Unterirdische Bestechung im Atommüll-Schacht Konrad: Bußgelder über 17 Mio. Euro – Gericht verhandelt Korruption

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Bestechung beim Ausbau im geplanten Atommülllager Schacht Konrad. Foto: Dirk Seifert

„Ein Korruptionsskandal beim Bau des Atommüll-Endlagers Schacht Konrad in Salzgitter beschäftigt heute (21.7.2015) das Landgericht in Essen. Angeklagt ist ein Bergbauingenieur aus Oberhausen. Für die Vergabe lukrativer Aufträge soll er Bestechungsgelder kassiert haben.“ So berichtet der WDR. Ende Dezember 2013 waren illegale Absprachen beim Ausbau des Schacht Konrad bekannt geworden. Bereits im August letzten Jahres hatte das Bundeskartellamt Bußgelder von über 17 Mio. Euro gegen die beteiligten Unternehmen verhängt.

umweltFAIRaendern schrieb damals: …. zwischen der für den Bau des Endlagers zuständigen Firma DBE (Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe) und den beauftragten Bergbaufirmen (ist es) offenbar zu illegalen Absprachen gekommen ist. Darüber berichtet die Süddeutsche Zeitung: „Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bochum sprachen sich die Firmen ab, wer welches Gebot abgibt – und zwar so, dass jeder sein Stück vom Kuchen abbekommt. Jeweils zwei der sechs Firmen hatten sich zu einem Konsortium zusammengeschlossen. So landete Auftrag eins, knapp 40 Millionen Euro, bei Konsortium A, Auftrag zwei über 41 Millionen Euro bei Konsortium B. Die Aufträge vergab die Schacht-Konrad-Baufirma DBE.“

Im August 2014 verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder gegen die beteiligten Firmen: „Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in einer Gesamthöhe von 17,4 Mio. Euro gegen fünf Anbieter von Bergbauspezialarbeiten wegen Preis- bzw. Submissionsabsprachen verhängt. Bei den Unternehmen handelt es sich um die BeMo Tunnelling GmbH, Deutschland, Eching; die Deilmann-Haniel GmbH, Dortmund; die Feldhaus Bergbau GmbH & Co. KG, Schmallenberg; die Schachtbau Nordhausen GmbH, Nordhausen, und die Thyssen Schachtbau GmbH1, Mülheim an der Ruhr. Eingeleitet wurde das Verfahren mit einer Durchsuchung im April 2013 infolge eines Kronzeugenantrages der Operta GmbH, Mülheim an der Ruhr, gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt wurde.“

In der PM heißt weiter: „Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Unternehmen haben sich zur Vermeidung von Preiskämpfen im Rahmen von Ausschreibungen abgesprochen. Anstehende Aufträge wurden im Vorfeld untereinander aufgeteilt. Bei der Angebotsabgabe musste demnach nicht mehr mit einem vermeintlich günstigeren Angebot der Konkurrenz gerechnet werden. Das Kartellverfahren konnte auch aufgrund der umfassenden Kooperation aller beteiligten Unternehmen in relativ kurzer Zeit abgeschlossen werden.“ Danach werden weitere Einzelheiten angeführt, die unten nachzulesen sind.

Zum jetzt laufenden Verfahren gegen den Oberausener Ingeneur berichtet der WDR auf seiner Seite: „Der 53-jährige Angeklagte ist ein hochqualifizierter Bergbauexperte mit Doktortitel. Seit den 1990er Jahren arbeitet er für führende deutsche Bergbaufirmen, auf seiner Homepage sind die Projekte nachzulesen, an denen er in den vergangenen Jahren beteiligt war. Darunter auch dieses: „Technische Beratung der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH in Peine bei der Errichtung des Endlagerbergwerks für radioaktive Abfälle Konrad“. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ging dabei nicht alles mit rechten Dingen zu.“

