Stillgelegtes AKW Grafenrheinfeld – Rückbau derzeit „nicht genehmigungsfähig“ – Betreiber E.on spekuliert mit erneuter Inbetriebnahme

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Wie macht man die sichere Stilllegung einer Atomanlage wie dem AKW Grafenrheinfeld? Auf dem Erörterungstermin fordern BUND und Vertreter von Initiativen und Kommunen mehr Sicherheit.

Eigentlich geht es seit Dienstag um die Stilllegung des AKW Grafenrheinfeld und wie dies am besten zu machen ist. Von einer „Grünen Wiese“ sprechen (oder soll man sagen phantasieren) Betreiber E.on (PreussenElektra) und die bayerische Atomaufsicht. Angesichts der ungeklärten „Entsorgung“ für die gesamte Palette radioaktiver Abfälle gehen Umweltschützer davon aus, dass der Atommüll noch bis Ende des Jahrhunderts vor Ort zwischengelagert bleiben könnte. Sie – der BUND, Initiativen, BürgerInnen und zahlreiche Gemeinden aus der Region – fordern mehr Sicherheit und geringere Radioaktivitäts-Werte bei den künftigen Maßnahmen zur Stilllegung. Doch es könnte auch ganz anders kommen, berichtet der BR: „Zunächst will der Kraftwerksbetreiber PreussenElektra abwarten, was bei der Verfassungsbeschwerde der Energiekonzerne wegen der zwangsweisen Stilllegung ihrer Atomkraftwerke herauskommt. Dann stehe die Entscheidung an, ob das im Juni 2015 stillgelegte AKW Grafenrheinfeld möglicherweise wieder hochgefahren wird. Das sagte der Delegationsleiter von PreussenElektra, Christian Müller-Dehn, am Dienstag (25.10.16) bei einem Erörterungstermin der Grafenrheinfelder Kulturhalle.“ „Stillgelegtes AKW Grafenrheinfeld – Rückbau derzeit „nicht genehmigungsfähig“ – Betreiber E.on spekuliert mit erneuter Inbetriebnahme“ weiterlesen

Konsequenzen aus „Endlager“-Kommission: BUND fordert mehr Sicherheit für Zwischenlager Gundremmingen

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AKW Gundremmingen mit noch zwei in Betrieb befindlichen Reaktoren und einem Castor-Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll. Foto: ?

Der BUND in Bayern nimmt die Ergebnisse der „Endlager“-Kommission zum Anlass, erhöhte Sicherheitsforderungen an das Castor-Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Gundremmingen zu stellen. Konkret wird die Nachrüstung einer Heißen Zelle zur Reparatur defekter Castoren und erhebliche Nachrüstungen gegen (gezielte) Flugzeugabstürze und „andere Einwirkungen von außen“ verlangt.

umweltFAIRaendern.de dokumentiert die Forderungen des BUND in Bayern mit der folgenden Pressemeldung:

BUND NATURSCHUTZ BEWERTET BERICHT DER „KOMMISSION ZUR LAGERUNG HOCHRADIOAKTIVER ABFÄLLE“ DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES UND FORDERT NEUES VERFAHREN ZUM ZWISCHENLAGER GUNDREMMINGEN.

Der BUND Naturschutz fordert, dass das Zwischenlager Gundremmingen gegen einen Absturz eines großen Flugzeugs und terroristische Angriffe von außen und innen abgesichert werden muss. Während des Betriebs des Zwischenlagers müssen weitere Sicherheitseinrichtungen wie heiße Zellen für Reparaturen im Fall schadhafter Castoren vor Ort sein, auch nach Abbau des restlichen AKWs. Hierzu fordert der BUND Naturschutz die Eröffnung eines neuen Genehmigungsverfahrens. Für den BUND Naturschutz sind dies die Konsequenzen aus dem Bericht der Endlagersuchkommission, der deutlich macht, dass die hochradioaktiven Abfälle noch weit über die zweite Hälfte dieses Jahrhunderts vor Ort zwischengelagert werden müssen.

