Atommüll-Lager AKW Krümmel: „Erweiterung des baulichen Schutzes“ ohne Umweltprüfung und Öffentlichkeit

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Castor-Lager am Vattenfall-AKW Krümmel: Bauliche Nachrüstungen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Umwelt, stellt das Bundesamt für Strahlenschutz fest.

Für zwei von Vattenfall im Zusammenhang mit dem Atommüll-Castor-Lager am AKW Krümmel gestellte atomrechtliche Genehmigungsanträge ist nach Auffassung des Bundesamts für Strahlenschutz keine Umweltverträglichkeitsprüfung und damit auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Diese „Bekanntmachung“ teilte das Bundesamt für Strahlenschutz per Anzeige und auf seiner Homepage zwei Tage vor Heilig Abend mit. Dabei geht es im Rahmen „Sonstiger Einwirkungen Dritter“ (Anti-Terror-Schutz) bei einer Genehmigung um die „Erweiterung des baulichen Schutzes“. Im anderen Fall um Veränderungen an den Castorbehältern und den Beladevorgängen.

Was genau Vattenfall mit den beiden Genehmigungsanträgen erreichen bzw. verändern will, ist der Homepage des Bundesamts für Strahlenschutz nicht weiter zu entnehmen, obwohl dort die beiden folgenden Dokumente bzw. Links aufgelistet werden (abgerufen am 01.01.2016, 15.30Uhr). Hinter dem Link verbirgt sich in beiden Fällen lediglich die genannte Bekanntmachung.

Die Bekanntmachung, mit der das BfS darüber informiert, dass aus ihrer Sicht eine Umweltverträglichskeitsprüfung nicht erforderlich sei, ist auch hier zu finden (PDF, siehe auch hier im Text weiter unten). Insgesamt über die Genehmigungslage zum Standortlager in Krümmel informiert das BfS hier.

Die von Vattenfall beantragte Genehmigung zur „Erweiterung des baulichen Schutzes“ hat mit den seit 2011 erhöhten Anforderungen im Rahmen des Anti-Terror-Schutzes zu tun. Darauf verweist der Hinweis „SEWD“ (Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, sogenannte Sicherungsmaßnahmen) auf der Seite des BfS. Der Link führt auf die Homepage des Bundesumweltministeriums: „Zwischenlager werden nachgerüstet“.

Dort stellt das Ministerium zwar fest: „Eine veränderte Gefährdungslage für kerntechnische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland liegt nicht vor.“ Dennoch wurden im Sommer 2011 Nachrüstungen für alle Atommüll-Zwischenlager vereinbart: „Unter Leitung des Bundesumweltministeriums (BMU) haben sich die zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder mit Zwischenlagern, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Genehmigungsbehörde sowie Vertreter der Innenbehörden der Länder mit den Betreibern auf ein gemeinsames generisches Sicherungskonzept zur Nachrüstung verständigt. Dazu werden in den kommenden Jahren auch bauliche Maßnahmen an allen Zwischenlagern durchgeführt, deren Kosten von den Betreibern zu tragen sind. Zur Einhaltung des erforderlichen Schutzniveaus bis zur Fertigstellung der Nachrüstmaßnahmen wurden temporäre Maßnahmen festgelegt, die inzwischen an den Standorten weitgehend realisiert sind. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um administrative und personelle Maßnahmen.“

Keine veränderte Gefährdungslage – aber bauliche Nachrüstungen!

Eine unabhängige Prüfung z.B. von AnwohnerInnen ist ohne die Kenntnis der Anträge aber gar nicht möglich. So kann auch die Behördenentscheidung nicht nachvollzogen werden. Dies gilt umso mehr, als dass für die Genehmigungsanträge nach SEWD die Behörden nicht nur BürgerInnen keine Auskunft erteilen. Auch Gerichte bekommen derartige Unterlagen nicht zu Gesicht. Das führte im Falle des Castor-Lagers in Brunsbüttel zur Aufhebung der Genehmigung. Das aber war nur möglich, weil in Brunsbüttel bereits eine Klage gegen die erste Genehmigung betrieben worden war!

