Erörterung zum Rückbau des AKW Wesermarsch – Ungelöste Atommüllprobleme und mehr Demokratie

2012-05-28_FAKW Unterweser-Foto Martina Nolte, Lizenz Creative Commons by-sa-3.0 de
Erörterungsverfahren für Rückbau des AKW Unterweser in der Wesermarsch hat begonnen. Foto Martina Nolte, Lizenz Creative Commons by-sa-3.0 de

Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel selbst war vor Ort, als heute der Erörterungstermin zum beantragten Rückbau des Atomkraftwerks in Esenshamm begann. Über 1.000 Einwendungen – Initiiert über den Arbeitskreis Wesermarsch – hat es gegeben, denn auch beim Rückbau spielen viele Fragen im Umgang mit den unterschiedlichen radioaktiven Stoffen und Ableitungen an die Umwelt eine große Rolle. Neben dem Rückbau der Anlage geht es auch um den Neubau eines Zwischenlagers für leicht- und mittelradioaktive Abfälle. Außerdem steht vor Ort ein Castor-Zwischenlager mit hochradioaktivem Atommüll, dessen Genehmigung bis heute rechtlich umstritten ist. Und auch von Bedeutung: Die örtlichen Anti-Atom-Aktiven fordern über die gesetzlich vorgeschriebene – minimale – Beteiligung hinaus einen Begleitprozess auf Augenhöhe für den Jahrzehnte dauernden Rückbau.

NWZonline spricht von Dutzenden Anwesenden, die am Erörterungstermin teilnahmen. Radio Bremen berichtet hier per Video. Stefan Wenzel hielt vor Ort eine Art Grußwort zu Beginn des Verfahrens. Darüber hatte NWZonline bereits gestern berichtet. Nicht zu Unrecht, denn Wenzel ist damit wohl bislang der einzige Grüne Landesminister, der sich persönlich auf so einem Erörterungstermin hat blicken lassen. In Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg war das bislang nicht der Fall.

  • UPDATE/Korrektur: Das Energieministerium in Schleswig-Holstein machte mich auf einen Fehler in meiner Berichterstattung aufmerksam. Ich bedanke für für den (freundlichen) Hinweis! Energiewende-Minister Robert Habeck war persönlich bei dem Erörterungstermin am 6. Juli 2015 zum Rückbau des AKW Brunsbüttel ebenfalls vor Ort. Daher die oben gestrichene Passage und nunmehr meine Richtigstellung. In einem Text über den EÖT in Brunsbüttel hatte ich auch entsprechend darüber berichtet: Rückbau AKW Brunsbüttel: Fehlende Informationen zum Schutz der Bürger

Auf die Forderungen nach einem konkreten Begleitprozess ging er zumindest in der schriftlichen Fassung seiner Rede nur indirekt ein: „Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, sichere, gesellschaftlich akzeptierte Lösungen für den Atomausstieg zu finden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung halte ich für einen wesentlichen Teil in den Stilllegungsgenehmigungsverfahren. Neben den gesetzlichen Zielen, denen sie dient, kann bei offenem und konstruktivem Umgang miteinander die Akzeptanz zur Umsetzung dieser Großprojekte erhöht werden. Der Landtag und die Landesregierung legen Wert auf eine Verbesserung der Möglichkeiten zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Verlauf des Rückbaus. Wir haben es mit einem sehr langen und komplexen Vorgang zu tun. Um eine breitere Information der Öffentlichkeit bei Stilllegungsprojekten zu fördern, sind im Landeshaushalt daher Mittel zur Unterstützung der Kommunen für solche Maßnahmen eingestellt.“

Noch vor wenigen Tagen hatte der AK Wesermarsch von Wenzel in einem Brief vom 18.2.2016 (hier als PDF) unter der Überschrift „Freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung neu unmittelbar einrichten nach dem Erörterungstermin“ gefordert: „Für unsere regionalen Bürgerinitiativen beantragen wir nochmals die Einrichtung einer Institution, die ein freiwilliges Öffentlichkeitsverfahren vorsieht. Das MU ist gefordert diese Entscheidung zu fällen und sich mit dem Antragsteller EON abzustimmen. Ziel dieser neu zu schaffenden Institution muß sein die Dissenzpunkte des Erörterungstermines der neuen Institution zuzuführen und dort weitgehende Kompetenzen zur Lösung des/r Dissenspunkte zuzulassen. Somit könnte ein Klageverfahren weitgehend vermieden werden. Bei konkreter Zusicherung des Vorgenannten ist der Arbeitskreis Wesermarsch bereit in dieser Institution mitzuarbeiten.“

Das neue Zwischenlager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle wird mit dem jetzt kommenden Rückbau erforderlich, weil der geplante Ausbau im für diesen Müll vorgesehenen Lager im Schacht Konrad sich durch immer neue Probleme über inzwischen mehr als ein Jahrzehnt verzögert. Und es gibt Kritiker, die angesichts der wachsenden Probleme bezweifeln, ob es je in Betrieb gehen wird. Die rot-grüne Landesregierung fordert eine Neubewertung für den Schacht Konrad. Anti-Atom-Initiativen einen Neustart für die „Endlagersuche“ für diese Abfälle.

