Geheimsache SEWD: Zwischenlager, Atomtransporte und der Terrorschutz

Atomtransporte mit hochradioaktivem Abfall werden aus Jülich nicht vor 2019 erfolgen. Dabei gilt das Zwischenlager mit seinen 152 hochradioaktiven Castoren seit Jahren als unsicher, verfügt nicht mehr über eine Genehmigung nach Atomrecht und das von SPD und Grünen regierte Bundesland NRW hat die Räumung angeordnet. Statt die Sicherheitsstandards vor Ort in Jülich zu erhöhen, wird von Betreibern und Behörden ein Export in die USA oder der Abtransport nach Ahaus verfolgt. Doch daraus wird nun vorerst auch nichts. Neue Sicherheitsrichtlinien in Verbindung mit dem Terrorschutz (Westfälische Nachrichten) sorgen dafür, dass frühestens 2019 solche Atomtransporte stattfinden könnten. Um was es genau geht, unterliegt strengster Geheimhaltung. Was staatliche Stellen an Informationen zum Terrorschutz bzw. „Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ („SEWD“) sagen und was sie nicht sagen, ist im Folgenden als Hintergrundinformation nachzulesen.

Hubertus Zdebel: „Den Atommüll bekommen wir nicht mehr aus der Welt. Die neuen Bedrohungslagen sind aber ein zusätzlicher Grund, die noch laufenden Reaktoren sofort vom Netz zu nehmen! Und: Wir müssen uns über die Sicherheit bei den Zwischenlagern mehr Gedanken machen. Da derartige Schutzmaßnahmen im Detail geheim bleiben, hat die Öffentlichkeit keinerlei Möglichkeit einer Prüfung mehr. Ein Problem, das z.B. auch vor den Gerichten eine enorme Rolle spielt, wie das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager in Brunsbüttel gezeigt hat.“ (Im Klageverfahren vor dem OVG Schleswig zur Genehmigung des Castor-Zwischenlagers in Brunsbüttel hatten die Behörden die Vorlage diverser wichtiger Unterlagen mit dem Argument des Terrorschutzes verweigert)

  • Die „Endlager“-Kommission hat im Sommer 2017 eine Änderung für das Atomgesetz vorgeschlagen, in der die Exporte von Brennelementen wie denen aus Jülich untersagt werden sollen. In einem Beschluss der Bundesregierung zur Umsetzung der Kommissions-Empfehlungen ist diese Forderung nicht aufgegriffen worden. Allerdings soll die Umsetzung über eine Initiative der Fraktionen erfolgen. Die Beratungen dazu finden derzeit statt. Siehe auch: Bundesregierung schließt Atommüll-Export aus Jülich in die USA weiterhin nicht aus. Hubertus Zdebel fordert den Neubau einer Lagerhalle in Jülich.

Bereits die „Endlager“-Kommission hat in ihrem Bericht darauf verwiesen, dass es vor dem Hintergrund zahlreicher Herausforderungen eine Auseinandersetzung über die Vor- und Nachteile einer „konsolidierten Zwischenlagerung“ an mehreren größeren Standorten gebe müsse“ (S. 249, Drucksache 268). Gemeint sind damit neue verbesserte Zwischenlager, die dann die bisherigen ersetzen könnten.

„Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD)

Zuständig für diese Richtlinien, die unter dem Begriff „Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) laufen, ist das Bundesumweltministerium in Zusammenarbeit mit den Atombehörden der Bundesländer.

Neue Sicherheitsrichtlinien gelten nicht nur für Atomtransporte, sondern auch für die Zwischenlager mit hochradioaktiven Abfällen. Hierbei geht es im Behördenjargon nicht um die Sicherheit im technischen Sinn, sondern um die Sicherung im Sinne der Gefahrenabwehr (BfS/BfE). In der entsprechenden Richtlinie heißt es: „Eine Neufassung dieser Richtlinie wurde nach den Beschlüssen zur Nachrüstung der Zwischenlager, die aufgrund einer veränderten Erkenntnislage im Jahr 2011 getroffen wurden, notwendig.“ (siehe: Bekanntmachung zu der Richtlinie zur Sicherung von Zwischenlagern gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) (SEWD-Richtlinie Zwischenlager) – PDF, auf der Homepage des Bundesamts für Strahlenschutz BfS, und des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit BfE.)

Kein Terrorschutz im Zwischenlager Nord bel Lubmin möglich

Alle Zwischenlager werden derzeit entsprechend den neuen Terrorschutz-Anforderungen nachgerüstet. Dazu werden innen und außen z.B. neue Schutzmauern errichtet, die vor allem zur Abwehr panzerbrechender Waffen dienen. Ausnahme ist das Zwischenlager Nord bei Lubmin (Gemeinde Rubenow). Dort musste der Betreiber EWN ein geplantes Nachrüstkonzept bereits im Juli 2015 zurückziehen, weil die Schutzziele (siehe unten) nicht erreicht werden konnten. Hintergrund ist die bauliche Situation im Zwischenlager Nord. Dort ist die Lagerhalle für die hochradioaktiven Abfälle strukturell in einem Komplex mit dem Lagerbereich für leicht- und mittelaktiven Atommüll verbunden.

