Handelskammer und Volksentscheid Energienetze: OVG-Urteil bestätigt rechtswidriges Agieren der HK ohne Fakten

Das Agieren der Handelskammer gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ war und bleibt illegal. „Im Übrigen wird der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 25. November 2015 abgelehnt.“ Mit diesem Satz lehnt das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16. November (5 Bf 40/16.Z+17 K 4043/14) die Berufung der Handelskammer mit Ausnahme eines einzigen Tatbestands komplett ab. Als „Kampfverband“ hatte das Verwaltungsgericht das von der Handelskammer (und Vattenfall) getragene Bündnis in seinem erstinstanzlichen Urteil bezeichnet und gleich in fünf Punkten festgestellt, dass „Verhaltens- oder Handlungsweisen der Beklagten im Vorfeld des Volksentscheides vom 22.9.13 zum Rückkauf der Versorgungsnetze rechtswidrig waren“.

Das OVG ist nach einem Blick auf die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts sehr deutlich: „Diesen vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Anforderungen an die Sachlichkeit werden die genannten Veröffentlichungen nicht gerecht.

Die Erklärungen gehen über möglicherweise noch zulässige „deutliche“, „pointierte“ oder „zugespitzte“ Äußerungen hinaus, weil sie polemisch sind (Synonyme für polemisch nach www.duden.de: aggressiv, angriffslustig, bissig, feindselig, geharnischt, rabiat, scharf, schonungslos, überspitzt, unsachlich). Sie enthalten keinerlei sachliche Äußerungen wie etwa Fakten, Informationen, Argumente oder ähnliches. Vielmehr wird das Thema des Netzrückkaufs durch die plakative Frage „2 Milliarden € Schulden für Netzkauf ?“ und die resolut formulierten Antworten „Nicht mit meinem Geld  bzw. meiner Zukunft“ sowie die Aufforderung „NEIN am 22. September“ völlig verkürzt und überspitzt dargestellt. Die Veröffentlichungen stellen einen möglichen Netzrückkauf in schonungsloser und übersteigerter Form als erhebliche Gefahr für die Zukunft und den Wohlstand der Hamburger Bürgerinnen und Bürger dar, dem es entgegenzutreten gilt.“ (Seite 12 des Urteils)

Auf insgesamt 33 Seiten legen die Richterinnen Dr. Daum, Knierim und Dannemann in dem Urteil gegen die Berufung der Handelskammer dar, dass rechtliche Grenzen deutlich überschritten wurden und bestätigt damit weitgehend das Verwaltungsgericht.

Über das Urteil berichtet auch das Abendblatt und ergänzt: „Unterdessen musste die Kammerführung aufgrund des Transparenzgesetzes angeben, wieviel Geld sie zuletzt für Prozesse ausgegeben hat. So hat das Verfahren wegen der widerrechtlichen Beteiligung an der Initiative gegen den Netzrückkauf die Pflichtmitglieder bisher fast 64.000 Euro gekostet. Der verlorene Prozess wegen der allgemeinpolitischen Äußerungen von Präses Fritz Horst Melsheimer in seiner Silvesterrede 2015 beim „Ehrbaren Kaufmann“ schlug schon jetzt mit satten 101.000 Euro zu Buche.“

Diese Beträge muss man sich vor dem Hintergrund der Volksinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ noch mal vor Augen halten: Allein die heutigen Prozesskosten der Handelskammer liegen schon fast auf der Höhe, was die Initiative damals an Spenden für die zweite Stufe beim Volksbegehren insgesamt an Spendenmitteln eingesetzt hatte! Laut dem Rechenschaftsbericht (Drucksache 20/10673, PDF) lagen die Aufwendungen bei rund 84.000 Euro. Inzwischen musste die Handelskammer auch zu weiteren Gerichtsverfahren Angaben zu den Kosten machen. Die sind hier als PDF online auf FragdenStaat.

