Rücknahme des Atommülls aus der Wiederaufarbeitung im Ausland – Öffentlichkeitsbeteiligung und mehr Sicherheit

Über die internationalen Rechtsgrundlagen und „Noten“ in Sachen Atommüll-Rückführung aus der Wiederaufarbeitung (WAA) mit den Regierungen von Frankreich und England und zu den Lagerkosten für den Atommüll wollte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel mit einer Kleinen Anfrage Einzelheiten von der Bundesregierung erfahren. Insgesamt 26 Castor-Behälter mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente sollen bis spätestens 2020 aus Frankreich und England zurück in die Bundesrepublik transportiert werden. Zdebel fordert im Zusammenhang mit den Castor-Rücktransporten eine Öffentlichkeitsbeteiligung und mehr Sicherheit an den ausgewählten Standort-Zwischenlagern.

Zur Rückführung der radioaktiven Abfälle aus dem Ausland erklärt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der Atommüll-Kommission: „Die Rücknahme des Atommülls aus der Wiederaufarbeitung bundesdeutscher Brennelemente ist entsprechend dem Verursacherprinzip richtig. Diesen Atommüll nicht mehr in das Zwischenlager Gorleben zu transportieren, ist ebenfalls zu begrüßen. Bei den nun kommenden Genehmigungsverfahren für die Zwischenlagerung an den AKW-Standorten müssen das Bundesamt für Strahlenschutz nun auch die Öffentlichkeit umfassend beteiligen! Wer die Bevölkerung ausschschließt, muss sich nicht wundern, wenn es Widerstände gegen die Transporte gibt. Forderungen, das Sicherheitsniveau in den Standort-Zwischenlagern zu erhöhen, müssen jetzt endlich aufgegriffen werden. “

  • In Verbindung mit den Rücktransporten des Atommülls aus der WAA hat Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion die LINKE Sicherheits-Nachrüstungen an den Standort-Zwischenlager gefordert. Insbesondere die Nachrüstung von „heißen Zellen“ zur Reparatur defekter Castor-Behälter sei aufgrund der Besonderheiten der in Glas eingeschmolzenen radioaktiven Abfälle aus der WAA erforderlich. Auch Greenpeace hält diese Maßnahme für erforderlich. Siehe dazu: Atommüll: Bundestagsabgeordneter Zdebel fordert Nachrüstung „Heißer Zellen“ an den Castor-Zwischenlagern
  • Auch in Bayern wird die Nachrüstung einer „heißen Zelle“ im Zischenlager des AKW Isar(Ohu) gefordert. Siehe aktuell die Süddeutsche.

Im Rahmen des Standortauswahlgesetzes zur Suche nach einem dauerhaften Atommülllager sollen die radioaktiven Abfälle aus der Auslands-Wiederaufarbeitung nicht mehr in das Zwischenlager nach Gorleben rollen. Nach langen Verhandlungen mit den Bundesländern und massiven Widerstand aus Bayern ist vor wenigen Tagen ein Einigung erfolgt. Demnach sollen die Castor-Behälter nun auf die Standort-Zwischenlager an den AKWs Isar/Ohu, Neckarwestheim, Biblis und Brokdorf verteilt werden.

Insgesamt 21 der Castoren mit Atommüll stammen aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield, die auf die Standort-Zwischenlager in Brokdorf, Biblis und Isar/Ohu verteilt werden sollen. Fünf weitere Behälter kommen aus der WAA im französischen La Hague. Diese sollen in das Standort-Zwischenlager nach Neckarwestheim. Die Anträge der Standort-Betreiber sollen im Jahr 2016 gestellt werden. Bis 2020 soll der Rücktransport abgeschlossen werden. Die konkreten Transporttermine sollen von bilateralen Arbeitsgruppen jeweils mit Frankreich und England festgelegt werden.

Zu den Kosten der Atommülllagerung in den Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und England, die von den Atomunternehmen zu zahlen sind, liegen der Bundesregierung laut der Antwort auf die aktuelle Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel „keine Informationen“ vor. Auch zu den Vereinbarungen mit den Regierungen in Frankreich und England zur Rückführung der Atomabfälle per Castor-Transporten verweist die Bundesregierung auf Nachfragen zu den entsprechenden „Notenwechseln“ vor allem auf „Vertraulichkeit“. Diese Noten regeln u.a. die Rücknahmeverpflichtung der Atomabfälle durch die Bundesrepublik.

