AKW Gundremmingen B und C: Reststrommengen

Die Reststrommengen der beiden AKW Blöcke B und C in Gundremmingen reichen nur noch bis zum Frühjahr 2017. Darauf verweist das „Zwischenlager-Forum“ mit Bezug auf eine Meldung des „Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit“ (BfE), vormals bekannt als Bundesamt für Strahlenschutz. Doch zu einer an sich äußerst sinnvollen Abschaltung wird es nicht kommen, da die Betreiber RWE und E.on kurzerhand Strommengen von anderen abgeschalteten Atommeilern übertragen dürfen. Nach den Regelungen zum Atomausstieg nach Fukushima darf der Block B noch bis Ende 2017 und der Block C bis Ende 2021 in Betrieb bleiben.

    • Noch bis zum 23. Dezember läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Auslegung der Antragsunterlagen für die Stilllegung des Block B von Gundremmingen. Bis dahin können Einwendungen erhoben werden, um mehr Sicherheit zu erreichen und überhaupt mitreden zu können: AKW Gundremmingen B: Mehr Sicherheit – Jetzt Einwendungen zur Stilllegung. Dort finden sich auch Muster-Einwendungen zum download.
    • Veranstaltung: Stilllegung + Abbruch des AKW Gundremmingen – Do. 15. Dez. 16 ab 19:30 Uhr, Landgasthof Sonne, 89423 Gundelfingen, Hauptstr. 56  (1,1 km v. Bhf.  Fahrpläne). Die Bürgerinitiative FORUM hat einen kritischen Fachmann für Atommüllfragen eingeladen. Der Berliner Physiker Wolfgang Neumann wird über vier Fragen referieren: 1. Wie läuft die Beteiligung der BürgerInnen am Genehmigungsverfahren für den Abbruch eines AKW? 2. Welche Risiken sind bei Stilllegung und Abbruch zu beachten? 3. Was sind bei den Gundremminger Siedewasserreaktoren die speziellen Probleme? 4. Wo wird voraussichtlich der Gundremminger Atommüll in den für das Abklingen notwendigen Jahrhunderttausenden gelagert werden – in Gundremmingen, woanders in Schwaben oder Süddeutschland?

    „Etwa im Februar 2017 werden erst Block C und wenige Wochen später auch Block B im AKW Gundremmingen ihre Reststrommengen aufgebraucht haben. Damit erlischt ihre Betriebsgenehmigung. Hierauf hat das neuerdings zuständige Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, BfE, im Bundesanzeiger (hier als PDF direkt) hingewiesen“, teilt die BI aus der Nähe von Augsburg in ihrer PM mit und erläutert im weiteren die Hintergründe zu den gesetzlichen Regelungen, wie es mit der Übertragung von Strommengen von einem AKW zum anderen funktioniert (siehe unten die vollständige PM als Dokumentation).

    Die Regelungen nach Fukushima aber bedeuteten ausgerechnet für Gundremmingen faktisch eine Laufzeitverlängerung gegenüber dem vorherigen Model der Reststrommengen, die im rot-grünen „Atom-Konsens“ Anfang der 2000er Jahre vereinbart waren. Darauf verweist Raimund Kamm vom Forum in der genannten PM: „>Für Block B statt 2016 Ende 2017 und für Block C statt Ende 2016/Mitte 2017 nun Ende 2021. Es sei denn, schon vorher sind die Reststrommengen aufgebraucht.“ Die beiden Blöcke in Gundremmingen gelten als besonders störanfällig, weil es sich um die letzten der sogenannten Siedewasserreaktoren handelt, also vom gleichen Typ wie die AKWs in Brunsbüttel und Krümmel. „Bei keinem anderen AKW in Deutschland wird künstlich die Laufzeit so stark verlängert. Und dies, obwohl das AKW Gundremmingen mit den zwei letzten Siedewasserreaktoren Deutschlands arbeitet. Alle anderen Siedewasserreaktoren sind in Deutschland bereits abgeschaltet worden. Denn dieser Reaktortyp ist besonders gefährlich, weil er nur einen Hauptkreislauf hat, die Steuerstäbe von unten in den Reaktor gepresst werden müssen und die brisanten Abklingbecken nicht durch den Sicherheitsbehälter geschützt werden. Vermutlich erfüllen auch die Notkühlsysteme nicht die gesetzlichen Erfordernisse.“

    Der Reststrom für Gundremmingen kommt vermutlich vor allem aus dem schon in den 90er Jahren abgeschalteten AKW Mülheim-Kärlich. Erst jüngst machte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zu den Atomklagen der Konzerne wieder auf diese Variante aufmerksam. „Beim rotgrünen Ausstiegsgesetz in 2000/2002 schenkte der Bundeskanzler Gerhard Schröder dem RWE Konzern für das schon lange abgeschaltete AKW Mülheim-Kärlich auch noch eine Reststrommenge von 107,2 Milliarden kWh. Dafür versprach RWE auf weitere Schadensersatzklagen wegen Fehlern in der AKW-Genehmigung zu verzichten. Ein Vorgang, der im Jahr 2002 viele Umweltschützer erzürnt hat und für den man Schröder persönlich verantwortlich machen muss!,“ schreibt das Forum dazu. Nicht vergessen werden sollte: An der Seite von Gerhard Schröder stand seinerzeit der Grüne Jürgen Trittin als Umweltminister.

