Belgische Atommeiler als Terrorziele – Militär im Einsatz?

AKW Tihange Huy koeltorens von Michielverbeek - CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons
Anschlagsziel? Belgisches AKW Tihange – Foto:  Huy koeltorens von Michielverbeek – CC BY-SA 3.0

„Belgische AKWs im Visier von Terroristen?“ (l´essentiel aus Luxemburg). Demnach soll der Leiter des Forschungs- und Entwicklungsprogramms für belgische Kernenergie höchstwahrscheinlich unter Überwachung der Pariser Terrorzelle gestanden haben. „Das berichtet am Mittwoch die belgische Tageszeitung DH und beruft sich auf eine in Belgien eröffnete Untersuchung und auf «sehr gute Quellen». Demnach gebe es ein Video von der Dauer von etwa zehn Stunden aus dem Monat Dezember. In dem Video sehe man Bilder einer Kamera, die «sehr genau auf die Tür einer Wohnung in Flandern gerichtet» war. Die Wohnung des Leiters des belgischen Forschungs- und Entwicklungsprogramm für Kernenergie.“ Bereits vor einem Jahr, im Januar 2015, meldete der „Volksfreund.de„, dass das belgische Atomkraftwerk in Tihange offenbar als Reaktion auf Terror-Warnungen unter Militärschutz worden war: „55 Soldaten werden ab Donnerstag in Lüttich und Verviers zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit eingesetzt, berichtet der Belgische Rundfunk online. 15 von ihnen übernehmen die Bewachung des Atomkraftwerks in Tihange.“ „Belgische Atommeiler als Terrorziele – Militär im Einsatz?“ weiterlesen

Belgische Atomreaktoren erneut Thema im Umweltausschuss

Auf Initiative von Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE wird am  Mittwoch (17.2.) das Bundesumweltministerium erneut im Umweltausschuss den Bundestags über die Situation der belgischen Risiko-Reaktoren in Tihange und Doel informieren. In einem Vorabbericht bestätigt das BMUB die bestehenden Sicherheitsbedenken für den Betrieb der Reaktoren. Auf die Klagen von Städten wie Aachen und Maastricht gemeinsam mit Greenpeace reagiert das BMUB nicht.

In dem Vorabbericht des BMUB wird über den Fragenkatalog des BMUB, über das Treffen der Bundesumweltministertium mit ihren belgischen KollegInnen sowie über die Etablierung einer bilateralen Zusammarbeit berichtet. Auf die Klagen, die derzeit von einigen Kommunen und Städte vor allem aus der deutschen und niederländischen Grenzregion gemeinsam mit Greenpeace zur Stilllegung der beiden Risiko-Reaktoren auf den Weg gebracht werden, sagt die Bundesregierung nichts. Der Bericht des BMUB ist gleich unten zu finden.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Es ist gut, dass die Bundesregierung weiter mit kritischen Fragen zur mangelnden Sicherheit der Risiko-Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 am Ball bleibt dies auch auf Ministerebene unterstreicht. Die Einrichtung bilateraler Arbeitskreise unter Einziehungen der betroffenen Bundesländer zu Sicherheitsproblemen der Atommeiler ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Doch damit werden die aktuellen Gefahren durch den Betrieb der maroden belgischen AKWs nicht kleiner. Gut ist, dass Städte wie Aachen und Maastricht nun gemeinsam mit Greenpeace Klagen für die Stilllegung dieser Reaktoren auf den Weg gebracht haben. Wünschenswert ist, dass die Bundesregierung diese nach Kräften unterstützt und auch über die EU weiteren Druck macht. Wir werden dazu das BMUB morgen im Ausschuss befragen.“

Dokumentation:

Bericht des BMUB über die Gespräche mit der belgischen Regierung über die Sicherheitsprobleme der belgischen Atomreaktoren Doel und Tihange, Stand: 11.02.2016 (PDF)

