Atomausstieg ins Grundgesetz: Machbar – aber kommt nicht
Nächste Woche wird die „Endlager“-Kommission sich weiter mit ihrem Bericht zur Vorbereitung der Suche nach einem Dauerlager für hochradioaktive Abfälle befassen. Dann auf der TO auch: Die Verankerung des Atomausstiegs im Grundgesetz. Zwei Gutachten im Auftrag der Kommission haben gezeigt: Das ist grundsätzlich machbar, es gibt verschiedene Umsetzungs-Möglichkeiten. Zumindest einer der Gutachter aber fragt auch, ob das sinnvoll ist. Die Kommission beschreibt das, entscheidet aber nichts. Das Thema sei bedeutsam, daher solle sich z.B. der Bundestag später damit befassen und prüfen, ob der das umsetzen will.
- Die beiden Gutachten zum Thema Atomausstieg ins Grundgesetz sind hier online: Alexander Roßnagel (PDF) und Klaus F. Gärditz (PDF)
Zur Debatte steht jetzt dieser Berichtsentwurf in zweiter Lesung (PDF), der von Hubert Steinkemper, ehemals Bundesumweltministerium und heute Co-Vorsitzender der AG Evaluation der Kommission sowie Gerd Jäger von RWE bearbeitet wurde. In erster Lesung war ein Vorschlag von den beiden Vorsitzenden der Evaluations-AG eingebracht worden (PDF). In der ersten Lesung des Berichts, hatte Mitverfasser Klaus Brunsmeier, Vertreter des BUND, allerdings abweichend vom Vorschlag erklärt: Der BUND wolle die Verankerung des Atomausstiegs im Grundgesetz in jedem Fall und die Gutachten zeigen, es geht. Eine Vertagung sei daher eigentlich nicht erforderlich.
- Michael Mehnert berichtet in seinem Endlagerdialog-Blog über die Debatte bei der ersten Lesung zu diesem Thema.
- Siehe auch den Beitrag von Steffen Kanitz, CDU-Vertreter in der „Endlager“-Kommission hier (PDF)
Aber da es in der Kommission keine Mehrheit für einen entsprechenden Beschluss gibt, wird die Sache dann eben weiter geschoben. Insofern muss man wohl feststellen: Die Gutachten zeigen auf, dass eine von vielen Anti-Atom-Initiativen, Umweltverbänden und auch teilweise von Parteien geforderte Verankerung im Grundgesetz machbar ist, um einen Wiedereinstieg der Bundesrepublik in die Atomenergienutzung mit der größtmöglichen Schutzmaßnahme auszustatten. Die Verschiebung einer Entscheidung in der Kommission mag zwar taktisch in gewisser Weise sinnvoll sein, allerdings kann man auch sagen: Dem Bundestag die Entscheidung zuzuschieben kommt faktisch einem Begräbnis zweiter Klasse gleich. Schön, dass wir drüber gesprochen haben.
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