Ärztetagsbeschlüsse gegen die Freisetzung von gering radioaktivem Material

Ärztetagsbeschlüsse gegen die Freisetzung von gering radioaktivem Material

Was tun mit den gering radioaktiv belasteten Abfällen aus dem Rückbau von Atomkraftwerken. Nachdem sich die Bundesärztekammer und die Ärztekammer Baden-Württemberg im letzten Jahr auf ihren Jahresversammlungen mehrheitlich gegen das Verfahren einer Freigabe ausgesprochen hatten, ist es in den Verbänden zu Kontroversen gekommen. Vor allem den Vorständen passten die kritischen Beschlüsse nicht, nicht zuletzt weil auch grün geführte Atomaufsichten der Länder das nicht hinnehmen wollten. Letztes Wochenende fand nun mit allen Beteiligten ein Workshop in Baden-Württemberg zu dem Thema statt. Darauf reagieren die internationalen Ärzte der IPPNW mit der Presseerklärung „Ärztetagsbeschlüsse gegen die Freisetzung von gering radioaktivem Material aus dem Rückbau von Atomkraftwerken haben Bestand“. (Foto: AKW Neckarwestheim)

umweltFAIRaendern.de informierte hier über den Workshop und zum Hintergrund. Die PM von AtomErbe Neckarwestheim ist hier online. Hier als Dokumentation die PM der IPPNW:

Ärztetagsbeschlüsse gegen die Freisetzung von gering radioaktivem Material aus dem Rückbau von Atomkraftwerken haben Bestand

Symposium der Landesärztekammer „Gesundheitliche Risiken gering radioaktiver Strahlenbelastung beim Rückbau von Atomkraftwerken und in Folge medizinischer Anwendungen“, 05.02.2018

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der Deutsche Ärztetag haben in 2016 und 2017 Entschließungen verabschiedet, in denen sie vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die allgemeine Wiederverwertung gering radioaktiven Restmülls aus dem Rückbau von Atomkraftwerken oder deren Einbau in konventionelle Bauschuttdeponien warnen. In den Entschließungen wurden die zuständigen Behörden aufgefordert, den beim Rückbau anfallenden gering radioaktiven Restmüll stattdessen auf den Kernkraftwerksgeländen zu verwahren.

Zur tiefergehenden Befassung mit der Thematik fand am 03. Februar 2018 in Stuttgart  ein Symposium der Landesärztekammer statt, das sich mit Rückbaukonzepten und den gesundheitlichen Risiken gering radioaktiver Strahlenbelastung befasste. Bei der gut besuchten Veranstaltung wurden das Freimessverfahren und die geltenden Konzepte des Strahlenschutzes von Befürwortern und Kritikern des Verfahrens kontrovers diskutiert.

Übereinstimmend konnte festgehalten werden, dass für die schädliche Wirkung ionisierender Strahlung auf die Gesundheit auch im Bereich kleiner Dosen keine Schwellenwerte bestehen. Der Hemminger Arzt und Abgeordnete des Deutschen Ärztetages Dr. Robin Maitra wies darauf hin, dass die Strahlung von atomarem Restmüll zwar ein geringes, aber nichtsdestotrotz zusätzliches Strahlenrisiko für die Bevölkerung bedeute. „Es ist nicht einzusehen“, so Maitra, „dass die Beweislast für die mögliche Schädlichkeit der Freisetzung von atomarem Restmüll bei den Kritikern liegt.“

Der Vorsitzende der deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges IPPNW, Dr. Alex Rosen, erläuterte alternative Konzepte zum Rückbau von AKWs, die auf große Zustimmung stießen: „Die gutachterlich geprüften Alternativen bieten einen größeren Schutz der Bevölkerung und des Personals vor Strahlung“, führte Rosen aus und forderte die Behörden zu einer gewissenhaften Prüfung alternativer Lösungsansätze auf.

Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann vom Institut für Community Medicine an der Universität Greifswald wies darauf hin, dass gerade in den letzten 10 Jahren zahlreiche internationale Studien veröffentlicht wurden, die das Krebsrisiko auch bei geringen Strahlenbelastungen belegen: „Deshalb ist eine Neubewertung des Strahlenrisikos erforderlich, wobei als ärztliche Aufgabe nicht nur das statistische Durchschnittsrisiko, sondern auch das Schicksal besonders empfindlicher Gruppen in der Bevölkerung zu berücksichtigen ist.“ Ein Beschluss des Vorstandes der Bundesärztekammer, wonach das gesundheitliche Risiko der Deponierung freigemessenen Restmülls als „vernachlässigbar“ beurteilt wurde, wurde von vielen Teilnehmern kritisch hinterfragt.

Prof. Hoffmann widersprach der Kritik der Fachverbände der Radiologen und Nuklearmediziner und der Bundesärztekammer, nach der die Ärztetagsbeschlüsse wissenschaftlicher Grundlagen entbehrten. Tatsächlich gäbe es gute Gründe dafür, so Hoffmann, jede zusätzliche Strahlenbelastung der Bevölkerung zu vermeiden. Während Dr. Rosen auf die den Anträgen zugrunde liegende wissenschaftliche Evidenz verwies, betonte Dr. Maitra, dass die Gültigkeit der Beschlüsse der Landesärztekammer Baden-Württemberg und des Deutschen Ärztetages weiterhin gegeben sei.

Einigkeit herrschte bei Referenten und Teilnehmern darüber, dass das Minimierungsgebot des Strahlenschutzes auch in der Medizin kritisch angewendet werden muss. Im Ergebnis des Symposiums konnte festgestellt werden, dass die allgemeine Wiederverwendung und die Deponierung gering radioaktiven Restmülls aus dem Rückbau von Atomkraftwerken ein geringes, aber zusätzliches gesundheitliches Risiko beinhaltet. Unterschiedlich wurde die Bedeutung dieses Risikos im Vergleich zu Aufwand und Kosten für dessen Minimierung beurteilt.

Sie können die Pressemitteilung hier als pdf-Dokument herunterladen https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/03022018_Freisetzung.pdf

HerausgeberInnen:
Ärztinnen und Ärzte in sozialer Verantwortung
Demokratische Ärztinnen und Ärzte – Sprechende Medizin
LDÄÄ, Münchinger Str. 2, 71282 Hemmingen

Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW),
Körtestr. 10, 10967 Berlin

Kontakt: Angelika Wilmen, Pressesprecherin IPPNW, Tel. 030 – 69807415, Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), Körtestr. 10, 10967 Berlin, Email: wilmen@ippnw.de, www.ippnw.de

Dirk Seifert

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