Betr: „Urananreicherung in Gronau – Ausfuhren, radioaktive Abfälle und Verkauf der URENCO“

Immer mehr radioaktives und fluorhaltiges Uran lagert in Gronau unter freiem Himmel. Das neue Uranlager soll zwar in diesem Jahr in Betrieb gehen; wann aber radioaktive Abfälle aus Frankreich zurückkommen, die dort eingelagert werden sollen, ist unklar. Die Bundesregierung bestätigt in einer Auflistung von Ausfuhrgenehmigungen Uranlieferungen aus Gronau für die belgischen Atommeiler, sieht aber keinerlei Möglichkeiten, Atomtransporte mit Uranbrennstoff für den Betrieb der umstrittenen belgischen Atomkraftwerke zu unterbinden. Derweil gehen die Gespräche mit Großbritannien und der Niederlande über den Verkauf und den möglichen Börsengang der URENCO weiter. Eine Befassung des Bundestags – im Gegensatz zu Großbritannien und der Niederlande – ist nach Mitteilung der Bundesregierung nicht vorgesehen. Das sind die wesentlichen Aussagen der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsgageordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) zur Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau.

Hubertus Zdebel, aus Münster stammender Sprecher für Atomausstieg der Linksfraktion im Bundestag, sagte: „Immer mehr Atommüll und Brennstofflieferungen für marode Atomkraftwerke nicht nur in Belgien machen klar, dass auch für die Uranfabrik der URENCO in Gronau endlich die Stunde des Ausstiegs schlagen muss. Es ist unverantwortlich, den Betreib von Gronau unbefristet zu erlauben, wie es die Bundesregierung tut und wogegen die rot-grüne Landesregierung in NRW auch nicht ernsthaft etwas unternimmt.“

Die Uranfabrik in Gronau ist laut Angaben der Bundesregierung seit 2011 voll ausgelastet. Rund ein Drittel des Weltmarkts beliefert der trinationale Konzern URENCO mit seinen Uranfabriken in Almelo (NL), Capenhurst (GB), den USA und Gronau. Auf Nachfragen teilte die Bundesregierung auch mit, dass der Verkauf der URENCO weiter auf der Tagesordnung steht. Die Niederlande und Großbritannien bereiten demnach Gesetze vor, um die Risiken nach einer Privatisierung der URENCO nicht weiter anwachsen zu lassen. Die Urananreicherung kann grundsätzlich auch für militärische Zwecke zur Herstellung von atomwaffenfähigem Uran missbraucht werden.

Daher fordert Hubertus Zdebel: „Die URENCO und ihre Uranfabriken dürfen nicht verkauft werden, sie müssen abgeschaltet werden. Als Signal für Abrüstung ebenso wie für den weltweiten Atomausstieg.“

Bei der letzten Abfrage in 2014 (Drucksache 18/1726) lagerten in Gronau 12.443 t Tails (abgereichertes Uran) sowie 6.666 t Feed (Natururan als Uranhexafluorid) im Freilager. Das war damals schon der historische Höchststand. Jetzt sind es mit 18.531 t Tails und 8.300 t Feed noch einmal deutlich mehr und damit neuer Rekord.

 

Dokumentation: Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Caren Lay, Eva Bulling-Schröder u. a. der Fraktion DIE LINKE

betr: „Urananreicherung in Gronau – Ausfuhren, radioaktive Abfälle und Verkauf der URENCO“

Frage Nr. 1
Welche aktuellen Informationen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Uranoxid-Dauerlagers in Gronau besitzt die Bundesregierung?

Antwort:
Nach Angaben der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) ist nach Auskunft der URENCO Deutschland GmbH (UD) die Inbetriebnahme des Uranoxid-Lagers im Jahr 2016 vorgesehen. Unabhängig davon ist nach Aussage der UD der Termin für die erste Anlieferung von gefüllten Uranoxid-Behältern derzeit nicht absehbar.

Frage Nr. 2
Wie viel Uran lagert nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Form [Uranhexafluorid als Feed (zur Anreicherung), Product (angereichertes Uran) und Tail (abgereicherter Uranmüll)] derzeit im Freilager auf dem Gelände der Urananreicherungsanlage Gronau?

Antwort:
Zum 13. Mai 2016 betrug der Bestand im Feedlager: 8.300 t (Tonnen) Uranhexafluorid (UF6) und im Tailslager: 18.531 t UF6. Darüber hinaus befanden sich zu diesem Zeitpunkt 489 t UF6 im Productlager, welches jedoch nicht als Freilager konzipiert ist.

Frage Nr. 3
Wie viel abgereichertes Uranhexafluorid aus Gronau lagert derzeit in Frankreich?

Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung beträgt der Bestand derzeit 53 t UF6.

Frage Nr. 4
Wie viel von diesem abgereicherten Uranhexafluorid wurde in Frankreich
bereits in Uranoxid umgewandelt?

Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in Frankreich bislang insgesamt 12.689t UF6 aus Gronau zu 10.117 t Uranoxid dekonvertiert.

Frage Nr. 5
Welche weiteren Lagerorte für abgereichertes Uran aus Gronau gibt es derzeit und wieviel Uran lagert dort ggf. in welcher Form?

Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keine weiteren Orte, an denen abgereichertes Uran für UD gelagert wird.

Frage Nr. 6
Gibt es, angesichts der auf zehn Betriebsjahre beschränkten Aufnahmekapazität der neuen Uranoxid-Lagerhalle, bereits (Vor-)Anfragen seitens der URENCO zum Bau einer zweiten Uranoxid-Lagerhalle in Gronau?

Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung gab es keine Anfragen der UD zu einem Bau
einer zweiten Uranoxid-Lagerhalle in Gronau.

Frage Nr. 7
Gibt es zwischen NRW oder der Bundesregierung Gespräche, die Urantails künftig nicht mehr als Wertstoff, sondern als Atommüll zu behandeln oder haben die Bundesregierung bzw. das Land NRW vor, Gespräche mit diesem Ziel mit der URENCO zu führen?

Antwort:
Zwischen dem MWEIMH und der Bundesregierung finden in unregelmäßigen Abständen Gespräche zu verschiedenen Themen statt. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen abgereichertes Uranoxid radioaktiven Abfall darstellt, war bislang kein Schwerpunkt eines solchen Gesprächs. Im Übrigen wird zur Einordnung auf das Nationale Entsorgungsprogramm verwiesen.

Frage Nr. 8
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Uranoxid-Lagerhalle in Gronau seit 2010 weitere Sicherheits- oder Sicherungsmaßnahmen (u. a. SEWD) vorgenommen oder verfügt? Wenn ja, welche Maßnahmen und in welchem Rechtsrahmen? Welche Maßnahmen sind aktuell geplant, ggf. aufgrund von aktuellen Einschätzungen zur Terrorgefahr?

Antwort:
Die Errichtung und der Betrieb des Uranoxid-Lagers wurde mit Bescheid 7/6 UAG vom 14. Februar 2005 durch die atomrechtliche Genehmigungsbehörde als Teil der Urananreicherungsanlage nach § 7 Atomgesetz (AtG) genehmigt. Die angefragten Sachverhalte wurden im Zuge dieses Genehmigungsverfahrens zum Bescheid 7/6 UAG vom 14. Februar 2005 abgehandelt. Im Übrigen werden Sicherungsmaßnahmen aus Gründen der Geheimhaltung nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Aufgrund des Reaktorunglücks in Fukushima/Japan im März 2011 hatte die atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes NRW die periodische Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage in Gronau (UAG) inklusive des Uranoxidlagers um zwei Jahre vorgezogen. Als Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung wurde festgestellt, dass auch unter Berücksichtigung des seit der letzten Sicherheitsüberprüfung im Jahr 2003 fortgeschriebenen Standes von Wissenschaft und Technik keine Erfordernisse atomaufsichtlichen Handelns zur Abwehr von Gefahren oder zur Einstellung des Betriebes erkennbar sind. Gleichwohl sind Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit der UAG angezeigt, von denen eine Vielzahl in der Anlage bereits umgesetzt sind.

Darüber hinaus hat die von der Entsorgungskommission im Jahre 2013 veröffentlichte Sicherheitsüberprüfung (Stresstest) ergeben, dass die UAG in Gronau deutliche Reserven gegen auslegungsüberschreitende Ereignisse aufweist und dass aufgrund der unterstellten auslegungsüberschreitenden Lastfälle kein Versagen von Komponenten oder Maßnahmen zu befürchten ist, das zu einem sprunghaften Anstieg der radiologischen Auswirkungen außerhalb der Anlage führen kann.

Frage Nr. 9
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für das Uran-Freilager in Gronau seit 2010 weitere Sicherheits- oder Sicherungsmaßnahmen (u. a. SEWD) veranlasst oder verfügt? Wenn ja, welche Maßnahmen und in welchem Rechtsrahmen? Welche Maßnahmen sind aktuell geplant, ggf. aufgrund von aktuellen Einschätzungen zur Terrorgefahr?

Antwort:
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.

Frage Nr. 10
Hat es zwischen der Landesregierung NRW und der Bundesregierung in den
letzten drei Jahren Gespräche über die sichere Lagerung bzw. Entsorgung der
Urantails in Gronau gegeben? Wenn ja, wann, auf welcher Ebene und mit welchem Ergebnis?

Antwort:
Zwischen der Bundesregierung und dem MWEIMH fanden keine solchen Gespräche
statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Frage Nr. 11
Hat es zwischen der Landesregierung NRW und der Bundesregierung in den letzten drei Jahren Gespräche über die Stilllegung der Urananreicherungsanlage in Gronau gegeben? Wenn ja, wann, auf welcher Ebene und mit welchem Ergebnis?

Antwort:
Zwischen der Bundesregierung und dem MWEIMH fanden keine solchen Gespräche
statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Frage Nr. 12
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass nicht nur aus der Brennelementefabrik Lingen, sondern auch aus der Urananreicherungsanlage Gronau Uranbrennstoff den umstrittenen Reaktoren in Belgien zum Einsatz kommt?

Antwort:
Der Betrieb der Urananreicherungsanlage der UD in Gronau sowie der Anlage zur Produktion von Brennelementen durch die Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen wurden atomrechtlich genehmigt. Die Entscheidung über die Nutzung der Atomenergie zur Stromproduktion in Belgien fällt in die Zuständigkeit der belgischen Regierung und des Parlaments. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.

Frage Nr. 13
In welcher Weise überprüft die Bundesregierung den Endverbleib des angereicherten Urans, bevor sie Ausfuhr- und Transportgenehmigungen erteilen lässt?

Antwort:
Im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden alle Anträge auf Ausfuhr-Genehmigung entsprechend den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen geprüft und im Zweifelsfall dem zuständigen Ministerium vorgelegt. Im Rahmen der Erteilung der Beförderungsgenehmigung nach § 4 AtG werden die zugehörigen Genehmigungsvoraussetzungen geprüft.

