Belgische Atomreaktoren erneut Thema im Umweltausschuss

Auf Initiative von Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE wird am  Mittwoch (17.2.) das Bundesumweltministerium erneut im Umweltausschuss den Bundestags über die Situation der belgischen Risiko-Reaktoren in Tihange und Doel informieren. In einem Vorabbericht bestätigt das BMUB die bestehenden Sicherheitsbedenken für den Betrieb der Reaktoren. Auf die Klagen von Städten wie Aachen und Maastricht gemeinsam mit Greenpeace reagiert das BMUB nicht.

In dem Vorabbericht des BMUB wird über den Fragenkatalog des BMUB, über das Treffen der Bundesumweltministertium mit ihren belgischen KollegInnen sowie über die Etablierung einer bilateralen Zusammarbeit berichtet. Auf die Klagen, die derzeit von einigen Kommunen und Städte vor allem aus der deutschen und niederländischen Grenzregion gemeinsam mit Greenpeace zur Stilllegung der beiden Risiko-Reaktoren auf den Weg gebracht werden, sagt die Bundesregierung nichts. Der Bericht des BMUB ist gleich unten zu finden.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Es ist gut, dass die Bundesregierung weiter mit kritischen Fragen zur mangelnden Sicherheit der Risiko-Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 am Ball bleibt dies auch auf Ministerebene unterstreicht. Die Einrichtung bilateraler Arbeitskreise unter Einziehungen der betroffenen Bundesländer zu Sicherheitsproblemen der Atommeiler ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Doch damit werden die aktuellen Gefahren durch den Betrieb der maroden belgischen AKWs nicht kleiner. Gut ist, dass Städte wie Aachen und Maastricht nun gemeinsam mit Greenpeace Klagen für die Stilllegung dieser Reaktoren auf den Weg gebracht haben. Wünschenswert ist, dass die Bundesregierung diese nach Kräften unterstützt und auch über die EU weiteren Druck macht. Wir werden dazu das BMUB morgen im Ausschuss befragen.“

Dokumentation:

Bericht des BMUB über die Gespräche mit der belgischen Regierung über die Sicherheitsprobleme der belgischen Atomreaktoren Doel und Tihange, Stand: 11.02.2016 (PDF)

Deutscher Bundestag, Ausschuss für Umwelt, Natuschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Ausschussdrucksache 18(16)351 zu Top 12 d. 76. Sitzung am 17.2.2016, vom 15.2.2016

Unfälle in Atomkraftwerken können massive grenzüberschreitende Auswirkungen haben. Im Fall offener Sicherheitsfragen ist daher die Sorge der deutschen Bevölkerung, vor allem in der Grenzregion, vollkommen berechtigt und alle Nachbarstaaten haben das Recht, kritische Fragen zu stellen und Antworten einzufordern. Deswegen nimmt die Bundesregierung die Sorgen der Bevölkerung über die nukleare Sicherheit der belgischen Anlagen sehr ernst. Wir sind daher bereits frühzeitig aktiv geworden.

Die Bewertung, ob die fraglichen Atomkraftwerke sicher sind und die zu unterstellenden Auslegungsstörfälle beherrschen, muss letztendlich von der verantwortlichen belgischen Atomaufsicht vorgenommen und verantwortet werden. Eine abschließende sicherheitstechnische Bewertung auf der Basis der vorliegenden Informationen ist weder durch BMUB noch durch GRS oder RSK möglich. Nur der zuständigen belgischen Auf-sichtsbehörde FANC liegen alle für die umfassende Beurteilung des Sachverhaltes notwendigen Dokumente und Informationen vor.

Nach Auffassung der Bundesregierung stellen die in den Reaktordruckbehältern der beiden Atomkraftwerke gefundenen Wasserstoffflocken eine signifikante Abweichung von der geforderten Fertigungsqualität dar. Dadurch werden bestehende Sicherheitsmargen reduziert. Dieses wurde durch den Betreiber und die FANC bewertet und für die angestrebte Restlaufzeit offenbar als nicht gravierend eingeschätzt.