Dokumentation der Bekanntmachung:

„Bundesamt für Strahlenschutz

Bekanntmachung über eine Feststellung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Standort-Zwischenlager in Krümmel
(Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG)
vom 22. Dezember 2015

Die Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG hat beim Bundesamt
für Strahlenschutz für das Standort-Zwischenlager (SZL) in Krümme!
folgende Sachverhalte zur Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung
vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der 3. Änderungsgenehmigung
vom 9. Juli 2014 beantragt:

1. den Einsatz einer modifizierten Ausführungsform des Transport und
Lagerbehälters CASTOR® V/52 einschließlich zusätzlicher
Beladevarianten und Behälterinventare mit Schreiben vom
28. Mai 2008 sowie

2. die Erweiterung des baulichen Schutzes des SZL Krümmel mit
Schreiben vom 29. Juni 2011,

Im Rahmen der gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die
friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre
Gefahren (Atomgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom
15. Juli 1985 (BGBI. I S. 1565),, das zuletzt durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBI. I S. 2053) geändert worden
ist, durchzuführenden Genehmigungsverfahren war gemäß § 3e
Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit§ 3c UVPG in der Fassung
der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBI. I S. 94), das
zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBI.
I S. 2053) geändert worden ist, durch allgemeine Vorprüfung des
Einzelfalls zu ermitteln, ob die jeweilige Vorhabensänderung erhebliche
nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach§ 12 UVPG
zu berücksichtigen wären. In die für die jeweilige Vorhabensänderung
getrennt durchgeführte Vorprüfung wurden auch die früheren
Änderungen der Aufbewahrungsgenehmigung sowie die parallel
beantragten Sachverhalte für das SZL Krümmel einbezogen.

Die jeweils aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung
der Kriterien in· Anlage 2 zum UVP-Gesetz durchgeführten Vorprüfungen
des Einzelfalls haben ergeben, dass keine Verpflichtung
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Weder
durch den Einsatz von modifizierten CASTOR® V/52-Behältern
einschließlich zusätzlicher Beladevarianten und Behälterinventare
noch durch die Erweiterung des baulichen Schutzes des SZL Krümmel
sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten. Dies
gilt auch unter Berücksichtigung der früheren Änderungen sowie der
parallelen Vorhabensänderungen.

Gemäß § 3a UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.

Salzgitter, den 22. Dezember 2015

Bundesamt ·für Strahlenschutz
Im Auftrag
Pautzke“

Atommüll: 100 Jahre und mehr – sehr lange oberirdische Zwischenlagerung

Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. 80 Stück davon baut die GNS pro Jahr. Foto: GNS
Wie lange halten Castor-Behälter bei verlängerter Zwischenlagerung dicht? Diese und andere Fragen einer Langzeit-Zwischenlagerung untersucht eine neue Studie. Foto: GNS

Mit der „hypothetischen Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente und verglaster Abfälle über einige hundert Jahre“ und den damit „verbundenen technischen und nichttechnischen Herausforderungen und Erfordernisse(n)“ befasst sich eine Studie des Öko-Instituts und des TÜV Nord im Auftrag der Atommüll-Kommission des Deutschen Bundestages. In der Studie werden auch andere Staaten betrachtet, die – anders als offiziell in Deutschland (40 Jahre) – Zwischenlager-Zeiträume von 100 Jahren vorsehen, bevor eine unterirdische Verbringung vorgesehen ist. In der Zusammenfassung heißt es: „Eine derartige Langzeitzwischenlagerung ist eine grundsätzlich denkbare Strategie, die allerdings eine bewusste Entscheidung und Begründung voraussetzt. Sie ist keine Form der endgültigen Entsorgung, sondern verschiebt die Endlagerung in die Verantwortung zukünftiger Generationen.“

Die Frage, ob eine langfristige oberirdische oder oberflächennahe Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle sinnvoll sein könnte ist nicht neu. Immer wieder ist z.B. intensiv über ein so genanntes „Hüte-Konzept“ diskutiert worden. Darin geht es kurz gesagt darum, durch ein Konzept der „betreuten“ Lagerung die Menschen auch über längere Zeiträume mit den Gefahren der Atommülllagerung derart zu „befassen“, dass sie sich dieser dauerhaft bewusst bleiben und entsprechende Technologien zur Kontrolle bewahren. Siehe dazu hier mehr.