Die Bundesregierung räumt in ihrer Antwort ein, dass gegenüber Frankreich mitgeteilt wurde, dass die ehemals in 2008 vereinbarten Fristen nicht eingehalten werden können. Dies habe man der französischen Regierung in „Verbalnoten“ am 27. Februar 2013 und am 1. Dezember 2014 mitgeteilt. „Neue Fristen wurden bisher nicht vereinbart“, heißt es dazu weiter. Außerdem teilt die Bundesregierung mit, dass gegenüber England „in dem angesprochenen Zeitraum keine Noten ausgetauscht“ wurden. Mehr Angaben macht die Bundesregierung nicht und verweist auf die „Vertraulichkeit der Schriftstücke und der amtlichen Korrespondenz diplomatischer Missionen“.

Anteil-EVU-WAA-Atommuell-Kokillen

  • Anmerkung zur Tabelle: Neben dem Atommüll aus der Verarbeitung von abgebrannten Brennelementen aus den bundesdeutschen Atomkraftwerken der Betreiber EnBW, E.on, RWE und Vattenfall enthalten die Castoren zwei Glaskokillen mit Atommüll aus dem ehemaligen Atomforschungszentrum in Karlsruhe. Das teilt die Bundesregierung in der Antwort auf  eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel mit: „Eine Kokille mit verglasten hochaktiven Abfällen (CSD-V) der in 21 Behältern aus dem Vereinigten Königreich zurück zu nehmenden Kokillen ist der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Rückbau und Entsorgungs-GmbH (WAK) zuzuordnen. Sie stammt aus Verträgen mit der Wiederaufarbeitungsanlage in Dounreay (UK). Aus Frankreich ist im Rahmen der Rückführung der hochdruckkompaktierten Abfälle (CSD-C) eine Kokille der WAK aus der Entsorgung der Mehrzweckforschungsreaktor (MZFR)-Brennelemente zuzuordnen.“

Zur Abwicklung der Rückführung des radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung gibt es „bilaterale Arbeitsgruppen“ jeweils mit Frankreich und England. Mit Frankreich bestehen zwei solcher Arbeitsgruppen, eine „hochrangige“ und eine „technische“.

Über deren Sitzungen und der Vertreter auf der bundesdeutschen Seite enthält die Antwort der Regierung einige Aussagen. Demnach hat die „hochrangige“ deutsch-französische Arbeitsgruppe zuletzt am 26. November 2015 getagt. „Zu den Sitzungen der hochrangigen Arbeitsgruppe werden auf deutscher Seite Vertreter des Auswärtigen Amts (AA), des Bundeskanzleramts (BK), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), des Bundesministeriums des Innern (BMI), des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) sowie der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) vom federführenden Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) eingeladen.“

Am 9. Juli 2015 hat die „technische“ deutsch-französische Arbeitsgruppe zuletzt getagt, zu der auf „deutscher Seite Vertreter des AA, BK, BMWi, BMI, BfS, der Bundespolizei (BPol), des Eisenbahnbundesamts (EBA), der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM), der Umweltministerien der Länder Baden-Württemberg bzw. Niedersachsen sowie der GNS vom federführenden BMUB eingeladen“ waren.

Thema war „insbesondere der jeweilige Stand bzw. die Planungen zu den Rückführungen der CSD-V-, CSD-B- (verglaste mittelaktive Abfälle) bzw. CSD-C-Kokillen sowie zu den entsprechenden Behälterzulassungen und Genehmigungsverfahren.“

„Die gemeinsame technische deutsch-britische Arbeitsgruppe tagte am 20. März und am 3. September 2013. Zu den Sitzungen der Arbeitsgruppe werden auf deutscher Seite BMI, das Innenministerium des Landes Niedersachsen, BfS, BPol, EBA, ein Sachverständiger des BMUB sowie GNS vom federführenden BMUB eingeladen. Inhalt der Gespräche waren der Stand der beidseitigen Vorbereitungen der Rückführungsprojekte und der Stand der Genehmigungsverfahren.“

Atommüll: Bayern lässt ausländische Castoren rein

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Demnächst wieder Castor-Transporte aus Frankreich und England. Diesmal nicht nach Gorleben, sondern nach Brokdorf, Biblis, Neckarwestheim und Ohu. Foto: Screenshot plusminus.

Bayerns Ministerpräsident Seehofer macht den Weg für die Rückkehr von Atommüll aus dem Ausland frei. Insgesamt sieben der 26 Castor-Behälter mit radioaktiven Abfällen sollen nun zwischen 2017 – 2020 nicht wie ehemals geplant ins Zwischenlager Gorleben, sondern an die AKW-Standorte Isar/Ohu (Bayern), Philippsburg Neckarwestheim (Baden-Württemberg), Biblis (Hessen) und Brokdorf (Schleswig-Holstein). Das Verbot weiterer Castortransporte nach Gorleben war eine der Forderungen von Niedersachsen für die Zustimmung zum Standortauswahlgesetz, mit dem ein Dauerlager für die hochradioaktiven Abfälle in einer vergleichenden Suche gefunden werden soll.