Auch an anderen Reaktoren, die nun zurück gebaut werden sollen, stellt sich dieses Problem und daher werden auch anderenorts derartige neue Lager entstehen.

Der Rückbau wird auf rund 15 Jahre geschätzt. Doch derzeit kann man im Grunde von einer Umpackaktion reden.

Denn wann die radioaktiven Abfälle – egal ob die leicht- und mittelradioaktiven oder auch die hochradioaktiven Abfälle – tatsächlich irgendwann abtransportiert werden und wohin, ist bis heute nicht wirklich klar. Klar ist – für den Castor-Müll – in jedem Fall: Es kann nach derzeitigen Rahmenbedingungen deutlich nach 2050 sein, vielleicht auch erst nach 2080.

Weitere Themen beim Erörterungstermin können den Einwendungen entnommen werden. Dabei spielen auch Themen wie der Umgang mit sehr niedrig strahlenden Abfällen eine Rolle. Unterhalb eines bestimmten Grenzwertes sollen diese ohne weitere Kontrollen einfach zum Recycling oder zur einfachen Deponierung abgegeben werden. Dies wird teilweise unter dem Begriff „Freimessungen“ gefasst.

Künftig illegal: Atommülllagerung nur noch als Notverordnung? Schriftliche Begründung des OVG Schleswig könnte die gesamte Atommüllentsorgung ins Chaos stürzen

Atommüll: Lagerung nur noch als Notverordnung? Foto: Dirk Seifert
Atommüll: Lagerung nur noch als Notverordnung? Foto: Dirk Seifert

Steht die gesamte deutsche Atommüllentsorgung vor dem rechtlichen Aus? Im Juni hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig darüber zu entscheiden, ob die Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel rechtens ist. Die Genehmigung wurde für rechtswidrig erklärt. Jetzt liegt eine erste, “anonymisierte” schriftliche Urteilsbegründung vor. (PDF, Hinweis: Der Downloadlink zur dieser PDF hat sich seit der Erstveröffentlichung verändert, nach dem OVG eine zweite, korrigierte Fassung geschickt hat.)

Ein Anwohner hatte u.a. geklagt, weil seiner Meinung nach das Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente aus dem AKW nicht ausreichend gegen den (gezielten) Absturz des Passagierflugzeugs A380 ausgelegt sei. Außerdem sei kein ausreichender Schutz gegen Terroranschläge mit modernen Panzerfäusten untersucht worden und daher keine Schutzmaßnahmen erfolgt. Das Gericht hatte daher die Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) aufgehoben.

Jetzt hat das OVG eine „anonymisierte“ schriftliche Begründung den Verfahrensparteien zugestellt.  Die Fassung trägt das Datum vom 23. August 2013.

Sowohl das BfS, als auch die Betreiber des AKWs Brunsbüttel (Vattenfall, E.on) und auch die Atomaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein hatten nach dem mündlichen Urteil mitgeteilt, dass man nun die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten müsse, um zu bewerten, welche Folgen das Urteil konkret hat. Nach einer schriftlichen Urteilsbegründung hat das dem Bundesumweltministerium zugeordnete BfS vier Wochen Zeit, gegen das schriftliche Urteil des OVG Schleswig Widerspruch einzulegen.

Erste Stellungnahme des BFS nach der mündlichen Begründung des Urteils. In der PM, stellt das BfS u.a. auch fest: „Es ist bei der Prüfung des gezielten Flugzeugabsturzes nach dem 11. September 2001 gegen den Widerstand der Stromversorger sogar darüber hinaus gegangen.“ Das hat das Gericht zwar für nicht ausreichend erklärt. Es macht aber auch deutlich, dass die Betreiber der AKWs offenbar noch weniger Untersuchungen wollten.

