Endlagersuche und Neuwahlen beim Nationalen Begleitgremium? Länderregierungs-Chef:innen beraten

Mit einigen Jahren Verspätung könnte es nun endlich dazu kommen, dass die Vertreter:innen des „Nationalen Begleitgremiums“ (NBG) bei der Endlagersuche für hochaktive Atomabfälle endlich wieder vom Bundesrat und Bundestag ordnungsgemäß gewählt werden. Das geht aus der vorläufigen Tagesordnung zur „Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 22. bis 24. Oktober 2025 in Mainz (Stand: 07.10.2025) hervor. Auch Bundesumweltminister Schneider hatte jüngst gegenüber der Bundestagspräsidentin auf den Missstand und erforderliche Neuwahl hingewiesen, nachdem die CO-Vorsitzenden des NBG im Umweltausschuss des Bundestags dazu informiert hatten.

Nach einer Verständigung bei der Jahreskonferenz könnten dann Bundesrat und Bundestag möglicherweise zur Wahl schreiten, um das NBG wieder nach den gesetzlichen Vorschriften zu legitimieren. Zuletzt ist die dritte Wahl dieses Gremiums nicht mehr zustande gekommen, weil Länderstreitigkeiten vor allem aus Süddeutschland das verhinderten. Nur durch Bitten von Minister:innen blieben die Mitglieder, die sogenannten „anerkannten Persönlichkeiten“, vorerst weiter im Amt.

Das NBG überwacht die Endlagersuche und soll die Umsetzung kontrollieren. Es besteht aus 18 Mitgliedern, umfassen – zwölf „anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens“, wie es im Standortauswahlgesetz heißt, die jeweils für drei Jahre vom Bundestag und Bundesrat zu bestimmen. Außerdem sind sechs Bürgervertreter*innen, wobei zwei von ihnen der jungen Generation angehören, die in einem Auswahlverfahren bundesweit ermittelt werden.

Zur Jahreskonferenz wird hier berichtet. Die vorläufige Tagesordnung der o.g. Jahreskonferenz ist hier bei Table.Media zu finden (PDF), zum NBG ist der TOP 18.1 unter Verschiedenes angeführt:

TOP 18.1 Nationales Begleitgremium
Berichterstatter: Rheinland-Pfalz (als Vorsitzland)

Bezug: EP CdSK vom 11.09.2025, TOP 15.1
Schreiben PStSin BMUKN vom 13.08.2025
EP CdSK/ChefBK vom 21.11.2024, TOP 15
EP CdSK vom 21.11.2024, TOP 1.15

Schreiben der Vorsitzenden des NBG vom 23.10.2024
EP MPK vom 15.06.2023, TOP 2
EP CdSK vom 09.05.2023, TOP 4
Beschluss MPK vom 16.03.2023, TOP 8
Umlaufbeschluss MPK vom 04.11.2020
Beschluss MPK vom 12.03.2020, TOP 7

Feature Online: Deutsche Brennelemente-Fabrik will mit Rosatom kooperieren – Atompoker mit Russland

Unter dem Dach des Deutschlandfunks und des WDR geht jetzt ein Feature von Maike Hildebrand und Karl Amannsberger online, das die Pläne einer französisch-russischen Atomkooperation zur Herstellung von speziellen Brennelementen für osteuropäische Atomkraftwerke in der deutschen Uranfabrik in Lingen umfassend beleuchtet. Auf der Plattform Hoerspiel und Feature ist der Beitrag online.

„Deutsche Brennelemente-Fabrik will mit Rosatom kooperieren

Atompoker mit Russland

Die Firma ANF im niedersächsischen Lingen produziert Brennelemente für Atomkraftwerke in Westeuropa – beliefert mit russischem Uran. Jetzt soll eine direkte Zusammenarbeit mit dem russischen Staatskonzern Rosatom auf den Weg gebracht werden.
Das russische Uran wird über den Rotterdamer Hafen bis zur Brennelemente-Fabrik ins Emsland transportiert – ganz legal, denn Sanktionen für Uran hat die EU bisher nicht beschlossen. Trotz des Krieges in der Ukraine steigen die Mengen. ANF ist eine Tochter des französischen Kernenergiekonzerns Framatome, weltweit einer der größten im Nukleargeschäft. Um zukünftig auch osteuropäische Reaktoren beliefern zu können, will Framatome mit Rosatom kooperieren.
Ein stark umstrittenes Projekt. Denn bei der Produktion von Brennelementen könnten Spionage und Sabotage drohen, mit katastrophalen Auswirkungen. Über den Antrag von Framatome/ANF muss nun die Politik entscheiden. Dabei geht es um mehr als ein Geschäftsprojekt. Diese Entscheidung dreht sich um die Frage: Wird Deutschland seine innere und äußere Sicherheit aufs Spiel setzen?

