Uran-Exporte vorerst untersagt: Kein Brennstoff aus Lingen für marode belgische Reaktoren

In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Frankfurt einer Klage von Atom-Gegner*innen stattgegeben. Damit ist die Auslieferung von frischen Uran-Brennemelemten aus der Fabrik im emsländischen Lingen in die maroden belgischen Atomreaktoren nahe Doel vorerst gestoppt. Die Klage richtet sich gegen die Ausfuhrgenehmigung der Brennelemente, die von der Bundesanstalt für Ausfuhrkontrolle und Wirtschaft (BAFA) regelmäßig erteilt wird, wenn sogenannte Kernbrennstoffe (angereichertes Uran) exportiert werden sollen. Schon seit Jahren verspricht die Bundesregierung auf Basis des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD ein rechtssicheres Verbot von Uranexporten in gefährtliche Atomkraftwerke im benachbarten Ausland auf gesetzlicher Grundlage herzustellen. Doch bis heute ist davon weit und breit nichts zu sehen. Die SPD im Bundesumweltministerium verweist auf die vermeintlich unwillige CDU. Die Atomkraftgegner*innen sorgen mit diesem vorläufigen Urteil erstmal für mehr Druck. Denn solange die Sache nicht in der Hauptsacke geklärt ist, können die Uran-Brennelemente nicht ausgeliefert werden. Weitere AKWs im benachbarten Ausland dürften nun ebenfalls Sorgen bekommen: Denn auch in Frankreich und der Schweiz und für andere belgische Reaktoren (Tihange) bräuchte es die eine oder andere Genehmigung für den Export. Die Initiativen fordern ein Moratorium für Uran-Exporte von der Bundesregierung.

  • Alles zum Thema Uran-Export auf umweltFAIRaendern.
  • Die taz berichtet über das Verbot hier. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Linke) nimmt hier Stellung.

Dokumentation der PM der beteiligten Gruppen:
Gericht untersagt Brennelement-Export nach Belgien –  richtungsweisender Erfolg für Anti-Atom-Bündnis- „Regierung muss Moratorium für BE-Exporte verhängen!“
Aachen / Berlin / Bonn / Lingen / Münster / München , 19. Oktober 2020

Im Rechtsstreit um die Ausfuhrgenehmigung von Brennelementen aus Lingen ins belgische Doel hat der Aachener Kläger einen wichtigen Etappensieg errungen:
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat in einem Beschluss vom Freitag festgestellt, dass bis zum endgültigen Urteil im Hauptverfahren die Brennelemente nicht geliefert werden dürfen. In seiner Begründung lässt das Gericht Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Exportgenehmigung erkennen. Das Anti-Atom-Bündnis, welches die Klage unterstützt, fordert von der Bundesregierung klare Konsequenzen und ein Moratorium für derartige Brennelement-Exporte.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat in seinem Beschluss vom letzten Freitag den für Oktober und November beantragten Sofortvollzug für einen Brennelement-Export zu den umstrittenen Pannenmeilern Doel 1 und 2 in Belgien einen Riegel vorgeschoben.
Durch die aufschiebende Wirkung der Klage eines Aachener Atomkraftgegners gegen die Genehmigung der Exporte dürfen die Brennelemente seit Monaten nicht geliefert werden. Die EdF-Tochter ANF, die Betreiberin der Brennelement-Fabrik in Lingen, hatte mit zwei Eilanträgen versucht, diese aufschiebende Wirkung durch ein Gericht aufheben zu lassen und die sofortige Vollziehbarkeit des Brennelement-Exports durchzusetzen. Damit ist sie nun auf ganzer Linie gescheitert.