Nur in einem Punkt hat das OVG eine Berufung zugelassen: Eine Berufung wird lediglich wegen eines Fehlers des Verwaltungsgerichts zugelassen, der im Zusammenhang mit einer Anzeige steht, die kurz vor dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ veröffentlicht wurde (siehe Foto oben). Während das VG in seinem Urteil davon spricht, das Logo der Handelskammer wäre hier eingesetzt gewesen, was aber nicht der Fall war. Dazu das OVG: „Die Berufung wird insoweit zugelassen, als das Verwaltungsgericht festgestellt hat, dass die Mitwirkung der Beklagten an der am 16. August 2013 als Beilage u.a. in der Bild Hamburg verbreitete Anzeigen-Sonderveröffentlichung „Gemeinsam für Hamburg – Power-Bündnis: Vattenfall und die Stadt Hamburg sichern gemeinsam die Energieversorgung der Hansestadt“ rechtswidrig war.

Ein weiteres Ärgernis aus dem Netze-Volksentscheid beschäftigt die Handelskammer bis heute noch viel mehr. Aufgrund der harten Linie der HK gegen den Volksentscheid hatten sich 2013 erstmals UnternehmerInnen zu einer Opposition unter dem Namen „Kammer sind WIR“ zusammengeschlossen und waren sofort ins Plenum gewählt worden. Im kommenden Februar wird das Plenum der Handelskammer nun neu gewählt und seit Monaten tobt eine heftige Auseinandersetzung über mangelnde Transparenz, überhöhte Gehälter und immer wieder über die Grenzüberschreitungen der derzeitigen Spitze um Präses Melsheimer und Hauptgeschäftsführer Hans-Jörg Schmidt-Trenz. Über die „Kammer sind WIR“: Handelskammer: Kampfansage der Rebellen für Demokratisierung

Wieder illegal: Handelskammer-Chef Melsheimers Rede über Olympia und Volksentscheide

Und schon wieder: Rede des Handelskammer-Räses Melsheimer erneut rechtswidrig. Foto: Dirk Seifert
Und schon wieder: Rede des Handelskammer-Präses Melsheimer erneut rechtswidrig. Foto: Dirk Seifert

Wiederholungstäter und unbelehrbar. So darf man das neue Urteil zur  Neujahrsrede 2015/16 von Handelskammer-Präses Fritz Horst Melsheimer sicher zusammenfassen. Nach einem entsprechenden Urteil zum rechtswidrigen Verhalten der Handelskammer zum Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ hat das Vewaltungsgericht den Präses jetzt auch wegen seinem bösen Rundumschlag nach dem Scheitern der Hamburger Olympia-Bewerbung per Referendum verurteilt. Obwohl die Handelskammer selbst das Referendum unterstützt hatte, schimpfte Melsheimer nach dem Scheitern am Bürgerwillen massiv gegen die direkte Demokratie. „Der Präses hat sich schlicht vergaloppiert“, zitiert Jens Meyer-Wellmann im Abendblatt den Richter. Auch der NDR berichtet. Die Konflikte rund um die Handelskammer und ihre Rolle und Aufgaben wachsen seit Jahren, nicht zuletzt weil das Reformbündnis „Kammer sind WIR“ seit zwei Jahren im Plenum der HK vertreten ist und mächtig Druck macht.

Es geht um die Frage, was die Repräsentanten einer Zwangsgemeinschaft dürfen und was nicht. Unternehmen und Gewerbe sind gesetzlich zur Mitgliedschaft in einer Handelskammer verpflichtet. Dies setzt, so die sich seit Jahren entwickelnde Rechtssprechung bundesweit, der Spitze enge Grenzen für ihr Agieren und müsse in direktem Zusammenhang mit ihrer Aufgabe stehen. Sie solle die Interessen der Wirtschaft vertreten, dürfe aber nicht allgemeinpolitisch aktiv werden, könnte man diese Linie zusammenfasssen.

Genau diese Beschränkung ist nicht die Sache des machtbewussten Präses Melsheimer. Es ist ja kein architektonischer Zufall, dass die Handelskammer ausrechnet im Rücken des Senats angesiedelt ist. Mit massiven politischen und finanziellen Einmischungen z.B. gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ zur Rekommunalisierung der Vattenfall- und E.on-Endergienetze habe sich Melsheimer und die HK viel zu weit aus dem Fenster gehängt, urteilte das Hamburger Verwaltungsgericht vor einiger Zeit. Nun folgt ein weiteres Urteil in dieser Linie. Auch in diesem Fall wird erwartet, dass die Handelskammer-Spitze das Urteil anfechten und in Berufung gehen wird.