Deutscher Bundestag, Ausschuss für Umwelt, Natuschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Ausschussdrucksache 18(16)351 zu Top 12 d. 76. Sitzung am 17.2.2016, vom 15.2.2016

Unfälle in Atomkraftwerken können massive grenzüberschreitende Auswirkungen haben. Im Fall offener Sicherheitsfragen ist daher die Sorge der deutschen Bevölkerung, vor allem in der Grenzregion, vollkommen berechtigt und alle Nachbarstaaten haben das Recht, kritische Fragen zu stellen und Antworten einzufordern. Deswegen nimmt die Bundesregierung die Sorgen der Bevölkerung über die nukleare Sicherheit der belgischen Anlagen sehr ernst. Wir sind daher bereits frühzeitig aktiv geworden.

Die Bewertung, ob die fraglichen Atomkraftwerke sicher sind und die zu unterstellenden Auslegungsstörfälle beherrschen, muss letztendlich von der verantwortlichen belgischen Atomaufsicht vorgenommen und verantwortet werden. Eine abschließende sicherheitstechnische Bewertung auf der Basis der vorliegenden Informationen ist weder durch BMUB noch durch GRS oder RSK möglich. Nur der zuständigen belgischen Auf-sichtsbehörde FANC liegen alle für die umfassende Beurteilung des Sachverhaltes notwendigen Dokumente und Informationen vor.

Nach Auffassung der Bundesregierung stellen die in den Reaktordruckbehältern der beiden Atomkraftwerke gefundenen Wasserstoffflocken eine signifikante Abweichung von der geforderten Fertigungsqualität dar. Dadurch werden bestehende Sicherheitsmargen reduziert. Dieses wurde durch den Betreiber und die FANC bewertet und für die angestrebte Restlaufzeit offenbar als nicht gravierend eingeschätzt.

Die Bundesregierung hat den internationalen Workshop der FANC am 11. und 12. Januar zusammen mit Vertretern der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz genutzt, um die Sorgen der grenznahen Bevölkerung vorzutragen und um Sicherheitsfragen nachdrücklich zu thematisieren. Die 15 sicherheitstechnischen Fragen der Bundesregierung wurden im Anschluss an das internationale Arbeitsreffen am 12. Januar 2016 offiziell der FANC übergeben.

Am 1. Februar 2016 hat Frau Bundesministerin Dr. Hendricks ein Gespräch mit dem belgischen Vizepremier- und Innenminister Jambon sowie der belgischen Umwelt- und Energieministerin Marghem geführt. Frau BM´in hat den belgischen Kollegen die Sorgen und Ängste unserer Bevölkerung sehr eindringlich vor Augen geführt und erläutert. Sie hat hierbei auch auf umfassende Klärung dieser offenen 15 Sicherheitsfragen zu Tihange 2 und Doel 3 gedrängt. Vizepremierminister Jambon hat eine schnellstmögli-che Beantwortung dieser Fachfragen des BMUB zugesagt.

Um die deutsch-belgische Zusammenarbeit in Fragen der Reaktorsicherheit zu verstärken und zukünftig auf eine dauerhafte Grundlage zu stellen, hat Frau BM´in mit Vizepremierminister Jambon vereinbart, mit sofortiger Wirkung eine deutsch-belgische Arbeitsgruppe zur nuklearen Sicherheit einzurichten. BMUB-Fachleute haben hierzu bereits den Kontakt mit der FANC aufgenommen. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn an dieser Arbeitsgruppe auch Landesvertreter aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen teilnähmen. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe könnten diese dann auch seitens der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mögliche Zweifel an der Sicherheit der beiden Atomkraftwerke deutlich zum Ausdruck bringen.

