Atomanlagen und das Risiko von Terrorangriffen – Illegaler Betrieb von Atomkraftwerken

AKW-Brokdorf-April2013-DirkSeifert05„“Jetzt müssen alle Atomanlagen auf die Probe gestellt werden.“ Atomkraftwerke müssten gegebenenfalls nachgerüstet oder stillgelegt werden, um die Grundrechte der Bürger zu schützen.“ Das ist das Fazit eines Berichts des Magazins Frontal 21.  In dem hervorragend recherchierten Bericht wird das Urteil des OVG Schleswig vom Sommer 2013 aufgearbeitet und seine Brisanz für alle deutschen Atomanlagen dargestellt. Das Gericht hatte die Genehmigung für das Lager mit hochradioaktiven Brennelementen am AKW Brunsbüttel aufgehoben, weil Sicherheitsnachweise entweder nicht ausreichend oder sogar falsch erbracht waren. Darüber berichtet Frontal 21 und auch auf dieser Seite ist das mehrfach dargestellt worden (siehe unten). Kein (deutsches) Atomkraftwerk ist gegen (gelenkte) Flugzeugabstürze oder gegen moderne panzerbrechende Waffen ausreichend gesichert. Das Urteil des OVG könnte gravierende Auswirkungen bis hin zur Abschaltung aller Atomkraftwerke in Deutschland haben. Daher versuchen die Genehmigungsbehörde (Bundesamt für Strahlenschutz) und der Brunsbüttel-Betreiber Vattenfall, das Urteil zu Fall zu bringen.

Die Autoren Steffen Judzikowski und Christian Rohde tragen eine Vielzahl hochkarätiger Stellungnahmen von Fachleuten, einem Verfassungsrechtler, einem Rüstungsexperten und sogar dem Richter des OVG Schleswig zusammen. Der Bericht zeigt, wie gravierend die Mängel bei der Auslegung der Atomkraftwerke und Castor-Lager angesichts der Zerstörungskraft moderner Waffen sind. Die im Bericht genannte Expertin Oda Becker hatte mit ihrer gutachterlichen Stellungnahme im Verfahren vor dem OVG diese Mängel aufgezeigt (hier zum download: Atommülllager AKW Brunsbüttel – Gutachten zeigt massive Sicherheitsmängel).

Konkret erklärte das OVG zum Castor-Lager in Brunsbüttel, dass die Sicherheit der Anlage nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Im Zentrum dabei stand: Sowohl der gezielte Absturz von Großraum-Flugzeugen wie des A380 als auch moderne panzerbrechende Waffen und deren Durchschlagskraft wurden unzulänglich bei der Genehmigung berücksichtigt. Nicht nur die Durchschlagskraft bei Panzerfäusten ist deutlich erhöht, auch deren Nachladefähigkeit ist verbessert, so dass in kurzer Zeit häufiger auf z.B. einen oder auf mehrere Castorbehälter (oder auch eine Reaktorkuppel) geschossen werden kann. Dadurch würde erheblich mehr Radioaktivität freigesetzt werden können. Außerdem hatte das Gericht bemängelt, dass unzureichende Eingriffswerte zu Grunde gelegt wurden. Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung müssten frühzeitiger erfolgen. Auch das ein Grund, warum das Gericht die Genehmigung aufhob.

Völlig zutreffend berichtet Frontal 21 über diese Sachverhalte. Zutreffend ist auch: Die vom Gericht festgestellten Mängel bestehen praktisch auch bei allen anderen Castor-Lagern und erst recht bei den Atomkraftwerken. Gegen moderne Waffen oder Flugzeug-Abstürze sind sie nicht gesichert.

Atomrechtlich ist hier der Begriff des Riskos bzw. Restrisikos von zentraler Bedeutung. Weil es sich um ein ernst zu nehmendes Risiko handelt, müssen zum Schutz der Bevölkerung Maßnahmen ergriffen werden. Betrieber und Aufsichtsbehörden haben in den Jahren nach den Terroranschlägen vom 9. September in den USA – unter strenger Geheimhaltung – zwar diverse Schutz-Maßnahmen angeordnet. Aber ein Angriff auf die Reaktorkuppel eines Atomkraftwerks kann damit kaum ausgeschlossen werden und die modernen Waffen würden im Falle eines Angriffs diese durchschlagen. Die Folge könnte die Zerstörung von Sicherheitssystem und Kühlleitungen sein und in der Folge der atomare Super-GAU.

Wirklich wirksamen Schutz könnte es nur geben, wenn die Betonkuppeln der Atommeiler derart verstärkt würden, dass weder Flugzeuge noch panzerbrechende Waffen sie durchschlagen könnten. Eine solche Nachrüstung aber wäre zu teuer. Dann müssten die Atomkraftwerke stillgelegt werden.

Doch genau diese Konsequenz wollen sowohl die Betreiber als auch die Aufsichtsbehörden offenbar nicht ziehen.

