Atommülllagerung: Nationales Begleitgremium organisiert Anhörung
Im Bundestag haben die Beratungen über die Umsetzung der Empfehlungen der so genannten „Endlager-Kommission“ in das Standortauswahlgesetz begonnen. Dieses Gesetz soll die Anforderungen und den Ablauf der Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle im gesellschaftlichen Konsens regeln. So jedenfalls der Anspruch. Am 11. Februar will nun das neu eingerichtete Nationale Begleitgremium (NBG) eine „Bürger/innen Anhörung“ in Berlin durchführen. (Zur Anmeldung geht es hier.)
Grundlage für die Diskussion, die das NBG organisiert, ist der vom Bundeskabinett kurz vor Weihnachten beschlossene Entwurf, der derzeit zwischen den Bundestagsfraktionen weiter diskutiert wird. Das NBG hat diesen Beschluss hier veröffentlicht.
Bezogen auf eine Eins zu Eins – Umsetzung der Empfehlungen der „Endlager-Kommission“ gibt es allerdings offenkundige Mängel. Auch diese listet das NBG auf (siehe hier).
Die Suche nach einem solchen Atommülllager „kann nur gelingen und zum bestmöglichen Standort führen, wenn Bürgerinnen und Bürger daran von Anfang an mitwirken. Dazu laden wir Sie herzlich ein“, schreibt das NBG auf seiner Homepage. Das ist richtig und genau das hat bislang nicht stattgefunden.
Schon die Entstehung des Gesetzes fand weitgehend unter Ausschluss der (kritischen) Öffentlichkeit hinter verschlossenen Türen statt und führte dazu, dass vor allem die Initiativen und Verbände aus der Anti-Atom-Bewegung (sowie die LINKE) das Gesetz ablehnten (siehe den Antrag: Atommüll-Endlagersuche vom Kopf auf die Füsse stellen (PDF)). Der „Endlager-Kommission“, deren Empfehlungen jetzt zur Umsetzung anstehen, ist es zu keiner Zeit wirklich gelungen, die Öffentlichkeit an ihrer Arbeit zu beteiligen.
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Mit dem StandAG soll angeblich eine ergebnisoffene und vergleichende Suche auf einer „weißen Landkarte“ erfolgen, bei der alle in Frage kommenden Wirtsgesteine (Ton, Kristallin, Salz) gleichberechtigt untersucht werden sollen. Ob das am Ende gelingt? Schon jetzt mobilisieren die Bundesländer Bayern und Sachsen massiv gegen die vorgeschlagenen Regelungen. Sie hatten entsprechende Sondervoten zum Kommissions-Bericht formuliert und mobilisieren jetzt laut dpa/Welt, „um zu erreichen, dass an einer Vorlage des Gesetzentwurfs zur Standortauswahl nachgebessert wird.“ Das Ziel: Die Kristallin-Vorkommen in den beiden Ländern möglichst auszuklammern.
Hintergrund: 40 Jahre Atomenergienutzung und bis heute ist vollkommen unklar, wohin es dauerhaft mit den hochradioaktiven Abfällen soll. Gegen jede Vernunft und ohne jede vergleichende Untersuchung haben frühere Bundesregierungen und die Atomindustrie an Gorleben als bis heute einzigen Ort festgehalten. Das hat sich auch mit dem Standortauswahlgesetz nicht geändert. Einer der vielen Gründe, warum die LINKS-Fraktion dieses Gesetz seinerzeit als Mangelhaft abgelehnt hatte. Im Sommer 2016 hatte eine umstrittene „Endlager-Kommission“ im Auftrag von Bundestag und Bundesrat nach zwei Jahren arbeit Vorschläge für eine Novellierung dieses Gesetzes vorgelegt. Der Bericht enthält zwar einige Verbesserungen, hat aber grundlegende Fragen weiterhin offen gelassen. Deshalb hatten der Umweltverband BUND und auch die Fraktion DIE LINKE das Ergebnis in der Summe abgelehnt und Sondervoten formuliert.