20.07.2016„Als ein Fazit der Arbeit der „Kommission zur Lagerung hochradioaktiver Abfälle“ des deutschen Bundestages sehen wir, dass das atomare Zwischenlager Gundremmingen nicht vor Ende dieses Jahrhunderts geräumt werden wird. Wir fordern grundsätzlich, dass dies schneller gehen sollte. Aber realistisch müssen wir feststellen, dass der Atommüll für weitere 3 oder 4 Generationen hier am AKW Gundremmingen bleiben wird. Die Untätigkeit des Atomstaates Bayern in Sachen Atommülllager rächt sich nun. Wir fordern, dass alle juristischen und politischen Möglichkeiten und Wege ausgeschöpft werden, dieses atomare Zwischenlager Gundremmingen substantiell sicherer zu machen. Im aktuellen Zustand ist der Atommüll voraussichtlich nicht sicher gegen einen Absturz eines großen Flugzeugs oder gegen terroristische Angriffe. Wir stellen grundsätzlich in Frage, ob ein zügiger Abriss die richtige Lösung ist, mit Blick auf die Risiken eines Abrisses mit Staubentwicklung. Bei einem Abriss wird der Reaktor entfernt, der heute die sicherheitsrelevanten Einrichtungen des AKW enthält, auch die Einrichtungen zum Umfüllen potentiell defekter Castoren im Zwischenlager. Wir fordern daher eine öffentliche Alternativenprüfung, Abriss oder Einschluss, die die Sicherheit für die Bevölkerung als Priorität ansetzt“, so Harald Kraus, stellvertretender Vorsitzender der Kreisgruppe Dillingen des BUND Naturschutz in Bayern.

„Die Betreiber RWE und E.ON haben in 2014 den Antrag auf Abbau des AKW Gundremmingen gestellt. Wir fordern die sofortige Abschaltung des AKW. Den vorliegenden Antrag auf Abriss haben wir im Scoping-Termin am 25. Oktober 2015 massiv kritisiert. Dieser sogenannte Abriss geht in Gänze am Problem vorbei. Plangemäß verbleibt nach dem Abriss das gesamte radioaktive Inventar hier in Gundremmingen, zu über 99,5 Prozent als hochradioaktiver Abfall im atomaren Zwischenlager. Der Rest, als schwach-mittelradioaktiver Abfall, wird in Fässern hierbleiben – denn auch hierfür ist kein Bundeslager sicher in Sicht. Der Aktionismus um den Abriss vernebelt die Realität – das unsichere atomare Zwischenlager bleibt mit seiner tödlichen Gefahr vor Ort bei uns. Unsere Forderung ist daher, den Fokus auf die Verbesserung der Sicherheit dieses Zwischenlagers hier vor Ort zu setzen. Wir fordern eine Neuprüfung, juristisch wie fachlich in einem neuen Verfahren. Dringlich und umgehend müssen Verbesserungen der Sicherheit angepackt werden. Das atomare Zwischenlager muss sicher werden gegen den Absturz großer Flugzeuge und gegen terroristische Angriffe“, fordert Karsten Schultz-Ninow, Vorsitzender der Kreisgruppe Günzburg des BUND Naturschutz.

„Die Kommission zur Lagerung hochradioaktiver Abfälle“ des Deutschen Bundestages hat zum 30. Juni ihren Endbericht vorgelegt. Wir sehen nicht, dass die Fragen der naturwissenschaftlichen Kriterien eines atomaren Endlagers, die Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Fragen der Bewertung des Standortsuchgesetzes von 2013 ausreichend beantwortet sind. Unser Bundesverband BUND für Umwelt und Naturschutz in Deutschland e.V. (BUND) hatte den stellvertretenden Vorsitzenden Klaus Brunsmeier als Vertreter in diese Kommission gesandt. Wir haben so unsere Fragen platziert. Wir sind aber nicht zufrieden mit den Antworten“, so Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz BUND Naturschutz in Bayern e.V.

