BUND in Bayern will mehr Sicherheit beim AKW-Rückbau und der Atommülllagerung in Grafenrheinfeld

AKW-Grafenrheinfeld-02-2015
Idyllische Lage, aber hoch radioaktiv trotz Abschaltung: Das AKW Grafenrheinfeld soll zurückgebaut werden.

Der BUND in Bayern hat in einer Pressekonferenz  mehr Sicherheit beim Rückbau des stillgelegten AKW Grafenrheinfeld gefordert und darauf hingewiesen, dass es eine „grüne Wiese“ nicht geben wird, denn jede Menge radioaktiver Abfall wird angesichts fehlender „Endlager“ noch Jahrzehnte vor Ort bleiben. Daher seien auch Nachrüstungen des Castor-Zwischenlagers zwingend erforderlich. Zu dem bevorstehenden Genehmigungsverfahren für den Rückbau ruft der BUND Schweinfurt auf, Einwendungen zu erheben. Eine entsprechende Sammel-Liste hat der Umweltverband jetzt veröffentlicht.

Dokumentation der PM vom 9. Juni: „Der BUND Naturschutz in Bayern und in Schweinfurt begrüßt das endgültige Abschalten des AKW Grafenrheinfeld. Aber der BUND Naturschutz widerspricht dem geplanten Vorgehen des Unternehmens E.ON und des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zum Abriss entschieden.

„Wir sehen hier keine „Grüne Wiese. Wir entnehmen den Planunterlagen, dass über 99 Prozent der Radioaktivität am Standort verbleiben wird – im atomaren Zwischenlager BELLA. Voraussichtlich bis weit in die zweite Hälfte dieses Jahrhunderts. Diese riesige Menge an Radioaktivität soll hier in einem unsicheren Zwischenlager gelagert werden. In einem Zwischenlager, das nicht sicher ist gegen den Absturz eines großen Flugzeugs (z.B. Airbus 380) und nicht ausreichend sicher ist gegen terroristische Angriffe (z.B. mit modernen panzerbrechenden Waffen). Auch die Castoren bieten nicht den erforderlichen Schutz. Gemäß den vorliegenden Planungen soll das Reaktorgebäude abgerissen werden. Damit entfällt in Zukunft die Möglichkeit, schadhafte Castoren im strahlungsabschirmenden Reaktorgebäude zu reparieren.“ so Edo Günther, Vorsitzender der Kreisgruppe Schweinfurt des BUND Naturschutz in Bayern und Sprecher des Arbeitskreises Atomenergie und Strahlenschutz im BUND e.V.

„Die Verbesserung der Sicherheit des Atommülllagers am Standort AKW Grafenrheinfeld ist zwingend notwendig. Zudem muss in Zukunft im atomaren Zwischenlager BELLA die technische Möglichkeit bestehen, hochradioaktiven Atommüll aus potentiell schadhaften Castoren sicher umzulagern. Wir fordern aktuell vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Eröffnung eines neuen Verfahrens zur Überprüfung und zur Verbesserung der Sicherheit des atomaren Zwischenlagers BELLA“, so Günther weiter.

„Das Aktionsbündnis fordert für das gesamte Verfahren Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung. Wir kritisieren, dass uns dies gemäß den vorliegenden Planunterlagen nicht in Gänze zugestanden wird. Wir fordern, dass alle Teilschritte einer Stilllegung und eines Abbaus des AKW Grafenrheinfeld umfassend in Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung festgelegt werden, und nicht in ein späteres „Aufsichtsverfahren“ vertagt werden. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung nur für Phase 1, aber nicht mehr für Phase 2, ist nicht akzeptabel. Wir fordern eine Verbesserung der Störfallanalyse. Die im Sicherheitsbericht dargestellte Störfallanalyse ist nicht vollständig. Sicherheitsbericht und Umweltverträglichkeitsstudie sind nicht vollständig, denn diese enthalten beispielsweise keine Abbaureihenfolge für Komponenten oder Räume“, so Babs Günther, Sprecherin des Schweinfurter Aktionsbündnisses für Atomausstieg.

„Die Strahlenbelastung durch alle mit Stilllegung und Abbau des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld verbundenen Tätigkeiten muss so gering wie möglich gehalten werden. E.ON beantragt die Stilllegung und den Abbau des AKW Grafenrheinfeld auf Basis ihrer unternehmerischen Bewertung. Diese Bewertung liegt uns nicht vor und ist daher für uns nicht nachvollziehbar. Über 99,5 Prozent des aktuellen radioaktiven Inventars verbleiben in den abgebrannten Brennelementen im unsicheren atomaren Zwischenlager BELLA. Der geplante Abriss führt dazu, dass der Großteil des Rests in einer geplanten Bereitstellungshalle für schwach- und mittelradioaktive Abfälle verbleiben wird, auf unbekannte Zeit, am Standort des AKWs. Die Eignung des geplanten Bundeslagers „Schacht Konrad“ ist nicht vollständig geklärt und noch in Prüfung. Gemäß Planungen zum Abriss soll eine unbekannte Menge an restlicher Radioaktivität über ein Prozedere „Freimessen“ aus dem Atomgesetz entlassen und dann unkontrolliert in die Umwelt abgegeben werden. Wir lehnen diese heute übliche Freigabepraxis ab. Auch „freigemessener“ oder „freigegebener“ Abfall ist nicht frei von radioaktiven Stoffen. Wir lehnen die Verteilung in der Region Schweinfurt oder anderswo ab. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz muss auch hier die Grundlagen der Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit und der Stoffstromkontrolle berücksichtigen und umsetzen. Wir fordern vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine transparente und öffentliche Prüfung von Alternativen zu starten, wie beispielsweise Stilllegung durch Sicheren Einschluss“, so Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz des BUND Naturschutz in Bayern.