Hinter den Kulissen gehen fast alle Beteiligten davon aus, dass es dort zu einem Neubau eines Zwischenlagers kommen wird. Der Betreiber allerdings verzögert eine Entscheidung, obwohl der Schutz gegen Terrormaßnahmen nicht ausreichend ist. Lediglich mit „temporären Maßnahmen“ (v.a. mehr Sicherheitspersonal) wird dort eine Sicherung betrieben. Siehe dazu die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel u.a. und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6795 – Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle bei den Energie Werken Nord/Lubmin – Sicherungsmaßnahmen. Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort fest: „Grundsätzlich haben bauliche und sonstige technische Maßnahmen Vorrang vor personellen Maßnahmen.“ Bis heute hat sich jedoch in dieser Sache nichts getan. Dabei ist EWN zu 100 Prozent staatlich!

Terror-Schutzmaßnahmen auch an den AKWs

Auch an den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken sind in den letzten Jahren zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen worden. Sichtbar davon sind Gerüste auf den Dächern rund um die Reaktorkuppeln der Atommeiler, die offenbar verhindern sollen, dass Hubschrauber dort landen. Konkrete Aussagen dazu machen die Behörden aber auch in diesem Fall nicht. In der Antwort auf die Kleine Anfrage (18/6795, Fragen 12-16)) von Hubertus Zdebel dazu, teilt die Bundesregierung mit: „Zusätzlich zu den vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind ergänzende Sicherungseinrichtungen auf den Dachflächen der Atomkraftwerke im Leistungsbetrieb notwendig. Die technische Ausführung dieser Maßnahmen ist abhängig vom jeweiligen Kernkraftwerk und kann daher unterschiedlich ausfallen. Die Anträge zur Ergänzung der vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind entweder bereits abgearbeitet bzw. wurden oder werden in Kürze gestellt. Weitere Details der Maßnahme können in dieser Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht genannt werden, um Rückschlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden.“

Verschlusssache Terrorschutz

Weiter ist in der genannten Sicherungs-Bekanntmachung zu lesen, dass die Inhalte der Richtlinie nicht bekannt gemacht werden: „Die Neufassung der Richtlinie, die ab 1. Februar 2013 gültig ist, gebe ich hiermit bekannt. Sie ersetzt die Richtlinie „Sicherung von Zwischenlagern für bestrahlte Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren an Kernkraftwerksstandorten in Transport- und Lagerbehältern gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ vom 24.Oktober 2001 sowie die Unterlage „Sicherung von Zwischenlagern – relevante Einwirkungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und resultierende Nachrüstmaßnahmen“ vom 15. April 2011. Der Text der Richtlinie wird aufgrund der Einstufung als Verschlusssache nicht veröffentlicht.“

Das BfE/BfS erwähnt auf seiner Homepage explizit den gezielten Flugzeugabsturz. Den Einsatz von panzerbrechenden Waffen, die für die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel durch das OVG Schleswig und das Bundesverwaltungsgericht ebenso bedeutsam waren, erwähnt das BfS nicht gesondert! Siehe dazu hier auf der Homepage.

Willensgesteuerter Akt: Motivlagen, Tatszenarien, Suizidbereitschaft, Bewaffnung

Genehmigungen für Atomtransporte mit hochradioaktiven Abfällen wie denen aus Jülich sind vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bzw. neuerdings von Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) zu erteilen. Auf der Homepage ist zu lesen: „Willensgesteuerter Akt – Bei der Beurteilung der Gefahrenabwehr und Risikovorsorge ist die Frage der Ein­trittswahrscheinlichkeit eines schädigenden Ereignisses von besonderer Bedeutung. Bei SEWD kann nicht auf die im Bereich der technischen Anlagensicherheit verwendeten Methoden zurückgegriffen werden, da es bei SEWD-Ereignissen nicht um objektiv, d.h. natur- und ingenieurwissenschaftlich ermittelbare Versagens- oder Fehlerwahrscheinlichkeiten technischer Komponenten geht, sondern um die Wahr­scheinlichkeit einer Realisierung willensgesteuerter Ereignisse: Ob ein SEWD-Ereignis eintritt, hängt maßgeblich von den subjektiven Erwägungen und Entscheidungen des Störers ab.

Anstelle der objektiv ermittelten Versagenswahrscheinlichkeit ermitteln daher die zuständigen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder in einem festgelegten Verfahren, mit welchen Ereignissen möglicher Störer (Tatszenarien) zu rechnen ist. In diese, einer ständigen Überprüfung unterliegenden Einschätzung gehen dabei die verschiedensten Aspekte ein, wie z.B. erwartete Motivationslagen bei potentiellen Tätern, erwartete Größe einer Tätergruppe, Suizidbereitschaft von Tätern, mögliche Bewaffnung (objektiv erreichbar, verfügbar), mögliche allgemeine Hilfsmittel. Aus dieser Einschätzung werden konkrete Vorgaben abgeleitet und in der sogenannten SEWD-Richtlinie durch das Bundesumweltministerium (BMUB) festgelegt. Ihre wesentlichen Inhalte dürfen nicht bekannt gemacht werden, um potenziellen Tätern keine Anhaltspunkte zu geben. Das BfE hat diese Richtlinie in seinen Genehmigungsverfahren anzuwenden, legt sie jedoch nicht fest.“

Zur Festlegung dieser Maßnahmen berichtet auch das BMUB: „Inhaltlich werden Änderungen bestehender Richtlinien oder neue Vorgaben von Bund-Länder-Arbeitsgruppen unter Leitung des Bundesumweltministeriums erarbeitet und dann im Konsens in den übergeordneten Gremien sowohl der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden als auch der Innenbehörden behandelt und verabschiedet.