Über zwei Jahre hat es nun gebraucht, bis Bundesumweltministerin Hendricks, die rot-grünen Bundesländer, die Atomunternehmen und nun auch das CSU-regierte Bayern zu einer gemeinsamen Verabredung über die Rücktransporte von Atommüll aus La Hague (Frankreich) und Sellafield (England) gekommen sind und damit eine der Anforderungen nach dem Standortauswahlgesetz – zumindest was die Zielorte der Castor-Transporte angeht – abgestimmt haben. Widerstand hatten vor allem die CDU/CSU-Länder geleistet.

Keinerlei Äußerungen gibt es zu den Kosten, die mit diesem Deal verbunden sind. Die Atomunternehmen haben gegen die Bestimmungen des StandAG in Sachen Rücktransporte Klage eingereicht. Aus ihrer Sicht spricht aus technischer Sicht nichts gegen das Zwischenlager in Gorleben. Dass dieses nun nicht weiter genutzt werden soll, sei eine politische Vereinbarung. Die damit verbundenen Mehrkosten an den Standort-Zwischenlagern der AKWs, die den Atomunternehmen gehören und die nach StandAG für die Kosten zuständig sind, wollen die Konzerne aber nicht tragen.

Interessant wird sein, ob und wie dieses Thema in der neuen Atomkommission zur Sicherung der Atom-Rückstellungen zur Finanzierung des Abriss der AKWs und der Lagerung der Abfälle zur Sprache kommen wird. Die Rechtsposition der Konzerne ist klar formuliert: Sie sind nicht verantwortlich, sie zahlen nicht.

Eine Sichtweise, mit der die Konzerne sich insgesamt von den politischen bzw. gesellschaftlichen Kosten der Atomenergienutzung verabschieden wollen. Dass sie einen maßgeblichen Anteil an den massiven Protesten im Zusammenhang mit Castor-Transporten nach Gorleben haben, wird von ihnen schlicht ausgeblendet: Sie haben ja die Genehmigungen, in deren Rahmen sie ihre Geschäfte betreiben. Wenn das enorme politische und gesellschaftliche Konflikte verursacht, ist das nicht ihr Problem, sondern das des Staates. So einfach ist das!

Für die Einlagerung der Castoren in die jetzt festgelegten Zwischenlager sind Genehmigungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz erforderlich. Dafür müssen die Betreiber jetzt entsprechende Anträge auf den Weg bringen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei offenbar nicht vorgesehen, d.h. die Behörden gehen nicht davon aus, dass es sich bei den verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung um eine nach Atomrecht „wesentliche Änderung“ bei den Zwischenlagern handelt.

Das könnte man in Zweifel ziehen. Immerhin verhalten sich die verglasten Abfälle doch anders, als die bestrahlten Brennelemente, für die die Lager bislang genehmigt sind. Nicht nur Greenpeace fordert an den Zwischenlagern Nachrüstmaßnahmen wie z.B. heiße Zellen, in denen defekte Castor-Behälter repariert werden könnten. Da die verglasten Abfälle aus La Hague und Sellafield nicht mit Wasser in Kontakt kommen dürfen, wäre eine Reparatur in den unter Wasser stehenden Abklingbecken in den Reaktoren nicht möglich.

Eine Einordnung als „wesentliche Änderung“ und damit ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wollen die Betreiber und Behörden aber unter allen Umständen auch verhindern. Nicht nur, weil diese Verfahren natürlich länger dauern würden, sondern weil nach der Aufhebung der Genehmigung für den Betrieb des Castor-Zwischenlagers am AKW Brunsbüttel unklar ist, wie die erforderlichen Sicherheitsnachweise „gerichtsfest“ erfolgen können. Der Grund: Immer mehr Sicherheitsmaßnahmen werden jenseits der Öffentlichkeit vorgenommen, als Maßnahmen des Anti-Terror-Schutzes. Dadurch sind nicht mal Gerichte in der Lage, die staatlichen Maßnahmen zu überprüfen.

Aus der gemeinsamen Erklärung von Seehofer und Hendricks ist zu entnehmen, dass die Abwicklung der Rücktransporte nun möglichst eilig durchgezogen werden soll. Bereits für Ende 2016 werden die entsprechenden Genehmigungen erwartet, heißt es dazu.

