Atomingenieur und Atomaussteiger: Klaus Traube ist tot

Klaus Traube
Klaus Traube. Foto: Harald H. Schröder, http://www.haraldschroeder.de/

Er war einer der Atomkonstrukteure der deutschen Atommeiler bei Siemens. Das Modell Siedewasserreaktor Baulinie 69 wurde in Teilen unter seiner Regie entwickelt. Und er hat die Mängel erkannt und wurde zu einem der schärfsten Kritiker der Atomenergie. In den Jahren 1976/77 geriet er in einen Abhörskandal des Verfassungsschutzes, wegen vermeintlicher Kontakte zur RAF. Innenminister Maihofer musste am Ende zurücktreten. Später wurde er mit dem Bundesverdienstkreuz ausgestattet (BUND). Klaus Traube, von 1997 bis 2004 energiepolitischer Sprecher des BUND, ist im Alter von 88 Jahren gestorben.

Der BUND reagiert auf den Tod von Klaus Traube hier mit einem Nachruf.  Dort schreibt Werner Neumann, jetziger Sprecher des BAK Energie: Der BUND trauert um Klaus Traube, der am 4. September mit 88 Jahren in Oberursel verstarb. Klaus Traube prägte eine ganze Ära der deutschen Energiepolitik. Vom Direktor der Siemenstochter „Interatom“, die den „Schnellen Brüter“ in Kalkar baute, wurde er zu einem der schärfsten Kritiker der Atomkraft. Kaum einer wusste so genau um die Gefahren der Atomenergie und konnte sie so klar belegen. Und das lange vor den Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima.“ (mehr unter dem angegebenen Link)

Außerdem heißt es dort: „Mit Klaus Traube haben wir einen der klügsten und engagiertesten Wissenschaftler im Kampf gegen die Atomenergie und für eine ökologische Energieversorgung verloren. Sein Leben und Wirken ist Vorbild, Lehre und Mahnung zugleich – gegen eine irregeleitete Wirtschaft und un­menschliche Wissenschaft. Und für Freiheit und Bürgerrechte sowie eine sorgsame, umweltschonende Nutzung der Energie.“

Nach-dem-Super-GAU-Tschernobyl-u-d-Konsequenzen-Klaus-Traube-u-aDie Frankfurter Rundschau widmet hier Klaus Traube einen Nachruf. 2011, nach der Katastrophe von Fukushima schrieb die FAZ über Klaus Traube als den „ersten Aussteiger“. Die Süddeutsche berichtet hier. Einen Überblick gibt natürlich auch Wikipedia, auch über seine vielfältigen Buch-Publikationen. Spannend auch ein Streitgespräch mit Edward Teller, einem der Erfinder der Wasserstoffbombe (Youtube).

Ingenieur-technisch ist der Siedewasserreaktor der Baulinie 69 (Typ Brunsbüttel) durchaus eine Meisterleistung, allerdings mit dem Potential eines Super-GAU. Auf engstem Raum mit – sagen wir erstaunlichen Maßnahmen – wurden Rohrleitungen und Sicherheitssysteme untergebracht, die sonst wegen ihrer Dimensionen erheblich größere Konstruktionen erfordert hätten. Aber das sparte Kosten. Ausgeklügelt das System der Steuerstäbe, die von unten in den Reaktor geschossen werden mussten, um im Krisenfall den Neutronenfluss zu unterbrechen und die Abschaltung der nuklearen Kettenreaktion zu erreichen. Technisch beeindruckend. Sicherheitstechnisch Wahnsinn. Ebenso beeindruckend: Das Kompaktlager, in dem die hochradioaktiven Brennelemente nach ihrem Reaktoreinsatz abklingen mussten, oberhalb der gesamten Konstruktion. Betriebstechnisch schlau, mit dem enormen Risiko tausender Tonnen Wasser, die im Krisenfall den Super-Gau beschleunigen würden. Oder Rohrleitungssystem auf engstem Raum, mit tausenden von Windungen – und Schweißnähten, die sich später als eine gravierende Fehlerquelle für Risse herausstellen sollten. Das AKW Brunsbüttel war lange Zeit abgeschaltet, wegen dieser „genialen“ Rohr-Verlegung und Rissbildungen.