Handelskammer Hamburg illegal – Schluss mit wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Kampfverbänden

Doch nicht nur derartig rechtswidriges Agieren setzt der bisherigen Handelskammer-Spitze mächtig zu. Möglicherweise erheblich überhöhte Rückstellungen – aufgebaut aus den Zwangsmitgliedsbeiträgen, stehen ebenso in der Kritik wie fehlende Transparenz und völlig überzogene Gehaltszahlungen z.B. für den Geschäftsführer der Kammer. Lange hatte sich die Handelskammer geweigert, diese Angaben überhaupt zu veröffentlichen. Gerade erst in die Kritik geraten sind die Mietbedingungen der Handelskammer. Kostenfrei wohnt sie auf der Rückseite des Rathauses in städtischen Räumen und kann – gegen die Plicht zur Instandhaltung – auch noch Mieteinnahmen generieren. Das hatte eine Kleine Anfrage (PDF) der ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der Linken in der Bürgerschaft, Dora Hayenn, jüngst ergeben. Ebenfalls vor Gericht steht noch ein weiteres Verfahren an: Die Handelskammer hält sich nicht für betroffen, einschlägige Informationen im Rahmen des Hamburger-Transparenz-Gesetzes zu veröffentlichen.

Bis heute ist auch das Plenum der Handelskammer eine geschlossene Einrichtung und unterliegt der Geheimhaltung. Kommt doch mal was raus, dann scheut man sich in der HK-Spitze nicht, auch schon mal sehr massiv gegen Journalisten zu werden, die sich eine Berichterstattung trauten. Druck in Richtung der Redaktion und auch Verleumdung sind da ganz klassische Instrumente, die bei Bedarf dann eben auch genutzt werden.

Handelskammer Hamburg und Kolonial-Geschichte: Von Schuld keine Rede – aber Archive sollen – endlich – geöffnet werden

Im Widerstand gegen deutsche Kolonial-Politik in Deutsch Ostafrika: Chief Mkwawa. Foto aus dem National-Museeum Tansania in Dar es Salaam
Im Widerstand gegen deutsche Kolonial-Politik in „Deutsch-Ostafrika“: Chief Mkwawa. Foto aus dem National-Museum Tansania in Dar es Salaam.

Handelskammer Hamburg und die Frage nach der Mit-Schuld und Verantwortung an den Verbrechen und dem Völkermord in der Zeit des deutschen Kolonialismus? Bis heute eine schwierige Frage und eine, auf die die Kammer-Offiziellen bis heute nur auf Druck von außen reagieren und sich eher nebelhaft äußern: Hamburg hätte als wichtigster deutscher Außenhandelsplatz „naturgemäß eine Vorreiterrolle“ inne gehabt, stellt Präses Melsheimer in einer PM jetzt fest: „Deshalb sei die Handelskammer sehr an einer umfassenden Untersuchung der kolonialen Vergangenheit sowohl der eigenen Institution als auch der Hamburger Wirtschaft insgesamt interessiert.“ Jetzt soll ein „externer Dienstleister“ ein Findbuch erarbeiten und es sollen Veranstaltungen von der Kammer durchgeführt werden. Die derzeitige Opposition im Plenum, „Kammer sind Wir“, wäre gut beraten, darauf zu achten, dass Beschönigungen wie sie bei der Aufarbeitung der NS-Geschichte im Auftrag der Kammer jüngst betrieben wurden, sich nicht wiederholen.

Die Handelskammer reagiert mit ihrem Plenums-Beschluss vom 7.7.2016 auch auf die vom Senat 2014 eingerichtete Forschungsstelle „Hamburgs (post-)koloniales Erbe/Hamburg und die frühe Globalisierung“, die in den letzten Wochen eine umfangreiche Ringvorlesung an der Uni Hamburg durchgeführt hat, in der auch die Rolle der Handelskammer für den Kolonialismus des Deutschen Reiches – und ihrer Verbrechen – Thema war.