Parallel zu dieser Arbeitsgruppe wird ein Abkommen ausgehandelt werden, auf dessen Grundlage eine regelmäßig tagende Kommission eine verlässliche Grundlage für offene und kritische Diskussionen zentraler nuklearer Sicherheitsfragen bietet. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass Vertreter der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz an den Beratungen der aufgrund eines solchen Abkommens einzurich-tenden bilateralen Nuklearkommission teilnehmen werden. Die Teilnahme von entsprechenden Ländervertretern hat sich im Rahmen unserer bestehenden bilateralen Nuklearkommissionen, beispielsweise mit Frankreich, der Schweiz und Tschechien, sehr bewährt.

Weiterhin wurde mit Belgien die Durchführung von sogenannten „cross inspections“ vereinbart. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass Belgien gegenüber der Teilnahme von Vertretern der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz keine Einwände hat.

In dem Gespräch am 1. Februar hat Frau BM´in darüber hinaus erklärt, dass sie es für richtiger gehalten hätte, wenn Belgien vor einer Entscheidung über eine Laufzeitverlängerung mehrerer Reaktoren auf 50 Jahre Laufzeit eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt hätte, auch wenn es nach derzeitiger Rechtslage nicht zwingend dazu verpflichtet gewesen sein sollte. Denn eine grenzüberschreitende UVP sollte nicht nur dann Pflicht sein, wenn es um den Neubau von Anlagen geht, sondern auch dann, wenn die Laufzeit von AKW verlängert wird. Gerade angesichts des alternden AKW-Bestandes in Europa und der zunehmenden Tendenz, Laufzeiten zu verlängern oder auch Leistungserhöhungen bis an die Grenze der technischen Machbarkeit zu gestatten, hält die Bundesregierung diese Debatte für sehr wichtig. Die Bundesregierung wird die Diskussionen mit Belgien im Rahmen der Arbeitsgruppe zu nuklearen Sicherheitsfragen und auch später in der bilateralen Nuklearkommission fortsetzen.

Doel und Tihange: Bundesregierung muss endlich Druck machen und Auswertung veröffentlichen!

Katastrophenschutzplan für die Region gefordert! „Die Bundesregierung muss darauf drängen, dass Tihange 2 und Doel 3 sofort abgeschaltet werden“, fordert Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter aus NRW und Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE.

„Die belgische Regierung spielt mit ihrer Zustimmung zum inzwischen erfolgten Wiederanfahren der AKWs Tihange und Doel Atom-Roulette. Denn bis heute sind die Ursachen für die Risse in den Reaktordruckbehältern der beiden AKWs Doel und Tihange nicht aufgeklärt.Anstatt Druck zu machen, referiert Ministerin Hendricks lediglich die Beschlusslage des Bundesumweltministeriums von Ende Oktober 2015 Das ist angesichts der neuerlichen Vorfälle in den belgischen Schrottreaktoren völlig unzureichend.“

Zdebel weiter: „Das Bundesumweltministerium (BMUB) hatte schon Ende Oktober 2015 beschlossen, die Entscheidung der belgischen Atomaufsichtsbehörde FANC zum Wiederanfahren der Reaktoren Doel und Tihange unter Einbindung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und des Ausschusses Druckführende Komponenten und Werkstoffe (DKW) der Reaktorsicherheitskommission (RSK) auszuwerten. Das geht aus einem von mir angeforderten Bericht des BMUB an den Umweltausschuss des Deutschen Bundestags von Anfang Dezember hervor. Das Mindeste wäre, dass die Ergebnisse dieser Auswertung umgehend vorgelegt und veröffentlicht werden. Ferner muss die Bundesregierung endlich auch mit Belgien ein bilaterales Abkommen zur Zusammenarbeit in Fragen der Nuklearsicherheit und des Strahlenschutzes abschließen, um Informationsdefiziten entgegenzuwirken.“

„Die Prüfung juristischer Schritte sind meist sehr langwierige Verfahren. Daher ist der Aufstellung eines Katastrophenschutzplans für die gesamte Städteregion eine besondere Dringlichkeit einzuräumen“, fordert Marika Jungblut, stellvertretende Vorsitzende für die Fraktion DIE  LINKE im Städteregionstag der StädteRegion Aachen.