Für den Aachener Kläger ist das ein bedeutender Etappensieg. Die ihn vertretende Rechtsanwältin, Dr. Cornelia Ziehm, zeigt sich äußerst zufrieden: „Das VG Frankfurt/Main hat die Anträge der Advanced Nuclear Fuels GmbH im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auf ganzer Linie zurückgewiesen. Das Gericht erachtet es als durchaus möglich, dass betroffene Bürger und Bürgerinnen die Rechtmäßigkeit atomrechtlicher Exportgenehmigungen zur Überprüfung stellen können. Zudem nimmt das Gericht ein überwiegendes Schutzinteresse des klagenden Aacheners an, weshalb durch Export der Brennelemente nach Doel keine Fakten geschaffen werden dürften. Das heißt, die ANF darf zunächst keine Brennelemente nach Doel exportieren. Der Beschluss ist damit ein wichtiger Schritt hin zu einem Schutz der Bürger und Bürgerinnen gegen die Gefahren, die mittels Brennelementen aus Deutschland vom Betrieb ausländischer Pannenreaktoren ausgehen.“

Ob die Klage im Hauptsacheverfahren überwiegende Aussicht auf Erfolg hat, lässt das Gericht offen. Es sieht jedoch einige Gründe, die für die Zulässigkeit und Begründetheit und damit den letztlichen Erfolg der Klage sprechen. Das Gericht zieht u. a. in Zweifel, dass die Ausfuhrgenehmigung rechtmäßig erteilt wurde.

Das die Klage unterstützende Bündnis von Anti-Atom-Initiativen aus Aachen, Bonn, Münster und Lingen sowie der Ärzteorganisation IPPNW und dem Umweltinstitut München fordert deshalb von der Bundesregierung ein sofortiges Moratorium für alle Brennelement-Exporte, insbesondere für solche zu grenznahen Atomreaktoren.

„Spätestens jetzt, da von einem Gericht die Rechtmäßigkeit dieser Brennelement-Exporte in Frage gestellt wird, ist jede weitere Ausfuhrgenehmigung für Kernbrennstoffe ins grenznahe Ausland nicht nur verantwortungslos und politisch skandalös, sondern auch juristisch heikel,“ betont Alexander Vent vom Lingener Bündnis AgiEL.“Die Bundesregierung muss diese Exporte endlich und mit sofortiger Wirkung stoppen.“

„Mag sein, dass das BMU in den letzten Jahren einiges versucht hat, um innerhalb der Koalition einen Stopp der Brennelement-Exporte zu erreichen. Nur das Naheliegende wurde nicht getan, nämlich das BAFA anzuweisen, solche Ausfuhrgenehmigungen zu verweigern. An dieser Stelle muss das BMU nun endlich die Verantwortung übernehmen,“ ergänzt Katrin Wolfarth vom Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie. „Und das BMWi muss endlich seine Blockadehaltung aufgeben, mit der bisher alles verhindert wurde, was einen Stopp der Brennelementlieferungen hätte herbeiführen können.“

Hintergrund:

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist generell eine dem Bundswirtschaftsministerium (BMWi) nachgeordnete Behörde. Im Falle der Ausfuhrgenehmigungen von Kernbrennstoffen ist jedoch das Bundesumweltministerium (BMU) weisungsbefugt. Allerdings hat es keine Möglichkeit, die Weisungen dienstrechtlich durchzusetzen, falls das BAFA sich weigert und das BMWi untätig bleibt.

Der Betrieb von Doel 1 und 2 ist nach Urteilen des EuGH und des belgischen Verfassungsgerichtshofs wegen einer fehlenden grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeits-prüfung rechtswidrig, wird aber bis Ende 2022 gerichtlich noch geduldet.

Die bundesweit einzige Brennelementefabrik steht in Lingen und wird von Framatome, einer Tochter des staatlich-französischen Atomkonzerns EDF betrieben, vor Ort auch als ANF (Advanced Nuclear Fuels) bekannt. Die Brennelementefabrik verfügt bislang trotz des beschlossenen deutschen Atomausstiegs über kein Stilllegungsdatum und versorgt neben den letzten noch laufenden deutschen AKW vor allem die Reaktoren Doel in Belgien, Cattenom in Frankreich sowie Leibstadt und Gösgen in der Schweiz.  Aktuell regt sich auch in Baden-Württemberg juristischer Widerspruch gegen eine im September erteilte neue Exportgenehmigung für Brennelemente von Lingen für das Schweizer AKW Leibstadt.