Während die Rechte von Dritten/AnwohnerInnen in den letzten Jahren durch die Gerichte immer mehr gestärkt wurden, wird seitens der Politik versucht, diese Möglichkeiten zu beschneiden und einzuschränken. Mit dem Hinweis auf Anti-Terror-Maßnahmen werden Informationen über Sicherungsmaßnahmen geheim gehalten und so einer unabhängigen (gerichtlichen) Prüfung immer mehr entzogen.

Geheimsache: Sicherheit von Atomanlagen immer öfter Verschlusssache

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Immer mehr sicherheitsrelevante Aspekte werden zur Geheimsache. Auch beim AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert

(*) Die Richter am Oberverwaltungsgericht Schleswig brachten es auf ihre Weise auf einen Punkt: Dass immer mehr sicherheitsrelevante Fragen und Maßnahmen beim Betrieb von Atomanlagen aller Art unter Geheimhaltung gestellt werden, führe das Gericht in ein Dilemma. Einerseits stehe das Recht von „Dritten“, alle Fragen jenseits des Restrisikos gerichtlich überprüfen zu lassen. Andererseits verweigern Behörden immer häufiger die Herausgabe von Sicherungsmaßnahmen mit der Begründung des Anti-Terror-Schutzes und erklären diese als Geheimsache. Selbst Gerichte und Anwälte bekommen zu diesen keinen Zugang und können im Rahmen der Rechtsprechung diese nicht mehr überprüfen.

So teilt das Bundesumweltministerium im Zusammenhang mit den Atommüll-Standortlagern auf seiner Homepage lapidar mit: „Weitergehende Einzelheiten zu den Gründen der Nachrüstung und zu den Einzelheiten der unterschiedlichen Maßnahmen können nicht dargelegt werden, um deren Wirksamkeit – gerade gegen terroristische Angriffe – zu gewährleisten.“ (siehe hier BMU). Entsprechend kann man auf der Homepage der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Strahlenschutz, mit Blick auf das Atommülllager in Brunsbüttel lediglich nachlesen, dass es aktuelle Änderungen bzw. Ergänzungen gibt, die sich mit der „Erweiterung des baulichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ befassen (siehe hier BFS).

Auf den ersten Blick mag man geneigt sein, dieses Vorgehen von Behörden und Ministerien als zweckmäßig anzusehen. Je detaillierter Terroristen wissen, wo die Schwachstellen von Atomanlagen liegen, desto gezielter und wirkungsvoller können sie Angriffe planen. Klar, aber kommt es darauf wirklich an? Und ist es mit Blick auf die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte vertretbar, dass maßgebliche Sicherheitsfragen und Schutzinteressen von BürgerInnen sich einer gerichtlichen Überprüfung durch immer mehr Geheimhaltung entziehen?

Atomenergie zeigt auch hier wieder, dass sie mit einer freiheitlichen demokratischen Verfassung nicht kompatibel ist.

Substantiell ist kaum anzunehmen, dass die Geheimhaltung von immer mehr Sicherheitsbelangen tatsächlich zu einem Mehr an Sicherheit für die BürgerInnen führt. Denn die Dimension von Waffen, mit denen heute Angriffe im Extremfall möglich sind, ist enorm: Kein einziger Atommeiler würde den (gezielten) Crash einer Verkehrsmaschine vom Typ A380 überstehen.  Das gleiche gilt auch für die Atommüll-Standortlager. Die Physikerin Oda Becker, deren fachliche Stellungnahme ihren Anteil an dem Urteil des OVG Schleswig in Sachen Atommülllagerung am AKW Brunsbüttel haben dürfte, zeigt an einer Vielzahl von Bespielen auf, wie willkürlich die Annahmen und Betrachtungen der Genehmigungsbehörde in Sachen Terrorschutz und Gefahrenabwehr sind. Die Stellungnahme steht hier online.

Nicht nur im Falle des (gezielten) Absturzes einer Verkehrsmaschine wie dem A380, sondern auch bei den Szenarien für den Beschuss von Atommüllbehältern durch panzerbrechende Waffen. Darauf hat auch das OVG in seiner mündlichen Urteilsbegründung deutlich hingewiesen. Siehe hier.

Das OVG Schleswig hat der zuständigen Behörde massive Ermittlungsdefizite vorgeworfen und die Genehmigung aufgehoben.

Klar ist: Je mehr Sicherheitsmaßnahmen unter Geheimhaltung gestellt werden, desto mehr stellt sich die Frage: Wer kontrolliert, ob es weitere Ermittlungsdefizite gibt? Es gibt keinen Grund, Behörden in Sachen Sicherheit zu vertrauen. Die zahllosen Skandale von Atommüllschiebereien bis hin zum ASSE-II-Desaster zeigen das immer wieder. Und ebenso klar ist: Gegen den Absturz einer A380 ist keines der noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke ausgelegt. Alle Anlagen müssten daher stillgelegt oder aber Nachrüstungen vorgenommen werden.

Doch Nachrüstmaßnahmen sind bis heute nicht erfolgt. Der Grund ist einfach: Eine solche Nachrüstung wäre derart kostspielig, dass die Stilllegung der Anlage die Folge wäre. Vor dieser Konsequenz aber schrecken die politisch Verantwortlichen zurück – zu Lasten der Sicherheit der Bevölkerung!