Das jetzt vorgelegte „Gutachten zur Langzeitzwischenlagerung abgebrannter Brennelemente und verglaster Abfälle“ geht auf diese grundsätzlichen Betrachtungen nicht weiter ein, setzt sich aber mit den Anforderungen einer Zwischenlagerung von Zeiträumen über 100 Jahre auseinander. Ausdrücklich wird dabei daran festgehalten, zu einem späteren Zeitpunkt die radioaktiven Abfälle langfristig unterirdisch einzulagern.

Auch wenn offiziell eine Langzeit-Zwischenlagerung nicht wirklich angestrebt wird: Immer mehr wird aber klar, dass die derzeit mit 40 Jahren geplante Zwischenlagerung deutlich länger dauern wird, da ein entsprechendes unterirdisches Lager vermutlich erst deutlich nach 2050 zur Verfügung stehen wird und die Einlagerung weitere Jahrzehnte beanspruchen wird. Dabei ist auch die Rede davon, dass ein solches Lager erst in den 2080ern in Betrieb gehen könnte und die Einlagerung noch bis ins nächste Jahrhundert andauern würde.

Die Frage, wie sich die derzeit eingesetzten Castor-Behälter und das darin befindliche radioaktive Inventar über Zwischenlagerzeiten von 40 und mehr Jahren verhalten werden, ist bis heute nicht ernsthaft untersucht. (Siehe dazu auch den obigen Link zum Thema Laufzeitverlängerung für die Zwischenlagerung). Vor diesem Hintergrund ist die neue Studie sicherlich auch in einzelnen Aspekten relevant, wenn es darum geht, was bei längeren Zwischenlager-Zeiten in Sachen Sicherheit erforderlich ist. Nicht nur bezogen auf die Behälter, sondern auch auf die Lagerhallen.

Atomanlagen und Terror-Schutz: „Notwendige Sicherheitsmaßnahmen veranlasst“

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AKW Brokdorf 2015: Gerüste auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel als geheime Anti-Terror-Maßnahme. Auch an Atommülllagern wurden nach den Anschlägen von Paris „notwendige Sicherheitsmaßnahmen veranlasst“.

Immer mehr erlangt der Terror-Schutz bei den Atomanlagen in Deutschland größere Bedeutung. Insbesondere nach den Terror-Anschlägen in Paris sind die Sicherheitsmaßnahmen erhöht worden. Das macht ein Bericht über das Atommüll-Zwischenlager in Ahaus deutlich, wo hunderte Behälter mit hochradioaktivem Strahlenabfall lagern. Ein Sprecher der Kreispolizeibehörde in Borken teilte auf Anfrage der Münsterlandzeitung mit: „Es gibt in NRW keine konkreten Hinweise auf bevorstehende terroristische Anschläge. Sehr wohl nimmt die Polizei die Gefährdungslage ernst und hat die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen veranlasst.“ Erst recht müssten an den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken diese „notwendigen Sicherheitsmaßnahmen veranlasst“ worden sein, geht von ihnen doch eine erheblich größere Gefährdung aus.

Weiter heißt es in der MZ auf die Frage: „Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, welche sind geplant? Die Sicherheitsbehörden von Bund und Länder stehen in einem täglichen, engen Informationsaustausch. Die daraus resultierenden Erkenntnisse fließen in den täglichen Dienst mit ein und werden in offenen und verdeckten Maßnahmen umgesetzt. Eine offene Maßnahme ist zum Beispiel die erhöhte sichtbare Präsenz von uniformierten Kräften in der Öffentlichkeit, zu den verdeckten Maßnahmen zählt u.a. die Beschaffung von Informationen im Zusammenhang mit dem Terrorismus. Wir haben aber zurzeit keine Hinweise auf einen terroristischen Anschlag.“