Herausgeber der PM:

Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie
Stop Tihange Deutschland e. V.
Bündnis AgiEL – AtomkraftgegnerInnen im Emsland
AntiAtom Bonn
Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen
SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster
IPPNW (Internationale Ärzte zur Verhütung eines Atomkriegs / Ärzte in sozialer Verantwortung)
Umweltinstitut München

Friede Freude Atommülllager Suche: Experiment versucht – Experiment gescheitert

Alles wird besser. Fehler nicht wiederholt. Gemeinwohl und gemeinsam. Und totale Transparenz und totale Beteiligung – aber na klar. Jedenfalls so, wie Behörden und Unternehmen das gerne hätten. Eine Live-Veranstaltung hatte die zuständige Atommüll-Behörde wenige Tage vor der Auftaktveranstaltung abgesagt. Was folgte? In einer Infotainment orientieren Videoübertragung, in denen die Zuschauer*innen immer mal auch persönlich angesprochen wurden, absolvierte ein Team von Moderatoren eine freundlich zugewandte Endlager-Show, in der in jedem Fall für Konflikte kein Platz war. Aber: Nichts geht verloren, so das permanente Versprechen. Die Moderation hatte von einem Experiment gesprochen, so eine Öffentlichkeitsbeteiligung ohne reale Menschen im Saal. Ok. Und das ist komplett und umfassend gescheitert. Kommt es nun zu einer Wiederholung?

Unterirdisch, so könnte man sagen, ist nicht nur das Ziel der Endlagersuche für die hochradioaktiven Abfälle. Unterirdisch war auch diese Veranstaltung, die mit Öffentlichkeitsbeteiligung nur soviel zu tun hatte: Es gab eine Sendung und es haben Menschen zugesehen und konnten Botschaften senden! Die taz berichtet von „Kritik an Endlagerkonferenz„. Der Endlagerdialog titelt richtig: „Auftaktveranstaltung Fachkonferenz: Technisch und inhaltlich ein Desaster„. Das Atommüll-Bundesamt sendet seine Botschaften auf diesem Youtube-Kanal. Dort sind auch die Video-Sendungen vom Wochenende zu finden. Salzstangen und Popcorn bereit legen für diese Blockbuster im Format 9.25 und 6.39 Stunden – in Farbe!

Uran-Brennstoff: Gericht untersagt Exporte – Bundesregierung muss endlich Verbot gesetzlich regeln

„Dass die Uran-Brennstoffexporte aus Lingen für belgische Atommeiler gerichtlich gestoppt wurden, ist eine gute Nachricht und ein Erfolg der Anti-Atom-Gruppen. Und es ist eine Blamage für die Bundesregierung, die trotz entsprechender Absprachen im Koalitionsvertrag bis heute kein generelles Exportverbot für Uran zum Einsatz in gefährlichen AKWs zustande gebracht hat. Es ist höchste Eisenbahn, dass die Bundesregierung jetzt endlich ein solches Uran-Export-Verbot regelt.“ Mit diesen Worten kommentiert der aus Münster stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt.

Die Uranfabriken in Lingen und Gronau sind vom Atomausstieg immer noch ausgenommen und verfügen weiter über unbefristete Genehmigungen. Die Uranfabriken versorgen auch uralte und gefährliche Atomkraftwerke in den Nachbarländern und stellen damit deren Betrieb sicher. Zdebel und die Fraktion DIE LINKE haben wiederholt mit Anträgen im Bundestag Druck auf die Bundesregierung ausgeübt, diese Uranexporte durch die Stilllegung der beiden Uranfabriken zu beenden. Die Anträge wurden wiederholt von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt.

Geklagt hatte ein Bürger aus Aachen mit Unterstützung zahlreicher Anti-Atom-Gruppen. Das Urteil bezieht sich zunächst nur auf das Eilverfahren, weil Brennelemente für das marode belgische AKW Doel ausgeliefert werden sollen. Das Urteil in der Hauptsache steht noch aus.

