Bayern: Hochradioaktiver Atommüll – Einlagerung von Castoren im Zwischenlager bei Isar2 genehmigt

Die zuständige Bundesbehörde hat die Einlagerung von weiteren sieben Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll für das Zwischenlager am AKW Isar in Bayern genehmigt. Dieser brisante Atommüll kommt aus Sellafield in Großbritannien, wo er im Auftrag der hiesigen AKW-Betreiber – auch bayerischen – bei der Plutoniumabtrennung (sogenannte Wiederaufarbeitung) aus deutschen Brennstäben angefallen ist. Entsprechend internationaler Verträge hatte sich die Bundesrepublik verpflichtet, diese Abfälle aus der Plutoniumabtrennung wieder zurückzunehmen. In Bayern streiten vor allem CSU und sogenannte „Freie Wähler“ für eine Laufzeitverlängerung des AKW Isar 2 – wollen aber mit dem angefallenen Atommüll „besser“ nichts zu tun haben. Im Koalitionsvertrag hat sich die Landesregierung als ungeeignet für die Atommüllendlagerung erklärt.

Ein erster Rücktransport derartiger in Glas eingeschweißter Atomabfälle war bereits vor einiger Zeit in das Zwischenlager Biblis erfolgt. Auch zum Zwischenlager nach Brokdorf sollen noch derartige Castor-Transporte folgen. Vergleichbare Abfälle, allerdings aus der französischen Plutoniumfabrik La Hague, sollen auch noch ins Zwischenlager nach Philippsburg gebracht werden. Seit Jahren ist es immer wieder zu erheblichen Verzögerungen bei den Rücktransporten gekommen. Genehmigungen für den Transporte von Castoren aus Sellafield nach Niederaichbach liegen noch nicht vor. Der Transport wird per Schiff vermutlich über Nordenham und dann per Schiene an die Isar gehen.

Im Zuge der Laufzeitverlängerungsdebatte der Regierung CDU/CSU und FDP und der Katastrophe von Fukushima 2009/2011 zeigte sich dann: Die Atomenergie ist in Deutschland am Ende, ein Endlager in Gorleben nur mit Gewalt durchsetzbar. Die Erkenntnis, dass Atomenergie auch in hochindustriellen Staaten wie Japan nicht kontrollierbar ist und die vielen breit getragenen Großdemonstrationen und Widerstandsaktionen der Anti-Atom-Bewegung  führten schließlich zum Neustart bei der Endlagersuche, in der Gorleben schließlich sogar als ungeeigneter Standort ausgeschlossen wurde.
Um den Neustart überhaupt auf den Weg zu bringen, hatte das Bundesland Niedersachsen zugestimmt, dass Gorleben im Verfahren bleiben könne, wenn nicht weiterer hochradioaktiver Atommüll ins Zwischenlager transportiert würde. Dem hatte auch das Bundesland Bayern zugestimmt.

Sieben Castor-Behälter mit in Glas verpacktem hoch radioaktivem Abfall dürfen nach Medienberichten nun laut erteilter Genehmigung ins das Zwischenlager in Niederbayern. Die Genehmigung habe das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilt, teilte die BGZ, die  Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung, mit. Ein Transporttermin stehe noch nicht fest.

UmweltFAIRaendern.de dokumentiert die PM der BGZ zur Einlagerungsgenehmigung: 

Zwischenlager Isar: Aufbewahrung von Wiederaufarbeitungsabfällen genehmigt

NIEDERAICHBACH – Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat der BGZ die Genehmigung erteilt, sieben CASTOR-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im Zwischenlager Isar aufzubewahren.

„Die nun erteilte Genehmigung nach dem Atomgesetz bescheinigt uns, dass das Konzept der Zwischenlagerung trägt und die Behälter im Zwischenlager Isar sicher aufbewahrt werden können“, erläutert Stefan Weber als Leiter der Abteilung Genehmigungen bei der BGZ.

Der Leiter des Zwischenlagers Isar, Markus Luginger, ergänzt: „Die Behälter mit verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland sollen in den nächsten Jahren vom britischen Sellafield in das Zwischenlager Isar gebracht werden. Ein Termin für den Transport steht noch nicht fest.“ Für die Rückführung sei zudem eine Transportgenehmigung nach dem Atomgesetz erforderlich, die ein von der Energiewirtschaft beauftragtes Unternehmen beim BASE beantragt hat. Diese ist allerdings noch nicht erteilt.