„Die Warnung der Bürgerinnen und Bürger soll über ein Sirenensystem erfolgen, welches jedoch noch eingerichtet werden muss und laut Marlis Cremer, Leiterin des Amts für Ordnungsangelegenheiten, ‪Rettungswesen‬ und ‪‎Bevölkerungsschutz‬ bei der Städteregion, erst in 4-5 Jahren bereit stehen wird!“

Jungblut weiter: „Es ist ein Skandal, dass hier so lange nichts passiert ist, obschon dass Problem seit Jahren bekannt ist. Bereits im Oktober 2011 stellte unsere Fraktion einen Antrag ‚Handlungsplan bei einem Unfall im Atomkraftwerk Tihange‘, der unter anderem auch die Frage nach einem Warnsystem beinhaltete. ‚Ein einheitliches Sirenensystem ist zurzeit nicht existent. Die StädteRegion Aachen hat jedoch in ihrem Haushalt Mittel zur Schaffung einer solchen Warnmöglichkeit eingeplant‘, so die Antwort der Verwaltung. Weitere Inhalte des Antrags waren Fragen nach einem Handlungsplan und der Koordinierung der Ausgabe von Jodtabletten. Unser Antrag wurde von der Verwaltung mehr oder weniger vom Tisch gewischt!

Tihange und Doel liegen dicht an der deutschen Grenze und zu unserer Region. Ein Super-GAU kann dazu führen, dass viele Gemeinden in Deutschland und der Euregio Maas-Rhein für Jahrzehnte unbewohnbar werden.“

Atomanlagen und „terroristisch motivierte Taten“: Erhöhte Schutzmaßnahmen gegen „bestimmte Angriffsszenarien“

AKW-Brokdorf-Nov2015
AKW Brokdorf mit Anti-Terror-Maßnahme auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel.

Informationen gefährden den Sicherungszweck, sagen die Behörden. Immer mehr Fragen der Sicherung von Atomanlagen zum Schutz der Bevölkerung spielen sich im Geheimen ab und entziehen sich damit jeder öffentlichen Kontrolle. Seit 2011 erfolgen an den Atomanlagen Nachrüstungen gegen „terroristisch motivierte Taten“. Beim Castor-Atommülllager in Lubmin scheiterten geplante Nachrüstungen vorerst. Am AKW Brokdorf sind auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel Gestänge montiert worden, die offenbar die Landung von Hubschraubern verhindern sollen. Die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel wurde per Gerichtsbeschluss aufgehoben. Die Behörden mochten selbst den Richtern keinen Einblick in ihre Maßnahmen geben. Zum „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) haben Hubertus Zdebel und Kerstin Kassner von der Bundestagsfraktion DIE LINKE die Bundesregierung befragt.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Atomanlagen als Terror-Ziele. Das ist eine beklemmende Vorstellung und zeigt auf ganz andere Weise, welch unverantwortlicher Wahnsinn die Atomenergienutzung war und ist. Vor allem die noch in Betrieb befindlichen Atommeiler sollte angesichts ihres enormen Gefährdungspotentials möglichst sofort abgeschaltet werden. Es ist ein Dilemma, aber es kann nicht sein, dass Bürger und Gerichte immer mehr ausgeschlossen werden, die Sicherheit der Atomanlagen überprüfen zu können.“

  • Die Antwort der Bundesregierung ist hier als PDF online.
  • Im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig, das zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel führte, sprach Richter Dierk Habermann mit Blick auf die Geheimhaltung bei Sicherheitsmaßnahmen von einem „Dilemma“ für den Senat. Siehe dazu die SHZ. Ausführlich hat sich das ZDF-Magazin Frontal21 mit diesem Thema beschäftigt. Das Manuscript des Beitrags
    „Angriffsziel Atomkraftwerk – Gefahren nach dem Ausstieg“ aus der Sendung vom 11. März 2014 hier hier online nachzulesen (PDF). Darin kommt Richter Habermann ebenso zu wort wie die Sachverständige Oda Becker, deren Vortrag vor Gericht wesentlich zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel sorgte. Ihre Stellungnahme ist hier als PDF nachlesbar.