    Atomkonzerne und Entschädigung: Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt

    Die Südwestpresse berichtet, dass die Betreiber von Gundremmingen vorhaben, weitere Reststrommengen auf die Blöcke B und C zu übertragen: „„RWE Power und PreussenElektra, die beiden Gesellschafter unseres Kraftwerks, werden rechtzeitig dafür sorgen, dass ausreichend Strommenge übertragen wird, um die Gundremminger Blöcke bis zu den gesetzlich geregelten Abschaltdaten betreiben zu können“, sagt Tobias Schmidt, Pressesprecher des Kernkraftwerks. Der Betreiber darf Block B und C entsprechend des Atomgesetzes noch bis Dezember 2017 beziehungsweise Dezember 2021 laufen lassen. Die Übertragung stelle kein Problem dar, denn es stehe genügend Reststrommenge zur Verfügung, berichtet Schmidt. Dafür bedarf es auch keiner Zustimmung durch das Bundesumweltministerium, die Übertragung ist lediglich anzuzeigen.“

    Dokumentation:


    Bundesamt weist darauf hin:
    Block B und Block C des AKW Gundremmingen
    müssen Anfang 2017 abgeschaltet werden

    Etwa im Februar 2017 werden erst Block C und wenige Wochen später auch Block B im AKW Gundremmingen ihre Reststrommengen aufgebraucht haben. Damit erlischt ihre Betriebsgenehmigung. Hierauf hat das neuerdings zuständige Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, BfE, im Bundesanzeiger hingewiesen.

    Das Atomgesetz, AtG, befristet die Betriebserlaubnisse der deutschen AKW mit zwei Grenzen. Wenn sie die ihnen im Jahr 2002 gesetzlich zugestandenen Reststrommengen aufgebraucht haben, erlischt die Betriebsgenehmigung. Sie erlischt auch, wenn die im Jahre 2011 ins AtG neu eingefügten endgültigen Abschaltzeitpunkte erreicht sind. Diese sind für den Block B der 31.12.2017 und für Block C der 31.12.2021.

    Die rotgrüne Regierung (1998-2005) hatte mit den Atomkonzernen im Jahr 2000/2001 vertraglich vereinbart, dass die Laufzeiten der AKW befristet werden. Im Gegenzug wurde den AKW-Betreibern die Pflicht zum Entsorgungsnachweis gelockert und der Bau neuer Zwischenlager an den AKW-Standorten ermöglicht. So wurde vor eineinhalb Jahrzehnten der Atommüllnotstand noch einmal aufgeschoben.

    Die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Atomkonzernen ging von einer grundsätzlichen Betriebszeit eines AKW von 32 Jahren aus. Schon dies empörte damals Umweltschützer, weil die AKW sehr gefährlich sind und weder eine risikogerechte Haftpflichtversicherung noch eine Entsorgung hatten. Und alle AKW nach 19 Jahren abgeschrieben waren. Die Atomkonzerne baten darum, dass die 32 Betriebsjahre in Strommengen umgerechnet würden, so dass bei Stillstand infolge Störungen die Betriebszeit sich verlängere. Die Schröder-Fischer-Regierung ging hierauf ein.

    In Gundremmingen waren der Block B im Sommer 1984 und der Block C Ende 1984 in Betrieb gegangen. Durchschnittlich erzeugte ein Block 10 bis 10,5 Milliarden Kilowattstunden (kWh) im Jahr. So billigte man dem Block B ab Anfang des Jahres 2000 noch 160,9 Milliarden kWh als Reststrommenge zu. Dem Block C noch 168,4 Milliarden kWh. Siehe Bekanntmachung des BfE v. 1.11.16 im Anhang.

    Im Dezember 2010 hat die Mehrheit aus CDU/CSU/FDP im Bundestag den AKW zusätzliche große Reststrommengen zugebilligt, um ihre Laufzeit um durchschnittlich weitere 12 Jahre zu verlängern.