Stefan Mirbeth, verantwortlich für die BGZ-Kommunikation am Standort Isar, erläutert: „Im Jahr 2015 ist ein Konzept zur Verteilung der noch im Ausland lagernden Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente mit breitem politischem Konsens verabschiedet worden. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung der Behälter vor.“ Damals sind vier Standorte für die Rückführung festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg. „Diese Verteilung ist fair, denn sie orientiert sich am Verursacherprinzip“, macht Mirbeth deutlich und ordnet ein: „Der meiste Kernbrennstoff wurde aus niedersächsischen AKW zur Wiederaufarbeitung ins Ausland gebracht. Nach Niedersachsen wurden demnach auch 108 CASTOR-Behälter zurückgeführt.“ Mirbeth weiter: „Fast ebenso viel Material wurde aber auch aus bayerischen AKW zur Wiederaufarbeitung ins Ausland gebracht. Nach Bayern wurde allerdings bislang kein einziger CASTOR-Behälter transportiert.“

Nach Hessen ist die Rückführung bereits abgeschlossen: Im November 2020 wurden sechs Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der britischen Wiederaufarbeitung zum Zwischenlager Biblis transportiert. Für Deutschland war dies der erste große Rücktransport von Atommüll in CASTOR-Behältern seit 2011. Er verlief reibungslos und ohne Störungen.

18 weitere CASTOR-Behälter müssen in den kommenden Jahren noch nach Deutschland zurückgeführt werden, davon sieben Behälter in das Zwischenlager Isar. Nach Abschluss der Rückführung werden die Behälter dann in den Bundesländern aufbewahrt, aus deren Atomkraftwerken anteilig die größte Menge an Kernbrennstoff ins Ausland gebracht wurde.

Hintergrund

Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Abfallbesitzer, die Betreiber der Atomkraftwerke, ihre noch im Ausland lagernden Wiederaufarbeitungsabfälle nach Deutschland zurückführen. Zur Rücknahme dieser Abfälle hat sich die Bundesrepublik Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet.

Die BGZ hat von Beginn an proaktiv über die Rückführung informiert, so beispielsweise vor rund 500 Bürger*innen in Niederaichbach. Sie wird diese Kommunikation fortsetzen. Weitere Informationen finden sich auch hier: https://rueckfuehrung.bgz.de/“

 

Geschichte Atomenergie: Plutonium – Das lebensbedrohliche Vermächtnis der Wiederaufarbeitung

plutoniumIm Zeitalter des Internets ist der Glaube weit verbreitet, alles wäre Online zu finden. Leider ist dem nicht so und deshalb widmet sich umweltFAIRaendern immer wieder der Aufgabe, alte Materialien zur Geschichte der Atomenergie zu digitalisieren und online zu bringen. Diesmal mit einer Greenpeace-Broschüre (*) aus dem Jahr 1989, die in der Reihe „Restrisiko“ als Nr. 5 unter dem Titel „Das lebensbedrohliche Vermächtnis der Wiederaufarbeitung – Plutonium – Reichtum und Tod“ erschienen ist. AutorInnen waren Dipl-Ing. Lutz Gärtner und Ulrike Fink von Rabenhorst, die damals beide bei der Gruppe Ökologie (heute Intac) in Hannover tätig waren.

Die Greenpeace-Broschüre stellt die Risiken durch Plutonium vor, beschreibt die Geschichte des Plutonium-Pfads und setzt sich mit dem „Bombenstoff aus dem Reaktor“ auseinander. (*) Ich hoffe sehr, dass Greenpeace keine Probleme hat, wenn ich diese nach meinen Recherchen sonst online nicht mehr verfügbare Broschüre ohne Erlaubnis online zur Verfügung stelle. Wenn doch: Bitte melden! Greenpeace informiert hier aktuell über das Thema Plutonium und Wiederaufarbeitung! Außerdem hier alles bei Greenpeace unter der Tag „Wiederaufarbeitung