Insgesamt bestätigt die Bundesregierung auf Nachfrage von Zdebel und Kassner: „Nachrüstmaßnahmen wurden für alle deutschen Zwischenlager erforderlich und 2011 auch an allen Standorten beantragt. Für die standortnahen Zwischenlager Gundremmingen, Biblis und Lingen wurden die Genehmigungen bereits erteilt; die Erteilung der übrigen Nachrüstungsgenehmigungen mit Ausnahme des Zwischenlagers Nord, des AVR-Behälterlagers Jülich sowie des Zwischenlagers Brunsbüttel erfolgt nach derzeitiger Planung spätestens im Jahr 2016.“

Die geplanten baulichen Nachrüstungen für das Castor-Zwischenlager der EnergieWerke Nord (EWN) bei Lubmin hätten sich „letztendlich als nicht genehmigungsfähig“ herausgestellt, teilt die Bundesregierung weiter mit. Der Betreiber prüfe derzeit „Optionen, die dazu geeignet sind, die ausreichenden temporären Maßnahmen durch bauliche und sonstige technische Maßnahmen zu ersetzen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.“ Ob es dabei auch zu einem Neubau der Castor-Zwischenlagerhalle kommt, wie der NDR jüngst berichtet hat, bleibt offen.

Bis dahin sorgen nach Aussage der Bundesregierung weiterhin lediglich „temporäre Maßnahmen“ für ausreichenden Schutz. Über die Gründe will die Bundesregierung den beiden Abgeordneten Hubertus Zdebel und Kerstin Kassner keine Details mitteilen, „um die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht zu beeinträchtigen“.

Doch auch bei den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken werden derartige Maßnahmen umgesetzt. Sichtbar ist das am AKW Brokdorf, wo auf allen Dächern rund um die Reaktorkuppel „Gestänge“ montiert wurden. Es ist offensichtlich, dass damit das Landen von Hubschraubern verhindert werden soll, damit kein Terrorkommando von dort aus z.B. mit panzerbrechenden Waffen direkt auf die Reaktorkuppel schießen kann. Dennoch weigert sich die Bundesregierung, über diese Maßnahme nähere Angaben zu machen, um „Rückschlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden“.

Ähnliche Maßnahmen sind der Antwort der Bundesregierung zufolge auch an anderen noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken umgesetzt oder werden noch umgesetzt: „Zusätzlich zu den vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind ergänzende Sicherungseinrichtungen auf den Dachflächen der Atomkraftwerke im Leistungsbetrieb notwendig. Die technische Ausführung dieser Maßnahmen ist abhängig vom jeweiligen Kernkraftwerk und kann daher unterschiedlich ausfallen. Die Anträge zur Ergänzung der vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind entweder bereits abgearbeitet bzw. wurden oder werden in Kürze gestellt. Weitere Details der Maßnahme können in dieser Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht genannt werden, um Rückschlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden.“

Im Januar wurde nach einem Urteil des OVG Schleswig die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Auch hier spielte die Geheimhaltung der Behörden eine Rolle. Der Grund: „Die zuständige Behörde sah sich aus Geheimschutzgründen, die durch das Bundesverwaltungsgericht nach gerichtlicher Überprüfung bestätigt wurden, gehindert, die getroffenen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem erkennenden Gericht offen zu legen, da hierdurch gerade der Sicherungszweck gefährdet worden wäre“, heißt es dazu in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Zdebel und Kassner.

