Auf seiner Homepage erklärt Hubertus Zdebel: „URENCO betreibt unverantwortliche Atommüll-Geschäfte. Das Unternehmen, an dem ja auch die deutschen Konzerne E.on und RWE beteiligt sind, redet immer schönfärberisch von Wertstoff. Dabei geht es bei dieser Neuauflage mit den Russland-Exporten offenkundig darum, dass erhebliche Mengen Atommüll in Russland billig entsorgt werden. Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle und Wirtschaft – die BAFA – ist für derartige Exporte zuständig und hier hat das Bundesumweltministeriums eine Zuständigkeit. Es ist ein Skandal, dass URENCO solche miesen Geschäfte betreibt und das Bundesumweltministerium einfach nur zusieht und nichts unternimmt, um diesen Atommüllexport zu stoppen.“
Zdebel weiter: „Die Uranfabrik in Gronau – ebenso wie die in Lingen – müssen endlich in den Atomausstieg einbezogen werden. Die Lizenz zum Dauerbetrieb muss entzogen werden. Im Frühjahr hatte die große Koalition aus CDU/CSU und SPD unsere Anträge zur Stilllegung dieser Uranfabriken im Bundestag abgelehnt. Dabei liegen die Gutachten, wie die Stilllegung atomrechtlich gemacht werden kann, in den Schubladen des BMU. Weil die Bundesregierung nicht eingreift, werden von den deutschen Uranfabriken weiterhin marode AKWs auch im grenznahen Ausland mit Uranbrennstoff versorgt und deren Betrieb wie in Doel und Tihange dank deutscher Beihilfe unterstützt. Und nun sieht die Bundesregierung dabei zu, wie unter einem Vorwand Atommüll billig im Ausland entsorgt wird.“
- Bereits vor rund zehn Jahren hatten derartige Atommüllexporte von URENCO nach Russland für Proteste gesorgt und dazu geführt, dass diese Methode der Abfallentsorgung nicht fortgesetzt wurde. Z.B. Greenpeace hatte darüber berichtet.
- Siehe auch hier einen Bericht von Greenpeace über die früheren URENCO-Deals in Russland
Im Wortlaut Frage von Zdebel und Antwort der Bundesregierung (hier als PDF im Plenarprotokoll 19/117):
Frage 24 – Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Vereinbarungen zur Lieferung von abgereichertem Uran aus der in Gronau ansässigen Urenco zur Wiederanreicherung nach bzw. in Russland, von denen laut einem Medienbericht mit Bezug auf Informationen des Wirtschaftsministeriums in Nordrhein-Westfalen ein solcher Transport mit 600 Tonnen abgereichertem Uranhexafluorid stattgefunden hat, und wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung Uran aus Gronau erstmals zur Umwandlung von Uranhexafluorid zu U3O8 nach Großbritannien zur dortigen neuen Konversionsanlage transport werden (www.sonnenseite.com/de/politik/scharfe-kritik-neuer-uranmuellexport-von-gronau-nach-russland.html)?
Die Urenco Enrichment Company Ltd. (UEC) und ihre europäischen Tochterfirmen Urenco UK (UUK), Urenco NL (UNL) und Urenco Deutschland GmbH (UD) haben im Jahre 2018 einen Anreicherungsvertrag mit der Fa. Tradewill Ltd., einer Vertriebstochter der russischen Firma Tenex, die – als Tochterunternehmen von Rosatom – in der nuklearen Ver- und Entsorgung tätig ist, geschlossen. Nach Angaben des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE), welche die atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Nordrhein-Westfalens ist, sieht der Vertrag vor, dass der Tenex in den Jahren 2019 und 2020 6 000 Tonnen (+/- 0,5 Prozent) abgereichertes Uran zur Wiederanreicherung zur Verfügung gestellt werden. Die wiederangereicherte Fraktion (Natururanäquivalent oder sogenanntes Product) geht zurück an die UEC. Urenco Deutschland zeigte dem MWIDE nunmehr an, dass zu dem Vertrag ein Zusatz vereinbart wurde, der vorsieht, dass in den Jahren 2019 bis 2022 von den drei Standorten der Urenco weitere 6 000 Tonnen Uran (+/- 0,5 Prozent) in Form von Uranhexafluorid (UF6) zur Wiederanreicherung bereitgestellt werden können. Zu einer Lieferung von abgereichertem Uran zur Konvertierung zu Uranoxid (U3O8) liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Eine Lieferung wird nach Auskunft des Unternehmens erst erfolgen, wenn das Uranoxidlager in Gronau in Betrieb genommen wurde. Ein hierfür erforderlicher Antrag liegt dem MWIDE nicht vor.
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