Die unmittelbar beteiligten Bund-Länder-Gremien im Bereich der Sicherung sind der Arbeitskreis Sicherung und die Kommission `Sicherung und Schutz kerntechnischer Einrichtungen´ (KoSikern). Beim Arbeitskreis Sicherung handelt es sich um einen Arbeitskreis des Fachausschusses Reaktorsicherheit des Länderausschusses für Atomkernenergie. Die KoSikern ist eine Kommission des Unterausschusses Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz.“

Grundsätzlich gilt laut BMUB für diese Schutzmaßnamen:

  • „Die Gewährleistung des erforderlichen Schutzes gegen SEWD ist Genehmigungsvoraussetzung gemäß Atomgesetz, für Zwischenlager im § 6 (2) Nr. 4.
  • Der erforderliche Schutz ist erfüllt, wenn die allgemeinen Schutzziele und die speziellen Schutzziele der jeweiligen kerntechnischen Anlage auch bei SEWD-Ereignissen erfüllt werden (siehe Schutzziele).
  • Zum Erreichen dieser Schutzziele sind anlagentypspezifische Sicherungsmaßnahmen notwendig, die in SEWD-Richtlinien festgelegt sind.
  • Die für alle Gegenmaßnahmen zu Grunde zu legenden Annahmen sind in einer separaten Richtlinie festgelegt (siehe Lastannahmen). Die Lastannahmen sind das Ergebnis einer Bedrohungsanalyse.
  • Der Betreiber erfüllt den erforderlichen Schutz, wenn er durch die von ihm getroffenen Maßnahmen für die Dauer bis zum wirkungsvollen Eingreifen der staatlichen Schutzkräfte (siehe Integriertes Sicherungs- und Schutzkonzept) die Schutzziele erfüllt.
  • Für technische Einrichtungen, welche in unterschiedlichen Anlagentypen genutzt werden wie z.B. die Beleuchtung, gibt es übergeordnete generische Regelungen.
  • Die sogenannten Rahmenpläne sichern eine schnelle Reaktion auf Ereignisse und die Anordnung zusätzlicher Maßnahmen bei veränderter Bedrohung oder akuter Gefahrenlage.

Alle deutschen Regelungen entsprechen den oder übertreffen die derzeitigen internationalen Empfehlungen.“

Hohe Bedeutung haben die Lastannahmen, die das BMUB folgendermaßen darstellt:

  • „sind Ergebnis einer Gefährdungsbewertung der Sicherheitsbehörden und einer daraus resultierenden Bedrohungsanalyse insbesondere der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden,
  • wurden von Experten verschiedener Sicherheitsbehörden, Gutachtern und Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden entwickelt,
  • legen die allen Maßnahmen zu Grunde liegenden Elemente der denklogisch möglichen Tatszenarien für einen präventiven Grundschutz fest,
  • beinhalten Täterverhalten und Tatabsichten, zu unterstellende Waffen und Hilfsmittel und die notwendigen Leistungs- und Mengenangaben,
  • werden mindestens alle drei Jahre regelmäßig evaluiert,
  • wurden nach dem 11.09.2001 deutlich erweitert und
  • sind in einer als Verschlusssache VS-Vertraulich eingestuften Richtlinie festgelegt.“

Als Schutzziele werden benannt:

„Schutzziele

Alle Maßnahmen der Sicherung kerntechnischer Anlagen und Einrichtungen stellen für die unterstellte Bedrohung die Einhaltung zweier allgemeiner Schutzziele sicher:

  • Eine Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge erheblicher Direktstrahlung oder infolge der Freisetzung einer erheblichen Menge radioaktiver Stoffe muss verhindert werden können.
  • Eine einmalige oder wiederholte Entwendung von Kernbrennstoffen in Mengen, mit denen ohne Wiederaufarbeitung und Anreicherung die Möglichkeit der unmittelbaren Herstellung einer kritischen Anordnung gegeben ist, muss verhindert werden können.“

Um diese zu erreichen gibt es laut BMUB ein:

„Integriertes Sicherungs- und Schutzkonzept

Maßnahmen des Betreibers und Maßnahmen des Staates sind aufeinander abgestimmt und eng verzahnt; dies ist seit 1977 bewährte Praxis. Eckpunkte des Konzepts sind:

  • Der Betreiber einer kerntechnische Anlage oder Einrichtung hat eine ausreichende Sicherung seiner Anlage nach dem Stand von Technik und Erkenntnislage der Sicherheitsbehörden zu gewährleisten und nachzuweisen.
  • Das Sicherungskonzept des Betreibers umfasst bauliche und sonstige technische, personelle und administrativ-organisatorische Sicherungsmaßnahmen, wird regelmäßig analysiert und begutachtet.
  • Sicherungsmaßnahmen des Betreibers sichern den Schutz nur für eine begrenzte Zeit, die sog. Verzugszeit, bis zum Eintreffen der Polizeikräfte.
  • Ergänzende Schutzmaßnahmen der Polizei sind erforderlich, um im Ereignisfall Einwirkungen Dritter wirkungsvoll beenden zu können.“