    Nach dem Beginn der Atomkatastrophe in Fukushima im März 2011 sprach man dann wieder über den Atomausstieg, strich die zusätzlich übertragenen Reststrommengen und setzte außerdem Endtermine für die Betriebsgenehmigung. Jetzt begrenzten das Aufbrauchen der Reststrommengen oder dieser Endtermin die Laufzeit. Für das AKW Gundremmingen bedeuteten diese neuen Endtermine eine Laufzeitverlängerung gegenüber dem rotgrünen Ausstiegsgesetz. Für Block B statt 2016 Ende 2017 und für Block C statt Ende 2016/Mitte 2017 nun Ende 2021. Es sei denn, schon vorher sind die Reststrommengen aufgebraucht.

    Deswegen wurden in einem geheimen Geschacher dem AKW Gundremmingen bereits Reststrommengen vom schon stillgelegten AKW Unterweser übertragen. Und auch welche vom AKW Mülheim-Kärlich bei Koblenz, das noch von der rheinland-pfälzischen Landesregierung unter Ministerpräsident Helmut Kohl (1969 – 1976) genehmigt worden war aber nach 2 ½ Jahren Betrieb für immer abgeschaltet werden musste, da Umweltschützer geklagt hatten, dass das AKW in einem Erdbebengebiet des Rheingrabens gebaut worden war.

    Beim rotgrünen Ausstiegsgesetz in 2000/2002 schenkte der Bundeskanzler Gerhard Schröder dem RWE Konzern für das schon lange abgeschaltete AKW Mülheim-Kärlich auch noch eine Reststrommenge von 107,2 Milliarden kWh. Dafür versprach RWE auf weitere Schadensersatzklagen wegen Fehlern in der AKW-Genehmigung zu verzichten. Ein Vorgang, der im Jahr 2002 viele Umweltschützer erzürnt hat und für den man Schröder persönlich verantwortlich machen muss!

    Vermutlich wird jetzt der RWE-Atomkonzern erneut Reststrommengen zum AKW Gundremmingen übertragen. Bei keinem anderen AKW in Deutschland wird künstlich die Laufzeit so stark verlängert. Und dies, obwohl das AKW Gundremmingen mit den zwei letzten Siedewasserreaktoren Deutschlands arbeitet. Alle anderen Siedewasserreaktoren sind in Deutschland bereits abgeschaltet worden. Denn dieser Reaktortyp ist besonders gefährlich, weil er nur einen Hauptkreislauf hat, die Steuerstäbe von unten in den Reaktor gepresst werden müssen und die brisanten Abklingbecken nicht durch den Sicherheitsbehälter geschützt werden. Vermutlich erfüllen auch die Notkühlsysteme nicht die gesetzlichen Erfordernisse.

    Dem AKW Gundremmingen weitere Strommengen zu übertragen, und so die Laufzeit zu verlängern, ist unverantwortlich! Für die Stromversorgung in Deutschland wird das AKW nicht benötigt. Es stehen große Gaskraftwerke wie in Irsching unbeschäftigt in Reserve. Und mit mehr PV- und Windkraftzubau kann dennoch die Emission von Treibhausgasen verringert werden


    Raimund Kamm – Vorstand

    AKW Gundremmingen B: Mehr Sicherheit – Jetzt Einwendungen zur Stilllegung

    Für das noch in Betrieb befindliche AKW Gundremmingen, Block B, hat RWE das Stilllegungsverfahren bereits eingeleitet. Schon seit Ende Oktober läuft das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Minimale Antragsunterlagen, in denen u.a. eine Umweltuntersuchung enthalten ist, liegen seitdem aus und können zum Anlass genommen werden, Einwendungen gegen das geplante Vorgehen der Betreiber zu erheben. Das Ziel dabei: Mehr Sicherheit auch bei der Stilllegung der AKWs erreichen. Anti-Atom-Initiativen rund um die AKWs in Gundremmingen haben dazu Sammeleinwendungen erstellt, die hier gleich zum Download bereit stehen. Die Einwendungen müssen zum 23. Dezember 2016 beim Ministerium eingehen.

    In einer Mail des Forums Zwischenlagerung heißt es: „Wir wollen uns am Verfahren von Stilllegung und Abriss des Blocks B kritisch beteiligen.“ Dieser Absicht könnte man sich anschließen:

    Einen Überblick über die laufenden Stilllegungsverfahren für Atomanlagen liefert auch der Atommüllreport und auch der BUND.

    Konsequenzen aus „Endlager“-Kommission: BUND fordert mehr Sicherheit für Zwischenlager Gundremmingen

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    AKW Gundremmingen mit noch zwei in Betrieb befindlichen Reaktoren und einem Castor-Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll. Foto: ?