Bei der Vereinbarung mit Bayern waren auch einige der betroffenen Landkreise beteiligt. Die führen nun als „kleinen Erfolg“ an, dass mit der Einlagerung der sieben Castoren aus Sellafield in Isar/Ohu auch eine weitere Genehmigung vorliegen müsse: Die Genehmigung zum Abtransport dieser Castoren in ein Endlager. Eine irgendwie kuriose Vereinbarung, denn klar ist, dass ein solcher Transport erst frühestens Anfang der 2050er Jahre oder auch erst viel später erfolgen dürfte.

Bislang sind die Standort-Zwischenlager allesamt mit einer Laufzeitbefristung von 40 Jahren ausgestattet. Etwa 2047 würden diese Atommülllager illegal und bräuchten nicht nur eine neue Genehmigung, sondern dazu auch die Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Weil ein Endlager bis dahin nicht in Betrieb sein dürfte, hatte die Bundesregierung in dem im August beschlossenen „Nationalen Entsorgungsprogramm“ erstmals ein Eingangslager am Standort des zu findenden „Endlagers“ ins Gespräch gebracht. Bis zu 500 Castoren sollen in diesem neuen Lager oberirdisch abgestellt werden können. Dieses Eingangslager, das faktisch für Jahrzehnte zu einem zentralen Zwischenlager würde, soll mit der ersten Teilerrichtungsgenehmigung entstehen und noch vor dem geplanten „Endlager“ in Betrieb gehen.

Grünbuch: Atommülllager – Gorleben und das Standortauswahlgesetz

Wohin mit dem hochradioaktiven Atommüll? Mit dem Teil 5 setzen wir hier die Reihe zu den „dauerhaften“ Atommülllagern, den Stand der Dinge und die geplanten Kosten auf Basis des Grünbuchs des Bundesumweltministeriums zu den Haushaltberatungen 2016 fort. Bislang einziger als Standort für hochradioaktive Abfälle benannt ist der Salzstock in Gorleben. Insgesamt 7,7 Mrd. Euro waren als Gesamtkosten bislang geplant. Wie sich diese Kosten mit Blick auf die im Rahmen des Standortauswahlgesetzes seit 2013/4 festgelegte neue Suche entwickeln, ist offen.

Gorleben ist allerdings zumindest in Frage gestellt, nachdem es seit jahrzehnen Auseinandersetzungen und Widerstand gegen die willkürliche politische Entscheidung zur Benennung von Gorleben gekommen war und mit dem so genannten Standortauswahlgesetz (StandAG) 2013 nun offiziell eine „ergebnisoffene“ Suche eingeleitet wurde, die auch den Vergleich von alternativen Standorten beinhalten soll. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg informiert hier.

Bisherige Berichte im Zusammenhang mit Atommülllagerung und dem Grünbuch zum Haushaltsplan 2016

Nicht nur weil bislang rund 1,7 Mrd Euro für die Arbeiten in Gorleben ausgegeben wurden, gibt es an dieser Absichtserklärung massive Zweifel. Denn die Auseinandersetzungen um Gorleben hätten für einen anstrebten Neustart bei der Atommülllager-Suche auch zur Folge haben müssen, Gorleben auszuschließen. Das aber ist nicht geschehen.

Im Rahmen des StandAG arbeitet derzeit eine auch mit gesellschaftlichen VertreterInnen zusammengesetzte „Endlager“-Kommission mit der Aufgabe, dass StandAG zu überprüfen, Vorschläge für die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Suche und wissenschaftliche Kriterien und Anforderungen für die Lagerung „insbesondere“ hochradioaktiver Abfälle zu entwickeln. Nach den derzeitigen Planungen soll ein Bericht bis Ende Juni 2016 fertiggestellt sein und die Arbeit der Kommission beendet werden.

Sowohl das StandAG als auch die Kommission sind vor allem in der Anti-Atom-Bewegung heftig umstritten. Die Fraktion DIE LINKE hat das Gesetz wegen zahlreicher Beschränkungen und Mängel abgelehnt. Viele Gruppen und Verbände haben sich geweigert, unter den Festlegungen des Gesetzes mitzuarbeiten. Nicht nur die Kritik am Festhalten von Gorleben als Standort gehört zu dieser Kritik.

Mit dem StandAG sind die Erkundungs-Arbeiten in Gorleben eingestellt worden. Mit dem Land Niedersachsen ist ein Offenhaltungsbetrieb vereinbart, der den Betrieb in Gorleben vorerst darauf begrenzt, dass er künftig weiter zur Verfügung stände, sollte das neue Suchverfahren zu dem Ergebnis kommen, dass Gorleben doch als beste Wahl anzusehen ist. Nach dem Stand AG soll ein Prüfung von wissenschaftlichen Kriterien erfolgen. Erst wenn Gorleben diese nicht erfüllt, könnte es zu einem Ausschluss aus dem weiteren Suchverfahren kommen.

