Atomare Laufzeitverlängerung: Weniger Sicherheit – Staat muss volle Verantwortung übernehmen

Laut einem Protokoll über Beratungen der AKW-Betreiber und dem Bundeswirtschafts- und Umweltministerium vom 7. März 2022 wird klar, dass eine Laufzeitverlängerung nur bei einem Verzicht auf Sicherheitsprüfungen und notwendige Nachrüstungen möglich sein wird. Außerdem müsse der Staat die volle Verantwortung für den riskanten Betrieb übernehmen. Eine Haftung würden die AKW-Betreiber nicht übernehmen. Nachlesen lässt sich… Atomare Laufzeitverlängerung: Weniger Sicherheit – Staat muss volle Verantwortung übernehmen weiterlesen

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