Auf der Homepage von Kammer sind WIR schreibt  über die geheimem Sitzungen des Plenums (in Anspielung auf die zurückliegende EM): „Überraschenderweise kam es tatsächlich zu einer kurzen, konstruktiven Dribbling-Phase bei dem Handelskammer-Projekt zur Kolonialgeschichte, mit einem durchaus erwähnenswerten Ergebnis, dass die Handelskammer die Forschung zur Kolonialgeschichte unterstützen und die Dokumente sogar öffentlich machen will.“

Es ist zu hoffen, dass die Kammer-Opposition genau hinschaut, wer der „externe Dienstleister“ werden soll und was genau in dem Findbuch später auftauchen wird – und was möglicherweise nicht. Die HK-Führung hat erst jüngst mit einem „externen Dienstleister“ zum Thema „Rolle der Kammer im Nationalsozialismus“ demonstriert, wie auch heute noch Geschichte schön gefärbt werden kann, um die eigene Verantwortung für Verbrechen zu relativieren.

Die Geschäftsstelle der Handelskammer Hamburg berichtet in einer PM über die Beschlüsse des Plenums: „Hamburger Kolonialgeschichte: Umfassendes Quellenverzeichnis von allen Archivbeständen und Vortragsreihe geplant“ und schreibt: „Die Handelskammer will einen eigenen Beitrag zum aktuellen Forschungsprojekt der Universität Hamburg zur Aufarbeitung der Rolle der Stadt während der deutschen Kolonialzeit leisten. Um der Forschung den bestmöglichen Zugang zu den Quellen der Handelskammer zu ermöglichen und um Transparenz über das vorhandene Material über die Kolonialzeit zu schaffen, hat das Plenum beschlossen, ein sogenanntes „Findbuch“ zu erstellen, das alle vorhandenen Akten im eigenen Archiv sowie bei der Stiftung Hanseatisches Wirtschaftsarchiv erfasst. Weil die Unterlagen sehr umfangreich sind und zum Teil noch systematisch erfasst werden müssen, wird die Kammer damit einen externen Dienstleister beauftragen.

Darüber hinaus beschlossen die Unternehmensvertreter, Vortragsveranstaltungen zu Einzelaspekten der kolonialen Vergangenheit Hamburgs in den eigenen Räumen durchzuführen. Die Themen dieser Vorträge könnten an die aktuellen Forschungsthemen der im Juli 2014 mit der Aufarbeitung beauftragten Forschungsstelle „Hamburgs (post-)koloniales Erbe/Hamburg und die frühe Globalisierung“ anknüpfen.

„Als wichtigster deutscher Außenhandelsplatz hat Hamburg bei der Entwicklung des deutschen Kolonialismus naturgemäß eine Vorreiterrolle gespielt“, sagte Präses Fritz Horst Melsheimer in der Plenarsitzung. Deshalb sei die Handelskammer sehr an einer umfassenden Untersuchung der kolonialen Vergangenheit sowohl der eigenen Institution als auch der Hamburger Wirtschaft insgesamt interessiert.“

Hamburgs Kaufleute und die Befreiung vom Faschismus: Die Todesmärsche der „KZ-Elendsgestalten“

Handelskammer-Hamburg-002Als einziges der Konzentrationslager fand die britische Armee bei der Übernahme Hamburgs am 3. Mai 1945 das KZ Neuengamme von Häftlingen geräumt vor, heißt es im Geleit zu dem im Januar 2015 von Detlef Garbe veröffentlichten Buch „Neuengamme im System der Konzentrationslager„. Die Gauwirtschaftskammer hatte auf deren Fortschaffung gedrängt, um „Repressalien der Siegermächte, sollten diese bei der Einnahme der Stadt auf halb verhungerte Häftlinge und Opfer von Gräueltaten stoßen“, zu vermeiden (S. 117), schreibt der Leiter der KZ-Gedenkstätte Neuengamme. Gauwirtschaftskammer? So hieß damals die Handelskammer.

