BUND: Kritische Debatte bestätigt Mitarbeit in der Endlager-Kommission – neuer Arbeitskreis Atom

BUND-BDV-Nov2014-05Nach einer teils scharf geführten Diskussion hat der BUND auf seiner Delegiertenversammlung am Wochenende in Berlin seinen Beschluss zur weiteren Teilnahme an der Endlager-Kommission bestätigt. In einem Jahr soll die Arbeit in der Endlager-Kommission erneut debattiert und entschieden werden. Die Delegierten stimmten außerdem der Gründung eines neuen AK Atom zu. Zusätzlich zu der bereits bestehenden fachwissenschaftlichen „BUND-Strahlenschutzkommission“ soll der AK Atom künftig die atompolitischen Positionen des BUND stärker behandeln und die Arbeit (in) der Kommission kritisch begleiten.

Vor einem Jahr im November hatte die BDV des BUND zunächst mit großer Mehrheit beschlossen, sich nicht an der Endlagersuche und der Kommission zu beteiligen. Auch Greenpeace, Robin Wood und viele andere Initiativen – z.b. die Atommüllkonferenz – hatten das Gesetz und die Kommission massiv kritisiert und abgelehnt.

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In enger Zusammenarbeit mit anderen Anti-Atom-Gruppen und Verbänden wurde daraufhin unter dem Dach des Deutschen Naturschutz Rings eine gemeinsame Tagung zum „verantwortlichen Umgang“ mit dem Atommüll vorbereitet, die Ende März 2014 in Berlin unter maßgeblicher Beteiligung auch des BUND stattfand und auf der in vielfältiger Weise die Kritik der Umweltverbände formuliert wurde. Zwischenzeitlich hatte es zahlreiche Debatten auch mit VertreterInnen der Bundestagsfraktionen gegeben, unter welchen Bedingungen es den Verbänden möglich sein könnte, sich an der Kommission zu beteiligen.

Mit einigen Maßnahmen reagierten BMU und Bundestag: Ohne letztlich den Standort Gorleben aus dem Gesetz zu streichen, zog das Ministerium eine Klage gegen den Rahmenbetriebsplan zurück und schließlich wurde die Einstellung der weiteren Arbeiten verkündet. Allerdings: Noch immer gilt eine Veränderungssperre, die aus Sicht vieler Anti-Atom-Verbände entscheidend ist, um zu befürchten, dass am Ende der Kommissionsarbeit Gorleben als Standort übrig bleibt. Außerdem erklärte der Bundestag in einer Resolution sich noch einmal zum StandAG, betonte darin u.a. die Notwendigkeit einer möglichst schnellen Evaluierung des Gesetzes durch die Kommission.

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Dies und noch ein paar andere Dinge waren der Grund für den BUND, sich im Rahmen einer Sitzung des „Gesamtrats“  (zu den BUND Strukturen und Gremien hier) Ende März 2014 entgegen der bisherigen Haltung nun für eine Beteiligung zu entscheiden. Entsprechend den Beschlüssen stellte der Gesamtrat fest, das es gegenüber dem Zeitpunkt des BDV-Beschlusses maßgebliche Änderungen der Rahmenbedingungen gegeben habe. Eine Entscheidung, die für viele im und außerhalb des BUND eine ziemliche Überraschung darstellte. Die Bundesdelegiertenversammlung hat diesen Beschluss des Gesamtrats nun bestätigt.

Die Debatte um das Für und Wider des StandAG, der Kommission und der Mitarbeit darin, wird damit nicht zu Ende sein. Dafür wird auch eine große Anzahl von Anti-Atom-Organisationen und Initiativen sorgen, die die Entscheidung des BUND bis heute kritisieren. Und auch die immer neuen Skandale und vor allem die Klagewelle auf Schadensersatz durch die Atomkonzerne sowie die jetzt neu angekündigten Klagen gegen das als verfassungswidrig wahrgenommene Standortauswahlgesetz werden weiterhin dafür sorgen, dass die Entscheidung des BUND zur Mitarbeit in der Kommission mindestens „unbequem“ bleiben wird.

Dirk Seifert

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