Sowohl die Genehmigungen zur Ausfuhr von Kernbrennstoffen gemäß § 3 AtG als auch die Genehmigungen zur Beförderung von Kernbrennstoffen gemäß § 4 AtG sind gebundene Genehmigungen, d. h. sie sind bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen zu erteilen.

Frage Nr. 14
Wurden seit 2011 Ausfuhrgenehmigungen für angereichertes Uran aus Gronau versagt? Wenn ja, wie viele und warum konkret?

Antwort:
Es wurden keine Ausfuhrgenehmigungen versagt.

Frage Nr. 15
Welche Ausfuhrgenehmigungen für angereichertes Uran aus Gronau wurden seit 2011 erteilt (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Ausfuhrgenehmigung, Zeitpunkt der Genehmigung, Genehmigungsinhalt, Genehmigungsumfang sowie jeweilige Endkunden und mögliche Zwischenkunden – z. B. zur Brennelementherstellung – von URENCO)?

Antwort:
Siehe Anlage. (PDF)

Frage Nr. 16
Hat die Bundesregierung geprüft oder wird sie prüfen, ob aufgrund der bestehenden Zweifel an der Sicherheit der belgischen Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 die Möglichkeit besteht, die Ausfuhrgenehmigungen für angereichertes Uran von URENCO Gronau an die Betreiber der genannten AKWs zu untersagen? Wenn nein, warum wurde dies bislang nicht geprüft?

Antwort:
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.

Frage Nr. 17
Inwieweit könnten aus Sicht der Bundesregierung Haftungsansprüche an die Bundesrepublik für den Fall entstehen, dass es mit aus Deutschland geliefertem Uran in belgischen Atomkraftwerken zu einem schweren Störfall mit Radioaktivitätsfreisetzung kommt? Aus welchen Gründen kann die Bundesregierung derartige Haftungsansprüche ausschließen?

Antwort:
Belgien ist Vertragsstaat des Übereinkommens über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie (Pariser Übereinkommen). Im Anwendungsbereich des Pariser Übereinkommens ist im nuklearen Schadensfall die Haftung für Drittschäden auf den Betreiber des schadensverursachenden Atomkraftwerks kanalisiert. Das bedeutet, dass ausschließlich der Betreiber des schadensverursachenden Atomkraftwerks für entstehende Personen- und Sachschäden haftet.

Frage Nr. 18
Wie hoch war seit 2010 jeweils die Auslastung der Urananreicherungsanlage
Gronau (bitte aufschlüsseln nach Jahr und jeweiligem Auslastungsgrad)?

Antwort:
Die Anreicherungsanlage in Gronau ist durch Anreicherung von Natururan und durch
Wiederanreicherung von abgereichertem Uran zu 100 Prozent ausgelastet.

Frage Nr. 19
Wie viel angereichertes Uran liefert die Urananreicherungsanlage Gronau derzeit jährlich zur Brennelementefabrik Lingen (bitte aufschlüsseln nach Jahren seit 2011 sowie nach aktuellen und bereits beantragten Transportgenehmigungen)?

Antwort:
Die Massenangaben zur Lieferung von angereichertem Uran von der Firma URENCO in Gronau zur Brennelementefabrik Lingen in den Jahren 2011 bis 18. Mai 2016* sind in folgender Tabelle aufgeführt. Die Daten beruhen auf den Angaben der zu den Beförderungsgenehmigungen gehörigen Transportmeldungen.KA-Tabelle-01

Frage Nr. 20
Wie hoch ist nach Kenntnissen der Bundesregierung der Anteil von URENCO Ltd. auf dem Weltmarkt für angereichertes Uran jeweils seit 2010 bis heute?

Antwort:
Der Weltmarktanteil von URENCO beträgt seit 2010 zwischen 30 und 33 Prozent.

Frage Nr. 21
Was ist der aktuelle Stand bei den Vorbereitungen zum Verkauf von URENCO-Anteilen nach Kenntnis der Bundesregierung?

Frage Nr. 22
Welche Informationen hat die Bundesregierung über ein von der niederländischen Regierung geplantes Gesetz zum Verkauf der URENCO-Anteil und wann wird dieses nach Kenntnis der Bundesregierung dem dortigen Parlament zugeleitet?

Frage Nr. 23
Welche Ziele werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit diesem Gesetz verfolgt?

Frage Nr. 24
Wird die Bundesregierung aus Anlass des geplanten Verkaufs der URENCO-Anteile auch in Deutschland ein derartiges Gesetz wie in den Niederlanden vorgesehen dem Bundestag vorlegen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann ist damit zu rechnen und welche wesentlichen Inhalte wird dieses Gesetz haben?

Antwort:
Die Fragen 21 bis 24 werden gemeinsam beantwortet.
Großbritannien und die Niederlande streben eine rechtliche Umstrukturierung von URENCO an, um damit den Verkauf ihrer staatlichen Anteile zu ermöglichen. Bei einer etwaigen Umstrukturierung ist für die Bundesregierung allein maßgeblich, dass die bestehenden nichtverbreitungspolitischen Rechte gegenüber dem Unternehmen in vollem Umfang und zukunftsfest abgesichert werden. Die Niederlande haben zur Absicherung ihrer Rechte im Falle eines etwaigen Verkaufs ihres bisherigen staatlichen Anteils ein Gesetz entworfen. Das niederländische Parlament muss sich mit dem Gesetz noch förmlich befassen. Die Bundesregierung sieht vor dem Hintergrund der derzeitigen Eigentümerstruktur keine Notwendigkeit für ein Gesetzgebungsvorhaben in Deutschland.

