Klimakrise? Da ist der Atommüll vor! Die Ausgaben für die Atommüll-Lagerung im Etat des Bundesumweltministeriums für 2027 steigen erneut. Bei geplanten Gesamtausgaben in Höhe von 2,74 Mrd. Euro betragen die geplanten Kosten der Atommüll-Lagerung nunmehr 1,48 Mrd. Euro. Bei genauer Betrachtung müsste das Umweltministerium eigentlich Atommüllministerium heißen. Insgesamt 54 Prozent der Ausgaben beim BMU stehen direkt mit den radioaktiven Hinterlassenschaften im Zusammenhang. Weitere hohe Kosten für das strahlende Atomerbe sind zusätzlich im Finanz-, Wirtschafts- und Forschungsministerium eingebucht. Allein weitere fast 500 Millionen Euro werden beim Forschungsministerium in 2027 für Rückbau und Stilllegung der staatlichen Atomforschungsprojekte insbesondere in Karlsruhe und Jülich anfallen. Der größte Teil all dieser Kosten wird noch für Jahrzehnte die Haushaltspläne der Bundesministerien und damit der Steuerzahler*innen belasten und zukunftsorientierte Investitionen blockieren.
Während im Etat des BMU die Kosten für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz niedriger ausfallen, steigen die Kosten für Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und für das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Gleichzeitig sinken im Etat des BMU die geplanten Ausgaben für den Umweltschutz.
Weitere Kosten in Verbindung mit der Atomenergie und ihren nuklearen Hinterlassenschaften befinden sich außerdem beim Finanzministerium (DDR-Atomanlagen Lubmin, Rheinsberg, Zwischenlagerung etc.) sowie beim Forschungsministerium (Atomforschung, Rückbau staatlicher Atomforschungsanlagen, Kernfusion).
Beim Bundesforschungsministerium fallen für Stilllegung und Rückbau staatlicher Atomforschung nach einer überschlägigen Sichtung (Einzelplan 30 sowie die Kapitel 3oo4 und 3010) knapp 460 Millionen Euro im Plan für 2027 an. Neben derzeit „geparkten“ Projekten wie die ehemalige Atomforschungsanlage GKSS in Geesthacht bei Hamburg sind darin vor allem die hohen Kosten für die ehemaligen Großforschungsanlagen in Karlsruhe und in Jülich ausschlaggebend. Von den Bundesländern Rheinland-Pfalz und NRW werden weitere Steuergelder in die beiden letztgenannten Projekte gepumpt.
Zusätzlich sind z.B. weitere Kosten beim Wirtschaftsministerium für die Sanierung des Uranbergbaus der Wismut im Haushaltsetat eingeplant.
Nur ein Teil dieser Kosten für die Atommüll-Lagerung werden von den ehemaligen AKW-Betreibern gezahlt. Die haben 2017 einen Deal mit der damaligen Bundesregierung gemacht und einmalig rund 24 Mrd. Euro gezahlt. Davon wurde der bundesdeutsche Staats-Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) etabliert. Im Gegenzug wurden die Atomkonzerne „enthaftet“. Für weitere Kostensteigerungen bei der Atommüll-Zwischen- und Endlagerung sind sie finanziell nicht mehr haftbar. Sollte die Finanzierung über den KENFO nicht ausreichen, müssen die Steuerzahler*innen einspringen. (Allerdings: Für Stilllegung und Rückbau der AKWs sind weiterhin die Betreiber verantwortlich.)
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Bei hib wird zu den genannten Daten wird mit dem Hinweis auf den Haushaltsentwurf der Bundesregierung folgendes geschrieben (es ist in jedem Fall sinnvoll, den kompletten Artikel bei hib zu lesen):
„Den größten Ausgabenposten des Umweltetats bilden wie schon in den Vorjahren die Ausgaben für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle (1603): Für 2027 sind 1,48 Milliarden Euro eingeplant, das sind 16,11 Millionen Euro mehr als 2026. Davon entfallen 935,66 Millionen Euro auf die Endlagerung und das Standortauswahlverfahren (2026: rund 970 Millionen Euro) und 540,91 Millionen Euro auf die Zwischenlagerung (2026: 490,46 Millionen Euro).
Dagegen plant die Bundesregierung 2027 mit sinkenden Ausgaben für den Umweltschutz (1601): Laut Regierungsentwurf sollen 233,42 Millionen Euro bereitgestellt werden, das sind rund 28 Millionen Euro weniger als für 2026 vorgesehen waren.“
Weiter heißt es bei hib: „Für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz (1605) sind im kommenden Jahr ebenfalls etwas weniger Ausgaben im BMUKN-Budget vorgesehen: 149,5 Millionen Euro, also 1,32 Millionen Euro weniger als 2026, sollen dafür bereitgestellt werden.
Das dem Ministerium nachgeordnete Umweltbundesamt (1613) soll rund 217,1 Millionen Euro (2026: 211,13 Millionen Euro) erhalten, das Bundesamt für Naturschutz (1614) 64,64 Millionen Euro (2026: 64,64 Millionen Euro). Für das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (1615) sollen 73,27 Millionen Euro (2026: 63,36 Millionen Euro) und für das Bundesamt für Strahlenschutz 85,54 Millionen Euro (2026: 81,67 Millionen Euro) bereitgestellt werden.“
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