Atommüll-Lager AKW Krümmel: „Erweiterung des baulichen Schutzes“ ohne Umweltprüfung und Öffentlichkeit

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Castor-Lager am Vattenfall-AKW Krümmel: Bauliche Nachrüstungen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Umwelt, stellt das Bundesamt für Strahlenschutz fest.

Für zwei von Vattenfall im Zusammenhang mit dem Atommüll-Castor-Lager am AKW Krümmel gestellte atomrechtliche Genehmigungsanträge ist nach Auffassung des Bundesamts für Strahlenschutz keine Umweltverträglichkeitsprüfung und damit auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Diese „Bekanntmachung“ teilte das Bundesamt für Strahlenschutz per Anzeige und auf seiner Homepage zwei Tage vor Heilig Abend mit. Dabei geht es im Rahmen „Sonstiger Einwirkungen Dritter“ (Anti-Terror-Schutz) bei einer Genehmigung um die „Erweiterung des baulichen Schutzes“. Im anderen Fall um Veränderungen an den Castorbehältern und den Beladevorgängen.

Was genau Vattenfall mit den beiden Genehmigungsanträgen erreichen bzw. verändern will, ist der Homepage des Bundesamts für Strahlenschutz nicht weiter zu entnehmen, obwohl dort die beiden folgenden Dokumente bzw. Links aufgelistet werden (abgerufen am 01.01.2016, 15.30Uhr). Hinter dem Link verbirgt sich in beiden Fällen lediglich die genannte Bekanntmachung.

Die Bekanntmachung, mit der das BfS darüber informiert, dass aus ihrer Sicht eine Umweltverträglichskeitsprüfung nicht erforderlich sei, ist auch hier zu finden (PDF, siehe auch hier im Text weiter unten). Insgesamt über die Genehmigungslage zum Standortlager in Krümmel informiert das BfS hier.

Die von Vattenfall beantragte Genehmigung zur „Erweiterung des baulichen Schutzes“ hat mit den seit 2011 erhöhten Anforderungen im Rahmen des Anti-Terror-Schutzes zu tun. Darauf verweist der Hinweis „SEWD“ (Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, sogenannte Sicherungsmaßnahmen) auf der Seite des BfS. Der Link führt auf die Homepage des Bundesumweltministeriums: „Zwischenlager werden nachgerüstet“.

Dort stellt das Ministerium zwar fest: „Eine veränderte Gefährdungslage für kerntechnische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland liegt nicht vor.“ Dennoch wurden im Sommer 2011 Nachrüstungen für alle Atommüll-Zwischenlager vereinbart: „Unter Leitung des Bundesumweltministeriums (BMU) haben sich die zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder mit Zwischenlagern, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Genehmigungsbehörde sowie Vertreter der Innenbehörden der Länder mit den Betreibern auf ein gemeinsames generisches Sicherungskonzept zur Nachrüstung verständigt. Dazu werden in den kommenden Jahren auch bauliche Maßnahmen an allen Zwischenlagern durchgeführt, deren Kosten von den Betreibern zu tragen sind. Zur Einhaltung des erforderlichen Schutzniveaus bis zur Fertigstellung der Nachrüstmaßnahmen wurden temporäre Maßnahmen festgelegt, die inzwischen an den Standorten weitgehend realisiert sind. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um administrative und personelle Maßnahmen.“

Keine veränderte Gefährdungslage – aber bauliche Nachrüstungen!

Eine unabhängige Prüfung z.B. von AnwohnerInnen ist ohne die Kenntnis der Anträge aber gar nicht möglich. So kann auch die Behördenentscheidung nicht nachvollzogen werden. Dies gilt umso mehr, als dass für die Genehmigungsanträge nach SEWD die Behörden nicht nur BürgerInnen keine Auskunft erteilen. Auch Gerichte bekommen derartige Unterlagen nicht zu Gesicht. Das führte im Falle des Castor-Lagers in Brunsbüttel zur Aufhebung der Genehmigung. Das aber war nur möglich, weil in Brunsbüttel bereits eine Klage gegen die erste Genehmigung betrieben worden war!

