Anschlagsziel? Belgisches AKW Tihange – Foto: Huy koeltorens von Michielverbeek – CC BY-SA 3.0
„Belgische AKWs im Visier von Terroristen?“ (l´essentiel aus Luxemburg). Demnach soll der Leiter des Forschungs- und Entwicklungsprogramms für belgische Kernenergie höchstwahrscheinlich unter Überwachung der Pariser Terrorzelle gestanden haben. „Das berichtet am Mittwoch die belgische Tageszeitung DH und beruft sich auf eine in Belgien eröffnete Untersuchung und auf «sehr gute Quellen». Demnach gebe es ein Video von der Dauer von etwa zehn Stunden aus dem Monat Dezember. In dem Video sehe man Bilder einer Kamera, die «sehr genau auf die Tür einer Wohnung in Flandern gerichtet» war. Die Wohnung des Leiters des belgischen Forschungs- und Entwicklungsprogramm für Kernenergie.“ Bereits vor einem Jahr, im Januar 2015, meldete der „Volksfreund.de„, dass das belgische Atomkraftwerk in Tihange offenbar als Reaktion auf Terror-Warnungen unter Militärschutz worden war: „55 Soldaten werden ab Donnerstag in Lüttich und Verviers zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit eingesetzt, berichtet der Belgische Rundfunk online. 15 von ihnen übernehmen die Bewachung des Atomkraftwerks in Tihange.“ „Belgische Atommeiler als Terrorziele – Militär im Einsatz?“ weiterlesen
Brennelement Zwischenlager Ahaus für hochradioaktiven Atommüll (04.2007). Nun soll Sicherheit nachgerüstet werden. Foto GNS
Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle: „Sicherheit hat einen Namen: CASTOR®„, schreibt die Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS) auf ihrer Homepage. Doch das ist Schnee von gestern. Waren sie einst offiziell Garant gegen so ziemlich jede „Einwirkung von außen“, reichen sie heute angesichts neuer Terrorszenarien, den Fähigkeiten moderner Waffen, aber auch dem (gezielten) Absturz von schweren Großraumflugzeugen wie dem A380 nicht mehr aus, um die Sicherheit der Menschen vor den radioaktiven Folgen im Falle eines Angriffs oder Unfalls zu gewährleisten. Seit 2011 gehen Bundes- und Landesbehörden von neuen Gefährdungssituationen aus. Im Zwischenlager Ahaus in Nordrhein-Westfalen werden daher jetzt Abflusskanäle für Kerosin und neue Schutzmauern nachgerüstet, um die gröbsten Sicherheitsmängel aufzufangen. Auch an den anderen Zwischenlagern wird Sicherheit nachgerüstet.
Das Bundesamt für Strahlenschutz weist aus seiner Homepage unter dem Reiter „Aufbewahrungsgenehmigungen“ auf die vor wenigen Tagen erteilte Genehmigung für die Sicherheits-Nachrüstungen hin. Dort nennt man das aber lieber „Optimierungen“, weil das offenbar irgendwie freundlicher klingt. Zu lesen ist dort: „7. Änderungsgenehmigung: Das BfS erteilte die 7. Änderungsgenehmigung am 8. Februar 2016. Mit ihr wird der GNS und der BZA die Erweiterung des baulichen Schutzes des TBL Ahaus gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) gestattet. Die beabsichtigten Maßnahmen dienen der Optimierung der Sicherungsmaßnahmen. Zu ihrer Realisierung ist auch eine baurechtliche Genehmigung durch die Stadt Ahaus erforderlich.“
Entsprechende Nachrüstungen finden derzeit an allen Zwischenlagern mit hochradioaktiven Abfällen statt, entsprechende Anträge sind entweder gestellt oder werden bereits umgesetzt. In Lubmin bei den EnergieWerkenNord scheiterten die Planungen allerdings. Dort sind die zu erreichenden Schutzziele offenbar mit den geplanten Maßnahmen nicht möglich. Möglicherweise muss hier sogar ein neues Lager gebaut werden: Fehlender Terrorschutz: Neues Atommülllager für hochradioaktiven Abfall in Lubmin/Greifswald? Auch in Jülich bestehen Sicherheitsmängel. Nachrüstungen wie in Ahaus sind auch in Gorleben beantragt, aber offenbar noch nicht genehmigt. Siehe GNS und auch hier.
