Atomkonzerne kaufen sich frei: “Unabsehbare Risiken” – “Hundertprozentiges Politikversagen”

bildschirmfoto-vom-2016-12-03-12-13-28Die Finanzierung der Atommülllagerung soll zum Vorteil der Atomkonzerne und zum Schaden für die BürgerInnen neu geordnet werden. Auf der Anhörung im Wirtschaftsausschuss am 2.12. kritisierte der von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE berufene Experte Thorben Becker vom BUND: “Unabsehbare Risiken für den Staat und die Steuerzahler”. Der ebenfalls von Hubertus Zdebel vorgeschlagene Wirtschaftsexperte Prof. Dr. Heinz Bontrup (Westfälische Hochschule) bezeichnete die Gesetzesentwürfe, die gemeinsam von den Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und Grünen eingebracht wurden, als “hundertprozentiges Politikversagen”.

becker-bontrup02122016Die geplante Verstaatlichung der Atommüllentsorgung, bei der die Atomkonzerne für einen Betrag von rund 24 Mrd. Euro von der weiteren Verantwortung für die enormen Kostenrisiken vollständig befreit werden sollen, lehnt Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE, ab: “Die Rückstellungen bei den Atomkonzernen für die Atommülllagerung müssen gesichert werden und ein öffentlich-rechtlicher Fonds ist dafür grundsätzlich die richtige Lösung. Aber es darf nicht sein, dass die Atomkonzerne von ihrer Verpflichtung, für die gesamten damit verbundenen Kosten in vollem Umfang gerade zu stehen. Die Haftung muss dauerhaft erhalten bleiben”, so Zdebel.

Das Video von der Anhörung am 2. Dezember im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags:

Dokumentation von der Homepage des Bundestags:

02. Dezember 2016

Experten begrüßen Fonds zur Zwischen- und Endlagerfinanzierung

Die geplante Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung der atomaren Zwischen- und Endlagerung ist in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie unter Leitung von Klaus Barthel (SPD) am Freitag, 2. Dezember 2016, überwiegend begrüßt worden. An der konkreten Ausgestaltung des von der Bundesregierung (18/10353, 18/10482) sowie von den Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/10469) eingebrachten Gesetzentwurfs zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung gab es jedoch auch Kritik und Änderungswünsche.

Betreiberhaftung wird neu geregelt

Der Entwurf sieht vor, dass Betreiber von Kernkraftwerken für den Rückbau ihrer Anlagen zuständig bleiben sollen. Sie werden aber gegen Einzahlung in einen Fonds von der Pflicht zur Zwischen- und Endlagerung befreit. “Für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung wird hingegen künftig der Bund in der Verantwortung stehen”, heißt es in dem Entwurf.

Die finanziellen Lasten der Zwischen- und Endlagerung müssen die Betreiber übernahmen. Dazu sind von ihnen 17,389 Milliarden Euro in einen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung einzuzahlen. Entrichten die Betreiber noch zusätzlich einen Risikoaufschlag in Höhe von 35,47 Prozent, können sie ihre Verpflichtung zum Nachschuss weiterer Beträge an den Fonds beende. Außerdem wird die Betreiberhaftung neu geregelt. Herrschende Unternehmen müssen für die Betreibergesellschaften die Nachhaftung übernehmen.

“Risiken für den Staat und die Steuerzahler minimiert”

Der frühere Hamburger Erste Bürgermeister Ole von Beust (CDU), der die Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) zusammen mit dem ehemaligen Brandenburger Ministerpräsidenten Matthias Platzeck (SPD) und dem früheren Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) geleitet hatte, erinnerte an den einstimmig beschlossenen Abschlussbericht der Kommission.

Man habe einen Schlussstrich ziehen wollen. Es sei für die Unternehmen wichtig, keine Milliarden-Risiken mehr zu haben, die sie nicht abschätzen könnten. Auch für den Staat und die Steuerzahler würden die Risiken minimiert.

