Anhörung Strahlenschutzgesetz: Bei Dosiswerten schon jetzt veraltet
Auf der Homepage des Bundestages wird nach der Anhörung im Umweltausschuss zum Entwurf eines Gesetzes zum Strahlenschutz von „überwiegender Zustimmung“ gesprochen. Doch es gab auch deutliche Kritik, z.B. von dem Sachverständigen des BUND, der auf Einladung von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE an der Anhörung teilnahm.
- Mehr zu den Sachverständigen und ihren Statements zur Anhörung: Strahlenschutzgesetz: Dosisgrenzwerte senken – Keine Freigabe für gering radioaktive Reststoffe
Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann erläuterte für den BUND und auch die internationale Ärzteorganisation IPPNW auf Fragen von Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, warum die beiden Oranisationen die Absenkung der Dosiswerte im Strahlenschutzgesetz-Entwurf um einen Faktor 10 fordern (siehe Statement hier, PDF).
Die Umsetzung des Gesetzes basiere auf eine Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission IRCP von 2007, die laut Hoffmann schon damals einige Mängel zeigte. Jüngere Studien, die vor allem im Bereich niedriger Strahlung und ihrer Gesundheitsauswirkungen wichtige neue Ergebnisse aufzeigen, wären überhaupt nicht berücksichtigt.
Berichtet wird auf der Bundestagsseite: „Kritisch äußerte sich Dr. Wolfgang Hoffmann vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Die Novelle hängt den wissenschaftlichen Erkenntnissen zehn bis 15 Jahre hinterher“, sagte er. Hoffmann forderte unter anderem, die Schutzziele auf die Unversehrtheit nachfolgender Generationen zu erweitern und die Schutzvorschriften für Schwangere zu erhöhen. Die Regelungen für den Radonschutz seien begrüßenswert, sollten aber von 300 auf 50 Bequerel pro Kubikmeter reduziert werden, sagte er.“
Zuvor hatte sich Hoffmann zur Freigabe von gering strahlenden Abfällen aus der Stilllegung der Atomkraftwerke geäußert. Diese dürften angesichts der großen Mengen nicht einfach unkontrolliert an die Umwelt abgegeben werden, sondern müssten auf besonders gesicherten Deponien langfristig kontrolliert gelagert werden. Dies wäre auch unter Kostengesichtspunkten kein großes Problem.
Mit einer unkontrollierten Freigabe dieser Abfälle z.B. von Beton im Straßenbau oder vom Stahl in Brillen, würden die vorhandene Hintergrundstrahlung weiter erhöht.
Hoffmann verwies darauf, dass schon heute ein Anstieg bei der radioaktiven Hintergrundstrahlung vorläge und dies Probleme bereite. Als Beispiel nannte er den Neubau einer Personen-Kontroll-Schleuse, mit der die radioaktive Belastung überprüft werden sollte. Dafür musste Stahl von einem versenkten Kriegsschiff geborgen werden, weil schon heute normaler Stahl eine zu hohe Radioaktivität hätte und den Alarm in einer solchen Schleuse immer auslösen würde.