Nach vielfältigen Diskussionen hatte der BUND in 2014 beschlossen, dass der BUND einen von zwei für die Umweltverbände vorgesehenen Sitzen in der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ mit dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden Klaus Brunsmeier besetzt. Die Arbeit der Kommission wurde am 30. Juni in Berlin beendet. Der BUND hat den vorgelegten Bericht in der zur Abstimmung gestellten Fassung abgelehnt. Am 1. Juli veröffentlichte der BUND ein Sondervotum. Für Bayern ergeben sich aus Sicht des BUND Naturschutz in vielfältiger Weise Konsequenzen.

  • Es ist dringend notwendig eine Analyse und eine Neukonzeptionierung der Zwischenlagersituation in Bayern vorzunehmen. Die Atommülllager sind nicht gegen einen Absturz eines großen Flugzeugs und nicht gegen terroristischen Angriffe gesichert. Die Sicherheit der Zwischenlager an den Standorten muss verbessert werden. Die Konzepte müssen die Einlagerung der zurückzuholenden Glaskokillen-Castoren aus Sellafield und La Hague mitbeinhalten.
  • Das Versprechen der bayerischen Staatsregierung und der Kraftwerksbetreiber, dass nach dem vollständigen Abriss eine grüne Wiese vorzufinden wäre, ist haltlos. Das radioaktive Inventar würde nach jetzigem Stand über Jahrzehnte in den Zwischenlagern vor Ort bleiben!
  • Der BUND Naturschutz fordert, dass Bayern seiner Verantwortung als Atomstromproduktions-Staat gerecht wird und sich an der Findung eines Atommülllagers in einer geeigneten geologischen Formation beteiligen muss.
  • Der Umgang mit schwach- und mittelradioaktivem Müll muss ebenso unter strengen Sicherheitskriterien für Mensch und Umwelt geklärt werden.
  • Der BUND Naturschutz lehnt „Freimessen“ von radioaktivem Schrott ab. „Freimessen“ würde bedeuten, dass Anlagenteile und Material, deren Radioaktivität unter einem von der Strahlenschutzverordnung festgeslegten Grenzwert liegt, aus dem Atomrecht entlassen wird und dann ohne weiter Kontrolle in der Gesellschaft verteilt werden darf. Der BUND Naturschutz sieht hier hohe Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung. Der BUND Naturschutz fordert die Prinzipien von Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit einzuhalten und fordert Maßnahmen der Stoffstromkontrolle. Die Strahlenschutzverordnung muss hierfür überarbeitet werden.
  • Der Atomausstieg muss im Grundgesetz verankert werden.

Für Rückfragen:

Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz des BUND Naturschutz in Bayern, e.V.; Tel.: 0151-5048 9963, herbert.barthel@bund-naturschutz.de

Thomas Frey, Regionalreferent Schwaben des BUND Naturschutz in Bayern, e.V.;
Tel.: 0160-95501313, thomas.frey@bund-naturschutz.de

downloads: PE_FA_08_16_Mehr_Sicherheit_für_das_Zwischenlager_Gundremmingen.pdf

Zdebel auf Atommüll-Reise: AKW Philippsburg – Noch mehr Atommüll – mit Fotostrecke

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Auf den Schienen zum Castor-Lager des AKW Philippsburg, über die demnächst Atomtransporte aus der Wiederaufarbeitung aus Frankreich rollen sollen.

Letzter Tag der Atommüll-Tour des LINKEN-Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel durch Baden-Württemberg. Heute in Philippsburg, wo neben dem nach Fukushima stillgelegten Siedewasserreaktor Block 1 noch bis Ende 2019 ein Druckwasserreaktor in Betrieb sein wird und damit Atomgefahren und Strahlenmüll erzeugt. Bereits am Nachmittag traf sich Zdebel mit dem Kandidaten zur Landtagswahl, Heinz-Peter Schwertges, der Bruchsaler Pressesprecherin Elke Zetl und seiner Fraktions-Kollegin, der  Bundestagabgeordneten Karin Binder in Philippsburg. Mit fast 40 TeilnehmerInnen gab es am Abend eine gute besuchte Diskussionsveranstaltung über die Risiken der Atomenergie, den Noch-Nicht-Ausstieg und die Atommüllberge.