Die schriftliche Urteilsbegründung könnte nicht nur für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel von Bedeutung sein. Zahlreiche andere Lager für hochradioaktiven Atommüll sind grundsätzlich in der gleichen Weise genehmigt worden. Die Sicherheitsmängel, die das Urteil des OVG für Brunsbüttel in Sachen gezielter Flugzeugabsturz eines A380 als auch zu panzerbrechenden Waffen aufzeigt, würden daher auch die Zwischenlager in Brokdorf, Krümmel, Grohnde, Unterweser und den anderen AKW-Standorten bis hinunter nach Bayern und Baden-Württemberg betreffen. Atommüllentsorgung im rechtlichen Notstand!

Von Bedeutung ist in der schriftlichen Begründung auch, wie sich das Gericht in Schleswig zur Geheimhaltung der Behörden in Sachen Terrorschutz verhält. Denn das BfS hat diverse angebliche Sicherheitsbetrachtungen dem Gericht nicht vorgelegt, weil diese geheim seien. Zwar billigt das Bundesverwaltungsgericht in bestimmtem Umfang so ein Vorgehen, aber das OVG Schleswig hatte schon in der Verhandlung deutlich gemacht, dass es vor einem erheblichen Dilemma stehe. Einerseits muss es den Schutz von Betroffenen sicherstellen – andererseits kann es von den Behörden behauptete Sicherheitsuntersuchungen und Abwehrmaßnahmen nicht beurteilen, weil diese der Geheimhaltung unterliegen.

Dabei stellt sich auch eine Frage, die für den Betrieb der noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke von Relevanz sein könnte: Wenn die bestehenden Zwischenlager nicht ausreichend sicher sind, dann darf dort auch keine Lagerung geschehen. Damit aber wäre angesichts fehlender Alternativen die Entsorgung nicht mehr gewährleistet. Die Atommeiler müssten abgeschaltet werden.

Für Schleswig-Holstein und das Zwischenlager des AKW Brunsbüttel dürfte klar sein: Das von den Grünen (!!) geführte Energieministerium als zuständige Atomaufsichtsbehörde muss sich darauf vorbereiten, die weitere Lagerung der hochradioaktiven Atomabfälle per Notverordnung anzuordnen! Möglicherweise nicht nur in Brunsbüttel, sondern auch gleich für das noch in Betrieb befindliche AKW Brokdorf und das abgeschaltete AKW Krümmel. Das könnte auch für alle anderen AKW-Standorte gelten. Und das BfS muss Rechtsmittel gegen das Urteil des OVG Schleswig einlegen, um die Fassade von Rechtsstaatlichkeit zu erhalten. Mit Sicherheit aber hat das nichts mehr zu tun!

Die Farce am Rande: Während das Endlagersuchgesetz gerade von allen Parteien im Bundestag beschlossen wurde und als historischer Kompromiss gefeiert wurde, bricht in der Wirklichkeit die gesamte offizielle Propaganda der Atommüllentsorgung zusammen. Schon ziemlich doof.

Siehe auch:

 

Geheimsache – Schutzmaßnahmen an den Standort-Zwischenlagern für hochaktiven Atommüll

Atomenergie und Demokratie passen nicht zusammen. Die Betreiber der Atomkraftwerke in Brokdorf, Krümmel und Brunsbüttel haben – unter strenger Geheimhaltung – für die dortigen Atommüllzwischenlager Anträge für sicherheitstechnische Nachrüstungen gestellt. Bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Strahlenschutz, sind entsprechende Anträge unter dem Titel „Erweiterung des baulichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ eingegangen. Genehmigungen liegen offenbar bislang weder für Brunsbüttel und Krümmel, noch für Brokdorf vor. Diese Änderungen stehen nicht im Zusammenhang mit dem derzeit laufenden Stresstest, den die Entsorgungskommission durchführt.

Der Betrieb von Atomkraftwerken und den mit ihr zusammenhängenden Anlagen führe die Gesellschaft zum Atomstaat. Wachsende Überwachungsmaßnahmen, Einschränkungen bei den Bürgerrechten, – beides zur Abwehr eines „Atomterrorismus“. So fasste schon Robert Jungk in seinem 1977 erschienenen Buch „Der Atom-Staat“ die anti-demokratischen gesellschaftlichen Folgen der Atomenergienutzung zusammen. (Beitrag DLF zu 30 Jahre „Atomstaat“ und ein Kommentar von Klaus Traube (1977) im Spiegel) Die Geschichte der Atomenergienutzung bis heute hat immer wieder unterstrichen, dass Atomenergie und Demokratie nicht zusammen passen. Ein aktuelles Beispiel, wie sich die Risiken der Atomenergienutzung gegen demokratische Grundprinzipien richten, zeigen die jetzt laufenden Maßnahmen für die Sicherung der Atommülllager an den AKW-Standorten.

