Atommüll zwischenparken: Trotz fehlender Genehmigung – Vattenfall will hochradioaktive Brennelemente ins Zwischenlager „bereitstellen“

Beladung Castor unter Wasser - mit Deckel - Betreiberfoto GNS
Hochradioaktiv: Beladung eines Castor-Behälters im Reaktor unter Wasser – mit Deckel. Betreiberfoto GNS

Seit Anfang 2015 verfügt das Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel nach Inkrafttreten eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Schleswig nicht mehr über die erforderliche atomrechtliche Genehmigung. Nur per Notverordnung dürfen die derzeit neun Castoren mit hochradioaktiven Brennelementen zwischengelagert werden. Diese Maßnahme ist bis 2018 befristet. Eine neue Genehmigung ist von Vattenfall beantragt, aber das Verfahren dürfte noch Jahre dauern. Nun hat Vattenfall ein „Konzept“ erarbeitet, mit dem es möglich sein soll, trotz fehlender Genehmigung bestrahlte Brennelemente in Castoren aus dem stillgelegten Reaktor in das Zwischenlager zu überführen. Das soll jetzt einstweilen „Bereitstellung“ statt Zwischenlagerung genannt werden. Atomrecht wird gestaltet!

  • Karsten Hinrichten von der Initiative Brokdorf-Akut sieht das Vorhaben von Vattenfall kritisch und stellt Fragen. Er verweist dabei auch darauf, dass die Atomaufsicht in Kiel im die Einsicht in Gutachten verweigert hat. Siehe dazu den O-Ton von Karsten Hinrichsen unten. Ebenfalls unten als Dokumentation die Erklärung von Vattenfall zum Antrag. Die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein im Energieministerium des Grünen Ministers Robert Habeck reagiert mit dieser PM auf den Antrag. Auch die Piraten-Fraktion in Schleswig-Holstein meldet sich mit dieser PM zu Wort.

Die SHZ berichtet über den jetzt auf den Weg gebrachten Antrag: „Vattenfall will 517 Brennelemente aus dem Atomkraftwerk Brunsbüttel in seinem dortigen Zwischenlager parken. Da der Konzern das Lager derzeit aber nur mit Duldung der Atomaufsicht betreibt, ist dies bisher nicht erlaubt. Nun muss die Atomaufsicht in Kiel das Ansinnen des Betreibers rechtlich prüfen. „Dieses Anliegen ist nachvollziehbar“, sagte Schleswig-Holsteins für Reaktoraufsicht zuständiger Umweltminister Robert Habeck (Grüne).“

Insgesamt 11 Castor-Behälter stehen zur Verfügung, um die hochradioaktiven Brennelemente aus dem stillgelegten Reaktor zu entfernen. Die SHZ berichtet weiter: „“Umweltminister Habeck will nun von einem Gutachter klären lassen, „inwiefern konkret am Standort Brunsbüttel Trockenlagerung in Castor-Behältern geeigneter ist als die Nasslagerung im über 40 Jahre alten Reaktorgebäude und ob dies dazu führt, die Sicherheit zu optimieren“. Dies wäre eine Voraussetzung für eine Genehmigung des Vattenfall-Antrags. Die Atomaufsicht will zudem prüfen, ob die Pläne des Stromkonzerns von der gültigen Betriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk gedeckt sind.“

Das Oberverwaltungsgericht hatte die Genehmigung des Castor-Zwischenlagers per Urteil aufgehoben, weil aus Sicht der Richter zahlreiche sicherheitsrelevante Mängel und Defizite bestehen bzw. die zuständige Behörde – das Bundesamt für Strahlenschutz – nicht ausreichend nachgewiesen hatte, diese ausreichend geprüft zu haben. Angeblich aus Gründen des Geheimschutzes, so hatte das BfS vor Gericht argumentiert, könne man entsprechende Nachweise nicht vorlegen. Eine Prüfung war damit für das Gericht (und die Kläger) nicht möglich. Daher wurde die Genehmigung aufgehoben.

Zu den vom Gericht monierten fehlenden oder gar falschen Nachweisen gehörten z.B. die Auswirkungen und Folgen eines Beschusses der Castor-Halle mit panzerbrechenden Waffen, der Absturz eines großen Verkehrsfliegers (A380 und die Menge des dabei anzurechnenden Kerosins) und die Annahmen für Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung im Falle einer Freisetzung von Radioaktivität.