  • Mit der Veröffentlichung eines Buches im Auftrag der Handelskammer Hamburg hatte Uwe Bahnsen im letzten Jahr eine leider nur kurze Debatte über die Beschönigung der Rolle der Wirtschaftsvertretung im Nationalsozialismus ausgelöst. Dabei hatte nicht nur die Veröffentlichung des Buches „Hanseaten unter dem Hakenkreuz – Die Handelskammer und die Kaufmannschaft im Dritten Reich“ für Kritik gesorgt. Wenige Monate nach dem Erscheinen des Buches sorgten die Reformer des Bündnisses „Die Kammer sind wir“ dafür, dass der Werkvertrag zwischen der Kammer und Bahnsen veröffentlicht werden musste. Dort war direkt nachzulesen, dass Bahnsen bei „voller Wahrung der historischen Tatsachen die konstruktive Rolle der Kaufmannschaft und der Kammer bei den besonderen Herausforderungen in Hamburg während der NS-Zeit (zu) verdeutlichen“ sollte. Kein Wunder, dass es dafür den Vorwurf der Beschönigung gab: Geschönte Geschichte – Die Hamburger Handelskammer im Nationalsozialismus

Hamburg – bereits weitgehend durch die alliierten Luftangriffe zerstört – wurde am 3. Mai 1945 entgegen dem „Führer-Befehl“ an die vorrückenden britischen Truppen – wie es heißt – „kampflos übergeben“. Der Krieg war verloren, vermieden werden sollte ein Straßenkampf, der sinnloserweise weitere (deutsche) Opfer und Zerstörung gefordert hätte.

Es ist bestenfalls äußerst diplomatisch und zurückhaltend, wenn Detlef Garbe in seiner Rede zum 70. Jahrestag der Befreiung (PDF) diese Maßnahme so darstellt: „In diesen Tagen wurde in den Medien vielfach, so durch die NDR-Dokumentation „Hamburg 1945 – Wie die Stadt gerettet wurde“, an das verantwortungsvolle und zweifellos angesichts der gegenläufigen Hitler-Weisung auch mutige Rettungshandeln einzelner Entscheidungsträger erinnert, so des Hamburger Kampfkommandanten, Generalmajor Alwin Woltz, und des Phönix-Generaldirektors Albert Schäfer. Doch am 3. Mai 1945, dem Tag der kampflosen Übergabe der bereits in großen Teilen zerstörten Stadt in aussichtsloser Situation an die britischen Truppen, wurde nicht allen Menschen in der Stadt die Freiheit geschenkt. Im KZ Neuengamme konnte niemand mehr befreit werden.“

  • Es fällt schwer, denjenigen, die an den Verbrechen im Nationalsozialismus umfangreich beteiligt waren, dafür „Anerkennung“ zu zollen, dass sie dem Führer-Wahnsinn eines Kampfes bis zum Ende in dieser Konsequenz nicht mehr folgten. Es mag aber vor allem eine Entscheidung gewesen sein, die in Aussicht stehende Niederlage und die kommende Nachkriegszeit möglichst unbeschadet überstehen zu können. Aber richtig ist: An vielen anderen Orten in Deutschland waren die Entscheidungsträger des Nationalsozialismus nicht einmal zu dieser Maßnahme in der Lage, was vielen noch das Leben kostete.

„Das 1938 in den Hamburger Landgebieten errichtete KZ Neuengamme entwickelte sich im Zweiten Weltkrieg mit 86 Außenlagern und mehr als 100 000 Häftlingen zum größten Konzentrationslager in Nordwestdeutschland“, erinnert Garbe. Die Konzentrationslager waren nicht nur Vernichtungslager für Juden, politische Gefangene und andere von den Nazis verfolgte. In allen größeren (Hamburger) Unternehmen und vielen Betrieben waren in der Kriegszeit KZ-Häftlinge als ZwangsarbeiterInnen im Einsatz. Mit Kriegsbeginn auch immer mehr Kriegsgefangene.

  • Alles zu Zwangsarbeit bei HEW (Vattenfall in Hamburg) auf umweltFAIRaendern.de
  • Wikipedia schreibt über die Handelskammer und die Gauwirtschaftskammer: „1933 trat das Gesetz betr. Vorläufige Neubildung der Handelskammer in Kraft und das Plenum wurde neu konstituiert. 1934 wurde die nun sogenannte Industrie- und Handelskammer Hamburg Geschäftsstelle der Wirtschaftskammer Nordmark (Hamburg, Lübeck, Schleswig-Holstein, Mecklenburg und Teile Nord-Hannovers). Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz erweiterte sich auch die Zuständigkeit der Hamburger Kammer 1937 um Altona, Harburg, Wandsbek und Wilhelmsburg. 1943 wurde die „Gauwirtschaftskammer Hamburg“ eingerichtet, die auch die Handwerkskammer und die Wirtschaftskammer Nordmark einschloss. Nach Kriegsende erfolgte 1945 die Rückbenennung in Handelskammer Hamburg.“

