Endlagersuche hochradioaktiv: Gorleben-BI steigt aus – BUND kritisiert scharf

Endlagersuche hochradioaktiv: Gorleben-BI steigt aus – BUND kritisiert scharf

Während heute und morgen eine weitere Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung und den Methoden zur Auswahl eines geeigneten Endlagerstandorts für hochradioaktiven Atommüll startet, haben die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg und der BUND massive Kritik formuliert. „Fünf Jahre Atommüll-Lager-Suche: Undurchsichtig, unverständlich, unaufrichtig“ heißt es seitens des BUND-Vorsitzenden Olaf Bandt. Trotzdem veröffentlicht der Umweltverband eine „kritische Lesehilfe“ zur Unterstützung für diejenige Öffentlichkeit, die sich weiterhin mit dem Vorgehen der verantwortlichen Behörden und Unternehmen auseinandersetzen will. Der BUND beobachtet das Endlagersuchverfahren und bringt seine Kritik ein, beteiligt sich aber wegen der erheblichen Mängel nicht an den Gremien. Für die BI Lü-Dan erklärte jetzt ihr Sprecher Wolfgang Ehmke, dass sie am Verfahren nicht mehr teilnehmen wird. Dabei nimmt er Bezug auf ein Policy Paper der FU Berlin, dass gestern auch hier im Blog veröffentlicht wurde. UmweltFAIRaendern dokumentiert im Anschluss die beiden Statements der BI und des BUND.

Dokumentation:

BUND: Fünf Jahre Atommüll-Lager-Suche: Undurchsichtig, unverständlich, unaufrichtig, 20. Mai 2022 | Atomkraft

Methoden der Bundesgesellschaft für Endlagerung in der Kritik – BUND veröffentlicht Kritische Lesehilfe zum Suchverfahren

Im Mai 2017 hat der Bundestag mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) das Verfahren für die bundesweite Suche nach einem dauerhaften Lager für Deutschlands Atommüll gesetzlich festgelegt. Fünf Jahre später scheint die Antwort auf die Frage nach dem Verbleib der hochradioaktiven Abfälle jedoch weit in die Ferne gerückt zu sein. Die Öffentlichkeit tappt im Dunkeln und die mit der Atommüll-Lager-Suche beauftragte Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) steht in der Kritik.

Anlässlich des „Forum Endlagersuche“, das am 20. und 21. Mai in Mainz stattfindet, hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eine „Kritische Lesehilfe“ zum Methodenkonzept der BGE veröffentlicht. Die Bundesgesellschaft hatte ihr Programm zur Eingrenzung der für ein Atommülllager infrage kommenden Gebiete Ende März bekanntgegeben. Die kritische Lesehilfe des BUND zeigt jetzt eklatante Mängel im methodischen Vorgehen der BGE auf. „Das neue Methodenkonzept der BGE ist eine Fortsetzung des intransparenten Arbeitsstils, den das Verfahren seit nunmehr fünf Jahren prägt“, heißt es in dem BUND-Papier.

Der Umweltverband beklagt unter anderem eine schlechte Kommunikation, Intransparenz bei der Gebietsauswahl und Konzeptlosigkeit beim Umgang mit fehlenden geologischen Daten. „Die BGE agiert unaufrichtig, undurchsichtig und kommuniziert unverständlich. Ihr Methodenkonzept ist sowohl für Laien, als auch für Expert*innen kaum verständlich, die einzelnen Arbeitsschritte sind nicht nachzuvollziehen. Damit entzieht die BGE der Zivilgesellschaft die Grundlage für die gesetzlich verbriefte Teilhabe“, kritisiert Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender. Hinzu kommt, dass die Bundesgesellschaft keine Auskunft darüber gibt, ob und wann sie die Öffentlichkeit über weitere Gebietsausschlüsse informieren will.