Dokumentation 1: „Die Initiative Brokdorf-akut hält die Absicht des KKB-Betreibers Vattenfall für rechtlich und politisch nicht durchführbar.

Die BE befinden sich z. Z. mit Genehmigung des MELUR im offenen Reaktordruckbehälter (RDB)(der Deckel liegt nebenbei). Über den Reaktor stülpt sich ein Flut-Kompensator von ca. 15 m Höhe, der mit Wasser gefüllt ist, um die Strahlung zu reduzieren. Das Gutachten der ESN zu dieser Art der Lagerung wurde mir vom MELUR verweigert.

Nun will Vattenfall den RDB freiräumen, um mit der chemischen Dekontaminierung der mit Primärkühlmittel in Berührung gekommenen Rohre, Behälter usw. zu beginnen.

  1. Die befüllten Castorbehälter unter freiem Himmel zu lagern, scheidet wohl aus.
  2. Die Nutzung des Standortzwischenlagers, dessen Nutzung vom OVG Schleswig untersagt ist, scheidet ebenfalls aus, weil die damals vom MELUR ausgesprochene Duldung der bereits eingestellten 9 Castoren wie folgt begründet wurde: „Es bedarf einer Anordnung (zur Duldung) … , denn es besteht ein Zustand, der dem Atomgesetz widerspricht“. (Die Duldungsverfügung liegt mir vor). Die Lagerung der BE im RDB widerspricht aber nicht dem AtG; denn das MELUR hat dieser Lagerungsvariante selbst zugestimmt.
  3. Die Einlagerung im Zwischenlager Brokdorf wird von der Gemeinde Brokdorf abgelehnt, und e.on hat dazu bisher auch gar keinen Antrag gestellt.
  4. Vattenfall hat einen Antrag auf Nutzung des Zwischenlagers beim dafür zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz gestellt. Wann kommt die?
    Wahrscheinlich wird sie beklagt.

Deshalb meine Fragen:
Warum wartet Vattenfall nicht, bis das neue Zwischenlager genehmigt ist?
Warum wartet Vattenfall nicht, bis die Rückbaugenehmigung erteilt ist?
Wohin mit den beladenen Castoren?

Dass Minister Habeck für den Wunsch von Vattenfall wirbt, können wir uns nur so erklären, dass er unbedingt und schnell die sog. Grüne Wiese realisieren möchte.
Dagegen hätte Brokdorf-akut auch nichts, wenn das beim Rückbau anfallende gering radioaktiv belastete Material nicht per Freimessung in der Umgebung verteilt würde. K.H.“

Dokumentation2 – Vattenfall begründet den jetzt bei der Kieler Atomaufsichtsbehörde gestellten Antrag so : „Vattenfall reicht Konzept für Brennelemente im Kraftwerk Brunsbüttel ein“ und erläutert in der PM: (PresseBox) (Berlin, ) Vattenfall hat bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) in Kiel, einen Vorschlag zur sicherheitstechnischen Optimierung im Kernkraftwerk Brunsbüttel eingereicht und um dessen Prüfung gebeten. Das am 25.05.2016 eingereichte Konzept sieht vor, die noch im Reaktordruckbehälter vorhandenen Brennelemente auf Basis der bestehenden Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerks in die bereits vorhandenen CASTOR®-Behälter zu verladen und diese dann an einem geeigneten Ort auf dem Kraftwerksgelände bereitzustellen. Für die Bereitstellung bietet sich vorzugsweise das Gebäude des Standort-Zwischenlagers auf dem Kraftwerksgelände an.

„Wir halten es für sinnvoll, die abgebrannten Brennelemente frühzeitig in die CASTOR®-Behälter zu verladen und schon jetzt zur späteren Zwischenlagerung bereitzustellen. Sobald sich eine dauerhafte Aufbewahrungsmöglichkeit ergibt, können dann die Behälter ohne Verzögerung überführt werden“, so Pieter Wasmuth, Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH. Eine dauerhafte Aufbewahrung könnte das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel – nach Erteilung der Neugenehmigung – sein oder möglicherweise – eine entsprechende Änderungsgenehmigung vorausgesetzt – auch ein anderes Standort-Zwischenlager.