Frage Nr. 25
Wann haben seit Anfang 2015 konkrete Gespräche zum möglichen Verkauf von URENCO-Anteilen seitens der Almelo-Vertragsstaaten sowie zwischen der Bundesregierung und den einzelnen URENCO-Anteilseignern stattgefunden (bitte aufschlüsseln nach Datum und jeweiligem Teilnehmerkreis)?

Antwort:
Förmliche Gespräche auf Ebene der Abteilungsleiter zwischen der Bundesregierung (Federführung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) sowie den Partnern Großbritannien (Shareholder-Executive) und den Niederlanden (Wirtschaftsministerium) haben zuletzt am 12. Oktober 2015 in Den Haag und dem 15. Januar 2016 in Berlin stattgefunden. Ergänzend wurde das Thema bei den routinemäßigen Regierungskonsultationen auf Arbeitsebene im Rahmen des Almelo-Vertrags angesprochen. Zuletzt traf sich der trilaterale Regierungsausschuss (Joint-Committee) am 13. April 2016 in London. Soweit die Bunderegierung unterrichtet ist, werden die deutschen Anteilseigner E.ON und RWE bei den Treffen der Gesellschafter seitens Großbritannien und den Niederlanden über den Prozess auf dem Laufenden gehalten.

Frage Nr. 26
Ist ein möglicher Börsengang für URENCO-Anteile aus Sicht der Bundesregierung noch immer im Gespräch?

Antwort:
Großbritannien und die Niederlande prüfen nach Kenntnis der Bundesregierung alle Optionen.

Frage Nr. 27
In welcher Weise gibt es zwischen der Bundesregierung und den Konzernen RWE und E.ON aktuell Kontakte, um über die Zukunft der jeweiligen URENCO-Beteiligungen (inkl. des bei der Urananreicherung anfallenden Atommülls) zu sprechen? Welche Ergebnisse gibt es dabei bislang?

Antwort:
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.

Frage Nr. 28
Kann sich die Bundesregierung vorstellen, im Rahmen einer Stiftung oder einer anderen öffentlicher Trägerschaft von den Privatkonzernen RWE und E.ON letztlich die Verantwortung für das „deutsche“ Anteilsdrittel bei URENCO zu übernehmen?

Antwort:
Eine Übernahme der Verantwortung für die Geschäftsanteile der E.ON und RWE bei
URENCO seitens der Bundesregierung ist nicht geplant.

  • Der Antwort der Bundesregierung ist diese Aufgestellung zu Frage 15 als Anlage (PDF) beigefügt.

Nukleare-Terror-Risiken: Deutschland liefert brisantes Material in die USA – Weltweit tausende Tonnen ungesichertes Atomwaffenmaterial

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In gepanzerten Fahrzeugen der deutschen Firma DAHER wurde Plutonium in die USA transportiert.

Insgesamt mehr als 135 Kilogramm hochangereichertes Uran ist seit 1996 aus Deutschland in die USA transportiert worden. Hinzu kommt mindestens in einem Fall auch noch eine Lieferung von waffenfähigem Plutonium. Das teilt die US-Regierung anlässlich der in Washington stattgefundenen „Nuclear Security Summit 2016“ mit, einer Konferenz, die sich um die Nicht-Verbreitung von Atomwaffen-Material und Nuklear-Terrorismus kümmert und auf eine Initiative von Präsident Obama aus dem Jahr 2009 zurück geht. Insgesamt 19 Mal wurde entsprechendes Nuklear-Material aus Deutschland in die USA verschifft, heißt es in einer Presseerklärung des Weißen Hauses. Ablieferer in Deutschland waren demnach die inzwischen stillgelegte Pilot-Wiederaufarbeitungsanlage in Karlsruhe und das dortige Institut für Transuran.

  • Die Abschlusserklärung der NSS2106, an der über 50 Staaten teilgenommen haben (allerdings wegen der Modernisierung der US-Atomwaffen etc. nicht Russland), ist hier online. Über den sogenannten Atomgipfel („Gefahr des nuklearen Terrorismus nicht unterschätzen“) berichtet der Deutschlandfunk hier. Die Deutsche Welle schreibt: „Atomexpertin: „Schlechter als im Kalten Krieg„“. Die Salzburger Nachrichten informieren unter dem Titel: „Atomgipfel warnt vor Gefahr durch Extremisten„. Und nochmal der DLF hier mit dem Bericht: „Angst vor nuklearen Waffen„, in dem es eingangs heißt: „Nach Schätzungen der amerikanischen Regierung sind weltweit rund 2.000 Tonnen hochangereichertes Uran und waffenfähiges Plutonium nicht ausreichend gesichert. Damit haben Terrororganisationen leichten Zugriff auf Rohmaterial, aus dem „schmutzige Bomben“ gebaut werden können. Auf dem Nukleargipfel in Washington sucht man nach Lösungen, um das Material noch besser zu schützen.“
  • Gegen die Stationierung von us-amerikanischen Atomwaffen und deren Modernisierung protestierten zahlreiche Friedens- und Anti-Atom-Gruppen am Standort Büchel in der Eifel mit einer Daueraktion. Mehr dazu hier auf „Büchel Atomwaffenfrei“.

An den Transporten waren das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Strahlenschutz beteiligt. Für die Durchführung der Transporte sorgte die deutsche „Daher Nuklear Technologie GmbH“. Außerdem waren die EURATOM (ESA) und die IAEO beteiligt. In der Erklärung heißt es lediglich, das waffenfähige Material werde in den USA in „sicheren Einrichtungen“ gelagert. Der konkrete Ort wird nicht genannt, dürfte aber die Savannah River Site sein, wie die Umweltorganisation SRS-Watch mitteilt. Gegen die dortigen Lager-Bedingungen, die SRS-Watch im ökologischen Sinn keineswegs als sicher ansieht, protestiert die Organisation seit Jahren.