„E.ON beantragt für Stilllegung und Abbau die Genehmigung einer Abgabe von Radioaktivität in die Umwelt wie bisher in der Höhe für den Leistungsbetrieb. Umgerechnet entspräche dies einer Dosis von mehr als ca. 30 Mikrosievert pro Person und Jahr. Wir lehnen dies ab. Die Stilllegung des AKWs muss messbare Fortschritte für den Immissionsschutz erzielen. Wir fordern, dass die Abgaben von Radioaktivität bei Stilllegung, und auch bei Abbau, deutlich geringer werden müssen, das heißt um den Faktor 10 bis 100 niederer liegen müssen“, fordert Barthel weiter.“

 

Atommüll zwischenparken: Trotz fehlender Genehmigung – Vattenfall will hochradioaktive Brennelemente ins Zwischenlager „bereitstellen“

Beladung Castor unter Wasser - mit Deckel - Betreiberfoto GNS
Hochradioaktiv: Beladung eines Castor-Behälters im Reaktor unter Wasser – mit Deckel. Betreiberfoto GNS

Seit Anfang 2015 verfügt das Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel nach Inkrafttreten eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Schleswig nicht mehr über die erforderliche atomrechtliche Genehmigung. Nur per Notverordnung dürfen die derzeit neun Castoren mit hochradioaktiven Brennelementen zwischengelagert werden. Diese Maßnahme ist bis 2018 befristet. Eine neue Genehmigung ist von Vattenfall beantragt, aber das Verfahren dürfte noch Jahre dauern. Nun hat Vattenfall ein „Konzept“ erarbeitet, mit dem es möglich sein soll, trotz fehlender Genehmigung bestrahlte Brennelemente in Castoren aus dem stillgelegten Reaktor in das Zwischenlager zu überführen. Das soll jetzt einstweilen „Bereitstellung“ statt Zwischenlagerung genannt werden. Atomrecht wird gestaltet!

  • Karsten Hinrichten von der Initiative Brokdorf-Akut sieht das Vorhaben von Vattenfall kritisch und stellt Fragen. Er verweist dabei auch darauf, dass die Atomaufsicht in Kiel im die Einsicht in Gutachten verweigert hat. Siehe dazu den O-Ton von Karsten Hinrichsen unten. Ebenfalls unten als Dokumentation die Erklärung von Vattenfall zum Antrag. Die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein im Energieministerium des Grünen Ministers Robert Habeck reagiert mit dieser PM auf den Antrag. Auch die Piraten-Fraktion in Schleswig-Holstein meldet sich mit dieser PM zu Wort.

Die SHZ berichtet über den jetzt auf den Weg gebrachten Antrag: „Vattenfall will 517 Brennelemente aus dem Atomkraftwerk Brunsbüttel in seinem dortigen Zwischenlager parken. Da der Konzern das Lager derzeit aber nur mit Duldung der Atomaufsicht betreibt, ist dies bisher nicht erlaubt. Nun muss die Atomaufsicht in Kiel das Ansinnen des Betreibers rechtlich prüfen. „Dieses Anliegen ist nachvollziehbar“, sagte Schleswig-Holsteins für Reaktoraufsicht zuständiger Umweltminister Robert Habeck (Grüne).“

Insgesamt 11 Castor-Behälter stehen zur Verfügung, um die hochradioaktiven Brennelemente aus dem stillgelegten Reaktor zu entfernen. Die SHZ berichtet weiter: „“Umweltminister Habeck will nun von einem Gutachter klären lassen, „inwiefern konkret am Standort Brunsbüttel Trockenlagerung in Castor-Behältern geeigneter ist als die Nasslagerung im über 40 Jahre alten Reaktorgebäude und ob dies dazu führt, die Sicherheit zu optimieren“. Dies wäre eine Voraussetzung für eine Genehmigung des Vattenfall-Antrags. Die Atomaufsicht will zudem prüfen, ob die Pläne des Stromkonzerns von der gültigen Betriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk gedeckt sind.“

Das Oberverwaltungsgericht hatte die Genehmigung des Castor-Zwischenlagers per Urteil aufgehoben, weil aus Sicht der Richter zahlreiche sicherheitsrelevante Mängel und Defizite bestehen bzw. die zuständige Behörde – das Bundesamt für Strahlenschutz – nicht ausreichend nachgewiesen hatte, diese ausreichend geprüft zu haben. Angeblich aus Gründen des Geheimschutzes, so hatte das BfS vor Gericht argumentiert, könne man entsprechende Nachweise nicht vorlegen. Eine Prüfung war damit für das Gericht (und die Kläger) nicht möglich. Daher wurde die Genehmigung aufgehoben.

