Ohne Regierungs-Gutachter: „Bad-Bank-Pläne“ der Atomkraftwerksbetreiber – Anhörung im Bundestag

Mit einer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie reagiert der Bundestag auf Initiative der Fraktion DIE LINKE. auf die wachsenden Sorgen um die Sicherstellung der Kosten für die Atommüll-Entsorgung. Bislang vorgesehen war (siehe hier, PDF), dass dabei auch die Gutachter gehört werden, die vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragt derzeit die Rückstellungs-Praxis und die Mängel ausleuchten sollen. Doch die Gutachter Dr. Dörte Fouquet von Becker Büttner Held (Rechtsanwälte,Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Brüssel (BBH Brüssel) und Prof. Dr. Wolfgang Irrek (Hochschule Ruhr West) sind nun nicht mehr dabei und stattdessen haben die Regierungsfraktionen andere Sachverständige geladen (siehe unten).

 

Schon jetzt ist klar, dass die von den Atomkonzernen dafür gebildeten Rückstellungen nicht ausreichen werden. Obendrein wird immer fraglicher, ob die wirtschaftlich angeschlagenen Konzerne mittelfristig überhaupt noch in der Lage sind, die erforderlichen Mittel bereit zu stellen, wenn sie benötitgt werden. E.on beispielsweise hat vor kurzem mit einer Umstruktierung den Atombereich vom bisherigen Geschäft abgetrennt. „Das sind Bad-Bank-Pläne, mit denen sich die Atomkonzerne durch die Hintertür aus der Verantwortung für die Kosten der Atommülllagerung schleichen wollen“, sagt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE.“ Mit einem Antrag der Fraktion soll das verhindert werden. Von der Bundesregierung fordert der Abgeordnete ein Gesetz, in dem die Atom-Rückstellungen in einem öffentlichen Fonds überführt und damit langfristig gesichert werden.

  • Die Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch, 4. März 2015 ab 11 Uhr. Dazu liegen Anträge der Linksfraktion (18/1959) und von Bündnis 90/Die Grünen (18/1465) vor, diese Bad-Bank-Pläne zurückzuweisen und Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu überführen.

Auf der Seite des Bundestags wird weiter berichtet (Dokumentation:

Linke: Geld vor Spekulation schützen

Die Linke fordert die Bundesregierung auf, für eine unabhängige gutachterliche Analyse der zu erwartenden Rückbau- und Entsorgungskosten sämtlicher Atomreaktoren zu sorgen. Ein Gesetzentwurf sollte die Überführung der Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung in einen öffentlich-rechtlichen Fonds vorsehen. Damit solle das Geld vor Spekulation geschützt und für dauerhafte Atommüllfolgekosten gesichert werden. Dabei müsse gewährleistet sein, so die Fraktion, dass die Unternehmen auch in Zukunft in der Haftung für weitere, darüber hinaus anfallende Kosten bleiben.

Zur Begründung heißt es, die drei großen Energiekonzerne Eon, RWE und EnBW wollten die Kernkraftwerke in eine öffentlich-rechtliche Stiftung einbringen, die die Anlagen bis zum endgültigen Ausstieg aus der Atomenergie im Jahr 2022 betreiben solle. Gleichzeitig solle die Stiftung für den Milliarden teuren Abriss der Atomkraftwerke und die Lagerung der radioaktiven Abfälle verantwortlich sein.

Grüne: Fonds für Rückstellungen bilden

Auch die Grünen sprechen sich für die Einführung eines öffentlichen-rechtlichen Fonds aus, in den die von den Energieversorgungsunternehmen bereits gebildeten und künftig zu bildenden Rückstellungen für den Rückbau ihrer Atomkraftwerke und die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle eingezahlt werden sollen. Die Mittel sollen im Entsorgungsfall sofort für die gebotenen Maßnahmen eingesetzt werden können, schreibt die Fraktion.

Sie wendet sich ausdrücklich gegen den Vorschlag der Betreiber, ihre noch laufenden und abgeschalteten Atomkraftwerke nebst Atommüll und Rückstellungen komplett in eine Art staatliche „Atomkraftwerk-Bad-Bank“ oder Stiftung zu übertragen. Damit wollten sich die Konzerne auf einen Schlag von allen weiteren Verpflichtungen befreien und im Gegenzug auf Schadenersatzklagen gegen den Atomausstieg verzichten. (vom/hle/11.02.2015)

Zeit: Mittwoch, 4. März 2015, 11 bis 13 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37708, Fax: 030/227-36708, E-Mail: wirtschaftsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Claus Banschbach, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Dr. Stefan Wiesendahl, Kümmerlein Rechtsanwälte und Notare
  • Prof. Dr. Dr. Franz Jürgen Säcker, Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin e.V. (enreg.)
  • Prof. Dr. Georg Hermes, Goethe-Universität Frankfurt am Main (GU)
  • Bettina Meyer, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS)
  • Thorben Becker, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
  • Hartmut Gaßner, Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll (GGSC)

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