All das passiert in einer behördlichen Zuständigkeit, die das BMUB so darstellt:

„Behördliche Zuständigkeiten

Im Hinblick auf die Zuständigkeiten gilt folgendes:

  • Das Bundesumweltministerium ist für die Festlegung der generellen Anforderungen an die Sicherung zuständig. Diese Festlegung erfolgt durch intensive Abstimmung zwischen dem Bundesumweltministerium, den Innenbehörden, atomrechtlichen Landesbehörden, dem BfS und den Betreibern.
  • Das BfS ist die zuständige Genehmigungsbehörde nach § 6 Atomgesetz für Genehmigungen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen, also für alle Zwischenlager in Deutschland. Die Maßnahmen im Rahmen der Nachrüstung erfordern Änderungsgenehmigungen des BfS.
  • Die Genehmigung der erforderlichen Baumaßnahmen wird durch die für das Baurecht zuständigen Landesbehörden (in der Regel die Landratsämter) erteilt.
  • Für die Zustimmung zu den in der Zwischenzeit vorgesehenen temporären Maßnahmen sind die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder zuständig. Dabei handelt es sich um die entsprechenden Landesministerien, die die vom BfS genehmigten Zwischenlager beaufsichtigen.“

Atommüllkonferenz: Auf dem Prüfstand – Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle und der Strahlenschutz

Castoren-Fertigung bei GNS - Wie sehen die künftigen Anforderungen an die Zwischenlagerung aus? Foto: GNS
Castoren-Fertigung bei GNS – Wie sehen die künftigen Anforderungen an die Zwischenlagerung aus? Foto: GNS

Die Anti-Atom-Initiativen stellen auf ihrer nächsten Atommüllkonferenz (AMK) am 24. September in Göttingen die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle und den Strahlenschutz auf den Prüfstand. Atommülllager in Jülich und Brunsbüttel ohne ausreichende Atomrechts-Genehmigungen, der mögliche Neubau einer Castor-Halle in Lubmin, laufende Nachrüstungen im Zuge des Terrorschutzes an allen Zwischenlagern, fehlende heiße Zellen und die Erkenntnis, dass die Zwischenlagerung 80 und mehr statt der bislang genehmigten 40 Jahre dauern kann, werfen erhebliche sicherheitsrelevante Fragen auf. Der Atommüllreport plant außerdem für den 25. November eine Fachtagung zum Thema Zwischenlagerung. Zweites Schwerpunktthema der AMK ist die eher im Stillen laufende nationale Umsetzung der EU-Strahlenschutz-Richtlinie 2013/59/Euratom. Bis Februar 2018 muss die auch in der Bundesrepublik umgesetzt werden – mit der Möglichkeit, strengere Regelungen als die derzeit kritisierten zu treffen.

Hinter den Kulissen läuft längst eine Debatte bei Bundes- und Landesbehörden, wie es mit der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle weiter gehen kann. Weil die Sicherheit der Castor-Behälter angesichts neuer terroristischer Bedrohungen nicht mehr ausreicht, laufen als Sofort-Maßnahme derzeit an allen Standorten Nachrüstungen. Ausreichend dürften die nicht sein, denn vor allem im Süden der Republik erfüllen die Gebäude im errichteten Zustand kaum Sicherheitsfunktionen und sind daher strukturell nur in Ansätzen aufrüstbar.

Hinzu kommt: Die Zwischenlagerung wird spätestens mit den Erkenntnissen der „Endlager“-Kommission mindestens doppelt so lange dauern wie bislang geplant. Damit stellen sich auch an die Behälter neue Anforderungen. Last but not least: Mit dem Rückbau der Atommeiler verschwinden auch die Orte, an denen im bisherigen Zwischenlagerkonzept defekte Behälter repariert werden konnten. Heiße Zellen könnten das Problem lösen – kommt die Betreiber aber teuer. In Bund-Länder-Gremien und bei der Entsorgungskommission wird außerdem über eine „Konsolidierte Zwischenlagerung“ gesprochen. Gemeint ist der Ersatz der bisherigen 15 Zwischenlager durch Neubauten an 3 – 5 Standorten.

Zu einem solchen Neubau kann es schon in nächster Zeit kommen, denn in Lubmin bei den EnergieWerkenNord sind in der bestehenden Castor-Halle die Anti-Terror-Maßnahmen vermutlich nicht nachrüstbar. Ein entsprechendes Konzept der Betreiber ist gescheitert und vom Bundesamt für Strahlenschutz nicht akzeptiert worden. Seit dem Sommer 2015 sitzen die Betreiber nun an einem alternativen Plan, der auch den Neubau einer Zwischenlagerhalle beinhaltet und bei dem mit Blick auf eine verlängerte oberirdische Lagerzeit und den Herausforderungen beim Terror-Schutz auch grundsätzlich neue Bau-Konzepte in der Debatte sind. Klar dürfte sein: Kommt es in Lubmin zu einem solchen Neubau, steht auch die Sicherheit der bisherigen Zwischenlager auf dem Prüfstand.