In Verbindung mit dem StandAG und dem Standort Gorleben stehen die Rücktransporte von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England. Insgesamt 26 Castor-Behälter sollen nicht wie bislang in das oberirdische Zwischenlager nach Gorleben, um den Standort nicht weiter zu „zementieren“. Als Signal für den beanspruchten „ergebnisoffenen“ Neustart ist vereinbart, dass diese Castoren auf unterschiedliche Zwischenlager an den AKW-Standorten verteilt werden sollen. Bislang ist es zu keiner Lösung in dieser Frage gekommen, da sich einige Bundesländer wie Bayern weigern, eine Teil der Behälter anzunehmen.

E.on hat Klage gegen diese Passagen des StandAG eingereicht, weil das Unternehmen die damit verbundenen Kosten nicht übernehmen will. Aus Sicht des Atomkonzern gibt es keine Gründe, warum dieser Atommüll nicht weiterhin nach Gorleben transportiert werden könnte.

Außerdem bereitet das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Standortlager am AKW Brunsbüttel große Probleme für die erforderlichen Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit den WAA-Rücktransporten.

Die Zwischenlager für den WAA-Müll müssten aus Sicht von Hubertus Zdebel in jedem Fall nachgerüstet werden: Atommüll: Bundestagsabgeordneter Zdebel fordert Nachrüstung „Heißer Zellen“ an den Castor-Zwischenlagern

m Grünbuch zum Haushaltsplan 2016 gibt das Bundesumweltministerium aus seiner Sicht den Sachstand Gorleben und das StandAG wieder und erläutert die dabei anfallenden Kosten. Im Folgenden ist dieser Bericht hier in Form von Bilddateien (zur besseren Lesbarkeit das Bild anklicken) nachzulesen oder hier direkt als Auszug aus dem Grünbuch über Gorleben und hier zum StandAG (beide Links als PDF)

 

 

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Hochradioaktiver Atommüll: Was tun, wenn der Castor undicht wird?

Was eigentlich passiert, wenn ein mit hochradioaktivem Atommüll vollgepackter Castor-Behälter undicht wird? An den Standort-Zwischenlagern an den AKWs könnten diese noch (!) in den benachbarten Reaktor gebracht und dort unter Wasser repariert werden. Für die geplanten Rücktransporte von in Glas eingeschmolzenem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England, kommt diese Möglichkeit nicht in Frage. Die Glaskokillen dürfen unter keinen Umständen mit Wasser in Kontakt kommen. Ein weiteres Problem entsteht, wenn die Reaktoren nach und nach zurück gebaut werden. Dann fehlt es auch für die bestrahlten Brennelemente in den Castoren an einer Reparaturmöglichkeit. (Foto: GNS)

Heiße Zellen für WAA-Rücktransporte und bei AKW-Rückbau

Bereits im April 2015 hatte Greenpeace mit einer Studie von Wolfgang Neumann auf diese Probleme hingewiesen: „Zwischenlager, die Castoren aus La Hague und Sellafield aufnehmen, müssen eine Anlage zur Öffnung und Reparatur der Behälter haben, sonst sind nicht alle auftretenden Schäden zu beheben“, so Smital. „Auch für die Castoren in den standortnahen Zwischenlagern bei den Atomkraftwerken bestehen diese Defizite bei Reparaturen, wenn die Reaktoren stillgelegt werden. Energiekonzerne und Bundesregierung müssen jetzt zügig ihr derzeitiges Sicherheitskonzept nachbessern, bevor die Castoren in ein Zwischenlager kommen.“

Konkret: An den Standort-Zwischenlagern müssten so genannte Heiße Zellen nachgerüstet werden: „Ein Gutachten des Instituts INTAC im Auftrag von Greenpeace zeigt, dass die Zwischenlager an den Atomkraftwerksstandorten ein erhebliches Sicherheitsdefizit aufweisen: Dort fehlt eine sogenannte „Heiße Zelle“ und damit die Möglichkeit, die Behälter im Schadensfall zu reparieren. Diese müsste nachgerüstet werden.“

  • Unter einer „Heißen Zelle“  versteht man ein hermetisch abgeschlossenes und strahlungssicheres Gehäuse, in dem fernhantiert Castoren geöffnet, untersucht oder repariert werden können.