Die Maßnahmen zur Sicherung von Atomanlagen laufen unter dem Begriff „Sonstige Einwirkungen von Dritten“ (SEWD) und finden unter strikter Geheimhaltung statt. Das geht so weit, dass nicht einmal Gerichte in der Lage sind, diese Maßnahmen zu prüfen. Unter anderem aus diesen Gründen entzog das Oberverwaltungsgericht in Schleswig dem Atom-Zwischenlager in Brunsbüttel die Betriebsgenehmigung. Die Behörden konnten dem Gericht nicht nachweisen, dass die Maßnahmen gegen Terroreinwirkungen durch gezielte Flugzeugabstürze oder Beschuss mit panzerbrechenden Waffen ausreichend zum Schutz der Bevölkerung seien. Soweit das Gericht prüfen konnte, stellte es fest, dass in mehreren Punkten Sicherheitsnachweise mangelhaft oder gar falsch bei der Genehmigung erbracht worden sind.

An diversen Atommüll-Zwischenlagern wurden und werden in den letzten Jahren Schutzwände errichtet. Deren genauer Zweck wird geheim gehalten, soll aber vermutlich gegen Beschuss mit panzerbrechenden Waffen von außen mehr Widerstand entgegensetzen und den Schutz erhöhen. Eine unabhängige Überprüfung aber ist nicht möglich, weil diese Maßnahmen als geheim eingestuft sind. Das Gericht in Schleswig sprach hier von einem schweren Dilemma zwischen logischerweise geheim zu haltenden Schutzmaßnahmen und den Grundrechten der BürgerInnen.

In 2011 sind von der Atomaufsicht und Sicherheitsbehörden erhöhte Sicherungs-Anforderungen vereinbart worden, teilen das Bundesamt für Strahlenschutz und das Bundesumweltministerium auf ihren Internetseiten mit. Im Castor-Zwischenlager der EnergieWerkeNord bei Lubmin konnten diese Maßnahmen aber offenbar bislang nicht umgesetzt werden. Ein entsprechender geheimer Genehmigungsantrag wurde vor wenigen Wochen zurückgezogen. Die „temporären Maßnahmen“ sollen angeblich ausreichend Schutz bieten, aber nun wird über den kompletten Neubau einer Zwischenlagerhalle in Lubmin nachgedacht, wie der NDR meldete.

AKW_Brokdorf-11-2015-2Schutzmaßnahmen, über deren Gründe keine weitere Informationen erfolgen, wurden auch am AKW Brokdorf realisiert. Rund um die Reaktorkuppel wurde alle Gebäude mit Gestängen/Gerüsten ausgestattet, die offenbar verhindern sollen, dass Hubschrauber auf ihnen landen können. Es braucht nicht viel Phantasie, um sich auszumalen, dass es also Terrorkommandos damit unmöglich gemacht werden soll, aus direkter Nähe auf die Reaktorkuppel zu schießen. Eine solche Maßnahme ist sicherlich sinnvoll, wirft aber erhebliche Fragen auf: Warum sind sie erforderlich? Reichen sie aus? Und wäre nicht die Abschaltung der Anlage (ohnehin) die wirksamere Maßnahme?

Statt Atomtransporte: Anti-Atom-Initiativen bauen Zwischenlager in Jülich

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Statt Atomtransporte: Anti-Atom-Initiativen bauen ein neues Castor-Zwischenlager in Jülich. Foto: Silvia Gutermuth

Während sich Betreiber, NRW-Landesregierung und das Bundesforschungsministerium im Angesicht von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll vor allem mit der Frage befassen, ob das strahlende Material besser nach Ahaus oder gleich in die USA verfrachtet werden sollte, haben Anti-Atom-Initiativen aus dem Bündnis West-Castor am letzten Wochenende den Neubau eines Zwischenlagers in Jülich begonnen. Verkehrte Welt, könnte man meinen.