Bandt weiter: „Die BGE muss jetzt ein Konzeptpapier vorlegen, in dem klare Haltepunkte definiert werden, an denen die Bevölkerung regelmäßig informiert wird und sich ein Bild machen kann. Das gibt den Betroffenen die Möglichkeit und vor allem die Zeit, sich konstruktiv in das Verfahren einzubringen. Dies ist die Voraussetzung für Vertrauen in das Verfahren und somit auch dafür, dass die Standort-Entscheidung am Ende von der Gesellschaft akzeptiert wird.“

Die von der Bundesgesellschaft 2020 im ersten Verfahrensschritt getroffene Gebietsauswahl betrifft 54 Prozent der Landesfläche Deutschlands. Mit dem nächsten Auswahlschritt sollen nur noch 10 Regionen im Suchverfahren bleiben. Wie lange dieser Schritt dauern wird, ist ungewiss. Angaben zum Zeitmanagement suchen Interessierte im BGE-Konzept vergeblich und nicht nur zu dieser Frage hüllt sich die BGE in Schweigen. Völlig ungeklärt ist laut BUND-Lesehilfe auch der Umgang mit Regionen, über die es nur ungenaue tiefengeologische Kenntnisse gibt. Insgesamt ist die geologische Datenlage in Deutschland sehr heterogen. Der BGE stehen aber bis zur Benennung der 10 Standortregionen ausschließlich bereits vorhandene Bohrdaten zur Verfügung. „Die ungleiche Datenlage in Deutschland ist ein ungelöstes Problem im Verfahren. Hier muss sich die BGE ehrlich machen. Es braucht einen offenen Diskurs über den Umgang mit dieser Situation. Auf keinen Fall darf der Eindruck entstehen, dass die BGE Gebiete vorzieht, die von der Rohstoffindustrie bereits gut untersucht wurden. Damit würde das Vertrauen in das Suchverfahren vollends kippen“, befürchtet Olaf Bandt.

Mehr Informationen:

    • Die BUND-Lesehilfe (PDF)
    • Hintergrund: Das Forum Endlagersuche findet am kommenden Wochenende (20./21.05.05.2022) statt. Dort soll das Methodenkonzept der BGE öffentlich diskutiert werden. 
    • Kontakt: Angela Wolff, BUND-Expertin für Energiepolitik, Klima und Atom, Tel.: 030 27586 562, E-Mail: angela.wolff(at)bund.net, Jan Warode, BUND-Experte für Atompolitik, Tel.: 030 27586 568, E-Mail: jan.warode(at)bund.net sowie BUND-Pressestelle: Sigrid Wolff | Daniel Jahn | Clara Billen | Lara Dalbudak Tel. 030-27586-497 |-531 |-464 |-425 | E-Mail: presse(at)bund.net

Dokumentation 2. BI Lüchow Dannenberg – Heute startet das Fachforum Endlagersuche, die BI ist nicht dabei

Ein Kurzkommentar von Wolfgang Ehmke (BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg) zur Handlungsempfehlung und zu dem Planungsvorhaben der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) der vorläufigen repräsentativen Sicherheitsuntersuchung (vrSU).

„Auf dem Weg zum weichen Endlagerstaat – Gelingende Beteiligung bei der Suche nach einem Standort für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland“ VON JAN SIEVEKING, LUCAS SCHWARZ, DÖRTE THEMANN UND ACHIM BRUNNENGRÄBER

Das ist unbedingt empfehlenswert! „Schlussendlich wurde die Verstetigung des zivilgesellschaftlichen Engagements der Fachkonferenz durchgesetzt. Die Beschäftigung der Öffentlichkeit mit dem Nachfolgeformat der FKTG zeigt, wie wichtig die Beteiligung und die Ausgestaltung der Beteiligungsformate für den Standortsuchprozess sind. Dies war mit Sicherheit eines der wichtigsten Ergebnisse aus den drei Beratungsterminen im Rahmen der FKTG. Mit ihm wurde die Grundlage für neue Formen der Vertrauensbildung und Verständigung zwischen Staat und Bürger*innen geschaffen. Das Forum Endlagersuche ist nun das offizielle Nachfolgeformat der Fachkonferenz, das bis zur Einberufung der Regionalkonferenzen als Verfahrensbrücke in der Öffentlichkeitsbeteiligung dienen soll.“

Dieser Einschätzung können wir uns nicht anschließen. Nichts ist gewonnen, denn das Forum Endlagersuche arbeitet nicht selbstorganisiert, die Vorbereitungen der Veranstaltung lag in den Händen eines Planungsteams, dem – beratend – die BGE und das NBG angehörten. Das BASE beansprucht aber Sitz und Stimme(n), damit wurde in dieser Phase der Endlagersuche mit der angestrebten Verstetigung des zivilgesellschaftlichen Engagements der Grundsatz der „Selbstorganisation“ unterlaufen.