Weiter informiert der öffentlich-rechtliche Sender: „2009 war der Ingenieur aus dem Ruhrgebiet an der Planung des Endlagers Schacht Konrad beteiligt. Mit Milliardenaufwand soll dort in den kommenden Jahren aus einem ehemaligen Eisenerzbergwerk ein unterirdisches Lager für Atommüll werden. Der Angeklagte hatte als freier Mitarbeiter mit den Ausschreibungen und der Auftragsvergabe für zahlreiche Arbeiten unter Tage zu tun. Dabei ging es um Aufträge für weit über 100 Millionen Euro. Seine Schlüsselposition soll der 53-Jährige genutzt haben, um von mehreren Firmen Schmiergelder zu verlangen. Laut Anklage kassierte er fast 630.000 Euro, den Großteil von einer Mülheimer Bergbaufirma. Er soll den beteiligten Firmen nahegelegt haben, sich bei ihren Angeboten abzusprechen. Dann habe er dafür gesorgt, dass die von ihm bevorzugten Unternehmen auch die Aufträge bekamen.“

Und schließlich schreibt der WDR: „Anfang 2013 flogen die Absprachen auf, der Angeklagte kam vorübergehend in Untersuchungshaft, wurde aber nach wenigen Tagen wieder auf freien Fuß gesetzt. Das Bundeskartellamt ermittelte danach gegen sämtliche an den Ausschreibungen beteiligte Unternehmen. Fünf Firmen mussten Bußgelder in Millionenhöhe bezahlen. Nur die Mülheimer Firma, die das höchste Schmiergeld gezahlt hatte, kam als „Kronzeuge“ ohne Bußgeld davon. Der Angeklagte soll nach seiner Verhaftung ein Geständnis abgelegt haben. Er kann mit einer Bewährungsstrafe rechnen.“

In der bereits oben genannten PM des Bundeskartellamts heißt es zu den Vorgängen insgesamt: „Die Absprachen betrafen zwei verschiedene Komplexe:
Im Rahmen der bereits 2007 begonnenen Umrüstung des ehemaligen Eisenerzbergwerkes „Schacht Konrad“ bei Salzgitter zu einem Endlager für radioaktive Abfälle war für Anfang 2011 die Vergabe mehrerer Lose für Bergbauspezialarbeiten durch die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE GmbH, Peine) vorgesehen. Das Auftragsvolumen belief sich auf insgesamt rund 110 Mio. Euro. Die sechs Unternehmen schlossen sich zu mehreren Bietergemeinschaften zusammen. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes haben ergeben, dass in der Angebotsphase sowohl die Aufteilung bestimmter Lose, als auch die Höhe der abgegebenen Angebote (und Schutzangebote) zwischen den Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften abgesprochen wurde.

Ende Januar 2008 fand ein Treffen von Wettbewerbern aus dem Bereich Bergbauspezialarbeiten in einem Hotel in Gladbeck statt. An diesem Treffen nahmen Vertreter der BeMo Tunnelling, der Operta und der Thyssen Schachtbau teil. Die Teilnehmer waren sich einig, dass man künftig einen Preiskampf um Aufträge für Bergbauspezialarbeiten der RAG Deutsche Steinkohle AG verhindern wollte. Um dies zu gewährleisten, wurde vereinbart, sich bei Aufträgen dieses Nachfragers abzusprechen. Zwischen den Wettbewerbern wurden auch Quoten für die zu vergebenden Aufträge festgelegt. In der Folge wurden im Zeitraum von Oktober 2010 bis November 2012 insgesamt über 30 Projekte in den Steinkohlebergwerken Auguste Victoria, Ibbenbüren und Prosper Haniel mit einem Netto-Ausschreibungsvolumen von ca. 80 Millionen Euro untereinander abgesprochen.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde mildernd berücksichtigt, dass alle genannten Unternehmen im Laufe des Verfahrens mit dem Bundeskartellamt im Rahmen der Bonusregelung kooperiert haben. Ferner wurde mit den fünf Unternehmen, gegen die ein Bußgeld verhängt wurde, eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt, was sich zusätzlich bußgeldmildernd auswirkte.

Die Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.

Das Bundeskartellamt hat sich in diesem Verfahren auch mit der Staatsanwaltschaft Bochum ausgetauscht, da es sich um Kartelle handelt, die öffentlich ausgeschriebene Dienstleistungen betreffen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die handelnden natürlichen Personen.

1Hinweis: Es handelt sich nicht um ein Unternehmen des ThyssenKrupp-Konzerns.“

Dirk Seifert

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