Auch für das Zwischenlager am AKW Brunsbüttel dürfte sich diese Sicherheitsfrage neu stellen, nachdem das Oberverwaltungsgericht Schleswig und das Bundesverwaltungsgericht die Genehmigung aufgehoben haben. Sicherheitsnachweise seien nicht erbracht worden oder auch falsch erfolgt, hatte das Gericht geurteilt. Vattenfall bereitet gerade den neuen Genehmigungsantrag vor und muss erheblich nachbessern, um nach den neuen Sicherheitsanforderungen künftig eine Genehmigung zu erhalten. Kaum wahrscheinlich, dass für eine neue Genehmigung nicht auch gravierende bauliche Nachrüstungen erfolgen werden.

In Jülich, wo 152 hochradioaktive Castor ohne ausreichende atomrechtliche Genehmigung zwischenlagern, machen sich Betreiber und Behörden die Sache eher leicht: Statt eines Neubaus wollen sie dort den Atommüll entweder nach Ahaus oder in die USA verschieben.

Zweites Schwerpunktthema der Atommüllkonferenz ist die laufende Debatte um die Novellierung der Strahlenschutzverordnung entlang der entsprechenden EU-Richtlinie. Vor allem das Strahlentelex bringt hierzu viele Kommentare und Kritiken. Nicht nur der Strahlenschutz hinsichtlich des Betriebs von Atomanlagen ist von Bedeutung. Während der kommenden Abrissarbeiten bei den stillgelegten Atommeilern sollen Strahlenwerte wie zu Betriebszeiten gelten. Hinzu kommt, dass kontaminierte und sehr gering strahlende Abrissabfälle in großen Mengen unkontrolliert entweder wiederverwertet oder deponiert werden sollen. Die bislang geltenden Grenzwerte und Empfehlungen der Strahlenschutzverordnung sind aus Sicht der AtomkritikerInnen schon jetzt zu hoch und müssten deutlich gesenkt werden. Auch eine Fachtagung des Atommüllreports hat sich jüngst mit diesem Thema beschäftigt:

Hier als Dokumentation das Programm der 9. Atommüllkonferenz

24. September 2016

Programm

11.00 – 11.15 Uhr Eröffnungsplenum

Begrüßung, politische Einführung (Ursula Schönberger, Henning Garbers)

11.15 – 12.45 Uhr Fachdiskussionen

Zwischenlager für Kernbrennstoffe

Wie ist es um die Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente und wärmeentwickelnde Abfälle in der Bundesrepublik bestellt? Welche Probleme sind akut und welche Probleme zeichnen sich ab? Wie weit tragen Sicherheitskonzepte und wo gibt es Schwachstellen? Welche Szenarien zur Verlängerung oder Ausweitung bestehender Genehmigungen oder zur Errichtung neuer Zwischenlager werden diskutiert.

Referent: Wolfgang Neumann, intac Hannover
Moderation: Henning Garbers

Novellierung der Strahlenschutzverordnung

Der Rat der Europäischen Union hat die Richtlinie 2013/59/Euratom zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung erlassen. Diese Richtlinie ist bis zum 06.02.2018 in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umzusetzen. Wo zeichnen sich Veränderungen zum Vor- und zum Nachteil ab? Die Euratom-Richtlinie sieht Mindeststandards vor, die sich aber weiterhin an den vielfach kritisierten Grenzwertempfehlungen der ICRP orientieren. Das jeweils nationale Recht kann aber strenger sein. Gibt es noch Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen?

Referentin: Oda Becker, unabhängige Expertin für Risiken von Atomanlagen
Moderation: Ursula Schönberger

12.45 – 13.45 Uhr Mittagspause

13.45 – 16.00 Uhr Arbeitsgruppen

AG 1: Abschaltung – Stilllegung – Rückbau

→ HAW-Zwischenlager:

Technische/fachliche Erörterung der Problematik
Wer verfolgt welche Strategien? Wie positionieren wir uns? „Heiße Zellen”, Rücktransporte – beschleunigte Genehmigungsverfahren, Bereitstellung zur Zwischenlagerung (Brunsbüttel), Regionale Lager, NaPro-Bereitstellungslager

→ Input: Wolfgang Neumann, Intac Hannover
→ Moderation: Henning Garbers

AG 2: Gesellschaftliche Auseinandersetzung um Atommüll

→ Auseinandersetzung mit Ergebnis der Atommüll-Kommission und dem darauf folgenden Gesetzgebungsprozess: Welche Beteiligungsformate und andere Entwicklungen(z.B. nicht-öffentliches Auswahlverfahren, Behördenstruktur) kommen auf uns zu und was hat das für konkrete Folgen auf unsere Arbeit, Interessenkonflikte in der Bewegung
→ Input: Ulrike Donat
→ Moderation: Martin Donat

AG 3: Atommüllreport

→ Themen: Ergebnisse Rückstellungskommission, Redaktionstreffen
→ Input: Getrud Patan, Wolfgang Irrek
→ Moderation: Ursula Schönberger