Für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel hat Vattenfall das Genehmigungsverfahren im vergangenen Jahr in die Wege geleitet. Das Genehmigungsverfahren wird durch Verladung der Brennelemente und die Bereitstellung der CASTOR®-Behälter nicht behindert.“

Atommüll-Lagerung: Genehmigungen im Schnellverfahren – Behörden wollen Öffentlichkeit ausschließen

Lager-Alles_muss_rausDas Bundesumweltministerium will bei den anstehenden Genehmigungsverfahren für die Einlagerung von Castor-Behältern mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung die Öffentlichkeit nicht beteiligen. Das wurde von der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und dem Chef der Atomabteilung Wolfgang Cloosters in der Sitzung der Atommüll-Kommission am Freitag (18.12.) in Berlin mitgeteilt. Insgesamt 26 Castor-Behälter mit verglastem Atommüll aus Sellafield und La Hague sollen auf die Standort-Zwischenlager in Brokdorf, Biblis, Philippsburg und Isar/Ohu verteilt werden. Dazu müssen neue Genehmigungen von den Betreibern beim Bundesamt für Strahlenschutz beantragt werden. Das soll nun offenbar im Schnellverfahren erfolgen. Schon Ende 2016 sollen die Genehmigungen erteilt werden.

Atomrechtlich wäre eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschrieben oder im Ermessen, wenn eine geplante und genehmigungsrechtlich relevante Maßnahme als „wesentliche Änderung“ anzusehen ist. Das Bundesumweltministerium hält diesen Fall im Zusammenhang mit den anstehenden Genehmigungsverfahren mit den Rücktransporten von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung nicht für gegeben.

Cloosters betonte, dass sich die Gesamtaktiviät im jeweiligen Zwischenlager gegenüber dem bisherigen Genehmigungsstand durch den Atomausstieg und der damit verbundenen geringeren Atommüllproduktion ohnehin reduzieren würde, auch wenn jeweils bis zu sieben Castorbehälter aus der Wiederaufarbeitung im Ausland hinzu kommen würden. Damit würden die wesentlichen Rahmenbedingungen der bisherigen Genehmigungen aus Sicht des BMUB nicht berührt und daher gäbe es keine wesentlichen Veränderungen.

Diese Auffassung findet nicht nur beim BUND wenig Verständnis. Auch Bruno Thomauske machte mit einer Nachfrage in der Kommissions-Sitzung deutlich, dass er die Darstellung des Ministeriums nicht teilt. Die bisherigen Genehmigungen, an denen Thomauske seinerzeit als Mitarbeiter im Bundesamt für Strahlenschutz in führender Rolle beteiligt war, seien vollständig auf die vor Ort erzeugten hochradioaktiven Brennelemente und deren Zwischenlagerung ausgelegt.

Aus der Wiederaufarbeitung aber kämen nun in Glas eingeschmolzene radioaktive Abfälle anderer Art hinzu. Außerdem wären die Behälter, in denen dieser Atommüll verpackt ist und längerfristig gelagert werden soll, von anderer Bauart als die bislang genehmigten. Z.B. haben die für den WAA-Atommüll ein anderes Deckelsystem (Verschluss).

Klar ist, dass das Bundesumweltministerium die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur deshalb verhindern will, weil es schneller geht oder weil der Sachverhalt es nicht erfordert. Ganz bedeutsam dürfte das Brunsbüttel-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig sein, mit dem die Genehmigung für das dortige Castor-Zwischenlager aufgehoben wurde. Wichtig dabei war: Die Behörden mochten dem Gericht Gutachten und Maßnahmen nicht zur Prüfung vorlegen, weil sie diese im Zusammenhang mit dem Anti-Terror-Schutz als geheim eingestuft hatten. So konnte das Gericht wichtige Sicherheitsfragen nicht ausreichend überprüfen und hätte die Behauptungen der Behörden lediglich glauben können – oder nicht. Das Gericht entschied sich für die Variante: Der Nachweis zahlreicher Sicherheitsaspekte konnte nicht erbracht werden oder war aus Sicht des Gerichts sogar falsch. Daher wurde die Genehmigung des Castor-Lagers in Brunsbüttel aufgehoben.