Die nervenaufreibenden Prozesse der Verständigung auf das Nachfolgeformat der Fachkonferenz Teilgebiete führten u.a. dazu, dass sich immer mehr Menschen aus Umweltgruppen und Bürgerinitiativen aus dem Prozess herausgenommen haben und nur noch als Beobachtende dabei sind. Beobachtet werden konnte, dass das BASE seine Vorstellung von Beteiligung als „kooperativ“ und dem Grundsatz der „Gemeinwohlorientiertheit“ verpflichtet festschrieb und damit alle anderen Formen von Beteiligung ausgrenzt. Wir stimmen zu, wenn es in diesen Handlungsempfehlungen heißt, es sei „wenig hilfreich, Beteiligung ausschließlich auf jene Akteure und ihre Inhalte zu beschränken, die sich mit dem Verfahren identifizieren, denn für die gesellschaftliche Akzeptanz sind am Ende alle Stimmen relevant.“

Es wäre naiv anzunehmen, dass eine kooperative Form der Beteiligung in dieser Phase der Endlagersuche am Ende ausschlösse, dass sich Protest und Widerstand gegen die Endlagerpläne in obertägig zu erkundenden Regionen oder an prospektiven Standorten formierten – zu durchsichtig ist hier der Wunsch des BASE, Beteiligung nur als Akzeptanzbeschaffung und nicht als eine gewichtige Form des Wissenstransfers zu begreifen.

Die Zivilgesellschaft wurde bisher nicht in ihre selbstgewählte Freiheit entlassen. Es gab keine Sitzung, in der sich die zivilgesellschaftlichen Akteure hätten ungestört austauschen können, um ihre Strategie zu formulieren, Handlungsziele zu bestimmen und über die notwendigen Instrumente zu beraten. Die müssten u.a. auf ein wissenschaftliches Empowerment zielen, um „Augenhöhe“ zu gewährleisten (1).

Von dieser Handlungsempfehlung ist die Behörde, die die Partizipationsprozesse bei der Endlagersuche fördern und gewährleisten soll, das BASE, also weit entfernt. Im Text heißt es, das StandAG eröffne für Fortentwicklung der Beteiligungsprozesse „nicht nur einen gesetzlichen Spielraum, sondern ruft explizit dazu auf, das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit immer wieder zu überprüfen und fortzuentwickeln (StandAG §5(3))“. Das hat das BASE auf „seine“ Art getan und dabei versäumt, den gesetzlichen Auftrag so umzusetzen, dass das Nachfolgeformat mehr Möglichkeiten bietet als einen angeregten Austausch. Beteiligung ist herabgestuft, verengt auf „informelle Beteiligung“, ohne jede einforderbare Konsequenz oder die Möglichkeit einer rechtlichen Überprüfung.

Uns ist leider nicht bekannt (geworden), ob es diesbezüglich Gespräche mit dem BMUV oder Umweltpolitiker:innen der Regierungskoalition und Opposition gegeben hätte, um das Beteiligungsformat auf eine rechtliche Basis zu stellen.

So, wie es jetzt ist, wird das Fachforum bestenfalls Informationsbedürfnisse befriedigen (befrieden) können. Die Verfahrensträgerin BGE ist völlig frei, Anregungen aufzunehmen oder zu verwerfen. Damit es nicht zu nebulös ist, hier ein paar – völlig unvollständige! – Stichworte zu möglichen inhaltlichen Kontroversen:

  • Wird die BGE im Rahmen des Fachforums (!) darlegen, welche Anregungen und Kritik sie aus den Beratungen der Fachkonferenz Teilgebiete angenommen, welche sie verworfen hat? (2)
  • wie wird die BGE mit den Regionen umgehen, aus denen nur wenige geologische Daten vorhanden sind? (2)
  • Was weit gespannt ist die vorläufige repräsentative Sicherheitsuntersuchung? Welche Rollen spielen in diesem Rahmen Klimaveränderungen, künftige Kaltzeiten? (3)
  • Welche Rolle spielt der Umgang mit schwach- und mittelaktiven Abfällen? (4)
  • …. (5)

Selbst als Laie kommt man auf eine Fülle von (Fach-) Fragen, erkennt Defizite bei der Endlagerforschung und vermag vorauszusehen, an welcher Stelle die BGE eine große Portion Pragmatismus wird an den Tag legen (müssen?), um in der Phase I, Schritt 2 voranzukommen.