Bei den Auseinandersetzungen gegen die Nutzung der Atomenergie spielte vor allem die Plutoniumwirtschaft eine besondere Rolle, denn es war nicht nur ein Ultragift, sondern auch unmittelbar für den Bau von Atomwaffen geeignet. Unter verharmlosenden Bezeichnungen wie „Wiederaufarbeitung“ /WAA) oder gar „Recycling“ galt die Technik der Plutoniumabtrennung aus bestrahlten Brennelementen jahrzehntelang als Ausweg für die bis heute nicht gelösten Probleme der „Endlagerung“. Erste Pläne für eine deutsche Wiederaufarbeitungsanlage in Gorleben scheiterten bereits Ende der 1970er Jahre. Nachdem in den 1980er Jahren auch die Pläne zum Bau einer deutschen „Wiederaufarbeitungsanlage“ in Wackersdorf am massiven Widerstand aus der Bevölkerung und aus wirtschaftlichen Gründen scheiterten, wurde die Plutoniumabtrennung aus bestrahlten Brennelementen aus deutschen AKWs ausschließlich in Chemiefabriken im französischen La Hague und im britischen Sellafield fortgesetzt. Erst im Jahr 2005 kam es durch die erste rot-grüne Bundesregierung zu einem Verbot der WAA und der damit verbundenen Atomtransporte. An den AKW-Standorten wurden neue Zwischenlager für die hochradioaktiven Brennelemente errichtet, in denen dieses brisante Material seitdem in Castor-Behältern aufbewahrt wird.

Der Abfall rollte dann später erneut per Castor zurück nach Deutschland: Vor allem in das Zwischenlager Gorleben, aber auch nach Ahaus. Noch eine Vielzahl von Atommüll-Transporte aus La Hague und Sellafield stehen bis heute aus.

Das abgetrennte Plutonium und Uran aus den bestrahlten Brennelementen wurden anschließend entweder in sogenannte Mischoxid-Brennelemente (MOX, Uran-Plutonium-Gemisch) oder in sogenannte WAU-Brennelemente (WAU: Wiederaufgearbeitetes Uran) eingebaut. Inzwischen geht der MOX-Einsatz in Deutschland seinem Ende entgegen. Fast das gesamte abgetrennte Plutonium ist inzwischen zu solchen MOX-Elementen verarbeitet und an die AKWs ausgeliefert. Dort erfolgt noch für einige Jahre der erneute Reaktor-Einsatz. Anschließend sollen auch diese MOX-Brennelemente per Castor in die Zwischenlager gebracht werden.

Plutonium in Atommeilern: MOX-Einsatz soll 2017 im AKW Emsland letztmalig erfolgen

Auf Fragen zum Plutonium-Einsatz in den bundesdeutschen Atomkraftwerken hat jetzt die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks dem Abgeordneten Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE geantwortet. Demnach ist der Einsatz der sogenannten Mischoxid-Brennelemente (MOX) mit Plutonium aus der Wiederaufarbeitung kurz vor dem Abschluss. Vermutlich 2017 sollen im AKW Emsland die letzten dieser gefährlichen Brennelemente eingesetzt werden. Zuletzt wurden im Jahr 2015 MOX-Brennelemente in Brokdorf, Isar II und Emsland eingesetzt. Diese müssten sich demnach noch im Reaktor befinden. Auch in den AKWs Grohnde und Neckarwestheim müssten noch derartige MOX-Brennelemente im Einsatz sein.

  • Hinweis: Vermutlich wegen der Uranbrennelementesteuer sind in 2016 mindestens im AKW Brokdorf bei der jährlichen Revision keine neuen Brennelemente eingesetzt worden. Die Brennelementesteuer läuft nach dem derzeitigen Stand Ende 2016 aus. Die Fraktion DIE LINKE wird daher einen Antrag zur Verlängerung dieser Steuer bis zum Ende der AKW-Laufzeiten in den Bundestag einbringen.

Die Bundesumweltministerin reagiert mit den Antworten auf eine Bundestags-Fragestunde am 22. Juni zum „Übereinkommen über nukleare Sicherheit“. (Plenarprotokol 18/178, der neue Bericht zum Übereinkommen ist hier als PDF online.)

Dort hatte Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE zum Thema MOX-Einsatz wissen wollen: „Werden in dem neuen Bericht bessere Angaben dazu gemacht, und können Sie, Frau Ministerin, sagen, wie sich der Einsatz von MOX-Brennelementen in den verbliebenen Reaktoren seitdem entwickelt hat und ob dem Bericht zu entnehmen sein wird, wann der Einsatz von MOX-Brennelementen in den Reaktoren abgeschlossen sein wird?“

Mit Schreiben vom 1.7.2016 teilte die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks dem Abgeordneten Zdebel dazu mit:

„Der § 9a des Atomgesetzes (AtG) fordert von den Betreibern der Kernkraftwerke einen Verwertungsnachweis für das bei der Wiederaufarbeitung gewonnene Plutonium. Dabei werden jährlich Angaben unter anderen zum Einsatz von MOX-Brennelementen (MOX = Mischoxid) im zurückliegenden Kalenderjahr gemacht.