Hochradioaktiver Castor-Transport zum Zwischenlager Biblis

Die Planungen für einen Atomtransport mit hochradioaktiven Abfällen aus der Plutoniumfabrik in das Zwischenlager Biblis sollten nach Forderungen der Polizeigewerkschaften angesichts der Corona-Belastungen abgesagt werden. Ende Oktober soll der Castor-Transport starten. Rund 6.000 Polizist*innen könnten bei dem Atomtransport zum Einsatz kommen. Ein erster Transportversuch für die sechs Castor-Behälter war bereits im April abgesagt worden. Möglicherweise aber untersagt auch der hessische Verwaltungsgerichtshof den Atomtransport von Sellafield per Schiff über Nordenham und per Bahn nach Biblis. Weil erhebliche Mängel für die geplante Zwischenlagerung in Biblis bestehen, verlangt der BUND Hessen im Eilverfahren mit dem Rechtsanwalt Wollenteit Sicherheitsnachrüstungen in Biblis, bevor eine Einlagerung der brisanten Atomabfälle erfolgt. Eine Entscheidung könnte diese Woche fallen. (Foto: Bahn-Spezialwaggon für Castorbehälter, BfS)

Atomkraftgegner*innen, die mit Aktionen auf die gefährlichen Atomschiebereien und die weitere Atommüllproduktion auch in bundesdeutschen AKWs hinweisen wollen, berichten, dass die Polizei inzwischen vor Ort in Nordenham zusammengezogen wird. Dazu mehr Informationen auf Castor-Stoppen.

Mit Volldampf: AKW Brokdorf an den Leistungsgrenzen

Das AKW Brokdorf will nach den Plänen des Betreibers PreussenElektra/E.on noch in dieser Woche wieder ans Netz. Dazu müsste die zuständige Atombehörde in Schleswig-Holstein eine notwendige Anfahrgenehmigung erteilen. Am 19.9.2020 wurde das AKW Brokdorf zur letzten Revision vom Netz genommen. Ende 2021 wird Brokdorf endgültig stillgelegt. Nach dem letzten Brennelemente-Wechsel und Wartungsarbeiten soll jetzt noch mal Volldampf gefahren werden, nachdem der Reaktor wegen Rostbildung an den Brennelementen in den letzten Jahren nur mit reduzierter Leistung fahren durfte.

Mit neuen Westinghouse-Brennelementen aus der schwedischen Uranfabrik in Västeras soll künftig eine solche Rostbildung ausgeschlossen sein. Rost an den Hüllrohren könnte zu Undichtigkeiten führen, so dass die hochradioaktive Spaltprodukte austreten könnten. Außerdem könnte es zu Stabilitätsproblemen kommen, die zu erheblichen Problemen bei der Jahrzehnte dauernden Zwischenlagerung führen können.

Mit konkreten Informationen zu der vorgesehen Leistungserhöhung in Brokdorf hüllen sich sich Betreiber und Atomaufsicht weitgehend in Schweigen. Obwohl über Informationen zu den Atomtransporten mit Kernbrennstoffen seitens Bundes- und Landesbehörde informiert wird, haben beide Seiten nicht mitgeteilt, dass die neuen Brennelemente, die jetzt zum Einsatz kommen, aus Schweden stammen. Angaben zu den konkreten Modellen und vor allem die Beschaffenheit der dabei eingesetzten Hüllrohre, in denen die Uranbrennstofftabletten eingeschweißt sind, gibt es keine Angaben. Die Initiative Brokdorf-Akut hat daher schon zu beginn der Revision bei der Atomaufsicht entsprechende Daten verlangt. Die Anfrage ist hier bei der IBA zu finden (PDF).

Die Brokdorf Betreiber bewerben die Atomstromerzeugung auf dieser Seite. Dort findet sich auch diese PDF zur Revision 2020 mit Corona-Hinweisen.

Zum AKW Brokdorf sind auf der Homepage der Atombehörde in Schleswig Holstein folgende Informationen bereitgestellt, die umweltFAIRaendern hier noch einmal dokumentiert (Die Links verweisen auf den Server der Behörde!):

Kernkraftwerk Brokdorf

Eigentümer E.ON (80 Prozent) und Vattenfall (20 Prozent), Netzanbindung am 14. Oktober 1986

Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks, PreussenElektra, hat am 01. Dezember 2017 bei der Reaktorsicherheitsbehörde den Rahmenantrag zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks eingereicht.
Nach dem Atomgesetz darf das Kernkraftwerk Brokdorf noch längstens bis Ende 2021 im Leistungsbetrieb bleiben.