Die Erklärung des Weißen Hauses ist hier dokumentiert:

FACT SHEET: Nuclear Material Removal from Germany

Germany is a global leader on nuclear security, working with the United States since 1996 to return more than 135 kilograms of highly enriched uranium (HEU).

At the 2016 Nuclear Security Summit, the United States and Germany announced the successful removal of excess plutonium and HEU from Germany.  This shipment was completed through a multilateral effort involving the U.S. Department of Energy/National Nuclear Security Administration (DOE/NNSA), Germany’s Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Rückbau-und Entsorgungs-GmbH (WAK), and the European Commission Joint Research Centre’s Institute for Transuranium Elements (JRC-ITU).  This is the 19th shipment of nuclear material from Germany to the United States.

In order to execute this project, DOE/NNSA, WAK, and JRC-ITU overcame several technical challenges including:

  • Design, construction and qualification of new gloveboxes for plutonium and HEU packaging;
  • Development of processes for stabilization and characterization of materials for safe transport;
  • Training and certification of personnel for specialized packaging operations; and
  • Validation of packages for transport of plutonium and HEU material

Significant contributions were made by Germany’s Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation, Building, and Nuclear Safety (BMUB) and its licensing authority, the Federal Office of Radiation Protection (BfS), which approved the necessary licenses to ensure safe and secure packaging and transport of the material; Germany’s Daher Nuclear Technologies GmBH, which provided the secure transport of the material within Germany; and the United Kingdom’s International Nuclear Services, which provided secure transport of the material from Germany to the United States.  The European Commission’s Euratom Supply Agency (ESA) and the International Atomic Energy Agency (IAEA) played an important role in all aspects of the operation.  This material will be stored at safe and secure facilities in the United States.  The United States and Germany plan to continue to work together in the future to foster nuclear security and non-proliferation.

Geheime Plutonium-Transporte: Vier Atombomben unterwegs

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Seit den 60er-Jahren lagerten 20 Kilogramm atomwaffenfähiges Plutonium im Paul Scherrer Institut in der Schweiz. Unter strengster Geheimhaltung wurde das brisante Material – gemeinsam mit mehr als 500 Gramm Plutonium aus Karlsruhe – in die USA exportiert. Foto: Betrieber

Die Plutonium-Menge für vier Atombomben ist jüngst unter strengsten Sicherheitsmaßnahmen aus der Schweiz und Deutschland über den niedersächsischen Hafen in Nordenham in die USA transportiert worden. Die geheimen Atomtransporte fanden Ende Januar 2016 statt. umweltFAIRaendern hatte darüber bereits berichtet. Nach neuen Informationen der Schweizer Behörden sind aus dem dortigen Paul Scherrer Institut insgesamt rund 20 kg des in Pulverform vorliegenden Plutoniums in zwei Spezialfahrzeugen über Norddeutschland in die USA geschickt worden. Aus dem deutschen Institut für Transurane in Karlsruhe sind in einem weiteren Transport nach Angaben des BMUB mehr als 500 Gramm dieses Atomwaffen-Materials an das Department of Energy geliefert worden. „Geheime Plutonium-Transporte: Vier Atombomben unterwegs“ weiterlesen

Atomwaffenfähiges Plutonium auf geheimer Auslands-Reise – Gescheiterte Plutonium-Wirtschaft und nukleare Risiken

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Atomtransporte mit waffenfähigem Plutonium aus Deutschland und der Schweiz. Mit gepanzerten Spezialfahrzeugen der Firma DAHER-Transkem und unter hohem Sicherheitsaufwand wurden auch mehr als 500 Gramm Plutonium über Nordenham in die USA verschifft. Foto: Transkem

Unter höchster Sicherheitsstufe ist ein Gemisch aus hochangereichertem Uran und Plutonium (MOX) aus Deutschland und der Schweiz in die USA transportiert worden. Der Anreicherungsgrad des Urans beträgt dabei mehr als 20 Prozent des spaltbaren Anteils Uran 235. Insgesamt sollen über 500 Gramm Plutonium enthalten gewesen sein. In drei gepanzerten Spezialfahrzeugen unter massivem Polizeischutz war das als Pulver und als Pellets vorliegende Uran-Plutonium-Gemisch am 25.1.2016 über Nordenham in die USA verschifft worden. Das bestätigt das Bundesumweltministerium auf Anfrage. Zu den Einzelheiten will das Ministerium derzeit keine weiteren Angaben machen, da die USA um entsprechende Geheimhaltung gebeten haben. Hintergrund ist ein Proliferationsabkommen, nachdem die USA (hochangereicherte) Kernbrennstoffe aufnehmen, um einem militärischen Missbrauch vorzubeugen. „Atomwaffenfähiges Plutonium auf geheimer Auslands-Reise – Gescheiterte Plutonium-Wirtschaft und nukleare Risiken“ weiterlesen

Atomprogramm Iran, Umsetzung des Abkommens: Atomtransporte mit angereichertem Uran nach Russland

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IAEA Director General Yukiya Amano addressing the December meeting of the Board of Governors. (Photo: D. Calma/IAEA)

Der Iran hat damit begonnen, angereichertes Uran nach Russland per Schiff abzutransportieren. Diese Maßnahme ist Teil der Übereinkunft zur Überwachung des Atomprogramms zwischen dem Iran und China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Russland und USA. Auf der Homepage des Auswärtigen Amts ist zu diesem Abkommen u.a. zu lesen: „95% des angereicherten Urans wird außer Landes gebracht oder vernichtet, sein Bestand bleibt für 15 Jahre streng begrenzt.“ (Stand: 21.8.2015) Im Juli hatten die genannten Staaten sich mit dem Iran auf den „Joint Comprehensive Plan of Action“ verständigt, der ein Kontrollsystem enthält, das die Entwicklung der Atombombe im Iran verhindern soll. Nicht nur Israel hat Zweifel an der Wirksamkeit und der Vollständigkeit der Vereinbarungen. Allerdings dürfte das Abkommen militärische Entwicklungen zumindest deutlich erschweren und verzögern.