Atompoker mit Russland
Deutsche Brennelemente-Fabrik will mit Rosatom kooperieren
Von Maike Hildebrand und Karl Amannsberger

Regie: Anna Panknin
Es sprachen: Daniel Berger und die Autoren
Ton und Technik: Michael Morawietz und Malte Wiegert
Redaktion: Lena Rocholl
Deutschlandfunk/WDR 2025

Langzeitbetrieb Schweizer AKWs – Über Risiken wird in Hamburg gesprochen

In der Schweiz sollen die Uralt-Atomreaktoren deutlich länger als ehemals geplant am Netz bleiben. „Gefährdung Süddeutschland – Grenzenloses Risiko durch Schweizer Atomkraftwerke“ warnt deshalb der „Trinationale Atomschutzverband“ (Tras). Auch .ausgestrahlt, die IPPNW sowie der BUND informieren über die wachsenden nuklearen Risiken. Mit einer Reihe von Veranstaltungen und einer Online-Unterschriften-Aktion rufen sie zum Protest auf. Jetzt soll die „Deutsch-Schweizerische Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK)“ vom 27. bis zum 29. Oktober ausgerechnet in Hamburg auf seiner 43. Hauptsitzung stattfinden und nach Angaben des Bundesumweltministeriums sich auch mit dem Langzeitbetrieb der Schweizer Atomkraftwerke befassen.

Auch in der Schweiz, z.B. bei der Energiestiftung SES, wird vor der weiteren Verlängerung von AKK-Laufzeiten und die angestrebte Aufhebung des Verbots für AKW-Neubauten mobilisiert. Die Schweizer Behörden weigern sich, internationale Standards bei der weiteren Nutzung der Atommeiler einzuhalten. Nicht einmal eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung, wie sie im Rahmen der Aarhus-Konvention/ESPOO international vereinbart sind, wollen die Schweizer Behörden zulassen.

Auf Anfrage von umweltFAIRaendern teilt das Bundesumweltministerium mit, dass die kommende Sitzung der DSK vom 27. bis zum 29. Oktober im „Empire Riverside Hotel“ stattfinden wird, in nicht-öffentlicher Sitzung. Ein Sprecher teilte zur Tagesordnung mit: „Im Rahmen der DSK tauschen sich die Delegationen u.a. zu aktuellen Themen in Bezug auf die Sicherheit sowie den Stand kerntechnischer Einrichtungen aus. Davon umfasst ist nicht zuletzt auch der Langzeitbetrieb der Schweizer Atomkraftwerke.“

Weiter teilt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums auf Nachfragen von  umweltFAIRaendern: „Insbesondere auch der Übergang des Atomkraftwerks Leibstadt in den Langzeitbetrieb wird sowohl durch die angrenzenden Bundesländer als auch das BMUKN aufmerksam beobachtet. Wir nehmen zudem wahr, dass unabhängig von umfangreichen Nachrüstungen ein Betrieb der Schweizer Atomkraftwerke deutlich über die ursprünglich geplante Betriebsdauer hinaus für Unruhe auch bei der deutschen Bevölkerung sorgt. Daher haben das BMUKN und das Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg (UM BW) bereits mehrfach darum gebeten, eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung Deutschlands durchzuführen sowie die zuständigen deutschen Behörden entsprechend zu notifizieren. Zuletzt hat das UM BW formal mit Schreiben vom 20. August 2025 eine Notifizierung durch das Schweizer Bundesamt für Energie (BFE) eingefordert. Begleitend hat auch das BMUKN am 27. August 2025 schriftlich um Beteiligung der zuständigen deutschen Behörde gebeten und das Vorgehen des UM BW ausdrücklich unterstützt.“

Auch Inge Paulini, Präsidentin des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) hatte vor den Risiken immer älterer Atommeiler rund um Deutschland gewarnt (siehe Berliner Morgenpost) „Strahlung macht an den Grenzen nicht halt. In vielen Nachbarländern bleiben die Atomkraftwerke am Netz, es werden sogar noch neue gebaut. Hinzu kommen Bedrohungsszenarien, die lange vergessen waren. Die Bedrohungslage hat sich verändert, das Risiko ist aber nicht geringer geworden“.

Atomexperten, wie der Gutachter Prof. Dr. Manfred Mertins, ehemals hochrangiger Sachverständiger bei der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) spricht vom „Überschreiten einer roten Linie.“ Siehe hier: Uralt-AKW Leibstadt an der deutschen Grenze: Anwohner:innen verklagen die Schweiz

Siehe außerdem:

 

 