“Prinzipielle Einwände nicht erkennbar”

Prof. Dr. Georg Hermes (Goethe-Universität Frankfurt am Main) erklärte, der Gesetzgeber habe die Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) umsetzen wollen. Diesem Anspruch werde der Entwurf nach seiner Einschätzung gerecht.

“Prinzipielle Einwände gegen den vorläufigen Gesetzentwurf sind aus verfassungsrechtlicher Perspektive nicht erkennbar”, führte Hermes in seiner Stellungnahme aus. Das gelte insbesondere für die Berücksichtigung des Vertrauensschutzes der betroffenen Unternehmen. Die großen deutschen Energieversorgungsunternehmen seien gut weggekommen, sagte er. Das Verursacherprinzip hätte man auch strenger durchsetzen können.

Rechtsanwältin Dr. Ines Zenke (Kanzlei Becker Büttner Held) erklärte: “Der Gesetzentwurf darf – gerade auch angesichts der Bedeutung und Komplexität des Themas – als ausgesprochen gelungen eingeordnet werden.” Dass es einen Begleitvertrag zwischen Staat und Betroffenen zu dem Gesetz geben soll, nannte Zenke ungewöhnlich, aber erforderlich.

“Eine historische Zäsur”

“Vor dem Hintergrund seiner weitreichenden Bedeutung, der Komplexität der zu regelnden Materie und des historischen Antagonismus zwischen den Betreibern und großen Teilen der Bevölkerung ist der Gesetzentwurf eine historische Zäsur und darf im Grundsatz als geglückt bezeichnet werden”, stellte Rechtsanwalt Dr. Olaf Däuper (Kanzlei Becker Büttner Held) fest. Er empfahl noch Korrekturen an einigen Stellen.

Auch Lothar Brandmair (Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen) äußerte sich positiv über den Entwurf. Dieser gelungene, von der Kommission vorgezeichnete Kompromiss trage dem Verursacherprinzip in vollem Umfang Rechnung.

“Unabsehbare Risiken für den Staat und die Steuerzahler”

Thorben Becker vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland begrüßte die Errichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds. Allerdings habe seine Organisation den Fonds immer als Ergänzung zu einer fortgeltenden Haftung der Atomkraftwerksbetreiber gesehen.

Obwohl bislang gesetzlich klar geregelt gewesen sei, dass die Betreiber die Folgekosten der Atomkraftnutzung zu tragen hätten, sollten sie jetzt gegen Zahlung eines Risikoaufschlags entlassen werden. “Damit kommen unabsehbare Risiken auf den Staat und damit die Steuerzahler zu”, warnte Becker.

“Technische Fehler bei der Umsetzung”

Technische Fehler bei der Umsetzung sah Dr. Gert Brandner (Haver & Mailänder). Er führte aus, dass die Nachhaftungsregelung jedes herrschende Unternehmen neben dem Kernkraftbetreiber für dessen Verbindlichkeiten haften lasse.

Damit würden nicht nur die Energiekonzerne neben dem Betreiber für die Kosten für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung aufzukommen haben, sondern auch deren beherrschende Gesellschafter, “obwohl diese als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nach bisheriger Gesetzeslage für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht haften”.

“Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip”

Dies sei ein Verstoß gegen den Grundsatz, dass Anteilsinhaber nicht für die Schulden der Gesellschaft haften würden. Die Neuregelung könne zum Beispiel dazu führen, dass das Land Baden-Württemberg für den Energiekonzern EnBW haften müsse. Die rückwirkende Aufhebung dieses Trennungsprinzips verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip und sei verfassungswidrig, warnte Brandner.

Auch Marc Ruttloff (Kanzlei Gleiss Lutz) formulierte verfassungsrechtliche Zweifel und “Bedenken im Lichte des Gleichheitsgebots, da faktisch ein singuläres und punktuelles gesellschaftsrechtliches Sonderregime geschaffen wird, hingegen vergleichbare Risiko- und Gefahrenpotenziale anderer Wirtschaftsbranchen nicht in annähernd vergleichbarer Weise einem Haftungsverbund unterworfen werden, das ein herrschendes Unternehmen einschließt”.

