Nach Urteil: Bundesregierung muss auf Abschaltung belgischer AKWs drängen

Die Laufzeitverlängerung für marode Atomkraftwerke im belgischen Doel ist rechtswidrig, aber die Meiler bleiben am Netz. Bereits im letzten Jahr hatte der Europäische Gerichtshof die von der belgischen Regierung erteilten Genehmigungen zur Laufzeitverlängerung der AKWs Doel 1 und 2 als rechtswidrig erklärt. Die Laufzeitverlängerung hätte mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und einer grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden müssen. Das aber hatte die belgische Regierung nicht getan. Jetzt bestätigte ein belgisches Gericht dieses Urteil, lässt aber der Regierung noch bis 2023 Zeit, das Genehmigungsverfahren erneut durchzuführen. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel erwartet nun von der Bundesumweltministerin Svenja Schulze, in Belgien auf die Abschaltung der Reaktoren zu drängen. Neben den unmittelbaren vom Urteil betroffenen Reaktorblöcken Doel 1 und 2 muss auch der Block 1 des AKW Tihange einbezogen werden, da auch hier keine  Umweltverträglichkeitsprüfung und (grenzüberschreitende) Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt worden ist, ergänzte Zdebel.

Immer wieder wurden aus den bundesdeutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen die maroden belgischen Altmeiler in Tihange und Doel mit Uranbrennstoff versorgt. Zdebel und DIE LINKE fordern seit langem die Stilllegung dieser beiden vom Atomausstieg ausgenommenen Uranfabriken. Initiativen für ein Verbot von Uran-Brennstoff-Exporten, wie es im Koalitionsvertrag der von CDU/CSU und SPD vereinbart ist, sind bis heute nicht vorgelegt worden.

 

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