Die Umweltorganisation fordert, dass die Bundesregierung endlich ein Gesamtkonzept vorlegt, wie es mit Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle weiter gehen soll und erläutert außerdem: „Zwölf deutsche Atomkraftwerksstandorte verfügen über ein Zwischenlager. Dort stehen bislang ausschließlich Castoren mit abgebrannten Brennelementen aus dem zugehörigen AKW. Im Schadensfall können diese bis zur Stilllegung des AKW im dortigen Brennelementelagerbecken entladen und anschließend repariert werden. Ab dem Zeitpunkt der Stilllegung fehlt diese Reparaturmöglichkeit. Castorbehälter mit Glaskokillen jedoch, die aus der Wiederaufarbeitung kommen, können nicht unter Wasser geöffnet werden und benötigen für bestimmte Reparaturen besagte „Heiße Zelle“. Alleine das  Zwischenlager in Gorleben verfügt über eine solche. Diese ist allerdings nicht ausreichend, um  Castorbehälter vollständig ent- und wieder beladen zu können. Aus guten Gründen steht auch das Gorlebener Zwischenlager für weitere Castortransporte nicht mehr zur Verfügung. Passende „Heiße Zellen“ könnten jedoch nötig werden, um im Falle einer Undichtigkeit des Behälters den Primär-Deckel zu tauschen.“

Mit Blick auf die WAA-Transporte heißt es dort: „Deutschland soll bis Ende 2015 fünf Castoren mit mittelradioaktivem Atommüll aus dem französischen La Hague (Frankreich) und weitere 21 Castoren mit hochradioaktivem Müll aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield (England) zurücknehmen. 2013 schlossen Bund und Länder die Vereinbarung, diesen Atommüll nicht mehr nach Gorleben zu bringen, ohne jedoch den Verbleib konkret zu regeln.“ Bis heute gibt es keine Klarheit, wohin die Castoren gehen sollen.

Standort-Zwischenlager: AntiAtomGruppen forderten Heiße Zelle schon ab Anfang der 2000er Jahre

Die Forderung nach diesen Heißen Zellen haben Anti-Atom-Initiativen bereits seit Anfang der 2000er Jahre erhoben, als an den AKW-Standorten im Zuge des Verbots der Wiederaufarbeitung für die Brennelemente im Rahmen des sogenannten Atomkonsenses zwischen der damaligen rot-grünen Bundesregierung und den Atomkonzernen die Standort-Zwischenlager neu entstanden.

ESK zu Sicherheitsanforderungen bei WAA-Rücktransporten und Lagerung an Standorten

Im Oktober hatte die Entsorgungskommission (ESK), ein Beratergremium der Bundesregierung unter dem Vorsitz von Michael Sailer (Öko-Institut), zu den Sicherheitsanforderungen bei den Standort-Zwischenlagern mit Blick auf die WAA-Rücktransporte eine Stellungnahme vorgelegt. Zu der Empfehlung für eine grundsätzliche Nachrüstung mit Heißen Zellen an den Standorten für die WAA-Rücktransporte mochte sich das Gremium nicht durchringen. Stattdessen verwies die ESK auf „mobile“ Möglichkeiten, im Bedarfsfall einen weiteren Deckel auf einen defekten Castor zu setzen.

Dabei traf die ESK eine Vielzahl von Annahmen, warum das ausreichend wäre, die man nicht unbedingt als im wissenschaftlichen Sinn ausreichend konservativ ansehen muss.

Entsprechend vage klingt das dann z.B. in der Zusammenfassung: „Aus Sicht der ESK besteht nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass während der Zwischenlagerzeit ein Versagensereignis hinsichtlich des Primärdeckelsystems eines Behälters CASTOR ® HAW28M auftritt. Ganz auszuschließen ist es allerdings nicht. Deshalb ist eine adäquate Vorsorge für einen solchen Fall zu treffen.“

Wissenschaftliche Belege oder detaillierte Untersuchungen für die folgende Behauptung der ESK werden in der Stellungnahme nicht wirklich angeführt: „Aufgrund der ständigen Überwachung der Dichtbarrieren wird eine Verschlechterung der Dichtheit mit hinreichender Sicherheit lange vor dem Fall der Abtransportes erkannt; es bleibt daher viel Zeit, um die Abtransportfähigkeit eines Behälters CASTOR ® HAW28M wiederherzustellen.“

Ein weiterer Aspekt, warum die Forderung zur Nachrüstung Heißer Zellen an den Standort-Zwischenlagern aufkommt ist der beginnende Rückbau der Reaktoren. Wenn diese als „Reparaturzone“ für die Castoren mit bestrahlten Brennelementen nicht mehr zur Verfügung stehen, stellt sich auch hier die Frage: Was tun, wenn der Castor undicht wird?