16.00 – 17.00 Uhr Abschlussplenum

  • Berichte aus Workshops und Arbeitsgruppen
  • Aktionsvorschläge, konkrete Planungen
  • zweitägige oder häufigere Atommüllkonferenzen gewünscht?
  • Ausblick, Ankündigungen, Absprachen

Veranstaltungsort

Volkshochschule Göttingen, Bahnhofsallee 7, 37081 Göttingen

 

Rückbau AKW Biblis: BUND Hessen klagt gegen neue Atommüll-Halle

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Die beiden Reaktorblöcke des AKW-Biblis von RWE sollen abgerissen werden. Der BUND klagt wegen mangelnder Sicherheit und Intransparenz gegen eine neue Atommüllhalle am Standort. Foto: _setcookie_pixelio.de

Die im Zuge des Rückbaus der beiden abgeschalteten RWE-AKW-Blöcke in Biblis geplante neue Lagerhalle für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll kommt vor Gericht. Gegen die im April genehmigte Halle klagt jetzt der BUND Hessen. Teile der Sicherheitsbetrachtungen sind von der zuständigen Behörde zur Geheimsache erklärt und können daher derzeit nicht geprüft werden. Neben den Sicherheitsmängeln, die der Umweltverband beklagt, kritisiert der BUND auch die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung sowie mangelnde Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Genehmigungserteilung durch die hessische Atomaufsicht im grünen Umweltministerium.

Die FR berichtet über die Klage: „Mit der Klage will der BUND eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung erreichen. Die Vorgänge seien intransparent. Das Ministerium argumentiert mit den Erfordernissen an die Sicherheit: Aus Gründen der Geheimhaltung sei ein Teil der Genehmigungsunterlagen als Verschlusssache eingestuft. Das im April dieses Jahres genehmigte sogenannte LAW2- Lager soll Abfälle und Reste aus Betrieb und Abbau des Atomkraftwerks im südhessischen Biblis aufnehmen.“

Vor allem der Geheimschutz wird immer mehr zum Problem: So werden behördliche Sicherheitsbetrachtungen angestellt, deren Inhalt aber geheim gehalten. Am Ende sollen die BürgerInnen glauben, dass alles seine Richtigkeit bzw. Sicherheit hat. Rechtsstaatlich ist das eher ein Spiel am Rande des Erlaubten. In der Praxis liest sich das mit Blick auf die FR und der dort zitierten Behördensprecherin so: „Unter anderem seien dabei die Folgen des Absturzes einer Militärmaschine und die Auswirkungen hinsichtlich der Strahlenexposition betrachtet worden. Zur Genehmigung habe zudem ein „als Verschlusssache eingestufter Sicherungsbescheid“ gehört, sagt sie.

„Der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter ist gewährleistet.“ Nachzulesen sei dies in dem Genehmigungsbescheid, der auch dem BUND vorliege. „Dies gilt auch im Hinblick auf die Auswirkungen eines gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturzes.““

Amen? Nicht nur beim Rückbau der Biblis-Reaktoren sollen neue Atommülllager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle entstehen. Da sich die Inbetriebnahme des für diese Abfälle im Bau befindlichen „Endlagers“ im Schacht Konrad in Salzgitter immer wieder verzögert hat und in keinem Fall vor 2022 zur Verfügung stehen wird, planen die Atomkonzerne derzeit an fast allen abgeschalteten AKW-Standorten derartige neue Lagerhallen.

Militärschutz für belgische Atomanlagen: Wachsende Terror-Gefahren

AKW Tihange Huy koeltorens von Michielverbeek - CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons
Ab jetzt unter Militärschutz: Das belgische AKW Tihange. AtomkraftgegnerInnen fordern wegen der zahlreichen Risse im Block 2 die Abschaltung des Atommeilers. Foto: Huy koeltorens von Michielverbeek – CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons

Wachsende Terror-Gefahren führen dazu, dass Atomanlagen unter Militärschutz gestellt werden. Bereits im letzten Jahr war darüber aus Belgien berichtet worden. Jetzt hat der belgische Innenminister Jan Jambon angekündigt, „dass 140 Soldaten die AKW in Tihange bei Lüttich, Doel bei Antwerpen, aber auch das Institut für Radioelemente in Fleurus und das Studienzentrum für Kernenergie in Mol bewachen sollen. Daneben werde eine Spezialtruppe der Polizei gebildet und ausgebildet, um diese Aufgaben später übernehmen zu können, wie belgische Medien berichteten. Der Einsatz der Soldaten soll diese Zeit demnach überbrücken.“ (Aachener Zeitung). Nicht nur in Belgien, auch an Atomanlagen in Deutschland werden Anti-Terror-Maßnahmen verstärkt: Die Anlagen werden personell intensiver überwacht und an allen Standorten laufen derzeit Nachrüstmaßnahmen. „Militärschutz für belgische Atomanlagen: Wachsende Terror-Gefahren“ weiterlesen

Hochradioaktiver Atommüll: Zwischenlagerung auf dem Prüfstand

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Laufzeitverlängerung für Castoren mit hochradioaktivem Atommüll. Die Zwischenlagerung ist auf dem Prüfstand. Foto: Castor im Zwischenlager Brunsbüttel – Vattenfall