Das klingt irgendwie unspektakulär. Hinter dem Kürzel SEWD verbirgt sich nichts anderes als im Rahmen von Geheimschutzmaßnahmen geplanter Anti-Terror-Schutz. Und die vermeintlichen Optimierungen sind nichts anderes als erhebliche Nachrüstungen, die durchaus ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichtkeits-Beteiligung nach Atomrecht erfordert hätten. Denn immerhin geht es darum, Maßnahmen zur Abwehr von Risiken umzusetzen, deren Eintritt höhere Auswirkungen für die Bevölkerung in der Umgebung der Anlage hätten.
Nachgerüstet werden am Zwischenlager in Ahaus einerseits Schutzwände um die Lagerhalle herum. Diese sind erforderlich, weil der Einsatz moderner panzerbrechender Waffen nicht nur die bisherigen Wände einfach durchschlagen würde, sondern dahinter befindliche Castor-Behälter gleich mit. Um das zu verhindern, werden nun neue gegen Panzerfaust-Beschuss besser gesicherte Schutzwände vor den Gebäudewänden errichtet.
Damit aber nicht genug: Nachgerüstet werden auch Kerosinabläufe. Neben der Einschlagskraft eines großen Flugzeugs Marke A380 ist vor allem die enorme Menge Treibstoff in diesen Maschinen entscheidend für den möglichen Unfallverlauf. Schäden an den Castoren nach einem Flugzeug-Einschlag, plus ein lang andauerndes Feuer durch das Kerosin, könnten schnell zur Nuklear-Katastrophe werden. Die Castoren müssen lediglich bei einer Temperatur von 800 Grad Celsius eine halbe Stunde lang halten. Danach könnten die Dichtungen versagen. Deshalb muss das nach einem Einschlag eindringende Kerosin möglichst schnell von den Castoren weg geleitet werden.
Mit den Bauarbeiten soll im zweiten Quartal dieses Jahres begonnen werden. „Bis dahin müsse noch die umfangreiche Ausschreibung abgewickelt werden. Die Pläne für den Bau der Schutzmauer rund um das BZA hatte die Betreibergesellschaft GNS 2012 vorgestellt. Durch das zusätzliche Bauwerk soll das Zwischenlager besser vor terroristischen Angriffen geschützt werden“, heißt es in der Münsterland-Zeitung. Da das Vorhaben durch die Stadt Ahaus als zuständige Baubehörde bereits am 11.01.2016 bewilligt wurde, kann nun mit den konkreten Vorbereitungen für die Baumaßnahmen begonnen werden.
Doch es bleibt die Frage: Reichen die Maßnahmen aus? Eine Bewertung dieser für die Bevölkerung entscheidenden Frage ist nicht möglich, denn sämtliche Details der vorgenommenen Nachrüstungen werden im Geheimen geplant und durchgeführt.
Die örtliche BI in Ahaus hat ihre Zweifel und bezeichnet die Maßnahmen als „eine halbe Sache“. In der Münsterland-Zeitung heißt es: „Für Felix Ruwe von der Bürgerinitiative Kein Atommüll in Ahaus bleibt die Mauer nur eine halbe Sache. „Um es freundlich auszudrücken“, sagt Ruwe. Die GNS rechne mit gezielten Flugzeugabstürzen. „Um sich davor zu schützen, reicht so eine Mauer aber nicht aus. Schutz gegen Flugzeugabstürze kann es nur durch unterirdische Anlagen geben“, so Ruwe weiter. Der Bau der Mauer sei nur ein Behelf, der auch etwa gegen panzerbrechende Waffen kaum ausreiche. „Aber auch das ist seit Jahren bekannt“, erklärt Ruwe.“
Auch die BI Lüchow Dannenberg meldet sich zu Wort. Auch dort befindet sich ein überirdisches Zwischenlager mit über 100 hochradioaktiven Castoren. In einer Pressemeldung vom 9.2.16 stellt die BI fest: „In Ahaus geht es los, doch was ist mit Gorleben?“
Atommüll-Zwischenlager: Neue Mauern gegen den Terror. Foto: Reiner Flassig, CC-by-sa 2.0/de
An allen Atommüll-Zwischenlagern mit hochradioaktiven Abfällen laufen Genehmigungsverfahren bzw. Baumaßnahmen, um die Sicherheit zu verbessern. Das geschieht weitgehend im Geheimen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Grund: Seit spätestens 2011 gelten neue Anforderungen für den erforderlichen Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD). Dabei spielt der Anti-Terror-Schutz eine herausragende Rolle, sowohl, was gezielte Flugzeugabstürze als auch den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen angeht. Auch am Castor-Zwischenlager in Ahaus steht die Genehmigung entsprechender Maßnahmen bevor.