Statt den entsprechenden Beschluss der Fachkonferenz Teilgebiete umzusetzen, und den Weg freizumachen für die Inhalte, führte eine zeit- und kraftraubende Debatte um die Deutungshoheit von „Beteiligung“ dazu, dass nun das Folgeformat, das Fachforum Endlagerung, startet, ohne dass die Rechtsverbindlichkeit der Beratungen geklärt wurde.

Im Gegenteil, entsprechende Forderungen des BUND und der BI UMWELTSCHUTZ LÜCHOW-DANNENBERG wurden unterlaufen. Das bringt die Handlungsempfehlung auf den Punkt: „Das BASE und die BGE verweisen auf die Bundespolitik und das StandAG im Sinne einer höheren Gewalt, um ihre eigenen Entscheidungen mit dem Argument der Alternativlosigkeit zu legitimieren. Substantielle Verfahrenskorrekturen, wie sie im lernenden Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit erforderlich werden, müssen aber auch auf der bundespolitischen Ebene verhandelt und gegebenenfalls legislativ verankert werden.“

Tatsächlich zeigt sich an dem Abwehrverhalten des BASE, dass der gesetzlich formulierte Anspruch, das Endlagersuchverfahren die Möglichkeit von Fehlerkorrekturen (bis hin zu Rücksprüngen) einschlösse, hier konterkariert wird – das führt zum Gegenteil dessen, was wir brauchen – Vertrauen.

Unter diesen Voraussetzungen macht eine aktive, kritisch-konstruktive Teilnahme am Forum Endlagerung keinen Sinn. Als Beobachter:in rechtzeitig kritische Fragen einzubringen, wird dennoch und vor allem dann nötig sein, wenn die BGE mit der Geosynthese und der rvSU an die Öffentlichkeit geht.

Anmerkungen

1. Die Endlagersuche ist gekennzeichnet von einer erdrückenden Asymmetrie: Die finanziellen, personellen und wissenschaftlichen Ressourcen auf Seiten der institutionellen Akteure BGE, BASE und NBG stehen in einem krassen Gegensatz zu den Möglichkeiten der Öffentlichkeit, deren Mitwirkung und Expertise weitgehend vom ehrenamtlichen Engagement bestimmt wird.

Dass es keine „wirkliche“ Augenhöhe geben kann, ist deshalb klar. Allerdings darf nicht unterschätzt werden, welche gewichtige Rolle auch im wissenschaftlichen Disput das Fragen und Hinterfragen und Infragestellen spielt.

Die gesellschaftliche-Auseinandersetzung um die Sicherheit von Zwischenlagern, um die Defizite rund um die ASSE II, Gorleben und den Schacht Konrad ist reich an Beispielen, die belegen, welch große Bedeutung mit der öffentlichen Debatte und ihren Träger:innen (Umweltverbände, Bürgerinitiativen, einfach nur Interessierte…) verbunden ist. Ich rate Ihnen, das einmal aufzuarbeiten (Deckeldichtungen, Wandstärke von Zwischenlagern, Wasserzutritt bei der Asse II, lückenhaftes Deckgebirge Gorleben (heute sagt man „Überdeckung“), fehlendes Deckgebirge… Fragen Sie die BGE, welchen Forschungsanstoß wir da gegeben haben, um die Gasentwicklung in einem Endlager unter die Lupe zu nehmen….

Sich allein darauf zu verlassen, dass die Beiträge aus dem Off kommen (Public Sciences, Whistleblower:innen, ehemalige Beschäftigte der Nuklearindustrie… oder wie bei der Fachkonferenz Teilgebiete durch die „bloße“ Beteiligung von Wissenschaftler:innen aus freien Stücken, wo dann keiner mitmacht bzw. schillernde Figuren wie die Nuklearia-Frau Wendland zum Zuge kommen) reicht natürlich nicht. Dazu gehört notgedrungen ein Empowerment der Zivilgesellschaft, u.a. durch wissenschaftliche Beratung und Gutachten, die explizit nicht aus dem Umfeld der institutionellen Träger des Suchverfahrens kommen.

