Kein Atommüll-Endlager in Sicht: BMU antwortet linkem Bundestagsabgeordneten: „Keine wesentlichen Änderungen“ beim Nationalen Entsorgungsprogramm
Die Suche nach einem Endlager wird sich für Jahrzehnte verschieben. Eigentlich nicht neu, aber Medien und Bundestags-Mehrheiten mögen es, wenn man Meldungen als News verkauft, auch wenn es eigentlich „kalter Kaffee“ ist. Wenn ein unterirdisches Endlager sich verzögert, muss die oberirdische Zwischenlagerung länger dauern. Ist ja klar. Aber auch da müssen wir uns keine Sorgen machen, denn wir haben Behörden und Unternehmen, die für die Entsorgung von Atommüll zuständig sind. Und weil die staatlich sind, haben die natürlich alles im Griff. Na gut, ein bißchen Forschung muss schon sein, ob die Behälter und das Inventar eine um Jahrzehnte verlängerte Zwischenlagerung auch aushalten. Nicht dass Behälter undicht werden oder es in den Behälter durch Schäden an den hoch radioaktiven Brennelementen zu nukleare Kettenreaktion kommt (Kritikalität, Explosion). Aber alles in allem: Im Gesetz steht, dass die Atommülllagerung sicher sein muss. Wie es mit allen Arten von Atommüll in den EU-Staaten so läuft, will die EU wissen. Über das jeweilige „Nationale Entsorgungsprogramm“ muss im nächsten Jahr auch Deutschland wieder erklären, wie es laufen soll. Victor Perli, Haushälter bei der Linken Gruppe im Bundestag hat das zuständige Bundesumweltministerium befagt „„Wie ist der Erstellungsstand und der aktuelle Zeitplan beim zweiten Nationalen Entsorgungsprogramm?“
Die Antwort des BMU auf die Berichtsbitte des Bundestagsabgeordneten lautet: „Das Nationale Entsorgungsprogramm wird derzeit aktualisiert. Es sind keine wesentlichen Änderungen bei den vorgesehenen Entsorgungswegen im Vergleich zu der Fassung von 2015 geplant; allerdings werden die veränderten Zeitbedarfe berücksichtigt. Zur aktualisierten Fassung wurde eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und mit den Bundesländern durchgeführt.
Derzeit werden die Scoping-Unterlagen für die Durchführung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) nach dem UVP-Gesetz erarbeitet; die SUP ist auch das Instrument für die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die SUP ist noch in diesem Jahr vorgesehen. Das BMUV plant, den für die SUP erforderlichen Umweltbericht mit Unterstützung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und dem Öko-Institut fertigzustellen und die Öffentlichkeit über die Beteiligungsmöglichkeit im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung 2025 zu unterrichten. Daran anschließend soll die Beteiligung der zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit erfolgen. Das Nationale Entsorgungsprogramm und der zugehörige Umweltbericht sollen hierzu im Internet veröffentlicht und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Zum Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine öffentliche Veranstaltung geplant. Nach einer dann ggf. durchzuführenden Überarbeitung muss das Nationale Entsorgungsprogramm von der Bundesregierung beschlossen werden. Im Anschluss erfolgt die Übermittlung an die EU-Kommission.“