“Hundertprozentiges Politikversagen”

Die Kommission habe nicht verstanden, was der Unterschied zwischen Rücklagen und Rückstellungen sei und wie Rückstellungen in der Bilanz funktionieren würden, kritisierte Prof. Dr. Heinz Bontrup (Westfälische Hochschule) den Entwurf. Er ging davon aus, dass die Kraftwerksbetreiber ein Geschäft gemacht hätten.

Die Politik habe ihnen einen Festpreis gemacht, “und da hätte ich als Kraftwerksbetreiber sofort zugeschlagen”. Dabei sei niemand in der Lage, die Kostenentwicklung abzuschätzen. Es fehle ihm “jedes Verständnis”, wie man da einen Festpreis machen könne. Bontrup bezeichnete den Entwurf als “hundertprozentiges Politikversagen”. (hle/02.12.2016)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Ole von Beust, Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg a.D.
  • Dr. Gert Brandner, HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte
  • Lothar Brandmair, Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen
  • Dr. Marc Ruttloff, Gleiss Lutz Anwälte
  • Dr. Ines Zenke, Becker Büttner Held (bbh)
  • Prof. Dr. Georg Hermes, Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • Thorben Becker, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
  • Prof. Dr. Heinz Bontrup, Westfälische Hochschule
  • Dr. Olaf Däuper, Becker Büttner Held (bbh)
  • Prof. Dr. Martin Jonas, Warth & Klein Grant Thornton AG

Dokumentation von der Seite des Bundestags zur Anhörung

Atom-Kompromiss überwiegend begrüßt

Wirtschaft und Energie/Anhörung – 02.12.2016 (hib 718/2016)

Berlin: (hib/HLE) Die geplante Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung der atomaren Zwischen- und Endlagerung ist in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Freitagmorgen überwiegend begrüßt worden. An der konkreten Ausgestaltung des von der Bundesregierung sowie von den Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung (18/10353, 18/10469, 18/10482) gab es jedoch auch Kritik und Änderungswünsche.

Der Entwurf sieht vor, dass Betreiber von Kernkraftwerken für den Rückbau ihrer Anlagen zuständig bleiben sollen. Sie werden aber gegen Einzahlung in einen Fonds von der Pflicht zur Zwischen- und Endlagerung befreit. “Für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung wird hingegen künftig der Bund in der Verantwortung stehen”, heißt es in dem Entwurf. Die finanziellen Lasten der Zwischen- und Endlagerung müssen die Betreiber übernahmen. Dazu sind von ihnen 17,389 Milliarden Euro in einen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung einzuzahlen. Entrichten die Betreiber noch zusätzlich einen Risikoaufschlag in Höhe von 35,47 Prozent, können sie ihre Verpflichtung zum Nachschuss weiterer Beträge an den Fonds beenden.Außerdem wird die Betreiberhaftung neu geregelt. Herrschende Unternehmen müssen für die Betreibergesellschaften die Nachhaftung übernehmen.

Der frühere Hamburger Erste Bürgermeister Ole von Beust (CDU), der die Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) zusammen mit dem ehemaligen Brandenburger Ministerpräsidenten Matthias Platzeck (SPD) und dem früheren Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) geleitet hatte, erinnerte an den einstimmig beschlossenen Abschlussbericht der Kommission. Man habe einen Schlussstrich ziehen wollen. Es sei für die Unternehmen wichtig, keine Milliarden-Risiken mehr zu haben, die sie nicht abschätzen könnten. Auch für den Staat und die Steuerzahler würden die Risiken minimiert.

Professor Georg Hermes (Goethe-Universität Frankfurt am Main) erklärte, der Gesetzgeber habe die Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) umsetzen wollen. Diesem Anspruch werde der Entwurf nach seiner Einschätzung gerecht. “Prinzipielle Einwände gegen den vorläufigen Gesetzentwurf sind aus verfassungsrechtlicher Perspektive nicht erkennbar”, führte Hermes in seiner Stellungnahme aus. Das gelte insbesondere für die Berücksichtigung des Vertrauensschutzes der betroffenen Unternehmen. Die großen deutschen Energieversorgungsunternehmen seien gut weggekommen, sagte er. Das Verursacherprinzip hätte man auch strenger durchsetzen können.