Die Münstersche Zeitung berichtet vor wenigen Tagen über den Stand der Dinge. Demnach steht die Genehmigung für Nachrüstungen im Zwischenlager Ahaus kurz bevor. Da geht es um eine zusätzliche Schutzmauer, aber auch um Maßnahmen, die dafür sorgen sollen, dass das Kerosin nach einem Flugzeugabsturz auf das Castor-Lager schneller abfließen kann.
Wann mit den geplanten Baumaßnahmen dann nach der Genehmigungserteilung durch das Bundesamt für Strahlenschutz begonnen werden kann, ist offen, berichtet die MZ: „Aber auch danach könne nicht direkt vom Baubeginn gesprochen werden: „Ob dann die Bagger direkt anrollen, ist nicht klar“, so Rosen. „Die gesamten Arbeiten müssen ja auch nach der Genehmigung erst einmal ausgeschrieben werden“, erklärt er. Das sei jetzt noch nicht möglich. Denn: Aktuell wisse man ja noch nicht einmal, was genau in der baurechtlichen und der atomrechtlichen Genehmigung stehen würde. Erst danach könne man den eigentlichen Bau der Schutzmauer vorbereiten. Doch selbst wenn die Arbeiten beginnen, werde nicht direkt sichtbar am BZA gebaut: Zunächst müssten erst einmal die geplanten Kerosinablaufkanäle in die Hallenwände gebohrt werden. Das geschehe von innen und sei von außen nicht zu sehen. Erst danach sollen die Vorarbeiten für die geplante, rund zehn Meter hohe Schutzmauer rund um das Atommüll-Zwischenlager beginnen.“ Mit dem Bau der Mauer soll noch 2016 begonnen werden.
Bei den Genehmigungsverfahren ist die Öffentlichkeit außen vor. Obwohl die Maßnahmen die Sicherheit der Zwischenlager erhöhen sollen weil offenbar mit deutlich massiveren Angriffsmöglichkeiten gerechnet wird, können betroffene BürgerInnen keinen Einblick in die geplanten Maßnahmen nehmen oder gar gerichtliche Überprüfungen auf den Weg bringen. Sämtliche Maßnahmen gelten im Rahmen der Terror-Abwehr als geheim. So ist eine sachverständige Überprüfung unabhängiger Experten nicht möglich. Behörden und deren Fachleute entscheiden unter Ausschluss der Öffentlichkeit. So wird eine öffentliche Sicherheitsdebatte unmöglich.
Nicht nur bei den Zwischenlagern stellt sich aber die Frage, ob die Maßnahmen ausreichen bzw. das leisten, was sie verhindern sollen oder ob nicht grundsätzlich über neue Formen der Zwischenlagerung nachgedacht werden muss. Das Problem wird besonders bei den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken deutlich. So wurden am AKW Brokdorf auf sämtlichen Dächern rund um die Reaktorkuppel Konstruktionen errichtet. Die Behörden schweigen zu den Gründen für diese Maßnahme, aber es braucht nicht viel Fantasie um sich auszumalen, warum: Ein mit modernen Panzerfäusten ausgestattetes Terrorkommando soll daran gehindert werden, auf einem Dach direkt an der Reaktorkuppel zu landen.
Es ist logisch, dass die Behörden also davon ausgehen, dass ein solcher Angriff verheerende Folgen haben würde. Daher die Schutz-Maßnahme. Die Frage aber steht im Raum: Reicht das aus, um einen solchen Angriff zu verhindern? Könnte das Kommando nicht ebenso gut an anderen geeigneten Stellen in der Nähe landen? Das Problem wird klar: Wenn mit Sicherheitsnachrüstungen eine Abwehr gar nicht möglich ist, dann müssen die Reaktoren vom Netz. Genau darüber aber wollen die Behörden offenbar keine Debatte.
Castor-Lager am Vattenfall-AKW Krümmel: Bauliche Nachrüstungen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Umwelt, stellt das Bundesamt für Strahlenschutz fest.