P1040155Gemeinsam unternahmen die LINKEN einen Ausflug rund um die Atommeiler und das Castor-Zwischenlager in Philippsburg bei Karlsruhe. Dort soll künftig nicht mehr nur der hochradioaktive Atommüll aus den benachbarten Atommeilern eingelagert werden, sondern auch zusätzlicher Atommüll aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague. Fünf Castoren sollen aus der Normandie transportiert werden. Dazu muss der Betreiber EnBW in den nächsten Monaten entsprechende Genehmigungsanträge beim zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz beantragen.

P1040257Die Behörden wollen das Genehmigungsverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchführen, weil sie keine „wesentliche Änderung“ sehen. Dabei unterscheidet sich der Atommüll aus Frankreich deutlich. Bislang umfasst die Genehmigung nur abgebrannte Brennelemente. Nun sollen in Glas eingeschmolzene radioaktive Abfälle zusätzlich eingelagert werden. Auch der Castor-Behälter, in dem sich dieser Atommüll befindet, ist von anderer Bauart, vor allem im Deckelbereich. Das hat aus Sicht von Hubertus Zdebel wesentlichen Einfluss auf die Sicherheit. Sollten die Deckel-Dichtungen der Castoren versagen, könnten die Castoren mit den Glaskokillen nicht einfach ins AKW rübergefahren und unter Wasser repariert werden, wie es derzeit noch mit den Brennelementen möglich wäre. Die Glaskokillen dürfen unter keinen Umständen mit Wasser in Kontakt kommen.

Deshalb und weil mit dem Rückbau der AKWs in den nächsten Jahren auch die Reparaturmöglichkeiten für die Brennelemente verschwinden werden, fordert Hubertus Zdebel, dass eine neue Genehmigung nur mit erhöhten Sicherheitsnachrüstungen erfolgen darf. Dazu gehört eine sogenannte Heiße Zelle, in der ein Castor zur Reparatur notfalls auch geöffnet werden könnte.

Ein weiteres Problem beschäftigt z.B. inzwischen auch die Bürgermeister der AKW-Standorte. Inzwischen ist klar, dass die Castor-Lager länger als die bislang genehmigten 40 Jahre in Betrieb bleiben könnten, weil ein dauerhaftes Atommülllager erst deutlich nach 2050 gefunden und betriebsbereit sein wird. Daher wird die Forderung laut, neue Zwischenlager in Angriff zu nehmen. Die Bundesregierung sprach jüngst im „Nationalen Entsorgungsprogramm“ erstmals einem „Eingangslager“ für etwa 500 Castor-Behälter.

Am Abend fand im Gästehaus Am roten Tore eine öffentliche Veranstaltung der LINKEN statt.

Fotos von Giorgio Mariotti und Dirk Seifert.

Hochradioaktiver Atommüll: Was tun, wenn der Castor undicht wird?

Was eigentlich passiert, wenn ein mit hochradioaktivem Atommüll vollgepackter Castor-Behälter undicht wird? An den Standort-Zwischenlagern an den AKWs könnten diese noch (!) in den benachbarten Reaktor gebracht und dort unter Wasser repariert werden. Für die geplanten Rücktransporte von in Glas eingeschmolzenem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England, kommt diese Möglichkeit nicht in Frage. Die Glaskokillen dürfen unter keinen Umständen mit Wasser in Kontakt kommen. Ein weiteres Problem entsteht, wenn die Reaktoren nach und nach zurück gebaut werden. Dann fehlt es auch für die bestrahlten Brennelemente in den Castoren an einer Reparaturmöglichkeit. (Foto: GNS)