    Der BUND in Bayern nimmt die Ergebnisse der „Endlager“-Kommission zum Anlass, erhöhte Sicherheitsforderungen an das Castor-Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Gundremmingen zu stellen. Konkret wird die Nachrüstung einer Heißen Zelle zur Reparatur defekter Castoren und erhebliche Nachrüstungen gegen (gezielte) Flugzeugabstürze und „andere Einwirkungen von außen“ verlangt.

    umweltFAIRaendern.de dokumentiert die Forderungen des BUND in Bayern mit der folgenden Pressemeldung:

    BUND NATURSCHUTZ BEWERTET BERICHT DER „KOMMISSION ZUR LAGERUNG HOCHRADIOAKTIVER ABFÄLLE“ DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES UND FORDERT NEUES VERFAHREN ZUM ZWISCHENLAGER GUNDREMMINGEN.

    Der BUND Naturschutz fordert, dass das Zwischenlager Gundremmingen gegen einen Absturz eines großen Flugzeugs und terroristische Angriffe von außen und innen abgesichert werden muss. Während des Betriebs des Zwischenlagers müssen weitere Sicherheitseinrichtungen wie heiße Zellen für Reparaturen im Fall schadhafter Castoren vor Ort sein, auch nach Abbau des restlichen AKWs. Hierzu fordert der BUND Naturschutz die Eröffnung eines neuen Genehmigungsverfahrens. Für den BUND Naturschutz sind dies die Konsequenzen aus dem Bericht der Endlagersuchkommission, der deutlich macht, dass die hochradioaktiven Abfälle noch weit über die zweite Hälfte dieses Jahrhunderts vor Ort zwischengelagert werden müssen.

    20.07.2016„Als ein Fazit der Arbeit der „Kommission zur Lagerung hochradioaktiver Abfälle“ des deutschen Bundestages sehen wir, dass das atomare Zwischenlager Gundremmingen nicht vor Ende dieses Jahrhunderts geräumt werden wird. Wir fordern grundsätzlich, dass dies schneller gehen sollte. Aber realistisch müssen wir feststellen, dass der Atommüll für weitere 3 oder 4 Generationen hier am AKW Gundremmingen bleiben wird. Die Untätigkeit des Atomstaates Bayern in Sachen Atommülllager rächt sich nun. Wir fordern, dass alle juristischen und politischen Möglichkeiten und Wege ausgeschöpft werden, dieses atomare Zwischenlager Gundremmingen substantiell sicherer zu machen. Im aktuellen Zustand ist der Atommüll voraussichtlich nicht sicher gegen einen Absturz eines großen Flugzeugs oder gegen terroristische Angriffe. Wir stellen grundsätzlich in Frage, ob ein zügiger Abriss die richtige Lösung ist, mit Blick auf die Risiken eines Abrisses mit Staubentwicklung. Bei einem Abriss wird der Reaktor entfernt, der heute die sicherheitsrelevanten Einrichtungen des AKW enthält, auch die Einrichtungen zum Umfüllen potentiell defekter Castoren im Zwischenlager. Wir fordern daher eine öffentliche Alternativenprüfung, Abriss oder Einschluss, die die Sicherheit für die Bevölkerung als Priorität ansetzt“, so Harald Kraus, stellvertretender Vorsitzender der Kreisgruppe Dillingen des BUND Naturschutz in Bayern.

    „Die Betreiber RWE und E.ON haben in 2014 den Antrag auf Abbau des AKW Gundremmingen gestellt. Wir fordern die sofortige Abschaltung des AKW. Den vorliegenden Antrag auf Abriss haben wir im Scoping-Termin am 25. Oktober 2015 massiv kritisiert. Dieser sogenannte Abriss geht in Gänze am Problem vorbei. Plangemäß verbleibt nach dem Abriss das gesamte radioaktive Inventar hier in Gundremmingen, zu über 99,5 Prozent als hochradioaktiver Abfall im atomaren Zwischenlager. Der Rest, als schwach-mittelradioaktiver Abfall, wird in Fässern hierbleiben – denn auch hierfür ist kein Bundeslager sicher in Sicht. Der Aktionismus um den Abriss vernebelt die Realität – das unsichere atomare Zwischenlager bleibt mit seiner tödlichen Gefahr vor Ort bei uns. Unsere Forderung ist daher, den Fokus auf die Verbesserung der Sicherheit dieses Zwischenlagers hier vor Ort zu setzen. Wir fordern eine Neuprüfung, juristisch wie fachlich in einem neuen Verfahren. Dringlich und umgehend müssen Verbesserungen der Sicherheit angepackt werden. Das atomare Zwischenlager muss sicher werden gegen den Absturz großer Flugzeuge und gegen terroristische Angriffe“, fordert Karsten Schultz-Ninow, Vorsitzender der Kreisgruppe Günzburg des BUND Naturschutz.