Für zwei von Vattenfall im Zusammenhang mit dem Atommüll-Castor-Lager am AKW Krümmel gestellte atomrechtliche Genehmigungsanträge ist nach Auffassung des Bundesamts für Strahlenschutz keine Umweltverträglichkeitsprüfung und damit auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Diese „Bekanntmachung“ teilte das Bundesamt für Strahlenschutz per Anzeige und auf seiner Homepage zwei Tage vor Heilig Abend mit. Dabei geht es im Rahmen „Sonstiger Einwirkungen Dritter“ (Anti-Terror-Schutz) bei einer Genehmigung um die „Erweiterung des baulichen Schutzes“. Im anderen Fall um Veränderungen an den Castorbehältern und den Beladevorgängen.
Was genau Vattenfall mit den beiden Genehmigungsanträgen erreichen bzw. verändern will, ist der Homepage des Bundesamts für Strahlenschutz nicht weiter zu entnehmen, obwohl dort die beiden folgenden Dokumente bzw. Links aufgelistet werden (abgerufen am 01.01.2016, 15.30Uhr). Hinter dem Link verbirgt sich in beiden Fällen lediglich die genannte Bekanntmachung.
Aufbewahrung von Köchern mit Sonderbrennstäben in Behältern der Bauart CASTOR® V/52
Die Bekanntmachung, mit der das BfS darüber informiert, dass aus ihrer Sicht eine Umweltverträglichskeitsprüfung nicht erforderlich sei, ist auch hier zu finden (PDF, siehe auch hier im Text weiter unten). Insgesamt über die Genehmigungslage zum Standortlager in Krümmel informiert das BfS hier.
Die von Vattenfall beantragte Genehmigung zur „Erweiterung des baulichen Schutzes“ hat mit den seit 2011 erhöhten Anforderungen im Rahmen des Anti-Terror-Schutzes zu tun. Darauf verweist der Hinweis „SEWD“ (Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, sogenannte Sicherungsmaßnahmen) auf der Seite des BfS. Der Link führt auf die Homepage des Bundesumweltministeriums: „Zwischenlager werden nachgerüstet“.
Dort stellt das Ministerium zwar fest: „Eine veränderte Gefährdungslage für kerntechnische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland liegt nicht vor.“ Dennoch wurden im Sommer 2011 Nachrüstungen für alle Atommüll-Zwischenlager vereinbart: „Unter Leitung des Bundesumweltministeriums (BMU) haben sich die zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder mit Zwischenlagern, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Genehmigungsbehörde sowie Vertreter der Innenbehörden der Länder mit den Betreibern auf ein gemeinsames generisches Sicherungskonzept zur Nachrüstung verständigt. Dazu werden in den kommenden Jahren auch bauliche Maßnahmen an allen Zwischenlagern durchgeführt, deren Kosten von den Betreibern zu tragen sind. Zur Einhaltung des erforderlichen Schutzniveaus bis zur Fertigstellung der Nachrüstmaßnahmen wurden temporäre Maßnahmen festgelegt, die inzwischen an den Standorten weitgehend realisiert sind. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um administrative und personelle Maßnahmen.“
Keine veränderte Gefährdungslage – aber bauliche Nachrüstungen!
Eine unabhängige Prüfung z.B. von AnwohnerInnen ist ohne die Kenntnis der Anträge aber gar nicht möglich. So kann auch die Behördenentscheidung nicht nachvollzogen werden. Dies gilt umso mehr, als dass für die Genehmigungsanträge nach SEWD die Behörden nicht nur BürgerInnen keine Auskunft erteilen. Auch Gerichte bekommen derartige Unterlagen nicht zu Gesicht. Das führte im Falle des Castor-Lagers in Brunsbüttel zur Aufhebung der Genehmigung. Das aber war nur möglich, weil in Brunsbüttel bereits eine Klage gegen die erste Genehmigung betrieben worden war!
