Sieben Castor-Behälter mit in Glas verpacktem hoch radioaktivem Abfall dürfen nach Medienberichten nun laut erteilter Genehmigung ins das Zwischenlager in Niederbayern. Die Genehmigung habe das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilt, teilte die BGZ, die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung, mit. Ein Transporttermin stehe noch nicht fest.
UmweltFAIRaendern.de dokumentiert die PM der BGZ zur Einlagerungsgenehmigung:
“Zwischenlager Isar: Aufbewahrung von Wiederaufarbeitungsabfällen genehmigt
NIEDERAICHBACH – Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat der BGZ die Genehmigung erteilt, sieben CASTOR-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im Zwischenlager Isar aufzubewahren.
„Die nun erteilte Genehmigung nach dem Atomgesetz bescheinigt uns, dass das Konzept der Zwischenlagerung trägt und die Behälter im Zwischenlager Isar sicher aufbewahrt werden können“, erläutert Stefan Weber als Leiter der Abteilung Genehmigungen bei der BGZ.
Der Leiter des Zwischenlagers Isar, Markus Luginger, ergänzt: „Die Behälter mit verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland sollen in den nächsten Jahren vom britischen Sellafield in das Zwischenlager Isar gebracht werden. Ein Termin für den Transport steht noch nicht fest.“ Für die Rückführung sei zudem eine Transportgenehmigung nach dem Atomgesetz erforderlich, die ein von der Energiewirtschaft beauftragtes Unternehmen beim BASE beantragt hat. Diese ist allerdings noch nicht erteilt.
Stefan Mirbeth, verantwortlich für die BGZ-Kommunikation am Standort Isar, erläutert: „Im Jahr 2015 ist ein Konzept zur Verteilung der noch im Ausland lagernden Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente mit breitem politischem Konsens verabschiedet worden. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung der Behälter vor.“ Damals sind vier Standorte für die Rückführung festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg. „Diese Verteilung ist fair, denn sie orientiert sich am Verursacherprinzip“, macht Mirbeth deutlich und ordnet ein: „Der meiste Kernbrennstoff wurde aus niedersächsischen AKW zur Wiederaufarbeitung ins Ausland gebracht. Nach Niedersachsen wurden demnach auch 108 CASTOR-Behälter zurückgeführt.“ Mirbeth weiter: „Fast ebenso viel Material wurde aber auch aus bayerischen AKW zur Wiederaufarbeitung ins Ausland gebracht. Nach Bayern wurde allerdings bislang kein einziger CASTOR-Behälter transportiert.“
Nach Hessen ist die Rückführung bereits abgeschlossen: Im November 2020 wurden sechs Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der britischen Wiederaufarbeitung zum Zwischenlager Biblis transportiert. Für Deutschland war dies der erste große Rücktransport von Atommüll in CASTOR-Behältern seit 2011. Er verlief reibungslos und ohne Störungen.
18 weitere CASTOR-Behälter müssen in den kommenden Jahren noch nach Deutschland zurückgeführt werden, davon sieben Behälter in das Zwischenlager Isar. Nach Abschluss der Rückführung werden die Behälter dann in den Bundesländern aufbewahrt, aus deren Atomkraftwerken anteilig die größte Menge an Kernbrennstoff ins Ausland gebracht wurde.
Hintergrund
Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Abfallbesitzer, die Betreiber der Atomkraftwerke, ihre noch im Ausland lagernden Wiederaufarbeitungsabfälle nach Deutschland zurückführen. Zur Rücknahme dieser Abfälle hat sich die Bundesrepublik Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet.
Die BGZ hat von Beginn an proaktiv über die Rückführung informiert, so beispielsweise vor rund 500 Bürger*innen in Niederaichbach. Sie wird diese Kommunikation fortsetzen. Weitere Informationen finden sich auch hier: https://rueckfuehrung.bgz.de/”
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