Für den Zeitraum ab dem Jahr 2014 wurden, aufgeschlüsselt nach Kernkraftwerken und Energieversorgungsunternehmen, folgende Mengen an MOX-Brennstoff in den jeweiligen Reaktorkern nachgeladen:

MOX-AKW-Einsatz

 

Voraussichtlich im Jahr 2017 werden im Kernkraftwerk Emsland (KKE) die letzten 12 MOX-Brennelemente (241 Kilogramm Pu-fiss) eingesetzt; danach wird die Plutoniumrezyklierung des bei der Wiederaufarbeitung angefallenen Plutoniums abgeschlossen sein. Als Thema der nuklearen Ver- und Entsorgung wird über die Plutoniumverwertung grundsätzlich nicht im Rahmen des Übereinkommens über die nukleare Sicherheit, sondern im Rahmen des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle berichtet.“ (Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin)

Plutonium ausgeliefert: Die letzten MOX-Brennelemente sind in den Reaktoren – Atomtransporte finden nicht mehr statt

Atomtransporte mit Plutonium-Uran-Brennelementen (MOX) zu deutschen Atomkraftwerken wird es nicht mehr geben. In einigen Meilern sind sie noch im Einsatz und in den AKWs Brokdorf, Isar 2 und Emsland (Lingen) warten derartige Brennelemente noch auf den Einsatz in den Reaktoren. Aber die aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England stammenden Plutonium-Mengen sind inzwischen zu MOX-Brennelementen verarbeitet und an die AKWs ausgeliefert worden. Das teilte das Bundesumweltministerium auf Anfrage von umweltFAIRaendern mit.

Die bestehenden Reaktoren sind eigentlich auf den Einsatz von reinen Uran-Brennelementen ausgelegt. MOX-Brennelemente sind eine Art „Notlösung“ der Atomwirtschaft gewesen, nachdem die Planungen für einen Plutonium-Reaktor-Pfad mit dem Scheitern der WAA Wackersdorf und dem Schnellen Brüter in Kalkar gescheitert waren. Im Zusammenhang mit Planungen in den USA zum Einsatz derartiger Brennelemente räumte E.on diese Probleme vor einiger Zeit im Grunde ein: E.on räumt ein – Plutonium-Brennelemente machen nur Probleme. In Deutschland allerdings behaupteten die Betreiber immer wieder, dass der MOX-Einsatz keinerlei Schwierigkeiten machen würde. Dabei waren mit dem Plutonium-Einsatz nicht nur technisch „anspruchsvolle“ Betriebsfahrweisen im Reaktor verbunden, sondern auch erhöhte Sicherheitskontrollen hinsichtlich der grundsätzlichen Atomwaffenfähigkeit des Plutoniums.

Der MOX-Einsatz wurde erst schrittweise ab Mitte der 1980er Jahre eingeführt. Der Hintergrund: Gerichte forderten für den Betrieb der Atommeiler einen sogenannten „Entsorgungsnachweis“ für den Atommüll. Die damaligen Bundesregierungen konstruierten daher mit der Entscheidung für einen Atommüllstandort Gorleben ein künftiges Endlager. Die Wiederaufarbeitung der Brennelemente im Ausland wurde kurzerhand als Verwertung bezeichnet. Das dabei entstandene Plutonium war zwar im Grunde überflüssig (wenn man von militärischen Motiven absieht) und viel zu teuer, aber dieser Weg verschaffte die erforderliche Zeit den Atommüll zwischenzulagern, bis das vermeintliche Endlager irgendwann mal fertig würde. Dass das alles vorn und hinten nicht hinhaute, ist heute jedem klar. Auf diesem abenteuerlichen Konstrukt im Umgang mit dem hochgefährlichen Atommüll aber basierte rechtlich der Betreib der AKWs.