Dokumentation der Bekanntmachung:

„Bundesamt für Strahlenschutz

Bekanntmachung über eine Feststellung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Standort-Zwischenlager in Krümmel
(Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG)
vom 22. Dezember 2015

Die Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG hat beim Bundesamt
für Strahlenschutz für das Standort-Zwischenlager (SZL) in Krümme!
folgende Sachverhalte zur Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung
vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der 3. Änderungsgenehmigung
vom 9. Juli 2014 beantragt:

1. den Einsatz einer modifizierten Ausführungsform des Transport und
Lagerbehälters CASTOR® V/52 einschließlich zusätzlicher
Beladevarianten und Behälterinventare mit Schreiben vom
28. Mai 2008 sowie

2. die Erweiterung des baulichen Schutzes des SZL Krümmel mit
Schreiben vom 29. Juni 2011,

Im Rahmen der gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die
friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre
Gefahren (Atomgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom
15. Juli 1985 (BGBI. I S. 1565),, das zuletzt durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBI. I S. 2053) geändert worden
ist, durchzuführenden Genehmigungsverfahren war gemäß § 3e
Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit§ 3c UVPG in der Fassung
der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBI. I S. 94), das
zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBI.
I S. 2053) geändert worden ist, durch allgemeine Vorprüfung des
Einzelfalls zu ermitteln, ob die jeweilige Vorhabensänderung erhebliche
nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach§ 12 UVPG
zu berücksichtigen wären. In die für die jeweilige Vorhabensänderung
getrennt durchgeführte Vorprüfung wurden auch die früheren
Änderungen der Aufbewahrungsgenehmigung sowie die parallel
beantragten Sachverhalte für das SZL Krümmel einbezogen.

Die jeweils aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung
der Kriterien in· Anlage 2 zum UVP-Gesetz durchgeführten Vorprüfungen
des Einzelfalls haben ergeben, dass keine Verpflichtung
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Weder
durch den Einsatz von modifizierten CASTOR® V/52-Behältern
einschließlich zusätzlicher Beladevarianten und Behälterinventare
noch durch die Erweiterung des baulichen Schutzes des SZL Krümmel
sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten. Dies
gilt auch unter Berücksichtigung der früheren Änderungen sowie der
parallelen Vorhabensänderungen.

Gemäß § 3a UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.

Salzgitter, den 22. Dezember 2015

Bundesamt ·für Strahlenschutz
Im Auftrag
Pautzke“

Atommüll-Zwischenlagerung und Risiko: Minister Habeck – „Terror erhöht Druck, ein Endlager zu finden“

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Atommüll-Zwischenlager: Wegen der wachsenden Terrorgefahren mahnt Minister Robert Habeck (rechts im Bild) zur Eile bei der Endlagersuche.

„Terror erhöht Druck, ein Endlager zu finden“, titelt das Hamburger Abendblatt mit Bezug auf den für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständigen Minister Robert Habeck. Derzeit wird der hochradioaktive Atommüll in Castoren oberirdisch zwischengelagert, mit wachsenden Risiken. Frühestens 2050 könnte ein unterirdisches Lager in Betrieb gehen, vermutlich aber erst später. „Wir setzen voraus, dass diese Gesellschaft immer stabil sein wird und wir auch 2080 oder 2100 eine demokratisch aufgeschlossene, auf Konsens achtende und immer über die nötigen Mittel verfügende Gesellschaft sein werden“, warnt Habeck. Wer so warnt, muss auch über die Risiken bei der Zwischenlagerung sprechen.

Habecks Warnung ist berechtigt und höchst brisant (siehe auch hier KN). Doch es reicht nicht, in Sachen „Endlagerung“ auf die Tube zu drücken, wenn bereits heute die Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle zu einem immer größeren Risiko wird. Selbst wenn es gelingt – was viele Experten anzweifeln – bis 2050 ein unterirdisches Atommülllager in Betrieb zu nehmen: Was sind diese Terrorgefahren bei der Zwischenlagerung und wie sollen die oberirdischen Castor-Lager gesichert werden, bis es ein „Endlager“ gibt? Und ist es dann noch zu verantworten, dass AKWs wie Brokdorf, Grohnde und Co weiter am Netz bleiben und noch mehr Atommüll erzeugen? Habeck bleibt hier viele Antworten schuldig.

Geheimschutz und Sicherheit bei der Zwischenlagerung von Atommüll

Spätestens seit 2011 haben Bundesbehörden, Länder und Geheimdienste erhöhte Sicherungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr beschlossen, die derzeit an den Atomstandorten unter Ausschluss der Öffentlichkeit umgesetzt werden.