Die Räumung des KZ Neuengamme begann kurz vor dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus und der vorrückenden Truppen der Alliierten. Garbe berichtet in dem bereits erwähnten Buch: „Nachdem Himmler Anfang April der Bitte Bernadottes zugestimmt hatte, kranke und entkräftete Dänen und Norweger aus Neuengamme nach Schweden evakuieren zu dürfen, erfolgten mehrfach kleinere Transporte mit Kranken über Dänemark nach Schweden.“ (S. 116) Garbe beschreibt die Aktion „Weiße Busse“ bzw. die „Aktion Bernadotte“ (Folke Berandotte war Schwede und seit 1943 Vizepräsident des Schwedischen Roten Kreuzes, Wikipedia).

Weiter heißt es dann zur Räumung des Hauptlagers Neuengamme: „Am 20. April begann auch die vollständige Räumung des Hauptlagers, die Hamburgs Gauleiter und Reichsverteidigungskommissar Karl Kaufmann in Kooperation mit dem Höheren SS- und Polizeiführer Nordsee Georg Henning Graf von Bassewitz-Behr, der die Befehlsgewalt über das KZ Neuengamme im Fall alliierter Feindannäherung ausübte, organisierte. Kaufmann hatte sich Mitte April unter dem Einfluss enger Weggefährten sowie des  Rüstungsministers Albert Speer, des Kampfkommandanten von Hamburg, Generalmajor Alwin Wolz, und maßgeblicher Vertreter der Wirtschaft, die eine weitere Zerstörung der nach den Bombenangriffen des Jahres 1943 bereits schwer geschädigten Stadt, Fabrikationsanlagen und Werften bei einer militärischen Verteidigung Hamburgs fürchteten, dazu durchgerungen, die Stadt kampflos an die britische Armee zu übergeben.“

  • (75 Vgl. Karl Heinz Roth, Ökonomie und politische Macht: Die „Firma Hamburg“ 1930–1945, in: Angelika Ebbinghaus/Karsten Linne (Hrsg.), Kein abgeschlossenes Kapitel: Hamburg im „Dritten Reich“, Hamburg 1997, S. 15–176, hier S. 132 ff. Zur Rolle Kaufmanns vgl. Manfred Asendorf, 1945. Hamburg besiegt und befreit, Hamburg 1995; Frank Bajohr, Hamburgs „Führer“. Zur Person und Tätigkeit des Hamburger NSDA P-Gauleiters Karl Kaufmann (1900–1969), in: ders./Joachim Szodrzynski (Hrsg.), Hamburg in der NS-Zeit. Ergebnisse neuerer Forschungen, Hamburg 1995, S. 59–91.)

Garbe geht dann auf die Rolle der damaligen Handelskammer genauer ein und schreibt: „Die am 13. April 1945 von der Gauwirtschaftskammer vertraulich verbreiteten „Richtlinien für die Betriebe bei einer Evakuierung im Falle unmittelbarer Feindbedrohung“ bestimmten: „KZ-Häftlinge (männliche und weibliche) werden spätestens bei ‚Alarm Küste‘ abtransportiert. Die Herausführung zu einem früheren Zeitpunkt wird seitens der Gauwirtschaftskammer angestrebt.“ (76) Die Wirtschaftsvertreter teilten die Sorge der Stadtverwaltung vor Plünderungen, die nach dem Ende der Kampfhandlungen durch befreite Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge befürchtet wurden. Zudem befürchteten sie Repressalien der Siegermächte, sollten diese bei der Einnahme der Stadt auf halb verhungerte Häftlinge und Opfer von Gräueltaten stoßen. Daher sollten die „KZ-Elendsgestalten“ und möglichst auch die ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter noch vor der Übergabe an die britische Armee aus der Stadt gebracht werden.“ (S. 117)