    „Die Kommission zur Lagerung hochradioaktiver Abfälle“ des Deutschen Bundestages hat zum 30. Juni ihren Endbericht vorgelegt. Wir sehen nicht, dass die Fragen der naturwissenschaftlichen Kriterien eines atomaren Endlagers, die Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Fragen der Bewertung des Standortsuchgesetzes von 2013 ausreichend beantwortet sind. Unser Bundesverband BUND für Umwelt und Naturschutz in Deutschland e.V. (BUND) hatte den stellvertretenden Vorsitzenden Klaus Brunsmeier als Vertreter in diese Kommission gesandt. Wir haben so unsere Fragen platziert. Wir sind aber nicht zufrieden mit den Antworten“, so Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz BUND Naturschutz in Bayern e.V.

    Nach vielfältigen Diskussionen hatte der BUND in 2014 beschlossen, dass der BUND einen von zwei für die Umweltverbände vorgesehenen Sitzen in der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ mit dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden Klaus Brunsmeier besetzt. Die Arbeit der Kommission wurde am 30. Juni in Berlin beendet. Der BUND hat den vorgelegten Bericht in der zur Abstimmung gestellten Fassung abgelehnt. Am 1. Juli veröffentlichte der BUND ein Sondervotum. Für Bayern ergeben sich aus Sicht des BUND Naturschutz in vielfältiger Weise Konsequenzen.

    • Es ist dringend notwendig eine Analyse und eine Neukonzeptionierung der Zwischenlagersituation in Bayern vorzunehmen. Die Atommülllager sind nicht gegen einen Absturz eines großen Flugzeugs und nicht gegen terroristischen Angriffe gesichert. Die Sicherheit der Zwischenlager an den Standorten muss verbessert werden. Die Konzepte müssen die Einlagerung der zurückzuholenden Glaskokillen-Castoren aus Sellafield und La Hague mitbeinhalten.
    • Das Versprechen der bayerischen Staatsregierung und der Kraftwerksbetreiber, dass nach dem vollständigen Abriss eine grüne Wiese vorzufinden wäre, ist haltlos. Das radioaktive Inventar würde nach jetzigem Stand über Jahrzehnte in den Zwischenlagern vor Ort bleiben!
    • Der BUND Naturschutz fordert, dass Bayern seiner Verantwortung als Atomstromproduktions-Staat gerecht wird und sich an der Findung eines Atommülllagers in einer geeigneten geologischen Formation beteiligen muss.
    • Der Umgang mit schwach- und mittelradioaktivem Müll muss ebenso unter strengen Sicherheitskriterien für Mensch und Umwelt geklärt werden.
    • Der BUND Naturschutz lehnt „Freimessen“ von radioaktivem Schrott ab. „Freimessen“ würde bedeuten, dass Anlagenteile und Material, deren Radioaktivität unter einem von der Strahlenschutzverordnung festgeslegten Grenzwert liegt, aus dem Atomrecht entlassen wird und dann ohne weiter Kontrolle in der Gesellschaft verteilt werden darf. Der BUND Naturschutz sieht hier hohe Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung. Der BUND Naturschutz fordert die Prinzipien von Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit einzuhalten und fordert Maßnahmen der Stoffstromkontrolle. Die Strahlenschutzverordnung muss hierfür überarbeitet werden.
    • Der Atomausstieg muss im Grundgesetz verankert werden.

    Für Rückfragen:

    Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz des BUND Naturschutz in Bayern, e.V.; Tel.: 0151-5048 9963, herbert.barthel@bund-naturschutz.de

    Thomas Frey, Regionalreferent Schwaben des BUND Naturschutz in Bayern, e.V.;
    Tel.: 0160-95501313, thomas.frey@bund-naturschutz.de

    downloads: PE_FA_08_16_Mehr_Sicherheit_für_das_Zwischenlager_Gundremmingen.pdf

    Tschernobyl#30: Tausende demonstrieren für schnelleren Atomausstieg

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    400/1.000* AtomkraftgegnerInnen – darunter viele BUND-Aktive, demonstrierten bei reichlich Regen an den AKWs an der Isar bei Landshut für den sofortigen Atomausstieg und dafür, den Atomverzicht ins Grundgesetz aufzunehmen.

    In vielen Städten demonstrieren AtomkraftgegnerInnen aus Anlass der bis heute anhaltenden Katastrophen von Fukushima und Tschernobyl für einen sofortigen Atomausstieg. Am letzten Wochenende gingen  AtomkraftgegnerInnen in Niederaichbach bei Landshut (AKWs Isar) und im belgischen Lüttich (Tihange und Doel) auf die Straße. Schon vor Wochen demonstrierten AtomkraftgegnerInnen z.B. in Neckarwestheim, Kiel Gronau und Aachen. Weitere Demonstrationen folgen am nächsten Wochenende u.a. in Ahaus (Zwischenlager hochradioaktiver Abfälle), in Gundremmingen (zwei in Betrieb befindliche Reaktoren) und am AKW Brokdorf.