2. Hier deutet sich der Pragmatismus der BGE an:

„Wenn bei der geowissenschaftlichen Ausarbeitung Gebiete ohne hinreichende Informationen identifiziert werden, so werden diese separat als solche ausgewiesen. Diese Gebiete ohne hinreichende Informationen werden im Folgenden während der rvSU, geowissenschaftlichen und planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien nicht weiterbearbeitet, sondern erst mit dem Standortregionen-Vorschlag bewertet.“ „Mit Blick auf die Suche und Auswahl des Standorts mit der bestmöglichen Sicherheit wäre es nicht zielführend, systematisch Gebiete ohne hinreichende Datenlage zu erkunden, wenn für diese Gebiete keine oder nur eine geringe Aussicht besteht, dass sie sich in dem vergleichenden Verfahren am Ende der Phase II durchsetzen können.“ (beide Zitate S. 249)

3. Trockenfallende Häfen, verrutschende Flüsse, knarzender Untergrund: Der Boden kippt entlang einer Linie in Norddeutschland – mit erstaunlichen Folgen. Erdöl wandert, die Tage werden kürzer, Skandinavier leichter. Die Nachwehen der Eiszeit lassen den Boden vibrieren und knarzen – und gelegentlich brechen, sodass die Erde bebt. Dutzende kilometerlange Brüche im Boden Skandinaviens zeigen, dass kurz nach der Eiszeit schwere Erdbeben Nordeuropa geschüttelt haben.

Ist die stärkste Spannung im Untergrund wirklich schon abgebaut? Oder kann es noch immer zu verheerenden Beben kommen? Geologen wissen es nicht. Eine Antwort fällt auch deshalb schwer, weil sich die Spuren früherer Beben schlecht datieren lassen. Somit bleibt unklar, ob sich Starkbeben tatsächlich nur kurz nach der Eiszeit ereignet haben, oder ob sie womöglich nicht allzu lange her sind – und mithin ein aktuelles Risiko sein könnten.

Die bewegte Landschaft lässt auch Experten nicht ruhen: Endlager für hochradioaktiven Abfall etwa sollen für Jahrtausende dichthalten – es muss also sichergestellt werden, dass die Stätten nicht aufreißen, wenn sich das Land hebt oder senkt. Es reicht also nicht, wenn in der vrSU nur darauf geachtet wird, dass der Einlagerungsbereich tief genug liegt.

4.Es sind unbedingt FuE Arbeiten durchzuführen, die zu einem besseren Verständnis der Endlagersysteme incl. ihres Umfeldes führen, z.B. zu den in den Endlagersystembestandteilen (Abfallform, technische Barrieren, geotechnische Barrieren, Wirtsgestein) ablaufenden THMCB (Thermisch, Hydraulisch, Mechanisch, Chemisch, Biologisch) – Prozessen und ihrer Kopplung untereinander sowie in Verbindung mit ihrem geologischen Umfeld sowie radiolytischen Wirkungen. Große Kenntnisdefizite bestehen im Bereich dynamischer Wechselwirkungen. Die BGE rekurriert im Zusammenhang mit den Mengengerüsten den „offiziellen“ Stand, d.h. es gibt keinen Plan B für den Fall, dass – was durchaus zu erwarten ist – der Schacht KONRAD als geplanter Endlagerstandort für rd. 300.000 Kubikmeter schwach- und mittelaktiver Abfälle nicht zur Verfügung steht. Im Script der BGE geht es u.a. auf S. 195 ff um den Flächenbedarf. Ein Ergebnis der vrSU könnte aber auch sein, dass ein Wirtsgestein, das für die Endlagerung wärmeentwickelnder Abfälle geeignet scheint, weniger geeignet für die Einlagerung schwach- und mittelaktiver Abfälle ist.

5. Aufgefallen ist mir darüber hinaus, dass die BGE im Hinblick auf die Barrierefunktion des Endlagersystems bei Fluiden offensichtlich den Fokus auf Wasserwegsamkeiten und nicht auf die Gasentwicklung legt….

Wolfgang Ehmke

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Dirk Seifert