Heiße Zellen für WAA-Rücktransporte und bei AKW-Rückbau

Bereits im April 2015 hatte Greenpeace mit einer Studie von Wolfgang Neumann auf diese Probleme hingewiesen: „Zwischenlager, die Castoren aus La Hague und Sellafield aufnehmen, müssen eine Anlage zur Öffnung und Reparatur der Behälter haben, sonst sind nicht alle auftretenden Schäden zu beheben“, so Smital. „Auch für die Castoren in den standortnahen Zwischenlagern bei den Atomkraftwerken bestehen diese Defizite bei Reparaturen, wenn die Reaktoren stillgelegt werden. Energiekonzerne und Bundesregierung müssen jetzt zügig ihr derzeitiges Sicherheitskonzept nachbessern, bevor die Castoren in ein Zwischenlager kommen.“

Konkret: An den Standort-Zwischenlagern müssten so genannte Heiße Zellen nachgerüstet werden: „Ein Gutachten des Instituts INTAC im Auftrag von Greenpeace zeigt, dass die Zwischenlager an den Atomkraftwerksstandorten ein erhebliches Sicherheitsdefizit aufweisen: Dort fehlt eine sogenannte „Heiße Zelle“ und damit die Möglichkeit, die Behälter im Schadensfall zu reparieren. Diese müsste nachgerüstet werden.“

  • Unter einer „Heißen Zelle“  versteht man ein hermetisch abgeschlossenes und strahlungssicheres Gehäuse, in dem fernhantiert Castoren geöffnet, untersucht oder repariert werden können.

Die Umweltorganisation fordert, dass die Bundesregierung endlich ein Gesamtkonzept vorlegt, wie es mit Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle weiter gehen soll und erläutert außerdem: „Zwölf deutsche Atomkraftwerksstandorte verfügen über ein Zwischenlager. Dort stehen bislang ausschließlich Castoren mit abgebrannten Brennelementen aus dem zugehörigen AKW. Im Schadensfall können diese bis zur Stilllegung des AKW im dortigen Brennelementelagerbecken entladen und anschließend repariert werden. Ab dem Zeitpunkt der Stilllegung fehlt diese Reparaturmöglichkeit. Castorbehälter mit Glaskokillen jedoch, die aus der Wiederaufarbeitung kommen, können nicht unter Wasser geöffnet werden und benötigen für bestimmte Reparaturen besagte „Heiße Zelle“. Alleine das  Zwischenlager in Gorleben verfügt über eine solche. Diese ist allerdings nicht ausreichend, um  Castorbehälter vollständig ent- und wieder beladen zu können. Aus guten Gründen steht auch das Gorlebener Zwischenlager für weitere Castortransporte nicht mehr zur Verfügung. Passende „Heiße Zellen“ könnten jedoch nötig werden, um im Falle einer Undichtigkeit des Behälters den Primär-Deckel zu tauschen.“

Mit Blick auf die WAA-Transporte heißt es dort: „Deutschland soll bis Ende 2015 fünf Castoren mit mittelradioaktivem Atommüll aus dem französischen La Hague (Frankreich) und weitere 21 Castoren mit hochradioaktivem Müll aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield (England) zurücknehmen. 2013 schlossen Bund und Länder die Vereinbarung, diesen Atommüll nicht mehr nach Gorleben zu bringen, ohne jedoch den Verbleib konkret zu regeln.“ Bis heute gibt es keine Klarheit, wohin die Castoren gehen sollen.

Standort-Zwischenlager: AntiAtomGruppen forderten Heiße Zelle schon ab Anfang der 2000er Jahre

Die Forderung nach diesen Heißen Zellen haben Anti-Atom-Initiativen bereits seit Anfang der 2000er Jahre erhoben, als an den AKW-Standorten im Zuge des Verbots der Wiederaufarbeitung für die Brennelemente im Rahmen des sogenannten Atomkonsenses zwischen der damaligen rot-grünen Bundesregierung und den Atomkonzernen die Standort-Zwischenlager neu entstanden.