In seiner Rede zum 70. Jahrestag der Befreiung erwähnt Gabe außerdem: „Auch die Häftlinge aus den KZ-Außenlagern in den großen Hamburger Industriebetrieben wie Blohm&Voss und Deutsche Werft waren noch kurz vor dem Einmarsch der Briten aus der Stadt entfernt worden. Die Häftlinge, auf deren Fortschaffung die Gauwirtschaftskammer gedrängt hatte, kamen auf Todesmärsche und in die Auffanglager Bergen-Belsen, Sandbostel und Wöbbelin, die letzten 10000 auf die vom Hamburger Gauleiter Karl Kaufmann akquirierte „Cap Arcona“ und weitere Schiffe. Durch einen tragischen Irrtum wurden diese am 3. Mai 1945 von britischen Jagdbombern angegriffen. Fast 7000 Häftlinge fanden den Tod. Dies geschah fast zeitgleich mit dem Einrücken der Briten in Hamburg.“

Gegen die jüngeren Bemühungen, die Geschichte der Wirtschaft und der Handelskammer schön zu schreiben, zieht Garbe zum Schluss seiner Rede dann doch ein deutliches Fazit und erinnert dabei auch an die bis heute nicht aufgearbeiteten Geschichtslücken und Einseitigkeiten:

„So ist der 3. Mai zugleich sowohl ein Tag der Freude über die Befreiung Hamburgs als auch ein Tag der Trauer. Denn es dürfen die vielen Tausend Häftlinge des KZ Neuengamme nicht vergessen werden, die 1945 bei der Übergabe Hamburgs nicht mit gerettet wurden, sondern durch die SS auf den Todesmärschen, in den Sterbelagern oder bei der Schiffsbombardierung ums Leben kamen.

Das 1947 im Senatsauftrag veröffentlichte Buch des damaligen Archivdirektors Kurt Detlev Möller „Das letzte Kapitel“, in dem Hamburgs Gauleiter Kaufmann unter Ausblendung zentraler Aspekte seines verbrecherischen Tuns zum Retter Hamburgs stilisiert wurde, erschütterte seinerzeit das politische Hamburg und führte zu lebhaften Bürgerschaftsdebatten über die sogenannte Kaufmann-Legende. An einseitigen, allzu kurz gegriffenen Darstellungen der Hanseaten unter dem Hakenkreuz und anderer vermeintlicher Retter Hamburgs, die schließlich zuvor lange das Unheil mitverantworteten, sollte auch 68 Jahre später dem heutigen politischen Hamburg nicht gelegen sein.“

Geschönte Geschichte – Die Hamburger Handelskammer im Nationalsozialismus

Hanseaten unter dem Hakenkreuz-HandelskammerHamburg
Geschönte Geschichte im Buch von Uwe Bahnsen: Die Handelskammer und Hamburgs Kaufleute im Nationalsozialismus

Wie die Hamburger Handelskammer nicht nur immer wieder einseitig in die Gegenwart eingreift, sondern auch bereit ist Geschichte umzudeuten, zeigt ein Honorarvertrag mit dem „Welt-Autoren“ Uwe Bahnsen. Der hatte im März letzten Jahres ein Buch über die Handelskammer und die Kaufmannschaft unter dem Hakenkreuz veröffentlicht. Schon direkt nach der Veröffentlichung ist das Werk heftig kritisiert worden, u.a. von Detlef Garbe, Leiter der KZ Gedenkstätte Neuengamme. Beschönigend und verharmlosend wäre die Darstellung, kritisierten auch andere AutorInnen, die etwas von der Sache verstehen. Die Opposition im Plenum der Handelskammer „Die Kammer sind wir“, angetreten für mehr Transparenz, sorgte im Juli 2015 mit einer Initiative dafür, dass der Honorarvertrag öffentlich wurde. Demnach wäre das Ziel des Buches bei „voller Wahrung der historischen Tatsachen die konstruktive Rolle der Kaufmannschaft und der Kammer bei den besonderen Herausforderungen in Hamburg während der NS-Zeit zu verdeutlichen.“ Geschichte wird gemacht – nicht nur damals! „Geschönte Geschichte – Die Hamburger Handelskammer im Nationalsozialismus“ weiterlesen

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