    IMG_3806Über die Demo in Lüttich berichtet u.a. auch der WDR hier. Mehr über die Demonstration in Niederaichbach/Ohu/Isar ist in der Welt zu finden. (*)Dort wird von 400 (Polizei) bzw. 1000 TeilnehmerInnen (Veranstalter) gesprochen.

    Der BUND ist aus Anlass der Jahrestage von Fukushima und Tschernobyl nicht nur an vielen Demonstrationen beteiligt. Unter dem Motto „Atomkraft muss Geschichte werden“ setzt er sich auch dafür ein, den Atomausstieg in das Grundgesetz aufzunehmen. Eine Online-Unterschriften-Aktion ist hier zu finden.

    Eine Terminübersicht der Aktionen aus Anlass der Jahrestage der Atomkatastrophen von Tschernobyl und Fukushima hat der BUND hier online und hier eine beim BBU.

    AKW Grohnde: Entzug der Betriebsgenehmigung beantragt – Klage folgt

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    Einer der beiden Grohnde-Kläger: Hans-Peter-Leiding. Heute erklärte er seine Motive auf einer Pressekonferenz in Hannover

    Angekündigt war es schon, jetzt ist es amtlich. Anwohner des E.on-AKW in Grohnde wollen den Entzug der Genehmigung einklagen. Das haben die Initiatoren heute gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Wollenteit auf den Weg gebracht. Wollenteit hatte vor kurzem die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel erstritten. Nach der Urteilsbegründung des OVG Schleswig hatte er bereits davon gesprochen, dass dieses Urteil auch für die noch laufenden Atommeiler Konsequenzen haben dürfte. Das wird sich jetzt zeigen. Hans-Peter Leiding, 60, der mit seiner Familie in Sichtweite des Reaktors lebt, ist einer der beiden Antragsteller / Kläger. Eine persönliche Erklärung von Hans-Peter Leiding und über seine Motive findet sich unten in diesem Text.

    Grohnde Klage Vorstandsfoto von links Eckard Bretzke, Peter Dickel, Joachim Müller-Blanck und Karsten Schmeißner
    Die Unterstützer-Gemeinschaft für die Klage gegen das AKW Grohnde

    Bevor hier gleich die Erklärung der Grohnde-Klägergemeinschaft folgt, noch der Hinweis: Derzeit sind mehrere Klagen auf dem Weg. Sowohl in Gundremmingen, Grafenrheinfeld und in Brokdorf werden rechtliche Schritte derzeit vorbereitet. Ein Verfahren zum Castor-Zwischenlager am abgeschalteten AKW Esenshamm/Unterweser ist noch vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg anhängig und in etwa vergleichbar mit dem Verfahren in Brunsbüttel, wo nach dem Urteil des OVG Schleswig die Genehmigung aufgehoben ist. Siehe dazu die weiterführenden Links oberhalb und unterhalb dieses Absatzes und insbesondere mit Blick auf die Folgen des Brunsbüttel-Urteils auch für die Atommülllagerung nicht nur in Schleswig-Holstein:

    Hochradioaktive Verstrickungen in Schleswig-Holstein: Nichts geht mehr! Das Desaster nach dem Brunsbüttel-Urteil

    Dokumentation: Die Presseerklärung der Klagegemeinschaft:

    Anwohner wollen Entzug der Genehmigung des AKW Grohnde einklagen

    Anwohner aus Grohnde und Bodenwerder haben heute beim Niedersächsischen Umweltminister beantragt, dem umstrittenen Atomkraftwerk Grohnde die Betriebsgenehmigung zu entziehen und angekündigt, dies sonst gerichtlich durchzusetzen. Die Antragsteller verweisen insbesondere auf die gewachsene Gefahr durch Einwirkungen von außen, beziehen sich aber auch auf die jahrzehntelange Auseinandersetzung um die Schwachpunkte und Anfälligkeit der Anlage.

    Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit aus Hamburg, der die Antragsteller vertritt, sieht für das Vorgehen durchaus gewachsene Chancen: „Das jüngst vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Zwischenlager Brunsbüttel, mit dem die Genehmigung der Anlage gekippt wurde, hat die Schutzansprüche der Anwohner von Nuklearanlagen im Zusammenhang mit terroristischen Angriffen nachdrücklich bestätigt. Die Gefährdung von Atomanlagen wegen möglicher terroristischer Angriffen wird zudem auch von den Sicherheits-behörden der Bundesrepublik bestätigt. Der Atomverwaltung sind damit Handlungsspielräume zugewachsen, die sie endlich sicherheitsgerichtet nutzen muss. Das gewachsene Terrorrisiko sowie die technischen Schwachstellen des Reaktors stellen für die Anwohner des Atomkraftwerks eine erhebliche Gefährdung dar. Deshalb muss die Genehmigung widerrufen werden.“

    Rechtsanwalt Dr. Wollenteit hat bereits in der Vergangenheit mehrere Klageverfahren bezüglich der 2011 abgeschalteten alten Reaktoren begleitet und ist derzeit auch mit dem Greenpeace-Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für das AKW-Brokdorf befasst.