Bekanntmachung über eine Feststellung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Standort-Zwischenlager in Krümmel (Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG) vom 22. Dezember 2015
Die Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG hat beim Bundesamt für Strahlenschutz für das Standort-Zwischenlager (SZL) in Krümme! folgende Sachverhalte zur Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der 3. Änderungsgenehmigung vom 9. Juli 2014 beantragt:
1. den Einsatz einer modifizierten Ausführungsform des Transport und Lagerbehälters CASTOR® V/52 einschließlich zusätzlicher Beladevarianten und Behälterinventare mit Schreiben vom 28. Mai 2008 sowie
2. die Erweiterung des baulichen Schutzes des SZL Krümmel mit Schreiben vom 29. Juni 2011,
Im Rahmen der gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBI. I S. 1565),, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBI. I S. 2053) geändert worden ist, durchzuführenden Genehmigungsverfahren war gemäß § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit§ 3c UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBI. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBI. I S. 2053) geändert worden ist, durch allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zu ermitteln, ob die jeweilige Vorhabensänderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach§ 12 UVPG zu berücksichtigen wären. In die für die jeweilige Vorhabensänderung getrennt durchgeführte Vorprüfung wurden auch die früheren Änderungen der Aufbewahrungsgenehmigung sowie die parallel beantragten Sachverhalte für das SZL Krümmel einbezogen.
Die jeweils aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der Kriterien in· Anlage 2 zum UVP-Gesetz durchgeführten Vorprüfungen des Einzelfalls haben ergeben, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Weder durch den Einsatz von modifizierten CASTOR® V/52-Behältern einschließlich zusätzlicher Beladevarianten und Behälterinventare noch durch die Erweiterung des baulichen Schutzes des SZL Krümmel sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der früheren Änderungen sowie der parallelen Vorhabensänderungen.
Gemäß § 3a UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
Atommüll-Zwischenlager: Wegen der wachsenden Terrorgefahren mahnt Minister Robert Habeck (rechts im Bild) zur Eile bei der Endlagersuche.
„Terror erhöht Druck, ein Endlager zu finden“, titelt das Hamburger Abendblatt mit Bezug auf den für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständigen Minister Robert Habeck. Derzeit wird der hochradioaktive Atommüll in Castoren oberirdisch zwischengelagert, mit wachsenden Risiken. Frühestens 2050 könnte ein unterirdisches Lager in Betrieb gehen, vermutlich aber erst später. „Wir setzen voraus, dass diese Gesellschaft immer stabil sein wird und wir auch 2080 oder 2100 eine demokratisch aufgeschlossene, auf Konsens achtende und immer über die nötigen Mittel verfügende Gesellschaft sein werden“, warnt Habeck. Wer so warnt, muss auch über die Risiken bei der Zwischenlagerung sprechen.
Habecks Warnung ist berechtigt und höchst brisant (siehe auch hier KN). Doch es reicht nicht, in Sachen „Endlagerung“ auf die Tube zu drücken, wenn bereits heute die Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle zu einem immer größeren Risiko wird. Selbst wenn es gelingt – was viele Experten anzweifeln – bis 2050 ein unterirdisches Atommülllager in Betrieb zu nehmen: Was sind diese Terrorgefahren bei der Zwischenlagerung und wie sollen die oberirdischen Castor-Lager gesichert werden, bis es ein „Endlager“ gibt? Und ist es dann noch zu verantworten, dass AKWs wie Brokdorf, Grohnde und Co weiter am Netz bleiben und noch mehr Atommüll erzeugen? Habeck bleibt hier viele Antworten schuldig.
Geheimschutz und Sicherheit bei der Zwischenlagerung von Atommüll
Spätestens seit 2011 haben Bundesbehörden, Länder und Geheimdienste erhöhte Sicherungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr beschlossen, die derzeit an den Atomstandorten unter Ausschluss der Öffentlichkeit umgesetzt werden.
Die laufen unter dem Namen „Sonstige Einwirkungen Dritter“, kurz SEWD. Von Härtungen ist die Rede, Mauern werden an den Castor-Lagern nachgerüstet, Dächer von Gebäuden an AKWs wie in Brokdorf und Lingen (Emsland) mit Gerüsten ausgestattet, die die Landung von Hubschraubern verhindern sollen. Bis das umgesetzt ist, sollen administrative und personelle Maßnahmen für Sicherheit sorgen. Doch was das genau für Maßnahmen sind, darüber wird aus Gründen der Gefahren- bzw. Terror-Abwehr geschwiegen.
Mit fatalen Folgen, die die Grundrechte aus den Angeln zu heben drohen: Weil selbst Gerichte die Geheimschutz-Maßnahmen nicht mehr überprüfen können, hob das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel auf, weil zahlreiche Nachweise mangelhaft oder gar nicht erbracht waren. Die Behörden behaupten mit Hinweis auf den Geheimschutz die Sicherheit – überprüfen können weder BürgerInnen noch Gerichte, ob das stimmt.
