Hochradioaktive Endlagerung: Bundestags-Anhörung über Anforderungen an die Sicherheit
Eher unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Umweltausschuss im Deutschen Bundestag am 29.Juni eine Anhörung zu den Verordnungen über die Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung hochradioaktiver Atomabfälle durchgeführt. Der Deutsche Bundestag informiert über die zweistündige Sitzung per Video und mit einem Bericht über die wesentlichen Aussagen der Sachverständigen. Bis Anfang September hat der Bundestag nach dem Standortauswahlgesetz Zeit, Änderungen an der Vorlage der Bundesregierung zu verlangen. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE hatten Dr. Michael Mehnert vom Endlagerdialog als Sachverständigen benannt. Das Nationale Begleitgremium informiert außerdem hier.
- Die Verordnungen sind hier als Drucksache online: 19/19291 – Verordnung: Verordnung über Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle – 19.05.2020
Weitere Informationen: Stellungnahmen der Sachverständigen
- 77. Sitzung am Montag, 29. Juni 2020, 14 Uhr, öffentlich via Stream
- 77. Sitzung am Montag, 29. Juni 2020, 14 Uhr, Änderungs/Ergänzungsmitteilung öffentlich via Stream
- PowerPoint Dr. Jörg Mönig
- PowerPoint Jan-Christian Lewitz
- PowerPoint Prof. Dr. Klaus-Jürgen Röhlig
- PowerPoint Dr. Michael Mehnert
- Stellungnahme Prof. Armin Grundwald (NBG), A.-Drs. 19(16)361-A
- Stellungnahme Dr. Michael Mehnert, A.-Drs. 19(16)361-B
- Stellungnahme Prof. Dr. Klaus-Jürgen Röhlig, A.-Drs. 19(16)361-C
- Stellungnahme Dr. Olaf Däuper, A.-Drs. 19(16)361-D
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