Daran war der Ingenieur Klaus Traube in den 60er Jahren beteiligt, ebenso, wie er in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre zum Kritiker der Atomenergie wurde und sich fortan für den Ausstieg aus dieser Technologie einsetzte und bedeutsame Impulse für die Energiewende gab. Traube hatte maßgeblichen Einfluss, dass insbesondere die Plutonium-Wirtschaft unter massiven Druck kam. Er unterstützte den Widerstand gegen diese Technik in der SPD und trug so mit dazu bei, dass die Plutonium-Fabrik in Hanau geschlossen wurde, der fast fertige Plutonium-Reaktor in Kalkar nicht ans Netz ging und die WAA Wackersdorf aufgegeben wurde.

Plutonium ausgeliefert: Die letzten MOX-Brennelemente sind in den Reaktoren – Atomtransporte finden nicht mehr statt

Atomtransporte mit Plutonium-Uran-Brennelementen (MOX) zu deutschen Atomkraftwerken wird es nicht mehr geben. In einigen Meilern sind sie noch im Einsatz und in den AKWs Brokdorf, Isar 2 und Emsland (Lingen) warten derartige Brennelemente noch auf den Einsatz in den Reaktoren. Aber die aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England stammenden Plutonium-Mengen sind inzwischen zu MOX-Brennelementen verarbeitet und an die AKWs ausgeliefert worden. Das teilte das Bundesumweltministerium auf Anfrage von umweltFAIRaendern mit.

Die bestehenden Reaktoren sind eigentlich auf den Einsatz von reinen Uran-Brennelementen ausgelegt. MOX-Brennelemente sind eine Art „Notlösung“ der Atomwirtschaft gewesen, nachdem die Planungen für einen Plutonium-Reaktor-Pfad mit dem Scheitern der WAA Wackersdorf und dem Schnellen Brüter in Kalkar gescheitert waren. Im Zusammenhang mit Planungen in den USA zum Einsatz derartiger Brennelemente räumte E.on diese Probleme vor einiger Zeit im Grunde ein: E.on räumt ein – Plutonium-Brennelemente machen nur Probleme. In Deutschland allerdings behaupteten die Betreiber immer wieder, dass der MOX-Einsatz keinerlei Schwierigkeiten machen würde. Dabei waren mit dem Plutonium-Einsatz nicht nur technisch „anspruchsvolle“ Betriebsfahrweisen im Reaktor verbunden, sondern auch erhöhte Sicherheitskontrollen hinsichtlich der grundsätzlichen Atomwaffenfähigkeit des Plutoniums.

Der MOX-Einsatz wurde erst schrittweise ab Mitte der 1980er Jahre eingeführt. Der Hintergrund: Gerichte forderten für den Betrieb der Atommeiler einen sogenannten „Entsorgungsnachweis“ für den Atommüll. Die damaligen Bundesregierungen konstruierten daher mit der Entscheidung für einen Atommüllstandort Gorleben ein künftiges Endlager. Die Wiederaufarbeitung der Brennelemente im Ausland wurde kurzerhand als Verwertung bezeichnet. Das dabei entstandene Plutonium war zwar im Grunde überflüssig (wenn man von militärischen Motiven absieht) und viel zu teuer, aber dieser Weg verschaffte die erforderliche Zeit den Atommüll zwischenzulagern, bis das vermeintliche Endlager irgendwann mal fertig würde. Dass das alles vorn und hinten nicht hinhaute, ist heute jedem klar. Auf diesem abenteuerlichen Konstrukt im Umgang mit dem hochgefährlichen Atommüll aber basierte rechtlich der Betreib der AKWs.

Zu den Hintergründen dieser besonderen Brennelemente und deren Einsatz in den AKWs ist hier mehr nachzulesen:

Atommüll-Lagerung: Genehmigungen im Schnellverfahren – Behörden wollen Öffentlichkeit ausschließen

Lager-Alles_muss_rausDas Bundesumweltministerium will bei den anstehenden Genehmigungsverfahren für die Einlagerung von Castor-Behältern mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung die Öffentlichkeit nicht beteiligen. Das wurde von der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und dem Chef der Atomabteilung Wolfgang Cloosters in der Sitzung der Atommüll-Kommission am Freitag (18.12.) in Berlin mitgeteilt. Insgesamt 26 Castor-Behälter mit verglastem Atommüll aus Sellafield und La Hague sollen auf die Standort-Zwischenlager in Brokdorf, Biblis, Philippsburg und Isar/Ohu verteilt werden. Dazu müssen neue Genehmigungen von den Betreibern beim Bundesamt für Strahlenschutz beantragt werden. Das soll nun offenbar im Schnellverfahren erfolgen. Schon Ende 2016 sollen die Genehmigungen erteilt werden.