Laut Pressemeldungen vom 20. Dezember (ORF) hat der Iran nach „Angaben aus Teheran mit dem Abtransport von angereichertem Uran nach Russland begonnen. Der Prozess sei Teil des Atomabkommens vom 14. Juli mit dem Westen, sagte Irans Atomschef Ali Akbar Salehi laut heutigen Medienberichten. Bis jetzt seien laut Salehi neun Tonnen verschifft worden. Im Gegenzug werde der Iran 137 Tonnen „Yellowcake“ – das pulverförmige Gemisch aus Uranverbindungen ist Ausgangsstoff für die Herstellung von Brennelementen – aus Russland einführen. Der Abtransport des angereicherten Urans war, neben der Reduzierung der Anzahl der Zentrifugen von 19.000 auf 5.060, eine der wichtigsten technischen Verpflichtungen des Irans im Atomabkommen.

Dem neuen Abkommen zufolge, soll der Iran Uran für mindestens 15 Jahre nicht über 3,67 Prozent anreichern dürfen. Außerdem soll der Bestand von etwa 10.000 kg niedrig angereichertem Uran (LEU) auf 300 kg reduziert werden (Wikipedia).

Wie hoch das Uran angereichert ist, ist den Meldungen nicht zu entnehmen. Es ist lediglich von niedrig angereichertem Uran die Rede. Auch die Angaben über die Menge sind widersprüchlich. So sind nach Angaben aus den USA insgesamt rund 11 Tonnen Uran abtransportiert worden, siehe z.B. die NZZ. Iranische Quellen sprechen jedoch offenbar nur von neun Tonnen.

Die Welt berichtet, dass sich Norwegen an den Kosten für den Transport des Yellow Cake in den Iran beteiligen wird. „Norwegen beteiligt sich nach eigenen Angaben mit sechs Millionen US-Dollar (knapp 5,5 Millionen Euro) an den Material- und Transportkosten des «Yellowcake», das aus Kasachstan ebenfalls per Schiff in den Iran geschickt wird. Nach Angaben des Außenministeriums in Oslo überwachten norwegische Atomexperten die Verschiffung von rund 60 Tonnen Nuklearmaterial am Sonntag. Außenminister Børge Brende sagte am Dienstag, die Reduzierung der Menge niedrig angereicherten Urans sei ein Schlüsselbestandteil des Atomabkommens. Es sei wichtig sicherzustellen, dass der Iran keine Atomwaffen entwickeln könne.“

Ebenso offen bleibt, wohin in Russland das radioaktive Material transportiert wird und was in Russland damit geschieht, ob es also z.B. mit abgereichertem Uran vermischt und damit z.B. für den Einsatz in herkömmlichen Atomreaktoren umgearbeitet wird.

  • Der Iran betreibt in Bushehr ein Atomkraftwerk, das nach vielen Problemen schließlich 2011 ans Netz ging. Weitere Baustellen wurden zwischenzeitlich aufgrund politischer Konflikte nicht weiter verfolgt. Ein Überblick über das iranische Atomprogramm ist hier auf World Nuclear News. Russland will nach neueren Planungen zwei weitere Reaktoren in Bushehr errichten. Erste Vereinbarungen dazu sind getroffen. Siehe auch hier.

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage (PDF, Drucksache 18/5036) des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel hatte die Bundesregierung im April 2015 mitgeteilt: „Iran hat in seinen Anreicherungsanlagen in Natans und Fordow ca. 18000 Zentrifugen der ersten Generation (IR-1) und ca. 1000 Zentrifugen der zweiten Generation (IR-2m) installiert. Seit dem Inkrafttreten des Genfer Aktionsplans am 20. Januar 2014 reichert Iran mit etwa 10000 IR-1-Zentrifugen, überwacht durch die IAEO, Uran auf einen Anreicherungsgrad von maximal 5 Prozent U235 an. Derzeit verfügt der Iran über ca. 8000 kg (Stand: Februar 2015) angereicherten Materials (UF6), welches ebenfalls von der IAEO überwacht wird. Diese Menge entspricht ungefähr der dreifachen Jahresproduktion bei der derzeit genutzten Anreicherungskapazität. Entsprechend dem Genfer Aktionsplan hat Iran seine Anreicherungsaktivitäten auf einen Grad über 5 Prozent U 235 eingestellt und die bei Inkrafttreten des Genfer Aktionsplans am 20. Januar 2014 vorhandenen Vorräte an angereichertem Uran mit einem Anreicherungsgrad von 20 Prozent U 235 inzwischen vollständig verdünnt oder zu Uranoxid konvertiert, welches für die Herstellung von Brennstoff für den Teheraner Forschungsreaktor verwendet werden soll bzw. bereits zum Teil schon dafür verwendet wurde.“

Die Anfrage des Abgeordneten Zdebel reagierte auf Pressemeldungen, dass die Bundesregierung deutsche Experten der URENCO aus Jülich an den Verhandlungen als Ratgeber zur Urananreicherung beteiligt hatte (Süddeutsche,

  • Den Medienberichten über den Abtransport des angereicherten Urans ist nicht zu entnehmen, in welcher Form das Material vorliegt, also ob es als Uranoxid oder Uranhexafluorid transportiert wird. Der Hinweis der Bundesregierung, dass das angereicherte Uran als Uranhexafluorid vorliegt und konvertiert würde, deutet darauf hin, dass der Iran eine entsprechende Konversion betreiben kann.