    Hans-Peter Leiding, 60, der mit seiner Familie in Sichtweite des Reaktors lebt, ist einer der beiden Antragsteller / Kläger. Seit er Anfang der 90er Jahre nach Grohnde gezogen ist, habe sich viel verändert: Er verweist auf das Zwischenlager und die Anschläge vom 11. September 2011. Und, sagte Leiding: „So blicken meine Frau und ich heute mit wachsender Unruhe und Sorge auf dies graue Relikt einer vergangenen atomgläubigen Zeit.“ Er wolle trotz des bestehenden Ausstiegsbeschlusses klagen, „weil eine zukünftige Bundesregierung angesichts chronisch leerer Staatskassen schnell auf die Idee kommen könnte, die AKWs zwecks Erhöhung der Entsorgungs-Rückstellungen doch länger laufen zu lassen. Ein Anliegen ist dem Gewerkschafter und aktiven Betriebsrat Leiding, dass sich seine Klage nicht gegen die Beschäftigten im AKW richte. Er regt deshalb eine gemeinsame „Kreativitätsinitiative“ von Kreis und Gemeinden vor, um den notwendigen Strukturwandel im Weserbergland zu bewältigen.

    Finanziert wird die Klage durch einen eigens eingerichteten Rechtshilfefond. Zur Absicherung haben bisher 23 Mitglieder eine Einlage von 1.000,- € gemacht, in den nächsten Monaten sollen dann zur eigentlichen Finanzierung 50.000,-€ gesammelt werden, erklärt Eckart Bretzke vom Vorstand des Rechtshilfefonds Atomerbe Grohnde e.V. Bretzke war Ende der 70er Jahre Gemeindepfarrer in Hameln-Tündern und hat die damalige Auseinandersetzung um den Bau der Anlage unmittelbar erlebt.

    ExpertInnen-Anhörung morgen in Bielefeld

    Zur Unterstützung der Klage findet am morgigen Donnerstag, dem 26. März um 19.00 in Bielefeld eine ExpertInnen-Anhörung mit der Physikerin Oda Becker und Swantje Küchler (Leiterin Energiepolitik des Forum Ökologisch-soziale Marktwirtschaft, Berlin) und Karsten Schmeißner (Detmold) vom Rechtshilfefonds statt.

    Veranstalter: Volkshochschule Bielefeld, BUND Bielefed und Bielefeld steigt aus, Ort: Ravensberger Spinnerei (Historischer Saal), Ravensberger Park 1, 33607 Bielefeld

    Die Stadtwerke Bielefeld sind zu 16,7 % am AKW-Grohnde beteiligt,

    Für Rückfragen:
    Peter Dickel 0174 – 3576821

    Kontakt zu den KlägerInnen: Reimer Schermuly-Opitz, Hameln 0177/5052727

    Pressekonferenz Niedersachsen 25.03.2015

    Statement Hans-Peter Leiding, Grohnde

    Wenn ich zuhause in Grohnde im schönen Weserbergland aus dem Fenster sehe, blicke ich direkt auf das nahe gelegene Atomkraftwerk.

    Das war natürlich schon da, als ich Anfang der 90er Jahre hierher zog und ich wusste das. Aber viele Dinge haben sich seitdem geändert, die nicht abzusehen waren und so blicken meine Frau und ich heute mit wachsender Unruhe und Sorge auf dies graue Relikt einer vergangenen atomgläubigen Zeit.

    Damals, Anfang der 90er, gab es z.B. noch kein Zwischenlager am AKW Grohnde und auch noch keine Großflugzeuge heutiger Dimension, die in einer Zeit der wachsenden Terrorgefahr neue Unwägbarkeiten darstellen. Ich denke dabei an die Terroranschläge vom 11. September 2001. Ein derartiges Szenario ist überall vorstellbar, auch an einem Atomkraftwerk und auch in Grohnde.

    Außerdem nehme ich für mich das Recht in Anspruch, genau wie unsere Gesamtgesellschaft – nach Tschernobyl und Fukushima – lernfähig zu sein und alte Überzeugungen zu überprüfen und zu ändern. Ich erinnere daran, dass unsere Bundeskanzlerin immerhin studierte Physikerin ist. Was für sie gilt, gilt auch für den Sozialpädagogen aus Grohnde.

