Offenbar unangenehm: Französisch-russischer Urandeal am Standort Lingen, Deutschland

Der französische Atomkonzern Framatome will mit dem russischen Atomkonzern Framatome kooperieren. Laut Medienberichten soll Rosatom künftig mit 25 Prozent an der Uran-Brennelemente-Herstellung bei der in Lingen ansässigen Advanced Nuclear Fuels (ANF) beteiligt werden. Ein Prüfverfahren, ob das zulässig ist, läuft. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hatte dazu Fragen an die Bundesregierung gestellt. Jetzt hat die Bundesregierung geantwortet: Einmal Geheimsache, im anderen Fall ausweichend. Das zeigt auch: Eine sehr heikle Nummer für die Bundesregierung, die es sich weder mit Frankreich noch mit Russland vertun will. Dabei gibt es deutliche Hinweise, dass der längst überfällige Atomausstieg auch aus den deutschen Uranfabriken durch eine solche Kooperation erschwert werden dürfte.

Um die Antwort auf die unten an zweiter Stelle angeführte Frage des MdB auszutüfteln hat die Bundesregierung sogar eine Fristverlängerung erbeten. In einer Mail aus dem Bundeswirtschaftsministerium vom 3. Mai 2021 heißt es unter dem “Betreff: Schriftliche Frage 4/299” … “leider ist es bei der Bearbeitung Ihrer o.g. Schriftlichen Frage zu einer Verzögerung gekommen, weshalb wir Ihnen die Antwort heute nicht mehr übersenden können. Wir bitten deshalb um eine Fristverlängerung von zwei Tagen bis übermorgen (5. Mai) …”

Warum diese Verzögerung, warum, wenn nicht heute geantwortet kann, dann gleich zwei Tage Fristverlängerung? Keine Ahnung, aber natürlich ist es eine Gepflogenheit im Bundestag so eine Frist zu verlängern. Doch am Ende steht doch die Frage: Warum braucht so eine Antwort eine solche Fristverlängerung? Das warten hat sich nicht gelohnt, siehe unten!

Die beiden Schriftlichen Fragen an die Bundesregierung und die jeweiligen Antworten hier im Wortlaut:

Welche Festlegungen, in den im Rahmen der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen der französischen Framatome und der russischen TVEL-Rosatom abgeschlossenen Verträgen und getätigten Investitionen, könnten nach Kenntnis der Bundesregierung „nachteilige Rückwirkungen auf die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die seitens des Bundesumweltministeriums weiterhin angestrebte Schließung der Brennelementefabrik in Lingen“ haben, und wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um diese nachteiligen Rückwirkungen auszuschließen (bitte Maßnahmen spezifizieren) (Quelle: Bundestagsdrucksache 19/28552, S.94)?

Als Antwort aus dem Bundeswirtschaftsministerium auf die “Schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat April 2021” – mit Datum vom 30. April 2021
Frage Nr. 298 wird dem MdB Zdebel in Kopie mitgeteilt:

“Sehr geehrte Damen und Herren,
die Antwort .zu der o.g. Schriftlichen Frage wurde im Hinblick auf von Art. 12 Grundgesetz geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als VS-VERTRAULICH eingestuft.
In der Antwort der Bundesregierung wird dem Fragesteller mitgeteilt, dass die eingestuften Angaben in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen. werden können. Die Informationen dürfen nur von Mitgliedern des Bundestages und von entsprechend sicherheitsüberprüften Personen eingesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen”

Auf eine weitere Schriftliche Frage des MdB Zdebel:

“Wie positioniert sich die Bundesregierung – vor dem Hintergrund des Atomausstiegs in der Bundesrepublik und der vom Bundesumweltministerium angekündigten weiteren Bemühungen zur Stilllegung der Uranbrennelemente-Fabrik der Advanced Nuclear Fuels Lingen ANF sowie angesichts bestehender Sanktionen gegen Russland – zur Absicht der beiden Staats-Konzerne Framatome (Frankreich) und Rosatom (Russland), die Lingener Uranfabrik künftig gemeinsam zu betreiben, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine französisch-russische Atomenergie-Kooperation in Deutschland nicht im strategischen Interesse der Bundesrepublik liegen kann?”

teilt Staatssekretär Andreas Feicht aus dem Wirtschaftsministerium am 5. Mai 2021 als Antwort auf die “Schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat April 2021 Frage Nr. 299” mit:

“Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
seitens der Bundesregierung beantworte ich die Frage wie folgt: …

“Der Bundesregierung ist die Absicht der Kooperation der beiden ausländischen Nuklearfirmen im Rahmen eines neugegründeten Tochterunternehmens bekannt. Nach hiesigem Kenntnisstand ist nicht beabsichtigt, die Brennelementfertigungsanlage der ANF Lingen gemeinsam zu betreiben.”

Aha. Um das noch mal zu betonen: Für diese Antwort brauchte die Bundesregierung eine knappe Woche und aufgrund einer nicht näher bestimmten Verzögerung noch mal zwei Tage mehr.

Dse4Zdebel

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