Die Zentrifugen zur Urananreicherung im Iran wurden ehemals bei der URENCO entwickelt, die im westfälischen Gronau sowie im niederländischen Almelo und im britischen Capenhurst Urananreicherungsanlagen betreibt. Für die Entwicklung der Zentrifugentechnik ist die „Enrichment Technik Company“ (ETC) mit Sitz in Jülich zuständig. Seit 2007 wird diese für Forschung, Entwicklung und Bau von Urananreicherungsanlagen zuständige ETC gemeinsam je zur Hälfte von AREVA und URENCO betrieben. In den 70er Jahren wurden Pläne dieser Geheim-Technologie von einem pakistanischen Wissenschaftler gestohlen und dienten der Entwicklung der Atombombe in Pakistan. In der erwähnten Kleinen Anfrage des Abgeordneten Zdebel heißt es: „Das „Abdul-Qadeer-Khan-Netzwerk“ hat in erheblichem Umfang zur Weiterverbreitung von atomwaffenrelevanten Technologien beigetragen. Es hat auch Länder wie Libyen, Iran und vermutlich Nordkorea beliefert.“ (Antwort auf Frage 18)

Plutoniumpfad: Schwerwasserreaktor Arak und Militärforschung Parchin

Neben der Urananreicherung als Pfad für die Atomwaffenentwicklung gibt es auch den Weg über die Erzeugung von Plutonium. Deshalb steht auch der Schwerwasserreaktor Arak im Blickpunkt. Auf der genannten Seite des Auswärtigen Amts heißt es mit Blick auf die Vereinbarung mit dem Iran: „Der Schwerwasserreaktor Arak wird umgebaut, so dass dieser nicht mehr zur Herstellung waffentauglichen Plutoniums verwendet werden kann.“ An den Verhandlungen hatte die Bundesregierung in dieser Frage auch deutsche Experten aus dem Forschungsreaktor Garching bei München beteiligt. (Süddeutsche,

Einem neueren Bericht der IAEO zufolge, soll der Iran spätestens seit 2009 Arbeiten zur Entwicklung einer Atomwaffe eingestellt haben. Dieser Bericht ist nicht mehr unter dem z.B. von der NZZ  genannten Link http://isis-online.org/uploads/isis-reports/documents/IAEA_PMD_Assessment_2Dec2015.pdf verfügbar, sondern nunmehr hier mit Datum 15.12.2015 freigegeben (PDF).

Laut NZZ vom 12. Dezember heißt es zu dem Bericht: „Dieser kommt zum Schluss, dass Teheran zwar bis 2003 ein geheimes Forschungsprogramm zur Entwicklung von Atombomben unterhielt, aber nicht unmittelbar vor dem Bau von Nuklearwaffen stand. Die Bemühungen Irans gingen laut der Untersuchung nicht über wissenschaftliche Studien und den Erwerb von Know-how hinaus. Der Gouverneursrat hat deshalb eine Resolution verabschiedet, die das Kapitel der militärischen Dimension des iranischen Atomprogramms, das die Beziehung zum Westen seit Jahren schwer belastet, offiziell für abgeschlossen erklärt und weitere Nachforschungen beendet.“

Der Spiegel berichtet: „Iran hat nach Überzeugung der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) bis vor einigen Jahren an einem geheimen Forschungsprogramm zur Entwicklung eigener Atomwaffen gearbeitet. Das geht aus einem Bericht der IAEA hervor, aus dem mehrere Agenturen zitieren.“ Weiter heißt es dort: „Laut der Behörde fanden diese Bemühungen vor allem bis 2003 statt. Seit 2009 gebe es keine Anzeichen mehr für entsprechende Aktivitäten. Die Forschung Teherans sei nicht über Machbarkeits- und Wissenschaftsstudien sowie den Erwerb von technischem Know-how hinausgegangen. Iran hat demnach kein Nuklearmaterial für militärische Zwecke beiseitegeschafft.“ Der Iran selbst widerspricht diesen Darstellungen und betont, dass man nie an Atomwaffen geforscht habe, sondern immer nur die friedliche Nutzung der Atomenergie verfolgt hätte. Auch Berichte über „verwischte Spuren“, wie dieser in Taz, gehen davon aus, dass es ein militärischen Atomprogramm im Iran gegeben hat.

Von Bedeutung für diese Frage ist das militärische Forschungszentrum in Parchin. Hier hat es nach Abschluss der Verhandlungen mit dem Iran kontroverse Auseinandersetzungen gegeben. Dafür sorgte ein Bericht eines Journalisten der Nachrichtenagentur AP. In der Zeit heißt es dazu im August: „Das von der AP eingesehene Dokument ist mit „Separate Vereinbarung II“ überschrieben, was nahelegt, dass es eine weitere geben könnte. In dem Schreiben wird festgelegt, dass UN-Inspektoren nicht selbst zum Beispiel Proben nehmen, sondern dies iranischen Experten überlassen. Die UN-Inspektoren würden demnach nur als Beobachter teilnehmen – normalerweise übernehmen sie solche Überprüfungen selbst. Der Iran soll demnach den UN-Inspektoren Fotos und Videos der Anlagen liefern, darin sollen aber „militärische Erwägungen in Betracht gezogen werden“, heißt es.

