Chance vertan und nicht nötig – Bundesrat beschließt befristete Verlängerung der Veränderungssperre Gorleben

“Der Bundesrat hat heute eine wichtige Chance vertan, ein deutliches und starkes Signal für den vermeintlichen ergebnisoffenen Neustart bei der Suche nach einem dauerhaften Atommülllager zu setzen”, so kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel den heutigen Beschluss des Bundesrat in Sachen Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben.

“Die Verlängerung der Veränderungssperre ist nicht nur ein falsches Signal, sie ist auch unnötig. Mit alten Rechtsinstrumenten wird der Standort Gorleben weiter bevorzugt behandelt, obwohl Alternativen von der Atommüll-Kommission klar benannt und möglich waren.” Gemeinsam mit Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbänden ist DIE LINKE der Auffassung, dass Gorleben aus dem Suchverfahren raus muss, um einen glaubwürdigen Neustart bei der Atommülllager-Suche einzuleiten. Daher hat die Fraktion DIE LINKE das entsprechende Standortauswahlgesetz im Bundestag abgelehnt. Die Bundesregierung hatte im März ohne Beteiligung der Atommüll-Kommission eine Verlängerung der Veränderungssperre bis 2025 beschlossen.

Zdebel, der Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der Atommüll-Kommission ist, sagte weiter: “Die Befristung der Veränderungssperre bis zum März 2017, die nun im Bundesrat als Kompromiss mit der Bundesregierung erreicht wurde, ist zwar eine gewisse Verbesserung, kann aber nicht verbergen, mit welcher Hartnäckigkeit Bundesregierung und Atombetreiber an Gorleben festklammern. Der Beschluss steht auch gegen die Forderungen der Atommüll-Kommission, die sich mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen hatte, das Instrument Veränderungssperre nicht anzuwenden und stattdessen auf Basis des Bergrechts einen Beitrag zu leisten, die einseitige Bevorzugung von Gorleben weiter zu reduzieren und so etwas mehr Vertrauen für den derzeitigen Suchprozeß zu gewinnen.”

  • Hinweis: Der jetzige Kompromiss im Bundesrat mit der Bundesregierung sieht zur Verlängerung der Verordnung für die Veränderungssperre Gorleben vor: “Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem der Salzstock Gorleben nach §29 Absatz 1 Satz 5 des Standortauswahlgesetzes aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschlossen wird, spätestens mit Ablauf des 31.März 2017.”

Dse4Zdebel

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