Atommüll in Jülich: Ungenehmigter Zustand – Atommülllager im rechtsfreien Raum?

irgendwo-atommuell-umweltfairaendernWas eigentlich treiben die Verantwortlichen des Forschungszentrums Jülich in Sachen sichere Lagerung von hochradioaktivem Atommüll? Immerhin 152 Castor-Behälter befinden sich in Jülich sozusagen im Ausnahmezustand, weil der Betreiber bis heute nicht nachweisen konnte, ob das Lager ausreichend gegen die Folgen eines Erdbebens ausgelegt ist. Eine atomrechtliche Genehmigung gibt es schon seit dem Sommer 2013 nicht mehr, weil der Betreiber alle Fristen für die erforderlichen Nachweise überschritten hat. UPDATE 13/08/15: Nur noch “geduldet” im Rahmen einer Verwaltungsanweisung des Landes NRW steht der Atommüll in Jülich. Mit dem Ablaufen der Duldung durch das NRW-Atomministerium im Sommer 2014 befindet sich die Lagerung der Atomabfälle möglicherweise im “rechtsfreien Raum” bzw. in einem ungenehmigten Zustand. Das Bundesamt für Strahlenschutz – zuständige Genehmigungsbehörde für das Atommülllager – wartet bis heute, dass der Betreiber endlich neue Untersuchungen liefert.

Es ist im Grunde ungeheuerlich, was sich die staatlichen Betreiber in Jülich seit vielen Jahren leisten. Einer der Höhepunkte sicherlich die vertuschten Störfälle beim Betrieb des ehemaligen Atomreaktors AVR (PDF), aus denen der Atommüll in den 152 Castor-Behältern stammt. Aber auch das Genehmigungsverfahren für die Lagerung dieser Castoren hat es in sich: Jahrelang war absehbar, dass diese befristete Genehmigung auslaufen würde und ebenso klar war, dass eine Verlängerung nicht vom Himmel fallen würde, zumal sich die Sicherheitsanforderungen in den letzten Jahren erhöht haben. Zweimal verlängerte die Atomaufsicht in NRW die Notverordnung, nachdem die atomrechtliche Genehmigung ausgelaufen war. In der Hoffnung, der Betreiber würde beim Bundesamt für Strahlenschutz dafür sorgen, dass die erforderlichen Nachweise abgeliefert werden. Erst nachdem das auch im Sommer letzten Jahres nicht erfolgte, verfügte die Atomaufsicht, der Betreiber möge doch bitte die Alternativen zum weiteren Umgang mit – bzw. Verbleib – der hochradioaktiven Abfälle darlegen.

Auch das endete in einer Pleite: Nach einer externen Prüfung des wiederum verspätet vorgelegten “Detailberichts” (PDF) durch das FZJ gab es massive Kritik. Der Bericht sei an vielen Stellen weder belastbar noch nachvollziehbar.

Bis heute wartet das Bundesamt für Strahlenschutz auf weitere Unterlagen vom Betreiber in Jülich. Auf der BfS Homepage ist das nachzulesen: “Derzeit steht nach wie vor die Einreichung mehrerer wesentlicher Unterlagen durch das FZJ aus. Diese betreffen vor allen Dingen den Prüfpunkt Erdbebensicherheit – insbesondere den Nachweis, dass bei einem Erdbeben keine Bodenverflüssigung eintritt oder dass es im Fall der Bodenverflüssigung nicht zu einer Überschreitung der Planungswerte nach §§ 49, 50 StrlSchV kommt.”

Obwohl die eigentliche atomrechtliche Genehmigungsfrist bereits im Sommer 2013 auslief, legte der Betreiber erst am 29. April 2014 eine “gutachterliche Kurzstellungnahme” vor, die allerdings im “vereinfachten Verfahren” den Nachweis der ausreichenden Erdbebensicherheit nicht erbringen konnte. Erst Anfang 2013, so die im Rahmen einer Anfrage nach Umwelt-Informations-Gesetz (vom BUND NRW, das Gutachten ist hier als PDF zum download) rausgerückte Stellungnahme, habe es erste Untersuchungen gegeben.

