Wismut und der Atommüll: Oberflächennahe Endlagerung radioaktiver Abfälle in großem Maßstab

Jahrzehntelang wurde in der ehemaligen DDR unter dem Label der Wismut Uran für das sowjetische Atomprogramm gefördert. Seit der Wiedervereinigung ist der Uranabbau geschlossen. Im Zuge der Sanierung der Altlasten hat die bundeseigene Wismut GmbH in großem Stil radioaktiven Bauschutt aus dem Abriß der obertägigen Bauwerke, radioaktive Schlämme aus der Wasserbehandlung, kontaminierten Schrott und anderes strahlende Material in den sanierten Halden und Absetzbecken eingelagert. Eigentlich müsste all dieser Strahlenmüll atomrechtlich endgelagert werden. Über die enormen Mengen von Strahlenabfällen und den Umgang damit hat sich der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit einer Kleine Anfrage an die Bundesregierung informiert. Jetzt liegen die Antworten vor. (Foto: CC BY-SA 3.0 de)

  • Die Kleine Anfrage „Oberflächennahe Lagerung radioaktiver Materialien in den Halden und Absetzbecken der Wismut GmbH“ (Drs. 19/30852) ist hier als PDF online.
  • Mehr über die Wismut ist auch auf dem Informationsportal Atommüllreport zu finden.

Dieser Atommüll soll für immer vor Ort bleiben, ist oberflächennah endgelagert, ohne Langzeitsicherheitsnachweis und ohne Planfeststellungsverfahren. Da hilft es auch nichts, wenn sich die Bundesregierung darauf beruft, dass die Wismut-Überreste in der neuen Strahlenschutzverordnung anderen radioaktiven Altlasten sonstigen Ursprungs gleichgesetzt worden sind.

Erstens ist es dem Menschen, der der Strahlenbelastung ausgesetzt ist, egal, ob der Ursprung der Kontamination aus gesetzlich definierten Atomanlagen oder aus „sonstigen Anlagen“ stammt.

Und zweitens handelt es sich bei den Wismut-Hinterlassenschaften um derart große Altlasten an Fläche und Volumen, dass eine Zuordnung als „sonstige“ den Problemen und der davon ausgehenden Gefahr nicht gerecht wird. Im Gegenteil, wer radioaktive Abfälle in derart großem Maßstab oberflächennah endlagern will, muss einen besonders sorgfältigen Langzeitsicherheitsnachweis erbringen. Schließlich kann der Eintrag der Radionuklide in das Grundwasser sehr direkt und ohne geologische Barriere erfolgen. Aber eben genau das erfolgt nicht, weil die Abfälle der Wismut nicht wie radioaktiver Abfall nach dem Atomgesetz behandelt werden.

Dse4Zdebel

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