BUND und LINKE kritisieren Bundesregierung: Export-Verbot fehlt – Endlager-Suche unzureichend umgesetzt

BUND und LINKE kritisieren Bundesregierung: Export-Verbot fehlt – Endlager-Suche unzureichend umgesetzt

Den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zur Umsetzung der Empfehlungen der „Endlager“-Kommssion kritisiert der BUND (siehe unten) und auch die LINKE (siehe unten). Unter anderem, weil die Bundesregierung aufgrund von Streitigkeiten mit dem Forschungsministerium, aber auch wegen Bedenken bei einigen Bundesländern die geplanten Regelungen zum Export-Verbot für Atommüll gestrichen hat und auch andere Punkte nicht umsetzt. Bei dem Export-Verbot geht es vor allem um die 152 Castor-Behälter aus Jülich, die der Betreiber in die USA abschieben will. Aber auch die Brennelemente des Forschungsreaktors in Garching könnten ein Grund sein, dass das Export-Verbot aus dem ersten Entwurf des BMUB jetzt gestrichen wurde. Allerdings: Die Einbringung der gesetzlichen Umsetzung der Kommissions-Empfehlungen soll nicht von der Bundesregierung, sondern vom den Bundestags-Abgeordneten erfolgen. Ende Januar soll die erfolgen, für den 13. Februar ist eine Anhörung im Umweltausschuss geplant. Bereits am 11. Februar ist eine Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung durch das Nationale Begleitgremium geplant.

Auch die BI Lüchow Dannenberg hat reagiert und diese PM veröffentlicht.

Update: Interessant ist auch, was die Süddeutsche mit Blick auf die CSU-Minister schreibt: „Gewaltige Streitpunkte gibt es immer noch, im Kabinett wanderten sie am Mittwoch in eine Protokollerklärung. In dem kurzen Papier stellen die drei CSU-geführten Ministerien klar, dass sich die Qualität eines Endlagers allein am sogenannten „einschlusswirksamen Gebirgsbereich“ entscheide, also an der Geologie. Andere Schutzvorkehrungen, etwa spezielle Schutzwände im Innern, dürften keine Rolle bei der Bewertung spielen. Sie ließen keine „gleichwertige und gleich robuste Sicherheitsaussage“ zu, heißt es in der Erklärung der bayerischen Minister. Von Belang wäre diese Einschränkung vor allem für Endlager in Granit, die solche zusätzlichen Schutzvorkehrungen verlangen. Zufall oder nicht: Solcher Granit findet sich vor allem in Bayern.“

Dokumentation: Bundesregierung setzt Beschlüsse der Endlager-Kommission unzureichend um

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes zur Atommüll-Endlagersuche sagte der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hubert Weiger:

„Das Gesetz in seiner jetzigen Form ignoriert wichtige Vorschläge der Atommüll-Kommission. Bundestag und Bundesrat müssen nachbessern, sonst wird es nicht gelingen, das für die Endlagersuche nötige Vertrauen aufzubauen. Es fehlt ein generelles Exportverbot für hochradioaktiven Atommüll. Unzureichend umgesetzt werden Maßnahmen für mehr Transparenz im Suchverfahren und eine bessere Bürgerbeteiligung. Die Suche nach einem möglichst sicheren Endlager darf nicht unnötig eingeschränkt werden. Deshalb müssen eine Mindestzahl untertägiger Erkundungen festgelegt und die untertägige Erkundung verschiedener Endlager-Medien wie Granit, Ton und Salz verbindlich festgeschrieben werden. Der geologisch ungeeignete Standort Gorleben muss aus dem Suchverfahren ausgeschlossen werden. Dringend im Gesetz zu verankern ist auch eine frühe Rechtsschutzmöglichkeit für betroffene Regionen, und zwar schon nach der obertägigen Auswahl in Frage kommender Standorte.“

Zu einer ersten BUND-Bewertung des Gesetzentwurfs: www.bund.net/bewertung-standAG

BUND-Kritik am Suchverfahren für einen bestmöglichen Standort für ein Atommülllager: www.atommuell-lager-suche.de

Dokumentation: Hubertus Zdebel, Fraktion DIE LINKE: Atommüllendlager: Gesetz muss dringend nachgebessert werden
„Der Gesetzentwurf  missachtet grundlegende Vorschläge der Endlagerkommission. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf“, kritisiert Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg, den heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes für die Suche nach einem Atommüllendlager. Zdebel weiter:

„Es ist bezeichnend, dass das generelle Exportverbot für hochradioaktive Abfälle ausgeklammert wurde. Dabei hatte sich die Endlagerkommission im Rahmen ihres Berichts für ein generelles Exportverbot für hochradioaktive Abfälle ausgesprochen und der Bundesregierung, empfohlen, eine Neuregelung zu einem Exportverbot auch für bestrahlte Brennelemente aus Forschungsreaktoren zu erarbeiten.

Auch die Regelungen zu einer besseren Öffentlichkeitsbeteiligung und zu den Rechten der Bürgerinnen und Bürger im Verfahren sind derzeit noch völlig unzureichend. Es bleibt ein schweres Manko, dass die bestehenden Probleme bei der Zwischenlagerung und auch bei den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in der Arbeit der Endlagersuchkommission ausgeklammert wurden.

DIE LINKE wird bei der anstehenden Novellierung des Standortauswahlgesetzes alles dafür tun, ein öffentliches, faires und ausschließlich an der Minimierung der Strahlenbelastung von Mensch und Natur orientiertes Verfahren durchzusetzen. Der geologisch ungeeignete und politisch verbrannte Standort Gorleben muss aus dem Suchverfahren ausgeschlossen werden.“

Dirk Seifert

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