Die laufen unter dem Namen „Sonstige Einwirkungen Dritter“, kurz SEWD. Von Härtungen ist die Rede, Mauern werden an den Castor-Lagern nachgerüstet, Dächer von Gebäuden an AKWs wie in Brokdorf und Lingen (Emsland) mit Gerüsten ausgestattet, die die Landung von Hubschraubern verhindern sollen. Bis das umgesetzt ist, sollen administrative und personelle Maßnahmen für Sicherheit sorgen. Doch was das genau für Maßnahmen sind, darüber wird aus Gründen der Gefahren- bzw. Terror-Abwehr geschwiegen.

Mit fatalen Folgen, die die Grundrechte aus den Angeln zu heben drohen: Weil selbst Gerichte die Geheimschutz-Maßnahmen nicht mehr überprüfen können, hob das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel auf, weil zahlreiche Nachweise mangelhaft oder gar nicht erbracht waren. Die Behörden behaupten mit Hinweis auf den Geheimschutz die Sicherheit – überprüfen können weder BürgerInnen noch Gerichte, ob das stimmt.

Auch wenn es laut Behörden keine konkreten Gefährdungslagen gibt. Klar ist, dass die Terror-Gefahren nicht nur durch die weltweiten Konflikte und Selbstmord-Attentäter größer geworden sind. Auch die Waffen, mit denen Anschläge durchgeführt werden könnten, haben die Risiken drastisch verschärft. Auch das war Thema der Verhandlung und des Urteils im Verfahren des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Castor-Lager am AKW Brunsbüttel.

Vor diesem Hintergrund ist es kein Wunder, wenn an den Atommülllager-Standorten die Forderungen nach mehr Sicherheit lauter werden. Der Handlungsbedarf wächst also und immer größer wird das Dilemma zwischen Geheimschutz und Bürgerrechten: So sollen bei den anstehenden Rücktransporten für Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England die erforderlichen Genehmigungsverfahren an den Standortlagern in Ohu/Isar, Philippsburg, Brokdorf und Biblis unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Die Behörden sagen: Vor Ort würde sich durch den neuen Müll nichts ändern, daher sei eine neue Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich. Umgekehrt aber ist klar: Die Behörden wissen nicht, wie sie das Dilemma zwischen Geheimschutz und Grundrechten rechtsstaatlich lösen können und haben die Sorge, dass am Ende eine Genehmigung nicht erteilt werden könnte. Das Desaster wäre perfekt.

Das ungefähr ist der Hintergrund, über den schleswig-holsteins Umweltminister Habeck zwar nicht konkret spricht, auf den er aber Bezug nimmt, wenn er die wachsenden Terrorgefahren zum Anlass nimmt und mehr Tempo bei der „Endlagerung“ fordert.

Unterirdisches Atommülllager: Frühestens 2050 – wahrscheinlich aber später

Um das Jahr 2050 soll ein Atommülllager für die Ewigkeit gefunden und betriebsbereit sein. So jedenfalls ist es im Standortauswahlgesetz festgelegt und eine Atommüll-Kommission ist derzeit damit beschäftigt, die Kriterien für ein solches Dauerlager vorzubereiten und zu klären, wie dabei eine möglichst konsensorientierte und transparente Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden kann. Im Jahr 2031 soll dann nach einer vergleichenden Suche ein Standort ausgewählt werden.

Eines der entscheidenden Probleme: Immer noch halten mächtige Vertreter der Atomlobby am Standort Gorleben fest, obwohl dieser selbst nach Aussagen des amtierenden Wirtschaftsministers „politisch verbrannt“ ist. Gorleben endlich auszuschließen wäre die Grundlage für einen echten Neustart bei der Suche nach einem „Endlager“.

Die Inbetriebnahme eines Dauer-Lagers 2050 hält kaum jemand der Experten für realistisch. Das hat sich in den Debatten auch in der Atommüll-Kommission gezeigt, deren Mitglied Robert Habeck ist. Nicht nur ehemalige Vattenfall-Atommanager wie Bruno Thomauske halten den Zeitplan für unrealistisch. Auch Wolfram König, Chef des Bundesamts für Strahlenschutz und für alle derzeitigen Endlager-Projekte zuständig, hält den Termin 2050 für nicht einhaltbar.  Zu groß sind die Probleme, die mit der Standortsuche und der Anforderung, den Atommüll für eine Million Jahre möglichst sicher zu lagern, verbunden sind. Ein betriebsbereites Lager könnte daher auch erst mit einigen Jahren Verspätung zur Verfügung stehen. Und selbst wenn es bereit steht: Bis die Castoren mit ihrer hochradioaktiven Fracht nach und nach unter die Erde gebracht sind, werden weitere Jahrzehnte vergehen. Daran können noch so viele Appelle nicht einfach was ändern.