Zu den vom Gericht monierten fehlenden oder gar falschen Nachweisen gehörten z.B. die Auswirkungen und Folgen eines Beschusses der Castor-Halle mit panzerbrechenden Waffen, der Absturz eines großen Verkehrsfliegers (A380 und die Menge des dabei anzurechnenden Kerosins) und die Annahmen für Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung im Falle einer Freisetzung von Radioaktivität.

Dokumentation 1: „Die Initiative Brokdorf-akut hält die Absicht des KKB-Betreibers Vattenfall für rechtlich und politisch nicht durchführbar.

Die BE befinden sich z. Z. mit Genehmigung des MELUR im offenen Reaktordruckbehälter (RDB)(der Deckel liegt nebenbei). Über den Reaktor stülpt sich ein Flut-Kompensator von ca. 15 m Höhe, der mit Wasser gefüllt ist, um die Strahlung zu reduzieren. Das Gutachten der ESN zu dieser Art der Lagerung wurde mir vom MELUR verweigert.

Nun will Vattenfall den RDB freiräumen, um mit der chemischen Dekontaminierung der mit Primärkühlmittel in Berührung gekommenen Rohre, Behälter usw. zu beginnen.

  1. Die befüllten Castorbehälter unter freiem Himmel zu lagern, scheidet wohl aus.
  2. Die Nutzung des Standortzwischenlagers, dessen Nutzung vom OVG Schleswig untersagt ist, scheidet ebenfalls aus, weil die damals vom MELUR ausgesprochene Duldung der bereits eingestellten 9 Castoren wie folgt begründet wurde: „Es bedarf einer Anordnung (zur Duldung) … , denn es besteht ein Zustand, der dem Atomgesetz widerspricht“. (Die Duldungsverfügung liegt mir vor). Die Lagerung der BE im RDB widerspricht aber nicht dem AtG; denn das MELUR hat dieser Lagerungsvariante selbst zugestimmt.
  3. Die Einlagerung im Zwischenlager Brokdorf wird von der Gemeinde Brokdorf abgelehnt, und e.on hat dazu bisher auch gar keinen Antrag gestellt.
  4. Vattenfall hat einen Antrag auf Nutzung des Zwischenlagers beim dafür zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz gestellt. Wann kommt die?
    Wahrscheinlich wird sie beklagt.

Deshalb meine Fragen:
Warum wartet Vattenfall nicht, bis das neue Zwischenlager genehmigt ist?
Warum wartet Vattenfall nicht, bis die Rückbaugenehmigung erteilt ist?
Wohin mit den beladenen Castoren?

Dass Minister Habeck für den Wunsch von Vattenfall wirbt, können wir uns nur so erklären, dass er unbedingt und schnell die sog. Grüne Wiese realisieren möchte.
Dagegen hätte Brokdorf-akut auch nichts, wenn das beim Rückbau anfallende gering radioaktiv belastete Material nicht per Freimessung in der Umgebung verteilt würde. K.H.“

Dokumentation2 – Vattenfall begründet den jetzt bei der Kieler Atomaufsichtsbehörde gestellten Antrag so : „Vattenfall reicht Konzept für Brennelemente im Kraftwerk Brunsbüttel ein“ und erläutert in der PM: (PresseBox) (Berlin, ) Vattenfall hat bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) in Kiel, einen Vorschlag zur sicherheitstechnischen Optimierung im Kernkraftwerk Brunsbüttel eingereicht und um dessen Prüfung gebeten. Das am 25.05.2016 eingereichte Konzept sieht vor, die noch im Reaktordruckbehälter vorhandenen Brennelemente auf Basis der bestehenden Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerks in die bereits vorhandenen CASTOR®-Behälter zu verladen und diese dann an einem geeigneten Ort auf dem Kraftwerksgelände bereitzustellen. Für die Bereitstellung bietet sich vorzugsweise das Gebäude des Standort-Zwischenlagers auf dem Kraftwerksgelände an.

„Wir halten es für sinnvoll, die abgebrannten Brennelemente frühzeitig in die CASTOR®-Behälter zu verladen und schon jetzt zur späteren Zwischenlagerung bereitzustellen. Sobald sich eine dauerhafte Aufbewahrungsmöglichkeit ergibt, können dann die Behälter ohne Verzögerung überführt werden“, so Pieter Wasmuth, Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH. Eine dauerhafte Aufbewahrung könnte das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel – nach Erteilung der Neugenehmigung – sein oder möglicherweise – eine entsprechende Änderungsgenehmigung vorausgesetzt – auch ein anderes Standort-Zwischenlager.

Für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel hat Vattenfall das Genehmigungsverfahren im vergangenen Jahr in die Wege geleitet. Das Genehmigungsverfahren wird durch Verladung der Brennelemente und die Bereitstellung der CASTOR®-Behälter nicht behindert.“

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