Atomrechtlich wäre eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschrieben oder im Ermessen, wenn eine geplante und genehmigungsrechtlich relevante Maßnahme als „wesentliche Änderung“ anzusehen ist. Das Bundesumweltministerium hält diesen Fall im Zusammenhang mit den anstehenden Genehmigungsverfahren mit den Rücktransporten von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung nicht für gegeben.

Cloosters betonte, dass sich die Gesamtaktiviät im jeweiligen Zwischenlager gegenüber dem bisherigen Genehmigungsstand durch den Atomausstieg und der damit verbundenen geringeren Atommüllproduktion ohnehin reduzieren würde, auch wenn jeweils bis zu sieben Castorbehälter aus der Wiederaufarbeitung im Ausland hinzu kommen würden. Damit würden die wesentlichen Rahmenbedingungen der bisherigen Genehmigungen aus Sicht des BMUB nicht berührt und daher gäbe es keine wesentlichen Veränderungen.

Diese Auffassung findet nicht nur beim BUND wenig Verständnis. Auch Bruno Thomauske machte mit einer Nachfrage in der Kommissions-Sitzung deutlich, dass er die Darstellung des Ministeriums nicht teilt. Die bisherigen Genehmigungen, an denen Thomauske seinerzeit als Mitarbeiter im Bundesamt für Strahlenschutz in führender Rolle beteiligt war, seien vollständig auf die vor Ort erzeugten hochradioaktiven Brennelemente und deren Zwischenlagerung ausgelegt.

Aus der Wiederaufarbeitung aber kämen nun in Glas eingeschmolzene radioaktive Abfälle anderer Art hinzu. Außerdem wären die Behälter, in denen dieser Atommüll verpackt ist und längerfristig gelagert werden soll, von anderer Bauart als die bislang genehmigten. Z.B. haben die für den WAA-Atommüll ein anderes Deckelsystem (Verschluss).

Klar ist, dass das Bundesumweltministerium die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur deshalb verhindern will, weil es schneller geht oder weil der Sachverhalt es nicht erfordert. Ganz bedeutsam dürfte das Brunsbüttel-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig sein, mit dem die Genehmigung für das dortige Castor-Zwischenlager aufgehoben wurde. Wichtig dabei war: Die Behörden mochten dem Gericht Gutachten und Maßnahmen nicht zur Prüfung vorlegen, weil sie diese im Zusammenhang mit dem Anti-Terror-Schutz als geheim eingestuft hatten. So konnte das Gericht wichtige Sicherheitsfragen nicht ausreichend überprüfen und hätte die Behauptungen der Behörden lediglich glauben können – oder nicht. Das Gericht entschied sich für die Variante: Der Nachweis zahlreicher Sicherheitsaspekte konnte nicht erbracht werden oder war aus Sicht des Gerichts sogar falsch. Daher wurde die Genehmigung des Castor-Lagers in Brunsbüttel aufgehoben.

Damit ist nun die zentrale Frage: Wie können Genehmigungen erteilt werden, wenn den Gerichten aus Geheimschutzgründen wichtige Prüfungen unmöglich gemacht werden. Entscheidend für das Brunsbüttel-Verfahren: Das Urteil konnte nur erstritten werden, weil das Genehmigungs-Verfahren mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung stattfand und daher die Einwender die Möglichkeit hatten, die Genehmigung gerichtlich prüfen zu lassen. So ist das Brunsbüttel-Urteil des OVG Schleswig für das Bundesumweltministerium also im Grunde ein Motiv, unter allen Umständen ein Genehemigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu vermeiden.

Während der Kommissions-Sitzung wurde vom BMUB auch mitgeteilt, dass Gespräche mit dem Justizministerium laufen, in dieser Frage zu neuen Lösungen zu kommen. Aber diese Gespräche laufen noch.