Längere Zwischenlagerung und Sicherheit

Auch wenn die für die Brennelemente eingesetzten Behälter von einem etwas „besseren“ Castor-Typ sind, ist dieses Problem von großer Bedeutung. Und zwar auch, weil über die Langzeit-Zwischenlagerung und was diese sowohl mit den Behältern als auch mit dem Inhalt macht, kaum Untersuchungen vorliegen. Auf eben dieses Problem hatte der ESK-Vorsitzende vor einiger Zeit während einer Diskussion in der „Endlager-Kommission“ hingewiesen. Die Debatte stand im Zusammenhang mit dem zeitlichen Verlauf der Suche nach einem „Endlager“ für die hochradioaktiven Abfälle. Viele Akteure gehen davon aus, dass diese Suche nach einem Standort und die dann erforderliche Errichtung eines solchen Lagers deutlich später als 2050 erfolgen wird. Die Genehmigungen für die Standort-Zwischenlager laufen aber nach der Frist von 40 Jahren seit Inbetriebnahme allesamt um das Jahr 2045 aus.

Es kann also a. nicht ausgeschlossen werden, dass Castorbehälter vorzeitig undicht werden und b. die Risiken bei längerer Lagerzeit wachsen. Gründe, warum die Debatte um die Nachrüstung Heißer Zellen intensiver wird – ausgelöst insbesondere durch die WAA-Transporte mit ihrer besonderen Problematik der in Glas verpackten Abfälle.

„Nationales Entsorgungsprogramm“: Initiativen und Verbände fordern Heiße Zellen

Auch Anti-Atom-Verbände haben dieser Tage die Forderung für die Nachrüstung Heißer Zellen gestellt. Das Bundesumweltministerium hatte im Frühjahr zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über den Bestand und Umgang mit den radioaktiven Abfällen in den EU-Staaten einen Entwurf für ein „Nationales Entsorgungsprogramm“ vorgelegt. Der NABU, der BUND, die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD und einige andere hatten als Reaktion darauf eine gemeinsame Einwendung formuliert. Darin fordern die Verbände und Initiativen u.a. „Konsequenzen aus dem Entzug der Betriebsgenehmigung für das Standortzwischenlager Brunsbüttel für alle Zwischenlager zu ziehen, anstatt dies zu ignorieren. Darüber hinaus dürfen ohne sicherheitstechnische Ertüchtigungen und den Einbau von Heißen Zellen keine Genehmigungen verlängert werden.“

Diese Forderung zielt insbesondere auf die WAA-Rücktransporte und die Konsequenzen aus dem erwähnten Brunsbüttel-Urteil. Die in Brunsbüttel vom Gericht festgestellten Mängel bei den Sicherheitsnachweisen müssen dazu führen, dass an allen Standort-Zwischenlagern neue Genehmigungen erfolgen müssen – und dort dann auch Heiße Zellen nachgerüstet werden müssen.

Abgeordneter Zdebel fordert: „Endlager“-Kommisson muss ran

Das Thema Heiße Zellen hat nun auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (*) aufgegriffen und eine Kurz-Stellungnahme bei der INTAC Hannover und Wolfgang Neumann beauftragt. In einem Brief an die „Endlager“-Kommission hat er gefordert, dass sich dieses Gremium angesichts der WAA-Rücktransporte und mit Blick auf die wahrscheinlich deutlich länger als geplant dauernde Suche nach einen „Endlager“-Standort mit dieser sicherheitsrelevanten Frage befassen müsse.

Neumann geht nicht nur auf die Anforderungen bei den WAA-Rücktransporten und die Erfordernis der Heißen Zellen mit Blick auf den Verlust der Reparaturmöglichkeiten ein, wenn die Reaktoren zurückgebaut werden. Auch die Verlängerung der Zwischenlager-Zeiten greift er auf und stellt fest: „Es gilt aber auf jeden Fall seit klar ist, dass die Genehmigungsdauern von 40 Jahren nicht ausreichen, da in diesem Zeitraum kein
Endlager für diese Atomabfälle in Betrieb genommen werden kann [KÖNIG 2013],
[KOM 2014].“ (Quellenhinweise bitte in der Studie nachlesen.)