Da in Folge eines Erdbebens eine Bodenverflüssigung nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde im Herbst/Winter 2013/2014 in “Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde BfS … ein umfangreiches Bohr- und Erkundungsprogramm mit Niederbringung von 4 tiefen Erkundungsbohrungen und 15 Drucksondierungen in unmittelbarer Nähe zum Gebäude 12.6 durchgeführt…”.

Die Ergebnisse wurden von einem eingeschalteten Gutachter ausgewertet. Da es im  “vereinfachten Verfahren” Lücken beim erforderlichen Nachweis in Sachen Bodenverflüssigung gab, wären also weitergehende genauere Untersuchungen erforderlich. (Siehe S. 2)

Hier allerdings muss es wiederum zu einem Problem gekommen sein. Denn im Bericht vom 31. Oktober 2014 zu den Handlungsmöglichkeiten für einen sicheren Verbleib der Castor-Behälter schreibt das FJZ an die Atomaufsicht in NRW in Sachen Erdbebenauslegung: “Allerdings hat das BfS mit Schreiben vom 19.09.2014 /3/mitgeteilt, dass die vom Sachverständigen des Forschungszentrums Jülich ermittelten Ausgangsparameter für die Bodenverflüssigungsnachweise nicht akzeptiert werden.” Danach wird von “Neuland”, von “keinen ausreichenden Erfahrungen” und darüber, dass es “offener denn je” sei, “ob der sicherheitstechnische Nachweis der Standsicherheit im Lastfall Erdbeben überhaupt erbracht werden kann” gesprochen. (Seite 4, Detailbericht, s.o.)

Was genau da zwischen dem FZJ und seinem Gutachter auf der einen und dem BfS auf der anderen Seite schief gegangen ist? Wissen wir nicht. Was seit dem passiert ist? Wissen wir nicht! Klar ist aber: Noch immer wartet das BfS wie oben dargestellt auf neue Unterlagen vom Betreiber des FZJ zur Frage der Erdbebensicherheit.

Und noch immer heißt es seitens der Behörden: Eine Entscheidung, was mit dem Atommüll passieren soll, habe der Betreiber zu treffen. Jeder Würstchenbudenbesitzer würde sich über soviel staatliche Geduld dankbar zeigen.

Ungenehmigter Zustand – Atommülllager im rechtsfreien Raum?

UPDATE 13/08/15: Bedeutsam aber ist die eingangs genannte Strafanzeige von Rainer Moormann, einem ehemaligen Mitarbeiter im FZJ. Er hat “wegen des Verdachts der schuldhaften Verursachung eines ungenehmigten Zustands bei der Lagerung von Kernbrennstoff … unter Berücksichtigung von § 328 StGB Anzeige gegen des Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ D 52425 Jülich)” bei der Staatsanwaltschaft Aachen erstattet. Ausführlich legt er in seiner Begründung dar, welcher möglicherweise absichtlich herbei geführter Versäumnisse bzw. Handlungen sich die Betreiber bedient haben, die nun zu diesem “rechtsfreien” Zustand bei der Lagerung der hochradioaktiven Abfälle führen. Spätestens seit dem 2. Juli 2014 ist dieser Zustand eingetreten, so Moormann, weil die bisherige Duldung nicht verlängert wurde und durch eine Räumungsanordnung ersetzt wurde. Diese ist aber wegen zahlreicher Gründe nicht durchführbar – vor allem aber auch, weil der Verladekran in der Lagerhalle in Jülich bis Ende 2016 wegen Mängeln nicht einsetzbar ist. Auch hier fehle derzeit die atomrechtliche Zulassung.

Dirk Seifert

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