Bis dahin ist klar: Das Atomerbe wird in Form von rund 2.000 Castor-Behältern oberirdisch zwischengelagert werden müssen.

Und genau deshalb ist die Forderung von Seiten der Anti-Atom-Bewegung, jetzt über neue und verbesserte Sicherheitskonzepte bei der Zwischenlagerung nachzudenken, mehr als zwingend. Wer solche Warnungen, wie Habeck sie nun ausgesprochen hat, ernst nimmt, der kann und darf sich einer solchen Debatte um mehr Sicherheit bei der Atommülllagerung nicht verweigern. Erst recht dann nicht, wenn er um Vertrauen für staatliche Maßnahmen wirbt.

Widerruf, sonst Klage: Das Castor-Lager an den AKWs Gundremmingen auf dem Prüfstand

bild_gundremmingen_05Wenige Wochen nach dem Brunsbüttel-Castor-Urteil wird die Initiative „Zwischenlager Forum“ Klage gegen das Atommülllager an den AKWs in Gundremmingen erheben. Darüber berichtet heute auch die Süddeutsche Zeitung. Das Forum will „den Widerruf der Betriebsgenehmigung des Zwischenlagers beantragen. Und für den Fall, dass das Bundesamt für Strahlenschutz diesen Antrag ablehnt, ist die Initiative wild entschlossen, Klage einzureichen.“

Die SZ berichtet unter anderem: „“Die süddeutschen Zwischenlager sind ja noch viel windiger gebaut und somit megagefährlich“, sagt Forum-Sprecher Raimund Kamm und fordert: „Die müssen sich jetzt bewegen.“ Nach Kamms Angaben sind in Brunsbüttel die Hallenwände 1,20 Meter stark und die Decken 1,30 Meter. Die bayerischen Lager hätten dagegen nur eine Wanddicke von 85 Zentimeter und eine Deckenstärke von 55 Zentimeter. Ein anderer Vergleich fällt ebenfalls eindeutig aus: Während in Brunsbüttel derzeit neun Castoren-Behälter gelagert werden, sind es in Gundremmingen 42. Jeder Behälter enthält 52 Brennelemente. Insgesamt gibt es in Gundremmingen 192 Castor-Stellplätze, damit ist es das größte dezentrale Zwischenlager Deutschlands.“

Im Unterschied zu dem Castor-Lager in Brunsbüttel ist das Lager in Gundremmingen bestandssicher genehmigt. Betreiber RWE gibt sich nach außen daher gelassen. Doch auch RWE-Sprecher Jan-Peter Cirkel spricht nur davon, dass das Brunsbüttel-Urteil „keine unmittelbare Konsequenzen“ für Gundremmingen habe und verweist auf laufende Nachrüstungen in Form von zwei zusätzlichen Schutzmauern an den Längsseiten, um die Halle gegen Terroranschläge zu schützen. Entscheidend dürfte nun sein, was die mittelbaren Folgen aus dem Brunsbüttel-Urteil sein werden. Und da könnte eine Klage für viel Wirbel sorgen.

Die SZ berichtet außerdem, dass die Frage der Nachrüstungen für den „Zusatzschutz an den bayerischen Zwischenlagern in Grafenrheinfeld (88 Castorplätze) und Ohu (152) “ noch offen ist: Die Genehmigungsverfahren laufen noch. Weitere Berichte gibt es auf BR und SWR. Auch die Augsburger Allgemeine greift das Thema auf.

Die AA schreibt: „Das Forum hält die Lagerung im Gundremminger Zwischenlager indes für viel zu gefährlich. „Notwendige Sicherheitshinweise fehlen, dass der tödliche Atommüll auch bei einem Anschlag sicher eingeschlossen bliebe“, heißt es in einer Pressemitteilung der Bürgerinitiative. Einstimmig haben die Mitglieder jetzt drei Forderungen beschlossen. So soll jetzt ein neues, weniger gefährliches Zwischenlager gebaut werden. „Und das muss nicht am Standort Gundremmingen sein, jedoch in Bayern“, sagt Kamm. Zweitens fordern die Atomkraftgegner den Bau eines unterirdischen Endlagers. „Hauptstandortkriterium muss die Langzeitdichtheit der tiefengeologischen Schichten sein“, meint das Forum. Die dritte Forderung besteht darin, die Atommüll-Produktion sofort zu beenden. Da das Kernkraftwerk Gundremmingen auf absehbare Zeit keine Entsorgung habe, müsse der Betrieb sofort eingestellt werden. Gleiches, so Kamm, gelte im Übrigen für alle anderen Atommeiler in Deutschland.“