Neumann reagiert mit seiner Stellungnahme vom Mai 2015 auch auf die ESK-Stellungnahme und stellt abschließend fest: „Für die Möglichkeit der Wiederherstellung der Primärdeckeldichtheit sowie der Durchführung von Periodischen Sicherheitsüberprüfungen für Transport- und Lagerbehälter aller Typen und deren Inhalt ist die Errichtung neuer Heißer Zellen erforderlich.“ (siehe oben)

Wie bei Atomkraftwerken unterliegen auch die Standort-Zwischenlager so genannten „periodischen Sicherheitsüberprüfungen„. Die Heißen Zellen werden aus Sicht von Neumann im Rahmen dieser Sicherheitsprüfungen auch deshalb erforderlich, weil es die Möglichkeit geben muss, den Zustand des Inhalts der Castorbehälter zu überprüfen. Um diese öffnen zu können, braucht es die Zellen.

Zdebel greift in seinem Brief an die „Endlager“-Kommission einen Großteil der genannten Punkte auf und erwähnt außerdem das im Nationalen Entsorgungsprogramm erstmals genannte neue „Eingangslager“, das am Standort des zu findenden „Endlagers“ mit der Kapazität für 500 Castor-Behälter vorgesehen ist und kommt mit Blick auf die Beratungen in der Kommission zu dem Ergebnis: „Sachlich und unter dem Gesichtspunkt der Glaubwürdigkeit der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ist es aus meiner Sicht daher dringend erforderlich, auch die Zwischenlagerung bis hin zum vom BMUB im NaPro dargelegten Eingangslager intensiver als bislang zum Thema zu machen. Dies sollte nicht nur in der AG3, sondern auch in der AG2 zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes erfolgen.“

(*) Der Autor dieses Artikel ist Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel.

Atommüll: Bundestagsabgeordneter Zdebel fordert Nachrüstung „Heißer Zellen“ an den Castor-Zwischenlagern

In einem Brief an die Vorsitzenden der „Endlager-Kommission“ hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Mitglied der Kommission, heute die sicherheitstechnische Nachrüstung der Castor-Zwischenlager mit „Heißen Zellen“ gefordert. Nur so könne im Zusammenhang mit den zurückzunehmenden Atomabfällen aus der Wiederaufarbeitung im Ausland sichergestellt werden, dass defekte Castoren vor Ort repariert werden könnten.

Diese Heißen Zellen werden mittelfristig auch erforderlich, wenn im Zuge des Rückbaus der Atommeiler diese nicht mehr für die Reparatur defekter Castorbehälter zur Verfügung stehen. Zdebel stützt sich mit dieser Forderung auf eine von ihm in Auftrag gegebene Stellungnahme der INTAC Hannover, die vom Physiker Wolfgang Neumann erstellt wurde. Heiße Zellen sind hermetisch abgeschlossene Einrichtungen, in denen abgeschirmt von der Umwelt mit hochradioaktivem Material, also auch offenen oder undichten Castor-Behältern, hantiert werden kann.

  • Der Brief an die Kommission und die Kurz-Stellungnahme des Physikers Wolfgang Neumann von der INTAC Hannover hier als PDF. Auf der Seite der „Endlager-Kommission ist dieser Brief und die Stellungnahme als Drucksache 109 hier zu finden (PDF).

„Die Sicherheitsprobleme bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle nehmen kein Ende. Für den Atommüll aus der Wiederaufarbeitung, der nach Deutschland zurück kommt, gibt es an keinem bundesdeutschen Standort-Zwischenlager an den Atomkraftwerken derzeit ausreichende Sicherheitseinrichtungen, um undicht werdende Castorbehälter zu reparieren. Weil dieser WAA-Atommüll in Glaskokillen verpackt ist, die nicht mit Wasser in Kontakt kommen dürfen, können diese nicht in den Nasslagern der noch vorhandenen Reaktoren repariert werden. Wenn diese Reaktoren in den nächsten Jahren zurück gebaut werden, braucht es auch für die hochradioaktiven Brennelemente in den Zwischenlagern diese Reparaturmöglichkeit. Dann müssen an allen Zwischenlagern Heiße Zellen als Reparaturmöglichkeit nachgerüstet werden“, sagte Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE.

Weiter stellt der Abgeordnete fest: „Die vom Bundestag eingesetzte „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ kann vor diesen wachsenden Problemen bei der Atommüll-Zwischenlagerung nicht die Augen verschließen. Die wegen Mängel bei den Sicherheitsnachweisen vom Oberverwaltungsgericht Schleswig aufgehobene Genehmigung für das Castor-Standortlager am AKW Brunsbüttel, Risiken durch Terroranschläge und die sich abzeichnenden Verzögerungen bei der Endlagersuche und damit verbundenen längeren Zwischenlager-Fristen erfordern dringlich, die Sicherheit dieser Lager zu erhöhen. Dazu muss die Kommission auch Stellung nehmen.“

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