Atomtransporte NRW – Behörde untersagt Fotos von Transportfahrzeugen im Internet

Die Atomaufsichtsbehörde im grüne geführten Wirtschaftsministerium in NRW verbietet es einem Atomunternehmen in Jülich, Fotos und Videos von Transportfahrzeugen weiterhin im Internet für Presseberichterstattung und Öffentlichkeit bereitzustellen. Das teilt die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) bei entsprechenden Seitenaufrufen im Internet mit (siehe Screenshot). Bundes- und Landesbehörden bereiten derzeit über 150 Atomtransporte mit hochriskanten Strahlen-Müll, der auch noch hochangereichertes Uran enthält, von Jülich nach Ahaus vor. Ähnlicher Atommüll soll auch aus München-Garching nach Ahaus. Sicherheitsstufe um und bei 1. Nicht die demokratischen Proteste von Atomkraftgegner:innen sorgen die Atom- und Sicherheitsbehörden. Angesichts der internationalen Sicherheitslage mit Blick auf Nahen Osten, islamistischem Terror oder dem Ukraine Krieg, werden die geplanten Atomtransporte in einer extrem hohen Sicherungskategorie angesiedelt. Schon die Möglichkeit, Fotos oder Videos von den Transportfahrzeugen zu zeigen, gilt nunmehr offenbar als Risiko. Dabei waren viele der Bilder und Videos wochen-, monate- oder jahrelang online.

https://www.jen-juelich.de/projekte/avr-brennelemente/download-bilder // Abruf 14. Oktober. 1.02 Uhr.

Auf der entsprechenden Seite der JEN heißt es jetzt: „Download – Aufgrund einer behördlichen Anordnung der Atomaufsicht NRW (MWIKE) können keine Fotos oder Videos zu der Transporteinheit und deren Handhabung mehr bereitgestellt werden.“

Glückwunsch: 100. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums NBG bei der Endlagersuche für insbesondere hochaktive Abfälle

Am 14. Oktober findet die 100. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums (NBG) bei der Endlagersuche für vor allem hoch radioaktive Atomabfälle statt. Das Gremium ist als Ergebnis der Kontroversen um die Atomenergie und den radioaktiven Abfall im Rahmen des Standortauswahlgesetzes entwickelt worden. Nachdem das Standortauswahlgesetz vom einer Endlagerkommission von Bundestag und Bundesrat „überarbeitet“ worden ist, tagte dieses „Wächtergremium“ erstmals am 5. Dezember 2016 in Berlin. Aufgrund der Jahrzehnte langen Konflikte sollte das NBG als eine Art zivilgesellschaftliches Vertrauensgremium darüber wachen, dass das Standortauswahlgesetz strikt nach den dort festgelegten Anforderungen umgesetzt wird und keine politischen Interventionen z.B. wissenschaftliche oder partizipative Aspekte umgeht.

Die Arbeit des überaus wichtigen Gremiums wird faktisch derzeit vor allem von den süddeutschen Bundesländern deutlich erschwert, weil diese seit Jahren die längst überfälligen Wahlen von neuen und alten NBG-Mitgliedern blockieren. Sie wollen Personen benennen, die eigene Länderinteressen übernehmen sollen. Das aber ist laut Gesetz nicht die Aufgabe dieser Personen. Daher sind einige Plätze im NBG inzwischen unbesetzt oder nur noch auf Bitten der letzten Umweltministerin Lemke im Amt, – was nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Genau genommen hat die dritte reguläre Wahl bis heute nicht stattgefunden. Möglicherweise soll nun der Bundesrat bzw. die Konferenz der Ministerpräsidenten noch im Oktober hier etwas voranbringen, nach Bundesumweltminister Schneider die Bundestagspräsidentin in einem Schreiben auf die notwendige Neuwahl hingewiesen hatte. Vor wenigen Wochen waren die CO-Vorsitzenden zu Gast im Umweltausschuss des Bundestages, wo sie über ihre Arbeit berichteten, aber auch die Wahlprobleme ansprachen.

Auch sonst bleibt das NBG maximal gefordert. Nachdem sich nun gezeigt hat, dass die Endlagersuche erheblich länger dauern wird, als bislang gedacht, soll das Standortauswahlgesetz derart überarbeitet werden, dass die Suche einerseits beschleunigt werden kann, aber sowohl bei der Sicherheit als auch bei Öffentlichkeitsbeteiligung und anderen Anforderungen keine qualitativen Einschränkungen erfolgen. Schon Anfang 2026 soll der Bundestag entsprechende Vorlagen aus den Ministerien beraten. Damit ist – siehe den Link zur TO oben – das NBG auf seiner 100. Sitzung intensiv beschäftigt. Hoffentlich reicht es für ein Glas Sekt, nach der Sitzung. Für seine wichtige und immer herausfordernde Arbeit für ein transparentes Endlagersuchverfahren hat das Nationale Begleitgremium in jedem Fall Grund zu feiern. Und seine Aufgabe wird in den nächsten Monaten ganz sicher noch mal bedeutsamer.

Da wäre es gut, wenn endlich auch Bundesrat und Bundestag sich an die eigene Verantwortung erinnern. Der überfällige regulären dritten Wahlgang bzw. Benenung der Mitglieder muss nun endlich erfolgen und dafür Sorge tragen, dass Erfahrung und Kompetenz weiter im Gremium vertreten bleiben. Gestärkt durch neue Mitglieder im Sinne von Transparenz und Öffentlichkeit.

Siehe auch:

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