Rechtsanwältin Ines Zenke (Becker Büttner Held) erklärte: “Der Gesetzentwurf darf – gerade auch angesichts der Bedeutung und Komplexität des Themas – als ausgesprochen gelungen eingeordnet werden.” Dass es einen Begleitvertrag zwischen Staat und Betroffenen zu dem Gesetz geben soll, nannte Zenke ungewöhnlich, aber erforderlich. “Vor dem Hintergrund seiner weitreichenden Bedeutung, der Komplexität der zu regelnden Materie und des historischen Antagonismus zwischen den Betreibern und großen Teilen der Bevölkerung ist der Gesetzentwurf eine historische Zäsur und darf im Grundsatz als geglückt bezeichnet werden”, stellte Rechtsanwalt Olaf Däuper (Becker Büttner Held) fest. Er empfahl noch Korrekturen an einigen Stellen. Auch Lothar Brandmair (Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen) äußerte sich positiv über den Entwurf. Dieser gelungene, von der Kommission vorgezeichnete Kompromiss, trage dem Verursacherprinzip in vollem Umfang Rechnung.

Thorben Becker vom Bund für Umwelt und Naturschutz begrüßte die Errichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds. Allerdings habe seine Organisation den Fonds immer als Ergänzung zu einer fortgeltenden Haftung der Atomkraftwerksbetreiber gesehen. Obwohl bislang gesetzlich klar geregelt gewesen sei, dass die Betreiber die Folgekosten der Atomkraftnutzung zu tragen hätten, sollten sie jetzt gegen Zahlung eines Risikoaufschlags entlassen werden. “Damit kommen unabsehbare Risiken auf den Staat und damit die Steuerzahler zu”, warnte Becker.

Technische Fehler bei der Umsetzung sah Gert Brandner (Haver & Mailänder). Er führte aus, dass die Nachhaftungsregelung jedes herrschende Unternehmen neben dem Kernkraftbetreiber für dessen Verbindlichkeiten haften lasse. Damit würden nicht nur die Energiekonzerne neben dem Betreiber für die Kosten für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung aufzukommen haben, sondern auch deren beherrschende Gesellschafter, “obwohl diese als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nach bisheriger Gesetzeslage für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht haften”. Dies sei ein Verstoß gegen den Grundsatz, dass Anteilsinhaber nicht für die schulden der Gesellschaft haften würden. Die Neuregelung könne zum Beispiel dazu führen, dass das Land Baden-Württemberg für den Energiekonzern EnBW haften müsse. “Die rückwirkende Aufhebung dieses Trennungsprinzips verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip und sei verfassungswidrig, warnte Brandner.

Auch Marc Rutloff (Gleiss Lutz) formulierte verfassungsrechtliche Zweifel und “Bedenken im Lichte des Gleichheitsgebots, da faktisch ein singuläres und punktuelles gesellschaftsrechtliches Sonderregime geschaffen wird, hingegen vergleichbare Risiko- und Gefahrenpotenziale anderer Wirtschaftsbranchen nicht in annähernd vergleichbarer Weise einem Haftungsverbund unterworfen werden, das ein herrschendes Unternehmen einschließt”.

Die Kommission habe nicht verstanden, was der Unterschied zwischen Rücklagen und Rückstellungen sei und wie Rückstellungen in der Bilanz funktionieren würden, kritisierte Professor Heinz Bontrup (Westfälische Hochschule) den Entwurf. Er ging davon aus, dass die Kraftwerksbetreiber ein Geschäft gemacht hätten. Die Politik habe ihnen einen Festpreis gemacht, “und da hätte ich als Kraftwerksbetreiber sofort zugeschlagen”. Dabei sei niemand in der Lage, die Kostenentwicklung abzuschätzen. Es fehle ihm “jedes Verständnis”, wie man da einen Festpreis machen könne. Bontrup bezeichnete den Entwurf als “hundertprozentiges Politikversagen”.

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