Zu den Hintergründen dieser besonderen Brennelemente und deren Einsatz in den AKWs ist hier mehr nachzulesen:

Atommüll-Lagerung: Genehmigungen im Schnellverfahren – Behörden wollen Öffentlichkeit ausschließen

Lager-Alles_muss_rausDas Bundesumweltministerium will bei den anstehenden Genehmigungsverfahren für die Einlagerung von Castor-Behältern mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung die Öffentlichkeit nicht beteiligen. Das wurde von der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und dem Chef der Atomabteilung Wolfgang Cloosters in der Sitzung der Atommüll-Kommission am Freitag (18.12.) in Berlin mitgeteilt. Insgesamt 26 Castor-Behälter mit verglastem Atommüll aus Sellafield und La Hague sollen auf die Standort-Zwischenlager in Brokdorf, Biblis, Philippsburg und Isar/Ohu verteilt werden. Dazu müssen neue Genehmigungen von den Betreibern beim Bundesamt für Strahlenschutz beantragt werden. Das soll nun offenbar im Schnellverfahren erfolgen. Schon Ende 2016 sollen die Genehmigungen erteilt werden.

Atomrechtlich wäre eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschrieben oder im Ermessen, wenn eine geplante und genehmigungsrechtlich relevante Maßnahme als „wesentliche Änderung“ anzusehen ist. Das Bundesumweltministerium hält diesen Fall im Zusammenhang mit den anstehenden Genehmigungsverfahren mit den Rücktransporten von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung nicht für gegeben.

Cloosters betonte, dass sich die Gesamtaktiviät im jeweiligen Zwischenlager gegenüber dem bisherigen Genehmigungsstand durch den Atomausstieg und der damit verbundenen geringeren Atommüllproduktion ohnehin reduzieren würde, auch wenn jeweils bis zu sieben Castorbehälter aus der Wiederaufarbeitung im Ausland hinzu kommen würden. Damit würden die wesentlichen Rahmenbedingungen der bisherigen Genehmigungen aus Sicht des BMUB nicht berührt und daher gäbe es keine wesentlichen Veränderungen.

Diese Auffassung findet nicht nur beim BUND wenig Verständnis. Auch Bruno Thomauske machte mit einer Nachfrage in der Kommissions-Sitzung deutlich, dass er die Darstellung des Ministeriums nicht teilt. Die bisherigen Genehmigungen, an denen Thomauske seinerzeit als Mitarbeiter im Bundesamt für Strahlenschutz in führender Rolle beteiligt war, seien vollständig auf die vor Ort erzeugten hochradioaktiven Brennelemente und deren Zwischenlagerung ausgelegt.

Aus der Wiederaufarbeitung aber kämen nun in Glas eingeschmolzene radioaktive Abfälle anderer Art hinzu. Außerdem wären die Behälter, in denen dieser Atommüll verpackt ist und längerfristig gelagert werden soll, von anderer Bauart als die bislang genehmigten. Z.B. haben die für den WAA-Atommüll ein anderes Deckelsystem (Verschluss).

Klar ist, dass das Bundesumweltministerium die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur deshalb verhindern will, weil es schneller geht oder weil der Sachverhalt es nicht erfordert. Ganz bedeutsam dürfte das Brunsbüttel-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig sein, mit dem die Genehmigung für das dortige Castor-Zwischenlager aufgehoben wurde. Wichtig dabei war: Die Behörden mochten dem Gericht Gutachten und Maßnahmen nicht zur Prüfung vorlegen, weil sie diese im Zusammenhang mit dem Anti-Terror-Schutz als geheim eingestuft hatten. So konnte das Gericht wichtige Sicherheitsfragen nicht ausreichend überprüfen und hätte die Behauptungen der Behörden lediglich glauben können – oder nicht. Das Gericht entschied sich für die Variante: Der Nachweis zahlreicher Sicherheitsaspekte konnte nicht erbracht werden oder war aus Sicht des Gerichts sogar falsch. Daher wurde die Genehmigung des Castor-Lagers in Brunsbüttel aufgehoben.

Damit ist nun die zentrale Frage: Wie können Genehmigungen erteilt werden, wenn den Gerichten aus Geheimschutzgründen wichtige Prüfungen unmöglich gemacht werden. Entscheidend für das Brunsbüttel-Verfahren: Das Urteil konnte nur erstritten werden, weil das Genehmigungs-Verfahren mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung stattfand und daher die Einwender die Möglichkeit hatten, die Genehmigung gerichtlich prüfen zu lassen. So ist das Brunsbüttel-Urteil des OVG Schleswig für das Bundesumweltministerium also im Grunde ein Motiv, unter allen Umständen ein Genehemigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu vermeiden.

Während der Kommissions-Sitzung wurde vom BMUB auch mitgeteilt, dass Gespräche mit dem Justizministerium laufen, in dieser Frage zu neuen Lösungen zu kommen. Aber diese Gespräche laufen noch.

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