Unterlagen aus dem atomrechtlichen Aufsichtsverfahren:

Atomaufsichtliche Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brokdorf nach Revision 2020

Die Zustimmung zum Wiederanfahren für das Kernkraftwerk Brokdorf steht Ihnen nachfolgend zum Herunterladen zur Verfügung:

Atomaufsichtliche Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brokdorf nach Revision 2020 (PDF 12MB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)

Atomaufsichtliche Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brokdorf nach Revision 2019

Die Zustimmung zum Wiederanfahren für das Kernkraftwerk Brokdorf steht Ihnen nachfolgend zum Herunterladen zur Verfügung:

Atomaufsichtliche Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brokdorf nach Revision 2019 (PDF 13MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Atomaufsichtliche Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brokdorf nach Revision 2018

Die Zustimmung zum Wiederanfahren für das Kernkraftwerk Brokdorf steht Ihnen nachfolgend zum Herunterladen zur Verfügung:

Atomaufsichtliche Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brokdorf nach Revision 2018 (PDF 9MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Atomaufsichtliche Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brokdorf nach Revision 2017

Die Zustimmung zum Wiederanfahren für das Kernkraftwerk Brokdorf steht Ihnen nachfolgend zum Herunterladen zur Verfügung:

Atomaufsichtliche Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brokdorf nach Revision 2017 (PDF 823KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Atomaufsichtliche Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brokdorf nach Revision 2016

Die Zustimmung zum Wiederanfahren für das Kernkraftwerk Brokdorf steht Ihnen nachfolgend zum Herunterladen zur Verfügung:

Atomaufsichtliche Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brokdorf nach Revision 2016 (PDF 579KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Atomaufsichtliche Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brokdorf nach Revision 2015

Die Zustimmung zum Wiederanfahren für das Kernkraftwerk Brokdorf steht Ihnen nachfolgend zum Herunterladen zur Verfügung:

Atomaufsichtliche Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brokdorf nach Revision 2015 (PDF 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Atomaufsichtliche Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brokdorf nach Revision 2014

Die Zustimmung zum Wiederanfahren für das Kernkraftwerk Brokdorf steht Ihnen nachfolgend zum Herunterladen zur Verfügung:

Atomaufsichtliche Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brokdorf nach Revision 2014 (PDF 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Atomaufsichtliche Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brokdorf nach Revision 2013

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Atomaufsichtliche Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brokdorf nach Revision 2013 (PDF 955KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Atomaufsichtliche Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brokdorf nach Revision 2012

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Atomaufsichtliche Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brokdorf nach Revision 2012 (PDF 890KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Atomaufsichtliche Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brokdorf nach Fukushima

Die Zustimmung zum Wiederanfahren für das Kernkraftwerk Brokdorf steht Ihnen nachfolgend zum Herunterladen zur Verfügung:

Atomaufsichtliche Zustimmung zum Wiederanfahren des Kernkraftwerks Brokdorf nach Fukushima (PDF 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Abschluss der periodischen Sicherheitsüberprüfung

Abschluss der periodischen Sicherheitsüberprüfung (SÜ) für das Kernkraftwerk Brokdorf Die Sicherheitsüberprüfung (SÜ) 2006 des Kernkraftwerks Brokdorf (KBR) wurde durch die Atomaufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein abschließend bewertet. Diese Sicherheitsüberprüfung ist neben der laufenden Atomaufsicht eine zusätzliche Maßnahme zur Erfassung des Sicherheitsstatus des Kernkraftwerkes auf Basis der erteilten Genehmigungen, des Ist-Zustandes der vorhandenen Anlage und der Anforderungen des Standes von Wissenschaft und Technik. Die abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung 2006 ist nach der Sicherheitsanalyse aus dem Jahre 1996 die zweite derartige umfassende Untersuchung für das Kernkraftwerk Brokdorf.

Den periodischen Sicherheitsbericht können Sie nachfolgend herunterladen:

Abschluss der periodischen Sicherheitsüberprüfung (SÜ) für das Kernkraftwerk Brokdorf (PDF 93KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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