Die Bundesregierung hat den internationalen Workshop der FANC am 11. und 12. Januar zusammen mit Vertretern der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz genutzt, um die Sorgen der grenznahen Bevölkerung vorzutragen und um Sicherheitsfragen nachdrücklich zu thematisieren. Die 15 sicherheitstechnischen Fragen der Bundesregierung wurden im Anschluss an das internationale Arbeitsreffen am 12. Januar 2016 offiziell der FANC übergeben.

Am 1. Februar 2016 hat Frau Bundesministerin Dr. Hendricks ein Gespräch mit dem belgischen Vizepremier- und Innenminister Jambon sowie der belgischen Umwelt- und Energieministerin Marghem geführt. Frau BM´in hat den belgischen Kollegen die Sorgen und Ängste unserer Bevölkerung sehr eindringlich vor Augen geführt und erläutert. Sie hat hierbei auch auf umfassende Klärung dieser offenen 15 Sicherheitsfragen zu Tihange 2 und Doel 3 gedrängt. Vizepremierminister Jambon hat eine schnellstmögli-che Beantwortung dieser Fachfragen des BMUB zugesagt.

Um die deutsch-belgische Zusammenarbeit in Fragen der Reaktorsicherheit zu verstärken und zukünftig auf eine dauerhafte Grundlage zu stellen, hat Frau BM´in mit Vizepremierminister Jambon vereinbart, mit sofortiger Wirkung eine deutsch-belgische Arbeitsgruppe zur nuklearen Sicherheit einzurichten. BMUB-Fachleute haben hierzu bereits den Kontakt mit der FANC aufgenommen. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn an dieser Arbeitsgruppe auch Landesvertreter aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen teilnähmen. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe könnten diese dann auch seitens der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mögliche Zweifel an der Sicherheit der beiden Atomkraftwerke deutlich zum Ausdruck bringen.

Parallel zu dieser Arbeitsgruppe wird ein Abkommen ausgehandelt werden, auf dessen Grundlage eine regelmäßig tagende Kommission eine verlässliche Grundlage für offene und kritische Diskussionen zentraler nuklearer Sicherheitsfragen bietet. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass Vertreter der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz an den Beratungen der aufgrund eines solchen Abkommens einzurich-tenden bilateralen Nuklearkommission teilnehmen werden. Die Teilnahme von entsprechenden Ländervertretern hat sich im Rahmen unserer bestehenden bilateralen Nuklearkommissionen, beispielsweise mit Frankreich, der Schweiz und Tschechien, sehr bewährt.

Weiterhin wurde mit Belgien die Durchführung von sogenannten „cross inspections“ vereinbart. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass Belgien gegenüber der Teilnahme von Vertretern der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz keine Einwände hat.

In dem Gespräch am 1. Februar hat Frau BM´in darüber hinaus erklärt, dass sie es für richtiger gehalten hätte, wenn Belgien vor einer Entscheidung über eine Laufzeitverlängerung mehrerer Reaktoren auf 50 Jahre Laufzeit eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt hätte, auch wenn es nach derzeitiger Rechtslage nicht zwingend dazu verpflichtet gewesen sein sollte. Denn eine grenzüberschreitende UVP sollte nicht nur dann Pflicht sein, wenn es um den Neubau von Anlagen geht, sondern auch dann, wenn die Laufzeit von AKW verlängert wird. Gerade angesichts des alternden AKW-Bestandes in Europa und der zunehmenden Tendenz, Laufzeiten zu verlängern oder auch Leistungserhöhungen bis an die Grenze der technischen Machbarkeit zu gestatten, hält die Bundesregierung diese Debatte für sehr wichtig. Die Bundesregierung wird die Diskussionen mit Belgien im Rahmen der Arbeitsgruppe zu nuklearen Sicherheitsfragen und auch später in der bilateralen Nuklearkommission fortsetzen.