Damit ist nun die zentrale Frage: Wie können Genehmigungen erteilt werden, wenn den Gerichten aus Geheimschutzgründen wichtige Prüfungen unmöglich gemacht werden. Entscheidend für das Brunsbüttel-Verfahren: Das Urteil konnte nur erstritten werden, weil das Genehmigungs-Verfahren mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung stattfand und daher die Einwender die Möglichkeit hatten, die Genehmigung gerichtlich prüfen zu lassen. So ist das Brunsbüttel-Urteil des OVG Schleswig für das Bundesumweltministerium also im Grunde ein Motiv, unter allen Umständen ein Genehemigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu vermeiden.

Während der Kommissions-Sitzung wurde vom BMUB auch mitgeteilt, dass Gespräche mit dem Justizministerium laufen, in dieser Frage zu neuen Lösungen zu kommen. Aber diese Gespräche laufen noch.

Atommüll und das Recht – Wege zum Atomausstieg

ra_ulrich_wollenteitÜbernächstes Wochenende findet die nächste Atommüll-Konferenz (AMK) statt, bei der es auch um Atomrecht, Atomaufsicht in den Bundesländern und die Vielzahl von Klagen gehen wird, die derzeit entweder schon auf den Weg gebracht sind oder gerade vorbereitet werden. Es geht gegen die AKWs in Grohnde und Brokdorf, gegen die Zwischenlager in Grafenrheinfeld und Esensham/Unterweser, gegen Exporte von Atommüll in die USA und so weiter. Einer der Gründe für die Klagen ist das Urteil des OVG Schleswig, mit dem die Betriebsgenehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde. Weitere Gründe sind 9/11 und die Katastrophe von Fukushima, die die Grenzen des ehemals zu akzeptierenden Restrisikos hin zum Risiko verschoben haben.

Der Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, der die Aufhebung der Genehmigung des Castor-Lagers in Brunsbüttel erreicht hatte, hatte über atomrechtliche Fragen bezüglich der Atommülllagerung auf der letzten AMK im März referiert. Sein Vortrag ist leider bislang nicht veröffentlicht worden. Daher erledigt umweltFAIRaendern das hiermit: „Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Entsorgung von Atommüll – Beitrag im Rahmen der 6. Atommüllkonferenz (PDF), gehalten am 21. März 2015, 11-17 Uhr, in Göttingen.

Das Urteil vor dem OVG Schleswig basiert nicht unerheblich auf den Darlegungen der Sachverständigen Oda Becker, die sowohl zum Flugzeugabsturz als auch zu den panzerbrechenden Waffen erhebliche Mängel aufzeigen konnte.

Außerdem zum Thema:

AKW Brokdorf: Klage auf Stilllegung wegen fehlendem Terrorschutz gestellt

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Terrorschutz am AKW Brokdorf: Gestänge auf den Dächern sollen helfen… Jetzt ist Klage eingereicht. Foto: Dirk Seifert

Angekündigt war es, nun ist es getan: Weil das Atomkraftwerk Brokdorf nur unzureichend gegen einen Flugzeugabsturz bzw. terroristische Anschläge geschützt ist, klagen zwei Anwohner unterstützt von Greenpeace beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig auf den Widerruf der Betriebsgenehmigung. Das OVG hatte aus ähnlichen Gründen bereits im Januar 2015 dem Zwischenlager am AKW Brunsbüttel die Betriebserlaubnis entzogen. Bereits Ende Juli hatte das zuständige grün geführte Atomministerium in Schleswig-Holstein einen Antrag auf Widerruf der Genehmigung für das AKW Brokdorf abgelehnt. Auch für das AKW Grohnde ist ein solcher Widerruf der Genehmigung gefordert. Der Grüne Umweltminister aus Niedersachsen will im September entscheiden. Sollte auch er den Widerrufsantrag ablehnen, wird auch gegen das AKW Grohnde eine Klage folgen.

In der PM vom Greenpeace heißt es weiter:

„„Wer die Gefahr kennt, ist verpflichtet, Brokdorf abzuschalten. Es gibt keine nachträglichen baulichen Maßnahmen, die Abhilfe schaffen können“, sagt Mathias Edler, Atomexperte von Greenpeace. „Wenn die Politik vor den Energiekonzernen einknickt, müssen Bürger vor Gericht ziehen, um möglichen Schaden von der Bevölkerung abzuwenden.“

  • Die Klage ist hier als PDF. Eine schriftliche Begründung erfolgt in den nächsten Wochen, wenn der Anwalt Wollenteit Akteneinsicht erhalten hat.