Unter anderem die Aachener Zeitung berichtete über diese Aktion: „… mindestens 50 Teilnehmer aus ganz NRW, die im Blaumann mit Schutzhelm oder als „Atomianer“ in schwarzen Kutten mit dem gelb-schwarzen Warnhinweisdreieck vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen demonstrierten.“

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152 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll aus dem AVR Jülich lagern derzeit ohne erforderliche Genehmigung. Foto: FZ Jülich

Die brisante Fracht in Jülich lagert derzeit ohne ausreichende Genehmigung, wird nur noch geduldet. Der Grund: Der staatliche Betreiber konnte bislang nicht den Nachweis erbringen, dass der Erdbebenschutz für die Castor-Lagerhalle ausreichend ist. Die Genehmigung lief daher im Sommer 2014 aus und die Landesregierung in NRW ordnete die Räumung des Lagers in Jülich an, forderte vom Betreiber ein entsprechendes Konzept, wie das gehen könnte.

Offiziell stehen drei Varianten im Raum: Neubau einer Lagerhalle in Jülich, Transport der Castoren in das Zwischenlager Ahaus oder gar ein Export in die USA. Betrachtet man die Dinge konkret, dann wird klar: Der Betreiber würde das strahlende Zeug am liebsten in die USA verfrachten. Dann wäre es auch für die „Endlagerung“ in Deutschland kein Thema mehr. Verhandlungen in diese Richtung führt das Forschungszentrum Jülich schon seit Jahren und hat vom Bundesforschungsministerium dafür einen dreistelligen Millionenbetrag bewilligt bekommen.

IMGP6537Weil sich aber der Widerstand gegen diese Exportpläne aus rechtlichen und grundsätzlichen Erwägungen heraus, eher verstärkt hat, steht nun offenbar der Transport dieser hochradioaktiven Abfälle in das Zwischenlager Ahaus hoch im Kurs. Zuletzt hatte sich die Atommüll-Kommission im Deutschen Bundestag gegen Atommüll-Exporte ausgesprochen und dabei u.a. auch ein Verbot der Exporte des Jülicher Strahlenmülls in die USA im Blick.

Für die Zwischenlagerung in Ahaus sind entsprechende Anträge beim Bundesamt für Strahlenschutz gestellt und spätestens Anfang 2016 wird mit den entsprechenden Genehmigungen zum Transport und zur Einlagerung in Ahaus gerechnet. Möglicherweise ab dem Sommer 2016 könnten die gefährlichen Frachten dann auf der Straße in Richtung Ahaus rollen.

IMGP6543Gegen derartige Atomtransporte von einer Zwischenvariante zur nächsten gibt es seit längerem massiven Widerstand. Der BUND NRW hat Klagen gegen derartige Transporte angekündigt und ein NRW- und bundesweites Bündnis hat Aktionen entlang der gesamten Transportstrecken in Aussicht gestellt. Sie fordern: In Jülich selbst muss ein neues und entsprechend gesichertes Zwischenlager für den hochradioaktiven Atommüll gebaut werden. Eine Forderung, mit der die Anti-Atom-Gruppen sich eigentlich in bester Gesellschaft befinden: Im aktuellen Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung in NRW ist nachzulesen, dass Atomtransporte von Jülich aus nur in ein Endlager gehen dürfen. Das war/ist vor allem eine Absage an Atomtransporte nach Ahaus gewesen.

Vor diesem Hintergrund riefen die Anti-Atom-Gruppen also für den letzten Samstag zum Baubeginn für eine neue Zwischenlagerhalle in Jülich auf und machten sich munter an die Arbeit.

Pressemitteilung des Aktionsbündnisses STOP Westcastor,

Aktion: „Bau eines symbolischen Zwischenlagers“ in der Jülicher Innenstadt am 24.Oktober 2015

Jülich/Würselen, 27. Oktober 2015:
Am 24. Oktober protestierten Atomkraftgegner*innen aus Jülich und Ahaus, sowie unter anderem auch aus Aachen, dem Ruhrgebiet und Köln gegen die immer noch ungeklärte Zukunft der 152 Jülicher Castoren. Mit dem Bau eines symbolischen „sicheren Zwischenlagers“ in der Jülicher Innenstadt verliehen sie der Forderung der Anti-Atom-Bewegung, am Standort Jülich ein neues, allen erforderlichen Sicherheitsansprüchen gerecht werdendes Zwischenlager zu konzipieren und zu errichten, Nachdruck!
Organisiert wurde die Aktion gemeinsam vom Bündnis gegen Castort-Exporte und STOP Westcastor.