Die bisherige Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle steht vor dem Ende. Gutachter, Bundes- und Landesbehörden debattieren derzeit neue Konzepte für die Zwischenlagerung dieser brisanten Abfälle. Demnach soll die Anzahl der bisherigen Zwischenlager deutlich reduziert werden. Bereits Anfang letzten Jahres hatte das Bundesumweltministerium im „nationalen Entsorgungsprogramm“ von einem neuen „Eingangslager“ für ca. 500 Castoren gesprochen. Aber auch über „konsolidierte Zwischenlager“ wird derzeit intensiv debattiert. Gemeint ist damit: Von den derzeit 17 Castor-Lagern soll die Anzahl auf drei bis fünf Zwischenlager reduziert werden.   Hintergrund dafür sind nicht nur bestehende Sicherheitsdefizite (derzeit laufen überall Nachrüstungsmaßnahmen), befristete Genehmigungen oder das sich deutlich verzögernde „Endlager“ und damit erheblich längere Zwischenlagerzeiten. Auch neue Terrorszenarien erfordern ein neues Sicherheitskonzept.

Auch in der sogenannten „Endlager-Kommission“ ist das neue Zwischenlagerkonzept inzwischen Thema. Lange hatte sich die Kommission dagegen gesperrt. Man wollte sich vor allem auf das Thema „Endlagersuche“ konzentrieren, hieß es lange Zeit, obwohl Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände immer wieder betont hatten: Man könne keinen gesellschaftlichen Konsens erreichen, wenn nicht alle Probleme der Atommülllagerung auf den Tisch kommen. Damit war auch die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle an den AKW-Standorten bzw. in den zentralen Lagern Ahaus, Gorleben und Lubmin gemeint.

Nicht nur das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, mit dem die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde, sondern vor allem die Bundesregierung selbst, sorgte für einen Sinneswandel: Anfang 2015 legte das Bundesumweltministerium zur Umsetzung einer EU-Richtlinie das so genannte „Nationale Entsorgungsprogramm“ vor. Dort war erstmals von einem „Eingangslager“ am zu findenden „Endlager“ die Rede. Im Kleingedruckten war die Rede von 500 Castor-Behältern, die hier eingestellt werden sollten. Gleichzeitig räumte die Behörde ein, dass die Zwischenlagerung vermutlich länger dauern würde, als diese Lager genehmigt sind. Während für Gorleben und Ahaus die Genehmigungen bereits Mitte der 2030er Jahre auslaufen, sind die AKW-Standortlager bis ca. 2046/47 genehmigt. Im August 2015 beschloss die Bundesregierung dieses „Nationale Entsorgungsprogramm“ mit dem Hinweis darauf, dass die Ergebnisse unter dem Vorbehalt der Beratungen in der „Endlager“-Kommission stünden.

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Backmann, siehe unten

Auf ihrer 22. Sitzung am 15. Februar debattierte die Kommission mit der Vorlage eines Entwurfs zur Zwischenlagerung (PDF, Bearbeitungsstand 11.2.2016) für den zu erstellenden Bericht. (Dieser Entwurf ist noch in der Debatte, ein dritter Entwurf ist auf dem Weg.) Zu lesen ist dort aber, dass die derzeit praktizierte Zwischenlagerung auf den Prüfstand muss. Neben diversen genannten Anforderungen für die Zwischenlagerung heißt es dort: „Daneben gibt es weitere Berührungspunkte: In den Zwischenlagern müssen die Behälterinventare in einem Zustand bleiben, in welchem sie noch ggf. in die dem jeweiligen Endlagerkonzept entsprechenden Behälter umgeladen werden können und sie müssen transportierbar bleiben. Zeitlich muss die Auslagerung aus den Zwischenlagern mit der entsprechend dem Endlagerkonzept erforderlichen Konditionierung am Endlagerstandort abgestimmt sein. Eine Reihe von weiteren Entwicklungen ist zudem schwer vorhersehbar, etwa die Entwicklung hinsichtlich des Schutzes vor Einwirkungen Dritter, die in den letzten Jahren eine starke Dynamik entfaltet hat. All das spricht dafür, nicht nur die Endlagerung von HAW sondern auch dessen notwendige Zwischenlagerung auf den Prüfstand zu stellen.“

Eine Aussage, die man auch als Eingeständnis werten könnte, dass die Forderungen der Anti-Atom-Bewegung zur Atommüll-Debatte und der Kommission mehr als richtig waren. Doch offiziell gibt es dazu kein Statement. Stattdessen wird mit dem neuen Zauberwort „Konsolidierte Zwischenlagerung“ umschifft, was eigentlich Sache ist: So, wie heute betrieben, steht die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle vor dem Ende!

Hinter dem so unscheinbar wirkenden Nebensatz „etwa die Entwicklung hinsichtlich des Schutzes vor Einwirkungen Dritter, die in den letzten Jahren eine starke Dynamik entfaltet hat“ verbirgt sich nichts anderes als der Anti-Terror-Schutz. Seit 2011 haben sich Bundes- und Landesbehörden mit den Betreibern auf neue Sicherheitsanforderungen verständigt, weil von neuen Terrorszenarien auszugehen ist. An allen Standorten sollen daher Härtungen, neue zusätzliche Schutzmauern und Brandschutzmaßnahmen nachgerüstet werden. Bei einigen ist das bereits im Gange, bei anderen laufen die Genehmigungsverfahren noch.