ESK zu Sicherheitsanforderungen bei WAA-Rücktransporten und Lagerung an Standorten

Im Oktober hatte die Entsorgungskommission (ESK), ein Beratergremium der Bundesregierung unter dem Vorsitz von Michael Sailer (Öko-Institut), zu den Sicherheitsanforderungen bei den Standort-Zwischenlagern mit Blick auf die WAA-Rücktransporte eine Stellungnahme vorgelegt. Zu der Empfehlung für eine grundsätzliche Nachrüstung mit Heißen Zellen an den Standorten für die WAA-Rücktransporte mochte sich das Gremium nicht durchringen. Stattdessen verwies die ESK auf „mobile“ Möglichkeiten, im Bedarfsfall einen weiteren Deckel auf einen defekten Castor zu setzen.

Dabei traf die ESK eine Vielzahl von Annahmen, warum das ausreichend wäre, die man nicht unbedingt als im wissenschaftlichen Sinn ausreichend konservativ ansehen muss.

Entsprechend vage klingt das dann z.B. in der Zusammenfassung: „Aus Sicht der ESK besteht nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass während der Zwischenlagerzeit ein Versagensereignis hinsichtlich des Primärdeckelsystems eines Behälters CASTOR ® HAW28M auftritt. Ganz auszuschließen ist es allerdings nicht. Deshalb ist eine adäquate Vorsorge für einen solchen Fall zu treffen.“

Wissenschaftliche Belege oder detaillierte Untersuchungen für die folgende Behauptung der ESK werden in der Stellungnahme nicht wirklich angeführt: „Aufgrund der ständigen Überwachung der Dichtbarrieren wird eine Verschlechterung der Dichtheit mit hinreichender Sicherheit lange vor dem Fall der Abtransportes erkannt; es bleibt daher viel Zeit, um die Abtransportfähigkeit eines Behälters CASTOR ® HAW28M wiederherzustellen.“

Ein weiterer Aspekt, warum die Forderung zur Nachrüstung Heißer Zellen an den Standort-Zwischenlagern aufkommt ist der beginnende Rückbau der Reaktoren. Wenn diese als „Reparaturzone“ für die Castoren mit bestrahlten Brennelementen nicht mehr zur Verfügung stehen, stellt sich auch hier die Frage: Was tun, wenn der Castor undicht wird?

Längere Zwischenlagerung und Sicherheit

Auch wenn die für die Brennelemente eingesetzten Behälter von einem etwas „besseren“ Castor-Typ sind, ist dieses Problem von großer Bedeutung. Und zwar auch, weil über die Langzeit-Zwischenlagerung und was diese sowohl mit den Behältern als auch mit dem Inhalt macht, kaum Untersuchungen vorliegen. Auf eben dieses Problem hatte der ESK-Vorsitzende vor einiger Zeit während einer Diskussion in der „Endlager-Kommission“ hingewiesen. Die Debatte stand im Zusammenhang mit dem zeitlichen Verlauf der Suche nach einem „Endlager“ für die hochradioaktiven Abfälle. Viele Akteure gehen davon aus, dass diese Suche nach einem Standort und die dann erforderliche Errichtung eines solchen Lagers deutlich später als 2050 erfolgen wird. Die Genehmigungen für die Standort-Zwischenlager laufen aber nach der Frist von 40 Jahren seit Inbetriebnahme allesamt um das Jahr 2045 aus.

Es kann also a. nicht ausgeschlossen werden, dass Castorbehälter vorzeitig undicht werden und b. die Risiken bei längerer Lagerzeit wachsen. Gründe, warum die Debatte um die Nachrüstung Heißer Zellen intensiver wird – ausgelöst insbesondere durch die WAA-Transporte mit ihrer besonderen Problematik der in Glas verpackten Abfälle.