Heiner Möllers aus Ahaus verwies in einer Ansprache darauf, dass nach dem ganzen Hickhack der letzten Jahre um den Verbleib der „Westcastoren“ Ahaus wieder auf die Agenda der Verantwortlichen gerückt sei und kündigte landesweiten Widerstand gegen entsprechende Transportabsichten an. Die Jülicherin Marita Boslar von STOP Westcastor sprach die Verantwortung des Forschungszentrums sowie die immensen Kosten, die das Abenteuer, Hochtemperaturreaktor in Jülich und Hamm erzeugten und weiter erzeugen, an.

Mit den Worten: „ Ich plädiere an die Jülicher Verantwortlichen, endlich den Neubau eines gegen Erdbeben und Flugzeugabstürze gesichertes Zwischenlager zu planen und mit dem Bau zu beginnen. Die Menschen in der Region haben ein Anrecht darauf!“ fasste Marita Boslar das Ansinnen aller Beteiligten, die diese Aktion einhellig als erfolgreich bewerteten, zusammen.

Kontakt und Infos:
• Mail: stop@westcastor.de
• Info: www.westcastor.de
• Flyer zur Aktion: http://www.westcastor.de/aktion_juelich.pdf
• Video von der Aktion: https://youtube/DM4SWNUKnio

Folgen des Brunsbüttel-Castor-Urteils: Ärzte fordern AKWs und Zwischenlager abschalten

radioaktiv-07„Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Genehmigung des Zwischenlagers in Brunsbüttel endgültig aufgehoben hat, fordert die Ärzteorganisation IPPNW die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sowie die zuständigen Länderminister auf, den Atomkraftwerken unverzüglich die Betriebsgenehmigungen zu entziehen. Da die Zwischenlager alle baugleich sind, ist ihr Betrieb ebenso illegal wie der Betrieb des Zwischenlagers Brunsbüttel. Ohne sicheren Entsorgungsnachweis ist die fortdauernde Produktion von weiterem Atommüll nicht zulässig. Die Landesbehörden für die Atomaufsicht stehen in der Pflicht, die neun verbliebenen Atomkraftwerke sofort stillzulegen.“

Mit dieser Pressemitteilung reagiert die IPPNW auf das Brunsbüttel-Castor-Urteil. Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor wenigen Tagen ein Urteil des OVG Schleswig bestätigt, nach dem die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel aufgehoben ist.

Weiter heißt es in der PM: “Die Entscheidung hat auch Konsequenzen für den gesamten Bereich des Atomrechts, denn auch Atomkraftwerke weisen empfindliche Schutzlücken auf, z.B. in Bezug auf den in terroristischer Absicht herbeigeführten Flugzeugabsturz”, erklärte der Klägeranwalt Ulrich Wollenteit. In der Verantwortung stehen die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg, auf deren Gebiet noch Atomkraftwerke betrieben werden.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat die terroristische Bedrohung durch einen gezielten Flugzeugabsturz oder durch die Nutzung moderner panzerbrechender Waffen als realistisch angesehen. „Das Kartenhaus ist zusammengefallen. Die Aufsichtsbehörden können sich jetzt nicht mehr über die Fakten hinwegsetzen: Es gibt keine sichere Entsorgung des strahlenden Atommülls – weder in Zwischenlagern, noch in Langzeitlagern“, so Dr. Alex Rosen, stellvertretender IPPNW-Vorsitzender.

„Wir fordern Gleichbehandlung vor dem Gesetz: So wie Kohlekraftwerke stillgelegt werden können, so müssen jetzt auch Atomkraftwerke stillgelegt werden. Ebenfalls muss eine neue offene Diskussion mit allen beteiligten Bürgern über alle Sorten des Atommülls geführt werden, den schwach, mittelhoch und hoch radioaktiven Atommüll. Das bisherige Konzept der Endlagerung, wie es in der Endlagerkommission verhandelt wird, ist damit obsolet“, so Rosen.“

 

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