Einzelheiten zu dem neuen Konzept einer Zwischenlagerung macht der Berichts-Entwurf der Kommission kaum, allerdings ist von den drei Kommissionsmitgliedern Armin Grunwald, Energiewendeminister Robert Habeck und Michael Sailer zu lesen: „Das impliziert eine Auseinandersetzung auch mit den Vor- und Nachteilen einer konsolidierten Zwischenlagerung an zwei bis drei größeren (bestehenden oder neuen) Standorten sowie mit einer Verbringung in ein Zwischenlager am Endlagerstandort in verschiedenen Varianten (Pufferlager für Teilmengen, Lager mit Kapazität für alle Behälter und Möglichkeit der parallelen Einlagerung).“

„Konsolidierte Zwischenlagerung“ nennen die Autoren nun also das Scheitern des bisherigen Zwischenlager-Konzeptes. Auch der E.on-Vertreter Fischer verschließt sich in seinem Vorschlag nicht diesen „konsolidierten Zwischenlagern“. Bei ihm heißt es: „In Abhängigkeit der zu diesem Zeitpunkt konkreter abzuschätzender Termine für die Inbetriebnahme des Eingangslagers bzw. für den Beginn der Einlagerung der radioaktiven Abfällen in das Endlager reicht das Spektrum der denkbaren Möglichkeiten gegebenenfalls dabei von einer weiteren notwendigen Zwischenlagerung an den existierenden Zwischenlagerstandorten bis hin zu einer konsolidierten Zwischenlagerung an einer reduzierten Zahl an Standorten.“

Wie umfangreich die Gründe dafür sind, das bisherige Zwischenlager-Konzept auf den Prüfstand zu stellen, macht auch der Chef der Atomaufsicht von Schleswig-Holstein, Jan Backmann, auf einer Veranstaltung des Niedersächsischen Umweltministers Stefan Wenzel deutlich. Sein Vortrag ist unter das Thema „Notwendige Zwischenlagerung – Zeit für ein neues Konzept?“ (PDF) gestellt. Darin spricht Backmann auch von „veränderten Rahmenbedingungen“ bei der „Endlager“-Suche durch den Atomausstieg 2011 und kommt zu der Aussage: „Planungshorizont für Zwischenlagerung: Verlängerungen zu unterstellen“. Es gehe um neue „Herausforderungen“ teilt Backmann mit und listet diese in einer Übersicht auf. Backmann zitiert dann ausführlich auch die Debatte in der Kommission und hält ebenfalls fest: „Notwendige Zwischenlagerung auf den Prüfstand stellen“.

Backmann zeigt in seinem Vortrag gleich drei Varianten der „Konsolidierten Zwischenlagerung“ auf. Er spricht dabei von dem „Eingangslager“ am Endlagerstandort, von der „Reduktion der bisherigen Standorte“ und über „Neue Zwischenlager in Großregionen“. Während im Kommissionsbericht allerdings von zwei bis drei neuen Zwischenlagern die Rede ist, spricht Backmann nun von „3 bis 5 Standorte“, die außerdem jeweils als Reparatureinrichtigung für defekte Castoren mit einer „Heißen Zelle“ ausgestattet sein sollen. Außerdem erwähnt er die „zusätzlichen Transporte“ als Nachteil. Als „ergänzende Forderungen“ nennt er auch: „Bundesweite Akzeptanz des Zwischenlagerkonzepts im gesellschaftlichen und politischen Raum“.

Auch der Physiker Wolfgang Neumann von der INTAC widmet sich auf der Veranstaltung ausführlich in einem Vortrag dem Thema Laufzeitverlängerung für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle (PDF, Hinweis: Die hier veröffentlichte Datei ist neuer, als die auf dem Server des NMU!). Für Neumann steht außer Frage, dass es zu einer längeren Zwischenlagerung als bislang geplant kommen wird. Deutlich verweist er auf die derzeit schon bestehenden Mängel bei der Zwischenlagerung im „Normalbetrieb“ und spricht hier nicht nur die Risiken hinsichtlich eines Versagens der Behälterdichtungen an. Dabei kritisiert er fehlende Untersuchungen ebenso wie reale Versuche zum Sicherheitsnachweis und teilt mit, dass es bislang bei zwei Sekundärdeckeldichtungen von Castoren in den USA und Südafrika zum Versagen gekommen wäre. Ausführlich begründet er, warum schon heute die vorhandenen Zwischenlager mit Heißen Zellen ausgerüstet werden müssten. Für ihn ist klar: „Eine Zwischenlagerung deutlich über 40
Jahre hinaus erfordert neue Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung“.

Neumann reflektiert die derzeitigen Varianten, spricht dabei von einer Variante, nach der in jedem Bundesland mit Atomkraftwerk ein neues Zwischenlager als Alternative zum bisherigen Konzept entstehen könnte. Ausdrücklich sagt er: Das wäre „politischer Sprengstoff“.

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