Was fehlt: Transparenz und Informationen bei der Stilllegung von Atomanlagen – Ländersache meint die Bundesregierung

In allen Bundesländern häufen sich die Beschwerden von BürgerInnen und Aktiven, dass die Landesbehörden bei den Genehmigungsverfahren zur Stilllegung der Atomkraftwerke zu wenig und ungenaue Informationen zur Verfügung stellen, um die Risiken beim Rückbau der Meiler tatsächlich bewerten zu können. Nur wenige Bespiele gibt es, wo Dialoge in Sachen Atom als positive Beispiele auffallen, wie der konsensorientierte Dialog bei der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS östlich von Hamburg in Geesthacht. Deswegen fragte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel bei der Bundesregierung nach, wie sie zu den Beschwerden und zum Bürgerengagement steht, wie sie den Dialog in Geesthacht bewertet und unterstützen will.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage stellt die Bundesregierung fest, dass sie es „begrüßt“, wenn „über den gesesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus der Öfffentlichkeit Informationen zu Stilllegungsvorhaben zugänglich gemacht werden.“ Demnach seien „Transparenz und Dialogbereitschaft“ von Seiten der Betreiber und der Behörden gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern „ein wichtiger Beitrag für eine Vertrauensbildung und gesellschaftliche Akzeptanz.“ Zu den Vorwürfen von BürgerInnen und EinwenderInnen, dass sie zu wenig Informationen erhalten, um die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen beurteilen zu können, hält sich die Bundesregierung mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit der Länder als Genehmigungsbehörden mit Aussagen allerdings zurück.

  • Derzeit laufen in den Bundesländern mit Atomanlagen zahlreiche Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der geplanten Stilllegung. In Bayern (Isar/Ohu, Grafenrheinfeld), aber auch in den Bundesländern Schleswig-Holstein (Brunsbüttel), Hessen (Biblis), Baden-Württemberg (Obrigheim, Neckarwestheim, Philippsburg) hat es z.B. im Umfeld der Erörterungstermine – die teilweise seitens der Initiativen und Verbände abgebrochen wurden, massive Kritik an fehlenden Informationen, mit denen die Risiken beim Rückbau der Atomanlagen tatsächlich bewertet werden könnten, gegeben. In Niedersachsen hat der Landtag jüngst eine Anhörung zur Öffentlichkeitsbeteiligung beim Rückbau der dortigen Atomkraftwerke durchgeführt. Darüber berichtet die Landtagsabgeordnete Miriam Staudte auf ihrer Homepage (inkl. der Vorträge der ReferentInnen). In Esensham/Unterweser kommt es demnächst zum Erörterungstermin. Der BUND in Schleswig-Holstein z.B. hat vom grün geführten Ministerium in Kiel eine Neuauflage des Erörterungstermins für den Rückbau in Brunsbüttel gefordert und verlangt u.a. eine deutliche Reduzierung der von Vattenfall beantragten Strahlenwerte beim Rückbau.

Obwohl die Bundesregierung die Bedeutung von Bürgerbeteiligung in den Atomverfahren hoch einschätzt, hat sie nicht einmal einen Überblick, an welchen Standorten Bürgerdialoge oder ähnliche Angebote seitens staatlicher Stellen oder Betreiber statttfinden. Trotzdem behauptet sie: „Die Bundesregierung sorgt im Rahmen der zuständigen Bund-Länder-Gremien für einen Austausch der Erfahrungen – auch mit solchen Dialogprozessen – zwischen den Ländern.“

Auch zu dem konsensorientierten Dialog zur Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage in Geestacht hat die Bundesregierung nur wenig zu sagen: Sie „begrüßt den freiwilligen konsensorientierten Dialogprozess in Geestbacht. Die Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren für die Stilllegungsprojekte des HZG und damit auch für die gesetzlieb vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung und die darüber hinaus gehenden Beteiligungsprozesse liegt jedoch bei der Landesbehörde.“ Informieren will sie sich über derartige Beispiele nicht durch direkte Gespräche, sondern lediglich über die zuständigen Bund-Länder-Gremien.

 

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