Mehr: Gefahr der Kettenreaktion: Atombehörde und Vattenfall wollen Urteil zum Castor-Lager kippen

* Dieser Text ist veröffentlicht im „Sorgenbericht der Atommüllkonferenz“: Atommüll – Eine Bestandsaufnahme  für die Bundesrepublik Deutschland. Das 272-seitige Buch incl. einer beigefügten farbigen A1-Übersicht kann im Webshop von ROBIN WOOD oder im Buchhandel (ISBN 978-3-00-043228-6) bestellt werden und kostet 15 Eur (zzgl. 2,50 Eur Versandkostenpauschale). Siehe auch hier: ATOMMÜLL: Wir müssen uns Sorgen machen – Eine Bestandsaufnahme für die Bundesrepublik Deutschland.

Geheimschutzsache: AKW-Dächer werden gegen Terrorangriffe gesichert

Neu: Lattengerüst gegen Terror-Hubschauer am AKW Brokdorf.
Neu: Lattengerüst gegen Terror-Hubschrauber am AKW Brokdorf.

Derzeit sollen alle Dachflächen von Gebäuden der noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke gegen Terrorangriffe mit Hubschraubern gesichert werden. Das geht aus einer Mitteilung der Atomaufsicht in Schleswig-Holstein hervor. Dieser Blog informierte bereits vor einigen Tagen über die entsprechenden Maßnahmen am AKW Brokdorf. Die SHZ berichtet nun: „Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) weist auf Anfrage darauf hin, dass alle deutschen Kernkraftwerke über ein umfassendes Sicherungs- und Schutzkonzept gegen Einwirkungen Dritter verfügen. „Zusätzlich zu den vorhandenen Maßnahmen werden ergänzende Sicherungseinrichtungen auf Dachflächen installiert“, ergänzt Pressesprecherin Nicola Kabel.“ Auf den Dachflächen werden Stangen-Konstruktionen montiert. Damit soll verhindert werden, dass Hubschrauber auf ihnen landen können, aus denen heraus Terrorkommandos z.B. mit modernen Panzerfäusten auf die Reaktorkuppel schießen.

Für Karsten Hinrichsen von der Initiative „Brokdorf-akut„, der über diese Schutzmaßnahmen am AKW Brokdorf vor einigen Tagen die Öffentlichkeit informierte,  ist die jetzige Maßnahme am AKW Brokdorf eher fragwürdig: “Wer sich den Baukomplex des AKW Brokdorf vergegenwärtigt, kann sich über die Sinnhaftigkeit dieser Abwehrmaßnahme nur wundern; denn dadurch sind ja die vielfältigen Möglichkeiten terroristischer Angriffe aus der Luft keineswegs beseitigt.”

Laut dem Bericht der SHZ betont die Atombehörde in Kiel: „Weitergehende Einzelheiten zu diesen Sicherungseinrichtungen könnten aus Geheimschutzgründen nicht dargelegt werden, um Rückschlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden.“ Die Sprecherin fügte hinzu: „Es gibt zurzeit keinen konkreten Anlass, aber es findet eine ständige Optimierung nach Stand von Wissenschaft und Technik statt.“

Ausschluss der Öffentlichkeit: Sicherungsmaßnahmen können nicht überprüft werden

Dennoch: Derartige Maßnahmen sind erforderlich, weil moderne Panzerfäuste eine enorme Durchschlagskraft haben und offenbar auch eine Reaktorkuppel durchschlagen können. Dahinter könnten dann wichtige Sicherheitssysteme wie z.B. das Kühlsystem beschädigt werden und damit zur Atomkatastrophe führen. Mit der Errichtung von Abwehrsystemen räumen die Betreiber und Behörden ein, dass dieses Risiko nicht ausgeschlossen werden kann.

Diese Problematik ist natürlich hochbrisant. Auch rechtlich. Das OVG in Schleswig hatte im Sommer 2013 die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brokdorf aufgehoben. Grund: Die Sicherheitsnachweise vor allem gegen Flugzeugabstürze und den Einsatz panzerbrechender Waffen waren nicht ausreichend oder sogar falsch erbracht worden.

Vor Gericht hatte die Gutachterin Oda Becker in einer Stellungnahme ausführlich dargelegt, dass die Auslegung gegen diese Form von Angriffen auf ein Castor-Atommülllager völlig unzureichend ist. Hier zum download als PDF.

In dem Verfahren spielte auch eine Rolle, dass die Behörden aus „Geheimschutzgründen“ über Sicherheitsmaßnahmen gegen Terrorangriffe selbst das Gericht nicht informierte – geschweige denn die Öffentlichkeit. Ob die getroffenen Maßnahmen tatsächlich einen erhöhten Schutz darstellen, kann daher unabhängig oder von AnwohnerInnen überhaupt nicht mehr überprüft werden. Damit werden immer mehr sicherheitsrelevante Aspekte beim Betrieb von Atomanlagen einer kritischen Debatte und auch gerichtlichen Überprüfungen entzogen.

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