Sämtliche Informationen, warum diese Änderungen nun erfolgen und was genau an den Atommülllagern verändert wird, stehen unter strikter Geheimhaltung. Das BMU teilt dazu mit: „Einzelheiten zu den neuen Erkenntnissen, den Lastannahmen und den Sicherungsmaßnahmen unterliegen der Geheimhaltung und können öffentlich nicht genannt werden, um ihre Wirksamkeit nicht zu gefährden.“

Für die Entwickung und Umsetzung dieser Maßnahmen sind die „unmittelbar beteiligten Bund-Länder-Gremien im Bereich der Sicherung sind der Arbeitskreis Sicherung und die Kommission „Sicherung und Schutz kerntechnischer Einrichtungen“ (KoSikern)“ zuständig. Beim Arbeitskreis Sicherung handelt es sich um einen Arbeitskreis des Fachausschusses Reaktorsicherheit des Länderausschusses für Atomkernenergie. Die KoSikern ist eine Kommission des Unterausschusses Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz.

Zur „Notwendigkeit der Nachrüstung“ wird auf der Homepage des BMU lediglich mitgeteilt: „Eine Änderung oder Ergänzung der Sicherungsmaßnahmen, insbesondere der baulich-technischen Maßnahmen, kann erforderlich werden, wenn sich die Gefährdungsbewertung durch die Sicherheitsbehörden ändert oder wenn sich neue Erkenntnisse, insbesondere zu den Auswirkungen der unterstellten Szenarien, ergeben.

Zu bestimmten Angriffsszenarien, die lediglich im Nahbereich der Transport- und Lagerbehälter zu Schutzzielverletzungen führen können, hat sich die Bewertung und Erkenntnislage derart verändert, dass die Sicherungsmaßnahmen optimiert werden müssen. Dazu werden bauliche Maßnahmen und – bis zu deren Umsetzung – temporäre Maßnahmen durchgeführt.

Die Nachrüstung erfolgt jedoch nicht aufgrund einer veränderten Gefährdungslage für kerntechnische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland.“

Die Sicherheitsbehörden und das BMU haben vereinbart, dass die Öffentlichkeit über die geplanten Schutzmaßnahmen nicht informiert werden dann. Unter der Leitung des BMU werden „generische Sicherungskonzepte“ entwickelt. „Nahezu das gesamte Regelwerk dazu ist als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und nicht öffentlich zugänglich. Haben Täter Kenntnis aller Auslegungsgrundlagen und Kenntnis der Einzelheiten der Gegenmaßnahmen, wären die Maßnahmen wirkungslos.“ Das BMU verweist darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht diese Vorgehensweise im Jahr 2010 im „mit einem Gerichtsverfahren um die Genehmigung der Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente bestätigt“ haben soll.

Daher wurde auch für die jetzt erforderliche Nachrüstung der Zwischenlager zwischen den betroffenen Behörden einschließlich der Sicherheitsbehörden und den Betreibern vereinbart, dass vermieden wird, Einzelheiten zu den Hintergründen und den einzelnen geplanten Maßnahmen in der Öffentlichkeit zu nennen.

Das BMU teilt mit, dass nichts mitgeteilt werden darf: „Einzelheiten zu den neuen Erkenntnissen, den Lastannahmen und den Sicherungsmaßnahmen unterliegen der Geheimhaltung und können öffentlich nicht genannt werden, um ihre Wirksamkeit nicht zu gefährden.“

Behördliche Zuständigkeiten

Allerdings erfährt man noch, welche Zuständigkeiten es bei der Umsetzung dieser Geheimmaßnahmen gibt:

Das Bundesumweltministerium ist für die Festlegung der generellen Anforderungen an die Sicherung zuständig. Diese Festlegung erfolgt durch intensive Abstimmung zwischen dem Bundesumweltministerium, den Innenbehörden, atomrechtlichen Landesbehörden, dem BfS und den Betreibern.

  • Das BfS ist die zuständige Genehmigungsbehörde nach § 6 Atomgesetz für Genehmigungen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen, also für alle Zwischenlager in Deutschland. Die Maßnahmen im Rahmen der Nachrüstung erfordern Änderungsgenehmigungen des BfS.
  • Die Genehmigung der erforderlichen Baumaßnahmen wird durch die für das Baurecht zuständigen Landesbehörden (in der Regel die Landratsämter) erteilt.
  • Für die Zustimmung zu den in der Zwischenzeit vorgesehenen temporären Maßnahmen sind die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder zuständig. Dabei handelt es sich um die entsprechenden Landesministerien, die die vom BfS genehmigten Zwischenlager beaufsichtigen.

 

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