Hintergrund: Atomanlagen und „Schutz gegen terroristisch motivierte Taten“

An allen bundesdeutschen Atomanlagen werden aufgrund von „Gefährdungslagen“ seit 2011 Sicherungsmaßnahmen zum „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) vorgenommen. „Als solche werden derzeit insbesondere auch terroristisch motivierte Taten in Betracht gezogen“, heißt es auf der Homepage des Bundesumweltminsterums.

Auch wenn das Ministerium betont, dass die Nachrüstungen „nicht aufgrund einer veränderten Gefährdungslage für kerntechnische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland“ erfolgen. Seit Mitte 2011 hat sich mit Blick auf die Zwischenlager mit hochradioaktivem Atommüll zu „bestimmten Angriffsszenarien im Nahbereich der Transport- und Lagerbehälter, die zu Schutzzielverletzungen führen können“ … „die Bewertung und Erkenntnislage derart verändert, dass die Sicherungsmaßnahmen optimiert werden müssen. Dazu werden bauliche Maßnahmen und – bis zu deren Umsetzung – temporäre Maßnahmen durchgeführt.“

Als „temporäre Maßnahmen“ werden vor allem personelle und administrative Regelungen bezeichnet. Also z.B. verstärkter Einsatz von Sicherheitspersonal rund um die Anlagen. Angestrebt werden aber bauliche Maßnahmen, die mehr Schutz gegen nicht weiter bezeichnete Angriffsszenarien bieten sollen. An einigen Castor-Zwischenlagern sollen bzw. werden z.B. Schutzmauern zusätzlich errichtet. Auch von „Härtungen“ wird dabei gesprochen. Selbst zu der Frage, was man sich darunter vorstellen soll, verweigert die Bundesregierung eine Antwort: „Dies ist von den jeweiligen standortspezifischen Umständen, insbesondere von der Bausubstanz der Halle abhängig. Details können in dieser Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht genannt werden, um die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht zu gefährden.“

Nachgefragt: Sicherungsmaßnahmen am Atommüll-Zwischenlager in Lubmin und AKW Brokdorf

„Die Sicherung von Zwischenlagern für hochradioaktiven Atommüll ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6795).“ Darüber berichtet die Homepage des Deutschen Bundestags. Gemeinsam mit der zuständigen Bundestagsabgeordneten Kerstin Kassner will Hubertus Zdebel von der Bundesregierung über die Situation des Atommüll-Zwischenlagers in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) mehr erfahren. Dabei geht es vor allem um Anti-Terror-Maßnahmen, behördlich so genannten SEWD (Sonstige Einwirkungen Dritter). Medien hatten berichtet, dass der dortige Betreiber, die Energie Werke Nord (EWN), einen Genehmigungsantrag für Sicherungsmaßnahmen zurückgezogen haben. Auch über Schutzmaßnahmen am AKW Brokdorf wollen Zdebel und Kassner mehr wissen. Antworten der Bundesregierung werden für nächste Woche erwartet.

Der Pressedienst im Bundestag fasst die Anfrage so zusammen: „Die Fragensteller wollen unter anderem wissen, ob EWN den Antrag tatsächlich zurückgezogen hat und wie dies begründet wurde. Zudem interessieren sich die Linken-Abgeordneten für Details „temporärer Maßnahmen“, die die Abfälle vor Eingriffen durch Dritte, beispielsweise Terroristen, schützen sollen. Auch zu Sicherungsmaßnahmen anderer Zwischenlagerstandorte verlangt die Fraktion Auskunft.“

Zdebel fragt die Bundesregierung auch über Maßnahmen im Rahmen des Anti-Terror-Schutzes am AKW Brokdorf. Dort wurden auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel Konstruktionen errichtet, die offenbar dazu dienen, die Landung von Hubschraubern zu verhindern. Die Behörden machen aber keine Angaben, was genau diese Maßnahmen sollen und aufgrund welcher Sicherheitsanalysen diese erfolgen.

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