Bundesländer gegen Neubau von Atomkraftwerken in Polen
Ende letzten Jahres startete Polen das länderübergreifende Beteiligungsverfahren für den dortigen Einstieg in die Atomenergie. Gleich drei Reaktoren sollen zunächst an der Ostsee entstehen. Eine Mustereinwendung hatte umweltFAIRaendern mit Unterstützung verbreitet. Auch der BUND hat beispielsweise eine Einwendung gegen die polnischen Atompläne ins Verfahren eingespeist. Außerdem haben einige Bundesländer gegen die neuen Atomreaktoren Widerspruch eingelegt. Dazu gehören neben Berlin auch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt von Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und das Bundesland Sachsen.
- Keine Atomkraftwerke in Polen – Nein sagen bei der laufenden Bürger:innenbeteiligung – Einwendung als Mustervorlage
- Alle Unterlagen sind im uvp-verbund online zu finden, inklusive der Stellungnahmen von M-V und Sachsen (PDF. Alle Unterlagen auch hier direkt als Zip). Hier zu Brandenburg (PDF).
- Der BUND hatte sich mit dieser PM „AKW-Neubau in Polen: gefährlich, unwirtschaftlich und ohne Zukunft“ gegen die Pläne gewandt und eine eigene Einwendung formuliert (PDF).
- Die ehemalige Grüne Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl hatte bei einer Veranstaltung in MV beim dortigen BUNDim Frühjahr 2021 diesen Vortrag gehalten (PDF)
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hatte die Pläne der polnischen Regierung hier per PM angekündigt (Dokumentation:)
Polen setzt das Planungsverfahren für den Bau und Betrieb des ersten Kernkraftwerks in Polen fort
Im Rahmen der Artikel 4 und 5 der ESPOO-Convention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) hat Polen die Umweltverträglichkeitsdokumentation teilweise in deutscher Sprache übermittelt und eröffnet damit die Möglichkeit der Beteiligung am grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsverfahren.
Das geplante Kernkraftwerk mit einer Leistung von bis zu 3.750 Megawatt elektrisch (MWe) besteht aus drei Kernkraftblöcken mit AP1000-Reaktoren und soll in der Wojewodschaft Pommern, etwa 250 km von der deutschen Grenze entfernt, gebaut werden. Der konkrete Standort steht indes noch nicht fest.
In Betracht kommen der Standort Lubiatowo-Kopalino auf dem Gebiet der Gemeinde Choczewo oder der Standort Zarnowiec zwischen den Gemeinden Gniewino und Krokowa. Der Stand-ort Lubiatowo-Kopalino liegt direkt an der Ostsee, Der Standort Zarnowiec liegt am See Zarnowieckie, von dem eine Kühlwasserableitung in die Ostsee geplant ist.
Alle Unterlagen können über den nachfolgenden Link heruntergeladen werden: https://gendyrochronysrodowiska-my.sharepoint.com/:f:/g/personal/teams8_gendyrochronysrodowiska_onmicrosoft_com/Ev9HdIPx7mZDizoXABt-EMgB89Fn5TBxM6I1cI-ehTSQ7w?e=HAHbOM
Darüber hinaus sind die in deutscher Sprache verfügbaren Dokumente – insbe-sondere auch zu Verfahrensfragen – in das UVP-Verbundportal eingestellt:
www.uvp-verbund.de (Suchwort: Erstes Kernkraftwerk Polen)
Interessierte Teile der Öffentlichkeit, die Anmerkungen zur Umweltverträglichkeits-dokumentation machen oder Anträge dazu stellen wollen, müssen ihre Stellung-nahmen bis zum 13. Dezember 2022 per E-Mail an den Generaldirektor für Umwelt-schutz (Generalny Dyrektor Ochrony Srodowiska) unter der Adresse
npp.poland.DE@gdos.gov.pl senden.
Bei Briefpost lautet die Adresse Generalny Dyrektor Ochrony Srodowiska, ul. Wawelska 52/54, 00-922 Warzawa, Polen.