Im vergangenen Juli hatte die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein den zuvor gestellten Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Druckwasserreaktor in Brokdorf abgelehnt. In ihrem ablehnenden Bescheid, den die Anwohner jetzt beklagen, weist die Landesatomaufsicht selbst auf derzeit laufende „Erörterungen mit der Bundesaufsicht“ wegen unzureichender Schutzmaßnahmen vor einem Flugzeugabsturz hin. Zu diesem Thema wollen sich morgen offenbar auch die Atomaufsichten der Länder und des Bundes zu einem Gespräch in Berlin treffen. Erörtert werden soll der Schutz nuklearer Anlagen vor einem „terroristischen Flugzeugabsturz“.

Kläger unmittelbar von möglichem Atomunfall betroffen

Einer der Antragsteller, die gemeinsam mit Greenpeace nun gegen das AKW Brokdorf vorgehen, lebt nur anderthalb Kilometer vom Reaktor entfernt. Bei einem schweren Atomunfall mit großer radioaktiver Freisetzung wäre er von sehr hohen Strahlendosen mit möglicherweise tödlichen Folgen betroffen.

Greenpeace hatte bereits am 12. 12. 2001, unmittelbar nach den Terroranschlägen des 11. September, Anträge auf Widerruf der Betriebsgenehmigungen aller damals laufenden Atomreaktoren gestellt. Die erhobenen Klagen gegen die sieben ältesten AKW und den Pannenmeiler Krümmel wurden aber nicht mehr vor Gericht entschieden. Nach dem Atomunfall in Fukushima ließ die Bundesregierung diese Atomreaktoren per Gesetz abschalten. Das AKW Brokdorf soll noch bis 2021 weiterlaufen.

Folgen des Brunsbüttel-Castor-Urteils: Ärzte fordern AKWs und Zwischenlager abschalten

radioaktiv-07„Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Genehmigung des Zwischenlagers in Brunsbüttel endgültig aufgehoben hat, fordert die Ärzteorganisation IPPNW die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sowie die zuständigen Länderminister auf, den Atomkraftwerken unverzüglich die Betriebsgenehmigungen zu entziehen. Da die Zwischenlager alle baugleich sind, ist ihr Betrieb ebenso illegal wie der Betrieb des Zwischenlagers Brunsbüttel. Ohne sicheren Entsorgungsnachweis ist die fortdauernde Produktion von weiterem Atommüll nicht zulässig. Die Landesbehörden für die Atomaufsicht stehen in der Pflicht, die neun verbliebenen Atomkraftwerke sofort stillzulegen.“

Mit dieser Pressemitteilung reagiert die IPPNW auf das Brunsbüttel-Castor-Urteil. Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor wenigen Tagen ein Urteil des OVG Schleswig bestätigt, nach dem die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel aufgehoben ist.

Weiter heißt es in der PM: “Die Entscheidung hat auch Konsequenzen für den gesamten Bereich des Atomrechts, denn auch Atomkraftwerke weisen empfindliche Schutzlücken auf, z.B. in Bezug auf den in terroristischer Absicht herbeigeführten Flugzeugabsturz”, erklärte der Klägeranwalt Ulrich Wollenteit. In der Verantwortung stehen die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg, auf deren Gebiet noch Atomkraftwerke betrieben werden.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat die terroristische Bedrohung durch einen gezielten Flugzeugabsturz oder durch die Nutzung moderner panzerbrechender Waffen als realistisch angesehen. „Das Kartenhaus ist zusammengefallen. Die Aufsichtsbehörden können sich jetzt nicht mehr über die Fakten hinwegsetzen: Es gibt keine sichere Entsorgung des strahlenden Atommülls – weder in Zwischenlagern, noch in Langzeitlagern“, so Dr. Alex Rosen, stellvertretender IPPNW-Vorsitzender.

„Wir fordern Gleichbehandlung vor dem Gesetz: So wie Kohlekraftwerke stillgelegt werden können, so müssen jetzt auch Atomkraftwerke stillgelegt werden. Ebenfalls muss eine neue offene Diskussion mit allen beteiligten Bürgern über alle Sorten des Atommülls geführt werden, den schwach, mittelhoch und hoch radioaktiven Atommüll. Das bisherige Konzept der Endlagerung, wie es in der Endlagerkommission verhandelt wird, ist damit obsolet“, so Rosen.“

 

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