„Nationales Entsorgungsprogramm“: Initiativen und Verbände fordern Heiße Zellen

Auch Anti-Atom-Verbände haben dieser Tage die Forderung für die Nachrüstung Heißer Zellen gestellt. Das Bundesumweltministerium hatte im Frühjahr zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über den Bestand und Umgang mit den radioaktiven Abfällen in den EU-Staaten einen Entwurf für ein „Nationales Entsorgungsprogramm“ vorgelegt. Der NABU, der BUND, die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD und einige andere hatten als Reaktion darauf eine gemeinsame Einwendung formuliert. Darin fordern die Verbände und Initiativen u.a. „Konsequenzen aus dem Entzug der Betriebsgenehmigung für das Standortzwischenlager Brunsbüttel für alle Zwischenlager zu ziehen, anstatt dies zu ignorieren. Darüber hinaus dürfen ohne sicherheitstechnische Ertüchtigungen und den Einbau von Heißen Zellen keine Genehmigungen verlängert werden.“

Diese Forderung zielt insbesondere auf die WAA-Rücktransporte und die Konsequenzen aus dem erwähnten Brunsbüttel-Urteil. Die in Brunsbüttel vom Gericht festgestellten Mängel bei den Sicherheitsnachweisen müssen dazu führen, dass an allen Standort-Zwischenlagern neue Genehmigungen erfolgen müssen – und dort dann auch Heiße Zellen nachgerüstet werden müssen.

Abgeordneter Zdebel fordert: „Endlager“-Kommisson muss ran

Das Thema Heiße Zellen hat nun auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (*) aufgegriffen und eine Kurz-Stellungnahme bei der INTAC Hannover und Wolfgang Neumann beauftragt. In einem Brief an die „Endlager“-Kommission hat er gefordert, dass sich dieses Gremium angesichts der WAA-Rücktransporte und mit Blick auf die wahrscheinlich deutlich länger als geplant dauernde Suche nach einen „Endlager“-Standort mit dieser sicherheitsrelevanten Frage befassen müsse.

Neumann geht nicht nur auf die Anforderungen bei den WAA-Rücktransporten und die Erfordernis der Heißen Zellen mit Blick auf den Verlust der Reparaturmöglichkeiten ein, wenn die Reaktoren zurückgebaut werden. Auch die Verlängerung der Zwischenlager-Zeiten greift er auf und stellt fest: „Es gilt aber auf jeden Fall seit klar ist, dass die Genehmigungsdauern von 40 Jahren nicht ausreichen, da in diesem Zeitraum kein
Endlager für diese Atomabfälle in Betrieb genommen werden kann [KÖNIG 2013],
[KOM 2014].“ (Quellenhinweise bitte in der Studie nachlesen.)

Neumann reagiert mit seiner Stellungnahme vom Mai 2015 auch auf die ESK-Stellungnahme und stellt abschließend fest: „Für die Möglichkeit der Wiederherstellung der Primärdeckeldichtheit sowie der Durchführung von Periodischen Sicherheitsüberprüfungen für Transport- und Lagerbehälter aller Typen und deren Inhalt ist die Errichtung neuer Heißer Zellen erforderlich.“ (siehe oben)

Wie bei Atomkraftwerken unterliegen auch die Standort-Zwischenlager so genannten „periodischen Sicherheitsüberprüfungen„. Die Heißen Zellen werden aus Sicht von Neumann im Rahmen dieser Sicherheitsprüfungen auch deshalb erforderlich, weil es die Möglichkeit geben muss, den Zustand des Inhalts der Castorbehälter zu überprüfen. Um diese öffnen zu können, braucht es die Zellen.

Zdebel greift in seinem Brief an die „Endlager“-Kommission einen Großteil der genannten Punkte auf und erwähnt außerdem das im Nationalen Entsorgungsprogramm erstmals genannte neue „Eingangslager“, das am Standort des zu findenden „Endlagers“ mit der Kapazität für 500 Castor-Behälter vorgesehen ist und kommt mit Blick auf die Beratungen in der Kommission zu dem Ergebnis: „Sachlich und unter dem Gesichtspunkt der Glaubwürdigkeit der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ist es aus meiner Sicht daher dringend erforderlich, auch die Zwischenlagerung bis hin zum vom BMUB im NaPro dargelegten Eingangslager intensiver als bislang zum Thema zu machen. Dies sollte nicht nur in der AG3, sondern auch in der AG2 zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes erfolgen.“

(*) Der Autor dieses Artikel ist Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel.

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