Auch wenn es laut Behörden keine konkreten Gefährdungslagen gibt. Klar ist, dass die Terror-Gefahren nicht nur durch die weltweiten Konflikte und Selbstmord-Attentäter größer geworden sind. Auch die Waffen, mit denen Anschläge durchgeführt werden könnten, haben die Risiken drastisch verschärft. Auch das war Thema der Verhandlung und des Urteils im Verfahren des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Castor-Lager am AKW Brunsbüttel.
Vor diesem Hintergrund ist es kein Wunder, wenn an den Atommülllager-Standorten die Forderungen nach mehr Sicherheit lauter werden. Der Handlungsbedarf wächst also und immer größer wird das Dilemma zwischen Geheimschutz und Bürgerrechten: So sollen bei den anstehenden Rücktransporten für Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England die erforderlichen Genehmigungsverfahren an den Standortlagern in Ohu/Isar, Philippsburg, Brokdorf und Biblis unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Die Behörden sagen: Vor Ort würde sich durch den neuen Müll nichts ändern, daher sei eine neue Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich. Umgekehrt aber ist klar: Die Behörden wissen nicht, wie sie das Dilemma zwischen Geheimschutz und Grundrechten rechtsstaatlich lösen können und haben die Sorge, dass am Ende eine Genehmigung nicht erteilt werden könnte. Das Desaster wäre perfekt.
Das ungefähr ist der Hintergrund, über den schleswig-holsteins Umweltminister Habeck zwar nicht konkret spricht, auf den er aber Bezug nimmt, wenn er die wachsenden Terrorgefahren zum Anlass nimmt und mehr Tempo bei der „Endlagerung“ fordert.
Unterirdisches Atommülllager: Frühestens 2050 – wahrscheinlich aber später
Um das Jahr 2050 soll ein Atommülllager für die Ewigkeit gefunden und betriebsbereit sein. So jedenfalls ist es im Standortauswahlgesetz festgelegt und eine Atommüll-Kommission ist derzeit damit beschäftigt, die Kriterien für ein solches Dauerlager vorzubereiten und zu klären, wie dabei eine möglichst konsensorientierte und transparente Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden kann. Im Jahr 2031 soll dann nach einer vergleichenden Suche ein Standort ausgewählt werden.
Eines der entscheidenden Probleme: Immer noch halten mächtige Vertreter der Atomlobby am Standort Gorleben fest, obwohl dieser selbst nach Aussagen des amtierenden Wirtschaftsministers „politisch verbrannt“ ist. Gorleben endlich auszuschließen wäre die Grundlage für einen echten Neustart bei der Suche nach einem „Endlager“.
Die Inbetriebnahme eines Dauer-Lagers 2050 hält kaum jemand der Experten für realistisch. Das hat sich in den Debatten auch in der Atommüll-Kommission gezeigt, deren Mitglied Robert Habeck ist. Nicht nur ehemalige Vattenfall-Atommanager wie Bruno Thomauske halten den Zeitplan für unrealistisch. Auch Wolfram König, Chef des Bundesamts für Strahlenschutz und für alle derzeitigen Endlager-Projekte zuständig, hält den Termin 2050 für nicht einhaltbar. Zu groß sind die Probleme, die mit der Standortsuche und der Anforderung, den Atommüll für eine Million Jahre möglichst sicher zu lagern, verbunden sind. Ein betriebsbereites Lager könnte daher auch erst mit einigen Jahren Verspätung zur Verfügung stehen. Und selbst wenn es bereit steht: Bis die Castoren mit ihrer hochradioaktiven Fracht nach und nach unter die Erde gebracht sind, werden weitere Jahrzehnte vergehen. Daran können noch so viele Appelle nicht einfach was ändern.
Bis dahin ist klar: Das Atomerbe wird in Form von rund 2.000 Castor-Behältern oberirdisch zwischengelagert werden müssen.
Und genau deshalb ist die Forderung von Seiten der Anti-Atom-Bewegung, jetzt über neue und verbesserte Sicherheitskonzepte bei der Zwischenlagerung nachzudenken, mehr als zwingend. Wer solche Warnungen, wie Habeck sie nun ausgesprochen hat, ernst nimmt, der kann und darf sich einer solchen Debatte um mehr Sicherheit bei der Atommülllagerung nicht verweigern. Erst recht dann nicht, wenn er um Vertrauen für staatliche Maßnahmen wirbt.