Atommülllager: Zwischenlager brauchen Sicherheitsnachrüstungen und Öffentlichkeitsbeteiligung

Nach der Einigung der Bundesregierung mit den Ländern über die Rücktransporte von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland wachsen die Forderungen nach Erhöhung der Sicherheit in den Castor-Zwischenlagern an den AKWs und nach einer Beteiligung der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit den anstehenden Genehmigungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz. So fordern Grüne und der BUND in Bayern die Einrichtung sogenannter „heißer Zellen“ in den dortigen Zwischenlagern an den AKW-Standorten, wie die Süddeutsche berichtet.

Letzte Woche hat das Bundesumweltministerium in Sachen Rücktransporte von 26 Castoren aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England in die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hessen, Baden-Württemberg auch mit Bayern eine Einigung erzielt. Demnach sollen je sieben Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus Sellafield auf die Castor-Zwischenlager an den AKWs in Isar/Ohu, Brokdorf und Biblis verteilt werden. Fünf Castoren aus La Hague sollen in das Zwischenlager am AKW Neckarwestheim. Bis Ende 2016 sollen die erforderlichen Genehmigungsanträge von den Betreibern gestellt und vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt sein. Bis Ende 2020 sollen die Castor-Transporte durchgeführt sein.

Mehr Sicherheit bei der Zwischenlagerung

Bereits im Sommer 2015 haben zahlreiche Anti-Atom-Initiativen und Verbände – darunter auch der BUND – gefordert, dass an den Castor-Zwischenlagern die Sicherheitsvorkehrungen verbessert werden müssen. Unter anderem sollen sogenannte „heiße Zellen“ nachgerüstet werden. Sollten die Dichtungen versagen und Radioaktivität freigesetzt werden, könnten die Behälter darin repariert werden. Dies ist zunächst für die WAA-Castoren erforderlich, da es bislang keinerlei Reparaturmöglichkeiten vor Ort gibt. Anders als die Castoren mit Brennelementen dürfen die in den WAA-Castoren befindlichen Glaskokillen nicht mit Wasser in Kontakt geraten. Daher könnten undichte Behälter nicht in den Sicherheitsbereichen der AKWs repariert werden: Hier können die hochradioaktiven Abfälle nur unter Wasser behandelt werden.

Heiße Zellen werden aber auch erforderlich, wenn im Zuge des Abriss der Reaktoren die dortigen Reparaturmöglichkeiten auch für die Castoren mit den Brennelementen verschwinden. An Bedeutung gewinnt die Debatte um Sicherheitsnachrüstungen auch, weil inzwischen klar ist, dass der Atommüll nicht wie bislang vorgesehen „nur“ 40 Jahre in den Standort-Zwischenlagern bleiben wird, sondern vermutlich einige Jahrzehnte länger.

Die Süddeutsche schreibt mit Blick auf die bayerischen Atomkraftwerke: „Wenn nun außerdem sieben Castoren mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und Großbritannien in das Zwischenlager kommen, verschärfen sich aus Sicht der Atom-Gegner die Risiken. Vor allem, wenn an den Deckeln der Behälter eine Undichtigkeit auftreten sollte. In einem solchen Fall kann nämlich der betroffene Castor nicht einfach entladen und repariert werden. Das würde Unmengen hoch radioaktiver Strahlung frei setzen.

Für die Reparatur eines solchen Castors ist vielmehr ein spezielles Gebäude, eine sogenannte heiße Zelle, nötig. Das ist ein hermetisch abschließbarer Betonbau, in dem defekte Castoren und das hoch radioaktive Material in ihnen vollautomatisch gehandhabt werden können.“ Weiter heißt es unter der Zwischenüberschrift: „In Deutschland gibt es nur eine heiße Zelle“ in der SZ: „Grünen-Fraktionschef Hartmann verlangt nun, dass das Zwischenlager am Standort Isar schleunigst mit einer solchen heißen Zelle ausgestattet wird. „Ohne sie dürfen die sieben Castoren auf keinen Fall dorthin gebracht werden“, sagt er.“ Doch auch andere Atommeiler bzw. Lager brauchen diese Nachrüstung: „Überhaupt sind solche heißen Zellen aus Sicht der Atomkraft-Gegner an allen bayerischen Atomanlagen notwendig. Denn nach ihrer Überzeugung werden die Zwischenlager an den jeweiligen Standorten sehr viel länger existieren als die Atomanlagen selbst. „Deshalb brauchen wir auch in Grafenrheinfeld und in Gundremmingen heiße Zellen“, sagt Edo Günther, der Sprecher des Arbeitskreises Atomkraft im BUND. „Es kann ja nicht sein, dass man im Schadensfall undichte Castoren auch von Grafenrheinfeld und Gundremmingen aus durch die ganze Republik zur Reparatur fahren muss.“ Bislang nämlich steht die einzige heiße Zelle Deutschlands im Zwischenlager im niedersächsischen Gorleben.“