    Meine persönliche Motivation jetzt gegen das AKW zu klagen ist folgende:

    • Die Betreiber der deutschen AKWs versuchen bekanntlich, die entstehenden Rückbaukosten ihrer Anlagen an den Staat weiterzugeben, um sich nach gemachtem Geschäft vor den immensen finanziellen Risiken zu schützen.
      Da es fraglich ist, ob sie den Rückbau ihrer Atomkraftwerke jemals aus den gemachten Rücklagen bezahlen können (und wollen?), könnte eine zukünftige Bundesregierung angesichts chronisch leerer Staatskassen schnell auf die Idee kommen, die AKWs zwecks Erhöhung der Rücklagen doch noch länger laufen zu lassen.
      Deshalb klage ich trotz bestehendem Ausstiegsbeschluss.
    • Und dann geht es um elementare Sicherheitsfragen: Die Terrorgefahr habe ich ja bereits erwähnt. Da fühle ich mich angesichts des AKW Grohnde direkt an Leib und Besitz gefährdet und klage.
    • Dass bekanntlich heute noch kein Mensch weiß, ob und wo es ein Endlager geben wird ist mehr als bedrückend. Es ist vergleichbar mit einem Flugzeug, das gestartet ist, für das es aber noch keine geeignete Landebahn gibt.
      Dass, wie wir selbst, auch Atomanlagen altern und zwangsläufig anfällig werden, dass die Planungen zum Katastrophenschutz immer noch völlig unzureichend sind (lt. Gutachten des bundeseigenen Amtes für Strahlenschutz vom April 2012) … das alles möchte ich nur noch kurz erwähnen.

    Manchmal höre ich, dass alles sei Panikmache und ich sei ja kein Fachmann und es gehe schließlich auch um viele Arbeitsplätze in der Region.

    Ja, ich bin kein Fachmann. Meines Erachtens geht es aber vielmehr um schlichten, gesunden Menschen- verstand. Auf die oben aufgeworfenen Fragen habe ich jedenfalls noch keine, mich überzeugenden und beruhigenden Antworten erhalten.

    Die Frage der Arbeitsplätze im Atomkraftwerk Grohnde bewegt mich dagegen als Gewerkschaftsmitglied und aktiven Betriebsratsvorsitzenden natürlich! Mit den Beschäftigten habe ich keinen Streit und sie haben meine Solidarität! Aber es kann doch kein ernsthaftes Argument sein, deshalb an einer überholten, gefährlichen Technik festzuhalten.

    Wir brauchen andere, bessere Antworten: Der Strukturwandel hier im Weserbergland kommt auf jeden Fall und wird vermutlich mühsam. Das dann stillgelegte AKW Grohnde hinterlässt aber viele hervorragen- de Fachleute! Diese Menschen mit ihren Familien sollten wir möglichst halten und als Chance begreifen. Wir dürfen deshalb nicht an Geld und Kreativität sparen, mit diesem Kapital etwas Neues, Umwelt- und Zukunftverträgliches zu entwickeln und aufzubauen. Diese Verantwortung liegt bei uns allen und nicht auf den Schultern der Kläger! Kann z.B. der Landkreis Hameln-Pyrmont im Verbund mit den Kommunen und Wirtschaftsverbänden etc. nicht eine Art „Kreativitätsinitiative“ starten? Ich würde mir so eine gemeinsame Bürgersinnkampagne sehr wünschen, damit die Frage „AKW – ja oder nein“ nicht noch länger unsere Bevölkerung spaltet.

    Das wünsche ich mir natürlich auch für mein persönliches Lebensumfeld in Grohnde: Gemeinsinn statt Streit!

    Meine Klage (und die der anderen KlägerInnen) wird durch zwei wichtige Faktoren unterstützt: Zum einen danke ich Herrn Rechtsanwalt Dr. Wollenteit aus Hamburg für seine sachkundige und engagierte Übernahme des Mandats! Denn es stimmt: Ich bin kein Fachmann. Zudem werde ich für die Finanzierung meiner Klage gegen den weiteren Betrieb des AKW Grohnde durch den Rechtshilfefonds Atomerbe Grohnde e.V. unterstützt. Sonst wäre mein Engagement nicht tragbar, wie sich jeder leicht denken kann. Die Mitglieder dieses Vereins helfen und unterstützen mich auch bei praktischen Fragen, wofür ich ebenfalls sehr dankbar bin.

    Abschließend möchte ich noch eine persönliche Bitte äußern:
    Bitte respektieren und schützen Sie mein persönliches Leben und das meiner Familie in Grohnde. An- fragen jeder Art (Medien, Interviews etc.) richten Sie bitte an die benannten Mitglieder des Rechtshilfe- fonds. Für diese Rücksichtnahme danke ich Ihnen auch im Namen meiner Frau!

    Was zu sagen war habe ich hier gesagt.

    Hans-Peter Leiding
    Grohnde/Hannover, 25.03.2015

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