Forderungen, die sicherlich nicht nur in Bayern für viel Diskussionen sorgen werden.

umweltFAIRaendern.de dokumentiert die PM der Initiative:

„Einstimmiger Beschluss im FORUM-Treff
Bürger werden Antrag auf Widerruf der Genehmigung des Gundremminger Atommüll-Lagers stellen

In der überfüllten abendlichen Versammlung der Bürgerinitiative FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik wurde nach ausführlicher Diskussion einstimmig beschlossen: Die Lagerung des Atommülls im Gundremminger „Zwischenlager“ ist viel zu gefährlich. Notwendige Sicherheitsnachweise fehlen, dass der tödliche Atommüll auch bei einem Anschlag sicher eingeschlossen bliebe. Unsere Sorgen sind durch das höchstrichterliche „Brunsbüttel-Urteil“ vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Da die Bürgerinitiative keine eigene Klagebefugnis hat, bitten wir Nachbarn des AKW Gundremmingen den seit eineinhalb Jahren vorbereiteten Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung zu stellen. Die Bürgerinitiative wird die fachliche und juristische Arbeit organisieren und bezahlen.

3 + 1 Forderungen wurden diskutiert und ebenfalls einhellig beschlossen:

1. Neues weniger gefährliches Zwischenlager bauen! Da das Zwischenlager in Gundremmingen nicht sicher ist, muss ein wesentlich weniger gefährliches Zwischenlager gebaut werden. Und das muss nicht am Standort Gundremmingen sein. Jedoch in Bayern!
2. Unterirdisches Endlager bauen! Da oberirdische Zwischenlager immer viel gefährlicher als unterirdische Lager in geologischen Schichten sind, fordern wir, dass endlich ernsthaft ein bestmögliches unterirdisches Endlager in Deutschland gesucht und gebaut wird. Hauptstandortkriterium muss die Langzeitdichtheit der tiefengeologischen Schicht sein.
3. Atommüllproduktion sofort beenden! Da das AKW Gundremmingen keine Entsorgung hat und auf absehbare Zeit auch keine haben wird, muss die Produktion von Atommüll sofort beendet und der Betrieb eingestellt werden! Gleiches gilt für alle anderen deutschen AKW.

+ 1 Energiewende nicht abbremsen sondern beschleunigen! Wir müssen und können die Atomkraftwerke schnell abschalten. Und wir müssen und können zum Schutz des Klimas gerade die Kohleverbrennung kontinuierlich verringern. Dafür muss endlich ernst gemacht werden mit der Verbesserung der Energieeffizienz. Wir können unseren Energie- und speziell auch unseren Stromverbrauch durch intelligenteres Verhalten und Einsatz moderner Technik stark verringern und dabei sogar unseren Wohlstand halten. Und wir können mit schwungvollem Ausbau gerade der Solar- und Windenergie zügig Richtung 100 Prozent Erneuerbare Energien fortschreiten. Die von der Großen Koalition beschlossenen kleinen Ausbaupfade für Solar und Wind schädigen unsere Umwelt, unsere Wirtschaft und unser Land. Im Jahr 2030 können wir, wenn wir sowohl die Risiken der alten Energien ernst nehmen wie die Chancen der Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien nutzen, annähernd zu 100 Prozent unseren Strom aus Erneuerbaren Energien gewinnen. Das wird dann auch die kostengünstigste Stromversorgung sein. Denn Solar und Wind sind kostenlos und die Anlagen, um diese Naturenergie in Strom umzuwandeln, werden Dank technischer Fortschritte noch preiswerter. So machen wir unsere Energieversorgung enkeltauglich.“

Raimund Kamm (Vorstand)
FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager
und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.
Augsburg – Dillingen – Günzburg – Heidenheim – Ulm
www.atommuell-lager.de
www.facebook.com/pages/FORUM-gemeinsam-gegen-das-Zwischenlager-eV/152276034836072

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