Öffentlichkeit muss beteiligt werden

Für die Genehmigung zur Einlagerung der Castoren aus der Wiederaufarbeitung an den AKW-Standorten müssen die Atomkonzerne jetzt entsprechende Anträge beim Bundesamt für Strahlenschutz stellen. Eine (atomrechtliche) Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei bislang offenbar nicht vorgesehen. Nach Atomrecht haben die Behörden einen Spielraum, Genehmigungsanträge als „wesentliche Änderung“ der bestehenden Anlage zu behandeln. In diesem Fall müssten die Anträge öffentlich ausgelegt werden und die Einwendungen der BürgerInnen müssten in einem Erörterungstermin behandelt werden, bevor eine Genehmigung erteilt werden kann.

Vor dem Hintergrund, dass eine Atommüll-Kommission derzeit mit ihrer Arbeit im Rahmen des Standortauswahlgesetzes zur Suche nach einem geeigneten dauerhaften Atommülllager das Ziel verfolgt, einen gesellschaftlichen Konsens zu erreichen, wäre die Öffentlichkeitsbeteiligung bei den jetzt anstehenden Genehmigungsverfahren im Grunde Pflicht. Immer wieder hatten Anti-Atom-Initiativen darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Suche nach einem solchen Lager und dem Ziel eines gesellschaftlichen Konsenses die Probleme bei der Zwischenlagerung nicht außen vor bleiben dürfen. Daher wäre es nun eine Sache der Glaubwürdigkeit sowohl der Bundesregierung als auch der Atommüll-Kommission, die Öffentlichkeit an den Genehmigungsverfahren zumindest im atomrechtlichen Verfahren zu beteiligen.

(*) Der Autor ist Mitglied im BUND und Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel.

Atom-Deals: Deutsches und schwedisches Plutonium wird britisch

MOX-Fertigung in Sellafield, FOTO PA - Sellafield
Heiße Zellen in der britischen Plutoniumfabrik in Sellafield. Hinter dem Glas wurde Plutionium verarbeitet. Foto: Betreiber

Rund 140 Kilogramm Plutonium einer „deutschen Forschungsorganisation“ gehen in den Besitz von Großbritannien über. Das auch für Atomwaffen taugliche Plutonium dürfte aus Wiederaufarbeitungsverträgen deutscher Forschungszentren mit entsprechenden britischen Anlagen in Sellafield oder Dounreay stammen. Näherer andere dazu macht der Bericht des „nuklearforum.ch“ dazu leider nicht. Ebenso wechseln weitere 800 Kilogramm eines „nicht näher benannten schwedischen Stromerversorgers“ den Besitzer. In Frage kommen dabei u.a. die Atomkonzerne Vattenfall oder E.on, die eine Großteiler der schwedischen Atomkraftwerke betreiben.

Das „nuklearforum.ch“ teilt dazu insgesamt mit: „Die britische Nuclear Decommissioning Authority (NDA) darf zwei weitere Plutoniumtauschgeschäfte mit ausländischen Wiederaufarbeitungskunden tätigen. Dies hat die Regierung Grossbritanniens Anfang Juli 2014 genehmigt.

Im Auftrag des Department of Energy and Climate Change (DECC) übernimmt die NDA in Tauschgeschäften rund 800 kg Plutonium eines nicht näher benannten schwedischen Stromversorgers und rund 140 kg Plutonium einer deutschen Forschungsorganisation.

Laut DECC werden diese Transaktionen kein neues Plutonium nach Grossbritannien bringen und die Plutoniumbesitzstände des Landes nicht vergrössern, denn es geht im Wesentlichen um einen Eigentümertausch ziviler Plutoniumvorräte, die bereits in Grossbritannien eingelagert sind. Somit sei eine physische Verschiebung des Materials nicht notwendig und Grossbritannien erhalte bessere Kontrolle über diese Bestände im eigenen Land. Die finanziellen Vorteile der Übernahme seien ausreichend, um die geschätzten langfristigen Kosten für die Handhabung des Plutoniums in Grossbritannien auszugleichen.“

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