerung für wissenschaftliche Untersuchungen“ nicht zwingend daran gebunden ist, dass über die notwendigen Untersuchungen im Rahmen des Strahlenschutzes hinaus weitere Forschungsarbeiten durchgeführt werden.
Auch wenn der Dissens in der politischen und juristischen Einschätzung bestehen bleibt, haben sich beide Seiten auf eine Prüfung des HZG-Vorschlags zum weiteren Umgang mit dem radioaktiv belasteten RDB geeinigt. Auf Wunsch der Begleitgruppe hat das HZG den unabhängigen Physiker Wolfgang Neumann beauftragt, das bisher vorliegende Zerlegungskonzept und den Umgang mit dem entstehenden Atommüll zu bewerten.
Dieser Prüfbericht liegt nun vor. Grundsätzlich stellt Neumann vier Alternativen vor und bewertet sie:
· die dauerhafte Lagerung des RDB am derzeitigen Standort,
· den Abtransport des unzerlegten RDB an einen anderen Standort zur dortigen Zerlegung (z.B. das zentrale Zwischenlager in Lubmin),
· die Zwischenlagerung in derzeitiger Form bis zur Fertigstellung eines Bundesendlagers für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll,
· und das vom HZG vorgesehene Zerlegungskonzept.
Eine dauerhafte Lagerung vor Ort schließt Neumann schon aufgrund der Geologie des Standortes grundsätzlich aus. Der Abtransport des unzerlegten RDB wäre unter den heutigen Anforderungen nicht genehmigungsfähig, da eine Beschädigung des RDB bei einem Transportunfall nicht ausgeschlossen werden kann. Gegen die weitere Zwischenlagerung vor Ort sprechen für Neumann Zweifel an der dauerhaften Abschirmung des Betonschachtes gegen das anstehende Hangwasser und sicherheitstechnische Anforderungen an ein Zwischenlager, die nur durch einen grundlegenden Umbau des Schachtes oder Baumaßnahmen am RDB zu erfüllen wären.
Das Zerlegungskonzept des HZG wird hingegen als schlüssig und zielführend eingestuft. Unter Sicherheitsgesichtspunkten ist es das empfehlenswerte Verfahren.
Das HZG plant dabei über dem Betonschacht ein Zerlegegebäude zu errichten und den RDB schrittweise zu zerlegen, die Einzelteile in dafür vorgesehene Atommüllbehälter zu verpacken und dann auf dem Gelände des Forschungszentrums zu lagern, bis sie für eine Endlagerung im Bundesendlager abgefordert werden. Alle dafür notwenigen Arbeiten erfolgen unter den höchstmöglichen Sicherheitsstandards und Anforderungen an den Strahlenschutz.
Nach eingehender Beratung unterstützt die Begleitgruppe die Pläne des HZG. In der Stellungnahme von Wolfgang Neumann werden einige Empfehlungen zur Überprüfung einzelner Aspekte abgegeben wie zum Beispiel die Primärkreis-Dekontamination, die Zerlegung des Dampferzeugers vor Ort und der Umgang mit radioaktiven Reststoffen. Die Vorschläge des Gutachters werden die Grundlage für die kommenden Diskussionen im Rahmen des HZG-Dialoges bilden.
Hier haben Begleitgruppe und Betreiber im konsensorientierten Dialog einen konstruktiven Weg im transparenten und verantwortungsvollen Umgang mit dem radioaktiv belasteten RDB eingeschlagen,auch wenn Begleitgruppe und HZG weiterhin in der rechtlichen Bewertung weit voneinander abweichen.
Angestoßen durch die Diskussionen im HZG-Dialog haben sowohl das schleswig-holsteinische Umweltministerium als auch das Bundesministerin für Bildung und Forschung das Thema aufgegriffen und sich dafür eingesetzt, dass früher als ursprünglich geplant Bundesmittel zur Verfügung stehen. Somit kann nun das HZG weiter in die Detailplanung des Zerlegungskonzeptes eintreten.
Erste praktische Arbeiten sind voraussichtlich nicht vor 2019 zu erwarten.
Weitere Hintergrundinformationen und das gesamte Gutachten von Wolfgang Neumann als Download finden Sie unter:
http://www.hzg.de/public_relations_media/hzg_im_dialog/newsletter/index.php.de
- Der Autor ist Mitglied der Begleitgruppe in dem Dialog.