Das könnte bedeuten, dass UN-Inspektoren nicht nur Parchin nicht selbst betreten dürfen, sondern auch nur Fotos und Videos zu sehen bekommen, die der Iran nicht für militärisch bedeutend hält. Von der IAEA gab es zunächst keine Äußerung zu dem Dokument, wie ihr Sprecher Serge Gas mitteilte. Auch iranische Diplomaten sagten zunächst nichts zu der Vereinbarung.“

Auch die Welt berichtet über „Freiwillige Selbstkontrolle für Irans Atomwaffen?„. Dort heißt es als Fazit mit Blick auf die Kontrollen in Parchin: „Die Existenz des Zusatzabkommens und die Verfahrensweisen, die AP schildert, leugnete er damit aber nicht direkt. Doch die Agentur kann das Papier, von dem sie berichtet auch nicht vorlegen. So bleibt der Wahrheitsgehalt sowohl der Nachricht als auch der Dementis unsicher. Potenziell aber kann die Existenz geheimer Abreden – die sowohl die IAEA als auch das Weiße Haus zugeben – der Glaubwürdigkeit des Atomdeals durchaus schaden.“

Im Anschluss heißt es bei der Welt weiter: „Der Chef der iranischen Atombehörde Ali Akbar Salehi hatte zwar kürzlich erklärt, es gebe kein eigenes Abkommen über die Inspektion von Parchin, hatte aber andererseits bestätigt, dass es Zusatzabkommen mit der IAEA gebe, über deren Inhalt Vertraulichkeit vereinbart worden sei. Sie beträfen die Durchführung der Inspektionen.“

Im bereits erwähnten Artikel der NZZ ist zu lesen: „Gleichwohl enthält der Report (über das Atomwaffenprogramm des Irans, Anmerk. umweltFAIRaendern) zahlreiche Hinweise auf ein nach wie vor vorhandenes Misstrauen gegenüber dem Regime. Der IAEA war etwa jahrelang der Zugang zum Militärgelände in Parchin verweigert worden, wo Tests zur Entwicklung eines Atomsprengkopfs durchgeführt worden sein sollen. Im September durfte Generaldirektor Amano den Komplex zwar besuchen, die Bodenproben wurden allerdings von iranischen Experten genommen. Deren Authentizität zieht die IAEA nicht in Zweifel, sie hält jedoch fest, dass die ab 2012 erfolgten Umbau- und Planierungsarbeiten am verdächtigen Teil des Geländes eine Überprüfung der Vorwürfe verunmöglichten. Jedenfalls würden die iranischen Angaben zum Verwendungszweck des Gebäudes durch die Analyse der Proben nicht gestützt, heisst es im Bericht.“

Unter der Zwischenüberschrift „Verdacht der Vertuschung“ schreibt die NZZ außerdem: „Dieser sowie andere vergleichbare Punkte nähren den Verdacht der Vertuschung durch das Regime, den die israelische Regierung, aber auch zahlreiche Experten nach Bekanntwerden des Berichts erhoben. Dass die Untersuchung nun dennoch abgeschlossen wird, hat politische Gründe. Sowohl Iran wie der Westen wollen das im Sommer als historischen Durchbruch gefeierte Abkommen nicht gefährden. Der amerikanische Aussenminister John Kerry hatte dies noch vor Vertragsschluss offen ausgesprochen. Man wisse, was Iran in der Vergangenheit getan habe. Wichtig sei primär, jede militärische Aktivität für die Zukunft auszuschliessen, was das Nuklearabkommen garantiere. Dessen Umsetzung wollte die IAEA nicht behindern, auch wenn Amano vor dem Gouverneursrat einräumte, es sei nicht möglich gewesen, alle Details vergangener Aktivitäten Irans zu rekonstruieren.“

Auch aus Anlass der jetzigen Atomtransporte von Uran nach Russland berichtet die Welt über Zweifel und kritische Stimmen zu den Regelungen mit dem Iran. Vor allem das geheime Papier spielt dabei eine Rolle. In der Welt heißt es: „Die Erfüllung einer anderen Kernforderung hat bei einigen Fachleuten Zweifel hinterlassen. Das Abkommen sieht auch vor, dass der Iran seine bisherige militärische Nuklearforschung offenlegt. Die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) hatte 2011 Hinweise auf konkrete Arbeiten zum Bau von Atomsprengköpfen im Iran. Nach dem Abkommen vom Juli erklärte sich der Iran zu erweiterten Kontrollen von Militäranlagen bereit. Die IAEA hatte Anfang Dezember festgestellt, der Iran habe tatsächlich an Kernwaffen geforscht, diese Arbeiten aber nach 2009 offenbar eingestellt.

Hochrangige Experten wie der frühere IAEA-Inspektionsdirektor Olli Heinonen halten die jüngsten Überprüfungen der Behörde für zweifelhaft: In einem vertraulichen Zusatzabkommen hatte die IAEA dem Iran zugestanden, Proben an der besonders verdächtigen Luftwaffenbasis Parchin selbst zu nehmen und der IAEA zur Verfügung zu stellen. Das lasse nachhaltige Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Kontrollregimes zu. IAEA-Generalsekretär Jukia Amano hatte dennoch Mitte Dezember festgestellt, die Umsetzung des Abkommens verlaufe zufriedenstellend und so schnell, dass die Sanktionen theoretisch noch 2015 ausgesetzt werden könnten.“

(*) Der Autor dieses Textes ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel

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